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Die Erfindung betrifft eine Dachanordnung gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
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Eine derartige Dachanordnung ist aus den VDI-Berichten 1996, Seiten 513 und folgende, insbesondere Figur g auf Seite 518 bekannt. Dort ist ein Dachblech so abgebogen, dass es mit Abstand die nach oben und die nach außen weisende Seite eines Dachlängsträgers übergreift und an einem im wesentlichen nach unten weisenden Schweißflansch des Dachlängsträgers festgelegt ist. Während der Montage des Dachblechs auf den Dachlängsträger kann das Dachblech ohne Veränderung seines Profils aufgesetzt werden bis zur Auflage von abgestellten Rändern seiner Seitenbereiche auf den erwähnten Schweißflanschen der Dachlängsträger. Dies bedingt jedoch eine solche Konstruktion der Dachlängsträger, dass ihre Schweißflansche zum Aufliegen der abgebogenen Ränder des Dachblechs freiliegen. Aus Figur h der erwähnten Druckschrift ist auch eine Konstruktion bekannt, bei der Dachblech und Seitenverkleidungen der Dachlängsträger durch getrennte Teile gebildet sind; die Seitenverkleidungen untergreifen dort die Dachlängsträger und sind mit diesen außenseitlich offensichtlich verklebt; die Schweißflansche der Dachlängsträger können dann weiter in Richtung Fahrzeuginnenraum positioniert sein.
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Aus der
DE 29 29 915 A1 ist auch ein Dach mit einem Dachmodul bekannt, der mit Abstand seitliche Dachlängsträger eines Dachrahmens übergreift; der Dachmodul ist hier lösbar mit dem Dachrahmen verbunden. Eine Verbindung zwischen den die seitlichen Verkleidungen bildenden Bereichen des Dachmoduls an dem Dachrahmen fehlt.
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Des Weiteren beschreibt die
EP 0 366 045 A2 einen sogenannten Dachhaut-Befestigungsaufbau mit einem unter der Dachhaut angeordneten hohlen Dachholm, der seinerseits durch ein inneres und ein äußeres Blech gebildet ist. Ein rinnenförmiges Teil ist fest mit der Außenfläche des äußeren Bleches des Dachholms verbunden, um als Regenrinne zu dienen. Die Dachhaut ist einstückig an ihrer Umfangskante mit einem Regenrinnenabschnitt ausgebildet. Der besagte Regenrinnenabschnitt ist auf den rinnenförmigen Teil aufgesetzt und mit demselben durch Klebung verbunden.
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Schließlich ist aus der
DE 1 405 923 B ein Dach für Kraftfahrzeuge mit einer Dachschale bekannt, welche ihrerseits mit ihrem äußeren Rande durch Umbördeln an einem ringförmigen Trägerblech befestigt ist.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine gattungsgemäße Dachanordnung zu schaffen, die weitgehende Freiheit hinsichtlich der Gestaltung der seitlichen Dachlängsträger lässt und dennoch bei in das Dachteil integrierten Seitenbereichen zur Gewinnung seitlicher Verkleidungen der Dachlängsträger eine einfache Festlegung dieser Seitenbereiche an den Dachlängsträgern ermöglicht.
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Die erfindungsgemäße Lösung dieser Aufgabe besteht in den kennzeichnenden Merkmalen des Hauptanspruchs, eine vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung beschreibt der Unteranspruch.
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Wesentlich für die Erfindung ist also nicht nur die Tatsache, daß die Seitenbereiche des als Dachmodul ausgebildeten Dachteils sowohl seitliche Verkleidungen der Dachlängsträger bilden als auch diese untergreifen, sie also auch als untere Verkleidungen definiert werden können, mit denen die Seitenbereiche des Dachmoduls an den Dachlängsträgern durch Verschraubung befestigt sind, sondern daß die Materialeigenschaften dieser Seitenbereiche des Dachmoduls derart gewählt sind, daß der Dachmodul zum Positionieren auf den Dachlängsträgern gleichsam aufgespreizt werden kann. Hierzu kann der Dachmodul auch im Bereich seiner Seitenteile aus einem entsprechenden elastischen Kunststoff oder aber aus einem elastischen Blech bestehen.
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In Abweichung von dem eingangs diskutierten Stand der Technik erfordert das Untergreifen der Dachlängsträger durch die Seitenbereiche des Dachmoduls keine Unterteilung desselben, so daß die Teilezahl gegenüber dem Stand der Technik reduziert ist und ein „glattes” Dach vorliegt. Da die Dachlängsträger auf ihren Außenseiten und zumindest zu einem großen Teil auch auf ihren im wesentlichen nach unten weisenden Seiten von dem Dachmodul, nämlich seinen Seitenbereichen, vollständig abgedeckt werden, genügt eine einfache Tauchlackierung des Rohbaus; nur das Dachmodul muß in der Wagenfarbe lackiert sein.
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Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird im folgenden anhand der Zeichnung erläutert, deren 1 perspektivisch schräg von vorn oben die mit dem Dachmodul bestückten Seitenteile einer Kraftfahrzeugkarosserie zeigt, während 2 die in 1 bei II-II definierte Schnittansicht wiedergibt.
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Betrachtet man zunächst 1, so sind die beiden Seitenteile 1 und 2 der Karosserie nur angedeutet, da die Erfindung in vorteilhafter Weise bei unterschiedlich ausgebildeter Karosserie eingesetzt werden kann. Man erkennt den Dachmodul 3, der mit Seitenbereichen 4 und 5 Bestandteile eines Dachrahmens bildende Dachlängsträger 6 und 7 nicht nur außenseitig verkleidend übergreift, sondern, wie nun anhand 2 gezeigt wird, auch untergreift.
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Gemäß 7 besitzt der Seitenbereich 5 – und entsprechend auch der gegenüberliegende Seitenbereich 4 – einen in Richtung Fahrzeuginnenraum abgebogenen Randbereich 8, mit dem er den zugeordneten Längsträger 7 zumindest teilweise untergreift; bei 9 erkennt man eine von mehreren Befestigungsschrauben, die den Seitenbereich im Bereich seines Randes an dem Träger 7 fixiert. Der Schweißflansch 10 des geschlossenen Trägers 7 kann demgemäß ohne Berücksichtigung der durch den Seitenbereich 5 gegebenen Verhältnisse frei positioniert werden, hier relativ nahe dem Innenraum, wodurch auch die Gestaltung der Dichtung 11 für die Abdichtung der Tür 12 unabhängig von den durch den Dachmodul 3 gegebenen Verhältnissen erfolgen kann.
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Die Schraubverbindungen mit den Schrauben 9 können relativ schwach ausgelegt sein, da die eigentliche Befestigung des Dachmoduls 3 an dem Längsträger 7 oder genauer: an seinem oberen Schweißflansch 13 mittels Schraubverbindungen 14 erfolgt, die im Bereich einer längsverlaufenden Leiste 15 des Dachmoduls 3 vorgesehen sind. Auch kann auf besondere Befestigungselemente 9 verzichtet werden, wenn die elastische Vorspannung in den Seitenbereichen diese gegen die Längsträger zieht.
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Wesentlich für die Möglichkeit, die seitlichen Bereiche 5 und 6 in den Dachmodul 3 zu integrieren, also nicht durch zusätzliche Teile zu realisieren, ist nun eine solche Auslegung der Seitenbereiche 5 und 6, daß sie während der Positionierung des Dachmoduls 3 auf den Längsträgern 6 und 7 gleichsam aufgespreizt werden können, wie dies in 2 für den Seitenbereich 5 bei 5' dargestellt ist. Vorzugsweise durch Ausnutzung der Elastizität des für die Seitenbereiche 4 und 5 verwendeten Materials nehmen die Seitenbereiche nach der Positionierung des Dachmoduls 3 wieder ihre endgültigen Positionen ein, wie sie für den Seitenbereich 5 aus 2 hervorgeht; danach erfolgt die Fixierung mittels der Schrauben 9.
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Mit der Erfindung ist demgemäß eine Dachanordnung geschaffen, die ohne Vergrößerung der Teilezahl eine weitgehende Verkleidung der seitlichen Dachlängsträger durch den Dachmodul ermöglicht, ohne eine konstruktive Anpassung der Dachlängsträger an den Dachmodul zu diesem Zweck zu erfordern.