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DE102005021183A1 - Dekorhaut und Fahrzeuginnenverkleidung mit einer Ausnehmung - Google Patents

Dekorhaut und Fahrzeuginnenverkleidung mit einer Ausnehmung Download PDF

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DE102005021183A1
DE102005021183A1 DE200510021183 DE102005021183A DE102005021183A1 DE 102005021183 A1 DE102005021183 A1 DE 102005021183A1 DE 200510021183 DE200510021183 DE 200510021183 DE 102005021183 A DE102005021183 A DE 102005021183A DE 102005021183 A1 DE102005021183 A1 DE 102005021183A1
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Germany
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decorative skin
recess
decorative
skin
interior trim
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DE200510021183
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English (en)
Inventor
Wolfram Robens
Wim Jacobs
Dirk Blomeyer
Klass Blume
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Johnson Controls Interiors GmbH and Co KG
Original Assignee
Johnson Controls Interiors GmbH and Co KG
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Publication date
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Withdrawn legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60RVEHICLES, VEHICLE FITTINGS, OR VEHICLE PARTS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B60R13/00Elements for body-finishing, identifying, or decorating; Arrangements or adaptations for advertising purposes
    • B60R13/02Internal Trim mouldings ; Internal Ledges; Wall liners for passenger compartments; Roof liners
    • B60R13/0206Arrangements of fasteners and clips specially adapted for attaching inner vehicle liners or mouldings
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60RVEHICLES, VEHICLE FITTINGS, OR VEHICLE PARTS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B60R13/00Elements for body-finishing, identifying, or decorating; Arrangements or adaptations for advertising purposes
    • B60R13/02Internal Trim mouldings ; Internal Ledges; Wall liners for passenger compartments; Roof liners

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Vehicle Interior And Exterior Ornaments, Soundproofing, And Insulation (AREA)

Abstract

Die vorliegende Erfindung betrifft eine Dekorhaut und ein Innenverkleidungsteil einer Ausnehmung. Des weiteren betrifft die vorliegende Erfindung jeweils ein Verfahren zur Herstellung der Dekorhaut und zur Herstellung des Innenverkleidungsteils.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Dekorhaut und ein Innenverkleidungsteil jeweils mit einer Ausnehmung. Des weiteren betrifft die vorliegende Erfindung ein Verfahren zur Herstellung der Dekorhaut und zur Herstellung des Innenverkleidungsteils.
  • Dekorhäute bzw. Fahrzeuginnenverkleidungen, die Dekorhäute aufweisen, sind aus dem Stand der Technik, beispielsweise der DE 103 35 433 A1 , der DE 699 05 745 sowie der DE 103 29 295 bekannt. Oftmals weisen die Dekorhäute bzw. die Innenverkleidungsteile Ausnehmungen für Displays, Schalter, Belüftungselemente oder dergleichen auf. Diese Ausnehmungen werden üblicherweise durch Ausstanzen der Dekorhaut gefertigt und die dabei entstehende Schnittfläche abschließend mit einem Blendrahmen abgedeckt, was zum einen einen erheblichen Anfall an Abfall aber auch erhöhte Material- und Fertigungskosten durch Anbringen des Blendrahmens zur Folge hat.
  • Es war deshalb die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Dekorhaut bzw. ein Innenverkleidungsteil zur Verfügung zu stellen, das die Nachteile des Standes der Technik nicht aufweist.
  • Gelöst wird die Aufgabe mit einer Dekorhaut für ein Innenverkleidungsteil eines Kraftfahrzeuges, die mindestens eine Ausnehmung aufweist, bei der die Ausnehmung in die Dekorhaut eingeformt ist.
  • Es war für den Fachmann überaus erstaunlich, dass die erfindungsgemäße Dekorhaut einfach, kostengünstig und mit einem sehr geringen Anfall an Abfall hergestellt werden kann. Anschlussmittel, wie beispielsweise Dichtlippen, die im Bereich der Ausnehmung angeordnet werden, können unmittelbar an die Dekorhaut angeformt werden.
  • Eine Dekorhaut im Sinne der Erfindung ist jede Kunststoffschicht, die als Oberflächendekor für Innenverkleidungsteile von Kraftfahrzeugen Anwendung findet. Die Dekorhaut weist ein optisch ansprechendes Erscheinungsbild auf. Dabei können verschiedene Arten von Oberflächen erzeugt werden, indem die Dekorhaut mit einer bestimmten Narbung und/oder Farbe versehen wird. Die Dekorhaut kann beispielsweise im Spray-, RIM-(Rejection Injection Moulding) oder im Hohlgussverfahren hergestellt werden. Erfindungsgemäß weist die Dekorhaut eine Ausnehmung auf, die in die Dekorhaut bei deren Herstellung eingeformt, d.h nicht nach deren Herstellung herausgetrennt, wird. Eine Ausnehmung im Sinne der Erfindung kann jede beliebige Form und Größe aufweisen. Die Ausnehmung kann, muss aber nicht, vollständig von der Dekorhaut umschlossen sein. Vorzugsweise sind im Randbereich der Ausnehmung Anschlussmittel angeordnet. Solche Anschlussmittel können beispielsweise Dichtlippen sein, um beim späteren Einsatz der Dekorhaut in einem Kraftfahrzeug beispielsweise zu verhindern, dass Staub, Flüssigkeit oder dergleichen in die Ausnehmung gelangt bzw. um zu erreichen, dass der Übergang zwischen der Dekorhaut und der Ausnehmung optisch ansprechend aussieht. Vorzugsweise ist die Dekorhaut einstückig gefertigt, d. h. dass beispielsweise die Dekorhaut und die Anschlussmittel während eines Herstellungsverfahrens aus derselben Substanz gefertigt werden. Die Schichtdicke der Dekorschicht beträgt vorzugsweise 0,1 bis 10 mm, besonders bevorzugt 0,5–10 mm. Um den unterschiedlichen Anforderungen an unterschiedlichen Stellen genüge zu tragen, weist die Dekorschicht vorzugsweise unterschiedliche Schichtdicken auf.
  • Die Dekorhaut kann aus jedem dem Fachmann geläufigen Material hergestellt werden. Vorzugsweise handelt es sich bei dem Material jedoch um einen Kunststoff, ganz besonders bevorzugt um einen polymeren Kunststoff, wie beispielsweise Polyurethan oder einen Blend der Polyurethan aufweist. Die Dekorhaut kann beispielsweise durch das Spray-, das RIM- oder das Hohlgussverfahren hergestellt werden. Vorzugsweise ist das Verfahren jedoch ein Spritzgussverfahren, ganz besonders das RIM-Verfahren.
  • Ein weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist deshalb ein Verfahren zur Herstellung der erfindungsgemäßen Dekorhaut, bei dem eine Kunststoffmasse in die Kavität eines Spritzgusswerkzeuges, das die Kontur der Dekorhaut aufweist, eingespritzt wird.
  • Bezüglich der Dekorhaut wird auf das oben gesagte verwiesen.
  • Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren kommt ein Spritzgusswerkzeug zum Einsatz, das eine Kavität aufweist, die der Kontur der Dekorhaut entspricht. Diese Kavität wird mit der Kunststoffmasse ausgeformt, die dann in dem Spritzgusswerkzeug abkühlt und/oder in dem Spritzgusswerkzeug zu einem festen Verbund vernetzt. Vorzugsweise ist in die Kavität auch die Kontur der Anschlussmittel eingeformt, so dass die Dekorhaut in einem Herstellungsverfahren vollständig hergestellt wird und danach keiner weiteren Bearbeitung bedarf.
  • Die erfindungsgemäße Dekorhaut bzw. die Dekorhaut, die mit dem erfindungsgemäßen Verfahren erhalten wird, eignet sich insbesondere als Dekorschicht für Innenverkleidungsteile von Kraftfahrzeugen.
  • Ein weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist deshalb ein Innenverkleidungsteil mit einer Ausnehmung aufweisend die erfindungsgemäße Dekorhaut.
  • Ein Innenverkleidungsteil im Sinne der vorliegenden Erfindung ist jedes Teil, das im Innenraum eines Kraftfahrzeuges verarbeitet wird und das eine Dekorschicht aufweist. Beispielhaft sei hier das Armaturenbrett, die Tür- und die Kofferraumverkleidungen sowie die Verkleidung von Säulen und die Dachinnenverkleidung genannt.
  • Vorzugsweise weist das Innenverkleidungsteil eine Schaumschicht auf. Vorzugsweise handelt es sich bei der Schaumschicht um eine Schaumzwischenschicht zwischen der Dekorhaut und einer ebenfalls vorzugsweise vorhandenen Trägerschicht. Bei der Schaumschicht handelt es sich vorzugsweise um eine thermoplastische Schaumschicht, ganz besonders bevorzugt um eine Polyurethanschaumschicht. Die Schaumschicht kann eine Stärke von 0,1 bis 30 mm aufweisen. Vorzugsweise beträgt ihre Schichtstärke jedoch 2 bis 3 mm. Die Schaumschicht weist in der Regel auch eine Ausnehmung auf, deren Form, Größe und Lage im wesentlichen mit denen der Dekorhaut übereinstimmen.
  • Weiterhin bevorzugt weist das Innenverkleidungsteil eine Trägerschicht auf, die dem Innenverkleidungsteil die nötige mechanische Stabilität verleiht. Vorzugsweise ist diese Trägerschicht aus Kunststoff, vorzugsweise aus einem thermoplastischen Material. Beispielhafte Kunststoffe, die für die Trägerschicht Verwendung finden können, sind Polypropylen (PP), Polycarbonat (PC), Acryl-Nitril Butadiaen-Styrol (ABS), ABS-Mischungen, Acryl-Ester-Styrol-Acryl-Nitril (ASA), Polystyrol (PS) und thermoplastische Polyurethane (TPU) oder Gemische daraus oder Gemische aus einer dieser Komponenten mit weiteren thermoplastischen Materialien. Auf diese Trägerschicht kann die erfindungsgemäße Haut direkt beispielsweise formschlüssig aufgebracht werden. Alternativ wird, wie bereits oben beschrieben, die Dekorhaut mit einer Zwischenschaumschicht an der Trägerschicht angeordnet, vorzugsweise angeklebt. Die Trägerschicht weist in der Regel auch eine Ausnehmung auf, deren Form, Größe und Lage im wesentlichen mit denen der Dekorhaut übereinstimmen.
  • Erfindungsgemäß weist die Innenverkleidung eine Ausnehmung auf. Vorzugsweise wird diese Ausnehmung mit einem Bauteil, beispielsweise einem Lüftungsauslass, einem Display oder einem Betätigungselement, wie beispielsweise einem Schalter oder Schieber, angeordnet. Vorzugsweise wird das Bauteil kraftschlüssig mit der Trägerschicht der Innenverkleidung verbunden und die Dekorhaut, insbesondere deren Anschlussmittel, wie beispielsweise die Dichtlippen, wirken so mit dem Bauteil zusammen, dass sich zumindest teilweise wasserdichte Verbindungen ergeben, die darüber hinaus optisch ansprechend aussehen.
  • Die erfindungsgemäße Innenverkleidung kann auf jede dem Fachmann geläufige Art und Weise hergestellt werden. Vorzugsweise wird die Dekorhaut jedoch auf den Träger aufgelegt und durch eine Schaumschicht miteinander verbunden. Dieses Verfahren ist deshalb ein weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung.
  • Im folgenden wird die Erfindung anhand der 1 bis 3 erläutert. Diese Erläuterungen sind lediglich beispielhaft und schränken den allgemeinen Erfindungsgedanken nicht ein. Die Erläuterungen gelten für alle erfindungsgemäßen Gegenstände gleichermaßen.
  • 1a–c zeigen die erfindungsgemäße Dekorhaut,
  • 2 zeigt die erfindungsgemäße Innenverkleidung und
  • 3 zeigt ein Detail aus 2.
  • 1a und 1b zeigen zwei mögliche Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Dekorhaut 1, die erfindungsgemäß Ausnehmungen 3 aufweist. Die Dekorhaut ist mit dem RIM-Verfahren (Reaction-Injection-Molding) hergestellt worden. In 1a befinden sich die Ausnehmungen 3 innerhalb der Dekorhaut 1, d. h. sie werden allseitig von der Dekorhaut 1 umschlossen. Die unterschiedlichen Formen sollen symbolisieren, dass die Ausnehmungen jede beliebige Form und Größe aufweisen können. Der Fachmann versteht, dass die Formen der Ausnehmungen nicht auf die dargestellten Geometrien beschränkt sind. In 1b ist eine Dekorhaut mit einer Ausnehmung, die im Randbereich der Dekorhaut angeordnet ist, dargestellt. In dem vorliegenden Fall wird der Umfang der Ausnehmung nur teilweise von der Dekorhaut umschlossen. Dennoch ist diese Ausnehmung eine Ausnehmung im Sinne der vorliegenden Erfindung. Der Fachmann erkennt, dass auch in diesem Fall die Ausnehmungen nicht auf die dargestellte Geometrie beschränkt sind. In 1c ist ein vergrößerter Ausschnitt der Dekorhaut 1 im Randbereich der Ausnehmungen 3 dargestellt. Es ist erkennbar, dass an die Dekorhaut 1 Dichtlippen 5, 6 angeformt sind, deren Funktion anhand von 2 näher erläutert wird.
  • 2 zeigt eine Ausgestaltungsform eines erfindungsgemäßen Innenverkleidungsteils 2. Das erfindungsgemäße Innenverkleidungsteil 2 besteht aus einer erfindungsgemäßen Dekorhaut 1, die mittels einer Schaumschicht 8, mit einer Trägerschicht 7 verbunden ist. Die Schaumschicht 8 besteht aus halbhartem PUR Schaumstoff. Das erfindungsgemäße Innenverkleidungsteil weist eine Ausnehmung 3 auf, in der in dem vorliegenden Fall ein Display 4 mit Schrauben befestigt ist. In die erfindungsgemäße Dekorhaut ist die Ausnehmung 3 eingeformt und im Randbereich der Ausnehmung 3 sind in die Dekorhaut die Dichtlippen 5, 6 eingeformt, so dass die Dekorhaut aus einem Stück gefertigt ist. Die Ausnehmung 3 wurde nicht nach dem Aushärten der Dekorhaut nachträglich eingestanzt. Der Fachmann erkennt, dass die Schichtdicke der Dekorhaut im Randbereich leicht vergrößert worden ist. Die Dichtlippen 5, 6 dienen zum einen zur Vermeidung eines Staub- und/oder Flüssigkeitseintritts zwischen der Trägerschicht und dem Display. Zum anderen dienen sie jedoch auch dazu, einen optisch ansprechenden Übergang zwischen dem Innenverkleidungsteil 2 und dem Display 4 zu schaffen. Dafür wirkt die Dichtlippe 5 vorzugsweise dichtend mit der Trägerschicht 7 zusammen, während die Dichtlippe 6 elastisch gegen das Display vorgespannt wird. Dadurch, dass die Ausnehmung 3 in die Dekorhaut 1 eingeformt ist, muss die Fläche 3 nicht aus der Dekorhaut ausgestanzt werden und es fällt kein entsprechender Arbeitsgang und kein mit diesem Arbeitsgang verbundener Abfalls an. Des weiteren muss im Randbereich der Ausnehmung 3 kein Blendrahmen, wie er bisher gemäß dem Stand der Technik eingesetzt wurde, angeordnet werden, was zum einen Material zum anderen jedoch auch einen weiteren Arbeitsgang einspart.
  • In 3 ist der mit dem Kreis umrandete Bereich der 2 vergrößert dargestellt. Es ist deutlich zu erkennen, wie die Dichtlippe 5 mit der Trägerschicht 7 und die Dichtlippe 6 mit dem Display 4 dichtend zusammenwirkt.
  • Alle in der Beschreibung gemachten Offenbarungen gelten für alle Gegenstände der Erfindung gleichermaßen.
  • 1
    Dekorschicht
    2
    Innenverkleidungsteil
    3
    Ausnehmung
    4
    Bauteil, Display
    5, 6
    Dichtlippen
    7
    Trägerschicht
    8
    Schaumschicht

Claims (14)

  1. Dekorhaut (1 ), für ein Innenverkleidungsteil (2) eines Kraftfahrzeuges, die mindestens eine Ausnehmung (3) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausnehmung (3) in die Dekorhaut (1) eingeformt ist.
  2. Dekorhaut nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sie im Randbereich (9) der Ausnehmung (3) Anschlussmittel (5, 6) aufweist.
  3. Dekorhaut nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass sie einstückig gefertigt ist.
  4. Dekorschicht nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie unterschiedliche Schichtdicken aufweist.
  5. Dekorhaut nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie mit dem RIM-Verfahren hergestellt ist.
  6. Verfahren zur Herstellung einer Dekorhaut nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Kunststoffmasse in die Kavität eines Spritzgusswerkzeuges, das die Kontur der Dekorhaut aufweist, eingespritzt wird.
  7. Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Anschlussmittel (5, 6) in die Kavität eingeformt wird.
  8. Innenverkleidungsteil (2) mit einer Ausnehmung (3) aufweisend eine Dekorhaut nach einem der voranstehenden Ansprüche.
  9. Innenverkleidungsteil nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass sie eine Schaumschicht (8) aufweist.
  10. Innenverkleidungsteil nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie eine Trägerschicht (7) aufweist.
  11. Innenverkleidungsteil nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schaumschicht (8) die Dekorhaut (1) und die Trägerschicht (7) verbindet.
  12. Innenverkleidungsteil nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in der Ausnehmung (3) ein Bauteil (4) angeordnet ist.
  13. Innenverkleidungsteil nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass das Bauteil (4) mit der Trägerschicht (7) verbunden ist.
  14. Verfahren zur Herstellung eines Innenverkleidungsteils, dadurch gekennzeichnet, dass die Dekorhaut (1) auf einen Träger (7) aufgelegt und durch einen Schaum (8) miteinander verbunden wird.
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