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Die Erfindung betrifft eine mobile
Transport- und Aufbewahrungseinheit, insbesondere für den Einsatz
im Katastrophenschutz und zum Transport von Spezialausrüstungen
des Katastrophenschutzes, welche in Form eines Containers mit ausfahrbaren
Baueinheiten ausgebildet ist.
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Zum Transport von Gütern werden üblicherweise
Container verwendet, darüber
hinaus gibt es jedoch auch Container, die beispielsweise zu Wohnzwecken
als Unterkunft dienen oder als Werkstatt oder für Prüfstände und dergleichen genutzt
werden.
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Diese Container dienen nicht nur
zum Transport von Einrichtungen, sondern müssen auch genügend Raum
zur Verfügung
stellen, um ein entsprechendes Arbeiten oder Wohnen in diesen zu
ermöglichen.
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Der Transport derartiger Container
erfolgt üblicherweise
auf Lastkraftwagen, Schiffen, Eisenbahn oder auch in Flugzeugen,
so dass die Außenabmessungen
zum Transport des Containers bei ausreichendem Innenvolumen möglichst
gering sein sollen.
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Dies erfolgt weitestgehend auf der
Grundlage von Containern mit veränderbarem
Innenvolumen, welche vom Grundaufbau aus einem Basiselement bestehen,
dem ein oder mehrere Erweiterungselemente zugeordnet sind.
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Ein erweiterbarer Container ist zum
Beispiels aus der
DE
92 16 614.9 U1 bekannt. Dieser umfasst einen Basiscontainer
mit klappbaren Seitenwänden sowie
einem oder mehreren aus dem Basiscontainer ausfahrbaren Erweiterungselementen.
Ein Erweiterungselement umfasst zwei Seitenwände und eine Frontwand. Im
Zustand mit ausgefahrenem Erweiterungselement bilden zwei aufgeklappte
Seitenwände des
Basiscontainers Dachwand und Bodenwand eines Erweiterungselementes.
Nachteilig an dieser Ausführung
sind die großen
Dichtungslängen,
die für die
Abdichtung des Containers entlang von Dach- und Bodenwand notwendig
sind.
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Ein weiterer, gattungsgemäßer Container
ist mit der
EP 0 682
156 B1 bekannt geworden. Auch dieser Container umfasst
einen Basiscontainer sowie zur Erweiterung des Innenraumes ein oder
mehrere Erweiterungselemente, die aus dem Basiscontainer ausfahrbar
sind. Die Erweiterungselemente sind kastenförmig und – mit Ausnahme der offenen
Seite zum Basiscontainer hin – allseitig
geschlossen.
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Zur Erreichung eines ebenen Bodens
innerhalb des gesamten Containers ist außerdem eine Hubeinrichtung
vorhanden, mit der die Erweiterungselemente derart absenkbar sind, dass
nach dem Absenken die Bodenwände
von Basiscontainer und Erweiterungselement auf gleicher Höhe liegen.
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Nachteilig bei dieser Ausführung ist,
dass bei der Verwendung von zwei Erweiterungselementen diese in
ihren Abmaßen,
insbesondere in ihren Höhenmaßen, geringer
ausgeführt
werden müssen,
um ein Fügen
der Erweiterungselemente in dem Basiselement zu gewährleisten.
Daraus resultieren sehr geringe Stehhöhen in den Erweiterungselementen,
was insbesondere nachteilig wird, wenn derartige Container als Arbeitscontainer
genutzt werden.
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Ein weiterer Nachteil dieses Containers
ist der Umstand, dass die durch Umgebungseinflüsse üblicherweise am stärksten verschmutzten
Bereiche, nämlich
die Dachwände
der Erweiterungselemente, beim Wiedereinfahren der Erweiterungselemente
in den Innenraum des Basiscontainers gelangen. Dies ist vor allem
dann problematisch, wenn der Container für medizinische Zwecke, beispielsweise
als Operationsraum, genutzt werden soll.
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Dieser Nachteil soll durch einen
Container nach der
DE
101 35 226 A1 dahingehend beseitigt werden, dass der Basiscontainer
mindestens eine klappbare Außenwand
aufweist und dass das oder die Erweiterungselemente nach oben offen
sind, und im ausgefahrenen Zustand die Dachwand eines Erweiterungselementes
von einer aufgeklappten Seitenwand des Basiscontainers gebildet
wird. Ferner sieht diese Lösung
eine Vorrichtung vor, mit der ein Erweiterungselement derart abgesenkt
werden kann, dass nach dem Ausfahren des Erweiterungselementes die
Bodenwand von Erweiterungselement und Basiscontainer auf gleicher
Höhe liegen
und diese Einrichtung auch genutzt wird, um das oder die Erweiterungselemente
beim Einfahren wieder auf die Höhe
des Basiscontainers zu bringen.
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Die für die Vergrößerung des Containers erforderlichen
Einrichtungen, als auch die Mittel, die die Vergrößerung,
das Verschieben der Erweiterungselemente, bedingen, begründen erhebliche
Aufwendungen hinsichtlich der Ausführbarkeit, der technischen
Funktion, was gleichfalls mit hohen finanziellen Aufwendungen verbunden
ist.
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Nachteilig ist ferner bei den bekannten
Containern mit veränderbarem
Volumen, dass diese Container, wenn sie für den bestimmungsgemäßen Einsatz
dann hergerichtet sind, nachfolgend mit den entsprechenden Einrichtungsgegenständen ausgerüstet werden
müssen,
was einen erheblichen Zeitaufwand bedeutet, somit die Nutzungsfähigkeit
des Containers und die Zugriffsmöglichkeit
zu den Gerätschaften
in den Containern wesentlich verringert, was sich beim Einsatz im
Katastrophenfall bzw. für den
Katastrophenschutz nachteilig auswirken kann.
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Der Erfindung liegt daher die Aufgabe
zugrunde, eine mobile Transport- und Aufbewahrungseinheit insbesondere
für den
Einsatz im Katastrophenfall und zum Transport von Spezialeinrichtungen des
Katastrophenschutzes zu entwickeln, mit der die Zugriffsmöglichkeiten
zu den in den Transport- und Aufbewahrungseinheiten eingelagerten
Gerätschaften
verbessert wird und weitestgehend die Nachteile des Standes der
Technik ausgeschlossen werden.
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Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe mit den
Merkmalen des Anspruches 1 gelöst.
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Vorteilhafte Ausführungen der erfindungsgemäßen mobilen
Transport- und Aufbewahrungseinheit sind Gegenstand von Unteransprüchen.
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So wurde eine mobile Transport- und
Aufbewahrungseinheit geschaffen, welche sich besonders auszeichnet
durch ihren modularen Aufbau als System mit einheitlicher Grundgestaltung,
welches hinsichtlich seiner aufgabenspezifischen Größe, der Aufteilung
und Ausstattung nach funktionsbedingten internen Abwandlungen und
entsprechend den Einsatzbedingungen erfolgt. Dabei besitzt die geschaffene
Einheit Integrationsfähigkeiten
zur Anpassung an vorhandene einsatzbedingte Werkzeuge und Gerätschaften
zur Funktionsausübung
und ist somit auch universell einsetz- und verfügbar.
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So zeichnet sich die geschaffene
Einheit insbesondere durch einen minimierten Platz- und Fahrzeugbedarf
aus, indem eine größere Verfügbarkeit der
Fahrzeuge mit Konzentration auf einsatzbedingte Mobilität gegeben
ist und schließlich
auf einen minimierten Platzbedarf für die Aufstellung im Funktionsfall,
da zeitlich eine Trennung von Fahrzeug und der Aufbewahrungseinheit
und somit der Funktionsbereitschaft der Gerätetechnik möglich ist, was durch die Zuordnung
eines ganz speziell ausgebildeten Funktionsmoduls gegeben ist.
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Die erfindungsgemäße mobile Transport- und Aufbewahrungseinheit,
insbesondere geeignet für
den Einsatz beim Katastrophenschutz und zum Transport von Spezialausrüstung des
Katastrophenschutzes, besteht aus einem Grundrahmen, welcher mit
einem allseitig biegesteifen Kastenaufbau sowie einem fest zum Grundrahmen
verbundenen Funktionsmodul, welches in das biege- und torsionssteife System
des Kastenaufbaus eingefügt
ist, besteht.
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Der Kastenaufbau ist dabei so ausgebildet, dass
die mit den notwendigen Gerätschaften
und Einrichtungen bestückte
Aufbewahrungseinheit einsetzbar ist. Dies erfolgt über entsprechende
Rollenführungen,
die auf dem Grundrahmen befestigt sind und über die die Aufbewahrungseinheit,
vorzugsweise in Querrichtung zur Fahrzeuglängsachse, einsetzbar bzw. herausnehmbar
ist.
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Erfindungswesentlich ist ferner,
dass diese Aufbewahrungseinheit zweigeteilt, längsgeteilt ausgeführt ist
und durch zwei zueinander zu fügende
und zueinander verschiebbare Module besteht, welche im ausgefahrenen
Zustand einen Mittelgang zwischen den beiden Modulen herausbilden,
so dass zum einen die Zugänglichkeit
zu den in den Modulen der Aufbewahrungseinheit vorgesehenen Gerätschaften
und Werkzeuge erhöht
wird und zum anderen auch ein zusätzlicher Raum geschaffen wurde. Die
Seitenflächen
der Module sind so ausgebildet, dass sie als ausklappbare untere
und obere Verstellklappen ausgeführt
sind, so dass im ausgefahrenen Zustand der Module diese herausgeklappt
werden können.
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In bevorzugter Ausführung dienen
die ausklappbaren oberen und unteren Verschlussklappen als Auftritte
und Wetterschutze. Sind die Verschlussklappen in diese Position
verbracht, ist gleichfalls das jeweilige Modul nach außen geöffnet, und
die Bedien- oder Hilfskräfte
haben Zugriff zu den in den Modulen eingelagerten Gerätschaften
und Werkzeugen.
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Zur Erfindung gehört auch, dass der biege- und
torsionssteif ausgebildete Kastenaufbau eine Dachfläche in ausgebildetem
Horizontalverband besitzt und auf dem unteren Teil des Kastenaufbaus
ein torsionssteifer Fußboden
vorgesehen ist. So ist der sich beim Ausfahren der beiden Module
der Aufbewahrungseinheit herausbildende Mittelgang begehbar und
gleichzeitig nach oben mittels des Daches des Kastenaufbaus abgedichtet
und die darin befindlichen Personen bzw. Gerätschaften und Werkzeuge nach
außen
hin geschützt.
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Ein weiteres wesentliches Merkmal
der Erfindung besteht darin, dass auf dem Grundrahmen ein von der
Aufbewahrungseinheit getrenntes Funktionsmodul vorgesehen ist, welches
integrierter Bestandteil des Kastenaufbau ist, in dem die für die Funktions-
und Arbeitsweise der geschaffenen mobilen Transport- und Aufbewahrungseinheit
notwendigen Funktions- und Versorgungseinheiten untergebracht sind,
welche von außen
durch ein am Funktionsmodul befindliches Bedientableau in Funktion
bzw. außer
Funktion gesetzt werden können.
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Mit nachfolgendem Ausführungsbeispiel
soll die Erfindung näher
erläutert
werden. Die dazugehörige
Zeichnung zeigt in
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1 eine
Seitenansicht der mobilen Transport- und Aufbewahrungseinheit,
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2 eine
Ansicht nach 1 ohne
Aufbewahrungseinheit,
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3 eine
Vorderansicht der Transport- und Aufnahmeeinheit,
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4 eine
Heckansicht der Transport- und Aufbewahrungseinheit,
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5 eine
Heckansicht der Transport- und Aufbewahrungseinrichtung mit ausgefahrenen
Modulen,
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6 eine
Draufsicht nach 5.
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Der Grundaufbau der geschaffenen
mobilen Transport- und Aufbewahrungseinheit ergibt sich aus den
Darstellungen nach den 1 und 2, wobei die 2 eine Seitenansicht der geschaffenen
Einheit, bestehend aus Grundrahmen 1 mit dem zum Grundrahmen 1 fest
verbundenen Kastenaufbau 2 und dem im Kastenaufbau 2 integrierten
und somit fest zum Grundrahmen 1 verbundenen Funktionsmodul 11 zeigt.
Zum Kastenaufbau 2 gehören
ferner das heckseitig vorgesehene Torsionsteil 3, das in
Horizontalverband ausgebildete Dach 4 sowie der torsionssteife
Fußboden 5.
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Auf dem unteren Rahmen des Grundrahmens 1 sind
Rollenführungen 7 vorgesehen, über die die
Aufbewahrungseinheit 6 in den Kastenaufbau 2 eingerollt/eingeschoben
werden kann, welche mittels der vorgesehenen Lagesicherungen 8 in
ihrer Endposition gesichert wird.
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Eine in den Kastenaufbau 2 eingesetzte
Aufbewahrungseinheit 6 zeigt die 1, wobei die Aufbewahrungseinheit aus
zwei Modulen 19 besteht, wie in den 5 und 6 gezeigt.
Die Seitenwände
dieser Module 19 und somit der Aufbewahrungseinheit 6 sind
mit einer Beplankung 14 ausgebildet, dies in der Form,
dass diese Beplankung 14 geteilt ausgeführt ist und somit obere Verschlussklappen 9 und untere
Verschlussklappen 10 herausgebildet werden.
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In ähnlicher Art und Weise ist
das im Kastenaufbau 2 integrierte Funktionsmodul 11 ausgebildet. Dies
bedeutet, auch das Funktionsmodul 11 ist allumfänglich mit
der Beplankung 14 versehen und in bevorzugter Ausführung in
einzelne Öffnungen/Türen 24 unterteilt,
wodurch eine gute Zugänglichkeit
zum Inneren des Funktionsmoduls 11 gegeben ist.
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Die oberen und die unteren Verschlussklappen 9; 10 sind über Scharniere 21 befestigt
und über diese
aus- und einklappbar.
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Die am Grundrahmen 1 vorgesehenen
Absatzrollen 16 und der Aufnahmehaken 13 sind DIN-gerecht
ausgebildet, so dass diese gesamte Einheit von Wechselladerfahrzeugen
aufgenommen und abgesetzt werden kann. Die Absetzrollen 16 dienen dabei
der rollenden Unterstützung
während
des Auf- bzw. Absetzens vom Wechselladerfahrzeug.
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Der Kastenaufbau 2 ist,
wie aus den Darstellungen der 1 bis 4 ersichtlich, als ein biege-
und torsionssteifer Behälter
ausgebildet und besitzt eine ausreichende Steifigkeit und Festigkeit,
dass in diesem Kastenaufbau die Aufbewahrungseinheit 6 mit ihren
integrierten Modulen 19 und den in den Modulen gelagerten
Werkzeugen und Gerätschaften
problemlos gelagert und aufbewahrt werden können und vorgesehene Lagesicherungen
in den Modulen geben zusätzlich
die Gewähr
für einen
sachgemäßen Transport
der in den Modulen 19 gelagerten Gerätschaften, Werkzeugen und weiteren
Hilfsgütern.
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Die Vorderansicht der gesamten Einheit,
wie in der 3 gezeigt,
verdeutlicht zum einen die Ausbildung des Kastenaufbaus 2 mit
dem integrierten Funktionsmodul 11 und zeigt gleichfalls,
dass das Funktionsmodul 11 in das biegesteife und torsionssteife
System des Kastenaufbaus 2 eingebunden ist und zum anderen
wird gezeigt, dass das Funktionsmodul 11 aus einzelnen
Teilbereichen/Behältnissen und
Kammern besteht, die mittels Beplankung 14 und mittels
einzelner Türen 24 verschlossen
bzw. über
die Türen 24 zugänglich sind.
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In diesem Funktionsmodul 11 sind
die für
die Funktion und Inbetriebsetzung der Transport- und Aufwahrungseinheit,
im Betriebszustand/in einem Havariefall, notwendigen Aggregate untergebracht. So
finden in diesem Funktionsmodul Aggregate für die Energieversorgung, die
Abfallentsorgung, die Betriebsstoffbevorratung, Hydraulikaggregate
und Trinkwasserversorgungseinrichtungen Aufnahme. Die funktionsbedingten
Einheiten werden dabei über ein
an der Außenfläche des
Funktionsmoduls 11 vorgesehenes Bedientableau 12 betätigt, ohne
dass die in dem Funktionsmodul 11 untergebrachten Funktionseinheiten
einzeln betätigt
bedient werden müssen.
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Ähnlich
der frontseitigen Ausbildung des Kastenaufbaus 2, wie oben
beschrieben und in der 3 gezeigt,
ist die Heckseite des Kastenaufbaus 2 als ein Torsionsteil 3 ausgebildet,
welches gleichfalls in das biege- und torsionssteife System des
Kastenaufbaus 2 integriert ist, wie in 4 dargestellt, aus der sich auch ergibt,
dass im Heckteil des Kastenaufbaus 2 eine Tür 15 angeordnet
ist. Aus dieser Zeichnung ergibt sich auch, wie der Kastenaufbau 2 über die
Rollenführungen 7 mit
den als Gleitführung
ausgebildeten Lagesicherungen 8 zum Grundrahmen 1 geführt und
gesichert ist.
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Während
die Darstellungen nach den 1 bis 4 die mobile Transport- und
Aufbewahrungseinheit 6 in geschlossener Form, in ihrer
Transportposition, zeigen, zeigt die 5 die
gesamte Einheit in ihrer Arbeitsposition, indem die beiden Module 19 nach außen verfahren
wurden, dies über
die vorgesehenen hydraulischen Verschiebeeinheiten 17.
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Durch das Auseinanderfahren der Module 19 wird
ein Mittelgang 20 herausgebildet, wodurch die Möglichkeit
gegeben ist, dass die Module 19, in denen Gerätschaften/Werkzeuge
gelagert sind, beidseitig zugänglich
sind. So einmal über
den Mittelgang 20 und zum anderen über die äußeren Seiten der Module 19,
indem die geteilten Seitenflächen,
die oberen und unteren Verschlussklappen 9; 10,
ausgeklappt werden. Die oberen seitlichen Verschlussklappen 9 bilden
dabei im ausgeklappten Zustand, im Betriebszustand, die Wetterschutze 23 aus,
während die
unteren seitlichen Verschlussklappen 10 als Auftritte 22 dienen.
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Infolge der flächigen Ausbildung des Daches 4 vom
Kastenaufbau 2 ist auch der beim Auseinanderfahren der
Module 19 entstandene Mittelgang 20 nach oben
hin verschlossen ohne dass es zusätzlicher Abdichtungen nach
oben hin bedarf.
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Infolge der geteilten Ausführung der
Tür 15 besteht
gleichfalls die Möglichkeit,
das untere Teil der Tür 15 als
Auftritt zum Mittelgang 20 und das obere Teil der Tür 15 als
Wetterschutz für
den Mittelgang 20 zu nutzen.
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Durch die vollflächige Ausgestaltung des Fußbodens 5 ist
sichergestellt, dass der Mittelgang 20 und der sich herausbildende
vergrößerte Arbeitsraum
nach außen,
zum Boden hin, verschlossen und gesichert ist und die flächige Ausgestaltung
des Daches 4 verhindert, dass Regenwasser in das Innere der
Einheit eindringen kann.
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Die beiden zu fügenden und zu trennenden Module 19 der
Aufbewahrungseinheit 6 sind in ihrer Längsrichtung geteilt und besitzen
an ihren Fügestellen
durchlaufende Aufkantungen bzw. Erhöhungen, die mit dem Gegenstück der feststehenden
mittleren Dachkonstruktion ein sogenanntes Labyrinth bilden zur
zusätzlichen
Abdichtung des Mittelganges/des Inneren der Aufbewahrungseinheit 6 gegen
Regen und andere äußere Einflüsse.
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Vorgesehene Kragträger, welche
am Grundrahmen 1 angeordnet sind, dienen der Stützung und Führung der
auschiebbaren Module 19, welche an ihren Unterseiten mit
Führungsschienen
ausgebildet sind.
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In einer prinziphaften Darstellung
gemäß 6 wird eine Draufsicht der
im Betriebszustand befindlichen Transport- und Aufbewahrungseinheit 6 gezeigt,
aus der insbesondere ersichtlich ist, wie die unteren seitlichen
Verschlussklappen 10 ausgefahren sind und somit als Auftritte 22 für das Bedienpersonal
dienen. Gezeigt ist auch die funktionsbedingte Trennung zwischen
Aufbewahrungseinheit 6 und dem Funktionsmodul 11.