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DE10134852B4 - Halteeinrichtung zum Halten von grossformatigen Bauteilen - Google Patents

Halteeinrichtung zum Halten von grossformatigen Bauteilen Download PDF

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DE10134852B4
DE10134852B4 DE10134852A DE10134852A DE10134852B4 DE 10134852 B4 DE10134852 B4 DE 10134852B4 DE 10134852 A DE10134852 A DE 10134852A DE 10134852 A DE10134852 A DE 10134852A DE 10134852 B4 DE10134852 B4 DE 10134852B4
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clamping
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Broetje Automation GmbH
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Airbus Operations GmbH
Broetje Automation GmbH
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Abstract

Halteeinrichtung zum Halten von großformatigen Bauteilen, wobei die Halteeinrichtung (10) mehrere Spanneinheiten (1 bis 8) aufweist, die auf einem Schienensystem (11) verfahrbar sind, dadurch gekennzeichnet, dass die Anordnung der Spanneinheiten (2 bis 7) so ausgeführt ist, dass ein Teil der Spanneinheiten (2, 4, 6) entlang einer Bauteilseite angeordnet und entsprechend der andere Teil der Spanneinheiten (3, 5, 7) entlang der anderen Bauteilseite vorgesehen ist und die Spanneinheiten (2 bis 7) verfahrbare und schwenkbare Spannarme (14) aufweisen, wobei eine Minimalzahl von Spannarmen (14) aus dem Arbeitsbereich einer Bearbeitungsmaschine (16) herausfahrbar ist, um einer Maschine (16) für die Verrichtung ihres Arbeitszyklusses im Bereich einer Spanneinheit (1–8) Platz zu machen, während eine größtmögliche Anzahl von Spanneinheiten (1–8) gleichzeitig das Bauteil (21) weiterhin unterstützt.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Halteeinrichtung zum Halten von großformatigen Bauteilen, wobei die Halteeinrichtung als flexibles Spannsystem ausgebildet ist und mehrere Spanneinheiten aufweist. Die Erfindung betrifft weiterhin ein Verfahren zum Aufrüsten und Halten von großformatigen Bauteilen, wobei eine Bauteilbearbeitung mit einer Bearbeitungsmaschine mit einem oberen und einem unteren Werkzeug erfolgt, die mit einer Halteeinrichtung zum Halten von großformatigen Bauteilen in Wirkverbindung steht.
  • Es sind flexible Spannsysteme beispielsweise aus DE 197 45 145 A1 bekannt. Dieses Dokument zeigt eine Maschine zum Halten von Bauteilen, die aus mehreren Einheiten besteht, wobei jede Einheit auf Schienen verfahrbare Bögen aufweist und mehrere Bögen zur Aufnahme eines oder mehrerer großformatiger Bauteile vorgesehen sind. Die beiden äußeren Bögen einer derartigen Trägereinheit sind fest mit den Schienen verbunden und die gesamte Trägereinheit ist für Rüstvorgänge mit einem Ladekran umsetzbar. Ein auf der Trägereinheit fixiertes Bauteil bzw. mehrere so gespannte Bauteile werden über ein weiteres Schienensystem in eine Nietmaschine hineingeschoben und die Einheit wird in einer festen Position fixiert. Um während des Nietvorganges eine Kollision zwischen Elementen der Nietmaschine und Elementen des Haltesystems zu vermeiden, können die betroffenen Bögen an eine andere Position verlagert werden. Das wird realisiert, indem die Teleskopstangen zurückgezogen werden und der betroffene Bogen auf den Schienen verfahren wird. Während dieser Zeit ruht der Nietprozess. Auch ist im gesamten Bereich des frei gewordenen Bogens die Unterstützung bzw. Fixierung des Bauteils aufgehoben. Nach dem Nietvorgang wird der gesamte Bauteilträger aus der Nietmaschine herausgeschoben und es können weitere Arbeiten am Bauteil vorgenommen werden bzw. der Bauteilträger wird umgesetzt und das Bauteil wird von der Trägereinheit abgerüstet.
  • Bekannte Lösungen bauen somit auf anlagentechnisch vorhandene Trägersysteme wie Wechsel- und/oder Positionierrahmen, Vorrichtungsgerüste, Fügestationen, Portalsysteme, Rüsttischsysteme auf. Zum Teil müssen die Rüst- und Positioniervorgänge nach komplexen technischen und zeitlichen Regelungen abgewickelt werden. Darüber hinaus sind hohe Investitionen in der Anlagentechnik notwendig, insbesondere wenn ein großes Bauteilspektrum mit unterschiedlichen Abmessungen und Formen abzudecken ist. Die Anlagenbeschickung erfolgt üblicherweise durch den Einsatz weiterer Subsysteme wie Bühnenkonstruktionen, Transferwagen, Hubbühnen, Förderkörbe u.a., wobei aufgrund der Abmessungen (für Hautfelder eines Flugzeugrumpfes ungefähr bis Größe 11 × 3 m) und möglichen Krümmungen der zu fügenden großformatigen Bauteile ein hoher logistischer Aufwand betrieben werden muss.
  • Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zum Halten von großformatigen Bauteilen auszubilden, wobei der Aufwand für die Anlagentechnik durch Verzicht auf starre Trägersysteme mit geometriebestimmten Vorrichtungen verringert und ein flexibles Spannen von Werkstücken unterschiedlicher Form und Größe erreicht werden soll.
  • Diese Aufgabe wird bei einer gattungsgemäßen Halteeinrichtung mit den im Patentanspruch 1 genannten Maßnahmen gelöst.
  • Weiterbildungen und vorteilhafte Ausgestaltungen sind in den Unteransprüchen 2 bis 19 angegeben sowie in der nachfolgenden Beschreibung dargestellt.
  • Eine Bearbeitungsmaschine, die mit einer patentgemäßen Halteeinrichtung koppelbar ist, ist im Patentanspruch 20 angegeben.
  • Ein Verfahren zum Bearbeiten eines großformatigen Bauteils sowie ein Verfahren zum Beladen der Halteeinrichtung mit einem großformatigen Bauteil sind in den Ansprüchen 21 und 22 angegeben.
  • Mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung wird ermöglicht, dass flexibel auf unterschiedliche Anforderungen im Fertigungsprozess (Umstellung auf andere Bauteilabmessungen u. a.) reagiert werden kann und eine Verminderung der Rüstzeit ermöglicht wird. Weiterhin sind folgende Vorteile zu erreichen:
    • – Verzicht auf Trägersysteme
    • – Vermeidung des Einsatzes von Subsystemen
    • – Verbesserung der Ergonomie bei Rüstvorgängen
    • – Erhöhung der Flexibilität des Spannsystems, d.h. Turmlösung, Einsatz von weiteren möglichen Hilfsachsen, Abdeckung von Bauteilspektren mit größtmöglichen Abmessungen (sphärisch, Anschwellung)
  • In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt, welches nachstehend anhand der 1 bis 11 näher beschrieben wird.
  • Es zeigt:
  • 1 eine perspektivische Darstellung der erfindungsgemäßen Halteeinrichtung,
  • 2 die Halteeinrichtung gemäß 1 in Wirkverbindung mit einer Bearbeitungsmaschine,
  • 3 die Halteeinrichtung in einer Zwei-Seiten-Ansicht,
  • 4 eine erste Spanneinheit als vorderer Teil der Halteeinrichtung,
  • 5 eine achte Spanneinheit als letzter Teil der Halteeinrichtung,
  • 6 eine Spanneinheit als Einzelheit aus dem mittleren Teil der Halteeinrichtung,
  • 7 eine Klemmeinheit als Bestandteil einer Spanneinheit,
  • 8 eine Fixiereinheit als Bestandteil einer Spanneinheit,
  • 9 eine äußere Saugeinheit als Bestandteil einer Spanneinheit,
  • 10 eine schwenkbare Saugeinheit als Bestandteil einer Spanneinheit und
  • 11 eine äußere Beladeaufnahme als Bestandteil einer Spanneinheit.
  • In der 1 ist eine erfindungsgemäße Halteeinrichtung 10 zum Halten von großformatigen Bauteilen gezeigt, vorzugsweise von gekrümmten Hautblechen, die zur Herstellung von Hautfeldern für Rumpfschalen eines Flugzeuges zur Anwendung kommen. Die zu fertigenden Hautfelder können Abmessungen bis ungefähr 11m × 3m aufweisen. An zylindrisch gekrümmten bzw. sphärisch gekrümmten Bauteilen sind längsverlaufende Stringer anzufügen. Die Halteeinrichtung 10 ist als flexibles Spannsystem ausgebildet, welches mehrere – in der gezeigten Ausführungsform acht – Spanneinheiten 1 bis 8 aufweist. Die Spanneinheiten 1 bis 8 sind auf einem Schienensystem 11 angeordnet und können entsprechend dem Anwendungsfall flexibel positioniert werden. Das Schienensystem 11 ist vorzugsweise am Boden einer Fertigungshalle befestigt und das Verlagern der Spanneinheiten 1 bis 8 auf den Schienen 11 ist in Hauptverfahrrichtung, d.h. in x-Richtung entsprechend des in die Figur eingezeichneten Koordinatensystems möglich. Die äußeren Spanneinheiten 1 und 8 sind als Spannbrücken 12 und 13 ausgebildet, wobei die Spannbrücke 12 die vordere und die Spannbrücke 13 die hintere Spannbrücke bilden. Die Spannbrücken 12 und 13 werden beidseitig von Tragsäulen nachfolgend auch mit Säulen bezeichnet 15 abgestützt. Die inneren Spanneinheiten 2 bis 7 bestehen jeweils aus einzelnen Spannarmen 14, die jeweils an einer Tragsäule 15 positioniert sind. Die wesentlichen Details der Spanneinheiten 1 bis 8 sind in den 4 bis 11 genauer dargestellt.
  • In der 2 ist eine Bearbeitungsmaschine 16 mit einem oberen Werkzeug 17 und einem unteren Werkzeug 18 ersichtlich. Sie ist in der gezeigten Ausführung mit der erfindungsgemäßen Halteeinrichtung 10 gekoppelt, um großflächige Bauteile vorzugsweise zylindrisch oder sphärisch gekrümmte Hautfelder einer Flugzeugrumpfschale zu bearbeiten. Die Bearbeitungsmaschine 16 ist in der gezeigten Ausführung als automatische Orbitalnietmaschine mit einem Arbeitsraum bis ungefähr 120° ausgebildet und kann auf einem Schienensystem 11A in Maschinenhauptrichtung verfahren werden, welches parallel zum Schienensystem 11 verläuft. Das obere Werkzeug 18 ist an einem halbkreisförmigen Bogen 19 angeordnet, deren Bogenenden in dem Schienensystem 11A gelagert sind. Der Bogen 19 weist Führungen auf, wobei das obere Werkzeug 17 für die Bearbeitungsvorgänge entlang dieser Führungen verfahrbar ist. Das untere Werkzeug 18 ist innerhalb des Bogens 19, vorzugsweise im Bereich des Kreismittelpunktes des Bogens 19, positioniert. Das obere und das untere Werkzeug 17 und 18 wirken für einen Nietvorgang an einer vorgegebenen Nietstelle zusammen. Eine Positionierung an der Nietstelle und eine Steuerung des Ablaufs eines Nietvorganges erfolgen über Programmsteuerungen, d.h. NC-Programme die damit eine weitgehend automatisierte Nietfertigung realisieren. Gleichzeitig ist eine Kopplung mit der Steuerung des Spannsystems möglich, um rechtzeitig Störkonturen zu erkennen und die entsprechenden Spannarme 14 aus dem Arbeitsbereich der Nietmaschine 16 herauszufahren. Der Steuerungscomputer ist in einer Rechenstation 20 angeordnet, von der aus auch Überwachungs- und Steuerungstätigkeiten eines Werkers über ein Bedienpult manuell vorgenommen werden können.
  • Die Spanneinheiten 1 bis 8 sind derartig ausgeführt, dass eine vorbestimmte Anzahl dieser Einheiten aus dem Arbeitsbereich der Maschine 16 herausgefahren werden kann, um der Maschine 16 für die Verrichtung ihres Arbeitszyklus im Bereich einer Halterung, d. h. im Bereich des Spannarmes 14 Platz zu machen, während eine größtmögliche Anzahl von Spanneinheiten gleichzeitig das Werkstück weiterhin unterstützt.
  • Die Bearbeitungsmaschine 16 kann mit dem oberen Werkzeug 17 die Spanneinheiten 1 bis 8 überfahren, das untere Werkzeug 18 kann seitlich an den Tragsäulen 15 der Spanneinheiten 1 bis 8 vorbeifahren. Die Spanneinheiten 1 bis 8 des Spannsystems sind so angeordnet sind, dass sich zwei parallel zur Hauptverfahrrichtung der Maschine verlaufende Reihen von Arbeitszonen/Halterungszonen ergeben.
  • In der 3 ist die Halteeinrichtung 10 mit den Spanneinheiten 1 bis 8 in einer Ansicht von vorn und von oben dargestellt. Die Anordnung der Spanneinheiten 1 bis 8 zueinander sowie die Lage eines Bauteils 21 in gespannter Position ist gut erkennbar. Die Spannbrücke 12 ist in Relation zum Schienensystem 11 bzw. 11A fest fixiert und bildet einen Referenzpunkt zum Abgleich der Koordinaten mit der Bearbeitungsmaschine 16. Die Spannbrücken 12 und 13 fixieren und klemmen das Bauteil 21 stirnseitig. Die Spannarme 14 fixieren das Bauteil 21 über Halterungen 22, in dem gezeigten Ausführungsbeispiel mittels Saugkraft.
  • Aus den 1 bis 3 ist erkennbar, dass die Spanneinheiten 1 bis 8 des Haltesystems 10 so angeordnet sind, dass der gesamte Raum und insbesondere der Hallenboden unterhalb der Spanneinheiten 1 bis 8 beim Bearbeitungsvorgang frei zugänglich ist und dass in der Mitte zwischen den beiden Halterungsreihen ein für einen Werker möglichst aufrecht begehbarer Raum vorhanden ist.
  • In jeder Halterungszone des Haltesystems befindet sich eine Spanneinheit mit einem Spannarm 14 (ausgenommen am vorderen und hinteren Ende eines Bauteils, da hier Spannbrücken 12 und 13 vorgesehen sind), wobei je Spannarm 14 eine oder mehrere Einzelhalterungen 22 (siehe beispielsweise Saugeinheit 28 in 9) angeordnet sind. Jeder Spannarm 14 ist an einer parallel zur Maschinenhauptrichtung verfahrbaren Säule 15 angeordnet.
  • Der Arm 14 jeder Werkstückhalterung kann in jeder Arbeitszone unabhängig von anderen Spannarmen 14 aus der Unterstützung des Bauteiles 21 herausgelöst und in die Tragsäule 15 eingefahren werden kann, so dass der Arm 14 nicht mehr in den Arbeitsbereich der Maschine 16 hineinragt. Die Einzelhalterungen 22 auf jedem Spannarm 14 sind längs des Arms verfahrbar und weisen in der Höhe verfahrbare Werkstücktragelemente 23 (siehe Saugkopf 281 in 9) auf. Die zwischen den Endsäulen, d.h. den Tragsäulen 151 und 158 der äußeren Spanneinheiten 1 und 8 angebrachten mittleren Tragsäulen 152 bis 157 können über das Schienensystem 11 an der Säule 151 vorbei aus dem Arbeitsbereich der Maschine herausgefahren werden. Somit kann die Anzahl der benutzten Spanneinheiten 2 bis 7 variabel gestaltet werden und ist abhängig von der Größe des zu tragenden Bauteils 21, deren Steifigkeit und Form und den auf das Bauteil 21 wirkenden Bearbeitungskräften. Mit derartig flexiblen Spanneinheiten 1 bis 8 kann unaufwendig eine Umrüstung auf unterschiedliche Bauteilgrößen und ein Verzicht auf typ- und damit geometriebestimmte Vorrichtungen erfolgen.
  • In den 4 und 5 sind die Spannbrücken 12 und 13 jeweils als Detaildarstellung ersichtlich. Es sind jeweils alle vier Ansichten gezeigt. 4 zeigt die Spannbrücke 12, die zwischen den End- beziehungsweise Tragsäulen 151 und 151' einen sich beidseitig abstützenden Stützbogen 121 aufweist. Die Spannbrücke 12 ist am Hallenboden fixierbar, um damit einen Referenzpunkt für die Bauteilkoordinaten und die Werkzeugkoordinaten zu erhalten. Das Festlegen erfolgt über das Fixieren der Tragsäulen 151 und 151'. Der Stützbogen 121 ist entlang der Säulen 151 und 151' verschiebbar, d.h. in z-Richtung kann beispielsweise ein Hoch- und Herunterfahren des Stützbogens 121 erfolgen, um Beladevorgänge zu vereinfachen oder eine andere Arbeitshöhe der Maschine zu ermöglichen. Um den Zugang des unteren Werkzeugs 18 während des Bearbeitungsvorganges zu ermöglichen, ist die gezeigte obere Position des Stützbogens 121 einzunehmen (Bearbeitungsposition). Die angedeutete gestrichelte Position zeigt die Beladeposition an. Am Stützbogen 121 sind mehrere Klemmeinheiten 24 sowie eine Fixiereinheit 25 angeordnet. Die Fixiereinheit 25 ist vorgesehen, um beim Auflegen des Bauteils 21 auf die Halteeinrichtung 10 an einem Fixpunkt des größflächigen Bauteils 21 eine erste Positionierung und Ausrichtung in x-y Richtung zu erreichen. In eine Aufnahmebohrung (nicht gezeigt) des Bauteils 21 wird zu diesem Zweck ein Abstecker 255 positioniert. Mittels der Klemmeinheiten 24 wird das Bauteil 21 stirnseitig geklemmt. Die Klemmeinheiten 24 sind entlang einer Führungsbahn 26 am Stützbogen 121 positionierbar. Eine Verstellung des jeweiligen Klemm- bzw. Fixierkopfes 241 bzw. 251 ist vorgesehen, um im angegebenen Bauteilspannbereich 27 jeden möglichen Koordinatenpunkt zu erreichen. Die Details der Einzelkomponenten Klemmeinheit 24 und Fixiereinheit 25 sind in den 7 und 8 gezeigt.
  • Die 5 zeigt die Spannbrücke 13, die zwischen den Tragsäulen 158 und 158' einen sich beidseitig abstützenden Stützbogen 131 aufweist. Der Stützbogen 131 kann in z-Richtung verfahren werden, um Beladevorgänge zu vereinfachen (gestrichelt dargestellte Beladeposition) oder eine Arbeitshöhe der Maschine zu ermöglichen, die ein Durchfahren des unteren Werkzeuges 18 ermöglicht (Bearbeitungsposition). Diese Bewegung kann allein oder synchron mit den weiteren Spannarmen 14 bzw. der Spannbrücke 12 erfolgen, wobei vorzugsweise ein computerunterstützter Ablauf zur Bewegung der Spanneinheiten sowie der Spannarme 14 und der Spannbrücken 12 und 13 zu erfolgen hat. Am Stützbogen 131 sind mehrere Klemmeinheiten 24 sowie eine Fixiereinheit 25 angeordnet, deren Funktionsweise entspricht den Klemmeinheit 24 und der Fixiereinheit 25 am Stützbogen 121. Nähere Details sind in den 7 und 8 dargestellt.
  • In 6 ist eine innere Spanneinheit 2, 3, 4, 5, 6 oder 7 (im folgenden 3) ersichtlich, die jeweils einen Spannarm 14 sowie eine Säule 15 aufweist. Die Spanneinheit 3 ist in einer Ansicht von oben, einer Ansicht von vorn und in Seitenansichten dargestellt. Neben der Arbeitsposition ist in je einer Seitenansicht die Beladeposition – linke Darstellung in 6 – (mit hochgeschwenktem Spannarm 14) und die Parkposition – rechte Darstellung in 6 – gezeigt. In den Seitenansichten ist ersichtlich, dass der Spannarm 14 in z-Richtung entlang der Säule 15 verfahren werden kann. Wie schon bei den Spannbrücken 12 und 13 erläutert, können alle Halterungsarme 14 bzw. die Spannbrücken 12 und 13 allein oder synchron miteinander in der Höhe herauf- oder heruntergefahren werden, um eine ergonomische Beladehöhe zu ergeben bzw. andererseits eine für die Maschine optimale Arbeitshöhe zu ermöglichen. Die Anbindung des Spannarmes 14 an der Säule 15 erfolgt über ein Tragelement 32, welches eine weitere Bewegung des Spannarmes 14 in y-Richtung sowie eine Schwenkbewegung um eine Schwenkachse 33 ermöglicht. Mit diesen Bewegungsmöglichkeiten kann der Schwenkarm 14 völlig eingeklappt werden, beispielsweise bei Nichtgebrauch (in Parkposition), oder durch Hochschwenken um die Schwenkachse 33 eine nahezu aufrechte Position (Beladeposition) zur Aufnahme eines Bauteils einnehmen. Zum Beladen werden die Spannarme 14 einer Halterungsreihe (Halterungszone) des Spannsystems (Spannarme 143, 145, 147 – siehe 3) durch Drehung um die Schwenkachsen 33 synchron aufrecht gestellt und ein Beladen mit einem vertikal zugeführten Bauteil ist ermöglicht. Da in der gezeigten Ausführung eine Aufnahme des Bauteils regelmäßig von einer Seite erfolgt, werden die Spannarme 143, 145 und 147 einer Halterungsreihe mit jeweils Armverlängerungen versehen, die teleskopisch ausgefahren werden können, um das Bauteil auf größerer Breite über seine Mitte hinaus zu unterstützen. Weiterhin sind an den Spannarmen 143, 145 und 147 neben dem Teleskoparm 29 jeweils Beladeaufnahmen 30 und 31 vorgesehen. Der Teleskoparm 29 ist entsprechend der Bauteilgröße aus dem Kopf des Spannarmes 14 herausfahrbar und im Kopfbereich des Teleskoparmes 29 ist die innere Beladeaufnahme 30 zum Abstützen des Bauteils 21 vorgesehen. Die innere Beladeaufnahme 30 ist als Auflagepunkt (Bauteilauflage) ausgebildet. An der äußeren Beladeaufnahme 31 wird die untere Außenkante des Bauteils 21 fixiert. Nähere Einzelheiten zur äußeren Beladeaufnahme 31 werden in der 11 dargelegt. Die äußere Beladeaufnahme 31 ist am Spannarm 14 in einer Zahnstangenführung 34 angeordnet und kann entsprechend der Größe des aufzunehmenden Bauteils 21 flexibel positioniert werden. Die Beladeaufnahmen 30 und 31 können manuell, motorisch oder durch NC-Bauteilprogrammierung entsprechend der Bauteilgröße, Bauteilgeometrie und gewünschter Bauteillage auf dem Halterungssystem voreingestellt werden.
  • Mittels der Spannarme 143, 145 und 147 und deren teleskopischen Armverlängerungen kann das vertikal zugeführte Bauteil allein durch die Halteeinrichtung 10 ohne das zu führende Bauteiltransportmittel gehalten werden. Durch Drehung um die Schwenkachse 33 der Halterungsarme 14 kann das Bauteil von der vertikalen Beladeposition in die horizontale Bearbeitungsposition geschwenkt werden. In dieser Position erfolgt eine Stützung des Bauteils mittels der Einzelhalterungen, die in der gezeigten Ausführung als Saugeinheiten 28 ausgebildet sind. Details zu den Saugeinheiten 28 sind den 9 und 10 zu entnehmen. Die Ausführung der Spannarme 143, 145 und 147 mit Teleskoparmen 29 sowie mit Beladeaufnahmen 30 und 31 in nur einer Halterungsreihe der Halteeinrichtung 10 ist bauteilbedingt. In weiteren Ausführungsformen der Erfindung ist es möglich, jeden Spannarm 14 mit teleskopischen Verlängerungen und/oder Beladeaufnahmen vorzusehen. Dann kann beispielsweise bei einem schmaleren als der halben Arbeitsbreite der Maschine entsprechenden Bauteil dieses auf einer Längshälfte der Halterungseinrichtung 10 geladen werden, während die andere Hälfte der Halterungseinrichtung 10 ein anderes entsprechend schmales Bauteil aufnehmen kann.
  • Die wichtigen Komponenten der Spanneinheiten 1 bis 8, wie Klemmeinheiten, Fixiereinheiten, Saugeinheiten und Beladeaufnahmen sind als Einzelheiten in den 7 bis 11 gezeigt.
  • In 7 ist die Klemmeinheit 24 in drei Ansichten ersichtlich, die an einer Bogenführung 26A der Spannbrücke 12 bzw. 13 (siehe 4 oder 5) über einen Zahnstangenantrieb positionierbar ist. Der Klemmkopf 241 der Klemmeinheit 24 ist an einem Grundkörper 242 angeordnet, der Träger für die notwendigen Komponenten zum Antrieb sowie der notwendigen Steuerleitungen ist. So ist ein als Spindelantrieb ausgebildeter Stellantrieb 243 vorgesehen, der eine Verstellung des Kopfes in z-Richtung ermöglicht. Eine weitere Stellbewegung des Klemmkopfes 241 in x-Richtung ist mit einem Stellantrieb 244 erreicht. Ein Pneumatikzylinder 245 ist vorgesehen, um den Klemmkopf 241 zu schwenken und einen Hub zur Erzeugung der Klemmkraft auszuführen.
  • In 8 ist die Fixiereinheit 25 in drei Ansichten dargestellt. Die Positionierung der Fixiereinheit 25 an der Spannbrücke 12 bzw. 13 erfolgt über die Bogenführung 26B, die vorzugsweise als Zahnstangenführung ausgebildet ist. Die Fixiereinheit 25 weist einen Grundkörper 252 auf, an dem über einen Auslegearm 254 der Fixierkopf 251 angeordnet ist. Am Fixierkopf 251 ist ein Abstecker 255 vorgesehen, der in eine Aufnahmebohrung des Bauteils 21 eingeführt werden kann und somit das Bauteil fixiert. Um einen Bauteilspannbereich 27 zu erreichen, ist neben der Stellbewegung in y-Richtung eine Stellbewegung in z-Richtung mittels einem Stellantrieb 253 vorgesehen. Der Fixierkopf 251 selbst ist in zwei Richtungen über NC-Achsen schwenkbar, um sich optimal der Bauteilkontur anpassen zu können.
  • In den 9 und 10 ist die Saugeinheit 28 ersichtlich, die die bevorzugte Einzelhalterung 22 bildet. Die Saugeinheit 28 besteht aus einem Grundkörper 282, an dem als Werkstücktragelement 23 ein Saugkopf 281 adaptiert ist. Über einen Zahnstangenantrieb 34 ist die Saugeinheit 28 entlang des Spannarms 14 bewegbar und positionierbar (siehe auch 6). Eine Stellbewegung in z-Richtung erfolgt mittels eines Stellantriebs 283. Über eine Luftleitung 284 kann dem Saugkopf 281 Druckluft zugeführt werden, um „schwimmend" das Bauteil auf der Halteeinrichtung 10 positionieren zu können. Für die Spannfunktion wird mittels eines Ejektors 285 Unterdruck erzeugt, der am Saugkopf 281 die zum Halten des Bauteils notwendige Saugkraft zur Verfügung stellt. In 10 ist in einer vergrößerten Darstellung der Saugkopf 281 ersichtlich, der mittels eines Adapters mit dem Grundkörper 282 verbunden ist. Zur optimalen Anpassung an die zylindrische oder sphärische Krümmung des Bauteils 21 weist der Saugkopf 281 eine Kugelkalotte 286 sowie Dichtlippen 287 zum Erreichen einer luftdichten Abdichtung zwischen Saugkopf 281 und Bauteil auf.
  • In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung kann alternativ zur Saugeinheit 28 eine Aufnahmeeinheit vorgesehen werden, die statt eines Saugkopfes 281 Werkstückauflagepunkte oder andere Halteelemente nach bekannter Art aufweist.
  • In 11 ist die äußere Beladeaufnahme 31 in Einzelheiten gezeigt. An einem Grundkörper 312 ist der Beladekopf 311 angeordnet. Der Beladekopf 311 kann über einen Stellantrieb 313 in der Höhe verstellt werden und ist kardanisch gelagert. Die Beladeaufnahme 31 ist in einer Zahnstangenführung 34 entlang des Spannarms 14 positionierbar. Die Positionierung erfolgt in Abhängigkeit von der Bauteilgröße. Am Beladekopf 311 sind Klemmbacken 314 vorgesehen, die das Bauteil 21 nach der Positionierung an einer Auflagekante 315 festhalten.
  • Ein Belade- und Positioniervorgang eines großflächigen Bauteils auf die erfindungsgemäße flexible Halteeinrichtung 10 kann folgendermaßen ablaufen: Das großflächige Bauteil wird in vertikaler Ausrichtung mittels eines Hängekrans der Halteeinrichtung 10 zugeführt. Zum Beladevorgang sind die mit Beladeaufnahmen 30 und 31 versehenen Spannarme 143, 145, 147 einer Halterungszone hochgeschwenkt. An den äußeren Beladeaufnahmen 31 wird an einer Auflagekante 315 die Außenkante des Bauteils 21 aufgesetzt. Die am verlängerten Spannarm (Teleskoparm) 29 angeordnete innere Beladeaufnahme 30 stützt das Bauteil in einem Bereich über die Bauteilmitte hinaus ab. Zu diesem Zeitpunkt kann die Krananlage das Bauteil absetzen und lösen. Die Halterung des Bauteils erfolgt nunmehr vollständig von der Halterungsreihe der Spanneinheiten 143, 145, 147. Aus der Beladeposition erfolgt ein Herunterschwenken der Spannarme 143, 145 und 147 in die Spannposition, wobei die gegenüberliegenden Spannarme 142, 144 und 146 der anderen Halterungszone bereits in dieser Position positioniert sind und nach Erreichen der Endposition des Schwenkarmes ein Abstützen des Bauteils 21 über die gesamte Bauteilfläche erfolgt. Mittels der Saugeinheiten 28 wird das Bauteil „schwimmend" gehalten und zur Positionierung an der Spannbrücke 12 sowie an der Spannbrücke 13 werden in Aufnahmebohrungen des Bauteils Abstecker 255 der jeweiligen Fixiereinheit 25 gesteckt. Nach dem Fixieren der Abstecker 255 wird das Bauteil stirnseitig geklemmt und mittels der Saugeinheiten 28 gespannt. Um eine Zugänglichkeit des unteren Werkzeugs 18 zu den Bearbeitungsstellen zu ermöglichen, werden die Spannbrücken 12 und 13 sowie die Spannarme 14 synchron in Arbeitsposition (in z-Richtung) verfahren. Der eigentliche Bearbeitungsvorgang, d.h. das Nieten von Bauteilen, ist bereits in der Figurenbeschreibung zur 2 erläutert. Eine vorbestimmte Anzahl der Spanneinheiten 2 bis 7 können dafür ihre Spannarme 14 aus dem Arbeitsbereich der Maschine 16 herausfahren, um der Maschine 16 für die Verrichtung ihres Arbeitszyklus im Bereich einer Halterung, d. h. im Bereich des Spannarmes 14 Platz zu machen, während eine größtmögliche Anzahl von Spanneinheiten gleichzeitig das Werkstück weiterhin unterstützt. Alle Bewegungen der Spanneinheiten sowie deren Komponenten werden durch NC-Steuerungen koordiniert und ermöglichen zum einen eine synchrone Bewegung der einzelnen Spannmittel sowie auch eine Bewegung eines einzelnen Spannmittels weitgehend automatisiert.
  • 1–8
    Spanneinheiten
    10
    Halteeinrichtung
    11
    Schienensystem für Halteeinrichtung
    11A
    Schienensystem für Nietmaschine
    12
    vordere Spannbrücke
    121
    Stützbogen an 12
    13
    hintere Spannbrücke
    131
    Stützbogen an 13
    14
    Spannarm
    142–147
    Spannarme an inneren Einheiten 2 bis 7
    15
    Säule (Tragsäule)
    151–158
    Säule je Spanneinheit
    16
    Bearbeitungsmaschine (Orbitalnietmaschine)
    17
    oberes Werkzeug
    18
    unteres Werkzeug
    19
    halbkreisförmiger Bogen für oberes Werkzeug
    20
    Rechenstation (Steuerstation)
    21
    Bauteil
    22
    Einzelhalterungen
    23
    Werkstücktragelement
    24
    Klemmeinheit
    241
    Klemmkopf
    242
    Grundkörper
    243
    Spindelantrieb (für z-Richtung)
    244
    Stellantrieb für x-Richtung (max. 150mm)
    245
    Pneumatikzylinder
    25
    Fixiereinheit
    251
    Fixierkopf
    252
    Grundkörper
    253
    Spindelantrieb für z-Richtung
    254
    Auslegearm
    255
    Abstecker
    256
    Stellantrieb für Schwenkbewegung
    26
    Führungsbahn (Bogenführung)
    26A
    ... für Klemmeinheit
    26B
    ... für Fixiereinheit (in y-Richtung)
    27
    Bauteilspannbereich
    28
    Saugeinheit
    281
    Saugkopf
    282
    Grundkörper
    283
    Stellantrieb in z-Richtung
    284
    Luftleitung
    285
    Ejektor
    286
    Kugelkalotte
    287
    Dichtlippen
    29
    Teleskoparm
    30
    Beladeaufnahme (innen)
    31
    Beladeaufnahme (außen)
    311
    Beladekopf
    312
    Grundkörper
    313
    Spindelantrieb für z-Richtung
    314
    Klemmbacken
    315
    Auflagekante
    32
    Tragelement
    33
    Schwenkachse in Beladeposition
    34
    Zahnstangenantrieb

Claims (22)

  1. Halteeinrichtung zum Halten von großformatigen Bauteilen, wobei die Halteeinrichtung (10) mehrere Spanneinheiten (1 bis 8) aufweist, die auf einem Schienensystem (11) verfahrbar sind, dadurch gekennzeichnet, dass die Anordnung der Spanneinheiten (2 bis 7) so ausgeführt ist, dass ein Teil der Spanneinheiten (2, 4, 6) entlang einer Bauteilseite angeordnet und entsprechend der andere Teil der Spanneinheiten (3, 5, 7) entlang der anderen Bauteilseite vorgesehen ist und die Spanneinheiten (2 bis 7) verfahrbare und schwenkbare Spannarme (14) aufweisen, wobei eine Minimalzahl von Spannarmen (14) aus dem Arbeitsbereich einer Bearbeitungsmaschine (16) herausfahrbar ist, um einer Maschine (16) für die Verrichtung ihres Arbeitszyklusses im Bereich einer Spanneinheit (18) Platz zu machen, während eine größtmögliche Anzahl von Spanneinheiten (18) gleichzeitig das Bauteil (21) weiterhin unterstützt.
  2. Halteeinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Spanneinheiten (27) so angeordnet sind, dass sich zwei parallel zur Hauptverfahrrichtung der Maschine (16) verlaufende Reihen von Halterungszonen ergeben.
  3. Halteeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die äußeren Spanneinheiten (1, 8) als Spannbrücken (12, 13) ausgebildet sind, wobei Stützbögen (121, 131) beidseitig in Tragsäulen (151, 151'; 158, 158') abgestützt sind.
  4. Halteeinrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass an mindestens einer Spannbrücke (12,13) Klemmeinheiten (24) vorgesehen sind zur stirnseitigen Halterung des Bauteils.
  5. Halteeinrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass an mindestens einer Spannbrücke (12,13) zumindest eine Fixiereinheit (25) vorgesehen ist zur Positionierung des Bauteils anhand einer vordefinierten Aufnahmebohrung.
  6. Halteeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Spanneinheiten (1 bis 8) zumindest eine Beladeposition und eine Bearbeitungsposition vorsehen, wobei für die Bearbeitungsposition die Spanneinheiten (1 bis 8) höhenverfahrbar sind, um einen Zugangsraum unterhalb der Spannarme (14) bzw. Spannbrücken (12, 13) zu bilden.
  7. Halteeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Spannarm (14) mindestens eine Einzelhalterung (22) aufweist.
  8. Halteeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Spannarm (14) an einer parallel zur Bearbeitungshauptrichtung verfahrbaren Tragsäule (15) angeordnet ist.
  9. Halteeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Spannarm (14) mindestens einer Spanneinheit (2 bis 7), der während des Bearbeitungsvorganges eine Störkontur für die Bearbeitungsmaschine bildet, unabhängig von den Spannarmen (14) der weiteren Spanneinheiten aus der Unterstützung des Bauteils (21) herauslösbar ist, so dass der Arm nicht in den Arbeitsbereich der Maschine (16) hineinragt.
  10. Halteeinrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Einzelhalterungen (22; 28) senkrecht zur Bearbeitungshauptrichtung (y-Richtung) längs des Spannarms (14) verfahrbar sind und in der Höhe verfahrbare Werkstück-Halterungselemente (23; 281) aufweisen.
  11. Halteeinrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Einzelhalterung (22) als Saugeinheit (28) ausgebildet ist, wobei mittels Druckluft eine „schwimmende" Positionierung des Bauteils und/oder mittels Unterdruck am Saugkopf (281) eine Bauteilhaltekraft erreicht ist.
  12. Halteeinrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest eine Spannbrücke (12) so innerhalb des Schienensystems (11) angeordnet ist, dass die inneren Spanneinheiten (2 bis 7) auf dem Schienensystem (11) an den Endsäulen (151, 151') vorbei aus dem Arbeitsbereich der Maschine (16) herausfahrbar sind und somit die Anzahl der benutzten Spanneinheiten variabel ist.
  13. Halteeinrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Spannarme (14) und Spannbrücken (12, 13) über Steuerleitungen verbunden und programmierbar sind, um einzeln oder synchron miteinander in der Höhe herauf- oder herunterzufahren.
  14. Halteeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Spannarme (14) zumindest je eine Schwenkachse (33) aufweisen für die Beladung mit einem vertikal zugeführten Bauteil.
  15. Halteeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Spannarme (14) zumindest einer Halterungsreihe (Spanneinheiten 143, 145, 147) nahe ihren Schwenkachsen (33) entsprechend Bauteilkontur und Bauteilgröße einstellbare Beladeaufnahmen (31) aufweisen zur Abstützung eines vertikal zugeführten Bauteils.
  16. Halteeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein Spannarm (14) als Armverlängerung einen Teleskoparm (29) aufweist.
  17. Halteeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass im Bereich des Spannarmkopfes (14) oder am Teleskoparm (29) eine Beladeaufnahme (30) vorgesehen ist.
  18. Halteeinrichtung nach einem der Ansprüche 15 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Beladeaufnahmen (30, 31) manuell, motorisch oder durch NC-Bauteilprogramm entsprechend der Bauteilgröße, Bauteilgeometrie und gewünschter Bauteillage auf dem Halterungssystem voreingestellt werden können.
  19. Halteeinrichtung nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass bei einem schmaleren als der halben Arbeitsbreite der Maschine (16) entsprechenden Bauteil dieses auf einer Halterungsreihe (143, 145, 147) der Halteeinrichtung (10) angeordnet ist, während auf der weiteren Halterungsreihe (142, 144, 146) ein anderes entsprechend schmales Bauteil angeordnet ist.
  20. Bearbeitungsmaschine (16) mit einem oberen und einem unteren Werkzeug (17, 18), vorzugsweise als Orbitalnietmaschine ausgebildet, welches mit einer Halteeinrichtung (10) nach einem der vorangegangenen Ansprüche gekoppelt ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Maschine (16) mit dem oberen Werkzeug (17) die Spanneinheiten (1 bis 8) überfahren kann und mit dem unteren Werkzeug (18) seitlich an den Tragsäulen (15) der Spanneinheiten (1 bis 8) vorbeifährt.
  21. Verfahren zum Bearbeiten von großformatigen Bauteilen, wobei eine Bearbeitung mit einem oberen und einem unteren Werkzeug durchgeführt wird und eine Halteeinrichtung gemäß der vorangegangenen Ansprüche die großformatigen Bauteile hält, dadurch gekennzeichnet, dass – in Arbeitsposition eine Minimalzahl von Spannarmen aus dem Arbeitsbereich der Werkzeuge (17, 18) herausgefahren wird, um der Maschine (16) für die Verrichtung ihres Arbeitszyklus im Bereich eines Spannarms (14) Platz zu machen, – während eine größtmögliche Anzahl von Spannarmen (14) gleichzeitig das Bauteil (21) weiterhin unterstüzt.
  22. Verfahren zum Beladen der Halteeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 19 mit vertikal zugeführten Bauteilen mit folgenden Schritten: – Spanneinheiten (18) werden in Beladeposition gebracht, wobei zumindest in einer Halterungsreihe (Spanneinheiten 143, 145, 147) die Spannarme (14) hochgeschwenkt werden, – das Bauteil (21) wird auf der äußeren Beladeaufnahme (31) aufgesetzt, – das Bauteil wird an der inneren Beladeaufnahme (30) angelegt, – das Bauteil (21) wird von der Zuführeinrichtung gelöst und allein durch die Halteeinrichtung (10) getragen, – die hochgeschwenkten Spannarme (14) werden abgesenkt bis eine Auflage des Bauteils durch die weitere Halterungsreihe (Spanneinheiten 142, 144, 146) erreicht ist, – das Bauteil (21) wird fixiert und stirnseitig geklemmt und – das Bauteil wird durch die Werkstückhalterungen (22; 28) abgestützt und gehalten.
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