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Technisches Gebiet
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Sitze
in Fahrzeugen, wie zum Beispiel Kraftfahrzeugen, werden heute vielfach
mit elektrischen Stellantrieben ausgestattet, um den Fahrzeuginsassen
eine individuelle Einstellung ihrer Sitzposition zu ermöglichen.
Es wird versucht, pro Einstellebene lediglich einen Stellantrieb
einzusetzen, um einerseits Kosten und andererseits Bauraum einzusparen.
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Stand der Technik
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Aus
G 92 04 166.3 ist eine Vorrichtung zur elektromotorischen Sitzhöhenverstellung,
insbesondere für
Fahrzeugsitze bekannt. Die Vorrichtung umfasst einen Elektromotor
und zwei von diesem angetriebene symmetrisch zur Sitzachse angeordnete Hubgetriebe,
die jeweils eine von dem Elektromotor angetriebene Schraubhülse, die
in vertikale Ausrichtung in einem Gehäuse drehbar gelagert ist, aufweisen.
Die Schraubhülse
ist mit ihrer oberen Stirnseite über
eine Druckfeder axial am Gehäuse
abgestützt. Es
ist ferner eine in der Schraubhülse
verschraubbare koaxiale Spindel vorgesehen, die an ihrem aus dem
Gehäuse
vorstehenden freien Ende der Sitzunterseite fest verbunden ist und
eine nahe dem Spindelende an der Spindel befestigten Anschlag aufweist.
Der Anschlag legt sich an einem im Verstellweg der Spindel angeordneten
Gegenanschlag zur Begrenzung der Einfahrbewegung der Spindel axial an.
Der Gegenanschlag steht über
die die Spindel umgebende obere Gehäusewand des Gehäuses frei vor
und ist durch diese hindurch mit einer zwischen der oberen Stirnseite
der Schraubhülse
und der Druckfeder angeordneten Ringscheibe fest verbunden.
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DE 31 29 101 A1 betrifft
eine längenveränderbare
Vorrichtung zum Verstellen der Position eines Fahrzeugsitzes. Bei
einer solchen Vorrichtung, die insbesondere zum Verstellen der Höhe und/oder der
Neigung des Fahrzeugsitzes vorgesehen ist und eine in einem Gehäuse drehbar
und axial unverschiebbar gelagerte antreibbare Buchse aufweist,
die mit einem Innengewinde versehen ist, mit dem das Außengewinde
eines Körpers
in Eingriff steht, so dass dieser je nach der Drehrichtung der Buchse
aus dieser ausfahrbar oder in diese einfahrbar ist, soll eine möglichst
große
Länge des
erreichbaren Hubes relativ zur Baulänge der Vorrichtung erzielt
werden. Zu diesem Zwecke ist der in der Buchse geführte Körper zweiteilig
ausgebildet, nämlich
in Form einer äußeren Hülse mit
Außen-
und Innengewinde, mit deren Innengewinde ein Gewindestab in Eingriff steht,
der zusammen mit der Hülse
eine durch die Relativdrehung verlängerbare und verkürzbare Teleskopstange
bildet.
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DE 199 22 645.8 betrifft
eine Vorrichtung zum manuellen und/oder automatischen Verstellen eines
mehrere Sitzelemente aufweisenden Fahrzeugsitzes. Auf die Sitzelemente
des Fahrzeugsitzes wirken Verstellmittel ein, wobei die Sitzelemente
mindestens ein Sitzkissen und eine Sitzlehne umfassen. Die Verstellmittel
wirken derart auf die Sitzelemente ein, dass durch Verstellen der
Sitzlehne das Verhältnis
von Sitzlehnenlänge
zur Sitzkissenlänge
eingestellt werden kann.
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DE 198 60 910 A1 bezieht
sich auf einen Fahrzeugsitz mit einem Sitzgestell und einem Untergestell.
Das Untergestell weist zwei motorisch verstellbare Längsführungen
auf, die jeweils eine Bodenschiene und eine Sitzschiene umfassen,
wobei das Sitzgestell von den beiden Sitzschienen getragen wird.
Jeder der beiden Längsführungen
ist ein eigener Antriebsmotor für
die Längsverstellung
zugeordnet, so dass zumindest einer Langsführung eine Einrichtung zum
Erfassen der relativen Position ihrer Sitzschiene in Bezug auf ihre
Bodenschiene zugeordnet ist.
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DE 198 60 228 A1 bezieht
sich auf einen Fahrzeugsitz. Der Fahrzeugsitz umfasst ein Sitzteil und
ein schwenkbeweglich daran angeordnetes Lehnenteil sowie eine Lehnenverstelleinrichtung,
mit welcher eine Neigungseinstellung des Lehnenteiles erfolgt. Die
Lehnenverstelleinrichtung umfasst mindestens ein Stangenelement,
das im Übergangsbereich
zwischen Lehnenteil und Sitzteil über Eck angeordnet mit seinem
oberen Ende am Lehnenteil, mit seinem unterem Ende am Sitzteil abgestützt ist.
Das Stangenelement ist als lenkerartiger Hebel ausgeführt, dessen
oberes Ende mit dem Lehnenteil bewegungsgekoppelt ist und dessen
unteres Ende zur Neigungseinstellung des Lehnenteiles durch eine Antriebsmechanik
entlang einer Bewegungsbahn zwischen Endlagen zu verlagern ist.
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Aus
dem Stand der Technik sind motorisch verstellbare Lehneneinstellungen
bekannt, bei denen entweder eine quer zu den beiden Lehnenrahmen verlaufende
Welle eingesetzt wird, über
welche das Antriebsmoment des Motors den beiden Taumelgetrieben
zugeleitet wird oder bei denen eine verlegte Übertragungswelle eingesetzt
wird, die sich weiter oberhalb der Anlenkpunkte von Sitzlehne und
Sitzkissen befindet. Beiden Lösungen
aus dem Stand der Technik ist gemeinsam, dass sie Platz im Bereich
des Lehnenkissens erfordern und dadurch den erzielbaren Sitzkomfort
aufgrund einer beschränkten
Federungsmöglichkeit
der Sitzfläche
einschränken.
Ferner wird durch die Anordnung einer verlegten Übertragungswelle oder einer
gestreckten Übertragungswelle
die Ausführung
von schlanken, dünnen
Lehnenrahmen beeinträchtigt.
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Darstellung der Erfindung
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Mit
der erfindungsgemäß vorgeschlagenen Lösung lasst
sich die insgesamt verfügbare
Tiefe im Bereich des Lehnenrahmens im Einfederungs-/Schwenkbereich
des Lehnenrahmens ausnutzen, da auf eine die Übertragung des Antriebsmomentes
des Stellantriebes auf die andere Seite des Sitzes vornehmende Übertragungswelle
verzichtet werden kann. Eine mechanische Synchronisation der die
Lehnenstellung relativ zur Sitzfläche bewirkenden Taumelgetriebe
kann unterbleiben, da den jeweiligen Schwenklagern der auch mehrteilig
ausführbaren Sitzlehnenstruktur
jeweils separate Stellantriebe zugeordnet sind.
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Die
Stellantriebe lassen sich im wesentlichen in vertikal orientierter
Einbaulage in die Sitzlehnenstruktur integrieren; auf eine Übertragungswelle
kann verzichtet werden, da die Synchronisation der beiden Stellantriebe
unterhalb der Sitzlehnenkonstruktion zur Erzielung eines gleichmäßigen Schwenkweges sowie
zum gleichzeitigen Erreichen von Zwischenpositionen entlang des
Schwenkweges oder das Anschlagen an Anschlagflächen auf analogem Wege, beispielsweise über ein
Potentiometer, oder auf digitalem Wege durch den Einsatz von Hall-Sensoren herbeigeführt werden
kann. Eine mechanische Verbindung in Gestalt einer den Bauraum unterhalb
der Sitzfläche
eines Fahrzeugsitzes beengenden Übertragungswelle
kann entfallen.
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Die
aus dem Stand der Technik bekannte, aus dem Schwenkbereich verlagerte Übertragungswelle
führte
zwar zu einer Vergrößerung des
unterhalb der Sitzfläche
zur Verfügung
stehenden Bauraums, begrenzte jedoch aufgrund ihrer höher gelegenen
Einbauposition den Schwenkbereich der an der Sitzfläche schwenkbar
gelagerten Sitzlehnenstruktur. Mit der erfindungsgemäß vorgeschlagenen Lösung, unmittelbar
auf ein jedes der Taumelgetriebe einwirkende Stellantriebe vorzusehen,
wird ein von den Einbauverhältnissen
unabhängiger,
flexibler Schwenkbereich für
eine Sitzlehnenstruktur erreicht.
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Die
jeweiligen Schwenkwege der Taumelgetriebe an den Lagerungs- und
Schwenkpunkten der Sitzlehnenstruktur an der Sitzfläche können in
einem Steuergerät
erfasst werden, welches Signale analog arbeitender Potentiometer
oder digitale Signale von Hall-Sensoren zur Ermittlung des Schwenkweges der
Sitzlehnenstruktur verarbeitet und auswertet.
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Darüber hinaus
kann durch die vorgeschlagene Lösung
der Anordnung zweier Stellantriebe an den Schwenklagern der Sitzlehnenstruktur
eine Abspeicherung der zuletzt eingestellten Sitzlehnenposition
erfolgen. Die Abspeicherung der zuletzt eingestellten Sitzlehnenposition
kann in einem Speicher abgelegt werden und abhängig von einem Zugangs- oder
Identifizierungscode des Fahrers oder des Beifahrers aufgerufen
werden, so dass eine automati sche Einnahme der von dieser Person
zuletzt vorgenommenen und gewünschten
Sitzlehnenposition erfolgen kann.
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Zeichnung
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Anhand
der Zeichnung wird die Erfindung nachstehend näher erläutert.
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Es
zeigt:
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1 einen
Stellantrieb für
eine einteilige Sitzlehnenstruktur mit Übertragungswelle in der Vorderansicht,
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2 den
Sitzlehnenstellantrieb gemäß 1 in
Seitenansicht,
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3 eine
in die Sitzlehnenstruktur verlegte mechanische Übertragungswelle in der Seitenansicht,
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4 eine
Draufsicht auf die Sitzlehnenstruktur gemäß der Darstellung in 3,
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5 den
erfindungsgemäß vorgeschlagenen
Antrieb einer Sitzlehnenstruktur mit zwei Stellantrieben und
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6 eine
mehrteilige Sitzlehnenstruktur, deren Schwenkbewegung durch zwei
Stellantriebe herbeigeführt
werden kann.
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Ausführungsvarianten
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1 ist
ein Stellantrieb für
eine einteilige Sitzlehnenstruktur zu entnehmen, der über eine Übertragungswelle
auf ein dem Stellantrieb gegenüberliegendes
unterhalb der Sitzlehnenstruktur angeordnetes Taumelgetriebe einwirkt.
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Der
in 1 dargestellte Fahrzeugsitz 1 umfasst
eine Sitzlehnenstruktur 2, an der eine Kopfstütze 3 aufgenommen
ist. Die Kopfstütze 3 kann
relativ zur Sitzlehnenstruktur 2 in vertikale Richtung
auf- und abbewegt werden. Die Sitzlehnenstruktur 2 wird durch
zwei wulstförmige
Lehnenrahmenteile 5 begrenzt. Senkrecht zur Zeichenebene
gemäß der 1 erstreckt
sich eine Sitzfläche 4,
die ebenfalls relativ zum Fahrzeugboden verstellbar an geordnet sein
kann. In die Sitzfläche 4 integriert
ist ein Stellantrieb 6, der in der Darstellung gemäß 1 als
in vertikaler Richtung eingebauter Elektromotor 10 ausgebildet
ist. Der Stellantrieb 6 wirkt über einen Getriebeflansch auf
ein erstes Taumelgetriebe 7 ein, welches über eine
quer zur Sitzfläche 4 unterhalb
dieser verlaufende Übertragungswelle 9 auf
ein zweites Taumelgetriebe 8 einwirkt. Die Übertragungswelle 9 erstreckt
sich vom ersten Taumelgetriebe 7 zum zweiten Taumelgetriebe 8,
so dass die beiden Taumelgetriebe über die Übertragungswelle 9 miteinander
synchronisiert sind und im wesentlichen gleiche, von der Umdrehungszahl
des Elektromotors 10 abhängige Schwenkwege zurücklegen.
Die sich vom ersten Taumelgetriebe 7 zum zweiten Taumelgetriebe 8 erstreckende Übertragungswelle 9 verläuft oberhalb der
Sitzfläche 4 und
schränkt
dadurch den zur Einfederung des unteren Lehnenbereiches erforderlichen Bauraum
stark ein.
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2 zeigt
den Sitzlehnenstellantrieb gemäß der Darstellung
in 1 in einer Seitenansicht.
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Die
in 1 einteilig konfigurierte Sitzlehnenstruktur 2 umfasst
im oberen Bereich die in vertikale Richtung verschiebbare Kopfstütze 3.
Die Sitzlehnenstruktur 2 gemäß der Darstellung in 2 ist an
einem Lagerschild 20 aufgenommen, das über das erste Taumelgetriebe 7 mit
dem Lagerschild 11 an der Sitzfläche 4 schwenkbar verbunden
ist. Durch die Ansteuerung des Elektromotors 10 des elektrischen
Stellantriebes 6 wird ein Antriebsmoment in das erste Taumelgetriebe 7 eingeleitet,
wodurch die Sitzlehnenstruktur 2 relativ zur Sitzfläche 4 verschwenkt
werden kann. Die Oberseite der Sitzfläche 4 ist mit Bezugszeichen 12 gekennzeichnet,
während mit
Bezugszeichen 13 der über
die Rückenlehnenfläche der
Sitzlehnenstruktur 2 hervorstehende Lehnenwulst bezeichnet
ist. Die Übertragungswelle 9, welche
das Antriebsmoment des Stellantriebes 6 vom ersten Taumelgetriebe 7 an
das diesem gegenüberliegende
zweite Taumelgetriebe 8 überträgt, verläuft senkrecht zur Zeichenebene
gemäß 2.
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3 zeigt
eine Sitzkonstruktion, an welcher eine verlegte mechanische Übertragungswelle
zum Einsatz kommt.
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Gemäß der Darstellung
in 3 ist das mit der Sitzlehnenstruktur 2 verbundene
Lagerschild 20 schwenkbar zum Lagerschild 11 der
hier nicht dargestellten Sitzfläche 4 aufgenommen.
Das Lagerschild 11 der nicht dargestellten Sitzfläche 4 wird über Befestigungsbohrungen 27 an
stationär
oder verschiebbar aufgenommenen Aufnahmen befestigt, so dass der
Fahrzeugsitz manuell oder elektrisch relativ zum Boden des Kraftfahrzeuges
verschoben werden kann.
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Die
Sitzlehnenstruktur 2, an deren oberen Bereich die Kopfstützenanordnung 3 angebracht
ist, wird durch den Antrieb des Ritzels 22 über den
in 3 nicht dargestellten Stellantrieb 6 verstellt,
wobei das Ritzel 22 mit einem Ritzel 21 kämmt, welches an
der verlegten Übertragungswelle 24 aufgenommen
ist. Mit Bezugszeichen 23 ist der Schwenkweg bezeichnet,
welchen das Lagerschild 20 um die Achse des ersten bzw.
des zweiten Taumelgetriebes 7, 8 ausführt, über welches
das Lagerschild 20 der Sitzlehnenstruktur 2 sowie
das Lagerschild 11 der hier nicht dargestellten Sitzfläche 4 schwenkbar
miteinander in Verbindung stehen.
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4 zeigt
eine Draufsicht auf die Sitzlehnenstruktur gemäß 3.
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Die
Sitzlehnenstruktur 2 ist in ihrem hinteren Bereich mit
einem Drahtgeflecht 25 versehen, welches der Rückseite
der Sitzlehnenstruktur 2 eine bestimmte Elastizität verleiht.
Die Spannung innerhalb der Drahtspannstruktur 25 wird durch
die Integration von Zugfedern 26 unterstützt. Aus
der Draufsicht gemäß 4 geht
hervor, dass die relativ zueinander verschwenkbaren Lagerschilde 11 der
Sitzfläche 4 bzw. 20 der
Sitzlehnenstruktur 2 durch das erste Taumelgetriebe 7 bzw.
das zweite Taumelgetriebe 8 zueinander verstellbar sind,
wobei in der Darstellung gemäß 4 die
Stellbewegung durch einen Elektromotor 10 eines Stellantriebes 6 in
eine verlegte Übertragungswelle 24 eingeleitet
wird. Jedes der Taumelgetriebe 7 bzw. 8 umfasst
ein den Antrieb übertragendes
Ritzel 22, dessen Durchmesser ein Vielfaches des Ritzels 21 beträgt, welches
jeweils am Ende der verlegten Übertragungswelle 24 drehfest aufgenommen
ist und das Antriebsmoment des Elektromotors 10 über die
verlegte Übertragungswelle 24 in
die relativ zu den Lagerschilden 11 der Sitzfläche 4 schwenkbaren
Lagerschilde 20 der Sitzlehnenstruktur 2 einleitet.
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5 zeigt
den erfindungsgemäß vorgeschlagenen
Antrieb einer Sitzlehnenstruktur mit zwei Stellantrieben.
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Der
Darstellung gemäß 5 ist
eine hier einteilig konfigurierte Sitzlehnenstruktur 2 zu
entnehmen, deren Rückenlehnenfläche von
wulstförmigen, an
die menschliche Anatomie angepassten Lehnenrahmenteilen 5 begrenzt
ist. Oberhalb der in der Darstellung gemäß 5 einteilig
ausgebildeten Sitzlehnenstruktur 2 ist ein in vertikale
Richtung verstellbares Kopfstützenteil 3 vorgesehen.
Unterhalb der verschwenkbaren, hier einteilig ausgebildeten Sitzlehnenstruktur 2 sind
im hinteren Bereich der Sitzfläche 4 des
Fahrzeugsitzes 1 ein erstes Taumelgetriebe 7 sowie
ein zweites Taumelgetriebe 8 untergebracht. Jedes der Taumelgetriebe 7 bzw. 8 umfasst
einen Getriebeflansch 32, an welchem ein erster Stellantrieb 30,
der dem ersten Taumelgetriebe 7 zugeordnet ist sowie ein
zweiter Stellantrieb 31, der dem zweiten Taumelgetriebe 8 zugeordnet
ist, angeflanscht sind. Die als Elektro motoren ausgeführten Stellantriebe 30 bzw. 31 sind
in im wesentlichen vertikaler Einbaulage aufgenommen und erstrecken
sich in ihrer Längserstreckung
teilweise in die wulstförmigen
Lehnenrahmenteile 5 der schwenkbaren Sitzlehnenstruktur 2.
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Zur
Synchronisation des ersten Stellantriebes 30 bzw. des zweiten
Stellantriebes 31 kann ein Steuergerät 33 eingesetzt werden,
welches über
eine Signalleitung 34 mit den im ersten Stellantrieb 30 bzw.
dem zweiten Stellantrieb 31 verbunden sein kann. Das Steuergerät 33 kann
einen entweder als internen Speicherteil 33.1 beschaffenen
Speicher mit Stand-by-Funktion
umfassen; daneben ist es auch möglich,
den Speicher einer Zentralelektronik am Kraftfahrzeug als Speicherplatz
zu nutzen.
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Die
Anzahl der Umdrehungen des ersten Stellantriebes 30 bzw.
des zweiten Stellantriebes 31 kann auf analogem Weg zum
Beispiel durch Potentiometer 35 erfasst werden. Die Potentiometer 35 können sowohl
an der Außenseite
der Taumelgetriebe 7 bzw. 8 aufgenommen sein als
auch zwischen den Getriebeflanschen 32 und den Innenseiten
der Taumelgetriebe 7 bzw. 8. Eine weitere Möglichkeit,
diese unterzubringen, ist durch deren Anordnung an den Innenseiten
der Getriebeflanschen 32 gegeben.
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Neben
einer analogen Erfassung des aktuellen Schwenkwinkels der verstellbaren
Sitzlehnenstruktur 2 relativ zur Sitzfläche 4 kann die Erfassung des
Schwenkwinkels der verstellbaren Sitzlehnenstruktur 2 relativ
zur Sitzfläche
auch durch den Einsatz von digitalen Hall-Sensoren 36 im Stellantrieb erfolgen.
Die elektrische Erfassung – sowohl
auf digitalem, als auch auf analogem Wege – der Umdrehungszahl der Stellantriebe 30 bzw. 31 sowie
der Schwenklage der verstellbaren Sitzlehnenstruktur 2 relativ
zur Sitzfläche 4 erlaubt
ein Abspeichern dieser Positionen im Speicherbereich 33.1 des
Steuergerätes 33.
Eine einmal im Speicherbereich 33.1 eingestellte gewünschte Sitzposition
kann bei Zutritt zum Fahrzeug im Rahmen einer Memory-Funktion wieder angefahren
werden, wenn diese gewünschte
Position zuvor im Speicherbereich 33.1 abgelegt war und von
einer in der Zwischenzeit den Fahrzeugsitz benutzenden Person wieder
geändert
wurde. Demnach können
individuell gewünschte
Sitzlehnenpositionen in den Speicherbereich 33.1 abgespeichert
werden und im Rahmen einer Memory-Funktion von den verschiedenen,
das Fahrzeug benutzenden Personen wieder abgefragt werden, so dass über das
Steuergerät 33 durch
die Ansteuerung der Antriebe 30 bzw. 31 die abgespeicherte
gewünschte
Sitzlehnenposition wieder angefahren werden kann.
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6 zeigt
eine mehrteilige Sitzlehnenstruktur, deren Schwenkbewegung durch
zwei Stellantriebe herbeigeführt
wird.
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Der
Fahrzeugsitz 1 gemäß der Darstellung
in 6 umfasst eine mehrteilig konfigurierte Sitzlehnenstruktur 40.
Die mehrteilige Sitzlehnenstruktur 40 weist einen um einen
Abknickpunkt 48 verschwenkbaren Schulterbereich 41 auf,
dem eine in vertikale Richtung aus diesem ausfahrbare Kopfstütze 3 zugeordnet
sein kann. Die Kopfstütze 3 und
der Schulterbereich 41 sind um den Abknickpunkt 48 schwenkbar angeordnet.
Die Abknickbewegung des Schulterbereiches 41 und des daran
aufgenommenen, in vertikale Richtung verschiebbaren Kopfstützenbereiches 3 relativ
zu einem Rückenlehnenteil 42 der
mehrteiligen Sitzlehnenstruktur 40 erfolgt über eine
Schubstange 44, die im Schulterbereich 41 in einer
Kulisse 43 geführt
sein kann. Der Kulisse 43 bzw. dem oberen Ende der Schubstange 44 kann
ein dritter elektromotorischer Stellantrieb 45 zugeordnet
sein.
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Das
untere Ende der Schubstange 44 ist am Rückenlehnenbereich 42 der
mehrteiligen Sitzlehnenstruktur 40 aufgenommen, wobei die
sich im wesentlichen in vertikale Richtung erstreckende Schubbewegung
der Schubstange 44 über
einen separaten, vierten Stellantrieb 46 aufgeprägt werden
kann. Dazu kann das untere Ende der Schubstange 44 in einem
Hebel angeordnet sein, der durch den vierten Stellantrieb 46 verschwenkt
werden kann.
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In
gestrichelter Darstellung sind im Anlenkbereich der mehrteiligen
Sitzlehnenstruktur 40 an der Sitzfläche 4 die Getriebeanordnungen 7 bzw. 8 angedeutet,
die über
jeweils separate Stellantriebe 30 bzw. 31 unter
Vermeidung der Zwischenschaltung einer Übertragungswelle die Schwenkbewegung
in die relativ zur Sitzfläche 4 verschwenkbare,
mehrteilige Sitzlehnenstruktur 40 einleiten.
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Die
Sitzfläche 4 ihrerseits,
deren Oberfläche mit
Bezugszeichen 12 bezeichnet ist, kann über einen weiteren, fünften Stellantrieb 47 relativ
zu einer Führungsschiene 49 verschoben
werden, so dass eine Verstellung der gesamten Sitzstruktur relativ zum
Boden eines Fahrzeuges entsprechend des mit A bezeichneten Doppelpfeils
möglich
ist.
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Durch
die Aktivierung des ersten Stellantriebes 30 bzw. des zweiten
Stellantriebes 31, die jeweils auf eines der Taumelgetriebe 7, 8 einwirken,
kann die Lehnenneigung je nach individuellem Fahrer- bzw. Insassenwunsch
verändert
werden, wobei bei der mehrteilig ausgebildeten Sitzlehnenstruktur 40 insbesondere
eine gezielte Längeneinstellung
des Schulterbereiches 41 und daran aufgenommener Kopfstütze 3 entsprechend
des Doppelpfeils B vorgenommen werden kann.
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Durch
den fünften
Stellantrieb 47 kann der gesamte Fahrzeugsitz 1 relativ
zum Boden des Kraftfahrzeuges entsprechend des Doppelpfeils A in
Fahrzeuglängsrichtung
verschoben werden.
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Der
Darstellung gemäß 6 kann
darüber hinaus
entnommen werden, dass sowohl der erste Stellantrieb 30 bzw.
der zweite Stellantrieb 31 für die Einleitung der Schwenkbewegung
der ein- oder mehrteilig konfigurierten Sitzlehnenstruktur 2 bzw. 40 mit
einem zentralen Steuerteil 51 verbunden sind. Darüber hinaus
sind auch der dritte Antrieb 45 bzw. der vierte Antrieb 46 mit
dem zentralen Steuerteil 51 verbunden. Der dritte Antrieb 45 dient
zum Abknicken des Schulterbereiches 41 relativ zu einem
Rückenteil 42 einer
mehrteilig konfigurierten Sitzlehnenstruktur 40. Darüber hinaus
steht auch der die Längsverschiebung
der Sitzfläche 4 und
damit des gesamten Fahrzeugsitzes 1 bewirkende fünfte Stellantrieb 47, der
ebenfalls bevorzugt als elektromotorischer Antrieb ausgestaltet
ist, mit dem zentralen Steuerteil 51 in Verbindung. Jedem
der elektromotorischen Antriebe 30, 31, 45, 46, 47 kann
gemäß der Darstellung
in 6 eine sowohl die Umdrehungszahl als auch die aktuelle
Position des Stellantriebes erfassende analoge Erfassungseinrichtung
(Potentiometer 35) oder eine die Position erfassende, digital
wirkende Einrichtung (Hall-Sensor 36)
zugeordnet sein, so dass sich sämtliche
Positionen der elektrischen Stellantriebe 30, 31, 45, 46 und 47 im
zentralen Steuerteil 51 erfassen lassen. Die Speicherung
der durch die einzelnen Stellantriebe 30, 31, 45, 46, 47 angefahrenen Positionen
kann in einem externen Speicherteil 52 erfolgen, welches
dem Steuerteil 51 zugeordnet ist. Im Rahmen einer ebenfalls
im Steuerteil 51 bzw. im Steuergerät 33 gemäß 5 zu
implementierenden Memory-Funktion können die Insassen die individuell vorgenommenen
Sitzflächen/Sitzlehnenpositionen speichern
und bei einer Benutzung des Fahrzeugsitzes 1 eine Verstellung
der individuell voreingestellten, jedoch abgespeicherten Positionen
durch eine andere Position die personenspezifisch abgespeicherten
Positionen abrufen, so dass die elektrischen Stellantriebe 30, 31, 45, 46 und 47 derart
angesteuert werden, dass die gewünschte
Position von Sitzfläche 4 und
Sitzlehnenstruktur – sei
es eine einteilige Sitzlehnenstruktur 2 oder eine mehrteilige
Sitzlehnenstruktur 40 gemäß der Darstellung in 6 – individuell
angefahren werden können.
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- 1
- Fahrzeugsitz
- 2
- einteilige
Sitzlehnenstruktur
- 3
- Kopfstütze
- 4
- Sitzfläche
- 5
- Lehnenrahmenteile
- 6
- Stellantrieb
- 7
- erstes
Taumelgetriebe
- 8
- zweites
Taumelgetriebe
- 9
- Übertragungswelle
- 10
- Elektromotor
- 11
- Lagerschild
Sitzfläche
- 12
- Oberseite
Sitzfläche
- 13
- Lehnenwulst
- 20
- Lagerschild
Sitzlehnenstruktur
- 21
- Ritzel Übertragungswelle
- 22
- Ritzel
- 23
- Schwenkbereich
- 24
- verlegte Übertragungswelle
- 25
- Drahtspannstruktur
- 26
- Zugfeder
- 27
- Befestigungsbohrung
- 30
- erster
Stellantrieb
- 31
- zweiter
Stellantrieb
- 32
- Getriebeflansch
- 33
- Steuergerät
- 33.1
- interner
Speicherbereich
- 34
- Signalleitung
- 35
- Potentiometer
- 36
- Hall-Sensor
- 40
- mehrteilige
Sitzlehnenstruktur
- 41
- Schulterbereich
- 42
- Rückenlehnenbereich
- 43
- Kulisse
- 44
- Schubstange
- 45
- dritter
Stellantrieb
- 46
- vierter
Stellantrieb
- 47
- fünfter Stellantrieb
- 48
- Abknickpunkt
- 49
- Führungsschiene
- 51
- Steuerteil
- 52
- Speicherteil
- A
- Fahrzeuglängsrichtung
- B
- Schulterbereicherstreckung
- L
- Lehnenlänge
- l
- Verschiebebereich
Fahrzeugsitz 1