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DE102005022006B4 - Versteifungsanordnung für eine Kraftwagenkarosserie - Google Patents

Versteifungsanordnung für eine Kraftwagenkarosserie Download PDF

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DE102005022006B4
DE102005022006B4 DE200510022006 DE102005022006A DE102005022006B4 DE 102005022006 B4 DE102005022006 B4 DE 102005022006B4 DE 200510022006 DE200510022006 DE 200510022006 DE 102005022006 A DE102005022006 A DE 102005022006A DE 102005022006 B4 DE102005022006 B4 DE 102005022006B4
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areas
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    • B62DMOTOR VEHICLES; TRAILERS
    • B62D25/00Superstructure or monocoque structure sub-units; Parts or details thereof not otherwise provided for
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Abstract

Versteifungsanordnung für eine Kraftwagenkarosserie mit einer Versteifungsstrebe, die einen offenen Hohlprofilbereich eines Mitteltunnels des Karosseriebodens überbrückt und mit ihren beiden einander entgegengesetzten Enden an der Karosserie befestigt ist, und mit wenigstens einer Befestigungskonsole, um ein Ende der Versteifungsstrebe an einem Kantenbereich der Karosserie zu befestigen, an dem zwei winklig aufeinander stehende Flächenbereiche der Karosserie aufeinander stoßen, wobei die Befestigungskonsole separat von der Versteifungsstrebe als Formschale ausgebildet und an jedem der beiden Flächenbereiche mit einem zugehörigen Flanschbereich flächig anliegend befestigt ist, und wobei einer der Flanschbereiche der Befestigungskonsole eine topfförmig ausgebildete Befestigungszone bildet, in welcher die Versteifungsstrebe mit der Befestigungskonsole verschraubt ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungskonsole (60; 60') an einer Eckstelle (35; 35') des Kantenbereichs (24; 24') angeordnet ist, in dem die beiden Flächenbereiche (22, 23; 22', 23') sowie ein jeweils winklig auf den ersten beiden Flächenbereichen (22, 23; 22', 23') stehender, dritter Flächenbereich (Querwand 31) der Karosserie aufeinander...

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Versteifungsanordnung für eine Kraftwagenkarosserie der im Oberbegriff des Anspruchs 1 genannten Art.
  • Aus der DE 199 45 590 A1 ist eine Crashverstärkung einer Kraftwagenkarosserie mit einem in Wagenquerrichtung verlaufenden Crashträger bekannt, der in Höhe einer Rücksitzbank angeordnet ist und die beiden seitlichen B-Säulen der Karosserieseitenwände miteinander verbindet. Der Crashträger umfasst ein abgewinkeltes Profil, das über angeformte Flansche zum einen an einem Fersenblech und zum anderen an einem Sitzblech des Karosseriebodens befestigt ist, so dass im Bereich der Sitzfläche insgesamt ein geschlossenes Hohlprofil gebildet ist. Um über die gesamte Breite des Crashträgers ein geschlossenes Hohlprofil zu schaffen, sind die Zwischenräume zwischen den seitlichen Rändern der Sitzfläche und der gegenüberliegenden B-Säule jeweils durch ein zugehöriges Schließblech überbrückt, welches jeweils am zugehörigen Abschnitt des Crashträgers befestigt ist.
  • Die Schließbleche weisen zur ihrer Befestigung an der Sitzfläche des Karosseriebodens jeweils einen Abschnitt mit drei winklig aufeinander stehenden Flanschbereichen auf, die in nicht genannter Weise, flächig anliegend an gegenüberliegen den Flächenbereichen des Karosseriebodens befestigt sind. Es ist davon auszugehen, dass die flächig anliegenden Flanschbereiche bei der Fertigung der Rohkarosserie durch Schweißung oder Klebung unlösbar mit dem Karosserieboden verbunden werden.
  • Die bekannte Crashverstärkung umfasst somit einen an der Oberseite des Karosseriebodens verlaufenden Crashträger mit zwei seitlichen Schließblechen, die jeweils die Zwischenräume zwischen den seitlichen Rändern der Sitzfläche und den gegenüberliegenden B-Säulen überbrücken. Die Schließbleche sind jeweils über zugehörige Flanschbereiche an der Karosserie befestigt, die einteilig mit dem Schließblech ausgebildet sind. Die über ihre gesamte Breite mit Karosserie verbundene Crashverstärkung ist nicht dazu geeignet, einen offenen Hohlprofilbereich der Karosserie, z. B. im Bereich eines Mitteltunnels zu überbrücken.
  • Des Weiteren ist aus der DE 199 43 242 C2 eine Verstärkungsanordnung für einen Karosserieboden mit zwei einander kreuzend verlaufenden Diagonalstreben bekannt, die an ihren Endbereichen mit zugehörigen Befestigungskonsolen verschraubt sind, wobei die Befestigungskonsolen mit den Türschwellern der Karosserie verschweißt sind.
  • Eine Versteifungsanordnung gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 ist aus der DE 195 31 957 C2 zur Versteifung eines in Blechschalenbauweise ausgeführten Karosseriebodens im Bereich eines Mitteltunnels bekannt. Die bekannte Versteifungsanordnung umfasst eine strebenförmige, in Wagenquerrichtung verlaufende Tunnelverstärkung, die den offenen Hohlprofilbereich des Mitteltunnels bereichsweise überbrückt, wobei die beiden einander entgegengesetzten Enden der Tunnelverstärkung seitlich des Mitteltunnels jeweils mit einer zugehörigen Be festigungskonsole am Karosserieboden verschraubt sind, die topfförmig ausgebildet ist und von der Unterseite des Karosseriebodens abragt.
  • Die in Blechschalenbauweise ausgeführten Befestigungskonsolen sind jeweils im Bereich einer Kante der Karosserie angeordnet, an welcher ein weitgehend horizontal verlaufender Flächenbereich des Karosseriebodens und ein schräg nach oben verlaufender Flächenbereich der seitlichen Tunnelwand aufeinander stoßen. Dabei ist offensichtlich, dass die Befestigungskonsolen zu ihrer Befestigung am Karosserieboden jeweils zwei winklig aufeinander stehende Flanschbereiche aufweisen müssen, die jeweils am weitgehend horizontal verlaufenden Flächenbereich des Karosseriebodens bzw. am schräg nach oben verlaufenden Flächenbereich der seitlichen Tunnelwand anliegen.
  • Infolge der von der Tunnelverstärkung übertragenen Kräfte können die Befestigungskonsolen insbesondere im Bereich ihrer durch Biegung beanspruchten inneren und der äußeren Seitenwände stark beansprucht werden. Des Weiteren ist auch der Karosserieboden an den Befestigungsstellen der Konsolen hohen Beanspruchungen ausgesetzt. Um eine ausreichende Versteifungswirkung und eine betriebsfeste Bauweise der Versteifungsanordnung sicherzustellen, sind daher entsprechend hohe Blechdicken der Konsolen und des Karosseriebodens vorzusehen, so dass die bekannte Versteifungsanordnung ein verhältnismäßig hohes Gewicht aufweist.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, eine Versteifungsanordnung der im Oberbegriff des Anspruchs 1 genannten Art dahingehend zu verbessern, dass unter Beibehaltung einer ausreichenden Versteifungswirkung und Betriebsfestigkeit eine besonders Gewicht sparende Bauweise der Versteifungsanordnung ermöglicht ist.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst. Weitere die Erfindung in vorteilhafter Weise ausgestaltende Merkmale enthalten die Unteransprüche.
  • Der mit der Erfindung erzielte Vorteil besteht darin, dass die von der Versteifungsstrebe übertragenen Kräfte besonders gleichmäßig in drei jeweils winklig aufeinander stehende Flächenbereiche der Karosserie eingeleitet werden. Hierzu ist die Befestigungskonsole an einer Eckstelle der Karosserie angeordnet, an welche die drei Flächenbereiche der Karosserie aufeinander stoßen und liegt an jedem Flächenbereich mit einem zugehörigen Flanschbereich flächig an. Die Befestigungskonsole überspannt die Eckstelle, um Spannungsüberhöhungen an der Eckstelle und daraus möglicherweise resultierende Schäden zu vermeiden. Aufgrund der besonders gleichmäßig verteilten Krafteinleitung kann eine ausreichende Versteifungswirkung und Betriebsfestigkeit auch bei verhältnismäßig geringem Materialeinsatz erzielt werden.
  • Um eine besonders steife, zumindest bereichsweise geschlossene Bauweise der Befestigungskonsole zu erreichen, können die drei Flanschbereiche der Befestigungskonsole derart aufeinander stehen, dass jeder Flanschbereich mit jedem der beiden anderen Flanschbereiche eine zugehörige Verbindungskante bildet.
  • Versteifungsstrebe und Befestigungskonsole können separat ausgebildet sein, wobei einer der Flanschbereiche der Befestigungskonsole in seinem Mittelbereich eine topfförmig ausgeformte Befestigungszone zur besonders einfachen Befestigung der Versteifungsstrebe bildet. Dabei kann die Versteifungs strebe besonders steif und betriebsfest an zwei voneinander beabstandeten Schraubstellen in der Befestigungszone der Befestigungskonsole verschraubt sein.
  • Die drei Flanschbereiche der Befestigungskonsole können jeweils besonders zuverlässig und kostengünstig durch Schweißung, insbesondere durch mehrere Schweißpunkte mit dem gegenüberliegenden Flächenbereich der Karosserie verbunden sein.
  • Um an beiden Enden der Versteifungsstrebe eine besonders gleichmäßige Krafteinleitung zu erzielen, kann die Versteifungsstrebe zwischen zwei Eckstellen der Karosserie verlaufen, wobei die Enden der Versteifungsstrebe jeweils über eine zugehörige, die zugeordnete Eckstelle überspannende Befestigungskonsole an der Karosserie befestigt sind.
  • Die Befestigungskonsole kann eine Eckstelle zwischen einem weitgehend horizontal verlaufenden Flächenbereich des Karosseriebodens, einer seitlichen Tunnelwand sowie einer Querwand des Karosseriebodens überspannen.
  • Die Befestigungskonsole kann besonders kostengünstig als einteilige Blechschale hergestellt sein, während die Versteifungsstrebe als besonders steifes Strangpressprofil hergestellt sein kann.
  • Nachfolgend wird ein Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand einer zeichnerischen Darstellung näher erläutert.
  • In der Darstellung zeigen:
  • 1 einen hinteren Bereich eines Kraftwagen-Karosseriebodens mit einer Versteifungsanordnung zur Versteifung eines Mitteltunnels in einer perspektivischen Schrägansicht von hinten unten und
  • 2 eine Versteifungsstrebe und zwei zugehörige Befestigungskonsolen der Versteifungsanordnung in einer perspektivischen Schrägansicht von vorn oben.
  • In 1 ist von einer in Blechschalenbauweise ausgeführten Kraftwagenkarosserie nur ein hinterer Mittelbereich eines Karosseriebodens 10 gezeigt. Der weitgehend spiegelsymmetrisch aufgebaute Karosserieboden 10 umfasst ein linkes 11 sowie ein rechtes Bodenblech 11', welche durch ein nach oben hin ausge wölbtes Mitteltunnelblech 20 miteinander verbunden sind. Die beiden jeweils weitgehend in einer horizontalen Ebene verlaufenden Bodenbleche 11 und 11' erstrecken sich der Länge nach von einer nicht gezeigten vorderen Stirnwand der Karosserie bis zu einer hinteren Querwand 31, welche an einem Fondsitzquerträger 30 des Karosseriebodens 10 angeordnet ist, und der Breite nach vom Mitteltunnelblech 20 bis zu einem nicht gezeigten seitlichen Längsträger ihrer Wagenseite verläuft. Die Bodenbleche 11 und 11', das Mitteltunnelblech 20 und der Fondsitzquerträger 30 sind jeweils als tiefgezogene Blechschalen aus Stahlblech hergestellt und durch Schweißpunkte miteinander verbunden.
  • Das Mitteltunnelblech 20 weist einen nach unten hin offenen U-förmigen Querschnitt auf und begrenzt einen nach oben gewölbten Mitteltunnel des Kraftwagens, in dessen Hohlquerschnitt in üblicher und daher nicht gezeigter Weise der Antriebsstrang des Heckangetriebenen Kraftwagens verläuft. Dabei umfasst das Mitteltunnelblech 20 eine erhabene, etwa horizontal verlaufende obere Tunnelwand 21, in die zwei im Wesentlichen vertikal verlaufende seitliche Tunnelwände 22 und 22' anschließen. Von den beiden einander entgegengesetzten seitlichen Tunnelwänden 22 und 22' ist jeweils nach außen hin ein weitgehend horizontal verlaufender, streifenförmiger Stützbereich 23 bzw. 23' des Mitteltunnelblechs 20 abgebogen, der an seinem äußeren Randstreifen einen korrespondierenden seitlichen Randstreifen des zugehörigen Bodenblechs 11 bzw. 11' überlappt und mit diesem durch eine Mehrzahl von Schweißpunkten verbunden ist.
  • Die beiden seitlichen Tunnelwände 22 und 22' stehen somit jeweils im Wesentlichen rechtwinklig auf dem seitlich angrenzenden Stützbereiche 23 bzw. 23' und bilden mit diesem einen zugehörigen in Wagenlängsrichtung verlaufenden Kantenbereich 24 bzw. 24', in dem Tunnelwand 22 und 22' und zugehöriger Stützbereich 23 bzw. 23' gekrümmt ineinander übergehen. Als Kantenbereich im Sinne der Erfindung ist dabei jeder streifen- oder linienförmige Bereich zu verstehen, an dem zwei winklig aufeinander stehende Flächenbereiche aufeinander stoßen. Die beiden Flächenbereiche können dabei rechtwinklig oder schräg aufeinander stehen und im Kantenbereich z. B. eine im Wesentlichen linienförmige Kante bilden, gekrümmt ineinander übergehen oder durch eine Fase miteinander verbunden sein.
  • Die weitgehend vertikal in Wagenquerrichtung verlaufende Querwand 31 des Fondsitzquerträgers 30 weist im Überdeckungsbereich mit dem Hohlquerschnitt des Mitteltunnels eine nach unten hin offene Aussparung 32 auf, wobei der die Aussparung 32 begrenzende Randbereich der Querwand 31 einen schmalen, nach vorn hin abgebogenen Randstreifen bildet, der flächig an der oberen Tunnelwand 21 sowie an den seitlichen Tunnelwänden 22 und 22' des Mitteltunnelblechs 20 anliegt und mit diesen jeweils durch Schweißpunkte verbunden ist. Die Querwand 31 des Fondsitzquerträgers 30 und die seitlichen Tunnelwände 22 und 22' stoßen dabei jeweils an einem zugehörigen Kantenbereich 33 bzw. 33' im Wesentlichen rechtwinklig aufeinander und gehen im Kantenbereich 33 bzw. 33' mit einer Fase ineinander über, wobei die Fase einen Winkel von etwa 45 Grad aufweist.
  • Die seitlich der Aussparung 32 angeordneten unteren Randbereiche der Querwand 31 des Fondsitzquerträgers 30 bilden jeweils einen nach hinten abstehenden, weitgehend horizontal verlaufenden Randstreifen, der einen hinteren Randstreifen des zugehörigen Stützbereichs 23 bzw. 23 und des zugehörigen Bodenblechs 11 bzw. 11' überlappt und mit diesem jeweils durch Schweißpunkte verbunden ist. Dabei stößt die Querwand 31 des Fondsitzquerträgers 30 an einem zugehörigen Kantenbereich 34 bzw. 34' auf die horizontalen Stützbereiche 23 bzw. 23' des Mitteltunnelblechs 20 und die beiden seitlichen Bodenbleche 11 und 11', wobei die Kantenbereiche 34 und 34' seitlich des Mitteltunnelbleches 20 in Wagenquerrichtung verlaufen.
  • Die drei Kantenbereiche 24, 33 und 34 bzw. 24', 33' und 34' des Karosseriebodens 10 stoßen jeweils an einer zugehörigen linken 35 bzw. rechten Eckstelle 35' aufeinander, die im Übergangsbereich zwischen seitlicher Tunnelwand 22 bzw. 22', den Stützbereichen 23 bzw. 23' des Mitteltunnelblechs 20 und der Querwand 31 des Fondsitzquerträgers 30 angeordnet ist. An den Eckstellen 35 und 35' stoßen die jeweils im Wesentlichen rechtwinklig aufeinander stehenden Flächenbereiche von seitlicher Tunnelwand 22 bzw. 22', Stützbereich 23 bzw. 23' des Mitteltunnelblechs 20 und Querwand 31 des Fondsitzquerträgers 30 aufeinander und gehen gekrümmt ineinander über. Als Eckstelle im Sinne der Erfindung ist dabei jeder Eckbereich zu verstehen, an dem mindestens drei jeweils winklig aufeinander stehende Flächenbereiche aufeinander treffen. Die Flächenbereiche können dabei z. B. einen im Wesentlichen punktförmigen Eckpunkt bilden, in einem gekrümmten Bereich ineinander übergehen oder an einer Fase ineinander übergehen.
  • Zur Versteifung des Karosseriebodens 10 im Bereich des durch das Mitteltunnelblech 10 gebildeten offenen Hohlprofilbereichs ist eine weitgehend spiegelsymmetrisch aufgebaute Versteifungsanordnung 40 mit einer Versteifungsstrebe 50 vorgesehen, die im Wesentlichen in Wagenquerrichtung verläuft und die beiden einander entgegengesetzten seitlichen Stützbereiche 23 und 23' des Mitteltunnelblechs 20 miteinander verbindet. Die Versteifungsstrebe 50 ist im Bereich des Fondsitzquerträgers 30 angeordnet und an ihren beiden seitlichen En den 51 und 51' jeweils über eine zugehörige Befestigungskonsole 60 bzw. 60' jeweils an einer zugehörigen Eckstelle 35 bzw. 35' des Karosseriebodens 10 befestigt.
  • Die einteilig als Strangpressprofil aus Stahl hergestellte Versteifungsstrebe 50 weist einen etwa rechteckförmigen Hohlquerschnitt auf und weist an ihren seitlichen Enden 51 und 51' jeweils einen abgeflachten Endabschnitt auf, der durch zusammendrücken des Strebenquerschnitts hergestellt worden ist. Die beiden Endabschnitte der Versteifungsstrebe 50 sind jeweils über zwei nicht gezeigte Schrauben mit der zugehörigen Befestigungskonsole 60 bzw. 60' verschraubt.
  • Durch die Versteifungsstrebe 50 wird der offene Hohlprofilbereich des Mitteltunnelblechs 20 bereichsweise überbrückt und somit die Steifigkeit der Karosserie insgesamt erhöht. Des Weiteren bildet die Versteifungsstrebe 50 eine stützende Querverbindung der linken und der rechten Wagenseite, durch welche die Deformationen im Falle eines seitlichen Aufpralls des Kraftwagens reduziert werden.
  • In Verbindung mit 2 ist ersichtlich, dass die jeweils einteilig als tiefgezogenes Blechteil hergestellten Befestigungskonsolen 60 bzw. 60' ein schuhförmiges Eckstück bilden, das von unten auf die zugehörige Eckstelle 35 bzw. 35' des Karosseriebodens 10 aufgeschoben ist. Jede Befestigungskonsole 60 und 60' weist dabei jeweils drei im Wesentlichen rechtwinklig aufeinander stehende Flanschbereiche 61, 62 und 63 bzw. 61', 62' und 63' auf, die jeweils an einem zugehörigen Flächenbereich des Karosseriebodens 10 anliegen.
  • Der ersten Flanschbereiche 61 und 61' bilden jeweils einen weitgehend horizontal verlaufenden Boden der zugehörigen Be festigungskonsole 60 bzw. 60' und weisen eine topfförmig abgesenkte Befestigungszone 64 bzw. 64' auf, die von einem L-förmig verlaufenden Randstreifen 65 bzw. 65' begrenzt ist. Die topfförmige Befestigungszone 64 bzw. 64' bildet in ihrem Mittelbereich einen nach unten hin abgesenkten, weitgehend horizontal verlaufenden Bereich, in dem zwei voneinander beabstandete Befestigungslöcher zur Verschraubung des zugehörigen Endes 51 bzw. 51' der Versteifungsstrebe 50 vorgesehen sind. Die Schrauben sind dabei jeweils in üblichen und daher nicht gezeigten Schweißmuttern verschraubt, die jeweils an die Oberseite der Befestigungszone 64 bzw. 64' der Befestigungskonsole 60 bzw. 60' angeschweißt sind.
  • Die horizontalen ersten Flanschbereiche 61 und 61' gehen jeweils an ihrem hinteren Rand gekrümmt in den zweiten Flanschbereich 62 bzw. 62' der Befestigungskonsole 60 bzw. 60' über, der weitgehend horizontal in Wagenquerrichtung verläuft. Die ersten und zweiten Flanschbereiche 61 und 62 bzw. 61' und 62' weisen dabei die gleiche Breitenerstreckung auf und bilden eine gemeinsame Verbindungskante 66 bzw. 66'.
  • An ihren inneren seitlichen Rändern gehen die ersten Flanschbereiche 61 und 61' gekrümmt in den zugehörigen dritten Flanschbereich 63 bzw. 63' über, der weitgehend vertikal in Wagenlängsrichtung verläuft. Dabei weisen die aneinander angrenzenden Flanschbereiche 61 und 63 bzw. 61' und 63' die gleiche Längenerstreckung auf und bilden eine gemeinsame Verbindungskante 67 bzw. 67'. Der zweite 62 bzw. 62' und der dritte Flanschbereich 63 bzw. 63' der Befestigungskonsole 60 bzw. 60' weisen jeweils im Wesentlichen dieselbe Höhenerstreckung auf, stoßen an einer zugehörigen vertikal verlaufenden Verbindungskante 68 bzw. 68' winklig aufeinander und gehen im Bereich der Verbindungskante an einer Fase ineinander über, wobei die Fase einen Winkel von etwa 45 Grad aufweist.
  • Die Befestigungskonsolen 60 und 60' sind jeweils von unten auf die zugehörige Eckstelle 35 bzw. 35' aufgeschoben und liegen an allen drei Flanschbereichen 61, 62 und 63 bzw. 61', 62' und 63' flächig an, wobei sie an gegenüberliegenden Flächenbereichen des Karosseriebodens 10 verschweißt sind.
  • Dabei liegen die ersten Flanschbereiche 61 und 61' der Befestigungskonsole 60 bzw. 60' jeweils mit ihrem L-förmig verlaufenden Randstreifen 65 bzw. 65' flächig am zugehörigen Stützbereich 23 bzw. 23' des Mitteltunnelblechs 20 und am zugehörigen seitlichen Bodenblech 11 bzw. 11' an und sind mit diesem jeweils über mehrere nicht gezeigte Schweißpunkte verbunden. Die zweiten Flanschbereiche 62 und 62' der Befestigungskonsole 60 bzw. 60' liegen jeweils im Wesentlichen vollflächig an einem an die zugehörige Eckstelle 35 bzw. 35' angrenzenden Flächenbereich der Querwand 31 des Fondsitzquerträgers 30 an und sind mit diesem über Schweißpunkte verbunden. Der dritte Flanschbereich 63 bzw. 63' liegt im Wesentlichen vollflächig an einem an die zugehörige Eckstelle 35 bzw. 35' angrenzenden Flächenbereich der zugehörigen seitlichen Tunnelwand 22 bzw. 22' des Mitteltunnelblechs 20 an und ist mit dieser durch mehrere Schweißpunkte verbunden.
  • Somit werden die von der Versteifungsstrebe 50 übertragenen Kräfte gleichmäßig verteilt in drei senkrecht aufeinander stehende Flächenbereiche des Karosseriebodens 10 eingeleitet.

Claims (8)

  1. Versteifungsanordnung für eine Kraftwagenkarosserie mit einer Versteifungsstrebe, die einen offenen Hohlprofilbereich eines Mitteltunnels des Karosseriebodens überbrückt und mit ihren beiden einander entgegengesetzten Enden an der Karosserie befestigt ist, und mit wenigstens einer Befestigungskonsole, um ein Ende der Versteifungsstrebe an einem Kantenbereich der Karosserie zu befestigen, an dem zwei winklig aufeinander stehende Flächenbereiche der Karosserie aufeinander stoßen, wobei die Befestigungskonsole separat von der Versteifungsstrebe als Formschale ausgebildet und an jedem der beiden Flächenbereiche mit einem zugehörigen Flanschbereich flächig anliegend befestigt ist, und wobei einer der Flanschbereiche der Befestigungskonsole eine topfförmig ausgebildete Befestigungszone bildet, in welcher die Versteifungsstrebe mit der Befestigungskonsole verschraubt ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungskonsole (60; 60') an einer Eckstelle (35; 35') des Kantenbereichs (24; 24') angeordnet ist, in dem die beiden Flächenbereiche (22, 23; 22', 23') sowie ein jeweils winklig auf den ersten beiden Flächenbereichen (22, 23; 22', 23') stehender, dritter Flächenbereich (Querwand 31) der Karosserie aufeinander stoßen, wobei die Befestigungskonsole (60; 60') die Eckstelle (35; 35') überspannt und einen weiteren Flanschbereich (62; 62') aufweist, der am dritten Flächenbereich (Querwand 31) der Karosserie flächig anliegend befestigt ist.
  2. Versteifungsanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die drei Flanschbereiche (61, 62, 63; 61', 62', 63') der Befestigungskonsole (60; 60') derart aufeinander stehen, dass jeder Flanschbereich (61, 62, 63; 61', 62', 63') mit jedem der beiden anderen Flanschbereiche (61, 62, 63; 61', 62', 63') eine zugehörige Verbindungskante (66, 67, 68; 66', 67', 68') bildet.
  3. Versteifungsanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Versteifungsstrebe (50) an zwei voneinander beabstandeten Schraubstellen in der Befestigungszone (64; 64') der Befestigungskonsole (60; 60') verschraubt ist
  4. Versteifungsanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die drei Flanschbereiche (61, 62, 63; 61', 62', 63') der Befestigungskonsole (60; 60') jeweils durch Schweißung mit dem gegenüberliegenden Flächenbereich (23, 22, 31; 23', 22', 31) der Karosserie verbunden sind.
  5. Versteifungsanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Versteifungsstrebe (50) zwischen zwei Eckstellen (35; 35') der Karosserie verläuft, wobei die Enden (51; 51') der Versteifungsstrebe (50) jeweils über eine zugehörige, die zugeordnete Eckstelle (35; 35') überspannende Befestigungskonsole (60; 60') an der Karosserie befestigt sind.
  6. Versteifungsanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungskonsole (60; 60') an einer Eckstelle (35; 35') zwischen einem weitgehend horizontal verlaufenden Flächenbereich (Stützbereich 23; 23') des Karosseriebodens (10), einer seitlichen Tunnelwand (22; 22') sowie einer Querwand (31) des Karosseriebodens (10) angeordnet ist.
  7. Versteifungsanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungskonsole (60; 60') einteilig als Blechschale hergestellt ist.
  8. Versteifungsanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Versteifungsstrebe (50) als Strangpressprofil ausgebildet ist.
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