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Die
Erfindung betrifft einen Druckformmanipulator für ein automatisches Ein- oder
Aushängen einer
Druckform in einem Druckwerk einer Druckmaschine. Anstatt nur zum
Einhängen
oder nur zum Aushängen
ist der Druckformmanipulator in bevorzugten Ausführungen ein Druckformwechsler
für das automatische
Aushängen
einer Druckform und automatische Einhängen einer neuen Druckform
an die Stelle der ausgehängten
Druckform. Die Druckmaschine ist vorzugsweise eine Rotationsdruckmaschine
und kann insbesondere eine Rollenrotationsdruckmaschine sein. Der
Druckformmanipulator dient in derartigen Anwendungen zum Ein- oder
Aushängen
einer Druckform in oder aus einem Druckformzylinder solch einer
Druckmaschine. Die Druckform kann insbesondere eine flexible Druckplatte
für den
Offsetdruck sein, sowohl für
den Nassoffsetdruck als auch den Trockenoffset. Besonders bevorzugt
findet die Erfindung im Druck von Zeitungsauflagen Verwendung.
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Die
DE 100 10 056 A1 beschreibt
die Zuführung
von Druckplatten zum Plattenzylinder eines Druckwerks mittels eines
zu- und abschwenkbaren Druckplattenwechslers. In der abgeschwenkten
Position ermöglicht
der Druckplattenwechsler einen freien Zugang zum Druckwerk zwecks
Servicearbeiten. Die Zuführung
der Druckplatten ist in der zugeschwenkten Position möglich. Die
Druckplatten werden zwischen Rollen des Druckplattenwechslers dem
zugeordneten Druckplattenzylinder zugefördert. Der Druckplattenwechsler
ist in seinen Fähigkeiten
begrenzt und kann Druckplatten nur an den Zylinder heranführen. Er
benötigt
reichlich Platz.
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Die
DE 109 34 271 A1 beschreibt
einen Druckformwechsler mit zwei Schwenkarmen, die um eine gemeinsame
Schwenkachse schwenkbar sind und eine ein- oder auszuhängende Druckform
zwischen ihren freien Enden zangenartig halten. Für den Wechsel
einer Druckform vollführen
die Schwenkarme um die gemeinsame Schwenkachse eine Schwenkbewegung
zwischen einem Druckformmagazin und einem zugeordneten Druckformzylinder. Die
beiden Schwenkarme sind in sich jeweils steif, so dass die von ihnen
gehaltene Druckform zwischen dem Druckformmagazin und dem Druckformzylinder nur
genau eine Kreisbahn beschreiben kann. Der Druckformwechsler benötigt am
Druckwerk einen entsprechend großen Arbeitsraum.
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Einen
hinsichtlich seiner Bewegungsmöglichkeit
deutlich flexibleren Druckformwechsler beschreibt die USP 4,727,807.
Ein mit Saugern für
die Druckform ausgestatteter Manipulatorkopf des Druckformwechslers
kann in einer vertikalen Ebene in drei Schwenkgelenken drei voneinander
unabhängige
Schwenkbewegungen relativ zu einer Plattform des Wechslers ausführen. Ein
erstes der Schwenkgelenke ist plattformfest, ein zweites ist am
Ende eines um das plattformfeste Schwenkgelenk schwenkbaren Schwenkarms
und ein drittes Schwenkgelenk ist am Ende eines im zweiten Schwenkgelenk schwenkbaren
Schwenkarms gebildet. Für
den Erhalt der Bewegungsfreiheit ist ein großer konstruktiver Aufwand zu
treiben. Ferner benötigt
auch dieser Druckformwechsler für
das Druckformhandling unmittelbar beim Druckwerk einen großen freien
Arbeitsraum.
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Aus
der
EP 0 431 364 B1 ist
ein Druckformmanipulator bekannt, der im Hinblick auf die Freiheit der
Bewegung seines Manipulatorkopfs in der Vertikalebene dem Druckformwechsler
der USP 4,727,807 vergleichbar ist, zusätzlich aber noch um weitere
Freiheitsgrade der Rotation verfügt,
um horizontal nebeneinander angeordnete Druckwerke bedienen zu können. Des
Weiteren ist der Manipulator vertikal verfahrbar und kann daher
auch untereinander angeordnete Druckformzylinder bedienen. Allerdings
benötigt
auch dieser Druckformmanipulator im jeweiligen Druckwerk noch einen
großen
freien Arbeitsraum.
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Es
ist eine Aufgabe der Erfindung, einen Druckformmanipulator zum Ein-
oder Aushängen
einer Druckform zu schaffen, der für seine zum Ein- oder Aushängen der
Druckform erforderlichen Bewegungen nur einen geringen freien Arbeitsraum
benötigt.
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Ein
erfindungsgemäßer Druckformmanipulator,
der in einer Druckmaschine eingebaut, für einen Einbau vorgesehen oder
grundsätzlich
auch als von der Druckmaschine separater Roboter konzipiert sein
kann, umfasst wenigstens einen bewegbaren Manipulatorarm, wenigstens
einen Manipulatorkopf mit wenigstens einem Halteorgan für eine Druckform und
wenigstens zwei Gelenke, von denen ein erstes den Manipulatorkopf
in wenigstens einer Ebene schwenkbar oder nur drehbar mit dem Manipulatorarm
verbindet. In dem zweiten dieser Gelenke ist der Manipulatorkopf
in der gleichen Ebene in Längsrichtung
des Manipulatorarms translatorisch bewegbar mit dem Manipulatorarm
verbunden. Während
im Stand der Technik die Bewegbarkeit des Manipulatorkopfs relativ
zu einem den Manipulatorkopf lagernden Manipulatorarm eine Schwenkbewegung
ist, die in Abhängigkeit
von der Länge
des jeweiligen Schwenkarms einen entsprechenden Schwenkraum benötigt, ermöglicht die
Erfindung in der Ebene der Translation ohne Einbuße an Bewegungsfreiheit
auf engem Raum Änderungen
der Position des Manipulatorkopfs relativ zu dem Manipulatorarm.
Der erfindungsgemäße Druckformmanipulator
stellt dementsprechend geringere Anforderungen an die Zugänglichkeit
im Druckwerk. Besonders vorteilhaft ist es, wenn der Manipulatorkopf
den Manipulatorarm in Längsrichtung überlappend
an dem Manipulatorarm entlang bewegbar ist.
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Das
als Translationsgelenk gebildete zweite Gelenk ermöglicht eine
zumindest im Wesentlichen schwenkfreie Translationsbewegung des
Manipulatorkopfs relativ zu dem Manipulatorarm, vorzugsweise ermöglicht es
eine vollkommen schwenkfreie Relativbewegung. Es umfasst in bevorzugten
Ausführungen
als Gelenkelemente eine Führungskurve
und ein von der Führungskurve
geführtes
Eingriffsglied, beispielsweise einen gleitenden oder rollenden Schlitten.
Führungskurve
und Eingriffsglied können auch
wie bei einem Teleskop jeweils für
das andere Gelenkelement eine Führung
in Längsrichtung
des Manipulatorarms bilden. Das Eingriffsglied oder vorzugsweise
die Führungskurve
ist mit dem Manipulatorarm verbunden. Das andere Gelenkelement des Translationsgelenks
ist mit dem Manipulatorkopf verbunden. Das Translationsgelenk ist
vorzugsweise als einfaches Gleitgelenk gebildet. Obgleich die Ausbildung
mit nur einem einzigen Eingriffsglied bevorzugt wird, können auch
mehrere Eingriffsglieder vorgesehen sein, beispielsweise mehrere
Wälzkörper, die
an der Führungskurve
abwälzen.
Der Manipulatorkopf wird von dem mit ihm verbundenen Gelenkelement im
Gelenk, d. h. auf dem vom Gelenk gebildeten Verstellweg, mitgenommen.
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Das
erste Gelenk wird vorteilhafterweise nicht dazu benötigt und
auch nicht verwendet, die Position des Manipulatorkopfs im Ganzen
relativ zu dem Manipulatorarm zu verstellen, sondern zur Verstellung
der Drehwinkelausrichtung des Manipulatorkopfs relativ zu dem Manipulatorarm
und auch zum Druckwerk. Ein zwischen dem zweiten Gelenk und dem
wenigstens einen Halteorgan des Manipulatorkopfs gebildeter Schwenkarm
sollte möglichst
klein sein. Ein derartiger Schwenkarm kann sogar gänzlich eliminiert
werden, indem die Gelenkachse des ersten Gelenks, d. h. dessen Drehachse,
in der Kontaktebene des wenigstens einen Halteorgans und einer von dem
Halteorgan gehaltenen Druckform sich erstreckt. In einer derartigen
Ausbildung ist das erste Gelenk ein reines Drehgelenk. Falls zwischen
dem ersten Gelenk und einer von dem Halteorgan gehaltenen Druckform
ein Schwenkarm gebildet ist, so ist dieser vorteilhafterweise kürzer als
eine maximale Weglänge,
die der Manipulatorkopf in dem zweiten Gelenk zurücklegen
kann. Absolut gesehen sollte eine derartige Schwenkachse höchstens
20 cm, vorzugsweise höchstens
10 cm, lang sein. Dies ermöglicht
eine Drehwinkelausrichtung des Manipulatorkopfs auf engstem Raum.
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Der
Manipulatorarm ist in der Ebene der Translationsbewegung und der
Schwenk- oder gar reinen Drehbewegung des Manipulatorkopfs vorzugsweise
schwenkbar angeordnet. Das zweite Gelenk ermöglicht die Translationsbewegung
des ersten Gelenks auf eine Schwenkachse des schwenkbaren Manipulatorarms
zu und von dieser Schwenkachse weg, um so die für den Manipulatorkopf wirksame Länge des
vom Manipulatorarm gebildeten Schwenkarms variieren zu können. Die
Translationsbewegung ist vorzugsweise eine Linearbewegung. Die Translationsbewegung
kann insbesondere exakt auf die Schwenkachse des Manipulatorarms
gerichtet sein. Anstatt schwenkbar kann der Manipulatorarm in der
Ebene der Translationsbewegung des Manipulatorkopfs auch translatorisch
bewegbar sein, vorzugsweise in vertikaler und horizontaler Richtung,
jedenfalls aber so, dass das erste Gelenk durch die Bewegung des
Manipulatorarms auf einen Druckformträger zu und davon weg bewegt
werden kann.
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Der
Manipulatorarm ist an einer Roboterplattform oder vorzugsweise an
einem Gestellteil eines Druckmaschinengestells, das die Komponenten des
Druckwerks lagert, angelenkt, vorzugsweise direkt. Es soll jedoch
nicht ausgeschlossen sein, dass der Manipulatorarm an dem Druckmaschinengestell oder
gegebenenfalls einer relativ zu dem Druckmaschinengestell selbst
bewegbaren Roboterplattform erst über einen oder mehrere weitere
Manipulatorarme, die relativ zu dem Gestell oder der Plattform einerseits
und dem Manipulatorarm andererseits bewegbar sind, angelenkt ist.
Fall die Anlenkung an das Gestell oder die Plattform wie bevorzugt
so gestaltet ist, dass der Manipulatorarm schwenkbar und zusätzlich translatorisch
bewegbar ist, wird es bevorzugt, wenn der Manipulatorarm ein Gelenkelement des
für die
Schwenklagerung erforderlichen Schwenkgelenks bildet, entweder die
Lagerschale oder der Lagerzapfen, und das andere Gelenkelement des
Schwenkgelenks ein Gelenkelement eines für den Manipulatorarm gebildeten
Translationsgelenks ist.
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Eine
Druckmaschine, in der der Druckformmanipulator bevorzugt Verwendung
findet, umfasst einen Druckturm oder mehrere in Bahnlaufrichtung hintereinander
angeordnete Drucktürme,
in denen die Druckzylinder und sonstigen Rotationskörper wie beispielsweise
Farbwalzen oder Feuchtwalzen zueinander parallel angeordnet sind.
Typischerweise bilden die Druckzylinder mit ihren Farbwerken und gegebenenfalls
vorhandenen Feuchtwerken H-Brücken. Die
H-Brücken
können
von Satellitendruckwerken, insbesondere Neun- oder Zehnzylinderdruckwerken,
oder von Gummi-/Gummidruckwerken gebildet werden. Vorzugsweise ist
pro H-Brücke
zu beiden Seiten einer die H-Brücke
durchlaufenden Druckbahn je ein erfindungsgemäßer Druckformmanipulator vorgesehen.
Die Zylinder können
anstatt in H-Brücken
auch nur einfache Brücken
bilden, die eine U- oder A-Form haben oder einen einfach horizontalen oder
vertikalen Streifen bilden. Die jeweiligen einfachen Brücken sind
pro Druckturm vorzugsweise zueinander parallel angeordnet. Besonders
effizient ist es, wenn für
je zwei übereinander
angeordnete, zumindest im Wesentlichen vertikal übereinander angeordnete Druckformträger, vorzugsweise Druckformzylinder,
je ein erfindungsgemäßer Druckformmanipulator
vorgesehen ist. Gegenüber
einer Anordnung mit je einem Druckformmanipulator pro Druckformträger können beträchtliche
Investitionskosten und auch in der Folge Wartungs- und Reparaturkosten eingespart
werden, während
ein Konzept, in dem pro Druckformträger je ein Druckformmanipulator
vorgesehen ist, in Bezug auf die für einen Druckformwechsel benötigte Zeit
keinen praktisch relevanten Vorteil bringt. Gegenüber Konzepten
mit beispielsweise einem Druckformmanipulator für mehr als zwei Druckformträger, beispielsweise
eine komplette Seite eines Druckturms, sind die mit dem bevorzugten
Konzept verbundenen Zeitvorteile jedoch beträchtlich.
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Für das Halten
einer Druckform würde
es zwar grundsätzlich
genügen,
wenn der Manipulatorkopf nur mit einem einzigen Halteorgan ausgestattet wäre. Bevorzugt
wird es jedoch, wenn der Manipulatorkopf über wenigstens zwei Halteorgane
verfügt, die
voneinander so beabstandet sind, dass sie die Druckform an zwei
unterschiedlichen Stellen kontaktieren und dort halten. Das wenigstens
eine Halteorgan oder die bevorzugt mehreren Halteorgane ist oder
sind vorzugsweise so ausgebildet, dass es oder sie die Druckform
nur an einer ihrer beiden flächigen Seiten
kontaktieren muss oder müssen.
Ein besonders bevorzugtes Halteorgan ist ein Sauger, wobei es sich
um einen aktiven oder passiven Sauger handeln kann. Ein aktiver
Sauger wird ständig
oder zumindest zum Ansaugen abgesaugt, d. h. mit einem Unterdruck
beaufschlagt. Ein passiver Sauger kann insbesondere ein elastischer
Saugnapf sein, der gegen die Oberfläche einer Druckform gedrückt wird,
so dass sich sein Napfvolumen verkleinert. Bei der Verkleinerung
kann Luft aus dem Napfvolumen entweichen. Wird der Anpressdruck
von dem Saugnapf genommen, weitet sich das Napfvolumen elastisch
wieder auf, wobei allerdings sichergestellt wird, dass in das Napfvolumen
keine Luft nachströmen
kann, so dass ein Saugeffekt erzielt wird. Ein bevorzugter passiver Sauger
ist in der deutschen Patentanmeldung Nr. 10 2004 023 434 vom 10.
Mai 2004 beschrieben, die diesbezüglich in Bezug genommen wird.
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In
einer Weiterentwicklung der Erfindung ist im Falle eines Manipulatorkopfs
mit mehreren Halteorganen wenigstens eines der voneinander beabstandeten
Halteorgane relativ zu dem anderen bewegbar, so dass der Abstand
zwischen den Halteorganen variiert werden kann. Die Abstandvariation dient
dem Verwölben
einer flexiblen Druckform. Wird die Druckform nämlich von beispielsweise zwei
Halteorganen gehalten und wird deren Abstand unter Beibehaltung
der Kontaktstellen verringert, so verwölbt sich die Druckform zwischen
den beiden Halteorganen.
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Vorzugsweise
verfügt
der Manipulatorkopf auch über
eine Ableiteinrichtung, die sicherstellt, dass sich die Druckform
nur in eine der beiden möglichen,
senkrecht zur Richtung der Abstandsvariation weisenden Richtungen
wölben
kann. Die Richtung der Auswölbung
ist natürlich
so gewählt,
dass die Druckform durch die Wölbung
einfacher oder überhaupt
erst an den vor Ort vorhandenen Hindernissen vorbeibewegt werden
kann. Die Relativbewegung zwischen den wenigstens zwei Halteorganen
kann beispielsweise eine Schwenkbewegung oder vorzugsweise eine
translatorische Relativbewegung, insbesondere eine Gleitverschiebung,
sein.
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Der
Manipulatorkopf ist vorzugsweise nicht nur in der Ebene, in der
die vorstehend beschriebenen Bewegungen ausgeführt werden, sondern auch quer,
vorzugsweise senkrecht, zu dieser Manipulationsebene bewegbar, vorzugsweise
translatorisch und besonders bevorzugt linear bewegbar. Dieser weitere
Bewegungsfreiheitsgrad ermöglicht
eine Nachstellbewegung, um die gehaltene Druckform in Bezug auf
ein von einem Druckformzylinder oder ganz allgemein einem Druckformträger vorgegebenes
Seitenregister quer zu der Manipulationsebene zu positionieren.
Für die
Querbewegbarkeit kann der Manipulatorkopf mittels einer schwimmenden
Lagerung mit einem Druckmaschinengestellt oder einer Roboterplattform
verbunden sein. Das die schwimmende Lagerung bildende Gelenk ist
vorzugsweise zwischen dem Manipulatorkopf und dem Manipulatorarm
gebildet, kann alternativ jedoch auch zwischen dem Manipulatorarm
und dem Gestell oder der Plattform vorgesehen sein. Im Rahmen des
durch die schwimmende Lagerung vorgegebenen Verstellwegs kann ein
Registerversatz zwischen dem Druckformträger und der vom Manipulatorkopf
gehaltenen Druckform ausgeglichen werden. Der Ausgleich erfolgt
mittels einer schwimmenden Lagerung passiv, d. h. die gehaltene
Druckform zentriert sich registergenau bei dem Einhängen am
Druckformträger,
und der Manipulatorkopf folgt im Rahmen seiner Querbewegbarkeit.
Anstatt eines passiven Ausgleichs mittels schwimmender Lagerung,
kann der Manipulatorkopf in einer alternativen Ausführung aktiv
mittels eines Antriebs quer bewegt werden. Eine passive Querbewegbarkeit
mittels schwimmender Lagerung wird demgegenüber jedoch bevorzugt.
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Falls
der zu bedienende Druckformzylinder oder ein andersartiger, d. h.
nicht zylindrischer Druckformträger
quer zu der Ebene der Schwenkbewegung des Manipulatorkopfs nebeneinander
mehrere Druckformen aufnimmt oder in dieser Querrichtung nebeneinander
mehrere Druckformträger
angeordnet sind, sind vorzugsweise auch mehrere Druckformmanipulatoren
nebeneinander vorgesehen, vorteilhafterweise je ein Druckformmanipulator
für jede der
nebeneinander anordenbaren Druckformen. Die mehreren nebeneinander
angeordneten Druckformmanipulatoren können je einzeln einen Druckformmanipulator
der vorstehend beschriebenen Art bilden. Bevorzugter sind die mehreren
Druckformmanipulatoren jedoch an einer gemeinsamen Traverse angeordnet,
die wiederum über
einen oder vorzugsweise zwei, gegebenenfalls auch mehr als zwei
Manipulatorarme der vorstehend beschriebenen Art mit einem Druckmaschinengestellt
oder einer Roboterplattform verbunden ist. Die Traverse bildet vorzugsweise
eines der beiden Gelenkelemente des zweiten Gelenks, d. h. des Translationsgelenks.
Der Manipulatorkopf ist somit über
die Traverse mit dem Manipulatorarm verbunden. Die an der Traverse
nebeneinander angeordneten Manipulatorköpfe können je individuell mittels
des vorstehend beschriebenen ersten Gelenks schwenkbar mit der Traverse
verbunden sein. Alternativ kann auch die Traverse mit dem Manipulatorarm
oder den mehreren Manipulatorarmen das erste Gelenk bilden. Falls
die mehreren Druckformmanipulatoren quer zu der Manipulationsebene passiv
schwimmend oder mittels Antrieb aktiv bewegbar sind, sind sie es
vorzugsweise individuell, was durch die Bildung einer entsprechenden
Gelenkverbindung, d. h. eines Translationsgelenks, zwischen der
Traverse und den Manipulatorköpfen
individuell erreicht werden kann.
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Bevorzugte
Merkmale werden auch in den Unteransprüchen und deren Kombinationen
beschrieben.
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Ausführungsbeispiele
der Erfindung werden nachfolgend anhand von Figuren erläutert. An
den Ausführungsbeispielen
offenbar werdende Merkmale bilden je einzeln und in jeder Merkmalskombination die
Gegenstände
der Ansprüche
und auch die vorstehend beschriebenen Ausgestaltungen vorteilhaft
weiter. Es zeigen:
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1 ein
Druckwerk mit einem erfindungsgemäßen Druckformmanipulator,
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2 den
Druckformmanipulator,
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3 den
Druckformmanipulator mit einer Druckform,
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4 mehrere
der Druckformmanipulatoren, die entlang einer gemeinsamen Traverse
nebeneinander angeordnet sind,
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5 einen
weiterentwickelten Manipulatorkopf des Druckformmanipulators mit
einer Druckform,
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6 den
Manipulatorkopf der 5 mit verwölbter Druckform und
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7–9 Einsatzbeispiele
für den
Druckformmanipulator.
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1 zeigt
ein Druckwerk in einer Ansicht. Das Druckwerk ist als Zehnzylindereinheit
gebildet. Es umfasst zwei zentrale Stahlzylinder 1, vier
Gummituchzylinder 2, vier Druckformzylinder 3 und
den Druckformzylindern 3 zugeordnete Farb- und Feuchtwerke.
Die Zylinder 1 bis 3 bilden in der gezeigten Ansicht
eine H-Brücke.
Den beiden Zentralzylindern 1 sind jeweils zwei Gummituchzylinder 2 zugeordnet, die
mit dem jeweiligen Zentralzylinder 1 je einen Druckspalt
für eine
zu bedruckende Bahn bilden. Den Gummituchzylindern 2 ist
je einer der Druckformzylinder 3 zugeordnet. Die Anordnung
ist in Bezug auf eine Vertikale, die sich zwischen den beiden Zentralzylindern 1 hindurch
erstreckt, symmetrisch. Die Zylinder 1 bis 3 und
auch die Walzen der zugeordneten Farb- und Feuchtwerke sind in einem Gestell 5 drehbar
gelagert.
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Zu
beiden Seiten des Druckwerks 1–3 ist je ein Druckformmanipulator 10 vorgesehen.
Von den beiden dem Druckwerk 1–3 zugeordneten Druckformmanipulatoren
ist nur der eine dargestellt. Ein Manipulatorarm des Druckformmanipulators 10 ist mit 12 bezeichnet.
Auf der gegenüberliegenden
Seite ist spiegelbildlich zu der Vertikalen ein ebensolcher Druckformmanipulator 10 vorgesehen.
Insgesamt sind auf diese Weise dem Druckwerk 1–3 zwei Druckformmanipulatoren 10 zugeordnet,
je ein Druckformmanipulator 10 für die zwei in etwa vertikal übereinander
angeordneten Druckformzylinder 3. Falls in einem Druckturm
der Druckmaschine zwei oder gar drei der Druckwerke 1–3 übereinander
angeordnet sind, ist vorzugsweise jedem der Druckwerke 1–3 zu
beiden Seiten je solch ein Druckformmanipulator 10 zugeordnet.
Bei mehreren in Bahnlaufrichtung gesehen horizontal hintereinander
angeordneten Druckwerke 1–3 oder daraus gebildeten
Drucktürmen
gilt dies vorzugsweise für
jedes der Druckwerke 1–3 oder
jeden der Drucktürme,
so dass jeder der Druckformmanipulatoren 10 nur jeweils
einem Druckwerk 1–3,
d. h. deren Druckformzylindern 3, zugeordnet ist und jedes
der Druckwerke 1–3 über zwei der
Druckformmanipulatoren 10 verfügt. Das Gleiche gilt vorzugsweise
auch für
andersartige Druckwerke, beispielsweise Neunzylindereinheiten und
Gummi/Gummi-Einheiten,
bei denen der Druckspalt je zwischen zwei Gummituchzylindern gebildet
ist. Bei Druckwerken, die drei Gummituchzylinder aufweisen, die
wahlweise miteinander Druckspalte bilden, so genannte λ- oder Y-Einheiten,
sind pro Druckwerk vorzugsweise ebenfalls zwei Druckformmanipulatoren 10 vorgesehen,
von denen der eine zwei von der einen Seite zugängliche Druckformzylinder und
der andere den dritten Druckformzylinder bedienen.
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Der
Druckformmanipulator 10 ist entlang einer Führung 7 vertikal
verfahrbar. Die Führung 7 ist fest
mit dem Gestell 5 verbunden. Sie ist als gerade Führungsschiene
gebildet. Ein Druckformmagazin 6 ist an einem unteren Ende
der Führung 7 angeordnet.
Das Magazin 6 ist dem Druckwerk 1–3 zugeordnet,
d. h. in dem Magazin 6 sind nur die Druckformen des Druckwerks 1–3 aufgenommen,
zum einen die einzuhängenden
neuen Druckformen und zum anderen die ausgehängten, zuvor benutzten Druckformen.
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Der
Druckformmanipulator 10 nimmt entlang der Führung 7 eine
Position ein, aus der er den unteren der beiden zugeordneten Druckformzylinder 3 mit einer
Druckform 4 bedienen kann. Der Druckformmanipulator 10 ist
ferner in weiteren Vertikalpositionen strichliert angedeutet. In
einer unteren, dem Magazin 6 nahen Position ist der Druckformmanipulator
mit 10' bezeichnet.
In dieser Position kann er dem Magazin 6 eine neue Druckform
entnehmen oder eine vorher gebrauchte im Magazin 6 ablegen.
In einer oberen Vertikalposition ist der Druckformmanipulator mit 10'' und in einer Zwischenposition
mit 10''' bezeichnet. In der oberen Vertikalposition
bedient der Druckformmanipulator 10'' den
oberen der beiden zugeordneten Druckformzylinder 3. In
der Zwischenposition befindet sich der Druckformmanipulator 10''' zwischen
der Bedienposition für
den unteren Druckformzylinder 3 und der oberen Vertikalposition,
d. h. der Bedienposition für
den oberen Druckformzylinder 3. In dieser Zwischenposition,
d. h. auf dem Weg zwischen den Bedienpositionen und generell auch
während
sonstigen Vertikalbewegungen ist der Druckformmanipulator 10 zumindest
im Wesentlichen aus dem Bereich des Druckwerks 1–3 herausgeschwenkt,
so dass er mit einer gehaltenen Druckform ohne Rücksicht auf von dem Druckwerk 1–3 gebildete
Hindernisse, insbesondere das Farb- und Feuchtwerk des unteren Druckformzylinders 3,
entlang der Führung 7 verfahren
werden kann.
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2 zeigt
den Druckformmanipulator 10 herausgelöst aus dem Druckwerk 1–3.
Der Druckformmanipulator 10 umfasst ein Gelenkelement 11, den
von dem Gelenkelement 11 abragenden Manipulatorarm 12,
ein zwischen dem Gelenkelement 11 und dem Manipulatorarm 12 gebildetes
Drehgelenk 11, 12, einen Manipulatorkopf 15 sowie
eine Zweigelenkverbindung, die den Manipulatorkopf 15 mit
dem Manipulatorarm 12 verbindet. Wenn der Druckformmanipulator 10 in
der Druckmaschine eingebaut ist, bildet das Gelenkelement 11 zusammen
mit der Führung 7 ein
Translationsgelenk 7, 11 mit der vertikalen Translationsachse
T1. In dem Translationsgelenk 7, 11 ist
der Druckformmanipulator 10 im Ganzen relativ zu dem Druckwerk 1–3 vertikal
bewegbar. Das Gelenkelement 11 bildet ferner mit dem Manipulatorarm 12 das
Drehgelenk 11, 12 mit der Drehachse R1.
Der Manipulatorarm 12 und damit gemeinsam der Manipulatorkopf 15 sind
in dem Drehgelenk 11, 12 um die Drehachse R1 schwenkbar.
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Der
Manipulatorkopf 15 ist über
ein Gelenkelement 13 mit dem Manipulatorarm 12 verbunden. Das
Gelenkelement 13 bildet mit dem Manipulatorarm 12 ein
weiteres Translationsgelenk 12, 13 und mit dem
Manipulatorkopf 15 ein weiteres Drehgelenk 13, 15.
Das vorteilhafterweise in sich starre Gelenkelement 13 ist
somit ein den beiden die erwähnte Zweigelenkverbindung
bildenden Gelenken 12, 13 und 13, 15 gemeinsames
Gelenkelement. Eines aus Gelenkelement 13 und Manipulatorkopf 15 bildet
die Lagerschale und das andere den Lagerzapfen des Drehgelenks 13, 15.
In dem Translationsgelenk 12, 13 sind das Gelenkelement 13 und
damit gemeinsam der Manipulatorkopf 15 entlang der Translationsachse
T2 relativ zu dem Manipulatorarm 12 linear
hin und her bewegbar. In dem Drehgelenk 13, 15 ist
der Manipulatorkopf 15 relativ zu dem Gelenkelement 13 und
somit relativ zu dem Manipulatorarm 12 um eine Drehachse R2 schwenkbar. Die beiden Drehachsen R1 und R2 sind zueinander
parallel. Die Translationsachse T2 schneidet
die beiden Drehachsen R1 und R2.
Die Drehgelenke 11, 12 und 13, 15 werden
wegen der in ihnen ausführbaren
Schwenkbewegungen im Folgenden als Schwenkgelenke und ihre Drehachsen
R1 und R2 entsprechend
als Schwenkachsen bezeichnet.
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Im
Ausführungsbeispiel
bilden der Manipulatorarm 12 eine Führungskurve und das Gelenkelement 13 ein
geführtes
Eingriffsglied des Translationsgelenks 12, 13.
Die Verhältnisse
könnten
im Gelenk 12, 13 auch umgekehrt werden, oder es
könnten auch
beide Gelenkelemente 12 und 13 für das jeweils andere
eine Führungskurve
bilden, die wie im Ausführungsbeispiel
insbesondere gerade sein kann. Der Manipulatorarm 12 ist
wie im Ausführungsbeispiel
vorzugsweise gerade, kann grundsätzlich
jedoch auch gebogen sein, wobei die Translationsbewegung des Manipulatorkopfs 15 dem
bogenförmigen
Verlauf eines derartigen Manipulatorarms folgen oder wie im Ausführungsbeispiel
radial zu der Schwenkachse R1 oder parallel
zu einer Radialen auf die Schwenkachse R1 weisen
kann. Auch andere Arten der relativen Translationsbewegung des Manipulatorkopfs 15 sind
denkbar, solange für
die Veränderung
des Abstands zwischen den beiden Schwenkachsen R1 und
R2 nicht eine zusätzliche Schwenkbewegung ausgeführt werden
muss, die zusätzlichen Schwenkraum
erfordern würde.
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Der
Manipulatorkopf 15 nimmt in 2 relativ
zu dem Manipulatorarm 12 eine vorderste Position ein. Der
translatorische Verstellweg ist in Richtung auf die Schwenkachse
R1 vorzugsweise wenigstens so lang, dass
der Manipulatorkopf 15 auf dem Verstellweg bis in eine
Position eingefahren werden kann, in der eine von dem Manipulatorkopf 15 gehaltene
Druckform 4 mit ihrem vorderen Ende nicht mehr über ein
vorderes Ende des Manipulatorarms 12 hinaussteht. Nimmt
der Manipulatorkopf 15 eine derartige, eingefahrene Position
ein, so bestimmt bereits alleine die Länge des Manipulatorarms 12,
gemessen auf dessen Schwenkachse R1, den
vom Druckformmanipulator 10 beanspruchten Arbeitsraum innerhalb
des Druckwerks 1–3.
Um den Arbeitsraum so gering als möglich zu halten, ist es ferner vorteilhaft,
wenn der Manipulatorkopf 15 zwischen der Druckform 4 und
der Schwenkachse R2 gemessen flach ist und
ferner in dem Schwenkgelenk 13, 15 bis in eine
Drehwinkelposition geschwenkt werden kann, in der die gehaltene
Druckform 4 zumindest im Wesentlichen parallel zu dem Manipulatorarm 12 sich
erstreckt. Im Sinne einer raumsparenden Bauweise sollte die Länge L eines
Schwenkarms, den der Manipulatorkopf 15 zwischen der Schwenkachse R2 und der zugewandten Oberseite der Druckform 4 bildet,
möglichst
klein sein. Grundsätzlich
kann die Schwenkarmlänge
L zu "Null" gemacht werden,
so dass sich das Schwenkgelenk 13, 15 auf ein
reines Drehgelenk reduzieren würde.
Andererseits müsste dafür gesorgt
werden, dass die Druckform 4 um die in solch einer Ausführung reine
Drehachse R2 schwenken oder drehen kann,
und nicht durch den Manipulatorarm 12 behindert wird. Um
zwischen dem Manipulatorarm 12 und dem Manipulatorkopf 15 eine möglichst
einfache Gelenkverbindung zu erhalten, bildet der Manipulatorkopf 15 für die Druckform 4 jedoch
einen Schwenkarm mit der Länge
L, die bei einfacher Gestaltung der Gelenkverbindung in jeder Position
des Manipulatorkopfs 15 entlang des translatorischen Verstellwegs
die erforderliche Verschwenkbarkeit der Druckform 4 gewährleistet.
Diesem Kompromiss kommt entgegen, dass das Schwenkgelenk 13, 15 deutlich
näher bei
dem vorderen Ende als dem hinteren Ende des Manipulatorkopfs 15 angeordnet ist.
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Der
Manipulatorkopf 15 umfasst eine senkrecht zu der Druckform 4 flache
Trägerstruktur 17 und mehrere
Halteorgane 18 und 19, die an einer von dem Manipulatorarm 12 abgewandten
Seite von der Trägerstruktur 17 abragen.
Die Halteorgane 18 und 19 sind jeweils als Sauger
gebildet, beispielsweise als elastisch nachgiebige Näpfe, die
zum Aufnehmen einer in dem Magazin 6 befindlichen Druckform 4 gegen
die spätere
Außenseite
der Druckform 4 gepresst werden und sich aufgrund ihrer
Elastizität
an der Druckform 4 festsaugen. Zum Lösen der Druckform 4 sind
die derart gebildeten Halteorgane 18 und 19 mit
Druck beaufschlagbar.
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3 zeigt
den Manipulatorkopf 15 mit der daran gehaltenen Druckform 4 in
einer perspektivischen Sicht. Die Trägerstruktur 17 besteht
aus 3 starr miteinander verbundenen, schlanken Tragarmen. Ein langer
Tragarm 17 ragt von einem gemeinsamen Verbindungsbereich
nach hinten ab, und die beiden verbleibenden, kürzeren Tragarme ragen von dem Verbindungsbereich
jeweils schräg
nach vorne, so dass in einer Draufsicht eine Y-Form entsteht. An
den Enden der Tragarme ist jeweils eines der Halteorgane 18 und 19 angeordnet.
Insgesamt verfügt
der Manipulatorkopf 15 über
drei Halteorgane 18 und 19, von denen das hintere
mit 18 und die beiden vorderen mit 19 bezeichnet
sind. Die Verbindungsstruktur 17 und die Halteorgane 18 und 19 sind
zu der Translationsachse T2, die parallel
zu dem hinteren Tragarm verläuft,
spiegelsymmetrisch.
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Von
dem Verbindungsbereich der Tragarme ragt von der gehaltenen Druckform 4 weg
weisend ein Steg 16 starr auf (2), an dem
die Lagerschale oder der Lagerzapfen des Schwenkgelenks 13, 15 gebildet
ist.
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In
dem Druckwerk 1–3 sind
entlang einer in Richtung der Rotationsachsen der Zylinder 1–3 weisenden
Traverse mehrere Manipulatorköpfe 15 nebeneinander
angeordnet und gemeinsam um die Schwenkachse R1 schwenkbar
gelagert. Die nebeneinander angeordneten Manipulatorköpfe 15 verfügen somit
nicht jeweils individuell über
ein Translationsgelenk 7, 11 und ein Schwenkgelenk 11, 12.
Vielmehr bilden zwei Manipulatorarme 12, die an den beiden
Enden der Traverse angeordnet sind, diese Gelenke mit der Führung 7.
Alternativ könnten
die Manipulatorköpfe 15 jedoch
je mit einem Manipulatorarm 12 versehen und je individuell
entlang der Translationsachse T1 verfahrbar
und je um eine individuell gebildete Schwenkachse R1 schwenkbar
sein. Die Anzahl der nebeneinander an einer Traverse gelagerten
Manipulatorköppfel 5 oder
der gegebenenfalls individuell gelagerten Druckformmanipulatoren 10 entspricht
der Anzahl der auf den Druckformzylindern 3 nebeneinander
spannbaren Druckformen 4.
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4 zeigt
in einer perspektivischen Sicht vier Manipulatorköpfe 15,
die an einer gemeinsamen Traverse nebeneinander gelagert sind. Im
Ausführungsbeispiel
handelt es sich bei der Druckmaschine um eine vierseitenbreite Rotationsdruckmaschine. Die
Manipulatorköpfe 15 sind
entlang der Translationsachse T1 nur gemeinsam
verfahrbar und um die Schwenkachse R1 nur
gemeinsam schwenkbar. Die Manipulatorköpfe 15, die Traverse
und die Manipulatorarme 12, die je in dieser weiteren Zweigelenkverbindung 7, 11, 12 mit
der Führung 7 verbunden
sind, bilden einen Druckformmanipulator 10 für einen Druckformzylinder 3 mit
mehreren, im Ausführungsbeispiel
vier nebeneinander angeordneten Druckformen 4. Die Traverse
ist mit den Manipulatorarmen 12 je in der Zweigelenkverbindung 12, 13, 15 verbunden.
Die Manipulatorköpfe 15 sind
an der Traverse je einzeln quer zu der Manipulationsebene, d. h.
parallel zu den Rotationsachsen der Zylinder 1–3 gegen
elastische Rückstellkräfte, schwimmend
gelagert. Die gemeinsame Bewegungsachse der schwimmenden Lagerung
ist mit Q bezeichnet. Durch die schwimmende Lagerung wird sichergestellt,
dass die Druckformen 4 in Bezug auf das Seitenregister
registergenau eingehängt
werden.
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Der
Druckformmanipulator 10 weist in einer Manipulationsebene,
die zweckmäßigerweise
eine vertikale Ebene ist, aber nicht unumgänglich sein muss, zwei Freiheitsgrade
der Rotation, nämlich
um die beiden Schwenkachsen R1 und R2, und zwei Freiheitsgrade der Translation,
nämlich
entlang den bei vom Gestell 7 abgeschwenktem Manipulatorarm 12 nicht
parallelen Translationsachsen T1 und T2, auf. Er ist im eingebauten Zustand somit
ein Vierachsen- oder Viergelenk-Manipulator, im Falle der Querbewegbarkeit
ein Fünfachsen- oder Fünfgelenk-Manipulator.
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Die 5 und 6 zeigen
einen weiterentwickelten Manipulatorkopf 20, mit dem die
von den Halteorganen 18 und 19 gehaltene Druckform 4 einachsig
verwölbt
werden kann. Um diese zusätzliche Fähigkeit
zu erhalten, ist in der Manipulationsebene ein Abstand d zwischen
den Halteorganen 18 und 19 variierbar. Wird bei
von den Halteorganen 18 und 19 gehaltener Druckform 4 der
Abstand d zwischen den Halteorganen 18 und 19 verringert,
so wölbt
sich die Druckform 4 in Bezug auf die Umfangsrichtung der Zylinder 1 bis 3.
Der Abstand d wird zwischen den Zentren der Halteorgane 18 und 19 gemessen,
wobei die Halteorgane 18 und 19 auf die Manipulationsebene
im rechten Winkel parallelprojiziert und die Halteorgane 19 in
der Projektion fluchtend angeordnet sind.
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Für die Variation
des Abstands d sind die beiden vorderen Halteorgane 19 relativ
zu dem Schwenkgelenk 13, 15 (2)
bewegbar. Im Ausführungsbeispiel
ist für
die relative Bewegbarkeit die in der Grundversion in sich starre
Trägerstruktur 17 zweigeteilt
in einen hinteren Abschnitt 21 und einen vorderen Abschnitt 22.
Der vordere Abschnitt 22 trägt die vorderen Halteorgane 19 und
ist wie in der Grundversion V-förmig.
Vorzugsweise ist der hintere Tragarm der Grundversion geteilt. Der
hintere, stabförmige
Abschnitt 21 trägt
das hintere Halteorgan 18. Der Abschnitt 21 ist
relativ zu dem Schwenkgelenk des Manipulatorkopfs 20 entlang
der Translationsachse T3 hin und her linear
bewegbar. Die beiden Abschnitte 21 und 22 bilden
unmittelbar die beiden Gelenkelemente dieses weiteren Translationsgelenks,
dessen Translationsachse T3 zu der gehaltenen,
noch nicht verwölbten
Druckform 4 parallel ist. Der Steg 16 (2)
entspricht dem der Grundversion und ragt starr von dem vorderen
Abschnitt 22 ab.
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Um
sicherzustellen, dass die Druckform 4 in eine der beiden
möglichen
Richtungen sich wölbt,
ist der Manipulatorkopf 20 mit einer Ableiteinrichtung 24 ausgestattet.
Die Ableiteinrichtung 24 ragt zwischen dem hinteren Halteorgan 18 und
den vorderen Halteorganen 19 von der Trägerstruktur 21, 22 an
einer der Druckform 4 zugewandten Seite ab und auf die Druckform 4 zu.
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Die
Ableiteinrichtung 24 kann beispielsweise als einfacher
Nocken oder als quer zur Translationsachse T3 über einen
größeren Teil
der Druckformbreite erstreckte Rippe gebildet sein. Im Ausführungsbeispiel
ist die Ableiteinrichtung jedoch als Rotationskörper gebildet und an der Trägerstruktur 21, 22 um
eine senkrecht zu der Translationsachse T3 und
der Manipulationsebene weisende Drehachse drehbar gelagert. Der
Rotationskörper
kann eine einzige schmale Rolle oder eine sich über einen größeren Teil
der Druckformbreite erstreckende Rolle sein. Anstatt von einem einzigen
Rotationskörpers
kann die Ableiteinrichtung 24 auch von mehreren Rollen
gebildet werden, die jeweils einzeln drehbar entlang einer gemeinsamen
Rotationsachse oder auch um parallel voneinander beabstandete Rotationsachsen
drehbar gelagert und quer zu der Translationsachse T3 voneinander
beabstandet angeordnet sind. Die Ableiteinrichtung 24 ragt
von der Trägerstruktur 21, 22 idealerweise
so weit ab, dass sie die Druckform 4 gerade berührt, wenn
die Druckform 4 von den Halteorganen 18 und 19 gehalten
wird. Gegebenenfalls kann in dem gehaltenen Zustand, in dem die
Druckform 4 noch nicht verwölbt ist, zwischen der Ableiteinrichtung 24 und
der Druckform 4 ein lichter Spalt verbleiben, der jedoch
so klein als möglich
sein sollte, damit sichergestellt werden kann, dass einerseits von
den Halteorganen 18 und 19 die erforderliche Haltekraft ausgeübt und andererseits
ein Verwölben
der Druckform 4 zwischen den Halteorganen 18 und 19 von
der Trägerstruktur 21, 22 weg
sichergestellt werden kann, wenn die Halteorgane 18 und 19 aufeinander zu
bewegt werden.
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Das
hintere Halteorgan 18 ist mit dem Abschnitt 21 in
einem Drehgelenk 23 verbunden. Die Drehachse des Drehgelenks 23 weist
zu der Manipulationsebene senkrecht.
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6 zeigt
den Manipulatorkopf 20, nachdem die Halteorgane 18 und 19 entlang
der Translationsachse T3 aufeinander zu
bewegt und die Druckform 4 dadurch zwischen den abstandvariablen
Halteorganen 18 und 19 von der Trägerstruktur 21, 22 weg
gewölbt
wurden. Das Gelenk 23 dient dem Ausgleich der Krümmung der
Druckform 4. Durch die gelenkige Verbindung wird sichergestellt,
dass das Halteorgan 18 trotz der Wölbung die Druckform 4 nach wie
vor vollflächig
kontaktiert und zumindest im Wesentlichen die gleiche Haltekraft,
d. h. im Ausführungsbeispiel
Saugkraft, wie auf die unverwölbte Druckform 4 ausübt. Das
Gelenk 23 verhindert, dass durch das Verwölben eine
Zugkraft zwischen dem Halteorgan 18 und der Druckform 4 auftreten
kann, die ein Lösen
der Druckform 4 bewirken könnte.
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Die 7 bis 9 zeigen
den Einsatz des Druckformmanipulators 10, entweder mit
dem Manipulatorkopf 15 oder dem Manipulatorkopf 20,
an beispielhaft dargestellten Druckwerken in H-Brückenbauweise. 7 zeigt
nochmals das Zehnzylinderdruckwerk 1–3 der 1. 8 zeigt
ein Gummi/Gummi-Druckwerk 2, 3, und in 9 ist
ein Satellitendruckwerk 1–3 mit nur einem einzigen
Zentralzylinder 1, eine so genannte Neunzylindereinheit,
dargestellt. Für
die jeweils rechte Seite der Druckwerke 1–3 und 2, 3 sind
in den beiden Bedienpositionen des nicht dargestellten rechten Druckformmanipulators von
diesem gehaltene Druckformen 4 strichliert dargestellt.
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Ein
vollautomatischer Wechsel von Druckformen 4 gestaltet sich
wie folgt:
Druckformen 4 werden von einer Bedienperson
manuell in das auf einer Bedienungsebene des Druckwerks 1–3 oder 2, 3 angeordnete
Magazin 6 eingelegt. Das Magazin 6 ist als Mehrfachkassette
gebildet. Für
jede Druckzone der Druckformzylinder 3 stehen im Magazin 6 je
drei Speicherplätze
zur Verfügung,
nämlich
zwei Plätze
pro Druckzone, auf denen die beiden neuen Druckformen 4 für die beiden
zu bedienenden Druckformzylinder 3 eingelegt sind, und
ein leerer Platz. Die neuen Druckformen 4 werden auf ihren
Plätzen
registerhaltig vorpositioniert. Um Fehler beim manuellen Einlegen
durch die Bedienperson frühzeitig
zu erkennen, werden die neuen Druckformen 4 mittels einer
vorzugsweise vollautomatisch arbeitenden Überwachungseinrichtung, beispielsweise
mittels Barcodeleser, überprüft. Für Wartungsarbeiten
im Druckwerk kann das Magazin 6 in eine Wartungsposition
bewegt werden.
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Der
Druckformmanipulator 10 übernimmt das vollautomatische
Zuführen,
Ein- und Aushängen sowie
das Auf- und Abspannen der Druckformen 4 von den Druckformzylindern 3.
In den Ausführungsbeispielen
der 7 bis 9 ist pro Druckwerk auf beiden
Seiten jeweils ein Druckformmanipulator 10 für den oberen
und den unteren Druckformzylinder 3 des jeweiligen Druckwerks
vorgesehen. Obgleich weniger bevorzugt, ist grundsätzlich auch
denkbar, dass für
jeden der Druckformzylinder 3 der Druckmaschine je ein
eigener Druckformmanipulator 10 vorgesehen ist. Allerdings
ist eine derartige Ausführung kostentreibend,
und die Wechselzeiten können
nur unwesentlich reduziert werden, da sich die übereinander angeordneten Druckformmanipulatoren 10 gegenseitig
behindern können.
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Parallel
zu den Rotationsachsen der Zylinder 1 bis 3 sind
Manipulatorköpfe 15 entlang
einer Traversen nebeneinander in einer der Anzahl der Druckzonen
pro Druckformzylinder 3 entsprechenden Anzahl vorgesehen.
Mit einem derartigen Druckformmanipulator 10 können somit
Druckformen 4 in allen Druckzonen des jeweiligen Druckformzylinders 3 gleichzeitig
gewechselt werden.
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Für den Wechsel
werden zunächst
die alten Druckformen 4 des einen der beiden zugeordneten Druckformzylinder 3 demontiert,
nämlich
abgespannt und ausgehängt.
Hierfür
wird der jeweilige Druckformzylinder 3 in eine entsprechende
Drehwinkelposition gedreht. Die Manipulatorköpfe 15 oder 20 des Druckformmanipulators
fahren in die dem Druckformzylinder 3 zugeordnete Entnahmeposition,
nämlich die
eingangs beschriebene Bedienposition. In der Entnahmeposition werden
mittels der Halteorgane 18 und 19 die nachlaufenden
Ende der zu wechselnden alten Druckformen 4 entspannt.
Anschließend
dreht der Zylinderantrieb den betreffenden Druckformzylinder 3 im
Falle von zwei über
den Umfang hintereinander aufgespannten Druckformen 4 um
eine halbe Umdrehung zurück
und wickelt dadurch die entspannten Druckformen 4 ab. Die
Manipulatorköpfe 15 übernehmen
mittels ihrer Halteorgane 18 und 19 je eine der
abgewickelten Druckformen 4, bewegen die Druckformen 4 aus
dem Innenbereich des Druckwerks heraus, fahren zum Magazin 6 und
legen die Druckformen 4 in den jeweils leeren Speicherplatz des
Magazins 6 ab.
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Für die Montage
der neuen Druckformen 4 entnehmen die Manipulatorköpfe 15 mittels
ihrer Halteorgane 18 und 19 die einzuhängenden
neuen Druckformen 4 den entsprechenden Speicherplätzen des
Magazins 6. Vorher wurden die neuen Druckformen 4 mittels
der Überwachungseinrichtung überprüft. Anschließend fährt der
Druckformmanipulator 10 in die dem jeweiligen Druckformzylinder 3 zugeordnete
Bedienposition, die vorherige Entnahmeposition, zurück. Der
Druckformzylinder 3 wird in eine für das Einhängen geeignete Drehwinkelposition
gedreht, und die an den Manipulatorköpfen 15 oder 20 hängenden
Druckformen 4 werden durch entsprechende Bewegungen in
den Gelenken des Druckformmanipulators 10 zum Druckformzylinder 3 bewegt,
mit ihren vorlaufenden Kanten registergenau eingehängt und
auf den Druckformzylinder 3 gespannt.
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Für das Spannen
der neuen Druckformen 4 dreht der jeweilige Druckformzylinder 3 im
angenommen Beispielfall von zwei über den Umfang hintereinander
angeordneten Druckformen 4 um eine halbe Umdrehung vorwärts. Die
nachlaufenden Enden der neuen Druckformen 4 werden von
einer an den Manipulatorköpfen 15 oder 20 vorgesehenen
Abrolleinrichtung überrollt
und dadurch automatisch in den Spannkanal des Druckformzylinders 3 gedrückt. Dem
Aufspannen kann beispielsweise die Ableiteinrichtung 24 dienen,
falls sie als Rotationskörper
oder aus Rotationskörpern
gebildet ist. Um diese Aufgabe durch Abrollen an der jeweiligen
Druckform 4 beim Aufspannen erfüllen zu können, ist die Ableiteinrichtung 24 pro
Manipulatorkopf 20 über
die jeweiligen Halteorgane 18 und 19 hinaus in
eine weiter vorstehende Position bewegbar und in dieser Position
fixierbar.
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Falls
am gleichen Druckformzylinder 3 die im Beispielsfall in
Umfangsrichtung versetzt angeordneten anderen Druckformen 4 ebenfalls
gewechselt werden sollen, kann der Druckformmanipulator 10 in der
eingenommenen Bedienposition verbleiben und diese Druckformen 4 wie
beschrieben abnehmen und durch neue ersetzen. Andernfalls fährt er in die Bedienposition
für den
anderen der beiden zugeordneten Druckformzylinder 3, um
auch dort gemäß einem
per Steuerung vorgegebenen Wechselplan die jeweiligen Druckformen 4 ebenfalls
in der beschriebenen Weise zu wechseln. Nach Abschluss des Wechselvorgangs
wird die Traverse mit den Manipulatorköpfen 15 oder 20 aus
dem Innenbereich des Druckwerks herausbewegt und der Druckformmanipulator 10 in
eine Ruheposition verfahren, in der er Sichtkontrollen, eventuelle
Bedienungsarbeiten und Wartungsarbeiten am Druckwerk nicht behindert.
-
- 1
- Zentralzylinder
- 2
- Gummituchzylinder
- 3
- Druckformzylinder
- 4
- Druckform
- 5
- Gestell
- 6
- Magazin
- 7
- Führung
- 8
- –
- 9
- –
- 10
- Druckformmanipulator
- 11
- Gelenkelement
- 12
- Manipulatorarm
- 13
- Gelenkelement
- 14
- –
- 15
- Manipulatorkopf
- 16
- Steg
- 17
- Trägerstruktur
- 18
- Halteorgan
- 19
- Halteorgan
- 20
- Manipulatorkopf
- 21
- Strukturabschnitt
- 22
- Strukturabschnitt
- 23
- Ausgleichung
- 24
- Ableiteinrichtung,
Ableitelement
- R1
- Schwenkachse
- R2
- Schwenkachse
- T1
- Translationsachse
- T2
- Translationsachse
- T3
- Translationsachse
- Q
- Translationsachse
- d
- Abstand
Halteorgane
- L
- Schwenkarmlänge