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Die
vorliegende Erfindung betrifft neue optisch aktive Carboxamide,
mehrere Verfahren zu deren Herstellung und deren Verwendung zur
Bekämpfung
von unerwünschten
Mikroorganismen.
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Es
ist bereits bekannt, dass zahlreiche Carboxamide fungizide Eigenschaften
besitzen (vgl. z.B. WO 03/010149, WO 02/059086, WO 02/38542, WO
00/09482, DE-A 102 29 595, EP-A 0 591 699, EP-A 0 589 301 und EP-A
0 545 099). So sind z.B. die Racernate von 5-Fluor-1,3-dimethyl-N-[2-(1,3,3-trimethylbutyl)phenyl]-1H-pyrazol-4-carboxamid
aus WO 03/010149 und N-[2-(1,3-Dimethylbutyl)phenyl]-2-iodbenzamid
aus DE-A 102 29 595 bekannt. Die Wirksamkeit dieser Stoffe ist gut,
lässt aber
bei niedrigen Aufwandmengen in manchen Fällen zu wünschen übrig.
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Wegen
der vielfältigen
Anforderungen an moderne Schädlingsbekämpfungsmittel,
beispielsweise was Wirkhöhe,
Wirkdauer, Wirkspektrum, Anwendungsspektrum, Toxizität, Kombination
mit anderen Wirkstoffen, Kombination mit Formulierungshilfsmitteln
oder die Synthese angeht, und wegen des möglichen Auftretens von Resistenzen
kann die Entwicklung solcher Stoffe jedoch nie als abgeschlossen
betrachtet werden, und es besteht beständig ein hoher Bedarf an neuen
Verbindungen, die zumindest in Teilaspekten Vorteile gegenüber den
bekannten Verbindungen bringen.
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Es
wurden nun neue optisch aktive Carboxamide der Formel (I)
gefunden, in welcher
R
für Wasserstoff,
Fluor, Chlor, Methyl, Ethyl oder Trifluormethyl steht,
wobei
die mit * markierte Bindung mit dem Amid verbunden ist, während die
mit # markierte Bindung mit der Alkylseitenkette verknüpft ist,
R
1 für
Wasserstoff, Fluor, Chlor, Methyl oder Trifluormethyl steht,
A
für den
Rest der Formel (A1)
R
2 für Methyl,
Trifluormethyl oder Difluormethyl steht,
R
3 für Wasserstoff,
Fluor oder Chlor steht, oder
A für den Rest der Formel (A2)
R
4 für Trifluormethyl,
Chlor, Brom oder Iod steht, oder
A für den Rest der Formel (A3)
R
5 für Methyl,
Trifluormethyl oder Difluormethyl steht.
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Die
Verbindungen der Formel (I) besitzen S-Konfiguration [mit S markiertes
C-Atom in Formel (I)].
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Weiterhin
wurde gefunden, dass man optisch aktive Carboxamide der Formel (I)
erhält,
indem man
- a) Carbonsäure-Derivate der Formel (II) in welcher
A die oben
angegebenen Bedeutungen hat und
X1 für Halogen
oder Hydroxy steht,
mit einem Amin der Formel (III) in welcher R und M die oben
angegebenen Bedeutungen haben, gegebenenfalls in Gegenwart eines
Katalysators, gegebenenfalls in Gegenwart eines Kondensationsmittels,
gegebenenfalls in Gegenwart eines Säurebindemittels und gegebenenfalls
in Gegenwart eines Verdünnungsmittels
umsetzt, oder
- b) racemische Verbindungen der Formel (I-rac) in welcher R, M und A die
oben angegebenen Bedeutungen haben, an einer chiralen stationären Kieselgelphase
in Gegenwart eines Eluenten oder eines Eluenten-Gemisches als flüssiger Phase
chromatographiert, oder mit optisch aktiven Säuren unter Salzbildung fraktioniert
kristallisiert und anschließend
die enantiomerenreine oder angereicherte Verbindung der Formel (I)
freisetzt, oder
- c) Verbindungen der Formel (IV) in welcher R, M und A die
oben angegebenen Bedeutungen haben,
oder Verbindungen der Formel
(I) in welcher R, M und A die
oben angegebenen Bedeutungen haben,
oder Gemische beider Verbindungen
in Gegenwart eines optisch aktiven Katalysators bzw. eines Katalysators
mit optisch aktivem Liganden hydriert.
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Schließlich wurde
gefunden, dass die neuen optisch aktiven Carboxamide der Formel
(I) sehr gute mikrobizide Eigenschaften besitzen und zur Bekämpfung unerwünschter
Mikroorganismen sowohl im Pflanzenschutz als auch im Materialschutz
verwendbar sind.
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Die
neuen optisch aktiven Carboxamide der Formel (I) zeichnen sich gegenüber bekannten
Carboxamide vor allem durch verbesserte Wirkung, bzw. geringere
Aufwandmenge und somit geringere Umweltbelastung und verminderte
Toxizität
aus.
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Die
erfindungsgemäßen optisch
aktive Carboxamide sind durch die Formel (I) allgemein definiert.
Bevorzugte Restedefinitionen der vorstehenden und nachfolgend genannten
Formeln sind im Folgenden angegeben. Diese Definitionen gelten für die Endprodukte
der Formel (I) wie für
alle Zwischenprodukte gleichermaßen.
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R
steht bevorzugt für
Wasserstoff, Methyl oder Ethyl.
-
R
steht besonders bevorzugt für
Wasserstoff oder Methyl.
-
M
steht bevorzugt für
M-1.
-
M
steht außerdem
bevorzugt für
M-2.
-
M
steht außerdem
bevorzugt für
M-3.
-
M
steht außerdem
bevorzugt für
M-4.
-
M
steht besonders bevorzugt für
M-1, wobei R1 für Wasserstoff steht.
-
M
steht außerdem
besonders bevorzugt für
M-2, wobei R1 für Wasserstoff steht.
-
R1 steht bevorzugt für Wasserstoff.
-
R1 steht außerdem bevorzugt für Fluor,
wobei Fluor besonders bevorzugt in 4-, 5- oder 6-Position, ganz besonders bevorzugt in
4- oder 6-Position, insbesondere in 4-Position des Anilidrestes
steht [vgl. oben Formel (I)].
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A
steht bevorzugt für
den Rest A1.
-
A
steht besonders bevorzugt für
A1 mit der Bedeutung 5-Fluor-1,3-dimethyl-1H-pyrazol-4-yl, 3-Trifluormethyl-1-methyl-1H-pyrazol-4-yl
oder 3-Difluormethyl-1-methyl-1H-pyrazol-4-yl.
-
A
steht ganz besonders bevorzugt für
A1 mit der Bedeutung 5-Fluor-1,3-dimethyl-1H-pyrazol-4-yl.
-
A
steht außerdem
bevorzugt für
den Rest A2.
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A
steht besonders bevorzugt für
A2 mit der Bedeutung 2-Trifluormethylphenyl oder 2-Iod-phenyl.
-
A
steht außerdem
bevorzugt für
den Rest A3.
-
A
steht besonders bevorzugt für
A3 mit der Bedeutung 1,4-Dimethyl-pyrazol-3-yl, 1-Methyl-4-trifluormethyl-pyrazol-3-yl
oder 1-Methyl-4-difluormethyl-pyrazol-3-yl.
-
A
steht ganz besonders bevorzugt für
A3 mit der Bedeutung 1-Methyl-4-trifluormethyl-pyrazol-3-yl.
-
R2 steht bevorzugt für Methyl oder Trifluormethyl.
-
R3 steht bevorzugt für Wasserstoff oder Fluor.
-
R4 steht bevorzugt für Trifluormethyl oder Iod.
-
R5 steht bevorzugt für Trifluormethyl.
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Die
oben aufgeführten
allgemeinen oder in Vorzugsbereichen aufgeführten Restedefinitionen bzw.
Erläuterungen
können
jedoch auch untereinander, also zwischen den jeweiligen Bereichen
und Vorzugsbereichen beliebig kombiniert werden. Sie gelten für die Endprodukte
sowie für
die Vor- und Zwischenprodukte
entsprechend.
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Die
genannten Definitionen können
untereinander in beliebiger Weise kombiniert werden. Außerdem können auch
einzelne Definitionen entfallen.
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Bevorzugt,
besonders bevorzugt oder ganz besonders bevorzugt sind Verbindungen
der Formel (I), welche jeweils die unter bevorzugt, besonders bevorzugt
oder ganz besonders bevorzugt genannten Substituenten tragen.
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Erläuterung der Verfahren und Zwischenprodukte
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Verfahren (a)
-
Verwendet
man 1-Methyl-4-(trifluormethyl)-1H-pyrrol-3-carbonyl-chlorid und
{2-[(1S)-1,3,3-Trimethylbutyl]phenyl}amin als Ausgangsstoffe, so
kann das erfindungsgemäße Verfahren
(a) durch das folgende Formelschema veranschaulicht werden:
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Die
zur Durchführung
des erfindungsgemäßen Verfahrens
(a) als Ausgangsstoffe benötigten
Carbonsäure-Derivate
sind durch die Formel (II) allgemein definiert. In dieser Formel
(II) hat A bevorzugt, besonders bevorzugt bzw. ganz besonders bevorzugt
diejenigen Bedeutungen, die bereits im Zusammenhang mit der Beschreibung
der erfindungsgemäßen Verbindungen
der Formel (I) als bevorzugt, besonders bevorzugt bzw. ganz besonders
bevorzugt für
A angegeben wurden. X1 steht bevorzugt für Chlor,
Brom oder Hydroxy, besonders bevorzugt für Chlor.
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Die
Carbonsäure-Derivate
der Formel (II) sind bekannt (vgl. WO 93/11117, EP-A 0 545 099,
EP-A 0 589 301 und EP-A 0 589 313).
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Die
zur Durchführung
des erfindungsgemäßen Verfahrens
(a) als Ausgangsstoffe weiterhin benötigten Amine sind durch die
Formel (III) allgemein definiert. In dieser Formel (III) haben R
und M bevorzugt, besonders bevorzugt bzw. ganz besonders bevorzugt
diejenigen Bedeutungen, die bereits im Zusammenhang mit der Beschreibung
der erfindungsgemäßen Verbindungen
der Formel (I) für
diese Reste als bevorzugt, besonders bevorzugt bzw. ganz besonders
bevorzugt angegeben wurden.
-
Die
Amine der Formel (III) sind neu.
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Amine
der Formel (III-a)
in welcher
R die oben
angegebenen Bedeutungen hat,
M
1 für M-1 steht,
lassen
sich beispielsweise herstellen, indem man
- d)
in einem ersten Schritt ein Anilin-Derivat der Formel (VI) in welcher R1 die
oben angegebenen Bedeutungen hat,
mit einem Alken der Formel
(VII) in welcher R die oben angegebenen
Bedeutungen hat,
in Gegenwart eines Katalysators, gegebenenfalls
in Gegenwart einer Base und gegebenenfalls in Gegenwart eines Verdünnungsmittels
umsetzt,
und das so erhaltene Alkenanilin der Formel (VIII) in welcher R und R1 die oben angegebenen Bedeutungen haben,
in
einem zweiten Schritt gegebenenfalls in Gegenwart eines Verdünnungsmittels
und gegebenenfalls in Gegenwart eines Katalysators hydriert,
und
das so erhaltene racemische Anilin-Derivat der Formel (III-a-rac) in welcher R und R1 die oben angegebenen Bedeutungen haben,
in
einem dritten Schritt an einer chiralen stationären Kieselgelphase in Gegenwart
eines Eluenten oder eines Eluenten-Gemisches als flüssiger Phase
chromatographiert.
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Die
Hydrierung von Verbindungen der Formel (VIII) kann gegebenenfalls
auch in Gegenwart eines optisch aktiven Katalysators, bzw. in Gegenwart
eines Katalysators und eines optisch aktiven Liganden erfolgen und
somit optisch aktive Verbindungen der Formel (III-a) liefem.
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Verbindungen
der Formel (III-a-rac) können
auch in Anwesenheit von optisch aktiven Säuren unter Salzbildung fraktioniert
kristallisiert werden, wonach man enantiomerenreine oder angereicherte
Verbindung der Formel (III-a) freisetzt. Als Säuren zur Bildung diastereomerer
Salze eignen sich generell alle optisch aktiven Säuren. Beispielhaft
seien genannt: (1S)-(+)-Campher-10-sulfonsäure, (1R)-(-)-Campher-10-sulfonsäure, S,S-(-)-Weinsäure, R,R-(+)-Weinsäure, R-Milchsäure, S-Milchsäure oder
optisch aktive Aminosäuren,
bevorzugt natürlich
vorkommende optisch aktive Aminosäuren.
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Die
zur Durchführung
des erfindungsgemäßen Verfahrens
(d) als Ausgangsstoffe benötigten
Anilin-Derivate
sind durch die Formel (VI) allgemein definiert. In dieser Formel
(VI) hat R1 bevorzugt, besonders bevorzugt
bzw. ganz besonders bevorzugt diejenigen Bedeutungen, die bereits
im Zusammenhang mit der Beschreibung der erfindungsgemäßen Verbindungen
der Formel(I) für
diese Reste als bevorzugt, besonders bevorzugt bzw. ganz besonders
bevorzugt angegeben wurden.
-
Anilin-Derivate
der Formel (VI) sind bekannt.
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Die
zur Durchführung
des erfindungsgemäßen Verfahrens
(d) als Ausgangsstoffe weiterhin benötigten Alkene sind durch die
Formel (VII) allgemein definiert. In dieser Formel (VII) hat R bevorzugt,
besonders bevorzugt bzw. ganz besonders bevorzugt diejenigen Bedeutungen,
die bereits im Zusammenhang mit der Beschreibung der erfindungsgemäßen Verbindungen
der Formel (I) für
diesen Rest als bevorzugt, besonders bevorzugt bzw. ganz besonders
bevorzugt angegeben wurden.
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Alkene
der Formel (VII) sind bekannt oder können nach bekannten Methoden
erhalten werden.
-
Die
bei der Durchführung
des erfindungsgemäßen Verfahrens
(d) als Zwischenprodukte durchlaufenen Alkenaniline sind durch die
Formel (VIII) allgemein definiert. In dieser Formel (VIII) haben
R und R1 bevorzugt, besonders bevorzugt
bzw. ganz besonders bevorzugt diejenigen Bedeutungen, die bereits
im Zusammenhang mit der Beschreibung der erfindungsgemäßen Verbindungen
der Formel (I) für
diese Reste als bevorzugt, besonders bevorzugt bzw. ganz besonders
bevorzugt angegeben wurden.
-
Alkenaniline
der Formel (VIII) sind bekannt und/oder können nach bekannten Verfahren
erhalten werden.
-
Die
Amine der Formel (III-b)
in welcher
R die oben
angegebenen Bedeutungen hat,
M
2 für M-2, M-3
oder M-4 steht,
lassen sich beispielsweise herstellen, indem
man
- e) racemische Amine der Formel (III-b-rac) in welcher R und M2 die oben angegebenen Bedeutungen haben,
an einer chiralen stationären
Kieselgelphase in Gegenwart eines Eluenten oder eines Eluenten-Gemisches
als flüssiger
Phase chromatographiert.
-
Die
racemischen Amine der Formel (III-b-rac) sind bekannt und/oder können nach
bekannten Verfahren erhalten werden (vgl. z.B. WO 02/38542, EP-A
1 036 793 und EP-A 0 737 682).
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Verfahren (b)
-
Die
bei der Durchführung
des erfindungsgemäßen Verfahrens
(b) als Ausgangsstoffe benötigten
racemischen Verbindungen sind durch die Formel (I-rac) allgemein
definiert. In dieser Formel stehen R, M und A bevorzugt, besonders
bevorzugt bzw. ganz besonders bevorzugt für diejenigen Bedeutungen, die
bereits in Zusammenhang mit der Beschreibung der erfindungsgemäßen Verbindungen
der Formel (I) für
diese Reste als bevorzugt, besonders bevorzugt bzw. ganz besonders
bevorzugt genannt wurden.
-
Die
bei der Durchführung
des erfindungsgemäßen Verfahrens
(b) eingesetzten racemischen Verbindungen der Formel (I-rac) sind
bekannt und lassen sich nach bekannten Verfahren herstellen (vgl.
z.B. WO 03/010149, WO 02/38542 und DE-A 102 29 595). Racemische
Verbindungen der Formel (I-rac) können z.B. erhalten werden,
indem man Carbonsäure-Derivate
der Formel (II) mit racemischen Verbindungen der Formeln (III-a-rac)
oder (III-b-rac) in Analogie zu dem erfindungsgemäßen Verfahren
(a) umsetzt.
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Bei
der Durchführung
des erfindungsgemäßen Verfahrens
(b) arbeitet man nach Methoden der präparativen Chromatographie,
vorzugsweise nach der Methode der High Performance Liquid Chromatography (HPLC).
Dabei wird eine chirale stationäre
Kieselgelphase verwendet. Als besonders geeignet für die Trennung
der Verbindungen der Formel (I-rac) in die beiden Enantiomere hat
sich Chiracel OD® erwiesen. Dieses Trennmaterial
ist kommerziell erhältlich.
Es können
aber auch andere stationäre
Phasen als Chromatographiematerial verwendet werden.
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Sollen
Verbindungen der Formel (I-rac) mittels fraktionierter Kristallisation
in die einzelnen optisch aktiven Verbindungen getrennt werden, eignen
sich zur Bildung diastereomerer Salze generell alle optisch aktiven
Säuren.
Beispielhaft seien genannt: (1S)-(+)-Campher-10-sulfonsäure, (1R)-(-)-Campher-10-sulfonsäure, S,S-(-)-Weinsäure, R,R-(+)-Weinsäure, R-Milchsäure, S-Milchsäure oder
optisch aktive Aminosäuren,
bevorzugt natürlich
vorkommende optisch aktive Aminosäuren.
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Verfahren (c)
-
Verwendet
man N-[2-(1,3-Dimethylbut-1-en-1-yl)phenyl]-5-fluor-1,3-dimethyl-1H-pyrazol-4-carboxamid,
Wasserstoff und einen optisch aktiven Katalysator als Ausgangsstoffe,
so kann das erfindungsgemäße Verfahren
(c) durch das folgende Formelschema veranschaulicht werden:
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Die
bei der Durchführung
des erfindungsgemäßen Verfahrens
(c) als Ausgangsstoffe benötigten
Verbindungen sind durch die Formel (IV) und (V) allgemein definiert.
In diesen Formeln haben R, M und A bevorzugt, besonders bevorzugt
bzw. ganz besonders bevorzugt diejenigen Bedeutungen, die bereits
in Zusammenhang mit der Beschreibung der erfindungsgemäßen Verbindungen
der Formel (I) für
diese Reste als bevorzugt, besonders bevorzugt bzw. ganz besonders
bevorzugt genannt wurden.
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Verbindungen
der Formel (IV) und (V) (oder Gemische dieser Verbindungen) werden
erhalten, indem man
- f) Carbonsäure-Derivate
der Formel (II) in welcher
A die oben
angegebenen Bedeutungen hat und
X1 für Halogen
oder Hydroxy steht,
entweder mit einem Alkenanilin der Formel
(VIII) in welcher R und R1 die oben angegebenen Bedeutungen haben,
oder
mit einem Alkenanilin der Formel (IX) in welcher R und R1 die oben angegebenen Bedeutungen haben,
gegebenenfalls in Gegenwart eines Katalysators, gegebenenfalls in
Gegenwart eines Kondensationsmittels, gegebenenfalls in Gegenwart
eines Säurebindemittels
und gegebenenfalls in Gegenwart eines Verdünnungsmittels umsetzt, oder
- g) Carboxamide der Formel (X) in welcher
M und A die
oben angegebenen Bedeutungen haben, und
Y für Brom oder Iod steht,
mit
einem Alken der Formel (VII) in welcher R die oben angegebenen
Bedeutungen hat, oder einem Alken der Formel (XI) in welcher R die oben angegebenen
Bedeutungen hat,
in Gegenwart eines Katalysators, gegebenenfalls
in Gegenwart einer Base und gegebenenfalls in Gegenwart eines Verdünnungsmittels
umsetzt.
-
Die
zur Durchführung
des erfindungsgemäßen Verfahrens
(f) als Ausgangsstoffe benötigten
Carbonsäure-Derivate
der Formel (II) sind bereits in Zusammenhang mit Verfahren (a) beschrieben
worden.
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Die
zur Durchführung
des erfindungsgemäßen Verfahrens
(f) weiterhin als Ausgangsstoffe benötigten Alkenaniline der Formel
(VIII) sind bereits in Zusammenhang mit Verfahren (d) beschrieben
worden.
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Die
zur Durchführung
des erfindungsgemäßen Verfahrens
(f) alternativ als Ausgangsstoffe benötigten Alkenaniline sind durch
die Formel (IX) allgemein defieniert. In dieser Formel (IX) haben
R und R1 bevorzugt, besonders bevorzugt
bzw. ganz besonders bevorzugt diejenigen Bedeutungen, die bereits
im Zusammenhang mit der Beschreibung der erfindungsgemäßen Verbindungen
der Formel (I) für
diese Reste als bevorzugt, besonders bevorzugt bzw. ganz besonders
bevorzugt angegeben wurden.
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Alkenaniline
der Formel (IX) sind bekannt und/oder können nach bekannten Verfahren
erhalten werden.
-
Die
zur Durchführung
des erfindungsgemäßen Verfahrens
(g) als Ausgangsstoffe benötigten
Carboxamide sind durch die Formel (X) allgemein definiert. In dieser
Formel (X) haben M und A bevorzugt, besonders bevorzugt bzw. ganz
besonders bevorzugt diejenigen Bedeutungen, die bereits im Zusammenhang
mit der Beschreibung der erfindungsgemäßen Verbindungen der Formel
(I) für
diese Reste als bevorzugt, besonders bevorzugt bzw. ganz besonders
bevorzugt angegeben wurden.
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Carboxamide
der Formel (X) sind bekannt und/oder können nach bekannten Methoden
erhalten werden (vgl. WO 03/010149).
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Die
zur Durchführung
des erfindungsgemäßen Verfahrens
(g) weiterhin als Ausgangsstoffe benötigten Alkene der Formel (VII)
sind bereits in Zusammenhang mit Verfahren (d) beschrieben worden.
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Die
zur Durchführung
des erfindungsgemäßen Verfahrens
(g) alternativ als Ausgangsstoffe benötigten Alkene sind durch die
Formel (XI) allgemein definiert. In dieser Formel (XI) hat R bevorzugt,
besonders bevorzugt bzw. ganz besonders bevorzugt diejenigen Bedeutungen,
die bereits im Zusammenhang mit der Beschreibung der erfindungsgemäßen Verbindungen
der Formel (I) für
diesen Rest als bevorzugt, besonders bevorzugt bzw. ganz besonders
bevorzugt angegeben wurden.
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Alkene
der Formel (XI) sind bekannt oder können nach bekannten Methoden
erhalten werden.
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Reaktionsbedingungen
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Als
Verdünnungsmittel
zur Durchführung
der erfindungsgemäßen Verfahren
(a) und (f) kommen alle inerten organischen Lösungsmittel in Betracht. Hierzu
gehören
vorzugsweise aliphatische, alicyclische oder aromatische Kohlenwasserstoffe,
wie z.B. Petrolether, Hexan, Heptan, Cyclohexan, Methylcyclohexan,
Benzol, Toluol, Xylol oder Decalin; halogenierte Kohlenwasserstoffe,
wie z.B. Chlorbenzol, Dichlorbenzol, Dichlormethan, Chloroform,
Tetrachlormethan, Dichlorethan oder Trichlorethan; Ether, wie Diethylether,
Diisopropylether, Methyl-tert-butylether, Methyl-tert-Amylether,
Dioxan, Tetrahydrofuran, 1,2-Dimethoxyethan, 1,2-Diethoxyethan oder
Anisol oder Amide, wie N,N-Dimethylformamid,
N,N-Dimethylacetamid, N-Methylformanilid, N-Methylpyrrolidon oder
Hexamethylphosphorsäuretriamid.
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Die
erfindungsgemäßen Verfahren
(a) und (f) werden gegebenenfalls in Gegenwart eines geeigneten Säureakzeptors
durchgeführt.
Als solche kommen alle üblichen
anorganischen oder organischen Basen infrage. Hierzu gehören vorzugsweise
Erdalkalimetall- oder Allcalimetallhydride, -hydroxide, -amide,
-alkoholate, -acetate, -carbonate oder -hydrogencarbonate, wie z.B.
Natriumhydrid, Natriumamid, Natrium-methylat, Natrium-ethylat, Kalium-tert.-butylat,
Natriumhydroxid, Kaliumhydroxid, Ammoniumhydroxid, Natriumacetat,
Kaliumacetat, Calciumacetat, Ammoniumacetat, Natriumcarbonat, Kaliumcarbonat,
Kaliumhydrogencarbonat, Natriumhydrogencarbonat oder Ammoniumcarbonat,
sowie tertiäre
Amine, wie Trimethylamin, Triethylamin, Tributylamin, N,N-Dimethylanilin,
N,N-Dimethyl-benzylamin,
Pyridin, N-Methylpiperidin, N-Methylmorpholin, N,N-Dimethylaminopyridin,
Diazabicyclooctan (DABCO), Diazabicyclononen (DBN) oder Diazabicycloundecen
(DBU).
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Die
erfindungsgemäßen Verfahren
(a) und (f) werden gegebenenfalls in Gegenwart eines geeigneten Kondensationsmittels
durchgeführt.
Als solche kommen alle üblicherweise
für derartige
Amidierungsreaktionen verwendbaren Kondensationsmittel infrage.
Beispielhaft genannt seien Säurehalogenidbildner
wie Phosgen, Phosphortribromid, Phosphortrichlorid, Phosphorpentachlorid,
Phosphoroxychlorid oder Thionylchlorid; Anhydridbildner wie Chlorameisensäureethylester,
Chlorameisensäuremethylester,
Chlorameisensäureisopropylester,
Chlorameisensäureisobutylester
oder Methansul fonylchlorid; Carbodiimide, wie N,N'-Dicyclohexylcarbodiimid
(DCC) oder andere übliche
Kondensationsmittel, wie Phosphorpentoxid, Polyphosphorsäure, N,N'-Carbonyldiimidazol,
2-Ethoxy-N-ethoxycarbonyl-1,2-dihydrochinolin
(EEDQ), Triphenylphosphin/Tetrachlorkohlenstoff oder Bromtripyrrolidinophosphonium-hexafluorophosphat.
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Die
erfindungsgemäßen Verfahren
(a) und (f) werden gegebenenfalls in Gegenwart eines Katalysators durchgeführt. Beispielsweise
genannt seien 4-Dimethylaminopyridin, 1-Hydroxy-benzotriazol oder
Dimethylformamid.
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Die
Reaktionstemperaturen können
bei der Durchführung
der erfindungsgemäßen Verfahren
(a) und (f) in einem größeren Bereich
variiert werden. Im Allgemeinen arbeitet man bei Temperaturen von
0°C bis 150°C, vorzugsweise
bei Temperaturen von 0°C
bis 80°C.
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Zur
Durchführung
des erfindungsgemäßen Verfahrens
(a) zur Herstellung der Verbindungen der Formel (I) setzt man pro
mol des Carbonsäure-Derivates
der Formel (II) im Allgemeinen 0,2 bis 5 mol, vorzugsweise 0,5 bis
2 mol an Anilin-Derivat der Formel (III) ein.
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Zur
Durchführung
des erfindungsgemäßen Verfahrens
(f) zur Herstellung der Verbindungen der Formeln (IV) und (V) setzt
man pro mol des Carbonsäure-Derivates
der Formel (II) im Allgemeinen 0,2 bis 5 mol, vorzugsweise 0,5 bis
2 mol an Alkenanilin der Formel (VIII) oder (IX) ein.
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Als
Eluenten kommen bei der Durchführung
des erfindungsgemäßen Verfahren
(b) jeweils alle üblichen
inerten, organischen Solventien sowie Gemische von diesen, oder
auch Gemische von diesen mit Wasser in Frage. Vorzugsweise verwendbar
sind gegebenenfalls halogenierte aliphatische, alicyclische oder
aromatische Kohlenwasserstoffe, wie Petrolether, Hexan, Heptan,
Cyclohexan; Dichlormethan, Chloroform; Alkohole, wie Methanol, Ethanol,
Propanol; Nitrile, wie Acetonitril; Ester wie Essigsäuremethylester
oder Essigsäureethylester.
Besonders bevorzugt verwendet man aliphatische Kohlenwasserstoffe,
wie Hexan oder Heptan, und Alkohole, wie Methanol oder Propanol,
ganz besonders bevorzugt n-Heptan und Isopropanol bzw. Gemische
von diesen.
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Die
Reaktionstemperaturen können
bei der Durchführung
des erfindungsgemäßen Verfahrens
(b) jeweils in einem größeren Bereich
variiert werden. Im Allgemeinen arbeitet man bei Temperaturen zwischen 10°C und 60°C, vorzugsweise
zwischen 10°C
und 40°C,
besonders bevorzugt bei Raumtemperatur.
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Bei
der Durchführung
des erfindungsgemäßen Verfahrens
(b) wird im Allgemeinen eine ca. 1%ige Lösung der racemischen Verbindung
(I-rac) für
die chromatographische Trennung eingesetzt. Es ist jedoch auch möglich, andere
Konzentrationen zu verwenden. Die Aufarbeitung erfolgt nach üblichen
Methoden. Im Allgemeinen verfährt
man in der Weise, dass man das Eluat weitgehend einengt, feste Bestandteile
abfiltriert und nach dem Waschen mit n-Heptan trocknet. Der Rückstand
wird gegebenenfalls chromatographisch von eventuell noch vorhandenen
Verunreinigungen befreit. Dabei werden als Eluenten Gemische aus
n-Hexan bzw. Cyclohexan und Essigsäureethylester verwendet, deren
Zusammensetzung der jeweils zu reinigenden Verbindung angepasst
werden müssen.
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Als
Verdünnungsmittel
zur Durchführung
des ersten Schrittes des erfindungsgemäßen Verfahrens (d) sowie des
erfindungsgemäßen Verfahrens
(g) kommen alle inerten organischen Lösungsmittel in Betracht. Hierzu
gehören
vorzugsweise Nitrile, wie Acetonitril, Propionitril, n- oder i-Butyronitril
oder Benzonitril oder Amide, wie N,N-Dimethylformamid, N,N-Dimethylacetamid,
N-Methylformanilid, N-Methylpyrrolidon oder Hexamethylphosphorsäuretriamid.
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Der
erste Schritt des erfindungsgemäßen Verfahrens
(d) sowie das erfindungsgemäßen Verfahren
(g) werden gegebenenfalls in Gegenwart eines geeigneten Säureakzeptors
durchgeführt.
Als solche kommen alle üblichen
anorganischen oder organischen Basen infrage. Hierzu gehören vorzugsweise
Erdalkalimetall- oder Alkalimetallhydride, -hydroxide, -amide, -alkoholate,
-acetate, -carbonate oder -hydrogencarbonate, wie z.B. Natriumhydrid,
Natriumamid, Natrium-methylat, Natrium-ethylat, Kaliumtert.-butylat,
Natriumhydroxid, Kaliumhydroxid, Ammoniumhydroxid, Natriumacetat,
Kaliumacetat, Calciumacetat, Ammoniumacetat, Natriumcarbonat, Kaliumcarbonat,
Kaliumhydrogencarbonat, Natriumhydrogencarbonat oder Ammoniumcarbonat,
sowie tertiäre
Amine, wie Trimethylamin, Triethylamin, Tributylamin, N,N-Dimethylanilin,
N,N-Dimethyl-benzylamin, Pyridin, N-Methylpiperidin, N-Methylmorpholin,
N,N-Dimethylaminopyridin, Diazabicyclooctan (DABCO), Diazabicyclononen
(DBN) oder Diazabicycloundecen (DBU).
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Der
erste Schritt des erfindungsgemäßen Verfahrens
(d) sowie das erfindungsgemäße Verfahren
(g) werden in Gegenwart eines oder mehrerer Katalysatoren durchgeführt. Dazu
eignen sich besonders Palladiumsalze oder -komplexe. Hierzu kommen
vorzugsweise Palladiumchlorid, Palladiumacetat, Tetrakis-(triphenylphosphin)-Palladium
oder Bis-(triphenylphosphin)-Palladiumdichlorid infrage. Es kann
auch ein Palladiumkomplex in der Reaktionsmischung erzeugt werden,
wenn man ein Palladiumsalz und ein Komplexligand getrennt zur Reaktion
zugibt. Als Liganden kommen vorzugsweise Organophosphorverbindungen
infrage. Beispielhaft seien genannt: Triphenylphosphin, tri-o-Tolylphosphin, 2,2'-Bis(diphenylphosphino)-1,1'-binaphthyl, Dicyclohexylphosphinebiphenyl,
1,4-Bis(diphenylphosphino)butan,
Bisdiphenylphosphinoferrocen, Di(tert.-butylphosphino)biphenyl,
Di (cyclohexylphosphino)biphenyl, 2-Dicyclohexylphosphino-2'-N,N-dimethylaminobiphenyl,
Tricyclohexylphosphin, Tri-tert.-butylphosphin. Es kann aber auch
auf Liganden verzichtet werden.
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Der
erste Schritt des erfindungsgemäßen Verfahrens
(d) sowie das erfindungsgemäße Verfahren
(g) werden ferner gegebenenfalls in Gegenwart eines weiteren Metallsalzes,
wie Kupfersalzen, beispielsweise Kupfer-(I)-iodid durchgeführt.
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Die
Reaktionstemperaturen können
bei der Durchführung
des ersten Schrittes des erfindungsgemäßen Verfahrens (d) sowie des
erfindungsgemäßen Verfahrens
(g) in einem größeren Bereich
variiert werden. Im Allgemeinen arbeitet man bei Temperaturen von
20°C bis
180°C, vorzugsweise
bei Temperaturen von 50°C bis
150°C.
-
Zur
Durchführung
des ersten Schrittes des erfindungsgemäßen Verfahrens (d) zur Herstellung
der Alkenaniline der Formel (VIII) setzt man pro Mol des Anilin-Derivates
der Formel (VI) im Allgemeinen 1 bis 5 mol, vorzugsweise 1 bis 3
mol an Alken der Formel (VII) ein.
-
Zur
Durchführung
des erfindungsgemäßen Verfahrens
(g) zur Herstellung der Verbindungen der Formeln (IV) und (V) setzt
man pro Mol Carboxamid der Formel (X) im Allgemeinen 1 bis 5 mol,
vorzugsweise 1 bis 3 mol an Alken der Formel (VII) oder (XI) ein.
-
Als
Verdünnungsmittel
zur Durchführung
des erfindungsgemäßen Verfahrens
(c) sowie des zweiten Schrittes (Hydrierung) des erfindungsgemäßen Verfahrens
(d) kommen alle inerten organischen Lösungsmittel in Betracht. Hierzu
gehören
vorzugsweise aliphatische oder alicyclische Kohlenwasserstoffe,
wie z.B. Petrolether, Hexan, Heptan, Cyclohexan, Methylcyclohexan
oder Decalin; Ether, wie Diethylether, Diisopropylether, Methyl-tert-butylether,
Methyl-tert-Amylether, Dioxan, Tetrahydrofuran, 1,2-Dimethoxyethan
oder 1,2-Diethoxyethan; Alkohole, wie Methanol, Ethanol, n- oder
iso-Propanol, n-, iso-, sec- oder tert-Butanol, Ethandiol, Propan-1,2-diol,
Ethoxyethanol, Methoxyethanol, Diethylenglykolmonomethylether, Diethylenglykolmonoethylether,
deren Gemische mit Wasser oder reines Wasser.
-
Der
zweite Schritt (Hydrierung) des erfindungsgemäßen Verfahrens (d) wird in
Gegenwart eines Katalysators durchgeführt. Als solche kommen alle
Katalysatoren infrage, die für
Hydrierungen üblicherweise
verwendet werden. Beispielhaft seien genannt: Raney-Nickel, Palladium,
Ruthenium oder Platin, gegebenenfalls auf einem Trägermaterial,
wie z.B. Aktivkohle.
-
Die
chirale Hydrierung bei der Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens
(c) sowie bei dem Verfahren (d) wird in Gegenwart eines optisch
aktiven Liganden durchgeführt.
Beispielhaft seien die Kombination (R,R)-Me-DuPhos/RuCl2 ® oder
(S,S)-Me-DuPhos/RuCl2 ® (je
nach gewünschtem
Enantiomer).
-
Die
Hydrierung im zweiten Schritt des erfindungsgemäßen Verfahrens (d) kann statt
in Gegenwart von Wasserstoff in Kombination mit einem Katalysator
auch in Anwesenheit von Triethylsilan durchgeführt werden.
-
Die
Reaktionstemperaturen können
bei der Durchführung
des erfindungsgemäßen Verfahrens
(c) sowie des zweiten Schrittes des erfindungsgemäßen Verfahrens
(d) in einem größeren Bereich
variiert werden. Im Allgemeinen arbeitet man bei Temperaturen von
0°C bis
150°C, vorzugsweise
bei Temperaturen von 20°C bis
100°C.
-
Das
erfindungsgemäße Verfahren
(c) sowie der zweite Schritt des erfindungsgemäßen Verfahrens (d) wird unter
einem Wasserstoffdruck zwischen 0.5 and 200 bar, bevorzugt zwischen
2 und 50 bar, besonders bevorzugt zwischen 3 und 10 bar durchgeführt.
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Als
Eluenten kommen bei der Durchführung
des dritten Schrittes des erfindungsgemäßen Verfahren (d) bzw. des
erfindungsgemäßen Verfahrens
(e) jeweils alle üblichen
inerten, organischen Solventien sowie Gemische von diesen oder auch
ggf. Gemische mit Wasser in Frage. Vorzugsweise verwendbar sind
gegebenenfalls halogenierte aliphatische, alicyclische oder aromatische
Kohlenwasserstoffe, wie Petrolether, Hexan, Heptan, Cyclohexan;
Dichlormethan, Chloroform; Alkohole, wie Methanol, Ethanol, Propanol;
Nitrile, wie Acetonitril; Ester wie Essigsäuremethylester oder Essigsäureethylester.
Besonders bevorzugt verwendet man aliphatische Kohlenwasserstoffe,
wie Hexan oder Heptan, und Alkohole, wie Methanol oder Propanol,
ganz besonders bevorzugt n-Heptan und Isopropanol bzw. Gemische
von diesen.
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Die
Reaktionstemperaturen können
bei der Durchführung
des dritten Schrittes des erfindungsgemäßen Verfahren (d) bzw. des
erfindungsgemäßen Verfahrens
(e) jeweils in einem größeren Bereich
variiert werden. Im Allgemeinen arbeitet man bei Temperaturen zwischen
10°C und
60°C vorzugsweise
zwischen 10°C und
40°C, besonders
bevorzugt bei Raumtemperatur.
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Bei
der Durchführung
des dritten Schrittes des erfindungsgemäßen Verfahren (d) bzw. des
erfindungsgemäßen Verfahrens
(e) wird im Allgemeinen eine ca. 1%ige Lösung der racemischen Verbindung
(III-a-rac) bzw. (III-b-rac) für
die chromatographische Trennung eingesetzt. Es ist jedoch auch möglich, andere
Konzentrationen zu verwenden. Die Aufarbeitung erfolgt nach üblichen Methoden.
Im Allgemeinen verfährt
man in der Weise, dass man das Eluat weitgehend einengt, feste Bestandteile
abfiltriert und nach dem Waschen mit n-Heptan trocknet. Der Rückstand
wird gegebenenfalls chromatographisch von eventuell noch vorhandenen Verunreinigungen
befreit. Dabei werden als Eluenten Gemische aus n-Hexan bzw. Cyclohexan
und Essigsäureethylester
verwendet, deren Zusammensetzung der jeweils zu reinigenden Verbindung
angepasst werden müssen.
-
Wenn
nicht anders angegeben, werden alle erfindungsgemäßen Verfahren
im Allgemeinen unter Normaldruck durchgeführt. Es ist jedoch auch möglich, unter
erhöhtem
oder vermindertem Druck – im
Allgemeinen zwischen 0,1 bar und 10 bar – zu arbeiten.
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Die
erfindungsgemäßen Stoffe
weisen eine starke mikrobizide Wirkung auf und können zur Bekämpfung von
unerwünschten
Mikroorganismen, wie Fungi und Bakterien, im Pflanzenschutz und
im Materialschutz eingesetzt werden.
-
Fungizide
lassen sich Pflanzenschutz zur Bekämpfung von Plasmodiophoromycetes,
Oomycetes, Chytridiomycetes, Zygomycetes, Ascomycetes, Basidiomycetes
und Deuteromycetes einsetzen. Bakterizide lassen sich im Pflanzenschutz
zur Bekämpfung
von Pseudomonadaceae, Rhizobiaceae, Enterobacteriaceae, Corynebacteriaceae
und Streptomycetaceae einsetzen.
-
Beispielhaft
aber nicht begrenzend seien einige Erreger von pilzlichen und bakteriellen
Erkrankungen, die unter die oben aufgezählten Oberbegriffe fallen,
genannt:
Xanthomonas-Arten, wie z.B. Xanthomonas campestris
pv. oryzae;
Pseudomonas-Arten, wie z.B. Pseudomonas syringae
pv. lachrymans;
Erwinia-Arten, wie z.B. Erwinia amylovora;
Pythium-Arten,
wie z.B. Pythium ultimum;
Phytophthora-Arten, wie z.B. Phytophthora
infestans;
Pseudoperonospora-Arten, wie z.B. Pseudoperonospora
humuli oder
Pseudoperonospora cubensis;
Plasmopara-Arten,
wie z.B. Plasmopara viticola;
Bremia-Arten, wie z.B. Bremia
lactucae;
Peronospora-Arten, wie z.B. Peronospora pisi oder
P. brassicae;
Erysiphe-Arten, wie z.B. Erysiphe graminis;
Sphaerotheca-Arten,
wie z.B. Sphaerotheca fuliginea;
Podosphaera-Arten, wie z.B.
Podosphaera leucotricha;
Venturia-Arten, wie z.B. Venturia
inaequalis;
Pyrenophora-Arten, wie z.B. Pyrenophora teres oder
P. graminea
(Konidienform: Drechslera, Syn: Helminthosporium);
Cochliobolus-Arten,
wie z.B. Cochliobolus sativus
(Konidienform: Drechslera, Syn:
Hehninthosporium);
Uromyces-Arten, wie z.B. Uromyces appendiculatus;
Puccinia-Arten,
wie z.B. Puccinia recondita;
Sclerotinia-Arten, wie z.B. Sclerotinia
sclerotiorum;
Tilletia-Arten, wie z.B. Tilletia caries;
Ustilago-Arten,
wie z.B. Ustilago nuda oder Ustilago avenae;
Pellicularia-Arten,
wie z.B. Pellicularia sasakii;
Pyricularia-Arten, wie z.B.
Pyricularia oryzae;
Fusarium-Arten, wie z.B. Fusarium culmorum;
Botrytis-Arten,
wie z.B. Botrytis cinerea;
Septoria-Arten, wie z.B. Septoria
nodorum;
Leptosphaeria-Arten, wie z.B. Leptosphaeria nodorum;
Cercospora-Arten,
wie z.B. Cercospora canescens;
Alternaria-Arten, wie z.B. Alternaria
brassicae;
Pseudocercosporella-Arten, wie z.B. Pseudocercosporella
herpotrichoides.
-
Die
erfindungsgemäßen Wirkstoffe
weisen auch eine starke stärkende
Wirkung in Pflanzen auf. Sie eignen sich daher zur Mobilisierung
pflanzeneigener Abwehrkräfte
gegen Befall durch unerwünschte
Mikroorganismen.
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Unter
pflanzenstärkenden
(resistenzinduzierenden) Stoffen sind im vorliegenden Zusammenhang
solche Substanzen zu verstehen, die in der Lage sind, das Abwehrsystem
von Pflanzen so zu stimulieren, dass die behandelten Pflanzen bei
nachfolgender Inokulation mit unerwünschten Mikroorganismen weitgehende Resistenz
gegen diese Mikroorganismen entfalten.
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Unter
unerwünschten
Mikroorganismen sind im vorliegenden Fall phytopathogene Pilze,
Bakterien und Viren zu verstehen. Die erfindungsgemäßen Stoffe
können
also eingesetzt werden, um Pflanzen innerhalb eines gewissen Zeitraumes
nach der Behandlung gegen den Befall durch die genannten Schaderreger
zu schützen.
Der Zeitraum, innerhalb dessen Schutz herbeigeführt wird, erstreckt sich im
Allgemeinen von 1 bis 10 Tage, vorzugsweise 1 bis 7 Tage nach der
Behandlung der Pflanzen mit den Wirkstoffen.
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Die
gute Pflanzenverträglichkeit
der Wirkstoffe in den zur Bekämpfung
von Pflanzenkrankheiten notwendigen Konzentrationen erlaubt eine
Behandlung von oberirdischen Pflanzenteilen, von Pflanz- und Saatgut, und
des Bodens.
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Dabei
lassen sich die erfindungsgemäßen Wirkstoffe
mit besonders gutem Erfolg zur Bekämpfung von Getreidekrankheiten,
wie z.B. gegen Puccinia-Arten und von Krankheiten im Wein-, Obst-
und Gemüseanbau, wie
z.B. gegen Botrytis-, Venturia- oder Alternaria-Arten, einsetzen.
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Die
erfindungsgemäßen Wirkstoffe
eignen sich auch zur Steigerung des Ernteertrages. Sie sind außerdem mindertoxisch
und weisen eine gute Pflanzenverträglichkeit auf.
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Die
erfindungsgemäßen Wirkstoffe
können
gegebenenfalls in bestimmten Konzentrationen und Aufwandmengen auch
als Herbizide, zur Beeinflussung des Pflanzenwachstums, sowie zur
Bekämpfung
von tierischen Schädlingen
verwendet werden. Sie lassen sich gegebenenfalls auch als Zwischen-
und Vorprodukte für
die Synthese weiterer Wirkstoffe einsetzen.
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Erfindungsgemäß können alle
Pflanzen und Pflanzenteile behandelt werden. Unter Pflanzen werden hierbei
alle Pflanzen und Pflanzenpopulationen verstanden, wie erwünschte und
unerwünschte
Wildpflanzen oder Kulturpflanzen (einschließlich natürlich vorkommender Kulturpflanzen).
Kulturpflanzen können
Pflanzen sein, die durch konventionelle Züchtungs- und Optimierungsmethoden
oder durch biotechnologische und gentechnologische Methoden oder
Kombinationen dieser Methoden erhalten werden können, einschließlich der transgenen
Pflanzen und einschließlich
der durch Sortenschutzrechte schützbaren
oder nicht schützbaren Pflanzensorten.
Unter Pflanzenteilen sollen alle oberirdischen und unterirdischen
Teile und Organe der Pflanzen, wie Spross, Blatt, Blüte und Wurzel
verstanden werden, wobei beispielhaft Blätter, Nadeln, Stängel, Stämme, Blüten, Fruchtkörper, Früchte und
Samen sowie Wurzeln, Knollen und Rhizome aufgeführt werden. Zu den Pflanzenteilen
gehört
auch Erntegut sowie vegetatives und generatives Vermehrungsmaterial,
beispielsweise Stecklinge, Knollen, Rhizome, Ableger und Samen.
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Die
erfindungsgemäße Behandlung
der Pflanzen und Pflanzenteile mit den Wirkstoffen erfolgt direkt oder
durch Einwirkung auf deren Umgebung, Lebensraum oder Lagerraum nach
den üblichen
Behandlungsmethoden, z.B. durch Tauchen, Sprühen, Verdampfen, Vernebeln,
Streuen, Aufstreichen und bei Vermehrungsmaterial, insbesondere
bei Samen, weiterhin durch ein- oder mehrschichtiges Umhüllen.
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Im
Materialschutz lassen sich die erfindungsgemäßen Stoffe zum Schutz von technischen
Materialien gegen Befall und Zerstörung durch unerwünschte Mikroorganismen
einsetzen.
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Unter
technischen Materialien sind im vorliegenden Zusammenhang nichtlebende
Materialien zu verstehen, die für
die Verwendung in der Technik zubereitet worden sind. Beispielsweise
können
technische Materialien, die durch erfindungsgemäße Wirkstoffe vor mikrobieller
Veränderung
oder Zerstörung
geschützt
werden sollen, Klebstoffe, Leime, Papier und Karton, Textilien,
Leder, Holz, Anstrichmittel und Kunststoffartikel, Kühlschmierstoffe
und andere Materialien sein, die von Mikroorganismen befallen oder
zersetzt werden können.
Im Rahmen der zu schützenden
Materialien seien auch Teile von Produktionsanlagen, beispielsweise Kühlwasserkreisläufe, genannt,
die durch Vermehrung von Mikroorganismen beeinträchtigt werden können. Im Rahmen
der vorliegenden Erfindung seien als technische Materialien vorzugsweise
Klebstoffe, Leime, Papiere und Kartone, Leder, Holz, Anstrichmittel,
Kühlschmiermittel
und Wärmeübertragungsflüssigkeiten
genannt, besonders bevorzugt Holz.
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Als
Mikroorganismen, die einen Abbau oder eine Veränderung der technischen Materialien
bewirken können,
seien beispielsweise Bakterien, Pilze, Hefen, Algen und Schleimorganismen
genannt. Vorzugsweise wirken die erfindungsgemäßen Wirkstoffe gegen Pilze,
insbesondere Schimmelpilze, holzverfärbende und holzzerstörende Pilze
(Basidiomyceten) sowie gegen Schleimorganismen und Algen.
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Es
seien beispielsweise Mikroorganismen der folgenden Gattungen genannt:
Alternaria,
wie Alternaria tenuis,
Aspergillus, wie Aspergillus niger,
Chaetomium,
wie Chaetomium globosum,
Coniophora, wie Coniophora puetana,
Lentinus,
wie Lentinus tigrinus,
Penicillium, wie Penicillium glaucum,
Polyporus,
wie Polyporus versicolor,
Aureobasidium, wie Aureobasidium
pullulans,
Sclerophoma, wie Sclerophoma pityophila,
Trichoderma,
wie Trichoderma viride,
Escherichia, wie Escherichia coli,
Pseudomonas,
wie Pseudomonas aeruginosa,
Staphylococcus, wie Staphylococcus
aureus.
-
Die
Wirkstoffe können
in Abhängigkeit
von ihren jeweiligen physikalischen und/oder chemischen Eigenschaften
in die üblichen
Formulierungen überführt werden,
wie Lösungen,
Emulsionen, Suspensionen, Pulver, Schäume, Pasten, Granulate, Aerosole,
Feinstverkapselungen in polymeren Stoffen und in Hüllmassen für Saatgut,
sowie ULV-Kalt- und Warmnebel-Formulierungen.
-
Diese
Formulierungen werden in bekannter Weise hergestellt, z.B. durch
Vermischen der Wirkstoffe mit Streckmitteln, also flüssigen Lösungsmitteln,
unter Druck stehenden verflüssigten
Gasen und/ oder festen Trägerstoffen,
gegebenenfalls unter Verwendung von oberflächenaktiven Mitteln, also Emulgiermitteln und/oder
Dispergiermitteln und/oder schaumerzeugenden Mitteln. Im Falle der
Benutzung von Wasser als Streckmittel können z.B. auch organische Lösungsmittel
als Hilfslösungsmittel
verwendet werden. Als flüssige Lösungsmittel
kommen im Wesentlichen infrage: Aromaten, wie Xylol, Toluol oder
Alkylnaphthaline, chlorierte Aromaten oder chlorierte aliphatische
Kohlenwasserstoffe, wie Chlorbenzole, Chlorethylene oder Methylenchlorid,
aliphatische Kohlenwasserstoffe, wie Cyclohexan oder Paraffine,
z.B. Erdölfraktionen,
Alkohole, wie Butanol oder Glycol sowie deren Ether und Ester, Ketone,
wie Aceton, Methylethylketon, Methylisobutylketon oder Cyclohexanon,
stark polare Lösungsmittel,
wie Dimethylformamid und Dimethylsulfoxid, sowie Wasser. Mit verflüssigten
gasförmigen
Streckmitteln oder Trägerstoffen
sind solche Flüssigkeiten
gemeint, welche bei normaler Temperatur und unter Normaldruck gasförmig sind,
z.B. Aerosol-Treibgase, wie Halogenkohlenwasserstoffe sowie Butan,
Propan, Stickstoff und Kohlendioxid. Als feste Trägerstoffe
kommen infrage: z.B. natürliche
Gesteinsmehle, wie Kaoline, Tonerden, Talkum, Kreide, Quarz, Attapulgit,
Montmorillonit oder Diatomeenerde und synthetische Gesteinsmehle,
wie hochdisperse Kieselsäure,
Aluminiumoxid und Silikate. Als feste Trägerstoffe für Granulate kommen infrage:
z.B. gebrochene und fraktionierte natürliche Gesteine wie Calcit, Bims,
Marmor, Sepiolith, Dolomit sowie synthetische Granulate aus anorganischen
und organischen Mehlen sowie Granulate aus organischem Material
wie Sägemehl,
Kokosnussschalen, Maiskolben und Tabakstängel. Als Emulgier und/oder
schaumerzeugende Mittel kommen infrage: z.B. nichtionogene und anionische
Emulgatoren, wie Polyoxyethylen-Fettsäureester, Polyoxyethylen-Fettalkoholether,
z.B. Alkylarylpolyglycolether, Alkyl-sulfonate, Alkylsulfate, Arylsulfonate
sowie Eiweißhydrolysate.
Als Dispergiermittel kommen infrage: z.B. Lignin-Sulfitablaugen
und Methylcellulose.
-
Es
können
in den Formulierungen Haftmittel wie Carboxymethylcellulose, natürliche und
synthetische pulverige, körnige
oder latexförmige
Polymere verwendet werden, wie Gummiarabicum, Polyvinylalkohol,
Polyvinylacetat, sowie natürliche
Phospholipide, wie Kephaline und Lecithine, und synthetische Phospholipide. Weitere
Additive können
mineralische und vegetabile Öle
sein.
-
Es
können
Farbstoffe wie anorganische Pigmente, z.B. Eisenoxid, Titanoxid,
Ferrocyanblau und organische Farbstoffe, wie Alizarin-, Azo- und
Metallphthalocyaninfarbstoffe und Spurennährstoffe, wie Salze von Eisen,
Mangan, Bor, Kupfer, Kobalt, Molybdän und Zink verwendet werden.
-
Die
Formulierungen enthalten im Allgemeinen zwischen 0,1 und 95 Gewichtsprozent
Wirkstoff, vorzugsweise zwischen 0,5 und 90 %.
-
Die
erfindungsgemäßen Wirkstoffe
können
als solche oder in ihren Formulierungen auch in Mischung mit bekannten
Fungiziden, Bakteriziden, Akariziden, Nematiziden oder Insektiziden
verwendet werden, um so z.B. das Wirkungsspektrum zu verbreitern
oder Resistenzentwicklungen vorzubeugen. In vielen Fällen erhält man dabei
synergistische Effekte, d.h. die Wirksamkeit der Mischung ist größer als
die Wirksamkeit der Einzelkomponenten.
-
Als
Mischpartner kommen zum Beispiel folgende Verbindungen infrage:
-
Fungizide:
-
- 2-Phenylphenol; 8-Hydroxychinolinsulfat; Acibenzolar-S-methyl;
Aldimorph; Amidoflumet; Ampropylfos; Ampropylfos-potassium; Andoprim;
Anilazine; Azaconazole; Azoxystrobin; Benalaxyl; Benodanil; Benomyl;
Benthiavalicarb-isopropyl; Benzamacril; Benzamacril-isobutyl; Bilanafos;
Binapacryl; Biphenyl; Bitertanol; Blasticidin-S; Bromuconazole;
Bupirimate; Buthiobate; Butylamin; Calcium polysulfide; Capsimycin;
Captafol; Captan; Carbendazim; Carboxin; Carpropamid; Carvone; Chinomethionat;
Chlobenthiazone; Chlorfenazole; Chloroneb; Chlorothalonil; Chlozolinate;
Clozylacon; Cyazofamid; Cyflufenamid; Cymoxanil; Cyproconazole;
Cyprodinil; Cyprofuram; Dagger G; Debacarb; Dichlofluanid; Dichlone;
Dichlorophen; Diclocymet; Diclomezine; Dicloran; Diethofencarb;
Difenoconazole; Diflumetorim; Dimethirimol; Dimethomorph; Dimoxystrobin;
Diniconazole; Diniconazole-M; Dinocap; Diphenylamine; Dipyrithione;
Ditalimfos; Dithianon; Dodine; Drazoxolon; Edifenphos; Epoxiconazole;
Ethaboxam; Ethirimol; Etridiazole; Famoxadone; Fenamidone; Fenapanil;
Fenarimol; Fenbuconazole; Fenfuram; Fenhexamid; Fenitropan; Fenoxanil;
Fenpiclonil; Fenpropidin; Fenpropimorph; Ferbam; Fluazinam; Flubenzimine;
Fludioxonil; Flumetover; Flumorph; Fluoromide; Fluoxastrobin; Fluquinconazole;
Flurprimidol; Flusilazole; Flusulfamide; Flutolanil; Flutriafol;
Folpet; Fosetyl-Al; Fosetyl-sodium; Fuberidazole; Furalaxyl; Furametpyr;
Furcarbanil; Furmecyclox; Guazatine; Hexachlorobenzene; Hexaconazole; Hymexazol;
Imazalil; Imibenconazole; Iminoctadine triacetate; Iminoctadine
tris(albesil; Iodocarb; Ipconazole; Iprobenfos; Iprodione; Iprovalicarb;
Irumamycin; Isoprothiolane; Isovaledione; Kasugamycin; Kresoxim-methyl;
Mancozeb; Maneb; Meferimzone; Mepanipyrim; Mepronil; Metalaxyl;
Metalaxyl-M; Metconazole; Methasulfocarb; Methfuroxam; Metiram;
Metominostrobin; Metsulfovax; Mildiomycin; Myclobutanil; Myclozolin;
Natamycin; Nicobifen; Nitrothal-isopropyl; Noviflumuron; Nuarimol;
Ofurace; Orysastrobin; Oxadixyl; Oxolinic acid; Oxpoconazole; Oxycarboxin;
Oxyfenthiin; Paclobutrazol; Pefurazoate; Penconazole; Pencycuron;
Phosdiphen; Phthalide; Picoxystrobin; Piperalin; Polyoxins; Polyoxorim;
Probenazole; Prochloraz; Procymidone; Propamocarb; Propanosine-sodium;
Propiconazole; Propineb; Proquinazid; Prothioconazole; Pyraclostrobin;
Pyrazophos; Pyrifenox; Pyrimethanil; Pyroquilon; Pyroxyfur; Pyrrolnitrine;
Quinconazole; Quinoxyfen; Quintozene; Simeconazole; Spiroxamine;
Sulfur; Tebuconazole; Tecloftalam; Tecnazene; Tetcyclacis; Tetraconazole; Thiabendazole;
Thicyofen; Thifluzamide; Thiophanate-methyl; Thiram; Tioxymid; Tolclofos-methyl;
Tolyl fluanid; Triadimefon; Triadimenol; Triazbutil; Triazoxide;
Tricyclamide; Tricyclazole; Tridemorph; Trifloxystrobin; Triflumizole;
Triforine; Triticonazole; Uniconazole; Validamycin A; Vinclozolin;
Zineb; Ziram; Zoxamide; (2S)-N-[2-[4-[[3-(4-Chlorphenyl)-2-propinyl]oxy]-3-methoxyphenyl]ethyl]-3-methyl-2-[(methylsulfonyl)amino]-butanamid;
1-(1-Naphthalenyl)-1H-pyrrol-2,5-dion; 2,3,5,6-Tetrachlor-4-(methylsulfonyl)pyridin;
2-Amino-4-methyl-N-phenyl-5-thiazolcarboxamid; 2-Chlor-N-(2,3-dihydro-1,1,3-trimethyl-1H-inden-4-yl)-3-pyridincarboxamide;
3,4,5-Trichlor-2,6-pyridindicarbonitril; Actinovate; cis-1-(4-Chlorphenyl)-2-(1H-1,2,4-triazol-1-yl)-cycloheptanol;
Methyl 1-(2,3-dihydro-2,2-dimethyl-1H-inden-1-yl)-1H-imidazol-5-carboxylat;
Monokaliumcarbonat; N-(6-Methoxy-3-pyridinyl)-cyclopropancarboxamid;
N-Butyl-8-(1,1-dimethylethyl)-1-oxaspiro[4.5]decan-3-amin; Natriumtetrathiocarbonat;
sowie Kupfersalze und -zubereitungen, wie Bordeaux mixture; Kupferhydroxid;
Kupfernaphthenat; Kupferoxychlorid; Kupfersulfat; Cufraneb; Kupferoxid;
Mancopper; Oxine-copper.
-
Bakterizide:
-
- Bronopol, Dichlorophen, Nitrapyrin, Nickel-dimethyldithiocarbamat,
Kasugamycin, Octhilinon, Furancarbonsäure, Oxytetracyclin, Probenazol,
Streptomycin, Tecloftalam, Kupfersulfat und andere Kupfer-Zubereitungen.
-
Insektizide/Akarizide/Nematizide:
-
- Abamectin, ABG-9008, Acephate, Acequinocyl, Acetamiprid,
Acetoprole, Acrinathrin, AKD-1022, AKD-3059, AKD-3088, Alanycarb,
Aldicarb, Aldoxycarb, Allethrin, Allethrin 1R-isomers, Alpha-Cypermethrin (Alphamethrin),
Amidoflumet, Aminocarb, Amitraz, Avermectin, AZ-60541, Azadirachtin,
Azamethiphos, Azinphos-methyl, Azinphos-ethyl, Azocyclotin, Bacillus
popilliae, Bacillus sphaericus, Bacillus subtilis, Bacillus thuringiensis,
Bacillus thuringiensis strain EG-2348, Bacillus thuringiensis strain
GC-91, Bacillus thuringiensis strain NCTC-11821, Baculoviren, Beauveria
bassiana, Beauveria tenella, Benclothiaz, Bendiocarb, Benfuracarb, Bensultap,
Benzoximate, Beta-Cyfluthrin,
Beta-Cypermethrin, Bifenazate, Bifenthrin, Binapacryl, Bioallethrin, Bioallethrin-S-cyclopentyl-isomer,
Bioethanomethrin, Biopermethrin, Bioresmethrin, Bistrifluron, BPMC,
Brofenprox, Bromophos-ethyl, Bromopropylate, Bromfenvinfos (-methyl),
BTG-504, BTG-505, Bufencarb, Buprofezin, Butathiofos, Butocarboxim,
Butoxycarboxim, Butylpyridaben, Cadusafos, Camphechlor, Carbaryl,
Carbofuran, Carbophenothion, Carbosulfan, Cartap, CGA-50439, Chinomethionat,
Chlordane, Chlordimeform, Chloethocarb, Chlorethoxyfos, Chlorfenapyr,
Chlorfenvinphos, Chlorfluazuron, Chlormephos, Chlorobenzilate, Chloropicrin,
Chlorproxyfen, Chlorpyrifos-methyl, Chlorpyrifos (-ethyl), Chlovaporthrin,
Chromafenozide, Cis-Cypermethrin, Cis-Resmethrin, Cis-Permethrin,
Clocythrin, Cloethocarb, Clofentezine, Clothianidin, Clothiazoben,
Codlemone, Coumaphos, Cyanofenphos, Cyanophos, Cycloprene, Cycloprothrin,
Cydia pomonella, Cyfluthrin, Cyhalothrin, Cyhexa tin, Cypermethrin,
Cyphenothrin (1R-trans-isomer), Cyromazine, DDT, Deltamethrin, Demeton-S-methyl, Demeton-S-methylsulphon,
Diafenthiuron, Dialifos, Diazinon, Dichlofenthion, Dichlorvos, Dicofol,
Dicrotophos, Dicyclanil, Diflubenzuron, Dimefluthrin, Dimethoate,
Dimethylvinphos, Dinobuton, Dinocap, Dinotefuran, Diofenolan, Disulfoton,
Docusat-sodium, Dofenapyn, DOWCO-439, Eflusilanate, Emamectin, Emamectin-benzoate,
Empenthrin (1R-isomer), Endosulfan, Entomopthora spp., EPN, Esfenvalerate,
Ethiofencarb, Ethiprole, Ethion, Ethoprophos, Etofenprox, Etoxazole,
Etrimfos, Famphur, Fenamiphos, Fenazaquin, Fenbutatin oxide, Fenfluthrin,
Fenitrothion, Fenobucarb, Fenothiocarb, Fenoxacrim, Fenoxycarb, Fenpropathrin,
Fenpyrad, Fenpyrithrin, Fenpyroximate, Fensulfothion, Fenthion,
Fentrifanil, Fenvalerate, Fipronil, Flonicamid, Fluacrypyrim, Fluazuron,
Flubenzimine, Flubrocythrinate, Flucycloxuron, Flucythrinate, Flufenerim,
Flufenoxuron, Flufenprox, Flumethrin, Flupyrazofos, Flutenzin (Flufenzine),
Fluvalinate, Fonofos, Formetanate, Formothion, Fosmethilan, Fosthiazate,
Fubfenprox (Fluproxyfen), Furathiocarb, Gamma-Cyhalothrin, Gamma-HCH,
Gossyplure, Grandlure, Granuloseviren, Halfenprox, Halofenozide,
HCH, HCN-801, Heptenophos, Hexaflumuron, Hexythiazox, Hydramethylnone,
Hydroprene, IKA-2002, Imidacloprid, Imiprothrin, Indoxacarb, Iodofenphos,
Iprobenfos, Isazofos, Isofenphos, Isoprocarb, Isoxathion, Ivermectin,
Japonilure, Kadethrin, Kernpolyederviren, Kinoprene, Lambda-Cyhalothrin,
Lindane, Lufenuron, Malathion, Mecarbam, Mesulfenfos, Metaldehyd,
Metam-sodium, Methacrifos, Methamidophos, Metharhizium anisopliae,
Metharhizium flavoviride, Methidathion, Methiocarb, Methomyl, Methoprene,
Methoxychlor, Methoxyfenozide, Metofluthrin, Metolcarb, Metoxadiazone,
Mevinphos, Milbemectin, Milbemycin, MKI-245, MON-45700, Monocrotophos,
Moxidectin, MTI-800, Naled, NC-104, NC-170, NC-184, NC-194, NC-196,
Niclosamide, Nicotine, Nitenpyram, Nithiazine, NNI-0001, NNI-0101, NNI-0250,
NNI-9768, Novaluron, Noviflumuron, OK-5101, OK-5201, OK-9601, OK-9602,
OK-9701, OK-9802, Omethoate, Oxamyl, Oxydemeton-methyl, Paecilomyces
fumosoroseus, Parathion-methyl, Parathion (-ethyl), Permethrin (cis-,
trans-), Petroleum, PH-6045, Phenothrin (1R-trans isomer), Phenthoate,
Phorate, Phosalone, Phosmet, Phosphamidon, Phosphocarb, Phoxim,
Piperonyl butoxide, Pirimicarb, Pirimiphos-methyl, Pirimiphos-ethyl,
Potassium oleate, Prallethrin, Profenofos, Profluthrin, Promecarb,
Propaphos, Propargite, Propetamphos, Propoxur, Prothiofos, Prothoate,
Protrifenbute, Pymetrozine, Pyraclofos, Pyresmethrin, Pyrethrum,
Pyridaben, Pyridalyl, Pyridaphenthion, Pyridathion, Pyrimidifen,
Pyriproxyfen, Quinalphos, Resmethrin, RH-5849, Ribavirin, RU-12457, RU-15525,
S-421, S-1833, Salithion, Sebufos, SI-0009, Silafluofen, Spinosad,
Spirodiclofen, Spiromesifen, Sulfluramid, Sulfotep, Sulprofos, SZI-121,
Tau-Fluvalinate, Tebufenozide, Tebufenpyrad, Tebupirimfos, Teflubenzuron,
Tefluthrin, Temephos, Temivinphos, Terbam, Terbufos, Tetrachlorvinphos,
Tetradifon, Tetramethrin, Tetramethrin (1R-isomer), Tetrasul, Theta-Cypermethrin,
Thiacloprid, Thiamethoxam, Thiapronil, Thiatriphos, Thiocyclam hydrogen
oxalate, Thiodicarb, Thiofanox, Thiometon, Thiosultap-sodium, Thuringiensin,
Tolfenpyrad, Tralocythrin, Tralomethrin, Transfluthrin, Triarathene,
Triazamate, Triazophos, Triazuron, Trichlopheni dine, Trichlorfon,
Trichoderma atroviride, Triflumuron, Trimethacarb, Vamidothion,
Vaniliprole, Verbutin, Verticillium lecanii, WL-108477, WL-40027,
YI-5201, YI-5301, YI-5302, XMC, Xylylcarb, ZA-3274, Zeta-Cypermethrin,
Zolaprofos, ZXI-8901, die Verbindung 3-Methyl-phenyl-propylcarbamat (Tsumacide
Z), die Verbindung 3-(5-Chlor-3-pyridinyl)-8-(2,2,2-trifluorethyl)-8-aza-bicyclo[3.2.1]octan-3-carbonitril
(CAS-Reg.-Nr. 185982-80-3) und das entsprechende 3-endo-Isomere
(CAS-Reg.-Nr. 185984-60-5) (vgl. WO 96/37494, WO 98/25923), sowie
Präparate,
welche insektizid wirksame Pflanzenextrakte, Nematoden, Pilze oder
Viren enthalten.
-
Auch
eine Mischung mit anderen bekannten Wirkstoffen, wie Herbiziden
oder mit Düngemitteln
und Wachstumsregulatoren, Safener bzw. Semiochemicals ist möglich.
-
Darüber hinaus
weisen die erfindungsgemäßen Verbindungen
der Formel (I) auch sehr gute antimykotische Wirkungen auf. Sie
besitzen ein sehr breites antimykotisches Wirkungsspektrum, insbesondere
gegen Dermatophyten und Sprosspilze, Schimmel und diphasische Pilze
(z.B. gegen Candida-Spezies wie Candida albicans, Candida glabrata)
sowie Epidermophyton floccosum, Aspergillus-Spezies wie Aspergillus
niger und Aspergillus fumigatus, Trichophyton-Spezies wie Trichophyton
mentagrophytes, Microsporon-Spezies wie Microsporon canis und audouinii.
Die Aufzählung
dieser Pilze stellt keinesfalls eine Beschränkung des erfassbaren mykotischen
Spektrums dar, sondern hat nur erläuternden Charakter.
-
Die
Wirkstoffe können
als solche, in Form ihrer Formulierungen oder den daraus bereiteten
Anwendungsformen, wie gebrauchsfertige Lösungen, Suspensionen, Spritzpulver,
Pasten, lösliche
Pulver, Stäubemittel
und Granulate angewendet werden. Die Anwendung geschieht in üblicher
Weise, z.B. durch Gießen, Verspritzen,
Versprühen,
Verstreuen, Verstäuben,
Verschäumen,
Bestreichen usw. Es ist ferner möglich,
die Wirkstoffe nach dem Ultra-Low-Volume-Verfahren auszubringen
oder die Wirkstoffzubereitung oder den Wirkstoff selbst in den Boden
zu injizieren. Es kann auch das Saatgut der Pflanzen behandelt werden.
-
Beim
Einsatz der erfindungsgemäßen Wirkstoffe
als Fungizide können
die Aufwandmengen je nach Applikationsart innerhalb eines größeren Bereiches
variiert werden. Bei der Behandlung von Pflanzenteilen liegen die
Aufwandmengen an Wirkstoff im Allgemeinen zwischen 0,1 und 10.000
g/ha, vorzugsweise zwischen 10 und 1.000 g/ha. Bei der Saatgutbehandlung
liegen die Aufwandmengen an Wirkstoff im Allgemeinen zwischen 0,001
und 50 g pro Kilogramm Saatgut, vorzugsweise zwischen 0,01 und 10
g pro Kilogramm Saatgut. Bei der Behandlung des Bodens liegen die
Aufwandmengen an Wirkstoff im Allgemeinen zwischen 0,1 und 10.000
g/ha, vorzugsweise zwischen 1 und 5.000 g/ha.
-
Wie
bereits oben erwähnt,
können
erfindungsgemäß alle Pflanzen
und deren Teile behandelt werden. In einer bevorzugten Ausführungsform
werden wild vorkommende oder durch konventionelle biologische Zuchtmethoden,
wie Kreuzung oder Protoplastenfusion erhaltenen Pflanzenarten und
Pflanzensorten sowie deren Teile behandelt. In einer weiteren bevorzugten
Ausführungsform
werden transgene Pflanzen und Pflanzensorten, die durch gentechnologische
Methoden gegebenenfalls in Kombination mit konventionellen Methoden
erhalten wurden (Genetically Modified Organisms) und deren Teile
behandelt. Der Begriff „Teile" bzw. „Teile
von Pflanzen" oder „Pflanzenteile" wurde oben erläutert.
-
Besonders
bevorzugt werden erfindungsgemäß Pflanzen
der jeweils handelsüblichen
oder in Gebrauch befindlichen Pflanzensorten behandelt. Unter Pflanzensorten
versteht man Pflanzen mit neuen Eigenschaften („Traits"), die sowohl durch konventionelle Züchtung,
durch Mutagenese oder durch rekombinante DNA-Techniken gezüchtet worden
sind. Dies können
Sorten, Rassen, Bio- und Genotypen sein.
-
Je
nach Pflanzenarten bzw. Pflanzensorten, deren Standort und Wachstumsbedingungen
(Böden,
Klima, Vegetationsperiode, Ernährung)
können
durch die erfindungsgemäße Behandlung
auch überadditive
(„synergistische") Effekte auftreten.
So sind beispielsweise erniedrigte Aufwandmengen und/oder Erweiterungen des
Wirkungsspektrums und/oder eine Verstärkung der Wirkung der erfindungsgemäß verwendbaren
Stoffe und Mittel, besseres Pflanzenwachstum, erhöhte Toleranz
gegenüber
hohen oder niedrigen Temperaturen, erhöhte Toleranz gegen Trockenheit
oder gegen Wasser- bzw.
Bodensalzgehalt, erhöhte
Blühleistung,
erleichterte Ernte, Beschleunigung der Reife, höhere Ernteerträge, höhere Qualität und/oder
höherer
Ernährungswert der
Ernteprodukte, höhere
Lagerfähigkeit
und/oder Bearbeitbarkeit der Ernteprodukte möglich, die über die eigentlich zu erwartenden
Effekte hinausgehen.
-
Zu
den bevorzugten erfindungsgemäß zu behandelnden
transgenen (gentechnologisch erhaltenen) Pflanzen bzw. Pflanzensorten
gehören
alle Pflanzen, die durch die gentechnologische Modifikation genetisches
Material erhielten, welches diesen Pflanzen besondere vorteilhafte
wertvolle Eigenschaften („Traits") verleiht. Beispiele
für solche
Eigenschaften sind besseres Pflanzenwachstum, erhöhte Toleranz
gegenüber
hohen oder niedrigen Temperaturen, erhöhte Toleranz gegen Trockenheit
oder gegen Wasser- bzw. Bodensalzgehalt, erhöhte Blühleistung, erleichterte Ernte,
Beschleunigung der Reife, höhere
Ernteerträge,
höhere
Qualität
und/oder höherer
Ernährungswert
der Ernteprodukte, höhere
Lagerfähigkeit
und/oder Bearbeitbarkeit der Ernteprodukte. Weitere und besonders
hervorgehobene Beispiele für
solche Eigenschaften sind eine erhöhte Abwehr der Pflanzen gegen
tierische und mikrobielle Schädlinge,
wie gegenüber
Insekten, Milben, pflanzenpathogenen Pilzen, Bakterien und/oder Viren
sowie eine erhöhte
Toleranz der Pflanzen gegen bestimmte herbizide Wirkstoffe. Als
Beispiele transgener Pflanzen werden die wichtigen Kulturpflanzen,
wie Getreide (Weizen, Reis), Mais, Soja, Kartoffel, Baumwolle, Tabak,
Raps sowie Obstpflanzen (mit den Früchten Äpfel, Birnen, Zitrusfrüchten und
Weintrauben) erwähnt,
wobei Mais, Soja, Kartoffel, Baumwolle, Tabak und Raps besonders hervorgehoben
werden. Als Eigenschaften („Traits") werden besonders
hervorgehoben die erhöhte
Abwehr der Pflanzen gegen Insekten, Spinnentiere, Nematoden und
Schnecken durch in den Pflanzen entstehende Toxine, insbesondere
solche, die durch das genetische Material aus Bacillus Thuringiensis
(z.B. durch die Gene CryIA(a), CryIA(b), CryIA(c), CryIIA, CryIIIA,
CryIIIB2, Cry9c Cry2Ab, Cry3Bb und CryIF sowie deren Kombinationen)
in den Pflanzen erzeugt werden (im Folgenden „Bt Pflanzen"). Als Eigenschaften
(„Traits") werden auch besonders
hervorgehoben die erhöhte
Abwehr von Pflanzen gegen Pilze, Bakterien und Viren durch Systemische
Akquirierte Resistenz (SAR), Systemin, Phytoalexine, Elicitoren
sowie Resistenzgene und entsprechend exprimierte Proteine und Toxine.
Als Eigenschaften („Traits") werden weiterhin
besonders hervorgehoben die erhöhte
Toleranz der Pflanzen gegenüber
bestimmten herbiziden Wirkstoffen, z.B. Imidazolinonen, Sulfonylharnstoffen,
Glyphosate oder Phosphinotricin (z.B. "PAT"-Gen).
Die jeweils die gewünschten Eigenschaften
(„Traits") verleihenden Gene
können
auch in Kombinationen miteinander in den transgenen Pflanzen vorkommen.
Als Beispiele für „Bt Pflanzen" seien Maissorten,
Baumwollsorten, Sojasorten und Kartoffelsorten genannt, die unter
den Handelsbezeichnungen YIELD GARD® (z.B.
Mais, Baumwolle, Soja), KnockOut® (z.B.
Mais), StarLink® (z.B.
Mais), Bollgard® (Baumwolle),
Nucoton® (Baumwolle)
und NewLeaf® (Kartoffel)
vertrieben werden. Als Beispiele für Herbizid tolerante Pflanzen
seien Maissorten, Baumwollsorten und Sojasorten genannt, die unter
den Handelsbezeichnungen Roundup Ready® (Toleranz
gegen Glyphosate z.B. Mais, Baumwolle, Soja), Liberty Link® (Toleranz
gegen Phosphinotricin, z.B. Raps), IMI® (Toleranz
gegen Imidazolinone) und STS® (Toleranz gegen Sulfonylharnstoffe
z.B. Mais) vertrieben werden. Als Herbizid resistente (konventionell
auf Herbizid-Toleranz gezüchtete)
Pflanzen seien auch die unter der Bezeichnung Clearfield® vertriebenen
Sorten (z.B. Mais) erwähnt.
Selbstverständlich
gelten diese Aussagen auch für
in der Zukunft entwickelte bzw. zukünftig auf den Markt kommende
Pflanzensorten mit diesen oder zukünftig entwickelten genetischen
Eigenschaften („Traits").
-
Die
aufgeführten
Pflanzen können
besonders vorteilhaft erfindungsgemäß mit den Verbindungen der allgemeinen
Formel (I) bzw. den erfindungsgemäßen Wirkstoffmischungen behandelt
werden. Die bei den Wirkstoffen bzw. Mischungen oben angegebenen
Vorzugsbereiche gelten auch für
die Behandlung dieser Pflanzen. Besonders hervorgehoben sei die
Pflanzenbehandlung mit den im vorliegenden Text speziell aufgeführten Verbindungen
bzw. Mischungen.
-
Die
Herstellung und die Verwendung der erfindungsgemäßen Wirkstoffe geht aus den
folgenden Beispielen hervor.
-
Herstellungsbeispiele
-
-
(+/-)-N-[2-(1,3-Dimethylbutyl)phenyl]-5-fluor-1,3-dimethyl-1H-pyrazol-4-carboxamid
(200 mg) wird in 25 ml n-Heptan/Isopropanol 9:1 (v/v = Volumen/Volumen)
gelöst.
Anschließend
chromatographiert man die Lösung
fraktionierend an der Kieselgelphase Chiralcel OD® [Hersteller:
Daicel (Japan), Säulendimension:
500 mm × 40
mm (I.D.), Partikelgröße: 20 μm, Flussrate:
40 ml/min] mit n-Heptan/Isopropanol 9:1 (v/v) als Eluent nach dem
Prinzip der High Performance Liquid Chromatography (HPLC). Zur Trennung
der gesamten Menge werden alle 30 min je 5 ml (entsprechend je 40
mg des Racemats) auf die Säule
aufgegeben. Der Nachweis der Verbindungen erfolgt mit einem UV-Detektor
bei einer Wellenlänge
von 210 nm. Die Eluatfraktionen werden nach analytischer Prüfung auf
Enantiomerenreinheit entsprechend zusammengefasst, im Vakuum weitest gehend
eingedampft, die Rückstände abfiltriert
und nach dem Waschen mit n-Heptan getrocknet. Das so erhaltene Rohprodukt
wird an Kieselgel (Laufmittel: n-Hexan/Essigsäureethylester, 1:9 → 1:4, jeweils
v/v) aufgereinigt.
-
Man
erhält
87 mg an N-{2-[(1S)-1,3-Dimethylbutyl]phenyl}-5-fluor-1,3-dimethyl-1H-pyrazol-4-carboxamid
(Schmelzpunkt 52-54°C,
Drehwert [α]D = +6,7, c = 0,87; Methanol, 20°C, ee-Wert
= 99 %).
-
Die
Enantiomerenreinheit der Carboxamide der Formel (I) wurde mittels
analytischer HPLC unter folgenden Bedingungen bestimmt:
Trennphase: | Chiralcel
OD® (Daicel,
Japan); 5 μm |
Säule: | 250
mm × 4.6
mm (I.D.) |
Elutionsmittel: | n-Heptan/2-Propanol
10:1 |
Flussrate: | 0,5
ml/min |
UV-Detektion: | 210
nm |
-
Analog
Beispiel 1, sowie entsprechend den Angaben in den allgemeinen Verfahrensbeschreibungen, werden
die in der nachstehenden Tabelle 1 genannten Verbindungen der Formel
(I) erhalten.
-
-
Die
Bestimmung der in den voranstehenden Tabellen und Herstellungsbeispielen
angegebenen logP-Werte
erfolgt gemäß EEC-Directive
79/831 Annex V.A8 durch HPLC (High Performance Liquid Chromatography)
an einer Phasenumkehrsäule
(C 18). Temperatur: 43°C.
-
Die
Bestimmung erfolgt im sauren Bereich bei pH 2.3 mit 0,1 % wässriger
Phosphorsäure
und Acetonitril als Eluenten; linearer Gradient von 10 % Acetonitril
bis 90 % Acetonitril.
-
Die
Eichung erfolgt mit unverzweigten Alkan-2-onen (mit 3 bis 16 Kohlenstoffatomen),
deren logP-Werte
bekannt sind (Bestimmung der logP-Werte anhand der Retentionszeiten
durch lineare Interpolation zwischen zwei aufeinanderfolgenden Alkanonen).
-
Die
lambda-max-Werte wurden an Hand der UV-Spektren von 200 nm bis 400
nm in den Maxima der chromatographischen Signale ermittelt. Anwendungsbeispiele Beispiel
A Podosphaera-Test
(Apfel)/protektiv
Lösungsmittel: | 24,5
Gewichtsteile Aceton
24,5 Gewichtsteile Dimethylacetamid |
Emulgator: | 1
Gewichtsteil Alkyl-Aryl-Polyglykolether |
-
Zur
Herstellung einer zweckmäßigen Wirkstoffzubereitung
vermischt man 1 Gewichtsteil Wirkstoff mit den angegebenen Mengen
Lösungsmittel
und Emulgator und verdünnt
das Konzentrat mit Wasser auf die gewünschte Konzentration.
-
Zur
Prüfung
auf protektive Wirksamkeit werden junge Pflanzen mit der Wirkstoffzubereitung
in der angegebenen Aufwandmenge besprüht. Nach Antrocknen des Spritzbelages
werden die Pflanzen mit einer wässrigen
Sporensuspension des Apfelmehltauerregers Podosphaera leucotricha
inokuliert. Die Pflanzen werden dann im Gewächshaus bei ca. 23°C und einer
relativen Luftfeuchtigkeit von ca. 70 % aufgestellt.
-
10
Tage nach der Inokulation erfolgt die Auswertung. Dabei bedeutet
0 % ein Wirkungsgrad, der demjenigen der Kontrolle entspricht, während ein
Wirkungsgrad von 100 % bedeutet, dass kein Befall beobachtet wird. Tabelle
A Podosphaera-Test (Apfel)/protektiv
Beispiel
B Sphaerotheca-Test
(Gurke)/protektiv
Lösungsmittel: | 24,5
Gewichtsteile Aceton
24,5 Gewichtsteile Dimethylacetamid |
Emulgator: | 1
Gewichtsteil Alkylarylpolyglykolether |
-
Zur
Herstellung einer zweckmäßigen Wirkstoffzubereitung
vermischt man 1 Gewichtsteil Wirkstoff mit den angegebenen Mengen
Lösungsmittel
und Emulgator und verdünnt
das Konzentrat mit Wasser auf die gewünschte Konzentration.
-
Zur
Prüfung
auf protektive Wirksamkeit werden junge Gurkenpflanzen mit der Wirkstoffzubereitung
in der angegebenen Aufwandmenge besprüht. Nach Antrocknen des Spritzbelages
werden die Pflanzen mit einer wässrigen
Sporensuspension von Sphaerotheca fuliginea inokuliert. Die Pflanzen
werden dann bei ca. 23°C
und einer relativen Luftfeuchtigkeit von ca. 70 % im Gewächshaus
aufgestellt.
-
7
Tage nach der Inokulation erfolgt die Auswertung. Dabei bedeutet
0 % ein Wirkungsgrad, der demjenigen der Kontrolle entspricht, während ein
Wirkungsgrad von 100 % bedeutet, dass kein Befall beobachtet wird. Tabelle
B Sphaerotheca-Test (Gurke)/protektiv
Tabelle
B Sphaerotheca-Test (Gurke)/protektiv
Tabelle
B Sphaerotheca-Test (Gurke)/protektiv
Beispiel
C Venturia-Test
(Apfel)/protektiv
Lösungsmittel: | 24,5
Gewichtsteile Aceton
24,5 Gewichtsteile Dimethylacetamid |
Emulgator: | 1
Gewichtsteil Alkyl-Aryl-Polyglykolether |
-
Zur
Herstellung einer zweckmäßigen Wirkstoffzubereitung
vermischt man 1 Gewichtsteil Wirkstoff mit den angegebenen Mengen
Lösungsmittel
und Emulgator und verdünnt
das Konzentrat mit Wasser auf die gewünschte Konzentration.
-
Zur
Prüfung
auf protektive Wirksamkeit werden junge Pflanzen mit der Wirkstoffzubereitung
in der angegebenen Aufwandmenge besprüht. Nach Antrocknen des Spritzbelages
werden die Pflanzen mit einer wässrigen
Konidiensuspension des Apfelschorferregers Venturia inaequalis inokuliert
und verbleiben dann 1 Tag bei ca. 20°C und 100 % relativer Luftfeuchtigkeit
in einer Inkubationskabine.
-
Die
Pflanzen werden dann im Gewächshaus
bei ca. 21°C
und einer relativen Luftfeuchtigkeit von ca. 90 % aufgestellt.
-
10
Tage nach der Inokulation erfolgt die Auswertung. Dabei bedeutet
0 % ein Wirkungsgrad, der demjenigen der Kontrolle entspricht, während ein
Wirkungsgrad von 100 % bedeutet, dass kein Befall beobachtet wird. Tabelle
C Venturia-Test (Apfel)/protektiv
Tabelle
C Venturia-Test (Apfel)/protektiv
Tabelle
C Venturia-Test (Apfel)/protektiv
Beispiel
D Botrytis – Test (Bohne)/protektiv
Lösungsmittel: | 24,5
Gewichtsteile Aceton
24,5 Gewichtsteile Dimethylacetamid |
Emulgator: | 1
Gewichtsteil Alkyl-Aryl-Polyglykolether |
-
Zur
Herstellung einer zweckmäßigen Wirkstoffzubereitung
vermischt man 1 Gewichtsteil Wirkstoff mit den angegebenen Mengen
Lösungsmittel
und Emulgator und verdünnt
das Konzentrat mit Wasser auf die gewünschte Konzentration.
-
Zur
Prüfung
auf protektive Wirksamkeit werden junge Pflanzen mit der Wirkstoffzubereitung
in der angegebenen Aufwandmenge besprüht. Nach Antrocknen des Spritzbelages
werden auf jedes Blatt 2 kleine mit Botrytis cinerea bewachsene
Agarstückchen
aufgelegt. Die inokulierten Pflanzen werden in einer abgedunkelten
Kammer bei ca. 20°C
und 100 % relativer Luftfeuchtigkeit aufgestellt.
-
2
Tage nach der Inokulation wird die Größe der Befallsflecken auf den
Blättern
ausgewertet. Dabei bedeutet 0 % ein Wirkungsgrad, der demjenigen
der Kontrolle entspricht, während
ein Wirkungsgrad von 100 % bedeutet, dass kein Befall beobachtet
wird. Tabelle
D Botrytis-Test (Bohne)/protektiv
Tabelle
D Botrytis-Test (Bohne)/protektiv
Tabelle
D Botrytis-Test (Bohne)/protektiv
Beispiel
E Alternaria-Test
(Tomate)/protektiv
Lösungsmittel: | 24,5
Gewichtsteile Aceton
24,5 Gewichtsteile Dimethylacetamid |
Emulgator: | 1
Gewichtsteil Alkyl-Aryl-Polyglykolether |
-
Zur
Herstellung einer zweckmäßigen Wirkstoffzubereitung
vermischt man 1 Gewichtsteil Wirkstoff mit den angegebenen Mengen
Lösungsmittel
und Emulgator und verdünnt
das Konzentrat mit Wasser auf die gewünschte Konzentration.
-
Zur
Prüfung
auf protektive Wirksamkeit werden junge Pflanzen mit der Wirkstoffzubereitung
in der angegebenen Aufwandmenge besprüht. Nach Antrocknen des Spritzbelages
werden die Pflanzen mit einer wässrigen
Sporensuspension von Alternaria solani inokuliert. Die Pflanzen
werden dann in einer Inkubationskabine bei ca. 20°C und 100
% relativer Luftfeuchtigkeit aufgestellt.
-
3
Tage nach der Inokulation erfolgt die Auswertung. Dabei bedeutet
0 % ein Wirkungsgrad, der demjenigen der Kontrolle entspricht, während ein
Wirkungsgrad von 100 % bedeutet, dass kein Befall beobachtet wird.
-
Tabelle
E Alternaria-Test (Tomate)/protektiv