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DE102005021903A1 - Verfahren zur Herstellung einer Holzwerkstoffplatte sowie Holzwerkstoffplatte - Google Patents

Verfahren zur Herstellung einer Holzwerkstoffplatte sowie Holzwerkstoffplatte Download PDF

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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung und ein Verfahren zur Herstellung einer Holzwerkstoffplatte (1), insbesondere einer OSB-Platte, bei dem mit Harz beleimte Holzspäne oder Holzfasern in mehreren Lagen (6, 7, 8) zu einem Span- oder Faserkuchen gestreut werden und die Holzspäne oder Holzfasern unter Aufbringen von Druck und Temperatur miteinander verpresst werden. Dazu sind Einrichtungen (26, 27, 27', 28) zum Aufstreuen von Holzwerkstofflagen (6, 7, 8) vorgesehen. Zwischen den Holzwerkstofflagen (6, 7, 8) ist zumindest eine Werkstoffeinlage (4, 5) eingelegt, die zusammen mit den Holzwerkstofflagen (6, 7, 8) zu einer Holzwerkstoffplatte (1) verpresst sind.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung einer Holzwerkstoffplatte, insbesondere einer OSB-Platte, bei dem mit Harz beleimte Holzspäne oder Holzfasern in mehreren Lagen zu einem Span- oder Faserkuchen gestreut werden und die Holzspäne oder Holzfasern unter Aufbringen von Druck und Temperatur miteinander verpresst werden. Ebenfalls betrifft die Erfindung eine Holzwerkstoffplatte mit einer oberen und einer hierzu im Wesentlichen parallel verlaufenden unteren Sichtseite und eine Vorrichtung zur Herstellung einer Holzwerkstoffplatte.
  • Aus der DE 44 34 876 A1 ist ein Verfahren zur Herstellung einer beschichteten Holzwerkstoffplatte bekannt, bei dem mit Harz beleimte Holzspäne in mehreren Lagen zu einem Spankuchen gestreut werden und die Holzspäne in der ersten Lage und in der letzten Lage im Wesentlichen in einer Ausrichtung anordnet sind.
  • Darüber hinaus sind andere, beschichtete Holzwerkstoffplatten bekannt, die als Möbelplatten, als Bauelemente, als Schalungsplatten oder als Wagenbögen verwendet werden. Schalungsplatten werden in der Bauwirtschaft beispielsweise für lose Schalungen bei der Errichtung von Betonmauerwerken verwendet. Für solche Schalungen werden die Holzwerkstoffplatten in Grundformaten bereitgestellt und meist direkt auf der Baustelle verarbeitet. Nach der Herstellung und der Aushärtung der Betonoberfläche werden die Schalungen rückgebaut. An die Oberflächengüte der Betonoberfläche werden dabei unterschiedliche Anforderungen gestellt. So gibt es Anwendungsfälle, wo eine glatte, fast glänzende Betonoberfläche gefordert ist, die im Ergebnis keine Lunker aufweist. Andererseits gibt es Forderungen nach eher matten Betonoberflächen.
  • Darüber hinaus besteht ein zunehmender Bedarf an Holzwerkstoffplatten mit erhöhten Festigkeitseigenschaften. Insbesondere OSB-Platten, Span- oder MDF-Platten werden dabei in spezieller Festigungskonfiguration für besondere Zwecke eingesetzt.
  • Holzwerkstoffplatten, insbesondere OSB-Platten werden in zunehmendem Maße für Transportverpackungen hochwertiger Industriegüter eingesetzt. Trotz der guten Festigkeitswerte sind aufgrund der relativ großen Spangrößen Inhomogenitäten innerhalb einer OSB-Platte vorhanden, so dass sich große Schwankungen des Widerstandes, insbesondere gegen punktförmige Belastungen, ergeben, die den Einsatzbereich solcher OSB-Platten beschränken.
  • Zur Verbesserung der Festigkeitseigenschaften von OSB-Platten, insbesondere zur Verbesserung des Widerstandes gegen eine punktförmige Belastung, werden OSB-Platten zunächst in Zwischenformate vereinzelt. Danach werden die Oberflächen auf der oberen und unteren Sichtseite geschliffen und auf den Sichtseiten ein oder mehrere harzimprägnierte Papierlagen aufgebracht, die unter erhöhter Temperatur und unter erhöhtem Druck zu einem Laminat verpresst werden. Nachteilig hieran ist, dass die OSB-Platten vereinzelt werden müssen, so dass derartige Holzwerkstoffplatten nicht in einem kontinuierlichen Fertigungsprozess herstellbar sind. Darüber hinaus ist das Schleifen der Sichtseiten nachteilig, weil dadurch einerseits die Feuchtigkeitsbeständigkeit verringert wird, da die wasserabweisende Harzverflussschicht abgeschliffen oder reduziert wird, und andererseits die Biegesteifigkeit der Holzwerkstoffplatten abnimmt, weil die Randschichten die höchste Rohdichte aufweisen.
  • Darüber hinaus ist das nachträgliche Verpressen fertiger Holzwerkstoffplatten mit harzimprägnierten Papierlagen nachteilig, da Papierlagen einerseits sehr teuer sind und andererseits hohe Anforderungen an die Technologie und den Maschinenpark stellen. Insbesondere für glatte, glänzende Betonoberflächen ist eine zusätzliche Harzimprägnierung der Papieroberfläche auf der Oberseite oder sogar eine zusätzliche, harzimprägnierte Papierlage notwendig. Dies erhöht den Preis und den Produktionsaufwand erheblich. Dabei ist neben der Papierlage auf der Oberseite immer auch auf der Unterseite, also auf der unteren Sichtseite der Holzwerkstoffplatte, eine Papierlage als sogenannter Gegenzug vorzusehen, um ein schalenförmiges Aufbiegen der Holzwerkstoffplatte zu vermeiden. Als besonders nachteilig hat sich gezeigt, dass bereits fertig ausgehärtete Holzwerkstoffplatten beim Verpressen mit den Papierlagen längere Zeit unter erhöhter Temperatur und unter erhöhtem Druck gehalten werden müssen, was sich negativ auf die technologischen Eigenschaften der Holzwerkstoffplatten auswirkt.
  • Aufgabe der Erfindung ist es daher, eine Holzwerkstoffplatte, ein Verfahren zur Herstellung einer Holzwerkstoffplatte und eine Vorrichtung zur Herstellung einer Holzwerkstoffplatte bereitzustellen, mit denen die Nachteile des Standes der Technik überwunden werden und insbesondere Holzwerkstoffplatten bereitgestellt werden können, deren Festigkeitseigenschaften während des Fertigungsprozesses über einen weiten Bereich einstellbar sind.
  • Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch ein Verfahren mit den Merkmalen des Anspruches 1, eine Holzwerkstoffplatte mit den Merkmalen des Anspruches 7 sowie eine Vorrichtung mit den Merkmalen des Anspruches 21 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung sind in den jeweils abhängigen Unteransprüchen beschrieben.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren zur Herstellung einer Holzwerkstoffplatte, insbesondere einer OSB-Platte, bei dem mit Harz beleimte Holzspäne oder Holzfasern in mehreren Lagen zu einem Span- oder Faserkuchen gestreut werden und die Holzspäne oder Holzfasern unter Aufbringen von Druck und Temperatur miteinander ver presst werden, sieht vor, dass zwischen den Lagen von Holzspänen oder Holzfasern vor dem Verpressen zumindest eine lagenförmige Werkstoffeinlage, insbesondere eine Vlies-, Gewebe-, Kunststoff- oder Papiereinlage eingebracht und mit den Holzfasern oder Holzspänen zu einer Holzwerkstoffplatte verpresst wird. Durch die Auswahl unterschiedlichster Lagenwerkstoffe mit entsprechenden physikalischen Eigenschaften ist es möglich, die gefertigte Holzwerkstoffplatte exakt zu konditionieren und eine optimale Anpassung an die jeweiligen Anforderungen zu ermöglichen.
  • Eine Weiterbildung des Verfahrens sieht vor, dass unter die erste Lage und/oder auf die letzte Lage des Span- oder Faserkuchens eine Auflage gelegt und die Holzspäne oder Holzfasern mit der Auflage gemeinsam unter Druck- und Temperatureinfluss verpresst werden. Dadurch ist es möglich, neben dem Einbringen einer Einlage in das Platteninnere die Oberflächeneigenschaften einer Holzwerkstoffplatte, insbesondere einer OSB-Platte, auf die jeweiligen Bedürfnisse einzustellen.
  • Weiterhin ist es vorgesehen, dass der Span- oder Faserkuchen sowie die Einlage und ggf. die Auflage oder Auflagen kontinuierlich miteinander verpresst werden, wobei die jeweiligen Komponenten mit aufeinander abgestimmten Vorschubgeschwindigkeiten bewegt werden. Durch das kontinuierliche Verpressen der jeweiligen Lagen, Einlagen und Auflagen während der Herstellung der Holzwerkstoffplatte, ergibt sich eine spannungs- und damit verzugsfreie Holzwerkstoffplattenserienfertigung mit physikalischen Eigenschaften der fertigen Holzwerkstoffplatte, die über einen weiten Bereich einstellbar sind. Insbesondere gegenüber punktförmigen Belastungen kann ein wesentlich erhöhter Widerstand im Vergleich zu herkömmlichen Holzwerkstoffplatten erreicht werden.
  • Auf die erste bzw. letzte Auflage kann eine weitere Auflage aufgelegt werden, die beispielsweise ein Strukturvlies oder eine melaminbeschichtete Papierlage ist, um die Oberfläche einer Holzwerkstoffplatte zu strukturieren oder zu glätten. Die Auflagen oder Einlagen werden bevorzugt abwickelnd von jeweiligen Rollen oder Haspeln aufgelegt, um eine kontinuierliche Fertigung zu erleichtern. Alternativ können die Ma terialien auch nacheinander aufgelegt oder aufgestreut und anschließend sequenziell zu einer Holzwerkstoffplatte verpresst werden.
  • Die erfindungsgemäße Holzwerkstoffplatte sieht zwischen den Sichtseiten eine in der Holzwerkstoffplatte angeordnete Werkstoffeinlage vor, die insbesondere als eine Vlies-, Gewebe-, Kunststoff- oder Papiereinlage ausgebildet ist. Zur besseren Anbindung bzw. Einbindung der Werkstoffeinlage mit den Holzfasern oder Holzspänen kann diese mit einem Klebstoff, insbesondere einem Harzleim imprägniert sein, so dass die Holzspäne oder Holzfasern eine sehr gute, haftende Verbindung mit der Werkstoffeinlage eingehen. Bei einer durchlässigen Ausgestaltung der Werkstoffeinlage ist es möglich, dass Holzspäne oder Holzfasern sich unmittelbar untereinander klebend verbinden, so dass sie die Werkstoffeinlage durchdringen und in der Holzwerkstoffplatte einschließen.
  • Auf zumindest einer Sichtseite der Holzwerkstoffplatte ist eine Auflage zur Beschichtung angeordnet, die eine Papierlage oder Vlieslage aufweisen kann und in einer Ausgestaltung ein Gewicht von mindestens 80 g/m2 und über eine Harzimprägnierung verfügt, wobei die Harzimprägnierung ein Gewicht von mindestens 50 g/m2 aufweist. Die Papier- oder Vlieslage kann auch eine Leimschicht aufweisen und in Anpassung an den jeweiligen Einsatzzweck, beispielsweise als Möbelplatte, ein zur Sichtseite gerichtetes Dekor aufweisen.
  • Auf der ersten Auflage auf der jeweiligen Sichtseite kann eine zweite Auflage angeordnet sein, die einen Schutz der ersten Auflage, beispielsweise gegen mechanische Belastung oder Feuchtigkeit, darstellt.
  • Die erfindungsgemäße Vorrichtung zur Herstellung einer Holzwerkstoffplatte sieht eine erste Einrichtung zum Aufstreuen einer ersten Lage Holzwerkstoff, insbesondere Holzspäne oder Holzfasern vor, sowie zumindest eine Einrichtung zum Auflegen zumindest einer Werkstoffeinlage auf die erste Holzwerkstoffauflage. Weiterhin ist zumindest eine zweite Einrichtung zum Aufstreuen zumindest einer weiteren Holzwerkstofflage auf die Werkstoffeinlage sowie eine Einrichtung zum Verpressen der Holzwerkstofflagen und der Werkstoffeinlage miteinander unter Aufbringung von Druck und Temperatur zu einer Holzwerkstoffplatte vorgesehen. Die Einrichtungen zum Aufstreuen der Holzspäne oder Holzfasern können als Streu- oder Schüttvorrichtungen ausgebildet sein, die ein kontrolliertes und kontinuierliches Aufstreuen der Holzspäne oder Holzfasern, ggf. unter Ausrichtung der Fasern oder Späne senkrecht zu einer oder in Richtung einer Förderrichtung zulassen.
  • Eine Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass eine Einrichtung zum Auflegen einer ersten Auflage zum Aufstreuen der ersten Holzwerkstofflage und/oder einer Einrichtung zum Auflegen einer Auflage auf die letzte Holzwerkstofflage vorgesehen ist, so dass eine ein- oder beidseitig oberflächenbeschichtete Holzwerkstoffplatte mit einer eingelegten und eingepressten Werkstoffeinlage hergestellt werden kann.
  • Die Einrichtung zum Verpressen der Holzwerkstofflagen mit der Einlage und ggf. der Auflagen ist vorzugsweise als eine kontinuierlich arbeitende Bandpresse, insbesondere Doppelbandpresse ausbildet, die beheizte Druckbänder aufweist, so dass eine kontinuierliche Fertigung der Holzwerkstoffplatte mit Einlagen, ggf. mit Auflagen möglich ist.
  • Die Einrichtungen zum Auflegen der Werkstoffeinlage bzw. Einlagen oder Auflagen sind als Abrollstationen, bevorzugt mit Führungen für die Werkstoffeinlagen oder -auflagen, ausgebildet. Zur Herstellung von Holzwerkstoffplatten mit mehreren Einlagen ist es vorgesehen, dass abwechselnd mehrere Einrichtungen zum Aufstreuen von Holzwerkstofflagen und Einrichtungen zum Auflegen von Werkstoffeinlagen hintereinander angeordnet sind.
  • Die Erfindung ermöglicht die Bereitstellung von Holzwerkstoffplatten mit einem mehrlagigen Schichtaufbau, bei dem zwischen Holzwerkstofflagen Einlagen aus einem anderen Werkstoff mit anderen physikalischen Eigenschaften als die Holzwerkstoffe eingebettet sind. Mit derartig verbesserten Holzwerkstoffplatten können konventionelle Verbundplatten in zunehmendem Maße ersetzt werden.
  • Nachfolgend wird ein Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand der einzigen Figur näher erläutert. Die Figur zeigt schematisch den Aufbau einer Vorrichtung zum Fertigen einer Holzwerkstoffplatte sowie einen Ablauf des Herstellverfahrens und eine fertige Holzwerkstoffplatte.
  • In der Figur wird von links nach rechts ein Herstellverfahren einer Holzwerkstoffplatte 1 dargestellt, bei der auf ein kontinuierlich umlaufendes Formband 10 zunächst eine erste Auflage 3 von einer Abrolleinrichtung 13 zum Auflegen der Auflage 3 abgerollt wird. Die Auflage 3 wird ggf. durch nicht dargestellte Führungen so ausgerichtet, dass sie flach auf dem Formband 10 aufliegt.
  • Der ersten Einrichtung 13 zum Auflegen der Auflage 3 ist eine erste Einrichtung 28 zum Aufstreuen einer ersten Lage 8 von Holzspänen oder Holzfasern nachgeordnet. Die Holzspäne können als OSB-Strands ausgebildet sein, die eine Länge von 70–200 mm, eine Breite von 6–30 mm und eine Dicke von 0,3 bis 1,2 mm aufweisen. Als Material für die Holzspäne wird Nadelholz oder Laubholz verwendet, wobei der Holzanteil einer fertigen Holzwerkstoffplatte 1 zwischen 90 und 98 % liegt.
  • Die Strands können in Förderrichtung des Formbandes 2 oder senkrecht dazu ausgerichtet sein, so dass eine sich kreuzende Orientierung der Längserstreckung der Strands vorliegen kann. Alternativ zu dem Aufstreuen von Holzspänen können Holzfasern zur Herstellung einer MDF- oder HDF-Platte aufgestreut werden.
  • Auf die erste Lage 8 der Holzwerkstoffe wird eine erste Werkstoffeinlage 5 von einer zweiten Abrollstation 15 aufgelegt. Die Werkstoffeinlage 5, ebenso wie die Auflage 3, sind auf Haspeln aufgerollt, von denen sie abgewickelt werden können.
  • Auf diese erste Werkstoffeinlage 5, die als eine Papierbahn, eine Gewebebahn, eine Kunststoffbahn oder eine Vliesbahn ausgebildet sein kann, wird eine zweite Holzwerkstoffschicht 2 aus Streueinrichtungen 27, 27' aufgestreut. Die zweite Lage 7 des Holzwerkstoffes wird in zwei Stufen aufgestreut, ggf. mit unterschiedlicher Orientierung.
  • Auf diese zweite Lage 7 wird eine weitere Werkstoffeinlage 4 von einer weiteren Abrollstation 14 aufgebracht, die wiederum von einer dritten Holzwerkstofflage 6, die über eine Streueinrichtung 26 aufgestreut wird, abgedeckt wird. Abschließend wird auf der Oberseite der letzten Lage 6 des Holzwerkstoffes eine abschließende Auflage 2 aufgelegt, die ebenfalls von einer Abrollstation 12 abgerollt wird.
  • Somit ergibt sich viellagiger Aufbau eines Werkstoffplattenrohlinges aus einer ersten Auflage 3, drei Werkstofflagen 6, 7, 8, zwei Werkstoffeinlagen 4, 5 aus Papier, Vlies oder Gewebestoff sowie einer abschließenden Auflage 2. Die jeweiligen Holzwerkstofflagen 6, 7, 8 sind als Faserkuchen oder Spänekuchen ausgebildet und können mit einem Klebstoff oder Leim versehen sein. Die Auflagen 2, 3 und die Einlagen 4, 5 erstrecken sich vorzugsweise über die gesamte Breite der Holzwerkstoffplatte 1 Nach dem fertigen Auflegen und Aufstreuen der Auflagen 2, 3, Einlagen 4, 5 und Holzwerkstofflagen 6, 7, 8 wird der Holzwerkstoffplattenrohling in eine Durchlaufpresse 9 eingefahren, in der unter hoher Temperatur und hohem Druck der Rohling zu einer Holzwerkstoffplatte 1 mit vorgegebener Dicke verpresst wird. Die fertige Holzwerkstoffplatte 1 wird am Ende des Formbandes 10 auf die gewünschte Länge geschnitten und weist an den Sichtseiten 20, 30, also auf der Oberseite und der Unterseite, jeweils eine Abschlussbeschichtung durch die Auflagen 2, 3 auf. Die Werkstoffeinlagen 4, 5 sind in der Holzwerkstoffplatte 1 eingebettet.
  • Abweichend von dem dargestellten Verfahren kann auf die Auflagen 2, 3 verzichtet werden, so dass sich eine Holzwerkstoffplatte 1 ergibt, die an ihren Sichtseiten 20, 30 keine Auflage, z. B. eine Papierbahn oder ein melamingetränktes Papier aufweist. Eine solche Holzwerkstoffplatte 1 hätte dann eine OSB-Optik bzw. die Optik einer entsprechenden Faserplatte.
  • Bei einer Ausgestaltung der Holzwerkstoffplatte 1 mit der dargestellten, dreilagigen Fertigungsweise ist es bei einer Fertigung einer OSB-Platte vorgesehen, dass die erste Lage 8, die die Unterseite der Holzwerkstoffplatte 1 bildet, mit in Längsrichtung in Förderrichtung des Formbandes 10 ausgerichteten Strands gestreut wird, während die zweite Lage 7 senkrecht dazu als Mittellage gestreut wird, während die obere Lage 6 wieder entsprechend der ersten Lage 8 ausgerichtet ist. Zwischen den jeweils senkrecht zueinander ausgerichteten Orientierungen der Strands sind Werkstoffeinlagen 4, 5 angeordnet, die beiderseitig mit Leimschichten, beispielsweise Melamin-Schichten versehen sein können, um eine gute Verbindung zu den Holzwerkstofflagen 6, 7, 8 herzustellen.
  • Wird eine Auflage 2, 3 auf einer Seite der Holzwerkstoffplatte 1 vorgesehen, ist es vorgesehen, dass an der der jeweiligen Holzwerkstofflage 6, 8 zugewandten Oberfläche eine Leimschicht aufgetragen ist. Während des Verpressens in der Durchlaufpresse 9 bildet sich zwischen der Auflage 2, 3 und der jeweiligen Lage 6, 8 eine Harzvertlussschicht aus. Die Dicke der Harzverflussschicht bestimmt die Oberflächengüte der Holzwerkstoffplatte 1.
  • Soll die OSB-Platte als Schalungselement für eine matte Betonoberfläche verwendet werden, wird eine Auflage 2, 3 mit einer erhöhten Feuchtebeständigkeit verwendet. Die Feuchtebeständigkeit führt beim Aushärten des Betons dazu, dass die Auflage 2, 3 einen Teil des Wassers aus dem Beton aufnimmt und dabei aufquillt, so dass sich eine matte Betonoberfläche einstellt. Soll eine glatte Oberfläche erzeugt werden, ist auf der Auflage 2, 3 eine zusätzliche Harzschicht aufgebracht, die einerseits den Widerstand der Holzwerkstoffplatte 1 gegen punktförmige Belastungen erhöht, andererseits bei dem Einsatz als eine Schalungsplatte einen Wasserfilm ausbildet, der zu einer homogenen, glänzenden Oberflächenstruktur des Betons führt. Darüber hinaus hat die Harzschicht weiterhin die Aufgabe, die inhomogene Oberfläche einer OSB-Platte weitgehend einzuebnen.
  • Auf die Auflagen 2, 3 können weitere Auflagen aufgebracht werden, die entweder als Transportschutz oder als Trennmittel dienen, um eine Holzwerkstoffplatte 1 leichter von einer Betonoberfläche zu entfernen.
  • Die Anzahl und Anordnung der Werkstoffeinlagen 4, 5 variiert nach dem gewünschten Einsatzzweck und der gewünschten Festigkeit der Holzwerkstoffplatte 1. Alternativ zu einer Durchlaufpresse 9 kann die Einrichtung zum Aufbringen von Druck und Temperatur auf den Holzwerkstoffplattenrohling auch diskontinuierlich ausgebildet sein.

Claims (25)

  1. Verfahren zur Herstellung einer Holzwerkstoffplatte, insbesondere einer OSB-Platte, bei dem mit Harz beleimte Holzspäne oder Holzfasern in mehreren Lagen (6, 7, 8) zu einem Span- oder Faserkuchen gestreut werden und die Holzspäne oder Holzfasern unter Aufbringen von Druck und Temperatur miteinander verpresst werden, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen den Lagen (6, 7, 8) vor dem Verpressen zumindest eine lagenförmige Werkstoffeinlage (4, 5), insbesondere eine Vlies-, Gewebe-, Kunststoff- oder Papiereinlage, eingebracht und mit den Holzfasern oder Holzspänen verpresst wird.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass unter die erste Lage (8) und/oder auf die letzte Lage (6) des Span- oder Faserkuchens eine Auflage (3, 2) gelegt und die Holzspäne oder -fasern mit der Auflage (3, 2) gemeinsam unter Druck- und Temperatureinfluss verpresst werden.
  3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Span- oder Faserkuchen und die Einlage (4, 5) und/oder Auflage (2, 3) konti nuierlich verpresst werden und dazu mit aufeinander abgestimmten Vorschubgeschwindigkeiten bewegt werden.
  4. Verfahren nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass auf die Auflage (2, 3) eine zweite Auflage aufgelegt wird.
  5. Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Auflage vor dem Verpressen des Span- oder Faserkuchens aufgelegt wird.
  6. Verfahren nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Einlage (4, 5) und/oder die Auflage (2, 3) abwickelnd aufgelegt wird.
  7. Holzwerkstoffplatte, insbesondere OSB-Platte, mit einer oberen Sichtseite (20) und einer hierzu im Wesentlichen parallel verlaufenden unteren Sichtseite (30), dadurch gekennzeichnet, dass zwischen den Sichtseiten (20, 30) in der Holzwerkstoffplatte (1) zumindest eine Werkstoffeinlage (4, 5) angeordnet ist.
  8. Holzwerkstoffplatte nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Werkstoffeinlage (4, 5) als eine Vlies-, Gewebe-, Kunststoff oder Papiereinlage ausgebildet ist.
  9. Holzwerkstoffplatte nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Werkstoffeinlage (4 ,5) mit einem Klebstoff, insbesondere einem Harzleim imprägniert ist.
  10. Holzwerkstoffplatte nach einem der Ansprüche 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass auf zumindest einer Sichtseite (20, 30) zur Beschichtung mindestens eine Auflage (2, 3) angeordnet ist.
  11. Holzwerkstoffplatte nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Auflage (2, 3) eine Papierlage aufweist.
  12. Holzwerkstoffplatte nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Papierlage (2, 3) ein Gewicht von mindestens 80 g/m2 aufweist und über eine Harzimprägnierung verfügt, die ein Gewicht von mindestens 50 g/m2 aufweist.
  13. Holzwerkstoffplatte nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Papierlage (2, 3) ein Gewicht von 200 g/m2 aufweist.
  14. Holzwerkstoffplatte nach einem der Ansprüche 11 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Papierlage (2, 3) eine Leimschicht aufweist.
  15. Holzwerkstoffplatte nach einem der Ansprüche 11 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Papierlage (2, 3) ein zur Sichtseite (20, 30) gerichtetes Dekor aufweist.
  16. Holzwerkstoffplatte nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Auflage (2, 3) ein Vlies ist.
  17. Holzwerkstoffplatte nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass das Vlies (2, 3) ein Gewicht von mindestens 80 g/m2 aufweist und über eine Harzimprägnierung verfügt, die ein Gewicht von mindestens 50 g/m2 aufweist.
  18. Holzwerkstoffplatte nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass das Vlies (2, 3) eine Leimschicht aufweist.
  19. Holzwerkstoffplatte nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass eine zweite Auflage oberhalb der ersten Auflage (2, 3) angeordnet ist.
  20. Holzwerkstoffplatte nach einem der Ansprüche 10 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass die Werkstoffeinlage (4, 5) zusammen mit beidseitig davon angeordneten Holzwerkstofflagen (6, 7, 8) unter Einwirkung von Druck und Temperatur verpresst ist.
  21. Vorrichtung zur Herstellung einer Holzwerkstoffplatte mit einer ersten Einrichtung (28) zum Aufstreuen einer ersten Lage (8) Holzwerkstoff, zumindest einer Einrichtung (15, 14) zum Auflegen zumindest einer Werkstoffeinlage (5, 4) auf die erste Holzwerkstofflage (8), einer zweiten Einrichtung (27, 27'; 26) zum Aufstreuen zumindest einer weiteren Holzwerkstofflage (7, 6) auf die Werkstoffeinlage (5, 4) und einer Einrichtung (9) zum Verpressen der Holzwerkstofflagen (6, 7, 8) und der Werkstoffeinlage (4, 5) unter Aufbringen von Druck und Temperatur zu einer Holzwerkstoffplatte (1).
  22. Vorrichtung nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass eine Einrichtung (13) zum Auflegen einer ersten Auflage (3) für die erste Holzwerkstofflage (8) und/oder eine Einrichtung (12) zum Auflegen einer Auflage (2) auf die letzte Holzwerkstofflage (6) vorgesehen ist.
  23. Vorrichtung nach Anspruch 21 oder 22, dadurch gekennzeichnet, dass die Einrichtung (9) zum Verpressen der Holzwerkstofflagen (6, 7, 8) mit der Einlage (4, 5) als kontinuierlich arbeitende Bandpresse, insbesondere Doppelbandpresse, ausgebildet ist.
  24. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 21 bis 23, dadurch gekennzeichnet, dass die Einrichtungen (12, 13, 14, 15) zum Auflegen der Werkstoffeinlagen (4, 5) oder Auflagen (2, 3) als Abrollstationen mit Führungen für die Werkstoffeinlagen (4, 5) oder Auflagen (2, 3) ausgebildet sind.
  25. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 21 bis 24, dadurch gekennzeichnet, dass abwechselnd mehrere Einrichtungen (26, 27, 27', 28) zum Aufstreuen von Holzwerkstofflagen (6, 7, 8) und Einrichtungen (14, 15) zum Auflegen von Werkstoffeinlagen (4, 5) hintereinander angeordnet sind.
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