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DE102004022835B4 - Kraftfahrzeug mit einer Vorrichtung zur Aufnahme von Gegenständen - Google Patents

Kraftfahrzeug mit einer Vorrichtung zur Aufnahme von Gegenständen Download PDF

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Abstract

Kraftfahrzeug mit einer Vorrichtung zur Aufnahme von Gegenständen, insbesondere von Fahrrädern, wobei die Vorrichtung im Heck des mit einem hinteren Stoßfänger mit Stoßfängerüberzug (5) ausgerüsteten Fahrzeuges angeordnet ist, derart, dass die Vorrichtung einen U-förmigen Tragrahmen (9) aufweist welcher mit seinen beiden Schenkeln (11) durch eine längliche Aussparung (7) in dem Stoßfängerüberzug (5) von seiner Ruhestellung in die Gebrauchsstellung so verschiebbar ist, dass der die Schenkel (11) des Tragrahmens (9) verbindende Querträger (15) oder ein an dem Querträger (15) befestigtes Bauteil bei eingeschobenem Tragrahmen (9) die Aussparung (7) verschließt, und dass an dem Tragrahmen (9) ein Kennzeichenträger (19) angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Schenkel (11) des Tragrahmens (9) in hinteren Längsträgern (3) des Fahrzeuges aufgenommen sind, dass an dem Querträger (15) des Tragrahmens (9) oder einem an dem Querträger (15) befestigten Bauteil bei zurückgeschobenem Tragrahmen (9) eine gegenüber dem Stoßfängerüberzug (5) vorstehende Stoßleiste (17) angeordnet ist, welche im Wesentlichen der Abmessung der länglichen Aussparung (7) in dem Stoßfängerüberzug (5) entspricht, und dass der Kennzeichenträger (19) bei herausgezogenem Tragrahmen (9) aus diesem heraus nach unten in eine etwa senkrechte Stellung verschwenk- und arretierbar ist.

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf ein Kraftfahrzeug mit einer Vorrichtung zur Aufnahme von Gegenständen, insbesondere von Fahrrädern, wobei die Vorrichtung im Heck des mit einem hinteren Stoßfänger mit Stoßfängerüberzug ausgerüsteten Fahrzeuges angeordnet ist, derart, dass die Vorrichtung einen U-förmigen Tragrahmen aufweist, welcher mit seinen beiden Schenkeln durch eine längliche Aussparung in dem Stoßfängerüberzug von seiner Ruhestellung in die Gebrauchsstellung so verschiebbar ist, dass der die Schenkel des Tragrahmens verbindende Querträger oder ein an dem Querträger befestigtes Bauteil bei eingeschobenem Tragrahmen die Aussparung verschließt, und dass an dem Tragrahmen ein Kennzeichenträger angeordnet ist.
  • Aus der DE 43 20 975 A1 ist ein Heckgepäckträger für Fahrzeuge, insb. zum Transport von Fahrrädern, bekannt, welcher in der Stoßstange des Fahrzeuges integriert ist. Der Heckgepäckträger umfasst teleskopartig ausziehbare Rohre, die an ihren äußeren Enden durch einen Querholm miteinander verbunden sind. Dieser Querholm ist der Form der Stoßstange angepasst, derart, dass der eingefahrene Heckgepäckträger bündig mit der Stoßstange abschließt. Der Heckgepäckträger kann in seinem äußeren Randbereich ein Kraftfahrzeugkennzeichen mit Beleuchtung aufnehmen.
  • Die DE 296 00 485 U1 zeigt und beschreibt eine Tragvorrichtung für einen heckseitigen Anbau an Kraftfahrzeugen, insb. an Wohnmobile, Wohnwagen oder dergleichen. Die Tragvorrichtung umfasst zwei Schenkel, welche verschiebbar in den hinteren Längsträgern des Fahrzeuges aufgenommen sind.
  • Die DE 80 06 990 U1 hat eine Stoßleiste zum Gegenstand, welche so ausgebildet ist, dass sie ihre der Befestigung dienende Vertiefung überdeckt und nach außen vorsteht, so dass neben ihrer Funktion leichte Stöße abzufangen gleichzeitig ein von der Oberfläche abgehobenes Dekorelement gebildet wird.
  • Schließlich offenbart die DE 43 40 009 A1 einen Heckgepäckträger für Fahrzeuge, wobei Kennzeichen- und/oder Leuchtenträger bzw. Heckträgerteile mit Leuchten oder dergleichen im Bedarfsfall schwenkbar an dem Heckgepäckträger angeordnet sind, um in der Gebrauchsstellung des Heckgepäckträgers eine senkrechte Stellung dieser Bauteile zu gewährleisten.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Kraftfahrzeug mit einer Vorrichtung zur Aufnahme von Gegenständen, insbesondere von Fahrrädern, vorzuschlagen, wobei die im Fahrzeugheck angeordnete Vorrichtung mit wenigen Handgriffen zwischen einer Nichtgebrauchsstellung und einer Gebrauchsstellung bewegbar ist und wobei die Gestaltungsfreiheit und das äußere Erscheinungsbild des Fahrzeuges im Bereich des hinteren Stoßfängers nur wenig beeinträchtigt wird. Außerdem soll die Vorrichtung zur Aufnahme von größeren Lasten geeignet und dabei eine gute Krafteinleitung in die Tragstruktur des Kraftfahrzeuges möglich sein.
  • Die Aufgabe wird bei einem gattungsgemäßen Kraftfahrzeug dadurch gelöst, dass die beiden Schenkel des Tragrahmen in hinteren Längsträgern des Fahrzeugs aufgenommen sind, dass an dem Querträger des Tragrahmens oder einem an dem Querträger befestigtem Bauteil bei zurückgeschobenem Tragrahmen eine gegenüber dem Stoßfängerüberzug vorstehende Stoßleiste angeordnet ist, welche im Wesentlichen der Abmessung der länglichen Aussparung in dem Stoßfängerüberzug entspricht, und wobei der Kennzeichenträger bei herausgezogenem Tragrahmen aus diesem heraus nach unten in eine etwa senkrechte Stellung verschwenk- und arretierbar ist.
  • Da die beiden Schenkel des U-förmigen Tragrahmens verschiebbar in den hinteren Längsträgern des Fahrzeuges aufgenommen sind, werden die auf den Tragrahmen einwirkenden Kräften unmittelbar in die Fahrzeugkarosserie eingeleitet. In ausreichend dimensionierten Längsträgern lassen sich ohne weiteres die erforderlichen Führungen für den Tragrahmen unterbringen.
  • Dadurch, dass an dem Querträger des Tragrahmens oder ein an dem Querträger befestigtem Bauteil bei zurückgeschobenem Tragrahmen eine gegenüber dem Stoßfängerüberzug vorstehende Stoßleiste angeordnet ist, welche im Wesentlichen der Abmessung der länglichen Aussparung in dem Stoßfängerüberzug entspricht, tritt die längliche Aussparung als solche kaum in Erscheinung. Trotzdem wird durch den Querträger bzw. durch ein an dem Querträger festgelegtes Bauteil eine weitere Funktion übernommen. Dabei ist die Stoßleiste nicht nur bei eingeschobenem Tragrahmen von Vorteil, sondern auch dann, wenn sich der Tragrahmen zur Aufnahme von Gegenständen in seiner Gebrauchsstellung befindet.
  • Der Kennzeichenträger lässt sich bei herausgezogenem Tragrahmen aus diesem heraus nach unten in eine etwa senkrechte Stellung verschwenken und arretieren. Dadurch ist es möglich, dass der Tragrahmen und damit die längliche Aussparung in dem Stroßfängerüberzug nur eine geringe Höhe aufweist. In gleicher Weise kann eine Leuchtengruppe bei herausgezogenem Tragrahmen in eine etwa senkrechte Stellung verschwenk- und arretierbar sein.
  • Die erfindungsgemäße Vorrichtung zur Aufnahme von Gegenständen ist in ihrer Ruhestellung dadurch geprägt, dass die Außenseite ein Element des Fahrzeugdesign bildet und in Gebrauchsstellung ein funktionales Element mit optischen Gruppen zur Erfüllung gesetzlicher Erfordernisse darstellt.
  • Gemäß einem weiteren vorteilhaften Merkmal der Erfindung kann an dem Tragrahmen ein Montagerahmen zur Aufnahme von speziellen Gegenständen, insbesondere zur Aufnahme von Fahrrädern, gelagert sein, derart, dass bei Nichtgebrauch des Montagerahmens dieser zumindest teilweise in den Tragrahmen hinein bewegbar ist, um eine Bewegung des Tragrahmens zusammen mit dem Montagerahmen durch die Aussparung in die Ruhestellung zu ermöglichen. Für den Montagerahmen sind je nach Verwendungszweck die verschiedensten Halte- und Stützeinrichtungen denkbar. Ihnen ist gemeinsam, dass sie mit möglichst wenig Handgriffen in die Gebrauchsstellung und von dort zurück in die Nichtgebrauchsstellung bewegbar sind. Es ist natürlich auch denkbar, dass das eine oder andere Element angebaut bzw. entnommen wird, um es an einer anderen Stelle aufzubewahren. Es ist zweckmäßig, wenn für alle Fahrzeuge ein einheitlicher U-förmiger Tragrahmen bereit gestellt wird an dem je nach Bedarf verschiedene Montagerahmen befestigbar sind.
  • Schließlich kann der Montagerahmen oder Teile desselben wie aus der DE 4011315 C2 an sich bekannt seitlich verschwenkbar sein, um einen verbesserten Zugang zu einem im Heck des Fahrzeuges angeordneten Kofferraum zu ermöglichen. Alternativ kann der Montagerahmen oder Teile desselben seitlich verschiebbar am Tragrahmen gelagert sein.
  • Zusammenfassend ist festzustellen, dass durch die neue Vorrichtung zur Aufnahme von Gegenständen zum Einen eine hervorragende Möglichkeit geschaffen wird, bei Bedarf ohne An- und Umbauarbeiten Gegenstände im Fahrzeugheck aufzunehmen. Andererseits wird durch diese Möglichkeit das äußere Erscheinungsbild des Fahrzeuges nicht oder nur sehr wenig beeinflusst.
  • Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und wird nachfolgend näher beschrieben.
  • Die Zeichnung zeigt schematisch den Heckbereich eines Personenkraftwagens 1, dessen Bodengruppe mit zwei Längsträgern 3, welche nach hinten offen sind, versehen ist.
  • Der Personenkraftwagen 1 weist einen hinteren Stoßfänger auf, von dem nur sein Stoßfängerüberzug 5 dargestellt ist. Der Stoßfängerüberzug 5 ist mit einer länglichen Aussparung 7 versehen, durch die ein Tragrahmen 9 hindurchgeführt ist. Der Tragrahmen 9 hat eine etwa U-förmige Gestalt mit zwei Schenkeln 11, welche von den zugeordneten Längsträgern 3 verschiebbar aufgenommen werden.
  • Die Zeichnung zeigt den Tragrahmen 9 in seiner herausgezogenen Stellung, d. h. in der Gebrauchsstellung. Der Tragrahmen 9 ist geeignet und bestimmt Fahrräder zu tragen. Dazu ist am Tragrahmen 9 ein Montagerahmen 13 befestigt. Eine Besonderheit des Montagerahmens 13 besteht darin, dass seine Elemente so in den vom Tragrahmen 9 umschlossenen Raum verschwenkbar sind, dass sie keine größere Höhe als der Tragrahmen 9 selbst benötigen. Dadurch ist gewährleistet, dass der Tragrahmen 9 vollständig in seine Ruhestellung in das Fahrzeugheck eingeschoben werden kann. In dieser Stellung schließt der die beiden Schenkel 11 des Tragrahmens 9 verbindende Querträger 15 im wesentlichen bündig mit der Fläche des Stoßfängerüberzuges 5 ab. Es steht nur eine am Querträger 15 festgelegte Stoßleiste 17, die in ihren Abmessungen an die längliche Aussparung 7 angepasst ist, etwas vor und schützt bei kleineren Kollisionen den Stoßfängerüberzug 5.
  • Die Zeichnung zeigt die Vorrichtung zur Aufnahme von Gegenständen in Gebrauchsstellung. Dazu ist ein Kennzeichenträger 19 von einer Ruhestellung in eine etwa senkrechte Gebrauchsstellung bewegt worden (durch Pfeil 21 angedeutet). In dieser Position ist der Kennzeichenträger 19 durch an sich bekannte Maßnahmen arretiert.

Claims (4)

  1. Kraftfahrzeug mit einer Vorrichtung zur Aufnahme von Gegenständen, insbesondere von Fahrrädern, wobei die Vorrichtung im Heck des mit einem hinteren Stoßfänger mit Stoßfängerüberzug (5) ausgerüsteten Fahrzeuges angeordnet ist, derart, dass die Vorrichtung einen U-förmigen Tragrahmen (9) aufweist welcher mit seinen beiden Schenkeln (11) durch eine längliche Aussparung (7) in dem Stoßfängerüberzug (5) von seiner Ruhestellung in die Gebrauchsstellung so verschiebbar ist, dass der die Schenkel (11) des Tragrahmens (9) verbindende Querträger (15) oder ein an dem Querträger (15) befestigtes Bauteil bei eingeschobenem Tragrahmen (9) die Aussparung (7) verschließt, und dass an dem Tragrahmen (9) ein Kennzeichenträger (19) angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Schenkel (11) des Tragrahmens (9) in hinteren Längsträgern (3) des Fahrzeuges aufgenommen sind, dass an dem Querträger (15) des Tragrahmens (9) oder einem an dem Querträger (15) befestigten Bauteil bei zurückgeschobenem Tragrahmen (9) eine gegenüber dem Stoßfängerüberzug (5) vorstehende Stoßleiste (17) angeordnet ist, welche im Wesentlichen der Abmessung der länglichen Aussparung (7) in dem Stoßfängerüberzug (5) entspricht, und dass der Kennzeichenträger (19) bei herausgezogenem Tragrahmen (9) aus diesem heraus nach unten in eine etwa senkrechte Stellung verschwenk- und arretierbar ist.
  2. Kraftfahrzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass eine Leuchtengruppe bei herausgezogenem Tragrahmen (9) aus diesem heraus nach unten in eine etwa senkrechte Stellung verschwenk- und arretierbar ist.
  3. Kraftfahrzeug nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Tragrahmen (9) ein Montagerahmen (13) zur Aufnahme von speziellen Gegenständen, insbesondere zur Aufnahme von Fahrrädern, gelagert ist, derart, dass bei Nichtgebrauch des Montagerahmens (13) dieser zumindest teilweise in den Tragrahmen (9) hinein bewegbar ist, um eine Bewegung des Tragrahmens (9) zusammen mit dem Montagerahmen (13) durch die Aussparung (7) in die Ruhestellung zu ermöglichen.
  4. Kraftfahrzeug nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Montagerahmen (13) oder Teile desselben schwenkbar oder seitlich verschiebbar am Tragrahmen (9) gelagert sind.
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