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DE102004023181B4 - Zuführungsmaschine - Google Patents

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DE102004023181B4
DE102004023181B4 DE102004023181.8A DE102004023181A DE102004023181B4 DE 102004023181 B4 DE102004023181 B4 DE 102004023181B4 DE 102004023181 A DE102004023181 A DE 102004023181A DE 102004023181 B4 DE102004023181 B4 DE 102004023181B4
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feeding machine
conveyor
drive
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housing part
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Dipl.-Ing. Gaßner Wolfgang
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Gassner GmbH
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Abstract

Zuführungsmaschine, insbesondere Vertikalförderer, mit einer in einem Gehäuse geführten endlosen Transportkette (1) eines Kettenförderers, mit einem Antrieb (26) an einem Ende, mit einer in Förderrichtung (10) davor liegenden Zuführungseinrichtung (20) und mit einer am Ende einer Förderstrecke liegenden Abgabevorrichtung (24), wobei beide Kettentrümer (2, 2') der Transportkette (1) in Ausnehmungen eines gleitgünstigen Führungskörpers (3) aus Kunststoff geführt sind und in Abständen (4) mit Mitnehmerbolzen (5) versehen sind, wobei die Mitnehmerbolzen (5) aus dem Führungskörper (3) herausragen, dadurch gekennzeichnet, dass die Mitnehmerbolzen (5) in einen Förderraum (6) hinein ragen und Mitnehmerknöpfe (7) für das Fördergut (8) in Abständen tragen.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Zuführungsmaschine, insbesondere einen Vertikalförderer, nach der im Oberbegriff des Anspruches 1 angegebenen Art.
  • Zuführungsmaschinen dienen für den Transport von unterschiedlichen Teilen, beispielsweise von unmagnetischen Kleinteilen, wie Verschlüssen aus Kunststoff oder Aluminium von einem Speicherbehälter zu einem Verwendungsort auf einem höheren oder tieferen Niveau.
  • Dabei ist der Transport der Teile in ungeordnetem Zustand wegen des Abriebes, der Staubbelastung dadurch, der Beschädigungsgefahr und weil an jedem Verwendungsort ein Sortiergerät erforderlich ist ungünstig und aufwendig und wegen der auftretenden Staubbelastung unhygienisch. Es sind daher Zuführmaschinen für den geordneten Transport entwickelt worden.
  • Eine gattungsgemäße Zuführungsmaschinen ist beispielsweise aus der EP 0 105 954 B1 bekannt und mit in einem Gehäuse geführten endlosen Transportketten eines Kettenförderers versehen. Die Transportketten werden von einem Antrieb an einem Ende angetrieben. Zudem sind eine in Förderrichtung vorgeschaltete Zuführungseinrichtung und eine am Ende einer Förderstrecke dem Kettenförderer nachgeschaltete Abgabevorrichtung vorgesehen. Die Kettentrümer der Transportketten liegen auf Führungskörpern aus Kunststoff auf und greifen dabei in Ausnehmungen ein. Die Führungskörper führen die Transportketten. In Abständen sind Mitnehmerbolzen vorgesehen, welche mit flächigen Tragelementen verbunden sind, welche den Förderraum begrenzen.
  • Ein Vertikalförderer mit Transportketten ist auch aus der EP 0 100 427 A1 bekannt.
  • EP 0 596 387 A1 und DE 2 153 078 A offenbaren ebenfalls eine als Vertikalförderer ausgebildeten Zuführungsmaschine mit einem Antrieb an am oberen Umkehrungsende einer Transportkette. Eine Zuführungseinrichtung ist im Bereich von deren unteren Umkehrungsende angebracht und eine Abgabevorrichtung ist am oberen Umkehrungsende der Transportkette angeordnet.
  • Aus der EP 1 411 479 A2 ist ein Vertikalförderer zum Fördern von Münzen bekannt, der eine Leitfläche für die Münzen auf der der Transportkette gegenüberliegenden Seite aufweist.
  • Die US 3 603 450 B offenbart eine Zuführungsmaschine mit Mitnehmerbolzen und Mitnehmerköpfen.
  • Aufgabe der Erfindung ist es eine Zuführungsmaschine, nach dem Oberbegriff des Anspruches 1 so fortzubilden, dass es möglich wird, Sortiergut geordnet vom Speicherort an einen Verwendungsort zu überführen, insbesondere ohne Beschädigung und Staubabrieb einem Verbraucher, Montagegerät oder einer Verschlussmaschine einer Abfüllanlage zuzuführen.
  • Diese Aufgabe wird bei einer Zuführungsmaschine nach dem Oberbegriff des Anspruches 1 mit den Merkmalen des kennzeichnenden Teiles des Anspruches 1 gelöst.
  • Die Unteransprüche betreffen besonders vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung und bilden ebenso wie Anspruch 1 gleichzeitig einen Teil der Beschreibung.
  • Nach der Erfindung ist die Zuführungsmaschine, insbesondere ein Vertikalförderer, mit einer in einem Gehäuse geführten endlosen Transportkette eines Kettenförderers und mit einem Antrieb an einem Ende versehen. Zudem ist einer in Förderrichtung davor liegenden Zuführungseinrichtung und einer am Ende einer Förderstrecke liegenden Abgabevorrichtung vorgesehen. Beide Kettentrümer der Transportkette sind in Ausnehmungen eines gleitgünstigen Führungskörpers aus Kunststoff geführt und in Abständen mit Mitnehmerbolzen versehen. Erfindungsgemäß ragen die Mitnehmerbolzen aus dem Führungskörper heraus sowie in einen Förderraum hinein. Zudem tragen die Mitnehmerbolzen Mitnehmerknöpfe für das Fördergut in Abständen.
  • Eine Zuführungsmaschine nach der Erfindung kann als aufrechter, also steil geneigter oder lotrechter Kettenförderer aufgebaut sein, der gewöhnlich nach oben fördert oder in bestimmten Fällen das Fördergut ebenfalls in geordneter Lage, also ohne Pressung oder Unordnung und mit definierter Geschwindigkeit nach unten führt.
  • An den aufrechten oder lotrechten Gehäuseteil schließt sich bei Bedarf ein schwach geneigter oder waagrechter Gehäuseteil an, der mit einer Abgabevorrichtung abschließt.
  • Die Zuführungseinrichtung ist in Förderrichtung stets vor dem Umkehrrad mit dem Antrieb der Transportkette und bei Förderrichtung nach oben im unteren Bereich des aufrechten oder lotrechten Gehäuseteils der Zuführungsmaschine angeordnet.
  • Für den Transport mit einer endlosen Transportkette, besonders über größere Strecken, ist die Führung der Kette in Ausnehmungen eines gleitgünstigen Kunststoffes wichtig, weil dadurch Auslenkbewegungen der Transportkette sehr verringert werden, was für den schonenden Transport des Fördergutes in geordneter Lage wesentlich ist.
  • Die Anbringung von Mitnehmerbolzen, weiche Mitnehmerknöpfe tragen auf der Transportkette, in Abständen die an die Abmessungen des Fördergutes recht eng angepasst sind. Die Länge mit der die Mitnehmerbolzen in den Förderraum ragen ist ebenso den Abmessungen des Fördergutes angepasst, was für dessen Transport in geordneter Lage erforderlich ist.
  • Bei einem hochfördernden aufrechten oder lotrechten Vertikalförderer ist der Antrieb am oberen Umkehrungsende der Transportkette angeordnet um das fördernde Trum unter steten genügenden Zug zu halten. Die Zuführungseinrichtung ist in Förderrichtung davor im Bereich des unteren Umkehrungsendes der Transportkette angebracht, was zum Ausnützen einer großen Förderhöhe vorteilhaft ist.
  • Beim fördernden Trum ist es besonders wichtig, dass die Kettenglieder entlang ihrer Konturen in dem Führungskörper geführt sind, wodurch Bewegungen des fördernden Kettentrums in beide Achsrichtungen senkrecht zur Förderrichtung verhindert werden, damit die Mitnehmerbolzen schwingungsfrei gezogen werden.
  • Für den störungsfreien Betrieb der Zuführungsmaschine ist es, besonders wegen hoher Förderlängen, erforderlich, deren Wanne verwindungssteif zu gestalten und den Führungskörper in diese so einzusetzen, dass das Gleiten in Längsrichtung, wegen des notwendigen Ausgleichs der durch Temperaturschwankungen bedingten unterschiedlichen Ausdehnungen von Führungskörper aus Kunststoff und Wanne aus Metall bei gleichzeitiger Fixierung gegen Herausrutschen oder seitliches Verrutschen möglich ist.
  • Zur Sicherung eines geordneten Transport des Fördergutes ist der Förderraum hinten mit dem Führungskörper, vorne mit einer Abdeckplatte, vorteilhaft durchsichtig, sowie seitlich mit der Wand der Wanne und zur Mitte der Wanne hin mit einem in den Führungskörper eingesetzten und damit gut fixierten Begrenzungskörper eng an die Abmessungen des Fördergutes angepasst. Das Fördergut wird dadurch in seiner Ausrichtung in einer vorher, bei der Einspeisung festgelegten geordneten Lage über den gesamten Transportweg gehalten und so an eine nachfolgende Einrichtung abgegeben.
  • Richtungsänderungen der Zuführungsmaschine ist mit einem Führungskörper zur Führung, zumindest des fördernden Trums, der Transportkette versehen, der in einem Kreisbogen verläuft, dessen Länge abhängig von der Richtungsänderung ist. Gleichzeitig weist der Führungskörper eine größere Dicke auf und ist mit einer Nut beiderseits der Ausnehmung für die Transportkette versehen. Die Seitenwände dieser Nut begrenzen den Förderraum für das Fördergut seitlich und ihre Tiefe ergibt im Wesentlichen die Höhe des Förderraumes. Die Abmessungen des Förderraumes werden dadurch an das Fördergut so angepasst, dass auch bei der Förderung im Eckgehäuseteil die geordnet ausgerichtete Lage des Fördergutes beibehalten wird.
  • Bei dem rücklaufenden Trum genügt es zwei Umlenkräder anzuwenden oder aber auch dieses über eine Führung des Führungskörpers laufen zu lassen.
  • Zum Spannen der Transportkette wird das antriebslose Umkehrrad auf einem Schiebestück gelagert und dieses erzeugt die Spannung mit einer Verschraubung an der Stirnwand der Wanne des Gehäuses der Zuführungsmaschine.
  • Die Zuführungseinrichtung besteht aus zwei parallel im Abstand der Abmessung des Fördergutes angebrachten gleichsinnig und gleichlaufend angetriebenen Förderriemen, die das Fördergut in geordneter Ausrichtung bereits übernehmen und an das fördernde Trum der Transportkette durch eine Öffnung der Seitenwand der Wanne der Zuführungsmaschine geordnet übergeben.
  • Vorzugsweise werden die Förderriemen gegen das Fördergut gehalten, indem eine Führung die Auflage für den einen Förderriemen bildet und die andere gegenüberliegende Führung den anderen Förderriemen federnd gegen das Fördergut hält, wodurch eine Förderung auch gegen einen Gegendruck des Fördergutes möglich wird und die Übergabe in den Förderraum des Kettenförderers erleichtert wird.
  • Dazu werden die Umkehrräder der Antriebsriemen bis an den Förderraum der Mitnehmer der Transportkette reichend angeordnet und der Antrieb der Antriebsräder am abgewandten Ende der Antriebsriemen wird von einem Sensor gesteuert, mit dem die Stellung der Mitnehmerknöpfe erkannt wird und die Fördergeschwindigkeit daran angepasst beeinflusst wird, sodass jedes Stück des Fördergutes zwischen zwei aufeinanderfolgende Mitnehmerknöpfe geschoben werden kann.
  • Bei einer zweiten Bauform wird der Antrieb der Förderriemen mit einem Riementrieb schlupfelastisch gestaltet und die Stücke des Fördergutes und gleichmäßigem Druck in die Übergaberichtung insgesamt im wesentlich synchron gefördert und unter Druck, der ein zurückprallen des Fördergutes vermeiden hilft in den Abstand zwischen zwei aufeinanderfolgende Mitnehmerknöpfe geschoben, womit eine definierte Übergabe ermöglicht wird.
  • Erzielt wird dies im Einzelnen durch eine gegenüber einem exakten Synchronlauf etwas erhöhte Antriebsdrehzahl des Antriebes der Zuführungseinrichtung und dem Schlupfzwischen Förderiemen und Riemenantrieb bzw. Förderriemen und Riemenrädern, der sich durch den Gegendruck des Fördergutes einstellt.
  • Die Abgabevorrichtung am Ende der Förderstrecke umfasst einen Bogenführung an einem angetriebenen Umkehrrad, in dem das fördernde Trum der Transportkette geführt ist und an die erforderlichenfalls eine Geradeführung für das auslaufende Fördergut anschließt, wobei die Abgabe durch eine Abgabeöffnung stets nach unten lotrecht oder geneigt erfolgen muss, um die Übergabe an weiterleitende Vorrichtungen zu erleichtern. Die Transportkette läuft anschließend zur Vergrößerung der Umschlingung über ein Gegenkettenrad und bildet dann das rücklaufende Trum.
  • Der Aufbau der Zuführungsmaschine der Wanne und der eingesetzten Führungskörper der Gehäuseteile besteht aus Teilstücken, die mit Bünden untereinander lösbar verflanscht sind. Auch beim Eckgehäuseteil, bei der Zuführungseinrichtung und bei der Abgabevorrichtung sind Bünde zum Anflanschen an die Gehäuseteile vorgesehen. Dies ermöglicht eine vereinfachte Montage und einen leichten Austausch von schadhaften Teilen.
  • Weitere Vorteile, Merkmale und Anwendungsmöglichkeiten der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung in Verbindung mit den in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispielen.
  • In der Beschreibung, in den Ansprüchen und in der Zeichnung werden die in der unten aufgeführten Liste der Bezugszeichen verwendeten Begriffe und zugeordneten Bezugszeichen verwendet. In der Zeichnung bedeutet:
    • 1 eine Zuführungsmaschine in Frontansicht mit einem lotrechten und einem waagrechten Gehäuseteil, schematisch;
    • 2 einem Querschnitt durch den lotrechten Gehäuseteil der Zuführungsmaschine, nach I-II;
    • 2a einen Querschnitt durch den Eckgehäuseteil der Zuführungsmaschine, nach III-IV;
    • 3 eine Frontansicht der Abgabevorrichtung angeflanscht an den waagrechten Gehäuseteil der Zuführungsmaschine, nach 1 schematisch;
    • 4 eine Frontansicht der Zuführungseinrichtung angebaut an den lotrechten Gehäuseteil der Zuführungsmaschine, nach 1 schematisch.
  • Die in 1 und in 2 nach I-II im Schnitt jeweils dargestellte Zuführungsmaschine besteht aus einem lotrechten Gehäuseteil13 und über einen Eckgehäuseteil 15 mit diesem verbundenen waagrechten Gehäuseteil 14.
  • Die Gehäuseteile 13, 14, 15 bestehen aus verwindungssteifen Wannen 9 in die ein aus Teilen bestehender Führungskörper 3 eingesetzt ist, in den der Länge nach Ausnehmungen für die Transportkette 1 eingearbeitet sind.
  • Die Ausnehmung für das gezogene fördernde Trum 2 der Transportkette 1 ist eng an die Kontur der Kettenglieder angepasst und weist nur einen Schlitz für an den Kettengliedern befestigten Mitnehmerbolzen 5 auf, die an der Transportkette 1 in Abständen 4 angebracht sind, die etwa den Abmessungen des Fördergutes 8 entsprechen, wobei die Mitnehmerbolzen 5, die Mitnehmerknöpfe 7 aus Kunststoff tragen, ragen um die Abmessung des Fördergutes 8 in einen Förderraum 6, der von dem Führungskörper 3, seitlich außen von einer Seitenwand der Wanne 9 und seitlich innen von einem Begrenzungskörper 11 aus Kunststoff, der in den Führungskörper 3 eingesetzt ist und nach vorne zu von einer durchsichtigen Abdeckplatte 12 gebildet wird.
  • Das rücklaufende Trum 2' der Transportkette 1 läuft in dem Führungskörper 3 in einer Ausnehmung in der dieses gegen Quer zur Förderrichtung 10 gerichtete Bewegungen gehemmt ist, während das fördernde Trum 2 in allen Querrichtungen zur Förderrichtung stabil gehalten ist.
  • Die Gehäuseteile 13, 14, 15 sind mit Bünden 31 miteinander verflanscht und die Wanne 9 ist nach vorne zu nochmals mit einer Abdeckung versehen und nach hinten mit einem Kastenprofil verstärkt.
  • Ein unteres Umkehrrad 17 der Transportkette 1 ist auf einem Schiebestück 18 gelagert, das in der Wanne 9 längsverschieblich eingesetzt ist und mit einer Verschraubung 19, die an der Stirnwand der Wanne 9 zu Spannung der Transportkette 1 verschraubbar ist.
  • Der lotrechte Gehäuseteil 13 und der waagrechte Gehäuseteil 14 sind mit dem zwischengeflanschten Eckgehäuseteil 15 verbunden, bei dem der Führungskörper 3 mit einer Ausnehmung in einem Viertelkreisbogen, für die Umlenkung des fördernden Trums 2 mit dem Fördergut 8, versehen ist.
  • Der Führungskörper weist eine größere Dicke auf und ist mit einer, beiderseits der Ausnehmung eingearbeiteten Nut 36 versehen, deren Breite der Abmessung des Fördergutes 8 angepasst ist, um die stabile Führung in geordneter Ausrichtung sicherzustellen.
  • Der Lichtraum des Förderraumes 6 ist bei allen Gehäuseteilen 13, 14, 15 und bei der Abgabevorrichtung 24 so bemessen, dass dieser das Fördergut 8 eng begrenzt umgibt und wodurch die Ausrichtung des Fördergutes 8 während des gesamten Fördervorganges aufrecht erhalten bleibt.
  • Das rücklaufende Trum 2' wird mit zwei Umlenkrädern 16 im rechten Winkel umgelenkt.
  • Im unteren Bereich des lotrechten Gehäuseteils 13 ist oberhalb des unteren Umkehrrades 17 eine Zuführungseinrichtung angeordnet, die zwei Förderriemen 21 aufweist, die parallel etwa im Abstand der den Abmessungen des Fördergutes 8 entspricht ausgerichtet angebracht sind und von einem Antrieb 32 gleichsinnig und gleichlaufend angetrieben werden.
  • Die Förderriemen 21 reichen an den Umkehrrädern 22 durch eine Öffnung in der Wanne 9 des lotrechten Gehäuseteils 13 bis an den Förderraum 6.
  • Die Antriebsräder 23 am anderen Ende der endlosen Förderriemen 21 werden über einen Riementrieb 33 von einem Antrieb im wesentlichen synchron mit dem fördernden Trum 2 der Transportkette 1 angetrieben.
  • Am freien Ende des waagrechten Gehäuseteils 14 ist eine Abgabevorrichtung 24 angeflanscht, bei der die Transportkette 1 über ein Kettenumkehrrad 25 und anschließend über ein Gegenkettenrad 27 geführt ist, wobei ein Antrieb 26 das Kettenumkehrrad 25 antreibt.
  • Der Führungskörper 3 ist als Bogenführung in einem Viertelkreis um das Kettenumkehrrad 25 herum geführt und geht in eine Geradeführung 29 über, mit einem Begrenzungskörper 11 nach innen zu und endet an der Abgabeöffnung der Abgabevorrichtung 24 an die dann eine Weiterförderung angeschlossen ist.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Transportkette de Zuführungsmaschine
    2, 2'
    Kettentrümer der Transportkette 1
    3
    Führungskörper der Zuführungsmaschine
    4
    Abstand zwischen Mitnehmerbolzen 5
    5
    Mitnehmerbolzen der Transportkette 1
    6
    Förderraum für das Fördergut 8
    7
    Mitnehmerknopf des Mitnehmerbolzens 5
    8
    Fördergut
    9
    Wanne der Zuführungsmaschine
    10
    Förderrichtung
    11
    Begrenzungskörper der Zuführungsmaschine
    12
    Abdeckplatte der Wanne 9
    13
    aufrechter oder lotrechter Gehäuseteil der Zuführungsmaschine
    14
    schwach geneigter oder waagrechter Gehäuseteil der Zuführungsmaschine
    15
    Eckgehäuseteil der Zuführungsmaschine
    16
    Umlenkrad im Eckgehäuseteil 15
    17
    unteres Umkehrrad für die Transportkette 1
    18
    Schiebestück für die Kettenspannung
    19
    Verschraubung des Schiebestückes 18
    20
    Zuführungseinrichtung
    21
    parallel angeordnete, angetriebene Förderbänder der Zuführungseinrichtung 21
    22
    Umkehrrad des Förderriemens 21
    23
    Antriebsrad des Förderriemens 21
    24
    Abgabevorrichtung
    25
    Kettenumkehrrad der Abgabevorrichtung 24
    26
    Antrieb des Kettenumkehrrades 25
    27
    Gegenkettenrad der Abgabevorrichtung 24
    28
    Bogenführung des Führungskörpers 3 der Abgabevorrichtung 24
    29
    Geradeführung des Führungskörpers 3 der Abgabevorrichtung 24
    30
    Abgabeöffnung der Abgabevorrichtung 24
    31
    Bund der Teilstücke des aufrechten oder lotrechten Gehäuseteiles 13 und des schwach geneigten oder waagrechten Gehäuseteiles 14, der Zuführungseinrichtung 20, des Eckgehäuseteiles 15 und der Abgabevorrichtung 24
    32
    Antrieb der Zuführungseinrichtung 20
    33
    Riementrieb Förderriemen 21
    34
    Führung für den unteren Förderriemen 21
    35
    federnde Führung für den oberen Förderriemen 21
    36
    Nut im Führungskörper 3 des Eckgehäuseteiles 15, an der Ausnehmung für das fördernder Trum 2 der Transportkette 1

Claims (13)

  1. Zuführungsmaschine, insbesondere Vertikalförderer, mit einer in einem Gehäuse geführten endlosen Transportkette (1) eines Kettenförderers, mit einem Antrieb (26) an einem Ende, mit einer in Förderrichtung (10) davor liegenden Zuführungseinrichtung (20) und mit einer am Ende einer Förderstrecke liegenden Abgabevorrichtung (24), wobei beide Kettentrümer (2, 2') der Transportkette (1) in Ausnehmungen eines gleitgünstigen Führungskörpers (3) aus Kunststoff geführt sind und in Abständen (4) mit Mitnehmerbolzen (5) versehen sind, wobei die Mitnehmerbolzen (5) aus dem Führungskörper (3) herausragen, dadurch gekennzeichnet, dass die Mitnehmerbolzen (5) in einen Förderraum (6) hinein ragen und Mitnehmerknöpfe (7) für das Fördergut (8) in Abständen tragen.
  2. Zuführungsmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass bei einem als hochfördernd ausgebildeten Vertikalförderer der Antrieb (26) am oberen Umkehrungsende der Transportkette (1) und die Zuführungseinrichtung (20) im Bereich von deren unteren Umkehrungsende angebracht ist, und die Abgabevorrichtung (24) am oberen Umkehrungsende der Transportkette (1) angeordnet ist.
  3. Zuführungsmaschine nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das fördernde Trum (2) der Transportkette (1) mit den Konturen der Kettenglieder in dem gleitgünstigen Führungskörper (3) geführt sind.
  4. Zuführungsmaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Führungskörper (3) in eine verwindungsteife Wanne (9) eingesetzt ist.
  5. Zuführungsmaschine nach Anspruch 4 dadurch gekennzeichnet, dass der Führungskörper (3) in die Wanne (9), gegenüber dieser in Längsrichtung gleitbar fixiert, eingesetzt ist.
  6. Zuführungsmaschine nach einem der Ansprüche 4 bis 5 dadurch gekennzeichnet, dass der Förderraum (6) für das Fördergut (8) neben dem Führungskörper (3) seitlich von der Wand der Wanne (9) und einem mittleren gleitgünstigen Begrenzungskörper (11) der auf den Führungskörper (3) auf- oder in diesen eingesetzt ist und nach vorne von einer, vorzugsweise durchsichtigen, Abdeckplatte (12) begrenzt ist.
  7. Zuführungsmaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an einen aufrechten oder lotrechten Gehäuseteil (13) der Zuführungsmaschine ein flach geneigter oder waagrechter Gehäuseteil (14) anschließt, wobei ein Eckgehäuseteil (15) dazwischengeschaltet ist, in dem das fördernde Trum (2) der Transportkette (1) in einem Führungskörper (3) und das Fördergut (8) in einem Übergangsbogen, vorzugsweise bei lotrechten und waagrechten Gehäuseteilen (13, 14) in einem Viertelkreisübergangsbogen geführt ist und das rücklaufende Trum (2') über zwei Umlenkräder (16) und bei Förderrichtung nach unten auch das rücklaufende Trum (2') über eine Führungsbahn läuft.
  8. Zuführungsmaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Umkehrrad (17) am Beginn der Förderstrecke, bei Förderrichtung (10) nach oben, das untere Umkehrrad (17) der Transportkette (1) in einem Schiebestück (18) gelagert ist, das in der Wanne (9) verschiebbar eingesetzt und mit einer Verschraubung (19) zur Stirnwand der Wanne (9) spannbar ist.
  9. Zuführungsmaschine nach einem der Ansprüche 7 bis 8 dadurch gekennzeichnet, dass im Bereich des aufrechten oder lotrechten Gehäuseteiles (14) der Zuführungsmaschine vor dem Antrieb (26), bei nach oben gerichteter Förderrichtung (10) im unteren Bereich, die Zuführungseinrichtung (20) seitlich angeordnet ist, die zwei übereinander parallel beabstandete, gleich schnell angetriebene Förderriemen (21), insbesondere Rundriemen, umfasst, die das Fördergut (8) ausgerichtet geordnet aufnehmen und durch eine Öffnung in der Seitenwand der Wanne (9) ausgerichtet geordnet in den Förderraum (6) abgeben, wobei der eine Förderriemen (21) über eine starre Führung (34) läuft und der andere Förderriemen (21) von einer federnd aufgehängten Führung (35) gegen das Fördergut (8) gehalten ist.
  10. Zuführungsmaschine nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die Förderriemen (21) an den Umkehrrädern (22) bis an den Förderraum (6) reichen und der an den Antriebsrädern (23) an der Aufnahmeseite liegende Antrieb (32) mit einem Sensor versehen ist, der die Stellung aufeinanderfolgender Mitnehmerknöpfe (7) erkennt, und der Sensor die Geschwindigkeit des Antriebes (32) der Förderriemen (21) für die Abgabe eines Stück Fördergut (8) in den Abstand (4) zwischen zwei aufeinanderfolgenden Mitnehmerknöpfen (7) hinein steuert.
  11. Zuführungsmaschine nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Förderriemen (21) an den Umkehrrädern (22) bis an den Förderraum (6) reichen und der an den Antriebsrädern (23) an der Aufnahmeseite liegende Antrieb (32) diese über einen Riementrieb (33) elastisch antreibt, wobei beide Förderriemen (21) die Stücke des Fördergutes (8) unter gleichmäßigem Druck in Abgaberichtung fördern und diese im Wesentlichen synchron mit dem Lauf des fördernden Trums (2) der Förderkette (1) in den Abstand (4) zwischen zwei aufeinanderfolgenden Mitnehmerknöpfen (7) übergeben.
  12. Zuführungsmaschine nach einem der Ansprüche 7 bis 11 dadurch gekennzeichnet, dass am oberen oder unteren Ende des aufrechten oder lotrechten Gehäuseteils (13) der Zuführungsmaschine oder am Ende des schwach geneigten oder waagrechten Gehäuseteiles (14) die Abgabevorrichtung (24) angeflanscht ist, die das Kettenumkehrrad (25) mit dem Antrieb (26) und ein nachgeordnetes Gegenkettenrad (27) zur Vergrößerung der Umschlingung und einen Führungskörper (3) mit einer Bogenführung (28) und gegebenenfalls einer daran anschließenden Geradeführung (29) mit der Abgabeöffnung (30) für das Fördergut (8) umfasst.
  13. Zuführungsmaschine nach einem der Ansprüche 7 bis 12 dadurch gekennzeichnet, dass der aufrechte oder lotrechte Gehäuseteil (13) der Zuführungsmaschine und gegebenenfalls der schwach geneigte oder waagrechte Gehäuseteil (14) aus Teilstücken aufgebaut sind, die mit Bünden (31) miteinander genau verflanscht sind, ebenso wie die Zuführungseinrichtung (20), die Abgabevorrichtung (24) und der Eckgehäuseteil (15).
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