-
Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Scharnieranordnung zur gelenkigen
Verbindung von drei Teilen, eine Anordnung von Abdeckklappen mit
einer Scharnieranordnung und ein Ausstattungsteil für ein Fahrzeug
mit einer Anordnung von Abdeckklappen.
-
Zum
gelenkigen Verbinden von drei Teilen, insbesondere von zwei Fenster-,
Türflügeln oder
dergleichen mit einem Grundkörper
werden verschiedene Scharniere verwendet. So zeigt die
GB 2 156 425 A ein Eingelenkscharnier
mit zwei Flügelanbindungen.
Nachteilig an diesem Einfachgelenkscharnier ist der Umstand, dass
die gemeinsame Schwenkachse in oder vor der Ebene der übereinander
ablegbaren Seiten der Flügel
verlaufen muss. Alternativ werden daher etwas aufwändigere
Doppelgelenkscharniere eingesetzt. Eine solche Anordnung zeigt die
DE 195 41 700 A1 mit
einer Grundplatte, an der mittels Doppelqelenkscharnieren zwei Klappflügel an gegenüberliegenden
Seitenkanten angebracht sind. Insbesondere kann es sich bei der
Grundplatte um einen Teil einer Tischplatte handeln, an der kleinere
Platten derart gelenkig befestigt sind, dass diese zur Vergrößerung der
Tischfläche
nach außen
in die Ebene der Grundplatte bewegbar sind. In geschlossenem Zustand
liegen die kleineren Platten auf der Grundplatte auf, was es erlaubt,
deren Abmessungen so festzulegen, dass auch in diesem Fall eine
durchgehende Tischoberfläche
zur Verfügung
steht.
-
Doppelgelenkscharniere
finden ferner Verwendung bei Ausstattungsteilen für Fahrzeuggepäckräume. Solche
Ausstattungsteile dienen dem Zweck, in dem durch die Rohkarosserie
vorgegebenen Gepäckraum
einen ebenen Zwischenboden zu schaffen und gleichzeitig den unter
diesem, aufgrund der häufig
zerklüfteten
Struktur des Gepäckraums notwendigerweise
verbleibenden Raum durch eine zweckmäßige Aufteilung in einzelne
Fächer
für die Bedürfnisse
des Verwenders nutzbar zu machen. Dementsprechend sind solche Ausstattungsteile
oftmals gebildet aus einem schalenförmigen Unterteil mit Boden
und Seitenwänden
sowie wenigstens einer damit verschwenkbar verbundenen und in geschlossenem
Zustand auf den Oberkanten der Seitenwände aufliegenden ebenen Abdeckklappe.
Die ebene Oberseite der Abdeckklappe gibt in geschlossenem Zustand
den gewünschten
ebenen Ladeboden für
den Fahrzeuggepäckraum
vor. Um den Ladeboden auch im Bereich der Mitte zu unterstützen, weist
das Unterteil oftmals zu sätzlich
eine oder mehrere Zwischenwände
oder Zwischenstege auf, die sich nach oben bis unmittelbar zur Unterseite
der geschlossenen Abdeckklappe erstrecken. Gleichzeitig werden durch
die genannten Zwischenwände
in dem Unterteil einzelne Fächer
ausgebildet. Ein Nachteil des beschriebenen Aufbaus besteht darin,
dass die Fächer
in der Nähe
der Schwenkachse des Scharniers zwischen der einteiligen Abdeckklappe
und dem Unterteil erst dann gut zugänglich sind, wenn die Abdeckklappe
sehr weit geöffnet
ist.
-
Aufgabe
der vorliegende Erfindung unter einem ersten Gesichtspunkt ist es,
eine Scharnieranordnung zum schwenkbeweglichen Verbinden von drei
oder mehr Teilen, insbesondere von zwei Flügeln und einem Beschlagelement
zu schaffen, bei der die Flügel
in einer ersten Stellung aneinandergrenzend in einer Ebene liegend
gehalten werden und in wenigstens einer zweiten Stellung die Flügel flach
aufeinander liegend gehalten werden.
-
Unter
einem weiteren Gesichtspunkt ist es Aufgabe der vorliegenden Erfindung,
eine Anordnung von Abdeckklappen zu schaffen, bei der mehrere einzeln
bewegbare Abdeckklappen in einer ersten Stellung aneinandergrenzend
in einer Ebene liegend gehalten werden und in wenigstens einer zweiten Stellung
eine oder mehrere Abdeckklappen flach aufeinander liegend gehalten
werden.
-
Unter
noch einem weiteren Gesichtspunkt ist es Aufgabe der Erfindung,
ein Ausstattungsteil für
ein Fahrzeug zu schaffen, das durch eine einfach zu bedienende Anordnung
von einzeln bewegbaren Abdeckklappen verschließbar ist.
-
Diese
Aufgabe wird gelöst
durch eine Scharnieranordnung mit den Merkmalen des Anspruchs 1, durch
eine Anordnung von Abdeckklappen mit den Merkmalen des Anspruchs
9 sowie durch ein Fahrzeugausstattungsteil mit den Merkmalen des
Anspruchs 12.
-
Vorteilhafte
Weiterbildungen der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus den
Unteransprüchen
2 bis 8, 10 und 11.
-
Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung werden nachfolgend beispielhaft beschrieben, wobei
auf die beigefügten
Zeichnungen Bezug genommen wird. Darin zeigt:
-
1 eine
perspektivische Seitenschnittansicht einer Anordnung von Abdeckklappen
mit einer erfindungsgemäßen Scharnieranordnung
in einer ersten Stellung mit flach abgelegten Abdeckklapen;
-
2 eine
perspektivische Seitenschnittansicht der Anordnung von Abdeckklappen
gemäß 1 in
teilgeöffnetem
Zustand; und
-
3 eine
perspektivische Seitenschnittansicht auf ein erfindungsgemäßes Ausstattungsteil
für einen
Fahrzeuggepäckraum
mit einer Anordnung von Abdeckklappen gemäß 1.
-
Eine
bevorzugte Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Scharnieranordnung
innerhalb einer Anordnung von Abdeckklappen ergibt sich aus 1 und 2,
wobei in diesen Darstellungen die Abdeckklappen 1, 2 zum
besseren Verständnis
seitlich in einem Bereich der Scharnieranordnung angeschnitten dargestellt
sind. Die gezeigte Anordnung von Abdeckklappen weist eine erste
und eine zweite Abdeckklappe 1, 2 sowie eine Scharnieranordnung zur
gelenkigen, verschwenkbaren Verbindung der Abdeckklappen mit einem
Beschlagelement 4 auf.
-
Innerhalb
der Scharnieranordnung wird die gelenkige Verbindung zwischen der
ersten Befestigungslasche 7 und dem Beschlagelement 4 sowie der
zweiten Befestigungslasche 8 und dem Beschlagelement 4 durch
ein erstes und ein zweites Scharnier geschaffen. Jedes der dargestellten
Scharniere mit jeweils zwei exakt definierten Schwenkachsen AA und
AB bzw. AA und AC stellt für
sich genommen ein Doppelgelenkscharnier dar. Das erste Doppelgelenkscharnier
verläuft
von einer ersten Befestigungslasche 7 über einen ersten Scharnierarm 5 zu
dem Beschlagelement 4. Die erste Befestigungslasche 7 und
der erste Scharnierarm 5 verfügen jeweils über Befestigungsaugen
mittels derer im Zusammenwirken mit einem ersten äußeren Zapfen
eine um eine erste äußere Schwenkachse
AB schwenkbewegliche Verbindung besteht. Weiterhin ist der erste
Scharnierarm 5 über
weitere Befestigungsaugen und einen inneren Zapfen an Befestigungsaugen
des Beschlagelements 4 schwenkbeweglich um die Schwenkachse
AA angebracht.
-
Der
erste Scharnierarm 5 gibt einen festen Abstand zwischen
der ersten äußeren Schwenkachse
AB und der inneren Schwenkachse AA vor.
-
Das
zweite Doppelgelenkscharnier verläuft von einer zweiten Befestigungslasche 8 über einen zweiten
Scharnierarm 6 zu dem Beschlagelement 4. Die zweite
Befestigungslasche 8 und der zweite Scharnierarm 6 sind
durch weitere Befestigungsaugen und einen zweiten äußeren Zapfen
um eine durch diesen verlaufende zweite äußere Schwenkachse AC schwenkbeweglich
miteinander verbunden. Der zweite Scharnierarm 6 ist durch
den inneren Zapfen mit den Befestigungsaugen an dem Beschlagelement 4 schwenkbeweglich
angebracht. Der zweite Scharnierarm 6 gibt einen festen
Abstand zwischen der ersten äußeren Schwenkachse
AC und der inneren Schwenkachse AA vor.
-
Beide
Abdeckklappen 1, 2 weisen an einer Außenkante
jeweils eine Aussparung zur Aufnahme jeweils einer Befestigungslasche 7, 8 der
Scharnieranordnung auf. Dabei liegen die Abdeckklappen 1, 2 in
der geschlossenen Stellung mit einem Abschnitt der an das Scharnier
jeweils angrenzenden Außenkante
auf sich zu beiden Seiten neben den Befestigungsaugen der Scharnieranordnung
erstreckenden flachen Bereichen an ortsfesten Beschlagelement 4 auf.
Auf diese Art wird die Einleitung von Kräften durch auf den Abdeckklappen 1, 2 aufgelagerte
Gegenstände
in die Scharnieranordnung und insbesondere in die Gelenkzapfen vermieden.
-
Während in 1 beide
Abdeckklappen in abgelegter, also geschlossener Stellung dargestellt sind,
lässt 2 die
Situation mit einer geöffneten Abdeckklappe
erkennen. Die zuvor auf der rechten Seite in geschlossener Stellung
dargestellte Abdeckklappe 2 kann in der geöffneten
Stellung auf der linken Abdeckklappe 1 flach abgelegt werden.
Voraussetzung dafür
ist, dass der Abstand von innerer Schwenkachse AA zu äußerer Schwenkachse
AB, AC, mithin also die Länge
der Scharnierarme 5, 6, abhängig von der Lage der äußeren Schwenkachse AB,
AC in Bezug auf die Oberseite der jeweiligen Abdeckklappe 1, 2,
ausreichend groß bemessen
ist.
-
Erkennbar
lassen sich die vorteilhaften Eigenschaften der erfindungsgemäßen Scharnieranordnung
in einer verallgemeinerten technischen Lehre dahingehend zusammenfassen,
dass die Schwenkachsen der inneren Gelenke der beiden Doppelgelenkscharniere
im wesentlichen zusammenfallen. Für die gezeigte Ausführungsform
wird dies erreicht, indem beide Scharnierarme 5, 6 auf dem
gemeinsamen inneren Zapfen mit der Achse AA gelagert sind. Dies
erlaubt einen besonders kompakten Aufbau der Scharnieranordnung
im Bereich des Beschlagelements 4. Eine besonders hohe
Stabilität wird
ferner erzielt, wenn, wie dies in 1 gezeigt
ist, die Scharnierarme 5, 6 im Bereich der Befestigungsaugen
für den
inneren Zapfen mit der Achse AA Aussparungen erhalten, die eine
kammartige Verschränkung
der Scharnierarme 5, 6, auf dem inneren Zapfen
erlauben. Eine noch größere Festigkeit
der Verbindung zwischen den Scharnierarmen 5, 6,
und dem Beschlagelement 4 ergibt sich, wenn die vorgenannten
Aussparungen in den Scharnierarmen 5, 6, so bemessen
sind, dass innerhalb der Aussparung noch zusätzlich ein flaches Auge des
Beschlagelements 4 aufgenommen wird, wie dies insbesondere
in 1 zu erkennen ist.
-
Die
erfindungsgemäße Wirkung
lässt sich auch
in einer Abwandlung mit zwei einzelnen, räumlich getrennten Anbindungsstellen
für die
beiden Scharnierarme 5, 6 erreichen, wenn die
beiden Schwenkachsen, die durch die Verbindungen zwischen dem Beschlagelement 4 und
dem jeweiligen Scharnierarm 5, 6 definiert werden,
genau oder nahezu in einer Flucht liegen.
-
Eine
bevorzugte Ausführungsform
eines erfindungsgemäßen Ausstattungsteils
für einen
Fahrzeuggepäckraum
umfasst gemäß 3 ein
Unterteil 3 mit Boden, Seitenwänden und einem Zwischensteg.
In der dargestellten Ausführungsform
ist der im Unterteil zur Verfügung
stehende Raum durch den Zwischensteg in ein linkes und ein rechtes
Fach aufgeteilt. Auf die obere Kante des Zwischenstegs ist die bereits
beschriebene Anordnung von Abdeckklappen gemäß 1 und 2 mittels
der gabelförmigen Unterseite
des Beschlagelements 4, gegen Verschieben gesichert aufgesetzt.
In der in 3 veranschaulichten Stellung
der Abdeckklappen werden das linke und rechte Fach von der linken
beziehungsweise rechten Abdeckklappe verschlossen.
-
Aufgrund
der zuvor beschriebenen Eigenschaften der erfindungsgemäßen Anordnung
von Abdeckklappen lässt
sich jede der Abdeckklappen 1, 2 einzeln öffnen und
auf der jeweils anderen ablegen, um einen ungehinderten Zugang zu
dem darunter liegenden Fach zu erhalten.