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DE102004003564A1 - Mobile Transport- und Aufbewahrungseinheit - Google Patents

Mobile Transport- und Aufbewahrungseinheit Download PDF

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Abstract

Die Erfindung betrifft eine mobile Transport- und Aufbewahrungseinheit, insbesondere für den Einsatz im Katstrophenschutz und zum Transport von Spezialausrüstungen des Katastrophenschutzes, welche in Form eines Containers mit ausfahrbaren Baueinheiten ausgebildet ist.
Die Transport- und Aufbewahrungseinheit besteht aus einem Grundrahmen 1, mit einem fest zugeordneten, allseitig biegesteifen Kastenaufbau 2, in den eine allseitig umhauste Aufbewahrungseinheit 6 auswechselbar einsetzbar ist und einem fest zum Grundrahmen 1 angeordneten Funktionsmodul 11. Die Aufbewahrungseinheit 6 ist dabei längsgeteilt ausgebildet und besteht aus zwei horizontal verfahrbaren Modulen 19, zwischen denen im ausgefahrenen Zustand ein Mittelsteg 20 herausgebildet wird. Die Seitenteile der Aufbewahrungseinheit 6 sind als klappbare Teile 9; 10 ausgebildet, welche während des Betriebes der Einheit als Auftritte 22 und Wetterschutze 23 dienen.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine mobile Transport- und Aufbewahrungseinheit, insbesondere für den Einsatz im Katastrophenschutz und zum Transport von Spezialausrüstungen des Katastrophenschutzes, welche in Form eines Containers mit ausfahrbaren Baueinheiten ausgebildet ist.
  • Zum Transport von Gütern werden üblicherweise Container verwendet, darüber hinaus gibt es jedoch auch Container, die beispielsweise zu Wohnzwecken als Unterkunft dienen oder als Werkstatt oder für Prüfstände und dergleichen genutzt werden.
  • Diese Container dienen nicht nur zum Transport von Einrichtungen, sondern müssen auch genügend Raum zur Verfügung stellen, um ein entsprechendes Arbeiten oder Wohnen in diesen zu ermöglichen.
  • Der Transport derartiger Container erfolgt üblicherweise auf Lastkraftwagen, Schiffen, Eisenbahn oder auch in Flugzeugen, so dass die Außenabmessungen zum Transport des Containers bei ausreichendem Innenvolumen möglichst gering sein sollen.
  • Dies erfolgt weitestgehend auf der Grundlage von Containern mit veränderbarem Innenvolumen, welche vom Grundaufbau aus einem Basiselement bestehen, dem ein oder mehrere Erweiterungselemente zugeordnet sind.
  • Ein erweiterbarer Container ist zum Beispiels aus der DE 92 16 614.9 U1 bekannt. Dieser umfasst einen Basiscontainer mit klappbaren Seitenwänden sowie einem oder mehreren aus dem Basiscontainer ausfahrbaren Erweiterungselementen. Ein Erweiterungselement umfasst zwei Seitenwände und eine Frontwand. Im Zustand mit ausgefahrenem Erweiterungselement bilden zwei aufgeklappte Seitenwände des Basiscontainers Dachwand und Bodenwand eines Erweiterungselementes. Nachteilig an dieser Ausführung sind die großen Dichtungslängen, die für die Abdichtung des Containers entlang von Dach- und Bodenwand notwendig sind.
  • Ein weiterer, gattungsgemäßer Container ist mit der EP 0 682 156 B1 bekannt geworden. Auch dieser Container umfasst einen Basiscontainer sowie zur Erweiterung des Innenraumes ein oder mehrere Erweiterungselemente, die aus dem Basiscontainer ausfahrbar sind. Die Erweiterungselemente sind kastenförmig und – mit Ausnahme der offenen Seite zum Basiscontainer hin – allseitig geschlossen.
  • Zur Erreichung eines ebenen Bodens innerhalb des gesamten Containers ist außerdem eine Hubeinrichtung vorhanden, mit der die Erweiterungselemente derart absenkbar sind, dass nach dem Absenken die Bodenwände von Basiscontainer und Erweiterungselement auf gleicher Höhe liegen.
  • Nachteilig bei dieser Ausführung ist, dass bei der Verwendung von zwei Erweiterungselementen diese in ihren Abmaßen, insbesondere in ihren Höhenmaßen, geringer ausgeführt werden müssen, um ein Fügen der Erweiterungselemente in dem Basiselement zu gewährleisten. Daraus resultieren sehr geringe Stehhöhen in den Erweiterungselementen, was insbesondere nachteilig wird, wenn derartige Container als Arbeitscontainer genutzt werden.
  • Ein weiterer Nachteil dieses Containers ist der Umstand, dass die durch Umgebungseinflüsse üblicherweise am stärksten verschmutzten Bereiche, nämlich die Dachwände der Erweiterungselemente, beim Wiedereinfahren der Erweiterungselemente in den Innenraum des Basiscontainers gelangen. Dies ist vor allem dann problematisch, wenn der Container für medizinische Zwecke, beispielsweise als Operationsraum, genutzt werden soll.
  • Dieser Nachteil soll durch einen Container nach der DE 101 35 226 A1 dahingehend beseitigt werden, dass der Basiscontainer mindestens eine klappbare Außenwand aufweist und dass das oder die Erweiterungselemente nach oben offen sind, und im ausgefahrenen Zustand die Dachwand eines Erweiterungselementes von einer aufgeklappten Seitenwand des Basiscontainers gebildet wird. Ferner sieht diese Lösung eine Vorrichtung vor, mit der ein Erweiterungselement derart abgesenkt werden kann, dass nach dem Ausfahren des Erweiterungselementes die Bodenwand von Erweiterungselement und Basiscontainer auf gleicher Höhe liegen und diese Einrichtung auch genutzt wird, um das oder die Erweiterungselemente beim Einfahren wieder auf die Höhe des Basiscontainers zu bringen.
  • Die für die Vergrößerung des Containers erforderlichen Einrichtungen, als auch die Mittel, die die Vergrößerung, das Verschieben der Erweiterungselemente, bedingen, begründen erhebliche Aufwendungen hinsichtlich der Ausführbarkeit, der technischen Funktion, was gleichfalls mit hohen finanziellen Aufwendungen verbunden ist.
  • Nachteilig ist ferner bei den bekannten Containern mit veränderbarem Volumen, dass diese Container, wenn sie für den bestimmungsgemäßen Einsatz dann hergerichtet sind, nachfolgend mit den entsprechenden Einrichtungsgegenständen ausgerüstet werden müssen, was einen erheblichen Zeitaufwand bedeutet, somit die Nutzungsfähigkeit des Containers und die Zugriffsmöglichkeit zu den Gerätschaften in den Containern wesentlich verringert, was sich beim Einsatz im Katastrophenfall bzw. für den Katastrophenschutz nachteilig auswirken kann.
  • Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine mobile Transport- und Aufbewahrungseinheit insbesondere für den Einsatz im Katastrophenfall und zum Transport von Spezialeinrichtungen des Katastrophenschutzes zu entwickeln, mit der die Zugriffsmöglichkeiten zu den in den Transport- und Aufbewahrungseinheiten eingelagerten Gerätschaften verbessert wird und weitestgehend die Nachteile des Standes der Technik ausgeschlossen werden.
  • Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe mit den Merkmalen des Anspruches 1 gelöst.
  • Vorteilhafte Ausführungen der erfindungsgemäßen mobilen Transport- und Aufbewahrungseinheit sind Gegenstand von Unteransprüchen.
  • So wurde eine mobile Transport- und Aufbewahrungseinheit geschaffen, welche sich besonders auszeichnet durch ihren modularen Aufbau als System mit einheitlicher Grundgestaltung, welches hinsichtlich seiner aufgabenspezifischen Größe, der Aufteilung und Ausstattung nach funktionsbedingten internen Abwandlungen und entsprechend den Einsatzbedingungen erfolgt. Dabei besitzt die geschaffene Einheit Integrationsfähigkeiten zur Anpassung an vorhandene einsatzbedingte Werkzeuge und Gerätschaften zur Funktionsausübung und ist somit auch universell einsetz- und verfügbar.
  • So zeichnet sich die geschaffene Einheit insbesondere durch einen minimierten Platz- und Fahrzeugbedarf aus, indem eine größere Verfügbarkeit der Fahrzeuge mit Konzentration auf einsatzbedingte Mobilität gegeben ist und schließlich auf einen minimierten Platzbedarf für die Aufstellung im Funktionsfall, da zeitlich eine Trennung von Fahrzeug und der Aufbewahrungseinheit und somit der Funktionsbereitschaft der Gerätetechnik möglich ist, was durch die Zuordnung eines ganz speziell ausgebildeten Funktionsmoduls gegeben ist.
  • Die erfindungsgemäße mobile Transport- und Aufbewahrungseinheit, insbesondere geeignet für den Einsatz beim Katastrophenschutz und zum Transport von Spezialausrüstung des Katastrophenschutzes, besteht aus einem Grundrahmen, welcher mit einem allseitig biegesteifen Kastenaufbau sowie einem fest zum Grundrahmen verbundenen Funktionsmodul, welches in das biege- und torsionssteife System des Kastenaufbaus eingefügt ist, besteht.
  • Der Kastenaufbau ist dabei so ausgebildet, dass die mit den notwendigen Gerätschaften und Einrichtungen bestückte Aufbewahrungseinheit einsetzbar ist. Dies erfolgt über entsprechende Rollenführungen, die auf dem Grundrahmen befestigt sind und über die die Aufbewahrungseinheit, vorzugsweise in Querrichtung zur Fahrzeuglängsachse, einsetzbar bzw. herausnehmbar ist.
  • Erfindungswesentlich ist ferner, dass diese Aufbewahrungseinheit zweigeteilt, längsgeteilt ausgeführt ist und durch zwei zueinander zu fügende und zueinander verschiebbare Module besteht, welche im ausgefahrenen Zustand einen Mittelgang zwischen den beiden Modulen herausbilden, so dass zum einen die Zugänglichkeit zu den in den Modulen der Aufbewahrungseinheit vorgesehenen Gerätschaften und Werkzeuge erhöht wird und zum anderen auch ein zusätzlicher Raum geschaffen wurde. Die Seitenflächen der Module sind so ausgebildet, dass sie als ausklappbare untere und obere Verstellklappen ausgeführt sind, so dass im ausgefahrenen Zustand der Module diese herausgeklappt werden können.
  • In bevorzugter Ausführung dienen die ausklappbaren oberen und unteren Verschlussklappen als Auftritte und Wetterschutze. Sind die Verschlussklappen in diese Position verbracht, ist gleichfalls das jeweilige Modul nach außen geöffnet, und die Bedien- oder Hilfskräfte haben Zugriff zu den in den Modulen eingelagerten Gerätschaften und Werkzeugen.
  • Zur Erfindung gehört auch, dass der biege- und torsionssteif ausgebildete Kastenaufbau eine Dachfläche in ausgebildetem Horizontalverband besitzt und auf dem unteren Teil des Kastenaufbaus ein torsionssteifer Fußboden vorgesehen ist. So ist der sich beim Ausfahren der beiden Module der Aufbewahrungseinheit herausbildende Mittelgang begehbar und gleichzeitig nach oben mittels des Daches des Kastenaufbaus abgedichtet und die darin befindlichen Personen bzw. Gerätschaften und Werkzeuge nach außen hin geschützt.
  • Ein weiteres wesentliches Merkmal der Erfindung besteht darin, dass auf dem Grundrahmen ein von der Aufbewahrungseinheit getrenntes Funktionsmodul vorgesehen ist, welches integrierter Bestandteil des Kastenaufbau ist, in dem die für die Funktions- und Arbeitsweise der geschaffenen mobilen Transport- und Aufbewahrungseinheit notwendigen Funktions- und Versorgungseinheiten untergebracht sind, welche von außen durch ein am Funktionsmodul befindliches Bedientableau in Funktion bzw. außer Funktion gesetzt werden können.
  • Mit nachfolgendem Ausführungsbeispiel soll die Erfindung näher erläutert werden. Die dazugehörige Zeichnung zeigt in
  • 1 eine Seitenansicht der mobilen Transport- und Aufbewahrungseinheit,
  • 2 eine Ansicht nach 1 ohne Aufbewahrungseinheit,
  • 3 eine Vorderansicht der Transport- und Aufnahmeeinheit,
  • 4 eine Heckansicht der Transport- und Aufbewahrungseinheit,
  • 5 eine Heckansicht der Transport- und Aufbewahrungseinrichtung mit ausgefahrenen Modulen,
  • 6 eine Draufsicht nach 5.
  • Der Grundaufbau der geschaffenen mobilen Transport- und Aufbewahrungseinheit ergibt sich aus den Darstellungen nach den 1 und 2, wobei die 2 eine Seitenansicht der geschaffenen Einheit, bestehend aus Grundrahmen 1 mit dem zum Grundrahmen 1 fest verbundenen Kastenaufbau 2 und dem im Kastenaufbau 2 integrierten und somit fest zum Grundrahmen 1 verbundenen Funktionsmodul 11 zeigt. Zum Kastenaufbau 2 gehören ferner das heckseitig vorgesehene Torsionsteil 3, das in Horizontalverband ausgebildete Dach 4 sowie der torsionssteife Fußboden 5.
  • Auf dem unteren Rahmen des Grundrahmens 1 sind Rollenführungen 7 vorgesehen, über die die Aufbewahrungseinheit 6 in den Kastenaufbau 2 eingerollt/eingeschoben werden kann, welche mittels der vorgesehenen Lagesicherungen 8 in ihrer Endposition gesichert wird.
  • Eine in den Kastenaufbau 2 eingesetzte Aufbewahrungseinheit 6 zeigt die 1, wobei die Aufbewahrungseinheit aus zwei Modulen 19 besteht, wie in den 5 und 6 gezeigt. Die Seitenwände dieser Module 19 und somit der Aufbewahrungseinheit 6 sind mit einer Beplankung 14 ausgebildet, dies in der Form, dass diese Beplankung 14 geteilt ausgeführt ist und somit obere Verschlussklappen 9 und untere Verschlussklappen 10 herausgebildet werden.
  • In ähnlicher Art und Weise ist das im Kastenaufbau 2 integrierte Funktionsmodul 11 ausgebildet. Dies bedeutet, auch das Funktionsmodul 11 ist allumfänglich mit der Beplankung 14 versehen und in bevorzugter Ausführung in einzelne Öffnungen/Türen 24 unterteilt, wodurch eine gute Zugänglichkeit zum Inneren des Funktionsmoduls 11 gegeben ist.
  • Die oberen und die unteren Verschlussklappen 9; 10 sind über Scharniere 21 befestigt und über diese aus- und einklappbar.
  • Die am Grundrahmen 1 vorgesehenen Absatzrollen 16 und der Aufnahmehaken 13 sind DIN-gerecht ausgebildet, so dass diese gesamte Einheit von Wechselladerfahrzeugen aufgenommen und abgesetzt werden kann. Die Absetzrollen 16 dienen dabei der rollenden Unterstützung während des Auf- bzw. Absetzens vom Wechselladerfahrzeug.
  • Der Kastenaufbau 2 ist, wie aus den Darstellungen der 1 bis 4 ersichtlich, als ein biege- und torsionssteifer Behälter ausgebildet und besitzt eine ausreichende Steifigkeit und Festigkeit, dass in diesem Kastenaufbau die Aufbewahrungseinheit 6 mit ihren integrierten Modulen 19 und den in den Modulen gelagerten Werkzeugen und Gerätschaften problemlos gelagert und aufbewahrt werden können und vorgesehene Lagesicherungen in den Modulen geben zusätzlich die Gewähr für einen sachgemäßen Transport der in den Modulen 19 gelagerten Gerätschaften, Werkzeugen und weiteren Hilfsgütern.
  • Die Vorderansicht der gesamten Einheit, wie in der 3 gezeigt, verdeutlicht zum einen die Ausbildung des Kastenaufbaus 2 mit dem integrierten Funktionsmodul 11 und zeigt gleichfalls, dass das Funktionsmodul 11 in das biegesteife und torsionssteife System des Kastenaufbaus 2 eingebunden ist und zum anderen wird gezeigt, dass das Funktionsmodul 11 aus einzelnen Teilbereichen/Behältnissen und Kammern besteht, die mittels Beplankung 14 und mittels einzelner Türen 24 verschlossen bzw. über die Türen 24 zugänglich sind.
  • In diesem Funktionsmodul 11 sind die für die Funktion und Inbetriebsetzung der Transport- und Aufwahrungseinheit, im Betriebszustand/in einem Havariefall, notwendigen Aggregate untergebracht. So finden in diesem Funktionsmodul Aggregate für die Energieversorgung, die Abfallentsorgung, die Betriebsstoffbevorratung, Hydraulikaggregate und Trinkwasserversorgungseinrichtungen Aufnahme. Die funktionsbedingten Einheiten werden dabei über ein an der Außenfläche des Funktionsmoduls 11 vorgesehenes Bedientableau 12 betätigt, ohne dass die in dem Funktionsmodul 11 untergebrachten Funktionseinheiten einzeln betätigt bedient werden müssen.
  • Ähnlich der frontseitigen Ausbildung des Kastenaufbaus 2, wie oben beschrieben und in der 3 gezeigt, ist die Heckseite des Kastenaufbaus 2 als ein Torsionsteil 3 ausgebildet, welches gleichfalls in das biege- und torsionssteife System des Kastenaufbaus 2 integriert ist, wie in 4 dargestellt, aus der sich auch ergibt, dass im Heckteil des Kastenaufbaus 2 eine Tür 15 angeordnet ist. Aus dieser Zeichnung ergibt sich auch, wie der Kastenaufbau 2 über die Rollenführungen 7 mit den als Gleitführung ausgebildeten Lagesicherungen 8 zum Grundrahmen 1 geführt und gesichert ist.
  • Während die Darstellungen nach den 1 bis 4 die mobile Transport- und Aufbewahrungseinheit 6 in geschlossener Form, in ihrer Transportposition, zeigen, zeigt die 5 die gesamte Einheit in ihrer Arbeitsposition, indem die beiden Module 19 nach außen verfahren wurden, dies über die vorgesehenen hydraulischen Verschiebeeinheiten 17.
  • Durch das Auseinanderfahren der Module 19 wird ein Mittelgang 20 herausgebildet, wodurch die Möglichkeit gegeben ist, dass die Module 19, in denen Gerätschaften/Werkzeuge gelagert sind, beidseitig zugänglich sind. So einmal über den Mittelgang 20 und zum anderen über die äußeren Seiten der Module 19, indem die geteilten Seitenflächen, die oberen und unteren Verschlussklappen 9; 10, ausgeklappt werden. Die oberen seitlichen Verschlussklappen 9 bilden dabei im ausgeklappten Zustand, im Betriebszustand, die Wetterschutze 23 aus, während die unteren seitlichen Verschlussklappen 10 als Auftritte 22 dienen.
  • Infolge der flächigen Ausbildung des Daches 4 vom Kastenaufbau 2 ist auch der beim Auseinanderfahren der Module 19 entstandene Mittelgang 20 nach oben hin verschlossen ohne dass es zusätzlicher Abdichtungen nach oben hin bedarf.
  • Infolge der geteilten Ausführung der Tür 15 besteht gleichfalls die Möglichkeit, das untere Teil der Tür 15 als Auftritt zum Mittelgang 20 und das obere Teil der Tür 15 als Wetterschutz für den Mittelgang 20 zu nutzen.
  • Durch die vollflächige Ausgestaltung des Fußbodens 5 ist sichergestellt, dass der Mittelgang 20 und der sich herausbildende vergrößerte Arbeitsraum nach außen, zum Boden hin, verschlossen und gesichert ist und die flächige Ausgestaltung des Daches 4 verhindert, dass Regenwasser in das Innere der Einheit eindringen kann.
  • Die beiden zu fügenden und zu trennenden Module 19 der Aufbewahrungseinheit 6 sind in ihrer Längsrichtung geteilt und besitzen an ihren Fügestellen durchlaufende Aufkantungen bzw. Erhöhungen, die mit dem Gegenstück der feststehenden mittleren Dachkonstruktion ein sogenanntes Labyrinth bilden zur zusätzlichen Abdichtung des Mittelganges/des Inneren der Aufbewahrungseinheit 6 gegen Regen und andere äußere Einflüsse.
  • Vorgesehene Kragträger, welche am Grundrahmen 1 angeordnet sind, dienen der Stützung und Führung der auschiebbaren Module 19, welche an ihren Unterseiten mit Führungsschienen ausgebildet sind.
  • In einer prinziphaften Darstellung gemäß 6 wird eine Draufsicht der im Betriebszustand befindlichen Transport- und Aufbewahrungseinheit 6 gezeigt, aus der insbesondere ersichtlich ist, wie die unteren seitlichen Verschlussklappen 10 ausgefahren sind und somit als Auftritte 22 für das Bedienpersonal dienen. Gezeigt ist auch die funktionsbedingte Trennung zwischen Aufbewahrungseinheit 6 und dem Funktionsmodul 11.

Claims (4)

  1. Mobile Transport- und Aufbewahrungseinheit, insbesondere für den Einsatz beim Katastrophenschutz und zum Transport von Spezialausrüstungen des Katastrophenschutzes, welche erweiterbar ausgebildet sowie mit Verschiebeeinheiten ausgerüstet ist, deren Seiten geteilt ausgeführt und nach oben und unten ausklappbar sind, wobei in der Aufnahmeeinheit die technischen Ausrüstungen und Gerätschaften Aufnahme finden, bei der – die Transport- und Aufbewahrungseinheit aus einem Grundrahmen (1) mit einem fest zugeordneten, allseitig biegesteifen Kastenaufbau (2) besteht, in den eine allseitig umhauste Aufbewahrungseinheit (6) auswechselbar einsetzbar ist und einem fest zum Grundrahmen (1) angeordneten Funktionsmodul (11) besteht, – die Aufbewahrungseinheit (6) längs geteilt ausgebildet und aus zwei quer/horizontal verfahrbaren Modulen (19) besteht, zwischen denen im ausgefahrenen Zustand ein Mittelgang (20) herausgebildet wird, – das Oberteil vom Kastenaufbau (2) als Horizontalverband ausgebildet ist, eine flächige Abdeckung besitzt, das Dach für den Mittelgang (20) bildend, – das Unterteil vom Kastenaufbau (2) als ein torsionssteifer Boden, den Fußboden (5) für den Mittelgang (20) bildend, gestaltet ist, – der Grundrahmen (1) mit Rollenführungen (17) und Lagesicherungen (8) ausgebildet ist und – die gesamte mobile Transport- und Aufbewahrungseinheit in Wechselladerfahrzeugen ein- und absetzbar ist.
  2. Mobile Transport- und Aufbewahrungseinheiten nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Heckseite des Kastenaufbaus (2) mit einem verdrehsteifen Torsionsteil (3), in dem eine Tür (15) eingebunden ist, ausgebildet ist und in dem frontseitig zum Grundrahmen (1) befestigten und im Kastenaufbau (2) integrierten Funktionsmodul (11) die für die Funktion und den Betrieb der gesamten Einheit notwendigen Versorgungsstationen wie Energieversorgung, Hydraulikelemente, Betriebsstoffbevorratung, Abfallentsorgung, Trinkwasserversorgung vorgesehen sind und das Funktionsmodul (11) mit einem von außen betätigbaren Bedientableau (12) ausgerüstet ist.
  3. Mobile Transport- und Aufbewahrungseinheiten nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, dass am Grundrahmen (1) beidseitig und nach außen gerichtete Kragträger zur Aufnahme und Führung der Module (19) der Aufbewahrungseinheit (6) vorgesehen und unterhalb der Module (19) Führungsschienen angeordnet sind.
  4. Mobile Transport- und Aufbewahrungseinheiten nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Seitenflächen der Aufbewahrungseinheit (6) und die Tür (15) zweigeteilt, als untere Verschlussklappe (10) sowie als obere Verschlussklappe (9) ausgebildet und über Scharniere (21) ein- und ausklappbar sind und im ausgeklappten Zustand die Auftritte (22) und Wetterschutze (23) herausbilden.
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