DE10137789A1 - Windabweiser für ein Fahrzeugdach - Google Patents
Windabweiser für ein FahrzeugdachInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft einen Windabweiser für ein öffnungsfähiges Fahrzeugdach mit einem Luftleitprofil (2), das mittels einer Lagereinrichtung (4) zwischen einer abgesenkten Ruhestellung und einer ausgestellten Funktionsstellung verstellbar ist, wobei das Luftleitprofil (2) in seiner Ruhestellung unter einem sich vor der Dachöffnung (40) erstreckenden vorderen Dachteil (33, 34) angeordnet ist. Zweckmäßigerweise führt die Lagereinrichtung (4) eine Längsverlagerung des Luftleitprofils (2) beim Verstellen des Luftleitprofils (2) zwischen seiner Funktionsstellung und seiner Ruhestellung aus.
Description
- Die Erfindung betrifft einen Windabweiser für ein öffnungsfähiges Fahrzeugdach mit einem Luftleitprofil, das mittels einer Lagereinrichtung zwischen einer abgesenkten Ruhestellung und einer ausgestellten Funktionsstellung verstellbar ist.
- Aus der DE 199 11 551 A1 ist ein derartiger Windabweiser bekannt geworden, der eine über zwei seitliche Ausstellarme schwenkbar gelagerte Luftleitanordnung aufweist, die aus ihrer über die Dachhaut hinausstehenden Funktionsstellung in eine Windabweiserablage herabschwenkbar ist. Die Windabweiserablage ist unter dem Niveau der Dachhaut in einem vorderen Rahmenteil eines Dachrahmens gebildet und nach oben zur Dachöffnung geöffnet. Dieser die Windabweiserablage enthaltende Teil des Dachrahmens ist somit innerhalb der Dachöffnung angeordnet und verkleinert sie dementsprechend.
- Aufgabe der Erfindung ist es, einen eingangs genannten Windabweiser zu schaffen, der in seiner Ruhestellung eine verbesserte Ablageposition einnimmt.
- Diese Aufgabe wird bei dem oben genannten Windabweiser erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß das Luftleitprofil in seiner Ruhestellung unter einem sich vor der Dachöffnung erstreckenden vorderen Dachteil angeordnet ist. Das vordere Dachteil ist beispielsweise der Windlauf oder Querrahmen am oberen Rand der Windschutzscheibe oder ein an die Windschutzscheibe angrenzendes Teil der festen Dachhaut. In seiner Anordnung unter dem festen Dachteil ist das Luftleitprofil von diesem vollständig abgedeckt, so daß auch bei geschlossenem Glasdeckel das Luftleitprofil die Glasfläche nicht verdeckt, wodurch das optische Erscheinungsbild verbessert ist. Das öffnungsfähige Fahrzeugdach ist beispielsweise ein Schiebedach oder Schiebehebedach mit einem Deckel, insbesondere Glasdeckel, zum Verschließen und zumindest teilweisen Freigeben der entsprechenden Dachöffnung.
- Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
- Zweckmäßigerweise führt die Lagereinrichtung eine Längsverlagerung des Luftleitprofils beim Verstellen des Luftleitprofils zwischen seiner Funktionsstellung und seiner Ruhestellung aus, wobei die Lagereinrichtung die Längsverlagerung kontinuierlich über den gesamten Verstellweg, insbesondere jedoch nach dem Herabschwenken des Luftleitprofils ausführt, wobei in diesem Fall durch Trennen der Absenkbewegung und der Längsverschiebebewegung eine eindeutige funktionale Zuordnung zu unterschiedlichen Antriebselementen möglich ist.
- Vorzugsweise ist das Luftleitprofil mittels zumindest einer Federeinrichtung in seine Funktionsstellung vorgespannt. Aus der ausgestellten Funktionsstellung wird das Luftleitprofil gegen die Federkraft durch zumindest ein auf die Lagereinrichtung einwirkendes bewegbares Antriebsteil in seine Ruhestellung unter das feste Dachteil bewegt.
- Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung ist vorgesehen, daß die Lagereinrichtung einen dachseitig schwenkbar gelagerten Ausstellhebel aufweist, an dem ein das Luftleitprofil lagernder Führungsarm teleskopierbar gelagert und beim Absenken des Luftleitprofils nach vorne verfahrbar ist. Der Ausstellhebel erstreckt sich von einer quer verlaufenden Schwenkachse nach vorne und bietet eine einfache funktionssichere Schiebelagerung für den Führungsarm. Durch die Schiebelagerung kann die Schwenkachse mit ihrer Lagerung dachfest angebracht sein. Jedoch kann auch eine Lagerung gewählt werden, bei der der Führungsarm an einer an einer Dachlagerung längsverschiebbaren Halterung schwenkbar angebracht ist. Die Längsverlagerung des Luftleitprofils erfolgt in diesem Fall durch die Verlagerung der Halterung am Dach.
- In einer einfachen Gestaltung ist der Führungsarm mittels einer Federeinrichtung zur Schwenkachse des Ausstellhebels hin vorgespannt. In dieser bezüglich der Dachöffnung nach hinten versetzten z. B. federbelasteten Stellung des Führungsarms ist das Luftleitprofil in seiner ausgestellten Funktionsstellung gehalten.
- Wenn das Luftleitprofil an seiner Lagereinrichtung bzw. dem Führungsarm um eine Querachse schwenkbar gelagert ist, so kann es in seiner Funktionsstellung und in seiner abgesenkten Ruhestellung in unterschiedlichen Neigungsstellungen angeordnet sein. So kann es vorteilhaft sein, das in seiner Funktionsstellung stärker geneigte Luftleitprofil in seiner abgesenkten Ruhestellung flach abzulegen, so daß es nur wenig vertikalen Ablageraum benötigt.
- Wenn das Luftleitprofil um eine Querachse schwenkbar gelagert ist, so ist es zweckmäßig, daß es mittels einer Federeinrichtung an seiner Lagereinrichtung bzw. dem Führungsarm in eine ausgeschwenkte Funktionsstellung vorgespannt ist. Auf diese Weise ist kein aufwendiger Verstellmechanismus erforderlich. Die Einstellung der Neigung des Luftleitprofils kann dann beispielsweise dadurch erfolgen, daß das Luftleitprofil beim Absenken in die Ruhestellung durch Führung an einer fahrzeugfesten Gleitbahn in seine Ruhestellung geschwenkt wird. Das Luftleitprofil kann mit dieser Gleitbahn in ständigem Kontakt sein oder es ist in Funktionsstellung außer Kontakt mit der fahrzeugfesten Gleitbahn und legt sich erst beim Absenken daran an.
- Wenn der Ausstellhebel von einer Federeinrichtung in Ausschwenkstellung vorgespannt wird, so ist kein Antrieb für das Ausstellen des Luftleitprofils erforderlich. Lediglich das Absenken erfolgt dann durch eine Antriebseinrichtung. Um eine möglichst geringe Belastung der Bauteile durch Federkräfte vorzusehen, ist es zweckmäßig, wenn die Federeinrichtung am Ausstellhebel ein von der Schwenkstellung des Ausstellhebels weitgehend unabhängiges Ausstellmoment aufbringt. Damit bleibt die auf den Führungsarm wirkende Ausstellkraft sowohl bei ausgestelltem wie auch bei abgesenktem Luftleitprofil weitgehend konstant. Diese weitgehend konstante Kraft wird beispielsweise dadurch erreicht, daß die Federeinrichtung eine Blattfeder ist, deren freies Federende beim Verschwenken des Ausstellhebels und bei nachlassender Federkraft mit zunehmendem Abstand von der Schwenkachse des Ausstellhebels angreift.
- Eine zweckmäßige Antriebseinrichtung ist dadurch gebildet, daß ein bewegbares Antriebsteil den Führungsarm aus dem Ausstellhebel gegen die Kraft der Federeinrichtung ausfährt, sobald das Luftleitprofil in eine Zwischenstellung abgesenkt ist. Insbesondere legt sich das bewegbare Antriebsteil an einer Anschlagfläche des Führungsarms an. Vorzugsweise kann das Antriebsteil an dieser Anschlagfläche eine relative vertikale Ausgleichsbewegung ausführen, beispielsweise während eines letzten Hubes der Deckelvorderkante beim Schließen des Deckels, wenn das Antriebsteil an dem Deckel angeordnet ist. Wenn auch eine einfache Gestaltung vorsieht, daß zumindest eines der bewegbaren Antriebsteile an einem Schiebedeckel des öffnungsfähigen Fahrzeugdachs vorgesehen ist, so können auch eigenständige nicht vom Deckel unmittelbar angetriebene Antriebe vorgesehen sein.
- Wenn in der Ruhestellung des Windabweisers zumindest eine Federeinrichtung das Luftleitprofil gegen zumindest einen Anschlag vorspannt, so können Klappergeräusche des abgelegten Luftleitprofils vermieden werden.
- Zweckmäßigerweise ist das Luftleitprofil beidseits der Dachöffnung an jeweils einer Lagereinrichtung gelagert, jedoch kann beispielsweise auch eine zentrale Lagerung vorgesehen sein. Insbesondere ist die Lagereinrichtung an einem Dachseitenholm oder an einem die Dachöffnung begrenzenden Rahmen gelagert.
- Nachfolgend wird ein Ausführungsbeispiel des Windabweisers unter Bezugnahme auf die Zeichnungen näher erläutert. Es zeigt:
- Fig. 1 in einer isometrischen Ansicht einen erfindungsgemäßen Windabweiser in Teildarstellung mit seiner linksseitigen Lagereinrichtung;
- Fig. 2 in einer Längsschnittansicht gemäß Schnitt A - A in Fig. 3 die linksseitige Lagereinrichtung des Windabweisers;
- Fig. 3 in einer Oberansicht die linksseitige Lagereinrichtung des Windabweisers;
- Fig. 4 in einer Seitenansicht die linksseitige Lagereinrichtung des in seine Ruhestellung verstellten Windabweisers;
- Fig. 5 in einer zentralen Längsschnittansicht den Windabweiser in seiner ausgestellten Funktionsstellung und in seiner abgesenkten Ruhestellung;
- Fig. 6 in einer weiteren Längsschnittansicht gemäß Schnitt B-B in Fig. 3 den Windabweiser in seiner abgesenkten Ruhestellung; und
- Fig. 7 in einer innenseitigen Draufsicht den Windabweiser mit seiner Lagereinrichtung in ausgestellter Funktionsstellung;
- Fig. 8 bis 11 in Draufsichten entsprechend Fig. 7 den Windabweiser in unterschiedlichen Zwischenstellungen beim Absenken in seine Ruhestellung.
- Ein Windabweiser 1 für eine mit einem Schiebedeckel verschließbare Dachöffnung 40 eines Personenkraftwagens enthält ein Luftleitprofil 2 (siehe insbesondere Fig. 1 bis 7), das an seinen gegenüberliegenden seitlichen Enden 3 jeweils mittels einer Lagereinrichtung 4 an einer Führungsschiene 5 an einem seitlich der Dachöffnung 40 verlaufenden Dachseitenholm 6 gelagert ist. Die Beschreibung und Darstellung des Windabweisers 1 erfolgt anhand der bezüglich des Fahrzeuges bzw. der Dachöffnung linksseitigen Lagerung. Die Lagereinrichtung 4 enthält einen länglichen, in etwa U-förmigen Lagerträger 7, der einen Ausstellhebel 8 um eine in Fahrzeugquerrichtung verlaufende Schwenkachse 9 schwenkbar lagert. Der Ausstellhebel 8 enthält ein Längsschiebelager oder Längsschiebeführung 10 für einen Teleskoparm 11, der darin verschiebbar aufgenommen ist und mittels einer Schraubendruckfeder 12 nach hinten gegen die Schwenkachse 9 vorgespannt ist, wobei die Schraubendruckfeder 12 zwischen einem Gleitstück 13 am Hinterende 14 des Teleskoparms 11 und einem Lagerring 15 am Vorderende des Ausstellhebels 8 eingespannt ist. Am abgewinkelten Vorderende 16 des gekröpft gebildeten Teleskoparms 11 ist ein Halteteil 17 fest angebracht, an dem wiederum das Luftleitprofil 2 mittels eines Lagers 18 um eine Schwenkachse 19 schwenkbar gelagert ist. Das Lager 18 enthält eine Federeinrichtung 20, beispielsweise eine zur Schwenkachse 19 koaxial angeordnete Schenkelfeder, die das Luftleitprofil 2 mit seinem Vorderrand 21 gegenüber dem Halteteil 17 nach unten vorspannt.
- Am Lagerträger 7 ist eine Blattfeder 22 angebracht, die am Vorderende 23 des Lagerträgers 7 befestigt ist und sich aufgrund ihrer Federvorspannung mit ihrem freien Hinterende 24 gegen die Unterseite des Ausstellhebels 8 legt.
- Die Oberseite 25 des Ausstellhebels 8 bildet eine Gleitfläche für ein Kulissenteil 26, das an der Unterseite des Schiebedachdeckels (nicht dargestellt) und insbesondere an einem Deckelrahmen angebracht ist. Das Halteteil 17 enthält eine nach oben ragende Nase 27 mit einer rückseitigen Anschlagfläche 28, an der eine an dem Schiebedachdeckel bzw. dem Deckelrahmen angebrachte zweite Kulisse 29 in Eingriff kommen kann.
- Bei zurückgefahrenem, geöffnetem Schiebedachdeckel ist der Windabweiser 1 in seine hochgeschwenkte Funktionsstellung gebracht (Fig. 7), indem die Blattfeder 22 den Ausstellhebel 8 nach oben geschwenkt hält, so daß sich dieser mittels eines Dämpfungselements 30 von unten an ein Rahmenseitenblech 31 anlegt (siehe auch strichlierte Darstellung in Fig. 4). Der Teleskoparm 11 ist durch die Schraubendruckfeder 12 in den Ausstellhebel 8 teleskopartig eingefahren und bezüglich des Fahrzeugdaches derart angeordnet, daß das Luftleitprofil 2 mit seinem Vorderrand 21 an einer Dichtung 32 anliegt (Fig. 5), die an einer festen Dachhaut 33 im Bereich eines Windlaufs 34 hinter der Frontscheibe des Fahrzeugs angebracht ist und die Dachöffnung nach vorne hin begrenzt. Durch die Federeinrichtung 20 ist dabei das Luftleitprofil 2 in eine Funktions- oder Luftleitstellung aufgerichtet.
- Beim Schließen des Fahrzeugdaches fährt der Schiebedachdeckel nach vorne, wobei zunächst das erste Kulissenteil 26 mit der Oberseite 25 des Ausstellhebels 8 in Eingriff kommt und in gegenseitigem Gleitkontakt den Ausstellhebel 8 gegen die Kraft der Blattfeder 22 um die Schwenkachse 9 nach unten verschwenkt (Fig. 8), bis der Vorderrand 21 des Luftleitprofils 2 an einer Gleitfläche 35 an der Oberseite einer Wasserfangschale 36 aufliegt. Beim Weiterbewegen des Schiebedachdeckels trifft nun die zweite Kulisse 29 auf die Anschlagfläche 28 der Nase 27 (Fig. 9) und drückt damit den Teleskoparm 11 gegen die Kraft der Schraubendruckfeder 12 im Längsschiebelager 10 nach vorne, so daß das Luftleitprofil 2 in den Aufnahmeraum 37 unter der festen Dachhaut 33 oder einem anderen Rahmenteil 39 des Windlaufs oder im Bereich des Windlaufs eingeschoben wird (siehe insbesondere Fig. 2, 4 bis 6 und 10, in Fig. 5 Luftleitprofil 2' mit Vorderrand 21'). Durch die Schwenklagerung des Luftleitprofils 2 am Halteteil 17 kann es beim Vorwärtsschieben und bei entsprechend geformter Gleitfläche 35 an der Oberseite der Wasserfangschale 36 in eine flachere Stellung verschwenkt werden, so daß der Aufnahmeraum 37 flacher gebaut werden kann und auch eine größere Ausstellhöhe des Luftleitprofils 2 einstellbar ist.
- Nach dem Erreichen seiner vorderen Stellung wird der Schiebedachdeckel nach oben in seine endgültige Schließposition in der Dachöffnung angehoben (Fig. 11), wobei die zweite Kulisse 29 entlang der Anschlagfläche 28 an der Nase 27 nach oben gleitet, während der Teleskoparm 11 in seiner Position verbleibt und das Luftleitprofil 2 über ein Anschlaggummi 38 an dem fahrzeugfesten Begrenzungsteil oder Rahmenteil 39 des Aufnahmeraums 37 anliegt (Fig. 6). Die erste Kulisse 28 ist in dieser Stellung außer Eingriff von der Gleitfläche am Ausstellhebel 8, so daß die Kraft der Blattfeder 22 den Windabweiser 1 bzw. das Luftleitprofil 2 im Aufnahmeraum 37 am Windlauf vorgespannt hält.
- Die Blattfeder 22 erzeugt eine in etwa gleichmäßige Ausstellkraft am verschwenkenden Ausstellhebel 8, da in der herabgeschwenkten Schließstellung, in der die Federkraft der Blattfeder 22 maximal ist, der Kraftangriffspunkt des freien hinteren Federendes 24 zur Schwenkachse 9 am nächsten liegt und beim Hochschwenken des Ausstellhebels 8 der Kraftangriffspunkt sich von der Schwenkachse 9 entfernt, so daß die nachlassende Federkraft durch den zunehmenden wirksamen Hebelarm kompensiert wird. Bezugszeichenliste 1 Windabweiser
2 Luftleitprofil
3 seitliches Ende
4 Lagereinrichtung
5 Führungsschiene
6 Dachseitenholm
7 Lagerträger
8 Ausstellhebel
9 Schwenkachse
10 Längsschiebelager
11 Teleskoparm
12 Schraubendruckfeder
13 Gleitstück
14 Hinterende
15 Lagerring
16 Vorderende
17 Halteteil
18 Lager
19 Schwenkachse
20 Federeinrichtung
21 Vorderrand
22 Blattfeder
23 Vorderende
24 Hinterende
25 Oberseite
26 Kulissenteil
27 Nase
28 Anschlagfläche
29 zweite Kulisse
30 Dämpfungselement
31 Rahmenseitenblech
32 Dichtung
33 Dachhaut
34 Windlauf
35 Gleitfläche
36 Wasserfangschale
37 Aufnahmeraum
38 Anschlaggummi
39 Rahmenteil
40 Dachöffnung
Claims (19)
1. Windabweiser für ein öffnungsfähiges Fahrzeugdach mit einem
Luftleitprofil, das mittels einer Lagereinrichtung zwischen einer abgesenkten
Ruhestellung und einer ausgestellten Funktionsstellung verstellbar ist,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Luftleitprofil (2) in seiner Ruhestellung unter einem sich vor der
Dachöffnung (40) erstreckenden vorderen Dachteil (33, 34) angeordnet ist.
2. Windabweiser nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß die Lagereinrichtung (4) eine
Längsverlagerung des Luftleitprofils (2) beim Verstellen des Luftleitprofils (2) zwischen
seiner Funktionsstellung und seiner Ruhestellung ausführt.
3. Windabweiser nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß die Lagereinrichtung (4) die
Längsverlagerung nach dem Herabschwenken des Luftleitprofils (2) ausführt.
4. Windabweiser nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß das Luftleitprofil (2) mittels zumindest einer
Federeinrichtung (20, 22) in seine Funktionsstellung vorgespannt ist und
durch zumindest ein auf die Lagereinrichtung (4) einwirkendes bewegbares
Antriebsteil (26, 29) in seine Ruhestellung unter das feste Dachteil (33, 34)
bewegbar ist.
5. Windabweiser nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, daß die Lagereinrichtung (4) einen dachseitig
schwenkbar gelagerten Ausstellhebel (8) aufweist, an dem ein das
Luftleitprofil (2) lagernder Führungsarm (11) teleskopierbar gelagert und beim
Absenken des Luftleitprofils (2) nach vorne verfahrbar ist.
6. Windabweiser nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet, daß der Führungsarm (11) mittels einer
Federeinrichtung (12) zur Schwenkachse (9) des Ausstellhebels (8) hin
vorgespannt ist.
7. Windabweiser nach einem der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet, daß das Luftleitprofil (2) an seiner
Lagereinrichtung (4) bzw. dem Führungsarm (11) um eine Querachse (19) schwenkbar
gelagert ist.
8. Windabweiser nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet, daß das Luftleitprofil (2) mittels einer
Federeinrichtung (20) an seiner Lagereinrichtung (4) bzw. dem Führungsarm (11) in
eine ausgeschwenkte Funktionsstellung vorgespannt ist.
9. Windabweiser nach einem der Ansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet, daß das Luftleitprofil (2) beim Absenken in die
Ruhestellung durch Führung an einer fahrzeugfesten Gleitbahn (35) in
seine Ruhestellung geschwenkt ist.
10. Windabweiser nach Anspruch 9,
dadurch gekennzeichnet, daß das Luftleitprofil (2) in Funktionsstellung
außer Kontakt mit der fahrzeugfesten Gleitbahn (35) ist und sich beim
Absenken daran anlegt.
11. Windabweiser nach einem der Ansprüche 1 bis 10,
dadurch gekennzeichnet, daß der Ausstellhebel (8) von einer
Federeinrichtung (22) in Ausschwenkstellung vorgespannt ist.
12. Windabweiser nach Anspruch 11,
dadurch gekennzeichnet, daß die Federeinrichtung (22) am Ausstellhebel
(8) ein von der Schwenkstellung des Ausstellhebels (8) weitgehend
unabhängiges Ausstellmoment aufbringt.
13. Windabweiser nach Anspruch 12,
dadurch gekennzeichnet, daß die Federeinrichtung (22) eine Blattfeder ist,
deren freies Federende (24) beim Verschwenken des Ausstellhebels (8)
und bei nachlassender Federkraft mit zunehmendem Abstand von der
Schwenkachse (9) des Ausstellhebels (8) angreift.
14. Windabweiser nach einem der Ansprüche 1 bis 13,
dadurch gekennzeichnet, daß ein bewegbares Antriebsteil (29) den
Führungsarm (11) aus dem Ausstellhebel (8) gegen die Kraft der
Federeinrichtung (12) ausfährt, sobald das Luftleitprofil (2) in eine Zwischenstellung
abgesenkt ist.
15. Windabweiser nach Anspruch 14,
dadurch gekennzeichnet, daß das bewegbare Antriebsteil (29) an einer
Anschlagfläche (28) des Führungsarms (11) anliegt und an dieser eine
relative vertikale Ausgleichsbewegung ausführen kann.
16. Windabweiser nach einem der Ansprüche 1 bis 15,
dadurch gekennzeichnet, daß in der Ruhestellung des Windabweisers
zumindest eine Federeinrichtung (20) das Luftleitprofil (2) gegen zumindest
einen Anschlag (38) vorspannt.
17. Windabweiser nach einem der Ansprüche 1 bis 16,
dadurch gekennzeichnet, daß zumindest eines der bewegbaren
Antriebsteile (26, 29) an einem Schiebedeckel des Öffnungsfähigen Fahrzeugdachs
vorgesehen ist.
18. Windabweiser nach einem der Ansprüche 1 bis 17,
dadurch gekennzeichnet, daß das Luftleitprofil (2) beidseits an jeweils
einer Lagereinrichtung (4) gelagert ist.
19. Windabweiser nach einem der Ansprüche 1 bis 18,
dadurch gekennzeichnet, daß die Lagereinrichtung (4) an einem
Dachseitenholm (6) oder an einem die Dachöffnung (40) begrenzenden Rahmen
gelagert ist.
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