DE10141196A1 - Leuchte mit einer Abdeckscheibe - Google Patents
Leuchte mit einer AbdeckscheibeInfo
- Publication number
- DE10141196A1 DE10141196A1 DE10141196A DE10141196A DE10141196A1 DE 10141196 A1 DE10141196 A1 DE 10141196A1 DE 10141196 A DE10141196 A DE 10141196A DE 10141196 A DE10141196 A DE 10141196A DE 10141196 A1 DE10141196 A1 DE 10141196A1
- Authority
- DE
- Germany
- Prior art keywords
- cover plate
- edge
- base body
- light
- luminaire
- Prior art date
- Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
- Ceased
Links
Classifications
-
- F—MECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
- F21—LIGHTING
- F21V—FUNCTIONAL FEATURES OR DETAILS OF LIGHTING DEVICES OR SYSTEMS THEREOF; STRUCTURAL COMBINATIONS OF LIGHTING DEVICES WITH OTHER ARTICLES, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
- F21V21/00—Supporting, suspending, or attaching arrangements for lighting devices; Hand grips
- F21V21/02—Wall, ceiling, or floor bases; Fixing pendants or arms to the bases
-
- E—FIXED CONSTRUCTIONS
- E04—BUILDING
- E04B—GENERAL BUILDING CONSTRUCTIONS; WALLS, e.g. PARTITIONS; ROOFS; FLOORS; CEILINGS; INSULATION OR OTHER PROTECTION OF BUILDINGS
- E04B9/00—Ceilings; Construction of ceilings, e.g. false ceilings; Ceiling construction with regard to insulation
- E04B9/22—Connection of slabs, panels, sheets or the like to the supporting construction
- E04B9/24—Connection of slabs, panels, sheets or the like to the supporting construction with the slabs, panels, sheets or the like positioned on the upperside of, or held against the underside of the horizontal flanges of the supporting construction or accessory means connected thereto
- E04B9/26—Connection of slabs, panels, sheets or the like to the supporting construction with the slabs, panels, sheets or the like positioned on the upperside of, or held against the underside of the horizontal flanges of the supporting construction or accessory means connected thereto by means of snap action of elastically deformable elements held against the underside of the supporting construction
-
- E—FIXED CONSTRUCTIONS
- E04—BUILDING
- E04B—GENERAL BUILDING CONSTRUCTIONS; WALLS, e.g. PARTITIONS; ROOFS; FLOORS; CEILINGS; INSULATION OR OTHER PROTECTION OF BUILDINGS
- E04B9/00—Ceilings; Construction of ceilings, e.g. false ceilings; Ceiling construction with regard to insulation
- E04B9/32—Translucent ceilings, i.e. permitting both the transmission and diffusion of light
-
- F—MECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
- F21—LIGHTING
- F21S—NON-PORTABLE LIGHTING DEVICES; SYSTEMS THEREOF; VEHICLE LIGHTING DEVICES SPECIALLY ADAPTED FOR VEHICLE EXTERIORS
- F21S8/00—Lighting devices intended for fixed installation
- F21S8/02—Lighting devices intended for fixed installation of recess-mounted type, e.g. downlighters
-
- F—MECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
- F21—LIGHTING
- F21V—FUNCTIONAL FEATURES OR DETAILS OF LIGHTING DEVICES OR SYSTEMS THEREOF; STRUCTURAL COMBINATIONS OF LIGHTING DEVICES WITH OTHER ARTICLES, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
- F21V17/00—Fastening of component parts of lighting devices, e.g. shades, globes, refractors, reflectors, filters, screens, grids or protective cages
- F21V17/10—Fastening of component parts of lighting devices, e.g. shades, globes, refractors, reflectors, filters, screens, grids or protective cages characterised by specific fastening means or way of fastening
- F21V17/105—Fastening of component parts of lighting devices, e.g. shades, globes, refractors, reflectors, filters, screens, grids or protective cages characterised by specific fastening means or way of fastening using magnets
-
- F—MECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
- F21—LIGHTING
- F21V—FUNCTIONAL FEATURES OR DETAILS OF LIGHTING DEVICES OR SYSTEMS THEREOF; STRUCTURAL COMBINATIONS OF LIGHTING DEVICES WITH OTHER ARTICLES, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
- F21V17/00—Fastening of component parts of lighting devices, e.g. shades, globes, refractors, reflectors, filters, screens, grids or protective cages
- F21V17/10—Fastening of component parts of lighting devices, e.g. shades, globes, refractors, reflectors, filters, screens, grids or protective cages characterised by specific fastening means or way of fastening
- F21V17/12—Fastening of component parts of lighting devices, e.g. shades, globes, refractors, reflectors, filters, screens, grids or protective cages characterised by specific fastening means or way of fastening by screwing
-
- F—MECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
- F21—LIGHTING
- F21V—FUNCTIONAL FEATURES OR DETAILS OF LIGHTING DEVICES OR SYSTEMS THEREOF; STRUCTURAL COMBINATIONS OF LIGHTING DEVICES WITH OTHER ARTICLES, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
- F21V17/00—Fastening of component parts of lighting devices, e.g. shades, globes, refractors, reflectors, filters, screens, grids or protective cages
- F21V17/10—Fastening of component parts of lighting devices, e.g. shades, globes, refractors, reflectors, filters, screens, grids or protective cages characterised by specific fastening means or way of fastening
- F21V17/16—Fastening of component parts of lighting devices, e.g. shades, globes, refractors, reflectors, filters, screens, grids or protective cages characterised by specific fastening means or way of fastening by deformation of parts; Snap action mounting
- F21V17/164—Fastening of component parts of lighting devices, e.g. shades, globes, refractors, reflectors, filters, screens, grids or protective cages characterised by specific fastening means or way of fastening by deformation of parts; Snap action mounting the parts being subjected to bending, e.g. snap joints
-
- F—MECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
- F21—LIGHTING
- F21V—FUNCTIONAL FEATURES OR DETAILS OF LIGHTING DEVICES OR SYSTEMS THEREOF; STRUCTURAL COMBINATIONS OF LIGHTING DEVICES WITH OTHER ARTICLES, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
- F21V3/00—Globes; Bowls; Cover glasses
-
- F—MECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
- F21—LIGHTING
- F21V—FUNCTIONAL FEATURES OR DETAILS OF LIGHTING DEVICES OR SYSTEMS THEREOF; STRUCTURAL COMBINATIONS OF LIGHTING DEVICES WITH OTHER ARTICLES, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
- F21V5/00—Refractors for light sources
- F21V5/002—Refractors for light sources using microoptical elements for redirecting or diffusing light
-
- F—MECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
- F21—LIGHTING
- F21Y—INDEXING SCHEME ASSOCIATED WITH SUBCLASSES F21K, F21L, F21S and F21V, RELATING TO THE FORM OR THE KIND OF THE LIGHT SOURCES OR OF THE COLOUR OF THE LIGHT EMITTED
- F21Y2103/00—Elongate light sources, e.g. fluorescent tubes
Landscapes
- Engineering & Computer Science (AREA)
- General Engineering & Computer Science (AREA)
- Architecture (AREA)
- Physics & Mathematics (AREA)
- Electromagnetism (AREA)
- Civil Engineering (AREA)
- Structural Engineering (AREA)
- Non-Portable Lighting Devices Or Systems Thereof (AREA)
Abstract
Leuchte (1) mit einem Basiskörper (3) zur Aufnahme mindestens einer Lichtquelle (5), mit einem dem zu beleuchtenden Raum (R) zugewandten Randbereich (11c) an den Basiskörpern (3) und mit einer gegen den zu beleuchtenden Raum (R) gerichteten lichtdurchlässigen Abdeckscheibe (8), die den Randbereich (11c) - von dem zu beleuchtendem Raum (R) aus gesehen - zumindest teilweise überdeckt. Um einen dunklen Randbereich der Leuchte (1) zu vermeiden oder zu vermindern, laufen der Basiskörper (3) und die Abdeckscheibe (8) erst am äußersten Rand der Abdeckscheibe (8) zusammen und innerhalb des Randes ist dazwischen ein Freiraum (31) gebildet, der eine direkte Lichteinstrahlung von der Lichtquelle (5) bis zum Rand der Abdeckscheibe (8) zuläßt.
Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine Leuchte nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Eine Leuchte dieser Art gehört zu einem bekannten Leuchtenprinzip und ist z. B. in der
DE 299 06 884 U beschrieben. Wesentlicher Teil einer solchen Leuchte sind wenigstens
eine Aufnahmevorrichtung für wenigstens eine Lichtquelle, die das zur Beleuchtung
eines Raumes benötigte Licht erzeugt, eine Abdeckscheibe, die zwischen der
Aufnahmevorrichtung und dem zu beleuchtenden Raum angeordnet ist und deren dem
Raum zugewandte Außenfläche eine Abstrahlfläche bildet, und ein Basiskörper, an dem
die Lichtquelle und die Abdeckscheibe gehalten sind.
Bei bekannten Leuchten der vorliegenden Art ist die Abdeckscheibe der Leuchte so
angeordnet, daß sie von dem Basiskörper umschlossen ist. Dabei ist die Abdeckscheibe
in vielen Fällen dadurch am Basiskörper gehalten, daß sie auf einem sich etwa parallel
zur Abdeckscheibe erstreckenden Innenschenkel des Basiskörpers aufliegt.
Bei Einbauleuchten kann gegebenenfalls zusätzlich ein Randstreifen in Form eines
Außenschenkels etwa parallel zur Abdeckscheibe vom Basiskörper nach außen abstehen,
der dazu dient, den Einbauspalt einer Einbauöffnung abzudecken, so daß der
Einbauspalt vom Raum her nicht sichtbar ist.
Bei diesen Ausgestaltungen weist der Basiskörper vom zu beleuchtenden Raum her
sichtbare Randstreifen auf, die bei einer Leuchte eines Leuchtenbandes an wenigstens
zwei einander gegenüberliegenden Seiten der Leuchte und bei einer Einzelleuchte auf
dem gesamten Umfang der Leuchte angeordnet sind und insbesondere im beleuchteten
Zustand der Leuchte als dunkle Bereiche sichtbar sind.
In der DE 296 02 576 U1 ist ein Lichtpaneel beschrieben, das sich in eine
Deckenverkleidung einfügt und einen flachdomförmigen Reflektor, eine darin
angeordnete Lichtquelle und eine gläserne Abdeckscheibe aufweist, deren Bereite der
Breite des Reflektors entspricht und die an flachen Randabschnitten des Reflektors
anliegt. Die Abdeckscheibe und der Reflektor, die in ihren Randbereichen somit
sandwichartig aufeinander liegen, sind an der Unterseite eines Halterahmens befestigt,
der wiederum an der vorhandenen Decke befestigt ist.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Leuchte der eingangs angegebenen Art
so auszugestalten, daß der dunkle Randbereich vermieden oder zumindest vermindert
wird.
Diese Aufgabe wird durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte
Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen beschrieben.
Bei der erfindungsgemäßen Leuchte laufen der Basiskörper und die Abdeckscheibe erst
am äußersten Rand der Abdeckscheibe zusammen, wobei sie innerhalb des Randes
einen Freiraum bilden, der eine direkte Lichteinstrahlung von der Lichtquelle im
wesentlichen bis zum Rand der Abdeckscheibe zuläßt. Hierdurch werden die
Lichteinstrahlung in den Randbereich der Abdeckscheibe und die Lichtabstrahlung im
Randbereich der Abdeckscheibe verbessert. Bei der erfindungsgemäßen Ausgestaltung
kann somit Licht größerer Leuchtdichte im Randbereich der Abdeckscheibe abgestrahlt
werden und zwar relativ zum mittleren Bereich der Abdeckscheibe, wodurch der dunkle
Randbereich vermieden oder zumindest vermindert wird. Dabei ist wesentlich, daß
zwischen der Abdeckscheibe und dem Randbereich zum einen ein Freiraum vorhanden
ist, der sich im wesentlichen bis zum Rand der Abdeckscheibe erstreckt und zum
anderen die Lichtquelle bezüglich des Freiraums so angeordnet ist, daß eine direkte
Lichteinstrahlung von der Lichtquelle im wesentlichen bis zum Rand der Abdeckscheibe
erfolgt. Die erfindungsgemäße Leuchte eignet sich auch vorteilhaft für eine
Flachleuchte mit einem flachdomförmigen Reflektor.
Die der Erfindung zugrundeliegende Aufgabe wird auch dann gelöst, wenn die
Abdeckscheibe gemäß Anspruch 12 den Randbereich wenigstens teilweise abdeckt.
Vorzugsweise erstrecken sich die Abdeckscheibe und deren Abstrahlfläche über den
dunklen Randbereich, wodurch dieser vermieden oder zumindest vermindert ist. Im
Funktionsbetrieb der Leuchte ist dieser Randbereich darüber hinaus erhellt. Ein weiterer
Vorteil der Erfindung besteht darin, daß aufgrund der vergrößerten Lichtaustrittsfläche
eine gewünschte Blendbegrenzung leichter erreichbar ist.
Es ist darüber hinaus vorteilhaft, eine solche Abdeckscheibe zu verwenden, die auch an
ihrem schmalen Umfang Licht abstrahlt. Dies führt zu einer Aufhellung der Umgebung
des Abdeckkörpers und eines gegebenenfalls nicht vollständig abgedeckten
Randstreifens.
Bei der erfindungsgemäßen Ausgestaltung können auf beiden Seiten der Leuchte
angeordnete Haltevorrichtungen zwischen dem Tragkörper und der Abdeckscheibe
angeordnet sein.
Es ist im weiteren vorteilhaft, die Haltevorrichtungen durch sogenannte
Schnellschlußverbindungen zu bilden, die eine schnelle und einfache Montage bzw.
Demontage ermöglichen. Bevorzugte Ausgestaltungen für solche
Schnellschlußverbindungen sind z. B. Verrastungsvorrichtungen und magnetisch
wirksame Haltevorrichtungen.
Die erfindungsgemäße Ausgestaltung eignet sich sehr vorteilhaft für solche Leuchten,
bei denen ein Reflektor vorgesehen ist, insbesondere mit einander gegenüberliegenden
Reflektorseitenwänden, die einen zugehörigen Bauraum beanspruchen. Wenn die
Haltevorrichtungen im Bereich des Randstreifens angeordnet sind, steht eine
vergrößerte Öffnung zur Verfügung und es läßt sich ein Reflektor raumgünstig und
montagefreundlich anordnen.
Bei der erfindungsgemäßen Leuchte kann es sich um eine Anbauleuchte oder eine
Einbauleuchte handeln, die für den An- oder Einbau an bzw. in einen Träger, z. B. eine
Wand oder eine Decke, eingerichtet ist.
Die erfindungsgemäße Ausgestaltung eignet sich auch sowohl für eine Einzelleuchte als
auch für eine Mehrzahl Leuchten, die ein Leuchtenband oder ein sogenanntes Leuchten-
bzw. Lichtfeld bilden.
Eine Lichtabstrahlung am Umfang der Abdeckscheibe ist insbesondere dann von
Vorteil, wenn die Abdeckscheibe eine Dicke von etwa 3 bis 5 mm und mehr beträgt.
In weiteren Unteransprüchen sind Merkmale enthalten, die die Lichtabstrahlung
verbessern, eine entblendete Lichtabstrahlung ermöglichen, zu kleinen, kostengünstig
herstellbaren und handhabungsfreundlichen sowie kostengünstigen Ausgestaltungen,
insbesondere des Basiskörpers der Leuchte, und zu vorteilhaften Haltevorrichtungen
führen, die sich ebenfalls für Einzelleuchten und/oder ein Leuchtenband und/oder für
Leuchten- bzw. Lichtfelder eignen.
Nachfolgend werden die Erfindung und weitere durch sie erzielbare Vorteile anhand
von vorteilhaften Ausgestaltungen von Ausführungsbeispielen und Zeichnungen näher
erläutert. Es zeigen
Fig. 1 eine erfindungsgemäße Leuchte in Form einer Einbauleuchte im
Querschnitt;
Fig. 2 die in Fig. 1 mit X gekennzeichnete Einzelheit der Leuchte in
vergrößerter Darstellung;
Fig. 3 eine Haltevorrichtung für eine Abdeckscheibe der Leuchte im Schnitt;
Fig. 4 die Abdeckscheibe der Leuchte in der Draufsicht und in verkleinerter
Darstellung;
Fig. 5 eine Haltevorrichtung in abgewandelter Ausgestaltung;
Fig. 6 die Abdeckscheibe nach Fig. 5 in der Draufsicht in verkleinerter
Darstellung;
Fig. 7 eine Haltevorrichtung in weiter abgewandelter Ausgestaltung;
Fig. 8 ein aus mehreren nebeneinander angeordneten Leuchten bestehendes
Lichtfeld in perspektivischer Darstellung;
Fig. 9 die Einzelheit X in Fig. 1 oder Y in Fig. 8 in vergrößerter Darstellung;
Fig. 10 die Einzelheit X oder Y in abgewandelter Ausgestaltung;
Fig. 11 eine erfindungsgemäße Leuchte im Querschnitt in abgewandelter
Ausgestaltung;
Fig. 12 die Leuchte nach Fig. 11 in der Unteransicht und in verkleinerter
Darstellung;
Fig. 13 die in Fig. 11 dargestellte Einzelheit Z in vergrößerter Darstellung;
Fig. 14 ein Rahmenprofil für die Leuchte im Querschnitt;
Fig. 15 ein Stirnende des Rahmenprofils mit einer Steckverbindungsvorrichtung
in perspektivischer Darstellung;
Fig. 16 einen Basis-Innenkörper in der Seitenansicht;
Fig. 17 den Basis-Innenkörper in der Draufsicht;
Fig. 18 die in Fig. 16 mit Z1 gekennzeichnete Einzelheit in vergrößerter
Darstellung;
Fig. 19 die in Fig. 16 mit Z2 gekennzeichnete Einzelheit in vergrößerter
Darstellung;
Fig. 20 den Basis-Innenkörper als vorgefertigte Platine;
Fig. 21 einen Verrastungsstift in perspektivischer Darstellung;
Fig. 22 eine Verrastungsbuchse für die Leuchte in der Unteransicht;
Fig. 23 die Verrastungsbuchse in der Seitenansicht von links;
Fig. 24 den Schnitt XXIV-XXIV in Fig. 22;
Fig. 25 den Schnitt XXV-XXV in Fig. 22.
Die Hauptteile der in ihrer Gesamtheit mit 1 bezeichneten Leuchte sind ein Basisträger
2 mit einem Basiskörper 3, hier in Form eines Rahmens oder einer auf dem Kopf
stehenden Wanne, an dem bzw. an der an einander gegenüberliegenden Seitenwänden
3a Haltearme 4 nach außen aus- und einschwenkbar sowie vorzugsweise
höhenverstellbar (nicht dargestellt) gelagert sind, ein oder mehrere, z. B. zwei, im
Innenraum des Basiskörpers 3 angeordneten Lampen S. hier Gasentladungsröhren, die
mittels Steckfassungen 6 am Basiskörper 3 lösbar gelagert sind, ein Reflektor 7 für die
wenigstens eine Lampe 5, eine beim vorliegenden Ausführungsbeispiel flache bzw.
plattenförmige Abdeckplatte 8 mit einer breitseitigen Abstrahlfläche 8a, die größer
bemessen ist als eine Abstrahlöffnung 9 im Basiskörper 3 der Leuchte 1 und somit nicht
nur die Abstrahlöffnung 9, sondern auch Randstreifen 11 wenigstens an einander
gegenüberliegenden Rändern des Basiskörpers 3 abdeckt. Beim vorliegenden
Ausführungsbeispiel sind die Randstreifen 11 durch von den freien Rändern der
Seitenwände 3a seitlich abstehende Randschenkel 11a gebildet, deren freie Ränder zu
ihrer Stabilisierung zur der Abdeckscheibe 8 abgewandten Seite hin durch Randschenkel
11b abgewinkelt sein können. Hierdurch ist ein Randbereich 11c des Basiskörpers 9
gebildet. Es ist der Zweck der Randstreifen 11, einen Einbauspalt in einer
Einbauöffnung einer Decke 13, in die die Leuchte 1 als Einbauleuchte eingebaut ist,
abzudecken, wobei die Randstreifen 11 den Rand der Einbauöffnung überlappen und an
der Unterseite der Decke 13 anliegen. Die Abdeckscheibe 8 ist durch wenigstens eine
noch zu beschreibende lösbare Haltevorrichtung 14 am Basiskörper 3 gehalten,
vorzugsweise an den Randstreifen 11.
Im Funktionsbetrieb der mit üblichen Betriebsmitteln ausgerüsteten Leuchte 1 wird das .
von der oder den Lampen 5 erzeugte Licht durch die Abstrahlöffnung 9 und an der
Abstrahlfläche 8a in den zu beleuchtenden Raum abgestrahlt. Zur Verdeutlichung dieses
Abstrahllichtes ist jeweils ein resultierender Hauptlichtstrahl als Pfeil dargestellt und mit
15 bezeichnet.
Die Leuchte 1 bzw. die Form ihrer Abstrahlöffnung 9 oder ihrer Abdeckscheibe 8 kann
viereckig, z. B. rechteckig, oder quadratisch sein. Beim vorliegenden
Ausführungsbeispiel ist die Form der Leuchte 1 bzw. ihrer Abstrahlöffnung 9
rechteckig und länglich, wobei die Seitenwände 3a bzw. die Randstreifen 11 sich an den
Längsseiten befinden. An den schmaleren Stirnseiten sind ebenfalls einander
gegenüberliegende Seitenwände 3b vorhanden, die mit den Seitenwänden 3a verbunden
sind und die bereits erwähnte Wanne bilden. In einem solchen Fall ist die Leuchte 1
eine Einzelleuchte, wobei die Randstreifen 11 auch an den beiden übrigen Seiten, hier
die schmaleren Querseiten, also umlaufend angeordnet sind.
Bei der in Fig. 1 dargestellten Ausgestaltung kann es sich jedoch auch um eine aus
mehreren hintereinander angeordneten Leuchten 1 bestehende Leuchtenzeile handeln, an
deren Enden jeweils eine Leuchte 1 mit einer endseitigen, quer verlaufenden
Seitenwand 3b angeordnet ist, während die sich zwischen den endseitigen Leuchten 1
angeordneten Leuchten 1 rinnenförmige Basiskörper 3 bzw. Wannen ohne quer
verlaufende Seitenwände 3b aufweisen. Bei einer solchen Ausgestaltung können die
längs der Leuchtenzeile hintereinander angeordneten Abdeckplatten 8 an zugehörigen
Stoßfugen (nicht dargestellt) aneinander anliegen. Auch die jeweiligen Basisträger 2 und
Reflektoren 7 können an der jeweiligen Stoßfuge aneinander anliegen. Die
Einbauöffnung ist unter Berücksichtigung der Anzahl der hintereinander angeordneten
Leuchten 1 entsprechend lang auszubilden. Eine solche Ausgestaltung eignet sich
insbesondere für röhrenförmige Lampen 5, bei denen die Leuchten 1 eine
langgestreckte Bauform haben.
Der oder die Reflektoren 7 bestehen in an sich bekannter Weise aus zwei einander
gegenüberliegenden und - in der Längsrichtung der Leuchte 1 gesehen - konkav
gerundeten Reflexionswänden oder einer tunnelförmigen Reflexionswand 16, die beim
vorliegenden Ausführungsbeispiel, z. B. eine sogenannte Doppelleuchte oder
Mehrfachleuchte, doppelt oder mehrfach vorhanden ist. Der jeweilige Reflektor 7 oder
ein für mehrere Lampen 5 gemeinsamer Reflektor 7 ist am Basiskörper 3, vorzugsweise
lösbar, befestigt, wie es üblich ist, z. B. mittels Verrastungsvorrichtungen (nicht
dargestellt), die einen handhabungsfreundlichen und schnellen Ein- bzw. Ausbau durch
die Abstrahlöffnung 9 hindurch ermöglichen.
Zwischen der Abdeckscheibe 8 und der wenigstens einen Lampe 5 kann eine innere,
plattenförmige Abdeckscheibe 17 angeordnet und durch nicht dargestellte
Befestigungsmittel, z. B. Auflager oder wenigstens eine Verrastungsvorrichtung, lösbar
gehalten sein. Die Abdeckscheibe 17 besteht aus lichtdurchlässigem Material und dient
zur Beeinflussung des Lichtes. Sie kann klar oder teillichtdurchlässig bzw. aus opalem
Material bestehen, so daß sie ein diffuses Lichtbild abgibt, wodurch Zonen
unterschiedlicher Lichtintensität der wenigstens einen Lichtquelle vergleichmäßigt
werden und ein vergleichmäßigteres und kontrastärmeres Lichtbild auf die
Abdeckscheibe 8 abgegeben wird. Das von der Abdeckscheibe 8 abgegebene Lichtbild
ist deshalb entsprechend vergleichmäßigt und zwar auch dann, wenn die aus
lichtdurchlässigem Material bestehende Abdeckscheibe 8 aus klarem Material besteht.
Das von der Abstrahlscheibe 8 abgegebene Lichtbild ist noch vergleichmäßigter, wenn
die Abdeckscheibe 8 aus teillichtdurchlässigem bzw. opalem Material besteht. Die
Abdeckscheibe 8 kann an ihrer Abstrahlfläche 8a glatt sein oder eine Struktur 8b,
insbesondere eine Mikrostruktur, aufweisen, wodurch das Lichtbild an der
Abstrahlfläche 8a brillanter wird. Die Abstrahlfläche 8a kann z. B. rauh oder matt sein.
Diese Maßnahmen dienen zur Vergleichmäßigung des Lichtbildes und zur Entblendung
der Abdeckscheibe 8 bzw. der Leuchte 1. Außerdem erhält die flache bzw.
plattenförmige Abdeckscheibe 8 die Fähigkeit einer Lichtleitung, so daß das Licht die
Abdeckscheibe 8 nicht nur quer durchstrahlt, sondern in der Abdeckscheibe 8 auch quer
zur Hauptabstrahlrichtung 15 in die die Randstreifen 11 überdeckenden Randbereiche
geleitet wird, so daß das Licht auch in diesen Bereichen an der Abstrahlfläche 8a
abstrahlt. Hierdurch sind auch diese beim Stand der Technik vorhandenen dunklen
Randbereiche der Leuchte 1 vermieden oder zumindest vermindert.
Alternativ kann die Abdeckscheibe 8 auch aus opal weißem Material, bevorzugt
perldiffusor, insbesondere aus PMMA, hergestellt sein.
Darüber hinaus kann die Abdeckscheibe 8 auch dazu dienen, den sie umgebenden
Umfangsbereich zu beleuchten, z. B. bei einer Deckenleuchte den sie umgebenden
Deckenbereich. Dies wird dadurch ermöglicht, daß die Abdeckscheibe 8 auch an ihrem
Umfang bzw. ihrer Umfangsfläche eine Abstrahlfläche 8c aufweist, an der Licht
abstrahlt und zur Erhellung der Umgebung der Abdeckscheibe 8 bzw. der Leuchte 1
beiträgt. Die in den die Randstreifen 11 überdeckenden Bereichen und die im
Umfangsbereich abgestrahlten Lichtstrahlen sind mit 15a, 15b bezeichnet.
Die Eignung der Abdeckscheibe 8, das Licht quer zur Hauptabstrahlrichtung 15 zu
leiten, nimmt mit zunehmender Dicke der Abdeckscheibe 8 zu. Bei Versuchen ist
ermittelt worden, daß sich ein Verhältnis der Dicke a der Abdeckscheibe 8 zur Breite b
des abgedeckten Randes bzw. der Randstreifen 11 sich etwa 1 : 3 bis 1 : 1 verhält,
vorzugsweise etwa 1 : 2. Bei einer Breite b von etwa 12 mm ergibt sich hierbei eine
Dicke a der Abdeckscheibe 8 von etwa 4 bis 12 mm, insbesondere etwa 6 mm.
Vorzugsweise besteht die Abdeckscheibe 8 aus klarem Kunststoffmaterial, insbesondere
glasklarem PMMA, wobei sie wenigstens an ihrer Abstrahlfläche 8a Mikroprismen
aufweist. Diese Mikroprismen sind lichttechnisch optimiert und durch an sich bekannte
steile Schrägflächen von z. B. Pyramiden oder Stegen gebildet, deren Schrägflächen
einen stumpfen Winkel W von vorzugsweise etwa 116,5° einschließen. Dadurch ist
sichergestellt, daß die Leuchte normgerecht entblendet ist (1000 cd/m2 unter flachen
Winkeln größer als 65° bezogen auf die Mittelachse bzw. Abstrahlrichtung 15).
Darunter soll die Leuchte ca. 4000 cd/m2 abgeben. Die Spitzen der Pyramiden sind
voneinander beabstandet. Eine solche Abdeckscheibe 8 kann z. B. bis etwa 8 mm dick
sein. Sie wirkt insbesondere bei glasklarer Ausführung aufgrund ihrer Dicke a
hochwertig.
Die Mikrostruktur kann unterschiedliche Formgebungen aufweisen. Es ist auch
möglich, die Mikrostruktur durch Dreikantprofilprismen zu bilden, die durch im
Querschnitt dreieckige, langgestreckte Furchen gebildet sind, wie es Fig. 2 zeigt. Der
Abstand c von einander benachbarten Spitzen oder Erhebungen kann etwa 1 mm
betragen, wobei der von den Schrägflächen der Dreieckform eingeschlossene Winkel W
etwa 116,5° betragen kann.
Bei einer strukturierten Abstrahlfläche 8a treten reflektierte Lichtstrahlen 15c an den
seitlichen Abstrahlflächen 8c aus, die quer zur Abstrahlrichtung 15 oder schräg zu der
Abstrahlrichtung 15 abgewandten Seite hin gerichtet sind. Dies ist zur Erhellung der
Umgebung besonders günstig, insbesondere bei Deckeneinbau- oder -anbauleuchten.
Die Mikroprismenstruktur nach Fig. 2 eignet sich für längliche Leuchten 1,
insbesondere dann, wenn das Profil der dreieckförmigen Struktur in der Längsrichtung
der Leuchte verläuft, wie es Fig. 2 zeigt. Hierbei werden die Umgebungen der Leuchte
1 erhellt, die sich an den langen Längsseiten befinden und besonders bedürftig sind,
erhellt zu werden.
Nachfolgend werden vorteilhafte Ausführungsbeispiele für eine lösbare
Haltevorrichtung 14 beschrieben, bei der es sich vorzugsweise um eine
Schnellschlußverbindung, insbesondere in Form einer magnetischen Haltevorrichtung
oder einer Verrastungsvorrichtung handelt.
Fig. 3 zeigt eine magnetisch wirksame Haltevorrichtung 14 mit mehreren, auf den
Umfang verteilt angeordneten Permanentmagneten 14a, die jeweils in oberseitig offenen
Ausnehmungen 14b der Abdeckscheibe 8 eingebettet und befestigt sind, z. B. durch
Kleben. Bei dieser Ausgestaltung bedarf es einer Ausbildung des Basiskörpers 3 bzw.
der Randstreifen 11 oder entsprechender, vorzugsweise schienenförmiger, Tragteile aus
Stahl, um die magnetische Funktion zu gewährleisten.
Der Permanentmagnet 14a kann gemäß Fig. 5 durch einen dünnen Magnetstreifen
gebildet sein, der an der Oberseite der Abdeckscheibe 8 befestigt ist, z. B. durch
Kleben. Dabei kann es sich jeweils um einen Magnetstreifenabschnitt oder um einen
sich über die gesamte Längsabmessung des jeweiligen Randes erstreckenden
Magnetstreifen handeln, wie es Fig. 6 zeigt.
Bei der Ausgestaltung nach Fig. 7 ist die Haltevorrichtung 14 durch eine
Verrastungsvorrichtung mit wenigstens einer Verrastungsnase 14c gebildet, die in der
verrasteten Stellung eine Verrastungskante 14d hintergreift. Bei der Ausgestaltung
gemäß Fig. 7 sind die Verrastungsnase 14c und die Verrastungskante 14d jeweils an
einem zusätzlichen Bauteil 14e, 14f ausgebildet, von denen das eine Bauteil in der
Abdeckscheibe 8 versenkt angeordnet ist und das andere Bauteil 14c am Randstreifen 11
befestigt ist, vorzugsweise ein Befestigungsloch 14g im Randstreifen 11 durchfaßt und
darin axial gesichert ist. Beim vorliegenden Ausführungsbeispiel ist die
Verrastungskante 14d durch einen hinterschnittenen Öffnungsrand einer Buchse 14h
gebildet, die in einer oberseitigen Ausnehmung der Abdeckscheibe 8 eingesetzt und
befestigt ist, z. B. durch Kleben. Die Verrastungsnase 14c kann an einem Dorn
ausgebildet sein, der am Randstreifen 11 befestigt ist, z. B. in das Befestigungsloch 14g
eingesetzt und arretiert ist z. B. verrastet ist mittels die Lochränder übergreifenden
Flanschteilen. Der Dorn und/oder die Buchse können aus elastisch nachgiebigem
Material z. B. Kunststoff bestehen, wodurch die elastische Nachgiebigkeit und
Verrastung gewährleistet ist. Vorzugsweise ist der Dorn im Befestigungsloch 14g
verrastet. Der Dorn und die Buchse 14h bzw. entsprechende Bauteile bestehen
vorzugsweise aus lichtdurchlässigem Material oder dem Material der Abdeckscheibe 8,
um Beeinträchtigungen des möglichst gleichmäßigen Lichtbildes zu vermeiden.
Wie insbesondere Fig. 4 zeigt, können die Haltevorrichtung 14 im Eckenbereich der
Abdeckscheibe 8 angeordnet sein. Bei länglichen Leuchten 1 ist es aufgrund der
vorhandenen Länge vorteilhaft, auf dem Längsrand verteilt eine oder mehrere
Haltevorrichtungen 14 zusätzlich im Bereich des jeweiligen Längsrandes vorzusehen,
was gestrichelt angedeutet ist.
Bei den vorbeschriebenen Haltevorrichtungen 14 in Form von
Schnellschlußverbindungen ist es vorteilhaft, eine zusätzliche Haltesicherung für die
Abdeckscheibe 8 vorzusehen, die zugleich eine Abhängvorrichtung (nicht dargestellt)
bildet, die die Abdeckscheibe 8 in einem abgehängten und somit einen Abstand vom
Basiskörper 3 aufweisenden Position am Basiskörper 3 hält. Die Haltesicherung kann
durch ein vorzugsweise mittig angeordnetes oder zwei Abhängbänder gebildet sein, die
an einem Rand der Leuchte 1, insbesondere an einem Längsrand, in einem Abstand
voneinander mit der Leuchte 1, z. B. mit der zugehörigen Wand 3a des Basiskörpers 3,
und der Abdeckscheibe 8 verbunden sind. Bei dieser Ausgestaltung befindet sich die
Abdeckscheibe 8 im abgehängten Zustand unter dem zugehörigen Seitenrand der
Leuchte 1. Dies ist für einen Zugang zum Innenraum der Leuchte 1, z. B. um die
wenigstens eine Lampe 5 auszutauschen, aus Platzgründen vorteilhaft.
Bei einer Ausgestaltung der Mikroprismenstruktur in Form von im Querschnitt, z. B.
dreieckförmigen, Stegen und/oder Furchen kann die Abdeckscheibe 8 durch zwei über-
oder aufeinander angeordnete Abdeckplatten gebildet sein (nicht dargestellt), deren
Mikrostruktur um 90° verdreht zueinander angeordnet ist. Bei einer solchen
Ausgestaltung wird die Lichtverteilung verbessert, insbesondere im Bereich der Ränder
der unteren Abdeckscheibe 8, die sich quer zur Profilrichtung dieser
Mikroprismenstruktur erstrecken. Diese Ausgestaltung eignet sich insbesondere für
Einzelleuchten, bei denen die seitliche Abstrahlung 15b, 15c auf dem gesamten Umfang
gewünscht ist. Bei einer solchen Ausgestaltung sind Haltevorrichtungen 14
gegebenenfalls mit einer Abhängvorrichtung auch zwischen den beiden Abdeckplatten 8
vorzusehen. Dabei kann für beide Abdeckplatten 8 eine gemeinsame Abhängvorrichtung
im vorbeschriebenen Sinne an einem gemeinsamen Rand vorgesehen sein.
Die erfindungsgemäße Ausgestaltung eignet sich auch für ein sogenanntes Lichtfeld 21
nach Fig. 8, bei dem mehrere Leuchten 1 kaskadenförmig in einer oder mehreren
nebeneinander oder kreuzweise verlaufenden Reihen angeordnet sind. Hierbei kann es
sich um Einbauleuchten oder auch um Anbauleuchten handeln.
Bei einem Lichtfeld 21 können die Randstreifen 11 durch Tragschienen 22 gebildet
sein, die ebenfalls Teile eines Basiskörpers sind und neben einer Teilungsfuge 23 des
Lichtfeldes 21 angeordnet sind (Fig. 9). Bei einem solchen Lichtfeld 21 können die
Tragschienen 22 Teil eines nicht dargestellten Tragrahmens sein. Der Tragrahmen oder
die Tragschienen 22 können z. B. an einer Decke befestigt sein oder z. B. von einer
nicht dargestellten Rohdecke, z. B. mittels Tragseilen, abgehängt sein.
Fig. 9 zeigt eine Tragschiene 22 in Winkel- bzw. U-Form, mit einem vertikalen
Tragschenkel 22a und einem horizontalen Tragschenkel 22b, der den Randstreifen 11
bildet.
Die Anordnung gemäß Fig. 9 ergibt sich auch dann, wenn mehrere Einbauleuchten mit
Basiskörpern 3 nebeneinander angeordnet werden, um das Lichtfeld 21 zu bilden. Um
dies zu verdeutlichen, sind eingeklammert auch die entsprechenden Bezugszahlen der
Einbauleuchte in diesen Figuren eingetragen. Dies gilt auch für Fig. 10.
Im Rahmen der Erfindung ist es auch möglich, daß eine Abdeckscheibe 8, z. B.
aufgrund vorgegebener Maße, den jeweiligen Randstreifen 11 nur teilweise abdeckt.
Fig. 11 zeigt zum einen die Einzelheit X für eine Anbauleuchte mit einem Basiskörper
3, von deren Seitenwand 3a der Randstreifen 11 sich nicht außen, sondern nach innen
erstreckt, wobei die Seitenwand 3a mit dem Umfang bzw. zugehörigen Rand der
Abdeckscheibe 8 vertikal fluchten kann.
Zum anderen können zur Ausbildung eines Lichtfeldes 21 mehrere solcher
Anbauleuchten in einer oder in mehreren kreuzweise verlaufenden Reihen
nebeneinander angeordnet sein, wie es Fig. 8 verdeutlicht.
Bei einem Lichtfeld 21 ist es vorteilhaft, an den Teilungsfugen 23 einen kleinen
Abstand d von z. B. etwa 1 mm vorzusehen, so daß Klemmungen vermieden werden,
die aus Abmessungsunterschieden der Abdeckscheiben 8 oder Leuchten 1 aus
Temperaturschwankungen resultieren. Bei dieser Ausgestaltung bzw. Anordnung
werden die Teilungsfugen 23 durch das an den schmalen Seitenflächen 8c abgestrahlte
Licht erhellt. Hierdurch werden durch die Teilungsfugen vorgegebene dunkle Bereiche,
die aufgrund der verhältnismäßig geringen Dicke der Abdeckscheibe 8 verhältnismäßig
breit erscheinen, vermieden oder vermindert.
Die Abmessungen der Abdeckscheiben 8 in der Plattenerstreckung (Länge, Breite)
entsprechen vorzugsweise den Abmessungen handelsüblicher Deckenmodule, nämlich
vorzugsweise 600 mm und/oder 625 mm.
Das Ausführungsbeispiele nach Fig. 11 und folgende zeigen eine Leuchte 1, die sich
wahlweise als Einbauleuchte oder als Anbauleuchte ausbilden läßt. Diese Leuchte 1
kann sowohl als Einbauleuchte als auch als Anbauleuchte bis auf besondere
Unterschiede entsprechend den vorbeschriebenen Ausführungsbeispielen ausgebildet
sein, so daß zwecks Vermeidung von Wiederholungen auf die Beschreibung der
vorbeschriebenen Ausführungsbeispiele Bezug genommen werden kann. Gleiche oder
vergleichbare Teile sind mit gleichen Bezugszeichen versehen. Wesentliche
Unterschiede bestehen bezüglich einer unterschiedlichen Ausgestaltung des Basiskörpers
3 und/oder der Haltevorrichtungen 14 für die Abdeckscheibe 8 und/oder der
Abdeckscheiben 8 selbst bzw. eines zusätzlichen Lichtbeeinflussungsmittels innenseitig
von der Abdeckscheibe 8. Die Abdeckscheibe 8 kann klar durchsichtig oder
durchscheinend (opal) sein und an ihrer Abstrahlfläche glatt sein oder die
vorbeschriebenen Strukturen 8b aufweisen.
Ein erster Unterschied des Basiskörpers 3 besteht darin, daß zwischen dem Randbereich
11c und der Innenseite der Abdeckscheibe 8 ein Freiraum 31 angeordnet ist, der sich
bis zu einem am Rand der Abdeckscheibe 8 angeordneten Anlageteil 32 erstreckt, das
Teil des Tragkörpers 3 ist. Der Freiraum 31 ist vorzugsweise zum Rand hin konvergent
geformt. Beim Ausführungsbeispiel wird er durch die Innenseite der Abdeckscheibe 8
und die ihm zugewandte und vorzugsweise ebene Außenfläche eines Randschenkels 11a
begrenzt. Die Begrenzungsflächen schließen einen spitzen Winkel W1 von etwa 15° bis
30°, vorzugsweise etwa 23°, ein. Wie bereits beim vorbeschriebenen
Ausführungsbeispiel kann der Randschenkel 11a und der vorzugsweise auch vorhandene
Randschenkel 11b einteilig mit einem die zugehörige Seitenwand 3a bildenden
Seitenwandschenkel 3a1 verbunden sein, z. B. von ihr abgebogen sein.
Aufgrund des Vorhandenseins der beiden einander seitlich gegenüberliegenden oder auf
den gesamten Umfang vorhandenen Freiräume 31 kann das von der Lichtquelle bzw.
Lampe 5 abgestrahlte oder von der gegenüberliegenden Reflexionswand 16 reflektierte
Licht direkt im wesentlichen bis zum Rand der Abdeckscheibe 8 in diese eindringen,
wodurch die äußere und/oder seitliche Abstrahlung im Bereich der Hilfslichtstrahlen
15a und 15b verbessert bzw. verstärkt wird. Hierdurch wird im Bereich des Randes der
Abdeckscheibe 8 vermehrt Licht abgestrahlt und dadurch die Umgebung vermehrt
beleuchtet, wodurch der Kontrast der Leuchte 1 bzw. Abdeckscheibe 8 zur Umgebung
und zum mittleren Bereich der Abdeckscheibe 8 vermindert wird.
Ein weiterer Unterschied besteht darin, daß wenigstens die einander gegenüberliegenden
Seitenwände 3a, vorzugsweise auch die Stirnwände 3b des Basiskörpers 3, durch einen
außenseitig angeordneten Rahmen 33 verkleidet und/oder stabilisiert sind, an dem die
betreffenden Wände 3a, 3b durch eine lösbare Befestigungsvorrichtung 34 befestigt
sind. Beim Ausführungsbeispiel erstreckt sich der Rahmen 33 über die gesamte Höhe h
des Basiskörpers 3, wobei der Rahmen 33 das Anlageteil 32 geringfügig überragen kann
und dadurch unter Berücksichtigung eines Montagespiels eine Umfassung für die
Abdeckscheibe 8 bilden kann. Das Überragungsmaß e ist kleiner als die Dicke der
Abdeckscheibe 8, vorzugsweise kleiner als die Hälfte der Dicke.
Die Befestigungsvorrichtung 34 weist einen Steg 35, der sich in Umfangsrichtung des
Basiskörpers 3 erstreckt, und entweder eine in Umfangsrichtung verlaufende Lochreihe
oder einen Schraubkanal 36 auf, in die bzw. in den Kopfschrauben 36a zur mittelbaren
oder unmittelbaren Befestigung der Umfangswände des Basiskörpers 3 am Steg 35
durch entsprechende Löcher in den Seiten- oder Umfangwänden 3a, 3b einschraubbar
sind. Beim Ausführungsbeispiel erstreckt sich der Steg 35 zum Basis-Innenkörper 3c
schräg nach unten und nach innen, wobei an der gegenüberliegenden Wand 3a, Zungen
37 in einer solchen Position U-förmig aus der Wand ausgeschnitten und ausgebogen
sind, daß sie an der Stirnseite des Stegs 35 anliegen. Durch ein in den Zungen 37
jeweils angeordnetes Loch 38 kann eine Schraube 36a eingesteckt und verschraubt
werden, wobei ihr Kopf an der Innenseite der Zunge 37 anliegen kann.
Die Breite j des Schraubkanals 36 ist etwas kleiner bemessen als der Außendurchmesser
des Gewindes der zugehörigen Schraube 36a. Hierdurch ist das Gewinde der in den
Schraubkanal 36 eingeschraubten Schraube entweder aufgrund von Klemmwirkung der
elastisch gespreizten, den Schraubkanal 36 begrenzenden Gabelwände 35a kraftschlüssig
und/oder aufgrund eines Einformens oder Einschneidens in die Nutwände oder
Gabelwände 35a formschlüssig gehalten, so daß die jeweilige Schraube die zugehörige
axiale Spannkraft aufbringen kann. Eine besonders stabile Befestigung wird erreicht,
wenn in den Nut- bzw. Gabelwänden 35a längsverlaufende Rillen 35b angeordnet sind,
deren Querschnittsform gleich oder ähnlich der Querschnittsform der Gewinderillen der
Schraube 36a ausgebildet ist.
Beim Ausführungsbeispiel weist der Rahmen 33 an seiner den zu beleuchtenden Raum
R zugewandten Seite S1 einen bezüglich seiner Breite f nach außen verjüngten und
außen vorzugsweise abschließenden Randsteg 41 auf, der beim Ausführungsbeispiel die
Randschenkel 11b und vorzugsweise teilweise auch die Abdeckscheibe 8 umgibt.
Hierdurch ist eine Ausnehmung 42 für die Abdeckscheibe 8 oder den Randbereich 11c
geschaffen.
Der Rahmen 33 kann einen an seiner der Abdeckscheibe 8 abgewandten Seite S2
angeordneten und durch einen bezüglich der Breite f nach innen verjüngten Randsteg 43
aufweisen, der durch eine außenseitige Stufenausnehmung 45 gebildet ist, die seitlich
durch die Außenfläche des Randstegs 43 begrenzt ist und zum Raum R hin durch eine
sich vorzugsweise parallel zur Abdeckscheibe 8 erstreckende Stufenfläche 45a begrenzt
ist. Der Rahmen 33 besteht somit aus einem Rahmenbasiskörper 46, in der Breite f, von
dem auf der dem Raum R zugewandten und abgewandten Seite S1, S2 verjüngte
Randstege 41, 43 abstehen, von denen der der Anlageseite S2 zugewandte Randsteg 43
nach innen und der der Anlageseite S2 abgewandte Randsteg 41 nach außen versetzt ist.
Beim Ausführungsbeispiel erstreckt sich der Steg 35 von der die Stufenfläche 45a
aufweisenden Stufenwand 47 des Rahmenbasiskörpers 46. Wie insbesondere aus Fig. 14
zu entnehmen ist, weist der Rahmen 33 einen vom Randsteg 41 nach innen abstehenden
und die Tiefe der Ausnehmung 42 begrenzenden Begrenzungssteg 48 auf, der die Breite
g des Randstegs 41 überragt und dadurch einen Bodenwandabschnitt für die
Ausnehmung 42 bilden kann.
Der Rahmen 33 besteht vorzugsweise aus seitlichen und stirnseitigen Rahmenteilen, die
in den Eckbereichen des Rahmens 33 miteinander verbunden sein können und dabei
z. B. auf Gehrung ausgebildet sein können oder in einem Abstand i vor den Ecken des
Rahmens 33 enden und durch Eckwinkel 49 verbunden sind, mittels denen die
Rahmenform kompletiert ist. Die sich gerade erstreckenden Rahmenteile 33a sind
vorzugsweise durch Profilstücke gebildet, von denen die seitlichen und stirnseitigen
Profilstücke eine gleiche oder eine unterschiedliche Länge aufweisen können. Auch die
Eckwinkel 49 können durch entsprechende Profilstücke gebildet sein, die in den Ecken
miteinander fest verbunden sind. Die Schenkel 3a1, 3a2, 12a und 12b bilden einen
Basis-Innenkörper 3c und der Rahmen 33 einen Basis-Außenkörper 3d.
Die Profilstücke P lassen sich durch Strangziehen oder Strangpressen schnell und
kostengünstig herstellen. Dies gilt auch für die Profilabschnitte der Eckwinkel 49. Bei
diesen Teilen kann es sich jedoch auch um Formstücke handeln, die durch Spritzgießen
hergestellt sind. Der Rahmen 33 bzw. dessen Teile können aus Metall, z. B.
Aluminium, oder Kunststoff bestehen.
Die Rahmenteile 33a sind mit den benachbarten Eckwinkeln 49 durch Steckverbinder
51 miteinander verbunden, die jeweils ein oder mehrere, beim Ausführungsbeispiel
zwei, Paßstücke 52 aufweisen, die mit Abschnitten der vorzugsweise profilierten
Rahmenteile 33a so zusammenwirken, daß sie formschlüssig eine miteinander
fluchtende Anordnung von zwei an der jeweiligen Stoßfuge 53 einander
gegenüberliegenden Rahmenteile 33a bzw. Profilabschnitte gewährleisten. Beim
Ausführungsbeispiel weisen die Profilabschnitte P1, P2 eine oder zwei vorzugsweise
der Anlageseite S2 zugewandten und abgewandten Bereich des Profils vorzugsweise in
Querschnitt T-förmige Längsnuten 53a, 53b auf, wobei die Querschnittsform der in der
gleichen Anzahl vorhandenen Paßstücke 52 und Längsnuten 53a, 53b so aneinander
angepaßt sind, z. B. die gleiche Form aufweisen, daß die Profilabschnitte P1, P2 auf die
Paßstücke 52 mit geringem Bewegungsspiel aufsteckbar sind. Die zwei vorhandenen
Paßstücke 52 sind durch einen Querverbindungssteg 54 vorzugsweise einteilig
miteinander fest verbunden. Der Querverbindungssteg 54 ragt wenigstens im Bereich
der Längsnuten 53a, 53b zwischen die einander gegenüberliegenden Stirnenden der
Profilabschnitte P1, P2. Um den dadurch vorgegebenen Spalt oder die Fuge dazwischen
von außen verdecken zu können, erstreckt sich der Querverbindungssteg 54 über die
gesamte Höhenabmessung des Profils, wobei der oder die Paßstücke 52 und der
Querverbindungssteg 54 den Steckverbinder 51 bilden. Beim Ausführungsbeispiel ist
der Querverbindungssteg 54 im Querschnitt T-förmig mit einem Abdecksteg 55a und
einem Innensteg 55b so einteilig ausgebildet, daß in der Steckverbindungsposition der
Abdecksteg 55 an der Außenseite der Profilabschnitte P1, P2 anliegt und der Innensteg
55b zwischen den Stirnflächen paßt. Der Querverbindungssteg 54, der Abdecksteg 55
und der Innensteg 55b sind so geformt, daß sie der Außenform der Profilabschnitte P1,
P2 folgen, wobei der Querverbindungssteg 54 z. B. um das Maß der Außenwanddicke k
in die Stoßfuge zwischen den Profilabschnitten P1, P2 hineinragt. Beim
Ausführungsbeispiel erstreckt sich der Abdecksteg 55 an der Außenseite Z-förmig und
an der der Anlageseite abgewandten Raumseite S1, so daß der Profilstoß 56 von den
sichtbaren Seiten her abgedeckt ist. Den Zusammenhalt in der Längsrichtung des Profils
bzw. in der Umfangsrichtung des Rahmens 33 erhalten die Profilabschnitte P1, P2
durch die Befestigung mit dem Basis-Innenkörper 3c.
Wenn der Innenkörper 3c wannenförmig ausgebildet ist, kann er aus einer Platine P3,
vorzugsweise aus Blech, gebogen und somit ein Stanz-Biegeteil sein (Fig. 17 und 20).
In den Ecken der Platine P3 sind Ausschnitte 57 vorhanden, mit parallel zu den
Umfangskanten verlaufenden Innenschnittkanten 58a, 58b, an die sich Z-förmig nach
außen versetzte Schnittkanten 58c, 58d anschließen. Zur Bildung des Innenkörpers 3c
wird die Platine P3 an die mit Strichpunktlinien angedeuteten Biegelinien zu einer
Breitseite hin in eine Form gebogen, die aus Fig. 13 und 18 ersichtlich ist, wobei die
Biegelinien 61a in den Umfangskanten des hohlkastenförmigen Innenkörpers 3c
verlaufen, die Biegelinien 61b im Fußbereich des Randschenkels 11a verlaufen und die
Biegelinien 61c im Fußbereich des Randschenkels 11b verlaufen. Die Schnittkanten
58a, 58b verlaufen in den sich zwischen der Anlageseite S2 und der Raumseite S1
erstreckenden Umfangskanten des hohlkastenförmigen Innenkörpers 3c. Die schräg
verlaufenden Schnittkanten 58e verlaufen in der Gehrung des Randbereichs 11c, und die
Schnittkanten 58c, 58d verlaufen in den Eckkanten der Randbereiche 11c.
Die die Zungen 37 bildenden U-förmigen Einschnitte 37a einschließlich den
zugehörigen Löchern 38 sind in der Platine P3 vorgefertigt. Das Ausbiegen der Zungen
37 kann vor, beim oder nach dem Biegen des Innenkörpers 3c aus der Platine P3
erfolgen.
In der Platine P3 sind in den Eckbereichen oder in der Nähe der Eckbereiche in den die
Seitenwandschenkel 3a1 bildenden Randbereichen weitere Ausschnitte 62 mit in der
Längsrichtung dieser Randbereiche gegenüberliegenden inneren Vorsprüngen 62a
ausgebildet, die sich z. B. über die gesamte Höhe des Seitenwandschenkels aal und bis
in den Deckenwandabschnitt 3e hinein erstrecken. In diese Ausschnitte 57 sind im
älteren deutschen Gebrauchsmuster 298 19 888 beschriebene der Höhenverstellung der
Leuchte 1 dienende und aus Vereinfachungsgründen nicht dargestellte Anbauteile mit
höhenverstellbaren Haltearmen 4 montierbar, die bei einer Einbauleuchte den Rand der
Decke 13 übergreifen. Zwecks Vermeidung von Wiederholungen wird diesbezüglich
auf das Gebrauchsmuster 298 19 888 verwiesen.
Des weiteren sind in den einander gegenüberliegenden Seitenrandbereichen der Plafine
P3 oder in den Seitenwandschenkeln 3a1 weitere schlitz- oder T-förmige Ausschnitte 63
angeordnet, die der Montage durch Anstecken von Halteelementen der Haltevorrichtung
14 zum Halten der Abdeckscheibe 8 dienen. Beim Ausführungsbeispiel ist die
Haltevorrichtung 14 durch eine Verrastungsvorrichtung 64 gebildet, mit einem
Verrastungsstift 65, der durch eine Bewegung von der Raumseite S1 her mit wenigstens
einem dem Basiskörper 3, hier dem Innenkörper 3c, zugeordneten Verrastungselement
verrastbar ist. Diese Verrastungsvorrichtung 64 ist aufgrund wenigstens eines
federelastisch wirksamen Verrastuugselements so ausgebildet, daß beim Einstecken des
Verrastungsstiftes 65 das Verrastungselement selbsttätig ausweicht und einschnappt.
Zum Lösen ist die Verrastungsvorrichtung 64 durch eine manuelle Zugkraft am
Verrastungsstift 65 überdrückbar, d. h. durch die Ausübung einer manuell aufbringbaren
Zugkraft auf den Verrastungsstift 65 weichen die Verrastungselemente selbsttätig aus,
wobei die Verrastung gelöst wird. Beim Ausführungsbeispiel weist der in Fig. 13 und
21 dargestellte Verrastungsstift 65 eine oder zwei einander gegenüberliegend
angeordnete Verrastungsausnehmungen 67 in seinem vorderen Endbereich auf, denen
gerundete oder schräge Einführungsflächen 67a vorgeordnet sein können. Die
wenigstens eine Verrastungsausnehmung 67 weist eine schräge oder gerundete
Ausführungsflanke 67b auf, die das vorbeschriebene Überdrücken der
Verrastungsvorrichtung 64 beim Lösen ermöglicht.
Die wenigstens eine Verrastungsausnehmung 67 wirkt mit wenigstens einem quer zum
Verrastungsstift 65 nachgiebigen Verrastungsvorsprung 68 zusammen, der vorzugsweise
divergente und konvergente Ein- bzw. Ausführungsflächen aufweist, und der am
Innenkörper 3c gehalten ist, vorzugsweise in einer Verrastungsbuchse 66. Beim
Ausführungsbeispiel sind zwei einander gegenüberliegend angeordnete
Verrastungsausnehmungen 67 in einem runden Verrastungsstift 65 angeordnet, der von
einem Stiftkopf 69 ausgehend einen ersten Stiftabschnitt 71a aufweist, der mit dem
Stiftkopf 69 in einem Stufenloch 72 der Abdeckscheibe 8 von der Raumseite S1 her
eingesetzt ist. An den ersten Stiftabschnitt 71a schließt sich ein zweiter Stiftabschnitt
71b an, in dem ein Sicherungselement 74 für die Abdeckscheibe 8 vorzugsweise
einteilig angeordnet ist, das beim Ausführungsbeispiel durch einen sich schräg nach
außen zum Stiftkopf 69 hin erstreckenden und elastisch einbiegbaren Spreizarm gebildet
ist, der beim Einstecken des Verrastungsstifts 65 in das Stufenloch 72 selbsttätig
elastisch eingebogen wird und hinter der Abdeckscheibe 8 in eine sie hintergreifende
Position ausfedert und dadurch die Abdeckscheibe 8 daran hindert, vom Stiftkopf 69
abzuheben.
Zum Lösen der Verrastungsvorrichtung 64 gibt es zwei Möglichkeiten. Bei einer
vorbeschriebenen überdrückbaren Ausgestaltung läßt sich die Verrastungsvorrichtung 64
durch den gewissen manuellen Kraftaufwand überdrücken. Anstelle einer solchen
Ausgestaltung ist es auch möglich, eine Entrastung dadurch herbeizuführen, daß der
Verrastungsstift 65 um z. B. etwa 90° gedreht wird, wodurch der wenigstens eine
Verrastungsvorsprung 68 gegen seine elastische Rückstellkraft in eine am Umfang des
Verrastungsstifts 65 anliegende Position gedrängt wird, in der er sich außerhalb der
Verrastungsausnehmung 67 befindet, so daß die Verrastung durch axiale Bewegung
gelöst werden kann.
Beim Ausführungsbeispiel sind zwei einander gegenüberliegend angeordnete
Sicherungselemente 74 und/oder zwei Verrastungsausnehmungen 67 und zwei
ausfederbare Verrastungsvorsprünge 68 vorgesehen. Das oder die Spreizarme sind in
seitlichen Ausnehmungen 75 im zweiten Stiftabschnitt 73b einfederbar. Zum Drehen
des Verrastungsstiftes 65 weist dieser an seiner freien Kopffläche ein Drehelement auf,
z. B. einen Schlitz, zu dem ein manuell drehbares Drehwerkzeug paßt, z. B. ein
Schraubenzieher. Der Verrastungsstift 65 besteht vorzugsweise aus klar durchsichtigem
Material, insbesondere Kunststoff, und es handelt sich um ein Spritzgießteil.
Die Verrastungsbuchse 66 ist vorzugsweise durch einen Hohlkörper gebildet, in dessen
Hohlraum der oder die beiden einander gegenüberliegend angeordneten
Verrastungsvorsprünge 68 elastisch ausfederbar angeordnet sind. Wie Fig. 25 zeigt,
können die Verrastungsvorsprung 68 vorzugsweise einteilig an Federarmen 76
angeordnet sein, die sich z. B. U-förmig von Basisteilen 77 erstrecken, die
vorzugsweise durch eine Steckverbindung mit der Verrastungsbuchse 66 verbunden sind
und jeweils in einer Steckausnehmung der Verrastungsbuchse 66 fest eingesteckt sein
können. Beim Ausführungsbeispiel nach Fig. 25 bilden die Basisteile 77 mit den
Federarmen 76 jeweils eine U-Form. Wie Fig. 24 zeigt, in der sich die
Verrastungsbuchse 66 bei einer Deckenleuchte in ihrer Einbauposition befindet, sind die
Basisteile 77 von der Raumseite S1 her in die nicht dargestellten Steckausnehmungen
eingesteckt. Die jeweils durch einen Verrastungsvorsprung 68, einen Federarm 76 und
ein Basisteil 77 gebildeten Verrastungsteile bestehen vorzugsweise aus Kunststoff,
wobei es sich auch in diesem Fall um Kunststoff-Spritzteile handeln kann.
Die Verrastungsbuchse 66 weist an ihrer Außenseite eine aus Fig. 22 ersichtliche
Spange 78 auf, die sich vorzugsweise parallel zur sie tragenden Außenseite der
Verrastungsbuchse 66 von der einen bis zur gegenüberliegenden Seite der
Verrastungsbuchse 66 erstreckt oder davor endet. Die Größe der Spange 78 ist so groß
bemessen, daß sie in den zugehörigen Ausschnitt 63 einsteckbar ist, wobei bei dieser
Verschiebung der Seitenwandschenkel 3a1 in den Spalt 79 zwischen der Spange 78 und
der benachbarten Umfangswand der Verrastungsbuchse 66 gelangt und dabei durch die
Spange 78 gegebenenfalls geklemmt werden kann, wenn diese federelastisch ausgebildet
ist. Zwischen dem Fußbereich der Spange 78 und der Verrastungsbuchse 66 kann ein
Steg 81 vorzugsweise einteilig angeordnet sind, der sich in Richtung auf das freie Ende
der Spange 78 vorzugsweise konvergent erstreckt und in den Mittelabschnitt 63a des
Ausschnitts 63 einschiebbar ist, wobei er bei einer keilförmigen Ausbildung
vorzugsweise auch des Mittelabschnitts 63a darin klemmbar ist.
Wie Fig. 11 und 13 zeigen, sitzt die Verrastungsbuchse 66 mit ihrer Außenseite am
Seitenwandschenkel 3a1 und mit ihrer Unterseite 82 auf der Wand 7a des Reflektors 7,
die sich gerade oder gewölbt schräg aufwärts erstreckt. Die Unterseite 82 der
Verrastungsbuchse 66 schließt mit der äußeren Seitenfläche der Verrastungsbuchse 66
den Winkel W1 ein, den auch die Reflexionsfläche 7a mit dem Seitenwandschenkel 3a1
einschließt. Wenn der Reflektor 7 mit einem nach oben abgewinkelten Randschenkel 7b
am Seitenwandschenkel 3a1 befestigt ist, kann an den Stellen, an denen eine
Verrastungsbuchse 66 angeordnet ist, jeweils der Randsteg 7b eine nicht dargestellte
Ausnehmung aufweisen, in der die Verrastungsbuchse 66 angeordnet ist, oder der
Ausschnitt 63 kann auch im Randsteg 7b ausgebildet sein, wobei die Spange 78 den
Randsteg 7b und den Seitenwandschenkel aal übergreift. Für den Durchgriff des
Verrastungsstiftes 65 ist im Bereich der jeweiligen Verrastungsbuchse 66 und
Reflektorwand 7a ein Durchführungsloch vorgesehen, in das der Verrastungsstift 65 mit
Bewegungsspiel einsteckbar ist. Um das Einführen zu erleichtern, sind die freien Enden
der Verrastungsstifte 65 konvergent ausgebildet, insbesondere kegelförmig geformt.
Der Basis-Innenkörper 3c kann der Halterung einer oder mehrerer Abdeckscheiben 8
dienen, die in einer oder in zwei nebeneinander angeordneten, sich vorzugsweise
parallel zu den Seitenwandschenkeln aal erstreckenden, Reihen oder auch kreuzweise
erstreckenden Reihen angeordnet sein können. Wie Fig. 11 zeigt, können zwei
Abdeckscheiben 8 oder zwei Reihen Abdeckscheiben 8 nebeneinander angeordnet sein.
Wie Fig. 16 und 20 zeigen, können vier Abdeckscheiben 8 (in Fig. 20 durch
Strichlinien verdeutlicht) in zwei kreuzweise verlaufenden Reihen angeordnet sein. Jede
Abdeckscheibe 8 wird an den zugehörigen Seitenwandschenkeln 3a1 mit zwei einen
Abstand voneinander angeordneten Haltevorrichtungen 14 bzw.
Verrastungsvorrichtungen 64 gehalten, vorzugsweise in den Eckenbereichen der
Abdeckscheiben 8. An entsprechenden Stellen in den Seitenwandschenkeln 3a1 sind die
Ausschnitte 63 zur Halterung der Verrastungsbuchsen 66 vorgesehen. Fig. 16 und 20
zeigen auch, daß zu einer Abdeckscheibe 8 gehörige Ausschnitte 63 und
Verrastungsbuchsen 66 spiegelbildlich zueinander ausgebildet und angeordnet sein
können. Im Bereich der Stirnwandschenkel 3b1 sind keine Halterungselemente für die
Abdeckscheiben 8 vorgesehen. Im Bereich ihrer der Mitte zugewandten Ecken können
die Abdeckscheiben 8 durch Haltevorrichtungen 14 bzw. Verrastungsvorrichtungen 64
gehalten sein, wie sie für die seitlichen Außenbereiche beschrieben worden sind, wobei
ein mittleres, nicht dargestelltes Halteteil, z. B. mit den Ausschnitten 63 entsprechenden
Ausschnitten, angeordnet und z. B. an der Deckenwand 3e befestigt sein kann. Auch
hierzu können vorzugsweise Verrastungsvorrichtungen 64 mit Verrastungsstiften 65
dienen, wie es in Fig. 11 im mittleren Bereich angedeutet ist. Wie Fig. 20 auch zeigt,
können auf der Länge der Seitenwandschenkel 3a1 verteilt zwei oder mehrere
Befestigungselemente, hier Einschnitte 37a, für Haltevorrichtungen 14 vorgesehen sein,
z. B. zwischen zwei Ausschnitten 63.
Fig. 12 zeigt beispielhaft, daß ein Rahmen 33 für ein oder mehrere Innenkörper 3c
vorgesehen sein kann, die z. B. in einer sich längs zu den Seitenwandschenkeln aal
erstreckenden Reihe angeordnet sein können.
Im Rahmen der Erfindung können im Basiskörper 3 bzw. im Innenkörper 3c ein oder
mehrere, hier durch Lampen 5 oder z. B. Leuchtröhren gebildete, Lichtquellen
angeordnet sein, wobei die Leuchte 1 eine Einzelleuchte oder eine Doppelleuchte, wie
es Fig. 1 und 11 zeigen, oder eine Mehrfachleuchte sein kann. Dabei können je nach
Größe des Basiskörpers 3 bzw. Innenkörpers 3c eine oder mehrere Abdeckscheiben 8 in
einer oder in mehreren nebeneinander liegenden Reihen an Teilungs- bzw. Stoßfugen 23
aneinander anliegend angeordnet sein. Beim Ausführungsbeispiel nach Fig. 12 sind
zwei Reihen Abdeckscheiben 8 vorgesehen, die sich jeweils mittig zur zugehörigen
Lichtquelle 5 befinden.
Wie Fig. 11 und 13 im weiteren zeigen, kann anstelle der zweiten Abdeckscheibe 17
oder zusätzlich zur Abdeckscheibe 17 eine Folie 83 an der Innenseite der
Abdeckscheibe 8 angeordnet sein. Vorzugsweise handelt es sich um eine solche Folie
83, deren Lichtdurchlässigkeit im mittleren Bereich, nämlich in dem der zugehörigen
Lichtquelle 5 vorgeordneten Bereich, am geringsten ist und mit zunehmendem Abstand
von diesem mittleren Bereich kontinuierlich zunimmt. Dies kann z. B. dadurch erreicht
werden, daß die Folie 83 teillichtdurchlässig (opal) oder teilreflektierend ist, wobei der
Grad der Lichtdurchlässigkeit oder Teilreflexion mit größer werdendem Abstand von
der Lichtquelle 5 zunimmt. Vorzugsweise ist der Grad der Lichtdurchlässigkeit so
gewählt, daß das sich im Funktionsbetrieb an der Abstrahlfläche 8a ergebende Lichtbild
im wesentlichen gleichmäßig ist. Auch hierdurch werden die Leuchtdichte des auf die
Abdeckscheibe 8 auftreffenden Lichtes im Sinne einer Verleichmäßigung verbessert,
vorzugsweise vergleichmäßigt, und der Helligkeitskontrast bzw. -unterschied
verringert. Die Folie 83 kann auf die Abdeckscheibe 8 aufgelegt sein oder von ihr einen
Abstand aufweisen. Beim Vorhandensein mehrerer nebeneinander angeordneter
Abdeckscheiben 8 kann eine für alle Abdeckscheiben 8 gemeinsame Folie 83 oder
jeweils eine Folie 83 vorgesehen sein. Für den Durchgriff der Verrastungsstifte 65 sind
in der bzw. den Folien 83 Durchführungslöcher vorgesehen.
In Fig. 11 sind drei durch schraffierte Flächen F verdeutlichte, sich längs und innen an
den Seitenwänden 3a sowie gegebenenfalls in der Mitte erstreckende Freiräume
vorhanden, in deren Bereich wahlweise elektrische Betriebsgeräte für den elektrischen
Anschluß der wenigstens einen Lichtquelle 5 z. B. an der Deckenwand 3e oder an den
Stirnwänden 3b angeordnet werden können.
Claims (24)
1. Leuchte (1) mit einem Basiskörper (3) zur Aufnahme mindestens einer
Lichtquelle (5), mit einem dem zu beleuchtenden Raum (R) zugewandten
Randbereich (11c) an dem Basiskörper (3) und mit einer gegen den zu
beleuchtenden Raum (R) gerichteten lichtdurchlässigen Abdeckscheibe (8), die
den Randbereich (11c) - von dem zu beleuchtetem Raum (R) aus gesehen -
zumindest teilweise überdeckt,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Basiskörper (3) und die Abdeckscheibe (8) erst am Rand der
Abdeckscheibe (8) zusammenlaufen und innerhalb des Randes einen Freiraum
(31) bilden, der eine direkte Lichteinstrahlung von der Lichtquelle (5) bis zum
Rand der Abdeckscheibe (8) zuläßt.
2. Leuchte nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die der Abdeckscheibe (8) gegenüberliegende Randfläche des Randbereiches
(11c) sich zum Rand der Abdeckscheibe (8) hin konvergent, vorzugsweise
schräg, erstreckt.
3. Leuchte nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß am Innenrand des Randbereichs (11c) die Wand (7a) eines Reflektors (7)
endet und vorzugsweise eine Verlängerung der Reflexionsfläche (7a) mit der der
Abdeckscheibe (8) zugewandten Fläche des Randbereichs (11c) im wesentlichen
fluchtet und oder auf den Rand der Abdeckscheibe (8) gerichtet ist.
4. Leuchte nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Randbereich (11c) durch einen Randschenkel (11a) gebildet ist, der
vorzugsweise stumpfwinklig von einem Seitenwandschenkel (3a1) des
Basiskörpers (3) ausgeht.
5. Leuchte nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Randbereich (11c) mit dem Seitenwandschenkel (3a1), dem
Randschenkel (3a) und einem zweiten Randschenkel (11b) am freien Rand des
ersten Randschenkels (11a) U-förmig geformt ist.
6. Leuchte nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Basiskörper (3) aus einem Innenkörper (3c) und einem Außenkörper
(3d) gebildet ist, die miteinander verbunden, insbesondere verschraubt sind.
7. Leuchte nach Anspruch 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Randbereich (11c) den Außenkörper an dessen dem zu beleuchtenden
Raum (R) zugewandten Seite übergreift und daran abgestützt ist.
8. Leuchte nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Abdeckscheibe (8) durch eine Haltevorrichtung (14) lösbar mit dem
Basiskörper (3) verbunden ist, die vorzugweise innenseitig vom Randbereich
(11c) angeordnet ist.
9. Leuchte nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Haltevorrichtung (14) durch eine Verrastungsvorrichtung (64) gebildet
ist.
10. Leuchte nach Anspruch 9,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Verrastungsvorrichtung (64) wenigstens eine Verrastungsausnehmung
(67) und wenigstens einen Verrastungsvorsprung (68) aufweist, die an einem
von der Innenseite der Abdeckscheibe (8) abstehenden Verrastungsstift (65) und
dem Basiskörper (3) angeordnet sind, wobei vorzugsweise die
Verrastungsvorrichtung (64) zum Lösen manuell überdrückbar ist.
11. Leuchte nach Anspruch 10,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Verrastungsvorrichtung (64) eine vorzugsweise lösbar am Basiskörper
(3) befestigte Verrastungsbuchse (66) aufweist, in die der Verrastungsstift (65)
verrastend einfaßt.
12. Leuchte (1), mit einem Basiskörper (3) zur Aufnahme mindestens einer
Lichtquelle, mit einem dem zu beleuchtenden Raum zugewandten Randstreifen
(11) an dem Basiskörper (3), und mit einer von dem Basiskörper (3) gehaltenen
und gegen den zu beleuchtenden Raum gerichteten lichtdurchlässigen
Abdeckscheibe (8),
dadurch gekennzeichnet,
daß die Abdeckscheibe (8) - von dem zu beleuchtenden Raum aus gesehen - auf
den Randstreifen (11) des Basiskörpers (3) aufgesetzt und so groß ist, daß sie
den Randstreifen (11) zumindest teilweise überdeckt.
13. Leuchte nach Anspruch 12,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Basiskörper (3) die Form einer Rinne oder Wanne aufweist und der
Randstreifen (11) jeweils von zwei einander gegenüberliegenden oder von allen
Seitenwänden (3a) nach außen oder nach innen absteht.
14. Leuchte nach Anspruch 13,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Dicke der Abdeckscheibe (8) wenigstens etwa 1/3 der Breite (b) des
Randstreifens (11), vorzugsweise wenigstens etwa 4 mm, beträgt.
15. Leuchte nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Abdeckscheibe (8) durch an wenigstens zwei einander
gegenüberliegenden Rändern der Abdeckscheibe (8) wirksame
Haltevorrichtungen (14) lösbar mit dem Basiskörper (3), insbesondere mit dem
Randstreifen (11), verbunden ist.
16. Leuchte nach Anspruch 15,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Haltevorrichtungen (14) jeweils durch eine magnetisch wirksame
Haltevorrichtung oder durch eine Verrastungsvorrichtung gebildet ist.
17. Leuchte nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Abdeckscheibe (8) das eingekoppelte Licht auch quer zur
Hauptabstrahlrichtung (15) leitet.
18. Leuchte nach Anspruch 17,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Abdeckscheibe (8) auch an ihren schmalen Seitenflächen (8c) Licht
ab strahlt.
19. Leuchte nach Anspruch 17 oder 18,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Abdeckscheibe (8) aus durchscheinendem (opalem) Material besteht.
20. Leuchte nach einem der Ansprüche 17 bis 19,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Abdeckscheibe (8) an ihrer Abstrahlfläche (8a) eine Struktur (8b),
insbesondere eine Mikrostruktur, aufweist.
21. Leuchte nach Anspruch 20,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Abdeckscheibe (8) aus klarem Material besteht.
22. Leuchte nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Abdeckscheibe (8) aus Kunststoff besteht, z. B. Methacrylat oder
PMMA.
23. Leuchte nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß innenseitig von der Abdeckscheibe (8) eine Abdeckscheibe (17) angeordnet
ist, die ein diffuses Lichtbild abgibt, vorzugsweise aus durchscheinendem
Material besteht.
24. Leuchte nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß mehrere nebeneinander angeordnete Leuchte (1) ein Lichtfeld (21) bilden.
Priority Applications (4)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE10141196A DE10141196A1 (de) | 2000-11-29 | 2001-08-22 | Leuchte mit einer Abdeckscheibe |
EP01989517A EP1337783A1 (de) | 2000-11-29 | 2001-11-26 | Leuchte mit einer abdeckscheibe |
PCT/EP2001/013755 WO2002044614A1 (de) | 2000-11-29 | 2001-11-26 | Leuchte mit einer abdeckscheibe |
AU2002227947A AU2002227947A1 (en) | 2000-11-29 | 2001-11-26 | Lamp with a cover panel |
Applications Claiming Priority (2)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE10059259 | 2000-11-29 | ||
DE10141196A DE10141196A1 (de) | 2000-11-29 | 2001-08-22 | Leuchte mit einer Abdeckscheibe |
Publications (1)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
DE10141196A1 true DE10141196A1 (de) | 2002-06-13 |
Family
ID=7665105
Family Applications (2)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
---|---|---|---|
DE10141073A Ceased DE10141073A1 (de) | 2000-11-29 | 2001-08-22 | Leuchtenanordnung mit wenigstens zwei einander gegenüberliegenden Randschienen |
DE10141196A Ceased DE10141196A1 (de) | 2000-11-29 | 2001-08-22 | Leuchte mit einer Abdeckscheibe |
Family Applications Before (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
---|---|---|---|
DE10141073A Ceased DE10141073A1 (de) | 2000-11-29 | 2001-08-22 | Leuchtenanordnung mit wenigstens zwei einander gegenüberliegenden Randschienen |
Country Status (1)
Country | Link |
---|---|
DE (2) | DE10141073A1 (de) |
Cited By (1)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
---|---|---|---|---|
WO2006029810A1 (de) * | 2004-09-13 | 2006-03-23 | Zumtobel Lighting Gmbh. | Leuchte mit verschlussmitteln zum lösbaren befestigen einer abdeckung an einer gehäusewanne |
Families Citing this family (3)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
---|---|---|---|---|
DE20212411U1 (de) | 2002-08-13 | 2002-11-21 | FKB GmbH, 78727 Oberndorf | Einbauleuchte |
DE202008013973U1 (de) * | 2008-10-20 | 2010-03-04 | Zumtobel Lighting Gmbh | Lichtbandsystem mit geschlossener Lichtaustrittsöffnung |
DE102021116888A1 (de) | 2021-06-30 | 2023-01-05 | Marelli Automotive Lighting Reutlingen (Germany) GmbH | Leuchte für ein Kraftfahrzeug mit einer Abdeckscheibe |
-
2001
- 2001-08-22 DE DE10141073A patent/DE10141073A1/de not_active Ceased
- 2001-08-22 DE DE10141196A patent/DE10141196A1/de not_active Ceased
Cited By (4)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
---|---|---|---|---|
WO2006029810A1 (de) * | 2004-09-13 | 2006-03-23 | Zumtobel Lighting Gmbh. | Leuchte mit verschlussmitteln zum lösbaren befestigen einer abdeckung an einer gehäusewanne |
EP2299169A1 (de) * | 2004-09-13 | 2011-03-23 | Zumtobel Lighting GmbH | Leuchte mit Verschlussmitteln zum lösbaren Befestigen einer Abdeckung an einer Gehäusewanne |
DE102004044175B4 (de) * | 2004-09-13 | 2014-09-25 | Zumtobel Lighting Gmbh | Leuchte mit Verschlussmitteln zum lösbaren Befestigen einer Abdeckung an einer Gehäusewanne |
NO337319B1 (no) * | 2004-09-13 | 2016-03-07 | Zumtobel Lighting Gmbh | Lykt med et huskabinett |
Also Published As
Publication number | Publication date |
---|---|
DE10141073A1 (de) | 2002-08-08 |
Similar Documents
Publication | Publication Date | Title |
---|---|---|
EP1040295B1 (de) | Deckenanbauleuchte mit einem scheibenförmigen lichtleiter | |
DE102009007308B4 (de) | Anbau- bzw. Wandleuchte | |
EP0898686B2 (de) | Leuchte mit einem basiskörper als träger für wenigstens eine lampe | |
EP2020562A1 (de) | Wandleuchte | |
EP1293724A1 (de) | Lichtkanalsystem | |
EP1979668A2 (de) | Leuchte mit einem kastenförmigen leuchtengehäuse und einem lichtaustrittselement | |
EP3207308B1 (de) | Wallwasher | |
EP0897511B1 (de) | Lichtbandfähige langfeldleuchte | |
WO2002044612A2 (de) | Leuchte mit einer lichtdurchlässigen scheibe | |
DE202017102009U1 (de) | Leuchte | |
DE10141196A1 (de) | Leuchte mit einer Abdeckscheibe | |
EP0795719B1 (de) | Modular aufgebaute Leuchteneinheit | |
WO2002044614A1 (de) | Leuchte mit einer abdeckscheibe | |
EP1337788B1 (de) | Leuchtenanordnung mit wenigstens zwei einander gegenüberliegenden randschienen | |
EP1132679B1 (de) | Leuchtensystem | |
DE102006018255A1 (de) | Leuchte, insbesondere Hängleuchte, mit einem ersten und einem zweiten Licht-Abstrahlbereich | |
EP3366991A1 (de) | Geräteträger für leuchte | |
EP1389711B1 (de) | Einbauleuchte | |
DE19721340A1 (de) | Leuchte | |
EP3924664B1 (de) | Anordnung zur lichtabgabe mit einem plattenförmigen lichtleitelement | |
EP1561994B1 (de) | Reflektoranordnung für eine Leuchte mit mehreren in Reihe angeordneten Reflektorkammern | |
DE102018106194A1 (de) | Kanteneinstrahlungsleuchte, insbesondere Einlegleuchte ausgebildet zum Einsatz in Systemdecken | |
DE102008006576A1 (de) | Leuchte mit selbsttragender Reflektoreinheit | |
AT18307U1 (de) | Längliche Leuchte | |
EP1725810A1 (de) | Leuchte mit einem zwei seitenteile aufweisenden gehäuse |
Legal Events
Date | Code | Title | Description |
---|---|---|---|
8110 | Request for examination paragraph 44 | ||
8127 | New person/name/address of the applicant |
Owner name: ZUMTOBEL LIGHTING GMBH, DORNBIRN, AT |
|
R016 | Response to examination communication | ||
R002 | Refusal decision in examination/registration proceedings | ||
R003 | Refusal decision now final |