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Die
Erfindung betrifft ein Verdeck für
ein Cabriolet-Fahrzeug mit wenigstens einem zwischen einer geschlossenen
Stellung und einer abgelegten Stellung verstellbaren Dachteil nach
der im Oberbegriff der Ansprüche
1 und 3 näher
definierten Art. Des Weiteren betrifft die Erfindung ein Cabriolet-Fahrzeug.
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In
der
DE 199 60 010
C2 sind ein gattungsgemäßes Verdeck
sowie ein entsprechendes Cabriolet-Fahrzeug beschrieben. Dieses
Verdeck kann aus seiner im Kofferraum des Cabriolet-Fahrzeugs abgelegten
Stellung in eine sogenannte Beladestellung gebracht werden, in welcher
es möglich
ist, den Kofferraum bequem zu beladen und anschließend die Dachteile
wieder in ihre abgelegte Stellung zu bringen.
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Nachteilig
bei dieser bekannten Lösung
ist jedoch, dass aufgrund der erforderlichen Umlenkung auf beiden
Seiten der Dachteile für
das Einnehmen der Beladestellung jeweils eine zusätzliche
Betätigungs-
bzw. Antriebseinrichtung, in diesem Fall ein zusätzlicher Hydraulikzylinder,
erforderlich ist, der nicht nur zusätzliche Herstellungs- und Montagekosten
verursacht, sondern als zusätzliches
Bauteil auch ein erhöhtes
Ausfallrisiko darstellt.
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Es
ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Verdeck für ein Cabriolet-Fahrzeug
zu schaffen, bei welchem mit einem möglichst geringen Aufwand, insbesondere
mit lediglich einer Antriebseinrichtung, der gesamte Bewegungsablauf
des wenigstens einen Dachteils vorgenommen werden kann.
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Erfindungsgemäß wird diese
Aufgabe durch die in Anspruch 1 genannten Merkmale gelöst.
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Durch
das wenigstens eine lineare Antriebselement, welches an einem von
dem Drehpunkt des Zwischenlagerelements mit dem Hauptlagerelement entfernten
Punkt an dem Zwischenlagerelement angreift, ist ein sehr einfacher
Antrieb des erfindungsgemäßen Verdecks über das
Zwischenlagerelement möglich.
Dadurch, dass für
die erfindungsgemäße Antriebseinrichtung
lediglich ein lineares Antriebselement erforderlich ist, kann die
Anzahl der erforderlichen Antriebselemente gegenüber dem Stand der Technik auf
die Hälfte
reduziert werden. Dadurch verringert sich vorteilhafterweise der
zur Bewegung des Verdecks erforderliche Steuerungsaufwand und die Zuverlässigkeit
desselben erhöht
sich. Des Weiteren ist der Verzicht auf Umlenk- und Steuerhebel,
wie sie bei Lösungen
gemäß dem Stand
der Technik eingesetzt werden, möglich
und es vereinfacht sich außerdem
die konstruktive Ausgestaltung des Zwischenlagerelements.
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Durch
die erfindungsgemäße Verdeckkonstruktion
ist vorteilhafterweise in jeder Bewegungssituation des Verdecks
eine exakt definierte Stellung des wenigstens einen Dachteils gesichert,
wodurch sich ein geregelter Bewegungsablauf sowohl beim Öffnen und
Schließen
als auch bei der Bewegung desselben in die Beladestellung ergibt.
Dies gilt insbesondere auch bei unterschiedlichen Temperaturen,
bei denen die Verdeckkinematik unterschiedlich leicht- oder schwergängig sein
kann.
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Erfindungsgemäß weist
das Dachteil eine derartige, über
den Lenker auf den Drehpunkt wirkende Masse auf, dass bei der Bewegung
des Dachteils von der abgelegten Stellung in die geschlossene Stellung
eine Bewegung des Lenkers erst nach Beendigung der Drehbewegung
des Zwischenlagerelements möglich ist,
sodass für
diese Bewegung auf eine externe, zusätzliche Führung, wie beispielsweise einen
zusätzlichen
Hydraulikzylinder, verzichtet werden kann. Es ist lediglich eine
Einrichtung zur Begrenzung der Drehbewegung des Zwischenlagerelements
bei der Bewegung des Dachteils von der abgelegten Stellung in die
geschlossene Stellung erforderlich, an der das Zwischenlagerelement
anschlägt, wobei
nach diesem Anschlagen die Drehbewegung des Lenkers und somit des
Dachteils erfolgt.
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Bei
der umgekehrten Bewegung, also der Bewegung des Dachteils von der
geschlossenen Stellung in die Beladestellung, ist erfindungsgemäß eine Einrichtung
zur Verhinderung der Bewegung des Zwischenlagerelements vorgesehen,
die ein ungewolltes Absinken des Zwischenlagerelements verhindert.
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Eine
alternative Lösung
der Aufgabe ergibt sich aus den Merkmalen von Anspruch 3.
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Hierbei
handelt es sich um eine zu der oben beschriebenen Konstruktion sehr ähnliche
Lösung, mit
dem Unterschied, dass für
die Fälle,
in denen die Masse des wenigstens einen Dachteils nicht ausreicht,
um die Bewegung des Lenkers erst nach Beendigung der Drehbewegung
des Zwischenlagerelements zu gestatten, der Lenker zumindest bei
seiner Bewegung von der geschlossenen Stellung in die Beladestellung
mittels einer Führungseinrichtung
geführt
ist. Durch diese Führungseinrichtung
ist das Verdeck also während
der Bewegung von der geschlossenen Stellung in die Beladestellung
geführt.
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Wenn
des weiteren vorgesehen ist, dass die Lenker der Verdeckkinematik
bei ihrer Bewegung zwischen der Beladestellung und der abgelegten Stellung
mittels der Führungseinrichtung
geführt sind,
so ist eine noch sicherere Führung
des erfindungsgemäßen Verdecks
gegeben.
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Eine
direkte Anlenkung der Verdeckkinematik und somit des gesamten Verdecks
ergibt sich, wenn die Lenker der Verdeckkinematik an dem Punkt des
Zwischenlagerelements, an dem die linearen Antriebselemente angreifen,
drehbar an dem Zwischenlagerelement angebracht sind.
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In
einer vorteilhaften Ausführungsform
der Erfindung kann ferner vorgesehen sein, dass die Führungseinrichtungen
jeweils eine in dem Hauptlagerelement gebildete Führungsbahn
und einen in die Führungsbahn
eingreifenden, an dem Lenker der Verdeckkinematik angebrachten Bolzen
aufweisen. Durch eine derartige Führungsbahn und eine in die Führungsbahn
eingreifenden, an dem Lenker angebrachten Bolzen ist eine sehr sichere
Führung
der beiden Dachteile in sämtlichen
Phasen ihrer Bewegung sichergestellt.
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In
einer alternativen Ausführungsform
der Erfindung kann vorgesehen sein, dass die Führungseinrichtungen jeweils
ein beweglich an dem Zwischenlagerelement angebrachtes Sperrelement
und einen mit dem Sperrelement in Eingriff stehenden, an dem Lenker
der Verdeckkinematik angebrachten Bolzen aufweisen. Ein derartiges
Sperrelement stellt über
den mit ihr in Eingriff stehenden Bolzen ebenfalls eine Führung des
Lenkers der Verdeckkinematik sicher, welche in sämtlichen Betriebssituationen
eine ausreichende Führung
der beiden Dachteile gewährleistet.
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Eine
weitere Ausführungsform
der Erfindung ergibt sich, wenn die Führungseinrichtungen jeweils ein
bei der Bewegung der Dachteile von der geschlossenen Stellung in
die Beladestellung mit einem starren Element in Eingriff stehendes
Sperrelement aufweisen. Dadurch ist ein kompletter Verzicht auf die
Führungsbahnen
möglich,
wenn das oben erwähnte,
erste Sperrelement zum Einsatz kommt.
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Ein
Cabriolet-Fahrzeug mit einem erfindungsgemäßen Verdeck ist in Anspruch
17 angegeben.
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Weitere
vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung ergeben
sich aus den restlichen Unteransprüchen. Nachfolgend sind Ausführungsbeispiele
der Erfindung anhand der Zeichnung prinzipmäßig dargestellt.
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Dabei
zeigen:
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1 das
erfindungsgemäße Verdeck
in seiner abgelegten Stellung;
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2 das
Verdeck aus 1 in seiner Beladestellung;
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3 das
Verdeck aus 1 in seiner geschlossenen Stellung;
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4 eine
vergrößerte Darstellung
einer ersten Ausführungsform
einer Führungseinrichtung des
erfindungsgemäßen Verdecks
in der Stellung gemäß 1;
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5 die
Führungseinrichtung
aus 4 in der Stellung gemäß 2;
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6 die
Führungseinrichtung
aus 4 in der Stellung gemäß 3;
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7 eine
zweite Ausführungsform
der Führungseinrichtung
des erfindungsgemäßen Verdecks in
der Stellung gemäß 1;
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8 die
Führungseinrichtung
aus 7 in der Stellung gemäß 2;
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9 die
Führungseinrichtung
aus 7 in der Stellung gemäß 3;
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10 eine
dritte Ausführungsform
der Führungseinrichtung
des erfindungsgemäßen Verdecks in
der Stellung gemäß 1;
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11 die
Führungseinrichtung
aus 10 in der Stellung gemäß 2;
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12 die
Führungseinrichtung
aus 10 in der Stellung gemäß 3;
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13 eine
vierte Ausführungsform
der Führungseinrichtung
des erfindungsgemäßen Verdecks
in der Stellung gemäß 1;
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14 die
Führungseinrichtung
aus 13 in der Stellung gemäß 2;
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15 die
Führungseinrichtung
aus 13 in der Stellung gemäß 3; und
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16 eine
weitere Darstellung der Führungseinrichtung
aus 13 in der Stellung gemäß 3.
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1 zeigt
ein als Hardtop-Verdeck ausgebildetes Verdeck
1 für ein in
seiner Gesamtheit nicht dargestelltes Cabriolet-Fahrzeug. Mit dem Begriff „Verdeck" sind hier sämtliche
bewegliche Dächer
umfasst, wie sie bei offenen Fahrzeugen, wie Cabriolet-Fahrzeugen,
Roadstern und dergleichen, verwendet werden. Das Verdeck
1 weist
im vorliegenden Fall zwei Dachteile auf, nämlich ein vorderes Dachteil
2 und
ein hinteres Dachteil
3. Bei der Darstellung gemäß
1 befinden
sich die beiden Dachteile
2 und
3 in ihrer abgelegten
Stellung in einem nicht dargestellten Kofferraum des Cabriolet-Fahrzeugs.
Wie nachfolgend beschrieben und beispielsweise aus der
DE 199 60 010 C2 bekannt,
kann das Verdeck
1 mittels einer entsprechenden Schließbewegung
in seine geschlossene Stellung ge bracht werden, in der es ein Dach
für das
Cabriolet-Fahrzeug bildet. Diese geschlossene Stellung des Verdecks
1 ist
in
3 dargestellt.
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Dagegen
zeigt 2 eine sogenannte Beladestellung, bei welcher
das Verdeck 1 gegenüber
der abgelegten Stellung um einen gewissen Betrag angehoben ist,
um einen besseren Zugang zu dem Kofferraum des Cabriolet-Fahrzeugs
zu ermöglichen. Möchte also
ein Fahrer oder Insasse des mit dem Verdeck 1 ausgestatteten
Cabriolet-Fahrzeugs den Kofferraum beladen, so kann er, wie nachfolgend
detailliert beschrieben, das Verdeck 1 aus seiner abgelegten
Stellung in die Beladestellung bringen, den Kofferraum mit beliebigen
Gegenständen
beladen und anschließend
das Verdeck 1 wieder von der Beladestellung in die abgelegte
Stellung zurückführen.
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Zur
Bewegung des Verdecks 1 zwischen den in den 1 bis 3 dargestellten
Stellungen dient eine Verdeckkinematik 4, die ein Viergelenk 5 und eine
Antriebseinrichtung 6 aufweist. Das Viergelenk 5 weist
einen Hauptlenker 8, einen C-Säulen-Lenker 9, einen
den Hauptlenker 8 mit dem C-Säulen-Lenker 9 verbindenden,
oberen Verbindungslenker 11 und ein in Form eines Lenkers
ausgeführtes
Zwischenlagerelement 12 auf. Das Zwischenlagerelement 12 könnte daher
auch als Zwischen- oder Steuerhebel bezeichnet werden. Das Viergelenk 5,
im vorliegenden Fall der Hauptlenker 8 und das Zwischenlagerelement 12 desselben,
ist mit einem an einer nicht dargestellten Karosserie des Cabriolet-Fahrzeugs
angebrachten Hauptlagerelement 10 drehbar verbunden. Der Hauptlenker 8 ist
im vorliegenden Fall gelenkig mit dem Hauptlagerelement 10 und
der C-Säulen-Lenker 9 ist
gelenkig mit einem Zwischenlagerelement 12 verbunden. Alternativ
könnte
der Hauptlenker 8 auch an einem beliebigen anderen Bauteil
gelenkig angebracht sein. Gegebenenfalls könnte auf den Hauptlenker 8 verzichtet
werden, beispielsweise im Falle einer zusätzlichen Antriebseinrichtung
zwischen den beiden Dachteilen 2 und 3. Des Weiteren
wäre es auch
möglich,
dass das Verdeck 1 lediglich eines der beiden Dachteile 2 und 3 aufweist.
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In
an sich bekannter, in den 1 bis 3 jedoch
nicht erkennbarer Weise ist das vordere Dachteil 2 an dem
oberen Verbindungslenker 11 und das hintere Dachteil 3 an
dem C-Säulen-Lenker 9 angebracht.
Um einen sicheren Betrieb des Verdecks 1 zu gewährleisten
und für
eine gleichmäßige Kräfteverteilung über dasselbe
zu sorgen, sind in an sich bekannter, aus Gründen der Übersichtlichkeit jedoch nicht
dargestellter Weise jeweils zwei auf beiden Seiten des Verdecks 1 angeordnete
Verdeckkinematiken 4 mit jeweiligen Viergelenken 5,
Antriebseinrichtungen 6 und Hauptlagerelementen 10 vorgesehen.
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Um
die Dachteile 2 und 3 bei der Bewegung zwischen
der abgelegten Stellung, der Beladestellung und der geschlossenen
Stellung zu führen
und auf diese Weise stets eine sichere und kontrollierbare Bewegung
des Verdecks 1 zu gewährleisten,
ist in den dargestellten Ausführungsformen
eine Führungseinrichtung 13 vorgesehen,
welche nachfolgend unter Bezugnahme auf vier verschiedene Ausführungsbeispiele
näher erläutert wird.
Den vier Ausführungsbeispielen
ist gemeinsam, dass durch die jeweils von den Antriebseinrichtungen 6 unabhängigen Führungseinrichtungen 13 eine
Führung
des Zwischenlagerelements 12 gegenüber dem Hauptlagerelement 10 und
somit auch eine Führung
des an dem Zwischenlagerelement 12 angebrachten C-Säulen-Lenkers 9 gegeben
ist. Dies führt
letztendlich zu einer definierten Bewegung der Dachteile 2 und 3 durch
die Führungseinrichtung 13.
Des weiteren ist bei sämtlichen
Ausführungsformen
vorgesehen, dass die Antriebseinrichtungen 6 jeweils ein
im vorliegenden Fall als Zylinder-Kolben-Einheit ausgebildetes,
eine lineare Bewegung erzeugendes, lineares Antriebselement 14 aufweisen,
welche jeweils an einem von einem Drehpunkt 15 des Zwischenlagerelements 12 mit
dem Hauptlagerelement 10 entfernten Punkt 16 angreifen.
Dieser Punkt 16 ist gleichzeitig auch der Punkt, an dem
die C-Säulen-Lenker 9 drehbar
an den Zwischenlagerelementen 12 angebracht sind. Jedes
Antriebselement 14 weist einen Zylinder 14a und
eine in an sich bekannter Weise aus dem Zylinder 14a ausfahrbare
Kolbenstange 14b auf.
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Bei
der in den 4, 5 und 6 dargestellten
Ausführungsform
der Führungseinrichtung 13 weist
diese jeweils eine in dem Hauptlagerelement 10 als Nut
ausgebildete Führungsbahn 17 sowie
einen in die Führungsbahn 17 eingreifenden,
an dem C-Säulen-Lenker 9 angebrachten
Bolzen 18 auf, durch welchen der C-Säulen-Lenker 9 in der Führungsbahn 17 geführt ist.
Wie des weiteren zu erkennen ist, ist die Führungsbahn 17 in zwei
sich aneinander anschließende
Bahnabschnitte 19 und 20 unterteilt, wobei der
untere, den größeren Radius aufweisende
Bahnabschnitt 19 der Bewegung des zugehörigen C-Säulen-Lenkers 9 zwischen der Beladestellung
und der abgelegten Stellung zugeordnet ist und der obere, einen
erheblich kleineren Radius aufweisende Bahnabschnitt 20 der
Bewegung des zugehörigen
C-Säulen-Lenkers 9 zwischen
der geschlossenen Stellung und der Beladestellung zugeordnet ist.
Beide Bahnabschnitte 19 und 20 sind jeweils als
Kreisbahnen ausgebildet, wobei der Mittelpunkt des unteren Bahnabschnitts 19 dem
Drehpunkt 15 entspricht, an dem das Zwischenlagerelement 12 drehbar
an dem Hauptlagerelement 10 gelagert ist. Demgegenüber ist
der Mittelpunkt des oberen Bahnabschnitts 20 der Punkt 16,
an dem der C-Säulen-Lenker 9 an
dem Zwischenlagerelement 12 angebracht ist.
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Aus
einem Vergleich der 4, 5 und 6 untereinander
wird der Ablauf bei der Bewegung der Dachteile 2 und 3 zwischen
der abgelegten Stellung gemäß 4,
der Beladestellung gemäß 5 und
der geschlossenen Stellung gemäß 6 deutlich.
So wird bei der Bewegung von der Stellung gemäß 4 zu der
Stellung gemäß 5 die
Kolbenstange 14b aus dem Zylinder 14a ausgefahren und
wirkt über
einen Verbindungshebel 21 auf das Zwischenlagerelement 12.
Hierbei greift die Kolbenstange 14b an einem Ende des Verbindungshebels 21 an
und an dem anderen Ende des Verbindungshebels 21 sind an
dem Punkt 16 das Zwischenlagerelement 12 und der
C-Säulen-Lenker 9 angebracht,
sodass jedes lineare Antriebselement 14 über den
Verbindungshebel 21 jeweils mittelbar an dem von dem Drehpunkt 15 des
Zwischenlagerelements 12 mit dem Hauptlagerelement 10 entfernten
Punkt 16 an dem Zwischenlagerelement 12 angreift.
Der als Hebelarm wirkende Verbindungshebel 21 dreht sich
somit ebenfalls um den Punkt 16. Durch die von der Kolbenstange 14b aufgebrachte
Kraft wird das Zwischenlagerelement 12 um seinen Drehpunkt 15 gedreht
und bewegt sich gemeinsam mit dem in diesem Fall starren C-Säulen-Lenker 9 entlang
des Bahnabschnitts 19 der Führungsbahn 17, welche
in diesem Fall direkt unterhalb der Bewegungslinie des Punkts 16 angeordnet
ist. Gegebenenfalls könnte
die Führungsbahn 17 jedoch
auch versetzt zu der Bewegungslinie des Punkts 16 sein.
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Wenn
das Zwischenlagerelement 12 die Position gemäß 5 erreicht
hat, so erreicht auch der Bolzen 18 das Ende des Bahnabschnitts 19 und
kann sich daher nur noch entlang des Bahnabschnitts 20 der
Führungsbahn 17 bewegen.
Insofern begrenzt das Ende des Bahnabschnitts 19 die Drehbewegung des
Zwischenlagerelements 12 bei der Bewegung des Verdecks 1 von
der abgelegten Stellung in die geschlossene Stellung. Das weitere
Ausfahren der Kolbenstange 14b führt dann zu einer Drehung des C-Säulen-Lenkers 9 um
den Punkt 16, wobei der Bolzen 18 innerhalb des
Bahnabschnitts 20 geführt
ist. Um die Bewegung des Zwischenlagerelements 12 in der
Position gemäß 5 zu
begrenzen, ist des Weiteren eine Anschlag 27 vorgesehen,
an dem das Zwischenlagerelement 12 anschlägt.
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Es
wäre hierbei
möglich,
auf den unteren Bahnabschnitt 19 der Führungsbahn 17 zu verzichten,
da aufgrund der kinematischen Anordnung des Zwischenlagerelements 12 und
der hierbei vorhandenen Hebelverhältnisse sowie der Masse der
beiden Dachteile 2 und 3 während der Bewegung des Verdecks 1 zwischen
der abgelegten Stellung und der Beladestellung sichergestellt ist,
dass eine Bewegung des Lenkers 9 erst nach Beendigung der
Drehbewegung des Zwischenlagerelements 12 möglich ist, sodass
letztendlich eine Bewegung der beiden Dachteile 2 und 3 um
den Drehpunkt 16 verhindert wird. Der obere Bahnabschnitt 20 ist
insbesondere für
die Bewegung der Dachteile 2 und 3 von der geschlossenen
Stellung gemäß 6 in
die Beladestellung gemäß 5 erforderlich,
da er dazu dient, eine Bewegung des Zwischenlagerelements 12 bei der
Bewegung der Dachteile 2 und 3 von der geschlossenen
Stellung in die abgelegte Stellung zu verhindern.
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Eine
alternative Ausführungsform
der Führungseinrichtung 13 ist
in den 7, 8 und 9 dargestellt.
Hierbei weist die Führungsbahn 17 lediglich
den oberen Bahnabschnitt 20 auf, wohingegen der untere
Bahnabschnitt 19 entfällt.
Dieser wird ersetzt durch ein Sperrelement 22, die im vorliegenden
Fall an einem Drehpunkt 23 beweglich an dem Zwischenlagerelement 12 angebracht
ist und sich daher mit demselben bewegt. Das Sperrelement 22 sorgt
bei der Bewegung der Dachteile 2 und 3 zwischen
der Beladestellung und der abgelegten Stellung für eine sichere Führung derselben,
indem sie bei dieser Bewegung mit dem Bolzen 18 in Eingriff
ist. Ausgehend von der abgelegten Stellung gemäß 7 erfolgt
die Bewegung des Zwischenlagerelements 12 in die Beladestellung
gemäß 8 wie oben
beschrieben durch ein Ausfahren der Kolbenstange 14b, wobei
hier, wie bereits erwähnt,
der Bolzen 18 mit dem Sperrelement 22 in Eingriff
ist und auf diese Weise eine ungewollte Bewegung des C-Säulen-Lenkers 9 und
somit der beiden Dachteile 2 und 3 gegeneinander
verhindert wird. Wenn die Stellung gemäß 8 erreicht
wird, schlägt
das Sperrelement 22 an einem beispielsweise an dem Hauptlagerelement 10 angebrachten
Anschlagelement 24 an, und gibt auf diese Weise beim Erreichen
der Beladestellung den Bolzen 18 frei.
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Die
Bewegung des Verdecks 1 zwischen der Beladestellung gemäß 8 und
der geschlossenen Stellung gemäß 9 ist
identisch zu der Bewegung, die unter Bezugnahme auf die 5 und 6 beschrieben
wurde, und wird daher nachfolgend nicht näher erläutert. Gleiches gilt auch für die umgekehrte Bewegung des
Verdecks 1 zwischen der Geschlossenstellung gemäß 9 und
der Beladestellung gemäß 8.
Soll das Verdeck 1 von der Beladestellung gemäß 8 in
die abgelegte Stellung gemäß 7 gebracht
werden, so ist vorgesehen, dass das Sperrelement 22 wieder
mit dem Bolzen 18 in Eingriff geht und diesen verriegelt.
Hierzu kann das Sperrelement von einem nicht dargestellten Federelement, beispielsweise
einer Zug-Druck-
oder Drehfeder in die in 8 dargestellte Position gebracht
werden.
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Bei
der Ausführungsform
der Führungseinrichtung 13 gemäß den 10, 11 und 12 wird
auf die Führungsbahn 17 gänzlich verzichtet
und es ist für
die Bewegung des Verdecks 1 zwischen der Beladestellung
gemäß 11 und
der geschlossenen Stellung gemäß 12 ein
weiteres Sperrelement 25 vorgesehen, die die Funktion des
Bahnabschnitts 20, also das Verhindern der Bewegung des Zwischenlagerelements 12 bei
der Bewegung des Verdecks 1 von der geschlossenen Stellung
in die abgelegte Stellung, übernimmt.
Dadurch kann auf die Führungsbahn 17 mit
den beiden Bahnabschnitten 19 und 20 komplett
verzichtet werden. Bei der Bewegung des Verdecks 1 zwischen
der Beladestellung gemäß 11 und
der geschlossenen Stellung gemäß 12 ist
das Sperrelement 25 mit einem starren Element, im vorliegenden
Fall mit einem an dem Hauptlagerelement 10 angebrachten
Bolzen 26, in Eingriff und sorgt somit für eine Verriegelung
des Zwischenlagerelements 12 in seiner oberen Stellung,
sodass lediglich eine Drehbewegung des C-Säulen-Lenkers 9 um
den Punkt 16 möglich
ist. Das Sperrelement 25 ersetzt damit den Bahnabschnitt 20 und
wird insbesondere in der Ablegebewegung des Verdecks 1 zwischen
der geschlossenen Stellung und der Beladestellung benötigt, um
eine Bewegung des Zwischenlagerelements 12 zu verhindern
und somit ein Absinken des Verdecks 1 zu verhindern.
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Bei
Erreichen der Beladestellung aus der geschlossenen Stellung schlägt das Sperrelement 25 an
dem Verbindungshebel 21 an und wird dadurch in seine den
Bolzen 26 freigebende Stel lung gebracht, wodurch beim weiteren
Einfahren der Kolbenstange 14b eine Drehbewegung des Zwischenlagerelements 12 und
des C-Säulen-Lenkers 9 um
den Punkt 15 erfolgen kann. Dadurch wird aus der Beladestellung
wieder die abgelegte Stellung eingenommen. Als Anschlag für das zweite
Sperrelement 25 könnte selbstverständlich auch
ein anderes Bauteil verwendet werden, das in der Lage ist, den Bolzen 26 bei
Erreichen der Beladestellung aus der geschlossenen Stellung freizugeben.
Auch das Sperrelement 25 ist vorzugsweise mittels eines
nicht dargestellten Federelements in die Stellung bringbar, in der
sie in Eingriff mit dem Bolzen 26 ist.
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Bei
der Ausführungsform
des Verdecks 1 gemäß der 13 bis 16 ist
zwischen dem linearen Antriebselement 14 und dem Zwischenlagerelement 12 eine
Hebelanordnung 28 mit im vorliegenden Fall zwei Hebeln 29 und 30 vorgesehen.
Hiervon ist der eine Hebel 29 einerseits mit der Kolbenstange 14b des
linearen Antriebselements 14 und andererseits mit dem Zwischenlagerelement 12 verbunden, wohingegen
der andere Hebel 30 einerseits ebenfalls mit der Kolbenstange 14b des
linearen Antriebselements 14, andererseits jedoch mit dem
C-Säulen-Lenker 9 verbunden
ist. Wie beispielsweise in 16 zu
erkennen ist, sind zwei Hebel 30 vorgesehen, dies ist jedoch
nicht zwingend erforderlich. Diese Hebelanordnung 28 stellt
sicher, dass zu jedem Zeitpunkt der Bewegung des Verdecks 1 günstige, d.h. ähnliche
Hebelverhältnisse
bezüglich
der Ansteuerung des C-Säulen-Lenkers 9 durch
das lineare Antriebselement 14 und damit ein gleichmäßiger Drehmomentverlauf
an dem Drehpunkt 16 und eine gleichmäßige Geschwindigkeit der Verdeckbewegung
gegeben ist.
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Des
Weiteren ist bei dieser Ausführungsform weder
die Führungsbahn 17 noch
eines der beiden Sperrelemente 22 oder 25 vorgesehen.
Vielmehr weist die Führungseinrichtung 13 eine
in dem Hauptlagerelement 10 vorgesehene Ausnehmung 31 und einen
an dem mit dem Zwischenlagerelement 12 verbundenen Hebel 29 angebrachten
Vorsprung 32 auf. Der Vorsprung 32 ist in seiner Grundform
zylindrisch und ist mit zwei parallel zueinander verlaufenden Abflachungen 32a versehen,
die es erlauben, dass der Vorsprung 32, wie in 14 dargestellt,
bei der Bewegung des Verdecks 1 von der abgelegten Stellung in
die Beladestellung in die Ausnehmung 31 läuft. Wenn
anschließend,
wie in 15 dargestellt, der C-Säulen-Lenker 9 verdreht
wird, so führt
auch der Hebel 29 eine Rotation durch und der Vorsprung 32 wird
in der Ausnehmung 31 verriegelt. Dadurch ist bei der Bewegung
der Dachteile 2 und 3 zwischen der geschlossenen
Stellung und der Beladestellung eine Verriegelung des Zwischenlagerelements 12 gegenüber dem
Hauptlagerelement 10 gegeben. 16 zeigt
lediglich eine andere perspektivische Ansicht von 15,
in der die Hebelanordnung 18 nochmals verdeutlicht ist.
In einer nicht dargestellten Ausführungsform wäre es auch
möglich,
den Vorsprung 32 an dem Hauptlagerelement 10 und
die Ausnehmung 31 an dem Hebel 29 anzubringen.
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Auf
den Bahnabschnitt 19 der Führungsbahn 17 bzw.
auf das Sperrelement 22 kann vollständig verzichtet werden, wenn
die Dachteile 2, 3 eine derartige, über den
C-Säulen-Lenker 9 auf
den Drehpunkt 16 wirkende Masse aufweisen, dass bei der Bewegung
der Dachteile 2, 3 von der abgelegten Stellung
in die geschlossene Stellung eine Bewegung des Lenkers 9 erst
nach Beendigung der Drehbewegung des Zwischenlagerelements 12 möglich ist.
Bei den vorliegenden Ausführungsbeispielen
ist dies der Fall, sodass die in den verschiedenen Ausführungen
beschriebene Führungseinrichtung 13 nur als
zusätzliche
Sicherung anzusehen ist. Es ist dabei lediglich der obere Bahnabschnitt 20,
das Sperrelement 25 oder die Kombination der Ausnehmung 31 mit
dem Vorsprung 32 erforderlich, die, wie bereits oben erwähnt, als
Einrichtungen zur Verhinderung der Bewegung des Zwischenlagerelements 12 bei der
Bewegung der Dachteile 2, 3 von der geschlossenen
Stellung in die Beladestellung dienen, also ein Absinken des Zwischenlagerelements 12 bei
der Ablegebewegung des Verdecks so lange verhindern, bis die Beladestellung
erreicht ist.