DE102004018943A1 - Blende zur Abdeckung eines Trägerelementes eines Kraftwagens - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine Blende zur Abdeckung eines äußeren Bereiches eines Trägerelementes (4, 24, 26, 28) eines Kraftwagens. Hierbei ist die Blende (2) auf einer Halteschiene (8) befestigt, wobei die Halteschiene (8) am Trägerelement (4, 24, 26, 28) angebracht ist. An dem Trägerelement (4, 24, 26, 28) befindet sich zudem eine Dichtung für eine durch das Trägerelement (4, 24, 26, 28) begrenzte Fensterscheibe. Die Halteschiene (8) ist hierbei in der Art ausgestaltet, dass sie Mittel (30, 34) aufweist, die zur Aufnahme der Dichtung (10) dienen.
Description
- Die Erfindung betrifft eine Blende zur Abdeckung eines äußeren Bereiches eines Trägerelementes eines Kraftwagens nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
- In verschiedenen Fällen werden Tragsäulen eines Kraftwagens, beispielsweise einer A-Säule, zur optischen Aufwertung außenseitig mit einer Blende versehen. Derartige Blenden sind auf einer Halteschiene montiert, die wiederum an dem Trägerelement befestigt sind. Beim Zusammenbau der Rohkarosserie treten stets Toleranzen auf, die sich u. U. aufsummieren können und durch die Spaltmaße der Karosserie ausgeglichen werden müssen. Aus optischen Gründen ist es bei hochwertigen Fahrzeugen jedoch wünschenswert, dass Toleranzunterschiede im sichtbaren Fahrzeugbereich, beispielsweise auf einer A-Säule verborgen bleiben.
- Dieses Problem äußert sich beispielsweise dann, wenn bei rahmenlosen Fahrzeugtüren Dichtungen für eine Fensterscheibe an einer A-Säule oder einer B-Säule montiert sind. Es ist während der Produktion des Fahrzeugs aus den vorgenannten Gründen gelegentlich problematisch, Abdeckblenden für die A-Säule oder für ein anderes Trägerelement stets formschlüssig mit der Fensterscheibendichtung zu montieren.
- Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, eine Blende zur Abdeckung eines Trägerelementes für einen Kraftwagen bereitzustellen, die einen, bzgl. zum Stand der Technik, verbesserten Toleranzausgleich aufweist.
- Die Lösung der Aufgabe besteht in einer Blende mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1.
- Die Blende nach Anspruch 1 dient zur Abdeckung eines äußeren Bereiches eines Trägerelementes. Unter einem Trägerelement wird hierbei eine Tragsäule, insbesondere ein A-Säule, B-Säule, C-Säule oder D-Säule, sowie ein Dachrahmen eines Kraftwagens verstanden. Ein Dachrahmen setzt sich hierbei aus dem seitlichen Dachrahmen bzw. aus einem vorderen oder hinteren Dachrahmen bzw. eines dazugehörigen Dachspriegels zusammen.
- Die Blende ist hierbei auf einer Halteschiene befestigt, wobei die Halteschiene wiederum an dem Trägerelement außenseitig angebracht ist. An dem Trägerelement ist weiterhin eine Dichtung angebracht, die zur Abdichtung einer ebenfalls an dem Trägerelement angrenzenden Fensterscheibe dient. Die Blende zeichnet sich weiterhin dadurch aus, dass an der Halteschiene Mittel vorgesehen sind, die zur Aufnahme der Dichtung dienen. Durch diese Maßnahme steht die Blende stets im gewünschten Abstand zur Dichtung.
- In einer Ausgestaltungsform der Erfindung ist die Halteschiene in ihrem Querschnitt winklig ausgestattet und sie ist mit zwei Schenkeln des Winkels an mindestens zwei Seiten des Trägerelementes anliegend angebracht. Durch die winklige Ausgestaltungsform der Halteschiene wird deren Stabilität bei der Befestigung am Trägerelement erhöht.
- Hierbei ist es zweckmäßig, dass die Blende an einem Schenkel der Haltschiene angebracht ist, wobei dieser Schenkel die Seite des Trägerelementes bedeckt, die nach außen gerichtet ist. Die Dichtung ist dabei an einem weiteren Schenkel der Halteschiene befestigt, der vorzugsweise am Trägerelement im Fahrzeuginnenraum ragt.
- Zur Befestigung der Halteschiene kann auf dieser eine oder mehrere Befestigungsklammern angebracht sein, wobei die Befestigungsklammern entlang des Querschnittes der Halteschiene oder entlang eines Längsschnittes der Halteschiene beweglich gelagert sind. Durch diese bewegliche Lagerung ist ein zusätzlicher Toleranzausgleich bei der Montage der Halteschiene möglich.
- In einer Ausgestaltungsform der Erfindung weisen diese Haltebefestigungsklammern Raststufen auf, die zum Einrasten der Befestigungsklammern in einer Öffnung des Trägerelementes dienen. Durch diese Verwendung dieser Raststufen kann ein Abstand der Halteschiene und des Trägerelementes ausjustiert werden, indem die zur Justierung erforderliche Anzahl der Raststufen in die Öffnung eingedrückt werden.
- Das Trägerelement kann in Form einer A-, B-, C- oder D-Säule eines Kraftwagens ausgestaltet sein, wobei die Fensterscheibe in diesem Fall eine Seitenscheibe oder ggf. auch eine Windschutzscheibe sein kann.
- In einer anderen Ausgestaltungsform der Erfindung kann das Trägerelement auch ein Dachrahmen oder ein Teil eines Dachrahmens eines Kraftwagens sein, wobei die Fensterscheibe einerseits eine Seitenscheibe, andererseits jedoch auch eine Dachscheibe sein kann.
- Weitere Ausgestaltungsformen der Erfindung werden anhand der folgenden Zeichnungen näher erläutert.
- Dabei zeigen:
-
1 eine schematische Seitenansicht eines Kraftwagens, -
2 einen Querschnitt durch eine A-Säule eines Kraftwagens mit einer Blende und einer Halteschiene. - In
1 ist eine schematische Seitenansicht eines Kraftwagens gegeben. Hierbei sind die Trägerelemente A-Säule24 , B-Säule26 , C-Säule28 und der Dachrahmen4 graphisch hervorgehoben. Eine D-Säule tritt bei einem Fahrzeugtyp nach der schematischen Darstellung aus1 nicht auf. Bei dem in1 sichtbaren Teil des Dachrahmens4 handelt es sich um den seitlichen Dachrahmen. Weiterhin umfasst der Dachrahmen4 einen hier nicht dargestellten vorderen und einen hinteren Dachrahmen, sowie gegebenenfalls Dachspriegel. - In
2 ist der Schnitt II-II aus1 dargestellt. Hierbei wird die A-Säule24 einerseits in Fahrtrichtung durch die Windschutzscheibe13 begrenzt, andererseits durch die Seitenscheibe12 . Die dazwischenliegende Außenseite15 der A-Säule24 ist hierbei durch eine Blende2 verdeckt. Die Blende2 ist zu diesem Zweck auf einer Halteschiene8 montiert, die in dieser Ausgestaltungsform im Wesentlichen winkelförmig ausgestaltet ist. Hierbei bildet ein Schenkel14 der Halteschiene8 eine Aufnahmefläche32 , auf der die Blende2 beispielsweise durch Kleben, Schweißen oder durch Verklipsen aufgebracht ist. - Ein weiterer Schenkel
16 liegt hierbei an einer zweiten Seite17 der A-Säule24 an, wobei die Seite17 im Wesentlichen in Richtung eines Fahrzeuginnenraumes zeigt. An dem Schenkel17 sind wiederum Mittel angeformt, die zur Aufnahme einer Fensterscheibendichtung10 dienen. Die Haltemittel für die Fensterscheibendichtung10 sind in diesem Beispiel in Form eines U-förmigen Kanals30 ausgestaltet, der an einem innenraumseitigen Ende des Schenkels16 angeformt ist. Ferner ist an dem Schenkel16 in Richtung Außenseite eine Halteleiste34 angekragt, wobei die Dichtung10 einerseits über diese Halteleiste34 übergestülpt ist und anderseits von dem U-förmigen Kanal30 eingeklemmt wird. - Bei den Haltemitteln
30 ,34 handelt es sich hierbei lediglich um eine beispielhafte Ausgestaltungsform zur Befestigung der Dichtung10 . Wie in2 dargestellt ist, liegt nun die Blende2 direkt an der Dichtung10 an, ohne dass hierfür ein besonderer Montage- oder Justageaufwand notwendig wäre. - Zum Ausgleich von weiteren Toleranzen weist die Halteschiene
8 Befestigungsklammern19 auf, die in Langlöchern21 in einem Innenbereich des Schenkels14 angeordnet sind. Diese Langlöcher sind dazu geeignet, die Halteschiene8 in eine, den Pfeilkoordinaten in2 entsprechende a-Richtung zu justieren. Eine weitere Justage in eine, hier nicht dargestellte C-Richtung, die senkrecht in die Zeichenebene hinragt, ist ebenfalls durch ein Langloch oder durch einen vergleichbaren Verschiebmechanismus möglich. Hierbei wird die Befestigungsklammer19 entlang eines hier nicht dargestellten Längsschnittes der Halteschiene8 verschoben. - Eine Justage der Halteschiene
8 in b-Richtung (vgl. Pfeil b in2 ) erfolgt durch Raststufen18 , die an der Befestigungsklammer19 angebracht sind und in der Öffnung20 der A-Säule24 einrasten. Durch die Raststufen18 kann der Abstand22 zwischen der A-Säule24 und der Blende2 eingestellt werden. - An dem Schenkel
16 der Halteschiene8 , der vornehmlich zur Aufnahme der Dichtung10 dient, ist die Schiene8 in diesem Beispiel durch ein Befestigungsmittel36 , beispielsweise einer Schraube, mit der A-Säule verschraubt. Die Befestigung des Befestigungsmittels36 erfolgt nach der Vorjustage der Befestigungsklammer19 . - Durch die winkelförmige Ausgestaltung der Halteschiene
8 wird eine deutliche Versteifung der Halteschiene entlang des Trägerelementes bzw. entlang der A-Säule24 erreicht. Hierdurch wird es auch ermöglicht, dass entlang der hier nicht dargestellten Längsrichtung der Halteschiene8 eine Reihe von Befestigungsklammern zur stabilen Befestigung ausreichend ist. In Varianten des Stands der Technik wäre hierzu stets eine doppelte Reihe von Befestigungsklammern notwendig. Dabei ist der Begriff winkelförmig grundsätzlich so zu verstehen, dass die Halteschiene in ihrem Querschnitt im Wesentlichen zwei Schenkel aufweist, die um einen mehr oder weniger stark ausgeprägten Knickpunkt38 ausgerichtet sind. Hierbei ist es nicht zwingend erforderlich, dass die Schenkel14 ,16 mathematisch genau geradlinig verlaufen. Die Schenkel können Rundungen oder Wellenlinien aufweisen, wenn dies konstruktiv notwendig ist oder durch die Form des Trägerelementes vorgegeben ist. - Bei der Halteschiene
8 handelt es sich vorzugsweise um ein Extrusionsbauteil, das bevorzugt aus Kunststoff oder aus Leichtmetall besteht.
Claims (7)
- Blende (
2 ) zur Abdeckung eines äußeren Bereichs eines Trägerelementes (4 ,24 ,26 ,28 ), nämlich einer Tragsäule (24 ,26 ,28 ) oder eines Dachrahmens (4 ) eines Kraftwagens (6 ), wobei die Blende (2 ) auf einer Halteschiene (8 ) befestigt ist und die Halteschiene (8 ) am Trägerelement (4 ,24 ,26 ,28 ) angebracht ist und ferner eine Dichtung (10 ) für eine durch das Trägerelement (4 ,24 ,26 ,28 ) begrenzte Fensterscheibe (12 ) an dem Trägerelement (4 ,24 ,26 ,28 ) angebracht ist, dadurch gekennzeichnet, dass an der Halteschiene (8 ) weiterhin Mittel (30 ,34 ) zur Aufnahme der Dichtung (10 ) vorgesehen sind. - Blende nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Halteschiene (
8 ) in ihrem Querschnitt winklig ausgestaltet ist und an dem Trägerelement (4 ,24 ,26 ,28 ) in seinem Querschnitt an mindestens zwei Seiten (15 ,17 ) anliegt. - Blende nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Blende (
2 ) an einem Schenkel (14 ) der Halteschiene (8 ) angebracht ist und die Dichtung (10 ) an einem weiteren Schenkel (16 ) der Halteschiene (8 ) befestigt ist. - Blende nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass an der Halteschiene (
8 ) seitens des Trägerelementes (4 ,24 ,26 ,28 ) Befestigungsklammern (19 ) angebracht sind, die entlang des Querschnitts der Halteschiene (8 ) und/oder entlang eines Längsschnittes der Halteschiene (8 ) beweglich gelagert sind. - Blende nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungsklammern (
16 ) Raststufen (18 ) zum Einrasten in einer Öffnung im Trägerelement (4 ,24 ,26 ,28 ) aufweisen, die zur Justierung des Abstandes (22 ) der Halteschiene (8 ) und des Trägerelementes (4 ,24 ,26 ,28 ) dienen. - Blende nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Trägerelement (
24 ,26 ,28 ) eine A-, B-, C- oder D-Säule (24 ,26 ,28 ) ist und die Fensterscheibe (12 ) eine Seitenscheibe (12 ) ist. - Blende nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Trägerelement (
4 ) ein Dachrahmen (4 ) ist und die Fensterscheibe (12 ) eine Dachscheibe oder eine Seitenscheibe (12 ) ist.
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