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DE102004023614B4 - Vorrichtung zur Abdeckung eines Stauraums eines Kraftfahrzeugs - Google Patents

Vorrichtung zur Abdeckung eines Stauraums eines Kraftfahrzeugs Download PDF

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DE102004023614B4
DE102004023614B4 DE102004023614A DE102004023614A DE102004023614B4 DE 102004023614 B4 DE102004023614 B4 DE 102004023614B4 DE 102004023614 A DE102004023614 A DE 102004023614A DE 102004023614 A DE102004023614 A DE 102004023614A DE 102004023614 B4 DE102004023614 B4 DE 102004023614B4
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Abstract

Vorrichtung zur Abdeckung eines Stauraums eines Kraftfahrzeugs, umfassend
einen relativ zu einer Karosserie des Kraftfahrzeugs bewegbaren Stauraumdeckel (1),
eine Krafteinleitungseinheit (2) zum Antrieb der Bewegung des Stauraumdeckels (1),
ein Verschlußmittel (3) zur lösbaren Festlegung des Stauraumdeckels (1) in einem geschlossenen Zustand des Stauraumdeckels (1),
wobei die Krafteinleitungseinheit (2) die Bewegung des Stauraumdeckels (1) antreibt, und
wobei die Krafteinleitungseinheit (2) die Bewegung des Verschlußmittels (3) zwischen einem geöffneten und einem geschlossenen Zustand antreibt,
wobei das Verschlußmittel (3) über ein Lenkergetriebe (4) mit der Krafteinleitungseinheit (2) verbunden ist,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Lenkergetriebe (4) einen Drehhebel (6) und einen Steuerlenker (7) umfaßt, und
daß das Lenkergetriebe (4) in einem geschlossenen Zustand des Verschlußmittels (3) in einer Übertotpunktstellung von Drehhebel (6) und Steuerlenker (7) angeordnet ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 bzw. des Anspruchs 14, zur Abdeckung eines Stauraums eines Kraftfahrzeugs.
  • Im modernen Bau von Kraftfahrzeugen, insbesondere Cabriolet-Fahrzeugen, ist es zunehmend gewünscht, automatisch aufschwenkbare Abdeckelemente für die Karosserie bereitzustellen. Dabei kommt es insbesondere auf eine einfache und robuste Bauweise an, die kostengünstig in großen Stückzahlen hergestellt werden kann und über eine lange Lebensdauer zuverlässig funktioniert.
  • DE 199 10 763 C1 beschreibt eine Vorrichtung zum Öffnen und Schließen einer Heckklappe, bei der die Heckklappe mittels eines Hydraulikzylinders auf- und zugeschwenkt werden kann, wobei der Hydraulikzylinder über ein Langloch gelagert ist, so daß ein Abgriff einer Bewegung des Hydraulikzylinders in dem Langloch über Bowdenzüge verwendet wird, um ein Schloss der Heckklappe mittelbar durch den Hydraulikzylinder zu betätigen. Eine solche Mechanik ist wenig robust, aufwendig und zumindest über eine lange Lebensdauer störanfällig.
  • DE 299 16 003 U1 beschreibt als Verschlußmittel einer Abdeckung eines Stauraums für ein Kraftfahrzeug ein Schloßelement mit einem Fanghaken, der in einer geschlossenen Stellung der als Deckelteil ausgebildeten Abdeckung einen karosseriefesten Riegel umgreift und derart das Deckelteil lösbar festlegt. Der Fanghaken wird von einem Zug- und Schubgestänge betätigt, das an einem Hebel nahe dem Fanghaken angreift, um den Fanghaken um dessen Achse zu drehen. Damit wirkt das Gestänge mit dem Hebel nach Art eines Lenkergestänges für das Verschlußmittel. Das Gestänge steht mittels eines in einer Schlüssellochkulisse geführten Riegels als Endbereich einer Kolbenstange einer als Antriebsmittel ausgebildeten Krafteinleitungseinheit in Antriebsverbindung. Allerdings greift der Antrieb nicht direkt an dem Gestänge an, sondern nur indirekt, über die Führung des Riegels in dem Langloch der Schlüssellochkulisse. Nachteilig ist, daß die Kopplung zwischen der Krafteinleitungseinheit und dem Verschlußmittel viele Einzelteile umfaßt. Ungünstig ist weiter, daß die Führung des Riegels in dem Langloch der Schlüssellochkulisse anfällig für Verschleiß bzw. Geräuschentwicklung ist. Nachteilig ist ferner, daß Kräfte, die von außen auf das Deckelteil wirken, unmittelbar an die Krafteinleitungseinheit weitergegeben werden und diese beschädigen können. Als weiteres Schloß bezeichnet ist eine Schlüssellochkulisse mit einem Halsbereich und einem erweiterten Kopfbereich, in dem der Riegel der Kolbenstange des Antriebsorgans geführt ist, mittels derer das Deckelteil nicht an der Karosserie lösbar festlegbar ist. Nachteilig ist, daß das Lenkergestänge des Verschlußmittels Teil des Gestänges ist, mittels dessen die Krafteinleitungseinheit an dem Stauraumdeckel angreift. Ungünstig ist ferner, daß die Krafteinleitungseinheit nur indirekt, über das Gestänge und das Lenkergestänge, auf das Verschlußmittel wirkt.
  • DE 299 16 002 U1 beschreibt einen als Deckelteil ausgebildeten Stauraumdeckel zur Abdeckung eines Stauraums eines Kraftfahrzeugs, wobei das Deckelteil mittels einer als Antriebsorgan ausgebildeten Krafteinleitungseinheit, speziell mittels eines Hydraulikzylinders, in zwei verschiedene Öffnungsstellungen verbringbar ist, wobei einem vorderen Endbereich des Deckelteils eine Mehrgelenkanordnung mit vier Teilen, insbesondere vier Lenkern eines Viergelenks, zugeordnet ist. Zur Festlegung des Deckelteils ist ein Verschlußmittel vorgesehen, das als mechanisches, in den Hydraulikzylinder integriertes Schloß ausgebildet ist. Das in den Hydraulikzylinder integrierte Schloß ist mit dem Schloß aber nicht über eine Lenkerverbindung verbunden. Nachteilig ist hierbei, daß auf das festgelegte Deckelteil wirkende äußere Kräfte unmittelbar an den Hydraulikzylinder übertragen werden und damit die Mechanik insgesamt bzw. den Hydraulikzylinder beschädigen können. Ein Schloß, das nach Art einer Drehfalle ausgebildet ist und mit dem Antriebsorgan in Wirkverbindung steht, legt die vier Teile, insbesondere die vier aneinander gekoppelten Lenker eines Mehrgelenks aneinander fest, um eine erste Offenstellung zu ermöglichen. Das Schloß ist nicht dazu vorgesehen, das Deckelteil an der Karosserie festzulegen, da selbst bei geschlossenem Schloß eine Öffnung des Deckelteils möglich ist.
  • DE 36 26 747 A1 beschreibt einen als Heckklappe eines Kraftfahrzeugs mit Steilheck ausgebildeten Stauraumdeckel, der mittels eines Verschlußmittels an einer Karosserie festlegbar ist, wozu das Verschlußmittel in ein karosseriefestes Schließteil eingreift. Eine als Hydraulikzylinder ausgebildete Krafteinleitungseinheit dient als Öffnungs- und Haltehilfe für den Stauraumdeckel. Die Krafteinleitungseinheit greift an einem ersten Ende an der Fahrzeugkarosserie und an einem zweiten Ende über einen Fortsatz an einem stauraumdeckelseitigen Lagerzapfen an. Auf dem Lagerzapfen ist weiter ein zweiarmiger Spannhebel drehbar aufgenommen. Ein an dem Spannhebel verschiebbar gelagerter Verschlußstift bildet gemeinsam mit einem Ende eines ersten Arms des Spannhebels eine U-förmige Vertiefung, welche als Verschlußmittel mit dem karosseriefesten Schließteil in Eingriff bringbar ist. An einem zweiten Arm des Spannhebels greift ein Federspeicher an, welcher den Spannhebel in eine erste Drehrichtung vorspannt. Während einer Öffnungsbewegung des Stauraumdeckels schlägt der Fortsatz der Krafteinleitungseinheit an dem Spannhebel an und verlagert diesen entgegen der Vorpannung des Federspeichers in eine der ersten Drehrichtung entgegengesetzte Drehrichtung.
  • DE 195 16 876 C1 beschreibt einen als Tragrahmen ausgebildeten Stauraumdeckel, der mittels eines als Hydraulikzylinder ausgebildeten Antriebs einer Krafteinleitungseinheit in eine Verschlußstellung überführbar ist, in der der Tragrahmen mittels eines als Schnappverschluß ausgebildeten Verschlußmittels, das einen Drehfallenverschluß und ein damit zusammenwirkendes Verschlußzapfenteil umfaßt, lösbar festlegbar ist. Anstelle eines Tragrahmens kann als Stauraumdeckel auch ein Deckel oder eine Haube vorgesehen sein. Der Hydraulikzylinder greift unmittelbar an dem Tragrahmen an, wobei an einem Fuß des Hydraulikzylinders ein Seilzug als Kopplung mit einem Auslösehebel des Drehfallenverschlusses vorgesehen ist. Es ist ein Seilzug als Verbindung zwischen Verschlußmittel und Krafteinleitungseinheit vorgesehen, wobei nachteilig an dem Seilzug ist, daß dieser wenig robust und bei längerem Betrieb verschleißanfällig ist. Der Fuß des Hydraulikzylinders ist mit einem zylindrischen Gelenkbolzen in einem Langloch geführt, wobei der Seilzug an dem zylindrischen Gelenkbolzen angreift und derart ein Drehschiebegelenk ausbildet. Bei Betätigung des Hydraulikzylinders wird zuerst der Gelenkbolzen in dem Langloch verschoben und aus dieser Bewegung die Betätigung des Verschlußmittels abgeleitet; erst wenn der Gelenkbolzen in dem Langloch die jeweilige Endstellung erreicht hat, vermittelt die Linearbewegung des Hydraulikzylinders die Bewegung des Tragrahmens. Nachteilig an der Kopplung der Krafteinleitungseinheit mit dem Verschlußmittel über das Drehschiebegelenk ist, daß ein Bewegungsabschnitt der Krafteinleitungseinheit ausschließlich zur Entriegelung bzw. Verriegelung des Verschlußmittels vorgesehen ist, so daß die Krafteinleitungseinheit einen weiten Stellweg beansprucht und insbesondere nicht kleinbauend ausgebildet sein kann. Nachteilig ist ferner, daß der Gelenkbolzen in dem Langloch nur mittels Federn festgehalten ist, so daß der Tragrahmen bzw. der Stauraumdeckel insgesamt nur unzureichend an der Karosserie festgelegt ist, so daß von außen auf den Stauraumdeckel einwirkende Kräfte mittelbar auch auf die Krafteinleitungseinheit einwirken können.
  • Es ist die Aufgabe der Erfindung, eine Vorrichtung nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 bzw. des Anspruchs 14 anzugeben, die einfach und robust ausgebildet und platzsparend anzubringen ist.
  • Diese Aufgabe wird für die Vorrichtung nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 erfindungsgemäß mit den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruchs 1 sowie für die Vorrichtung nach dem Oberbegriff des Anspruchs 14 erfindungsgemäß mit den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruchs 14 gelöst.
  • Durch die erfindungsgemäße Verbindung des Verschlußmittels mit der Krafteinleitungseinheit über das Lenkergetriebe wird vorteilhaft sichergestellt, daß die Mechanik der erfindungsgemäßen Vorrichtung besonders robust und langlebig ist. Ist ein Hebel des Lenkergestänges an der Krafteinleitungseinheit angelenkt, bietet sich Vorteil, das Lenkergestänge unabhängig von der Verbindung der Krafteinleitungseinheit mit dem Stauraumdeckel auszubilden. Insbesondere können – weitgehend unabhängig von der Ausgestaltung der Verbindung der Krafteinleitungseinheit mit dem Stauraumdeckel – bereits vorhandene Stauraumdeckel einfach nachgerüstet werden.
  • Erfindungsgemäß ist das Verschlußmittel in dem geschlossenen Zustand in einer Übertotpunktstellung angeordnet. Hierdurch läßt sich auf einfache Weise sicherstellen, daß an dem geschlossenen Stauraumdeckel angreifende Kräfte sicher gekontert werden und insbesondere nicht auf die Krafteinleitungseinheit einwirken. Ist das Lenkergetriebe in einer geschlossenen Stellung des Verschlußmittels in einer Übertotpunktstellung angeordnet, werden von außen auf den festgelegten Stauraumdeckel einwirkende Kräfte, wie Vibrationen oder Schneelast, sicher aufgefangen und von einer unmittelbaren Einwirkung auf die Krafteinleitungseinheit abgehalten.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Vorrichtung umfaßt das Verschlußmittel eine Drehfalle, wobei ein mit dem Stauraumdeckel verbundener Fangbügel mit der Drehfalle in Eingriff bringbar ist. Insbesondere bevorzugt ist die Krafteinleitungseinheit dabei ein linearer Antriebszylinder, wobei der Antriebszylinder in einem ersten Abstützungspunkt gelenkig an dem Drehhebel angelenkt ist, wobei weiterhin bevorzugt das Verschlußmittel über einen Steuerlenker mit dem Drehhebel verbunden ist. Hierdurch lassen sich auf einfache Weise große Haltekräfte erreichen, wobei der Aufwand für die erfindungsgemäße Mechanik insgesamt klein gehalten ist.
  • Weiterhin ist vorteilhaft vorgesehen, daß die Krafteinleitungseinheit in einem zweiten Abstützungspunkt mit einem ersten Antriebslenker zum Antrieb der Bewegung des Stauraumdeckels gelenkig verbunden ist. Besonders bevorzugt ist dabei ein zweiter Antriebslenker einenends mit dem ersten Antriebslenker und andernends mit dem Stauraumdeckel gelenkig verbunden. Weiterhin bevorzugt ist der Stauraumdeckel in einem Scharnier mit der Karosserie des Fahrzeugs verbunden, wobei die Karosserie, der Stauraumdeckel, der erste Antriebslenker und der zweite Antriebslenker insgesamt ein Viergelenk ausbilden. Hierdurch kann auf einfache Weise ein Verschwenken des Stauraumdeckels auch um einen großen Schwenkwinkel mittels eines relativ kleinen Hubs der Krafteinleitungseinheit bewegt werden.
  • Weiterhin bevorzugt ist das Verschlußmittel an einer karosseriefesten Lagereinheit aufgenommen. An dieser Lagereinheit können bevorzugt zudem die Krafteinleitungseinheit sowie ggf. weitere Teile der erfindungsgemäßen Vorrichtung aufgenommen sein, so daß die erfindungsgemäße Vorrichtung insgesamt kleinbauend und modular ausgebildet sein kann.
  • In einer bevorzugten Weiterbildung einer erfindungsgemäßen Vorrichtung befindet sich das Verschlußmittel in einem zumindest teilweise geöffneten Zustand des Stauraumdeckels in einer Übertotpunktlage bezüglich der Krafteinleitungseinheit. Hierbei ist es insbesondere vorteilhaft, wenn ein Fangbügel des Stauraumdeckels im Zuge einer Schließbewegung des Stauraumdeckels auf das Verschlußmittel auftrifft, wobei die dem geöffneten Zustand zugeordnete Übertotpunktlage des Verschlußmittels durch das Auftreffen überwindbar ist. Auf diese Weise wird sichergestellt, daß das Verschlußmittel im Zuge einer Schließbewegung des Stauraumdeckels in einer geöffneten Stellung verbleibt, bis der Stauraumdeckel in eine Position gelangt ist, bei der ein Verschließen des Stauraumdeckels erforderlich wird.
  • Bevorzugt ist vorgesehen, daß die Vorrichtung keine flexiblen Zugmitteln, insbesondere nach Art eines Bowdenzuges, umfaßt. Auf diese Weise werden Teile vermieden, die ggf. durch Verschmutzung oder Verschleiß eine begrenzte Lebensdauer aufweisen.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Vorrichtung ist der Stauraumdeckel ein Verdeckkastendeckel zur Abdeckung eines geöffneten Cabriolet-Verdecks. Insbesondere kann es dabei vorteilhaft vorgesehen sein, daß der Stauraumdeckel zur Öffnung entgegen einer Fahrtrichtung des Kraftfahrzeugs verschwenkbar ist. Hierdurch wird dem Umstand Rechnung getragen, daß eine erfindungsgemäße Vorrichtung vorteilhaft für moderne, in ihrer Bewegung vollständig automatisierte Cabriolet-Fahrzeuge verwendbar ist.
  • Weitere Vorteile und Merkmale ergeben sich aus dem nachfolgend beschriebenen Ausführungsbeispiel sowie aus den abhängigen Ansprüchen.
  • Nachfolgend wird ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Vorrichtung beschrieben und anhand der anliegenden, maßstabsgerechten Zeichnungen näher erläutert.
  • 1 zeigt eine seitliche Draufsicht auf eine erfindungsgemäße Vorrichtung in einem vollständig geschlossenen Zustand,
  • 2 zeigt die Vorrichtung aus 1 in einem ersten Schritt einer Öffnungsbewegung.
  • 3 zeigt die Vorrichtung aus 1 und einem zweiten Schritt einer Öffnungsbewegung.
  • 4 zeigt die erfindungsgemäße Vorrichtung aus 1 in einem dritten Schritt einer Öffnungsbewegung.
  • 5 zeigt die Vorrichtung aus 1 in einem vollständig geöffneten Zustand.
  • 6 zeigt eine Draufsicht auf eine erfindungsgemäße Vorrichtung in einem geschlossenen Zustand von oben.
  • Das bevorzugte Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Vorrichtung umfaßt einen Stauraumdeckel 1, der vorliegend als entgegen einer Fahrtrichtung des Kraftfahrzeugs in seiner Öffnungsrichtung verschwenkbarer Verdeckkastendeckel ausgebildet ist. Der Stauraumdeckel 1 ist über ein Scharniergelenk 10 mit einer im einzelnen nicht dargestellten Karosserie des Fahrzeugs verbunden.
  • In einem Fahrtrichtung vorderen Bereich des Stauraumdeckels 1 befindet sich ein Fangbügel 5 an einer zapfenartigen Ausbildung des Stauraumdeckels 1. Der Fangbügel 5 kann insbesondere eine einfache Rolle oder ein Stahlbügel sein.
  • In einem heckseitigen Bereich des Stauraumdeckels 1 ist ein zweiter Antriebslenker 9 einenends in einem Drehgelenk 9a an dem Stauraumdeckel 1 angelenkt. Ein erster Antriebslenker 8 ist in einem Drehgelenk 9b mit dem anderen Ende des zweiten Antriebslenkers 9 gelenkig verbunden. Von diesem Drehgelenk 9b beabstandet ist der erste Antriebslenker 8 in einem Drehgelenk 8a bewegbar mit einer an der Karosserie des Fahrzeugs festgelegten Lagereinheit 11 verbunden. Der erste Antriebslenker 8 reicht mit einem Antriebszapfen 8b über die Anlenkung 8a hinaus. Endseitig des Antriebszapfens 8b ist das Ende einer Schubstange 2a einer als Hydraulikzylinder ausgebildeten Krafteinleitungseinheit 2 in einem Drehgelenk 8c gelenkig mit dem ersten Antriebslenker 8 verbunden. An seinem gegenüberliegenden Ende ist der Hydraulikzylinder in einem Drehgelenk 2b mit einem Drehhebel 6 verbunden, welcher in einem Gelenk 6a an der Lagereinheit 11 angelenkt ist. Der Drehhebel 6 weist zudem ein seinem Drehgelenk 2b bezüglich des Drehgelenks 6a gegenüberliegendes Drehgelenk 6b auf, in welchem ein gerader Steuerlenker 7 mit seinem einen Ende angelenkt ist. Das andere Ende des Steuerlenkers 7 ist in einem Drehgelenk 3a mit einer Drehfalle gelenkig verbunden, welche über ein Drehgelenk 3b ebenfalls an der Lagereinheit 11 angelenkt ist.
  • Die Drehfalle weist eine maulartige Ausnehmung 3c auf, welche hinsichtlich ihrer Dimensionierung zu einem Zusammenwirken mit dem Fangbügel 5 ausgelegt ist. Dabei springt insbesondere eine untere Führungsbahn 3d der Ausnehmung 3c auf eine Weise hervor, daß der Fangbügel 5 im Zuge einer Schließbewegung des Stauraumdeckels 1 auf die Führungsbahn 3d auftreffen kann.
  • Aus dieser Beschreibung der erfindungsgemäßen Mechanik ergibt sich zudem, daß die Karosserie des Fahrzeugs, der erste Antriebslenker 8, der zweite Antriebslenker 9 sowie der Stauraumdeckel 1 die vier Lenker eines Viergelenks ausbilden.
  • Weiterhin bildet die Drehfalle ein Verschlußmittel 3 für den Stauraumdeckel 1, da diese mit dem Fangbügel 5 des Stauraumdeckels 1 zusammenwirken kann und insbesondere hierdurch den Stauraumdeckel 1 festlegen kann. Der Antrieb des Verschlußmittels 3 erfolgt dabei durch die Krafteinleitungseinheit 2, wobei der Drehhebel 6 und der Steuerhebel 7 zusammen ein Lenkergetriebe 4 ausbilden, welches das Verschlußmittel 3 mit der Krafteinleitungseinheit 2 verbindet.
  • Die Erfindung funktioniert nun wie folgt:
    In der vollständig geschlossenen Stellung gemäß 1 ist die als Hydraulikzylinder ausgebildete Krafteinleitungseinheit 2 vollständig ausgefahren. Die Drehfalle bzw. das Verschlußmittel 3 befindet sich in Eingriff mit dem Fangbügel 5, so daß der Stauraumdeckel 1 verschlossen ist. Dabei befindet sich der Drehhebel 6 an einem ersten Anschlag 6c, der an der Lagereinheit 11 ausgebildet ist. Zudem befindet sich die Drehfalle hinsichtlich der Wirkung des Steuerhebels 7 auf den Drehhebel 6 in einer Übertotpunktstellung. Eine in Öffnungsrichtung an den Stauraumdeckel 1 angreifende Kraft (Fahrtwind, Vibration oder ähnliches) würden daher den Drehhebel 6 mit einem Drehmoment in Richtung auf den Anschlag 6c beaufschlagen, so daß die Krafteinleitungseinheit 2 hierdurch keine Kraft erfährt.
  • In einem ersten Schritt einer Öffnungsbewegung wird nunmehr die Krafteinleitungseinheit 2 so betätigt, daß die Schubstange 2a eingezogen wird.
  • Dabei wird zunächst der Drehhebel 6 bezüglich der Darstellung gemäß 1 entgegen dem Uhrzeigersinn verdreht, so daß die zuvor beschriebene Übertotpunktstellung des geschlossenen Zustandes überwunden wird. Die weitere Einziehbewegung der Schubstange 2a führt zu einem Drehen der Drehfalle entgegen dem Uhrzeigersinn und somit zu einer Freigabe des Fangbügels 5 (siehe 2 und 3).
  • Eine weitere Kontraktion der Krafteinleitungseinheit 2 führt zu einem Verschwenken des ersten Antriebslenkers 8 in Richtung des Uhrzeigers (4) und somit zu einem Aufschwenken des zuvor freigegebenen Stauraumdeckels 1. Die maximal geöffnete Position ist dabei in 5 dargestellt.
  • 5 zeigt, daß der Drehhebel 6 nunmehr an einem zweiten Anschlag 6d anliegt, so daß er maximal entgegen dem Uhrzeigersinn verdreht ist. In dieser Stellung befindet sich die Drehfalle hinsichtlich des Steuerhebels 7 und des Drehhebels 6 in einer zweiten, dem geöffneten Zustand zugeordneten Übertotpunktstellung. Die Drehfalle ist in dieser Stellung durch einen weiteren, an der Lagereinheit 11 ausgebildeten Anschlag 3e an einer Verdrehung entgegen dem Uhrzeigersinn gehindert, wodurch andernfalls ein unkontrollierter Zustand des Lenkergetriebes 4 entstehen könnte. Die Drehfalle ist zudem durch eine Drehfeder (nicht dargestellt) im Uhrzeigersinn kraftbeaufschlagt, so daß sie in ihrer geöffneten Stellung gehalten wird.
  • Eine von 5 ausgehende Betätigung der Krafteinleitungseinheit 2 in Richtung eines Ausfahrens der Schubstange 2a führt daher zunächst nicht zu einem Verschwenken der Drehfalle im Uhrzeigersinn, da ihre zuvor beschriebene Übertotpunktstellung des geöffneten Zustand dies verhindert.
  • Vielmehr wird zunächst im Zuge eines Ausfahrens der Schubstange 2a lediglich der Stauraumdeckel 1 wieder zugeschwenkt, bis der Fangbügel 5 auf die Führungsbahn 3d der Drehfalle aufschlägt (Zustand etwa gemäß 3). Durch das Auftreffen des Fangbügels 5 wird die Drehfalle etwas im Uhrzeigersinn bewegt, wodurch die Übertotpunktstellung des geöffneten Zustandes überwunden wird.
  • Ein weiteres Ausfahren der Schubstange 2a führt nunmehr zu einem angetriebenen Verdrehen des Drehhebels 6 im Uhrzeigersinn und bedingt durch den Steuerhebel 7 auch zu einem Verdrehen der Drehfalle im Uhrzeigersinn. Da der Fangbügel 5 zuvor auf die Führungsbahn 3d aufgeschlagen ist, befindet er sich notwendig in einer geeigneten Position dafür, daß die Ausnehmung 3c der Drehfalle mit dem Fangbügel 5 zusammenwirkt. Ein maximales Ausfahren der Schubstange 2a führt letztlich zu der anfangs beschriebenen geschlossenen Stellung des Stauraumdeckels 1, wobei die Drehfalle wiederum in einer dem geschlossenen Zustand zugeordneten Übertotpunktstellung vorliegt.
  • Insbesondere ermöglicht der zuvor beschriebene letzte Abschnitt der Schließbewegung auch ein mit großer Kraft beaufschlagtes Niederziehen des Stauraumdeckels 1 durch die Drehfalle. Hierdurch kann ein etwa durch Dichtungen bedingter Widerstand des Stauraumdeckels 1 in seinem letzten Bewegungsabschnitt überwunden werden, ohne daß die Krafteinleitungseinheit 2 übermäßig dimensioniert sein muß.
  • Um eine Betätigung des Verschlußmittels 3 und somit auch des Stauraumdeckels 1 bei einem Ausfall der Krafteinleitungseinheit 2 von Hand zu ermöglichen, ist eine manuelle Notbetätigung bevorzugt des Drehhebels 6 vorgesehen (nicht dargestellt). Die Übertotpunktstellung des geöffneten Zustands weist bei einem Ausfall der Krafteinleitungseinheit 2 zudem den Vorteil auf, daß der Stauraumdeckel nicht zufallen kann.

Claims (28)

  1. Vorrichtung zur Abdeckung eines Stauraums eines Kraftfahrzeugs, umfassend einen relativ zu einer Karosserie des Kraftfahrzeugs bewegbaren Stauraumdeckel (1), eine Krafteinleitungseinheit (2) zum Antrieb der Bewegung des Stauraumdeckels (1), ein Verschlußmittel (3) zur lösbaren Festlegung des Stauraumdeckels (1) in einem geschlossenen Zustand des Stauraumdeckels (1), wobei die Krafteinleitungseinheit (2) die Bewegung des Stauraumdeckels (1) antreibt, und wobei die Krafteinleitungseinheit (2) die Bewegung des Verschlußmittels (3) zwischen einem geöffneten und einem geschlossenen Zustand antreibt, wobei das Verschlußmittel (3) über ein Lenkergetriebe (4) mit der Krafteinleitungseinheit (2) verbunden ist, dadurch gekennzeichnet, daß das Lenkergetriebe (4) einen Drehhebel (6) und einen Steuerlenker (7) umfaßt, und daß das Lenkergetriebe (4) in einem geschlossenen Zustand des Verschlußmittels (3) in einer Übertotpunktstellung von Drehhebel (6) und Steuerlenker (7) angeordnet ist.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Lenkergetriebe (4) des Verschlußmittels (3) sich in einem zumindest teilweise geöffneten Zustand des Stauraumdeckels (1) in einer Übertotpunktlage bezüglich der Krafteinleitungseinheit (2) befindet.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Krafteinleitungseinheit (2) an dem Drehhebel (6) des Lenkergetriebes (4) in einem ersten Abstützungspunkt (Drehgelenk 2b) gelenkig angelenkt ist, und daß der Drehhebel (6) um ein Gelenk (6a) an der Karosserie drehbar angeordnet ist.
  4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Krafteinleitungseinheit (2) in einem zweiten Abstützungspunkt (8c) mit einem ersten Antriebslenker (8) zum Antrieb der Bewegung des Stauraumdeckels (1) gelenkig verbunden ist, und daß der erste Antriebslenker (8) um einen ersten Abstützungspunkt (8a) drehbar an der Karosserie gelagert ist.
  5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß ein zweiter Antriebslenker (9) einenends an einem ersten Drehgelenk (9b) mit dem ersten Antriebslenker (8) und andernends an einem zweiten Drehgelenk (9a) mit dem Stauraumdeckel (1) gelenkig verbunden ist.
  6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Stauraumdeckel (1) in einem Scharnier (10) mit der Karosserie des Fahrzeugs verbunden ist, und daß die Karosserie, der Stauraumdeckel (1), der erste Antriebslenker (8) und der zweite Antriebslenker (9) insgesamt ein Viergelenk ausbilden.
  7. Vorrichtung nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß in einer geöffneten Stellung des Stauraumdeckels (1) der erste Abstützungspunkt (8c), das erste Drehgelenk (9b) und das zweite Drehgelenk (9a) im wesentlichen entlang einer Geraden ausgerichtet sind.
  8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Verschlußmittel (3) über den Steuerlenker (7) mit dem Drehhebel (6) verbunden ist.
  9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Verschlußmittel (3) an einer karosseriefesten Lagereinheit (11) aufgenommen ist.
  10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Verschlußmittel (3) eine Drehfalle umfaßt, und daß ein mit dem Stauraumdeckel (1) verbundener Fangbügel (5) mit der Drehfalle in Eingriff bringbar ist.
  11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Fangbügel (5) im Zuge einer Schließbewegung des Stauraumdeckels (1) auf das Verschlußmittel (3) auftrifft, und daß die dem geöffneten Zustand zugeordnete Übertotpunktlage des Verschlußmittels (3) durch das Auftreffen überwindbar ist.
  12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Stauraumdeckel (1) ein Verdeckkastendeckel zur Abdeckung eines geöffneten Cabriolet-Verdecks ist.
  13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Stauraumdeckel (1) zur Öffnung entgegen einer Fahrtrichtung des Kraftfahrzeugs verschwenkbar ist.
  14. Vorrichtung zur Abdeckung eines Stauraums eines Kraftfahrzeugs, umfassend einen relativ zu einer Karosserie des Kraftfahrzeugs bewegbaren Stauraumdeckel (1), eine Krafteinleitungseinheit (2) zum Antrieb der Bewegung des Stauraumdeckels (1), ein Verschlußmittel (3) zur lösbaren Festlegung des Stauraumdeckels (1) in einem geschlossenen Zustand des Stauraumdeckels (1), wobei sowohl das Verschlußmittel (3) als auch die Bewegung des Stauraumdeckels (1) mittels der Krafteinleitungseinheit (2) antreibbar sind, wobei das Verschlußmittel (3) über ein Lenkergetriebe (4) mit der Krafteinleitungseinheit (2) verbunden ist, dadurch gekennzeichnet, daß das Lenkergetriebe einen Drehhebel (6) und einen Steuerlenker (7) umfasst, wobei die Krafteinleitungseinheit (2) an dem Drehhebel (6) des Lenkergetriebes (4) in einem ersten Abstützungspunkt (Drehgelenk 2b) gelenkig angelenkt ist, daß in einem geschlossenen Zustand des Verschlußmittels (3) der Drehhebel (6) an einem ersten Anschlag (6c) anliegt, und daß in einem vollständig geöffneten Zustand des Verschlußmittels (3) der Drehhebel (6) an einem zweiten Anschlag (6d) anliegt.
  15. Vorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß der Hebel (6) um ein Gelenk (6a) an der Karosserie (Lagereinheit 11) drehbar angeordnet ist.
  16. Vorrichtung nach Anspruch 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Krafteinleitungseinheit (2) in einem zweiten Abstützungspunkt (8c) mit einem ersten Antriebslenker (8) zum Antrieb der Bewegung des Stauraumdeckels (1) gelenkig verbunden ist, und daß der erste Antriebslenker (8) um einen ersten Abstützungspunkt (8a) drehbar an der Karosserie gelagert ist.
  17. Vorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß ein zweiter Antriebslenker (9) einenends an einem ersten Drehgelenk (9b) mit dem ersten Antriebslenker (8) und andernends an einem zweiten Drehgelenk (9a) mit dem Stauraumdeckel (1) gelenkig verbunden ist.
  18. Vorrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß ein zweiter Antriebslenker (9) einenends an einem ersten Drehgelenk (9b) mit dem ersten Antriebslenker (8) und andernends an einem zweiten Drehgelenk (9a) mit dem Stauraumdeckel (1) gelenkig verbunden ist.
  19. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 14 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß der Stauraumdeckel (1) in einem Scharnier (10) mit der Karosserie des Fahrzeugs verbunden ist, und daß die Karosserie, der Stauraumdeckel (1), der erste Antriebslenker (8) und der zweite Antriebslenker (9) insgesamt ein Viergelenk ausbilden.
  20. Vorrichtung nach Anspruch 18 oder 19, dadurch gekennzeichnet, daß in einer geöffneten Stellung des Stauraumdeckels (1) der erste Abstützungspunkt (8c), das erste Drehgelenk (9b) und das zweite Drehgelenk (9a) im wesentlichen entlang einer Geraden ausgerichtet sind.
  21. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 14 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß das Verschlußmittel (3) über den Steuerlenker (7) mit dem Drehhebel (6) verbunden ist.
  22. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 14 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß das Lenkergetriebe (4) in dem geschlossenen Zustand des Verschlußmittels (3) in einer Übertotpunktstellung angeordnet ist.
  23. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 14 bis 22, dadurch gekennzeichnet, daß das Lenkergetriebe (4) des Verschlußmittels (3) sich in dem zumindest teilweise geöffneten Zustand des Stauraumdeckels (1) in einer Übertotpunktlage bezüglich der Krafteinleitungseinheit (2) befindet.
  24. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 14 bis 23, dadurch gekennzeichnet, daß das Verschlußmittel (3) an einer karosseriefesten Lagereinheit (11) aufgenommen ist.
  25. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 14 bis 24, dadurch gekennzeichnet, daß das Verschlußmittel (3) eine Drehfalle umfaßt, und daß ein mit dem Stauraumdeckel (1) verbundener Fangbügel (5) mit der Drehfalle in Eingriff bringbar ist.
  26. Vorrichtung nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, daß der Fangbügel (5) im Zuge einer Schließbewegung des Stauraumdeckels (1) auf das Verschlußmittel (3) auftrifft, und daß die dem geöffneten Zustand zugeordnete Übertotpunktlage des Verschlußmittels (3) durch das Auftreffen überwindbar ist.
  27. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 14 bis 26, dadurch gekennzeichnet, daß der Stauraumdeckel (1) ein Verdeckkastendeckel zur Abdeckung eines geöffneten Cabriolet-Verdecks ist.
  28. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 14 bis 27, dadurch gekennzeichnet, daß der Stauraumdeckel (1) zur Öffnung entgegen einer Fahrtrichtung des Kraftfahrzeugs verschwenkbar ist.
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