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Die
Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Transport von Bauteilen
für Verkehrsmittel,
insbesondere von Sektionen für
Luftfahrzeuge, zwischen Arbeitsstationen mit mindestens einer Transporteinrichtung
und mindestens einem Positioniergestell.
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Vorrichtungen
zum Transport von Bauteilen, insbesondere Flurförderfahrzeuge, sind aus dem Stand
der Technik bekannt. Derartige Flurförderfahrzeuge werden unter
anderem in komplexen Produktionsanlagen zum selbsttätigen Transport
von Bauteilen zwischen einzelnen Arbeitsstationen eingesetzt und
sind hierbei vollständig
in den Ablauf des Fertigungsprozesses integriert. Ist beispielsweise
die Bearbeitung eines Bauteils in einer Arbeitsstation mit den dort
befindlichen Bearbeitungseinrichtungen abgeschlossen, so bewegt
sich das Flurförderfahrzeug mit
dem darauf liegenden Bauteil selbsttätig zu einer nachfolgenden
Arbeitsstation, wo dann weitere, hierauf aufbauende Bearbeitungsschritte
vollzogen werden. Die Bearbeitungseinrichtungen in den Arbeitsstationen
weisen beispielsweise mit verschiedenen Werkzeugen bestückte Standard-Industrieroboter bzw.
Knickarmroboter auf.
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Bei
den bekannten Vorrichtungen mit Flurförderfahrzeugen erfolgt jedoch
keine gesonderte Ausrichtung eines transportierten Bauteils in Bezug
auf eine Arbeitsstation mit den darin befindlichen Bearbeitungseinrichtungen,
nach dem das Bauteil in die Arbeitsstation verbracht wurde. Die
mit dem Flurförderfahrzeug
innerhalb der Arbeitsstation erzielbare Positioniergenauigkeit muss
für den
jeweiligen Bearbeitungsprozess ausreichend sein.
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Damit
sind die bekannten Vorrichtungen für den Transport von insbesondere
großformatigen Bauteilen,
beispielsweise von Sektionen für
Luftfahrzeuge, die auf Grund ihrer räumlichen Abmessungen nach dem
Verbringen in eine Arbeitsstation in Bezug auf die dort installierten
Bearbeitungseinrichtungen exakt ausgerichtet werden müssen, um
eine ausreichend hohe Bearbeitungsgenauigkeit zu erzielen, nur bedingt
geeignet.
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Aufgabe
der Erfindung ist es eine Vorrichtung zum Transport von Bauteilen,
insbesondere von Sektionen für
Luftfahrzeuge, beispielsweise zur Verbringung von Bauteilen zwischen
verschiedenen Arbeitsstationen, zu schaffen, die gleichzeitig eine
präzise
räumliche
Ausrichtung der Sektion innerhalb der Arbeitsstation in Bezug auf
dort installierte Bearbeitungseinrichtungen erlaubt.
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Diese
Aufgabe wird durch eine Vorrichtung mit den Merkmalen des Patentanspruchs
1 gelöst.
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Dadurch,
dass mindestens ein Positioniergestell mindestens ein Positionierorgan
zur Ausrichtung in der Arbeitsstation aufweist,
ist eine Ausrichtung
eines Positioniergestells mit einer darauf befindlichen Sektion
in Bezug auf eine Arbeitsstation mit dort installierten Bearbeitungsvorrichtungen
möglich.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung dient
daher nicht nur der zumindest teilautomatischen Transferierung von
Sektionen für
Luftfahrzeuge zwischen einzelnen Arbeitsstationen, sondern auch
zu deren Ausrichtung in den jeweiligen Arbeitsstationen.
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Eine
vorteilhafte Ausgestaltung sieht vor, dass mindestens eine Transporteinrichtung
mit mindestens einem Positioniergestell über mindestens ein Kopplungsorgan
verbindbar und wieder lösbar ausgebildet
ist.
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Hierdurch
ist mit einer Transporteinrichtung zumindest ein zeitlich versetzter
Transport von mehreren Positioniergestellen mit darauf befindlichen Sektionen
möglich.
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Nach
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist mindestens
ein Positioniergestell mittels mindestens eines Positionierorgans
auf einer Grundfläche
ausrichtbar.
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Durch
diese Ausgestaltung ist eine präzise Ausrichtung
einer auf einem Positioniergestell aufliegenden Sektion in Bezug
auf die Arbeitsstation mit darin angeordneten Bearbeitungseinrichtungen
möglich.
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Gemäß einer
weiteren Ausgestaltung der Erfindung weist mindestens ein Positioniergestell
zur zumindest bereichsweise formschlüssigen Aufnahme mindestens
einer Sektion mindestens eine Auflageeinrichtung auf.
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Hierdurch
ist es möglich,
ein standardisiertes Positioniergestell für Sektionen mit unterschiedlichen Abmessungen,
insbesondere mit unterschiedlichen Querschnittsgeometrien und/oder
Längenabmessungen
zu verwenden, auf dem die jeweils an die unterschiedlichen Sektionen
angepassten Aufnahmeeinrichtungen angeordnet werden können.
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Nach
Maßgabe
einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung weist mindestens eine
Auflageeinrichtung mindestens einen Aktuator zur Anpassung an Sektionen
mit unterschiedlichen Formen und/oder Abmessungen, insbesondere
mit unterschiedlichen Querschnittsgeometrien und/oder Längenabmessungen
auf.
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Hierdurch
braucht nur mindestens eine universelle Aufnahmeeinrichtung zur
Auflage unterschiedlicher Sektionen, insbesondere von Sektionen mit
unterschiedlichen Querschnittsgeometrien und/oder Längenabmessungen,
vorgehalten werden. Die Bereithaltung einer Vielzahl von unterschiedlichen
Aufnahmeeinrichtungen, die jeweils individuell an verschiedene Sektionen
angepasst sind, entfällt.
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In
Gemäßheit einer
weiteren Ausgestaltung der Erfindung weist mindestens ein Positionierorgan mindestens
einen Aktuator mit mindestens einem Anbindungsmittel auf, wobei
mindestens ein Anbindungsmittel durch Betätigung mindestens eines Aktuators
zumindest bereichsweise formschlüssig
in ein im Bereich der Grundfläche
befindliches Aufnahmemittel einbringbar ist, um eine Positionierung
des Positioniergestells in Bezug auf die Grundfläche zu erzielen.
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Diese
Ausgestaltung gewährleistet
eine exakte Positionierung des Positioniergestells in Bezug auf
die Grundfläche
durch einen zumindest bereichsweise erfolgenden Formschluss zwischen
einem Anbindungsmittel und einem Aufnahmemittel.
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Nach
Maßgabe
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung weist mindestens
ein Positionierorgan mindestens ein horizontal verschiebbares Anbindungsmittel
auf, das zumindest bereichsweise formschlüssig in ein im Bereich der Grundfläche befindliches
Aufnahmemittel einbringbar ist, um eine Positionierung des Positioniergestells
in Bezug auf die Grundfläche
zu erzielen.
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Diese
Ausgestaltung erlaubt die ”selbstzentrierende”, ”schwimmende” Ausrichtung
des Positioniergestells auf der Grundfläche bzw. innerhalb einer Arbeitsstation
ohne das Erfordernis des Vorhandenseins von Aktuatoren oder dergleichen.
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Nach
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung weist mindestens
eine Transporteinrichtung und/oder mindestens ein Positioniergestell
mindestens eine Steuer- und Regeleinrichtung auf.
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Mittels
der Steuer- und Regeleinrichtung lassen sich alle wesentlichen Bewegungsabläufe innerhalb
der erfindungsgemäßen Vorrichtung überwachen
und steuern.
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Nach
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung weist mindestens
eine Transporteinrichtung und/oder mindestens ein Positioniergestell
mindestens eine Messeinrichtung zur Ermittlung der Position in Bezug
auf die Grundfläche
auf. Mittels dieser Ausgestaltung ist die Erfassung einer Ist-Position
einer Transporteinrichtung und/oder eines Positioniergestells möglich.
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Gemäß einer
weiteren vorteilhaften Ausgestaltung ist mindestens eine Transporteinrichtung durch
mindestens ein Führungsmittel
auf der Grundfläche
steuerbar.
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Durch
diese Ausgestaltung ist gewährleistet, dass
sich eine Transporteinrichtung vollautomatisch, allein kontrolliert
durch die Steuer- und Regeleinrichtung, auf der Grundfläche bewegen
kann.
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Eine
weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass
mindestens eine Transporteinrichtung mindestens ein Bewegungsorgan,
insbesondere Räder,
Rollen, Kugeln, Laufketten, Luftkissen, magnetische Schwebesysteme,
Schienenrä der oder
dergleichen, zur Bewegung auf der Grundfläche in mindestens einer Dimension
aufweist.
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Hierdurch
ist die Bewegbarkeit mindestens einer Transporteinrichtung auf der
Grundfläche
gewährleistet.
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In
der Zeichnung zeigt:
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1 Eine
Vorderansicht einer erfindungsgemäßen Vorrichtung,
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2 eine
Draufsicht auf die Vorrichtung,
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3 eine
Vorderansicht einer Ausführungsvariante
der Vorrichtung,
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4 eine
schematische Darstellung der passiven Verschiebbarkeit der Anbindungsmittel
des Positioniergestells nach Maßgabe
der Ausführungsvariante
und
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5 eine
Ausführungsvariante
der Auflageeinrichtungen für
die Sektionen.
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Die 1 zeigt
eine Vorderansicht der erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Transport
von Bauteilen, insbesondere von Sektionen für Luftfahrzeuge.
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Eine
Sektion 1 eines Luftfahrzeuges liegt auf einem Positioniergestell 2 auf,
das sich innerhalb einer Arbeitsstation 3 befindet. Das
Positioniergestell 2 ist wiederum auf einer Transporteinrichtung 4 angeordnet,
die über
eine Grundfläche 5 bewegbar
ist. Zur Veranschaulichung der x-, der y- sowie der z-Richtung im
Raum ist ein Koordinatensystem 5a dargestellt.
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Zwischen
der Sektion 1 und der Transporteinrichtung 4 befindet
sich eine Auflageeinrichtung 6 mit einer Auflagefläche 7.
Hierbei erstrecken sich mehrere Auflageeinrichtungen 6 mit
Auflageflächen 7 in
der x-Richtung, um eine Verformung der aufliegenden, beispielsweise
zylinderförmigen
Sektion 1 zu vermeiden. Die Auflagefläche 7 weist hierbei
eine feste Kontur auf, die in etwa der Querschnittsgeometrie der
Sek tion 1 im betreffenden Auflagebereich in Bezug auf die
x-Richtung entspricht. Ist die Sektion 1 beispielsweise
zylinderförmig
ausgebildet, so ist die Querschnittsgeometrie in der x-Richtung
betrachtet in etwa konstant, sodass zwar mehrere Auflageeinrichtungen 6 in
der x-Richtung hintereinander versetzt auf dem Positioniergestell 2 angeordnet
sein müssen,
um eine ausreichende Abstützungswirkung zu
erreichen, doch die Kontur der Auflageeinrichtungen 6 bleibt
jeweils unverändert.
Verändert
sich jedoch die Querschnittsgeometrie der Sektion 1 in
Abhängigkeit
von der Position in der x-Richtung, so sind gleichfalls mehrere
Auflageeinrichtungen 6 erforderlich, die aber jeweils der
sich in der x-Richtung ändernden
Kontur der Sektion 1 individuell angepasst sind. Für jede unterschiedliche
Sektionsquerschnittsgeometrie müssen
mehrere Auflageeinrichtungen 6 vorgehalten werden. Hierdurch
erhöht
sich der Fertigungs- und Lagerhaltungsaufwand für die Auflageeinrichtungen 6 beträchtlich.
Aus diesen Gründen sind
die Auflageeinrichtungen vorzugsweise von dem Positioniergestell 2 abnehmbar
ausgebildet.
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Die
Auflageeinrichtungen 6 können auch als eine einheitliche,
vollflächige
Auflageeinrichtung ausgebildet sein und so eine durchgehende Auflagefläche bilden.
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Unmittelbar
auf der Auflagefläche 7 liegt
die Sektion 1 auf. Die Auflagefläche 7 ist mit einer
Sektionsunterseite 8 zumindest bereichsweise formschlüssig ausgebildet,
um etwaige Verformungen der Sektion 1 infolge ihres Eigengewichts
zu minimieren. Die Auflageeinrichtung 6 ist mit dem Positioniergestell 2 kraftschlüssig durch
geeignete, nicht näher dargestellte
Verbindungsmittel verbunden, kann im Bedarfsfall aber wieder von
diesem abgenommen werden. Die Auflageeinrichtung 6 dient
im Wesentlichen zur Anpassung des Positioniergestells 2 an
unterschiedliche Typen von Sektionen, insbesondere zur Adaption
an Sektionen mit unterschiedlichen Querschnittsgeometrien und/oder
Längenabmessungen.
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Das
Positioniergestell 2 ist durch drei oder vier Kopplungsorgane 9, 10, 11, 12 mit
der Transporteinrichtung 4 lösbar verbunden, wobei die Kopplungsorgane 11, 12 in
der Darstellung in Bezug auf die Zeichenebene im Hintergrund, verdeckt
hinter den Kopplungsorganen 9, 10 liegen, und
daher nicht sichtbar sind (vgl. 2). Durch
die Kopplungsorgane 9, 10, 11, 12 kann
das Positioniergestell 2 von der Transporteinrichtung 4 abgesenkt
und auf diese Weise beispielsweise in der Arbeitsstation 3 abgestellt werden.
Daher ist es möglich,
eine große
Anzahl von Positioniergestellen mit aufliegenden Auflageeinrichtungen
mit nur einer vergleichsweise geringen Anzahl von konstruktiv erheblich
aufwändigeren
Transporteinrichtungen zu bewegen.
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Zur
Absenkung des Positioniergestells 2 weisen die Kopplungsorgane 9, 10, 11, 12 insgesamt vier
Aktuatoren 13, 14, 15, 16 auf,
wobei die Aktuatoren 15,16 entsprechend zu den
Kopplungsorganen 11, 12 in der Darstellung der 1 verdeckt
sind. In einer Transportphase sind die Aktuatoren 13 bis 16 zumindest
teilweise ausgefahren, sodass sich die Transporteinrichtung 4 mit
dem darauf befindlichen Positioniergestell 2 auf der Grundfläche 5 frei
bewegen kann. Hat die Transporteinrichtung 4 den gewünschten
Zielort erreicht, so werden die Aktuatoren 13 bis 16 in
einer anschließenden
Positionierungsphase zumindest teilweise wieder eingefahren, sodass
sich das Positioniergestell 2 auf die Grundfläche 5 absenkt.
In vorteilhafter Weise werden alle vier Aktuatoren 13 bis 16 an
den Kopplungsorganen 9 bis 12 gleichzeitig eingefahren,
um eine gleichmäßige, möglichst
waagerechte Absenkung des Positioniergestells 2 auf die
Grundfläche 5 zu
erreichen. Im Anschluss daran kann die Transporteinrichtung 4 unter dem
Positioniergestell 2 herausgefahren werden und zum Transport
weiterer Sektionen in andere Arbeitsstationen herangezogen werden.
Unabhängig
von der vorstehend beschriebenen Ausführungsform kann eine abweichende
Anzahl von Kopplungsorganen und/oder Aktuatoren an der Transporteinrichtung 4 vorgesehen
sein.
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Der
Vorteil dieser konstruktiven Ausgestaltung liegt insbesondere darin,
dass hier nur eine Transporteinrichtung 4 anhebbar und
absenkbar ausgestaltet ist, statt eine Vielzahl von Positioniergestellen – abgesehen
von etwaigen Positioniermöglichkeiten
durch aktive oder passive Positionierorgane – mit aufwändigen Hubvorrichtungen auszustatten.
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Die
Auflageeinrichtung 6 ist an eine spezielle Geometrie eines
Sektionstyps angepasst. Für
verschiedene Sektionen, beispielsweise für Sektionen mit unterschiedlichen
Abmessungen, insbesondere mit unterschiedlichen Querschnittsgeometrien und/oder
Längenabmessungen,
müssen
daher jeweils speziell angepasste Auflageeinrichtungen vorgehalten
werden. So sollte beispielsweise ein Krümmungsradius der Auflagefläche 7 der
Auflageeinrichtung 6 möglichst
genau einem Krümmungsradius
der Sektion 1 entsprechen.
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Das
Positioniergestell 2 weist weiterhin im gezeigten Ausführungsbeispiel
vier Positionierorgane 17, 18, 19, 20 auf,
von denen in der Darstellung der 1 nur die
Positionierorgane 17, 18 sichtbar sind. Die Positionierorgane 17 bis 20 weisen
jeweils vier Aktuatoren 21, 22, 23, 24 und
vier Anbindungsmittel 25, 26, 27, 28 auf.
Die Aktuatoren 23, 24 sowie die Anbindungsmittel 27, 28 liegen
in Bezug auf die Zeichenebene ebenfalls verdeckt im Hintergrund
und sind daher in 1 nicht sichtbar (vgl. 2).
Eine hiervon abweichende Anzahl von Positionierorganen, Anbindungsmitteln
sowie hiermit verbundenen Aktuatoren ist gleichfalls möglich.
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Wird
das Positioniergestell 2 durch eine entsprechende Betätigung der
an den Kopplungsorganen 9, 10, 11, 12 angeordneten
Aktuatoren 13 bis 16 abgesenkt, so werden die
Anbindungsmittel 25, 26, 27, 28 in
hierzu zumindest bereichsweise formschlüssig ausgebildete Aufnahmemittel 29, 30, 31, 32 eingeführt, die
sich im Bereich der Grundfläche 5 befinden
und die als Referenzpunkte zur exakten Positionierung des Positioniergestells 2 innerhalb
der Arbeitsstation 3 dienen. Die Aufnahmemittel 31, 32 liegen
in der Darstellung der 1 verdeckt im Hintergrund und
sind daher nicht sichtbar.
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Damit
lässt sich
das Positioniergestell 2 in Bezug auf innerhalb der Arbeitsstation 3 befindliche Bearbeitungseinrichtungen
sehr genau positionieren. Durch eine individuelle Betätigung der
an den Positionierorganen 17 bis 20 angeordneten
Aktuatoren 21 bis 24 ist zusätzlich eine hochgenaue Feinpositionierung
des Positioniergestells 2 in Bezug auf die Arbeitsstation 3 möglich.
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Eine
aktive Bewegung mindestens eines der Positionierorgane 17 bis 20 bzw.
mindestens eines der Anbindungsmittel 25 bis 28 kann
hierbei zumindest in der z-Richtung
des Koordinatensystems 5a erfolgen. In der x- und/oder
der y-Richtung des Koordinatensystems 5a können die
Positionierorgane 17 bis 20 bzw. die Anbindungsmittel 25 bis 28 erforderlichenfalls
jeweils aktiv mittels der Aktuatoren 21 bis 24 bewegbar
oder passiv ohne die Einwirkung irgendwelcher Aktuatoren, frei mitlaufend
ausgebildet sein. Die Aufnahmemittel 29 bis 32 sind
hierbei immer fest mit der Grundfläche 5 in der Arbeitsstation 3 verbunden.
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Die
Steuerung sämtlicher
Aktuatoren 13 bis 16 sowie 21 bis 24 erfolgt
hierbei durch eine nicht näher
dargestellte und bezeichnete Steuer- und Regeleinrichtung. Die Steuerung
der Aktuatoren kann sowohl durch eine im Bereich des Positionierge stells 2 bzw.
der Transporteinrichtung 4 befindliche, als auch durch
eine unmittelbar in der jeweiligen Arbeitsstation 3 angeordnete
Steuer- und Regeleinrichtung erfolgen.
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Sowohl
das Positioniergestell 2 als auch die Transporteinrichtung 4 können mit
einer nicht näher dargestellten
Messeinrichtung zur Erfassung der genauen Position der Transporteinrichtung 4,
des Positioniergestells 2 sowie der darauf befindlichen
Sektion 1 in Bezug auf die Grundfläche 5 bzw. der Arbeitsstation 3 ausgestattet
sein. Die Messeinrichtung kann beispielsweise als Lasermesseinrichtung
ausgebildet sein. Die Messwerte der Messeinrichtung werden an die
Steuer- und Regeleinrichtung weitergeleitet, um die Aktuatoren 13 bis 16 sowie 21 bis 24 zu
kontrollieren und gegebenenfalls Korrekturen an der Position des
Positioniergestells 2 vorzunehmen. Hierbei wird das Anbindungsmittel 25 in
das Aufnahmemittel 29, das Anbindungsmittel 26 in
das Aufnahmemittel 30 usw. eingebracht.
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Die
Transporteinrichtung 4 weist darüber hinaus vorzugsweise unterseitig
angeordnete Bewegungsorgane 33, 34, 35, 36 zur
Bewegung auf der Grundfläche 5 auf.
Die Bewegungsorgane 35, 36 liegen in der Darstellung
der 1 verdeckt im Hintergrund und sind somit nicht
zeichnerisch darstellbar (vgl. 2). Die
Bewegungsorgane 33 bis 36 können beispielsweise als Räder, Rollen,
Kugeln, Laufketten, Luftkissen, magnetische Schwebeorgane, Schienenräder oder
dergleichen ausgebildet sein. Die Bewegungsorgane 33 bis 36 werden
erforderlichenfalls durch gleichfalls nicht näher dargestellte Antriebsorgane,
beispielsweise in der Form von Elektro-, Hydraulikmotoren oder dergleichen,
angetrieben, wenn durch sie kein Direktantrieb der Transporteinrichtung 4 – wie beispielsweise
im Fall von magnetischen Schwebeorganen – möglich ist.
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Der
entscheidende Beitrag zum Absenkungshub des Positioniergestells 2 in
der Arbeitsstation 3 erfolgt nicht mittels der Kopplungsorgane 9 bis 12,
sondern durch die Bewegungsorgane 33 bis 36 der
Transporteinrichtung 4, die zu diesem Zweck mittels nicht
dargestellter Aktuatoren vorzugsweise in der z-Richtung bzw. in
vertikaler Richtung positionierbar sind.
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Alternativ
können
die Bewegungsorgane 33 bis 36 beispielsweise auch
als Laufräder
ausgebildet sein, die mittels einer drehbaren und zugleich höhenverstellbaren
Radaufnahme mit dem Positioniergestell 2 verbunden sind.
Die Steuerung und Regelung der drehbaren und höhenverstellbaren Radaufnahme
erfolgt hierbei mittels der nicht näher dargestellten Steuer- und
Regeleinrichtung.
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Weiterhin
weist die erfindungsgemäße Vorrichtung
mindestens ein Führungsmittel 37 auf.
Das oder die Führungsmittel 37 können im
einfachsten Fall beispielsweise als parallel zueinander angeordnete
schienenartige Führungen
ausgebildet sein, in der als Schienenräder ausgebildete Bewegungsorgane 33 bis 36 der
Transporteinrichtung 4 laufen können. Die Transporteinrichtung 4 kann
sich somit auf Schienenrädern, überwacht
von der Steuer- und Regeleinrichtung, in der Arbeitsstation 3 sowie
außerhalb
derselben bewegen. Alternativ ist auch eine zumindest teilweise
manuelle Steuerung der Vorrichtung mittels einer Fernbedienung,
Fernsteuerung oder dergleichen möglich.
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Sind
die Bewegungsorgane 33 bis 36 beispielsweise als
Räder,
Rollen, Kugeln, Laufketten, Luftkissen oder magnetische Schwebeorgane
ausgebildet, so muss mittels der Steuer- und Regeleinrichtung in
Verbindung mit den Führungsmitteln 37 eine
aufwändigere
Steuerung erfolgen, weil sich die Transporteinrichtung 4 nicht
nur in einer Dimension, beispielsweise entlang von schienenartigen
Führungen
oder dergleichen, bewegen kann. Es ist in diesem Fall erforderlich,
die Position der Transporteinrichtung 4 möglichst
genau in mindestens zwei Dimensionen, also beispielsweise in der
x-Richtung und der y-Richtung zu erfassen, damit sich diese über eine
entsprechende Ansteuerung der Bewegungsorgane 33 bis 36 kontrolliert
in der Arbeitsstation 3 sowie außerhalb derselben bewegen kann.
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Das
oder die Führungsmittel 37 können auch berührungslos
arbeiten, insbesondere als Induktionsschleifen, als laser- oder
mikrowellengesteuerte Führungs-
und Leitsysteme ausgebildet sein, aus deren Messwerten die Steuer-
und Regeleinrichtung dann die jeweilige Position der Transporteinrichtung 4 ableitet
und gegebenenfalls korrigiert.
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Sind
die Bewegungsorgane 33 bis 36 beispielsweise als
magnetische Schwebeorgane oder Luftkissen ausgebildet, so korrigiert
die Steuer- und Regeleinrichtung die Position der Transporteinrichtung 4 gegebenenfalls
durch die unmittelbare Einwirkung auf diese Organe. Sind die Bewegungsorgane 33 bis 36 hingegen
als Räder,
Rollen, Kugeln, Laufketten, Schienenräder oder dergleichen ausgebildet, so
erfolgt eine Positionskorrektur der Transporteinrichtung 4 im
Allgemeinen durch eine entsprechende Beeinflussung der den Bewegungsorganen 33 bis 36 zugeordneten
Antriebsorgane und damit auf eine indirekte Weise.
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Erfindungsgemäß erfolgt
eine Feinkorrektur der Position des Positioniergestells 2 innerhalb
der Arbeitsstation 3 grundsätzlich mittels der Positionierorgane 17 bis 20 und
nicht durch eine entsprechende Korrektur der Position der Transporteinrichtung 4 infolge
einer entsprechenden Betätigung
der Bewegungsorgane 33 bis 36.
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Mittels
der Bewegungsorgane 33 bis 36 erfolgt grundsätzlich nur
eine Grobpositionierung der Transporteinrichtung 4 innerhalb
der Arbeitsstation 3 sowie die Bewegung der Transporteinrichtung 4 außerhalb
der Arbeitsstation 3 im Bereich der Grundfläche 5.
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Die 2 zeigt
eine Draufsicht auf die erfindungsgemäße Vorrichtung. Die Sektion 1 ruht
auf den Auflageeinrichtungen 6. Der besseren zeichnerischen Übersicht
halber sind lediglich 3 Auflageeinrichtungen 6 mit den
Auflageflächen 7 dargestellt. Eine
hiervon abweichende Anzahl von Auflageeinrichtungen 6 ist
insbesondere bei Sektionen 1 mit größeren Längenabmessungen möglich, um
Deformationen zu vermeiden. Unterhalb der Sektion 1 und dem
Positioniergestell 2 bzw. den Auflageeinrichtungen 6 befindliche
und daher verdeckte Konstruktionselemente sind in der Darstellung
der 2 mit gestrichelten Linien wiedergegeben. Im Bereich
der Arbeitsstation 3 bzw. der Grundfläche 5 ist das Koordinatensystem 5a zur
Veranschaulichung der x-, der y- sowie der z-Richtung im Raum dargestellt.
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In
einem Bereich unterhalb der Auflageeinrichtung 6 befinden
sich die Kopplungsorgane 9 bis 12 mit den ihnen
zugeordneten Aktuatoren 13 bis 16. Ebenfalls unterhalb
der Auflageeinrichtung 6 sind die Positionierorgane 17 bis 20 angeordnet.
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Die
Positionierorgane 17 bis 20 sind jeweils mittels
der Aktuatoren 21 bis 24 unabhängig voneinander betätigbar.
Die Positionierorgane 17 bis 20 umfassen die Anbindungsmittel 25 bis 28 sowie
die hierzu zumindest bereichsweise korrespondierend ausgebildeten
Aufnahmemittel 29 bis 32 im Bereich der Grundfläche 5.
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Die
Bewegungsorgane 33 bis 36 sind bevorzugt in den
stirnseitigen Bereichen bzw. den Enden der Transporteinrichtung 4,
jeweils möglichst
nah an den Längsseiten
angeordnet, um eine ausreichende Kippsicherheit während des
Verfahrens der Transporteinrichtung 4 mit der aufliegenden
Sektion 1 sicherzustellen. Die Kopplungsorgane 9 bis 12,
die Aktuatoren 13 bis 16, die Positionierorgane 17 bis 20, die
Aktuatoren 21 bis 24, die Anbindungsmittel 25 bis 28,
die Aufnahmemittel 29 bis 32, sowie die Bewegungsorgane 33 bis 36 können in
einer von der Darstellung der 2 abweichenden
Anzahl und/oder Anordnung vorgesehen werden.
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Unterhalb
der Transporteinrichtung 4 befindet sich ein Führungsmittel 37.
Das Führungsmittel 37 ist
in der Darstellung der 2 exemplarisch als Induktionsschleife 38 ausgebildet,
die sich nach oben und nach unten hin weiter fortsetzt. An der Transporteinrichtung 4 ist
weiterhin ein Sensor 39 angeordnet, durch den die Steuer-
und Regeleinrichtung die Position der Transporteinrichtung 4 in
Bezug auf die Induktionsschleife 38 bzw. zur Grundfläche 5 erfassen und
gegebenenfalls korrigieren kann.
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Statt
einer Induktionsschleife 38 kann zur Steuerung der Transporteinrichtung 4 beispielsweise auch
ein Leitstrahl oder dergleichen, insbesondere ein Laser- oder Mikrowellenleitstrahl
Anwendung finden. Alternativ können
im Bereich der Grundfläche 5 auch
vom Sensor 39 interpretierbare Markierungen angeordnet
sein. Darüber
hinaus kann die Transporteinrichtung 4 beispielsweise auch
ein Kamerasystem zur autonomen Navigation auf der Grundfläche 5 aufweisen.
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Die 3 zeigt
eine Vorderansicht einer Ausführungsvariante
der erfindungsgemäßen Vorrichtung,
die eine Positionierung des Positioniergestells 2 innerhalb
der Arbeitsstation 3 mit einem verringerten Steuer- und
Regelungsaufwand ermöglicht. Die
Sektion 1 ruht auf mehreren Auflageeinrichtungen, von denen
nur die Auflage einrichtung 6 dargestellt ist. Die Auflageeinrichtung 6 ist
oberhalb des Positioniergestells 2 angeordnet.
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Die
Positionierorgane 40, 41, 42, 43 umfassen
die Anbindungsmittel 44, 45, 46, 47 sowie
die hierzu zumindest bereichsweise formschlüssig ausgebildeten Aufnahmemittel 48, 49, 50, 51.
Eine von der Zahl vier abweichende Anzahl von Positionierorganen
ist gleichfalls denkbar. Die Positionierorgane 42, 43 liegen
in der y-Richtung hinter der Zeichenebene und sind daher in der 3 nicht
dargestellt. Die Anbindungsmittel 44 bis 47 werden
von den Aufnahmemitteln 48 bis 51 zur Positionierung
bzw. Ausrichtung des Positioniergestells 2 in Bezug auf
die Grundfläche 5 aufgenommen.
Die Anbindungsmittel 46, 47 sowie die hiermit
korrespondierenden Aufnahmemittel 50, 51 sind
in der Darstellung der 3 verdeckt und liegen in Bezug
auf die y-Richtung
hinter den Anbindungsmitteln 44, 45 sowie Aufnahmemitteln 48, 49 (vgl. 4).
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Die
Anbindungsmittel 44 bis 47 sind im gezeigten Ausführungsbeispiel
als Kugelschalen ausgebildet. Alternativ können die Anbindungsmittel 44 bis 47 beispielsweise
auch kegelförmig
ausgebildet sein. Die Aufnahmemittel 48 bis 51 sind
zumindest bereichsweise als Kugeln ausgebildet, die in die Kugelschalen
der Anbindungsmittel 44 bis 47 zumindest bereichsweise
formschlüssig
einbringbar sind. Alternativ können
die Aufnahmemittel 48 bis 51 beispielsweise auch
kegelförmig
ausgebildet sein, wobei die Anbindungsmittel 44 bis 47 dann
eine entsprechend kegelförmige
Innengestaltung aufweisen, um einen zumindest bereichsweisen Formschluss
zu erreichen. Die Aufnahmemittel 48 bis 51 sind
in Bezug auf die Grundfläche 5 bzw.
in Bezug auf die Arbeitsstation 3 präzise eingemessen, wobei deren
Raumkoordinaten in der Steuer- und Regeleinrichtung abgelegt sind.
Damit ist die exakte Position der Sektion 1 in Bezug auf
die Grundfläche 5 bzw.
die Arbeitsstation 3 bekannt.
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Einige
der Anbindungsmittel 44 bis 47 sind in dieser
Ausführungsvariante
des Positioniergestells 2 zumindest in der x-Richtung des
Koordinatensystems 5a ohne Aktuatoren verschiebbar. Hierdurch
ergibt sich im Vergleich zu der vorstehend beschriebenen Ausführungsvariante
des Positioniergestells 2 ein erheblich verringerter Steuer-
und Regelungsaufwand (vgl. 1, 2).
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Die 4 zeigt
eine schematische Darstellung der passiven Verschiebbarkeit der
Anbindungsmittel 44 bis 47 des Positioniergestells 2 nach
Maßgabe
der Ausführungsvariante
(vgl. 3). Der Vollständigkeit
halber sind die Positionierorgane 40 bis 43 sowie
die Aufnahmemittel 48 bis 51 gleichfalls dargestellt.
Das Positioniergestell 2 ist ohne Auflageeinrichtungen 6 und
ohne die aufliegende Sektion 1 dargestellt. Einige der
Anbindungsmittel 44 bis 47 sind im Bereich von
Längsunterseiten 52, 53 des
Positioniergestells 2 zumindest in der x-Richtung verschiebbar
ausgebildet, um ein weitgehend spannungsfreies Aufsetzen des Positioniergestells 2 auf die
Aufnahmemittel 48 bis 51 zur Positionierung auf der
Grundfläche 5 bzw.
innerhalb der Arbeitsstation 3 zu erreichen. Darüber hinaus
erlaubt die passive Verschiebbarkeit der Anbindungsmittel 44 bis 47 eine ”selbstzentrierende” bzw. ”schwimmende” Ausrichtung
des Positioniergestells 2 auf den Aufnahmemitteln 48 bis 51 mit
geringem konstruktivem Aufwand. Aktuatoren zur jeweils unabhängigen Positionierung der
Positionierorgane 40 bis 43, wie im Fall des Ausführungsbeispiels
der 1 und 2 sind hierfür nicht erforderlich.
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Das
Anbindungsmittel 46 ist fest, d. h. weder in der x-, der
y-, noch in der z-Richtung des Koordinatensystems 5a verschiebbar,
mit dem Positioniergestell 2 verbunden, was durch den schwarz
ausgefüllten
Kreis 54 symbolisiert ist.
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Das
Anbindungsmittel 44 ist lediglich in Richtung des schwarzen
Doppelpfeils 55 parallel zur x-Richtung des Koordinatensystems 5a verschiebbar ausgebildet.
In der y-Richtung und in der z-Richtung ist das Anbindungsmittel 44 ebenfalls
fest mit dem Positioniergestells 2 verbunden, was in Bezug
auf die z-Achse durch den schwarz ausgefüllten Kreis 56 symbolisiert
ist und im Hinblick auf die y-Achse durch einen fehlenden Doppelpfeil
dargestellt ist.
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Die
Anbindungsmittel 45 und 47 sind demgegenüber sowohl
in der x- als auch der y-Richtung des Koordinatensystems 5a bzw.
parallel zur Grundfläche 5 der
Arbeitsstation 3 frei verschiebbar ausgebildet, was durch
die schwarzen Doppelpfeile 57, 58, 59, 60 illustriert
ist. Alle Anbindungsmittel 44 bis 47 sind jedoch
in der z-Richtung
nicht verschiebbar, d. h. fest mit dem Positioniergestell 2 im
Bereich der Längsunterseiten 52, 53 verbunden,
was durch die schwarz ausgefüllten
Kreise 54, 56 sowie 61 und 62 symbolisiert
ist. Sämtliche
Beweglichkeiten der Anbindungsmittel 44 bis 47 werden
in dieser Ausführungsvariante
passiv vermittelt, das heißt
ohne eine Einwirkung irgendwelcher Aktuatoren.
-
Im
Vergleich zu der Ausführungsvariante
des Positioniergestells 2 nach Maßgabe der 1, 2 ergibt
sich bei dieser Ausführungsvariante
infolge der fehlenden Aktuatoren zur Positionierung der Anbindungsmittel 44 bis 47 ein
signifikant reduzierter Steuer- und Regelungsaufwand. Dieser Umstand
ist insbesondere dann von Bedeutung, wenn eine Vielzahl von Positioniergestellen
mit jeweils einer fest zugeordneten Sektion vorgehalten werden soll,
um die gleichzeitige Bearbeitbarkeit der Sektionen in mehreren Arbeitsstationen
zu ermöglichen.
Der konstruktive Aufwand hinsichtlich der Transporteinrichtung 4 ist demgegenüber in der
Regel vernachlässigbar,
weil zum Transport zwischen den Arbeitsstationen im Einzelfall eine
Transporteinrichtung ausreichend sein kann.
-
Die 5 zeigt
schließlich
eine Ausführungsvariante
mit Auflageeinrichtungen, die durch eine Vielzahl von Aktuatoren
an Sektionen mit verschiedenen Formen und/oder Abmessungen, insbesondere
an unterschiedliche Querschnittsgeometrien, anpassbar sind. Hierdurch
müssen
nicht mehr für jede
unterschiedliche Querschnittsgeometrie und/oder Abmessung spezielle
Auflageeinrichtungen vorgehalten werden.
-
Auf
dem Positioniergestell 2 sind mehrere, mittels Aktuatoren
anpassbare Auflageeinrichtungen zur Aufnahme der Sektion 1 angeordnet,
von denen in der Darstellung der 5 jedoch
nur eine Auflageeinrichtung 63 mit einer Auflagefläche 64 dargestellt ist.
Senkrecht zur Zeichenebene, hinter der flexiblen Auflageeinrichtung 63 in
der x-Richtung versetzt, befinden sich weitere, entsprechend gestaltete
und zur Auflageeinrichtung 63 beabstandet angeordnete Auflageeinrichtungen
mit flexiblen Auflageflächen,
um eine Deformation der Sektion 1 weitgehend zu vermeiden.
Zur Veranschaulichung der x-, der y-, sowie der z-Richtung im Raum
ist wiederum das Koordinatensystem 5a dargestellt. Die
Anzahl der erforderlichen Auflageeinrichtungen 63 ist im
Wesentlichen von der geometrischen Gestalt der aufzunehmenden Sektion 1,
insbesondere von deren Querschnitts- und/oder Längenabmessungen, abhängig.
-
Die
Auflageeinrichtung 63 umfasst im Wesentlichen eine Halterung 65,
mit der die Auflageeinrichtung 63 vorzugsweise lösbar mit
dem Positioniergestell 2 verbindbar ist. Die Halterung 65 weist
zwei Haltearme 66, 67 auf, die auf beiden Seiten
der Hal terung 65 gelenkig mit dieser verbunden sind, um eine
Anpassung an Sektionen 1 mit unterschiedlichen Krümmungsradien
bzw. Querschnittsgeometrien zu ermöglichen, da der Verfahrweg
der Aktuatoren begrenzt ist. Auf der Halterung 65 sowie
den Haltearmen 66, 67 sind vorzugsweise mehrere,
gleichmäßig zueinander
beabstandete Aktuatoren 68 angeordnet. Mittels der Aktuatoren 68 sind
Auflageelemente 69 unabhängig voneinander, vorzugsweise
in etwa senkrecht, entlang der kleinen schwarzen Doppelpfeile, in
Bezug auf eine Außenfläche der
Sektion 1 positionierbar. Hierdurch ist bei einer ausreichend hohen
Anzahl von Auflageelementen 69 eine nahezu ideale und weitgehend
deformationsfreie Aufnahme der Sektion 1 auf der Auflagefläche 64 gewährleistet. Die
Anzahl von sieben Aktuatoren 68 mit jeweils einem Auflageelement 69 im
gezeigten Ausführungsbeispiel
kann in Abhängigkeit
von den geometrischen Erfordernissen variieren.
-
Mit
der vorstehend beschriebenen Vorrichtung ist es möglich, mittels
nur einer Anordnung, die mehrere flexible Auflageeinrichtungen 63 mit
Auflageflächen 64 aufweist,
eine Vielzahl von Sektionen 1 mit insbesondere unterschiedlichen
Querschnittsgeometrien und/oder Querschnittsabmessungen aufzunehmen,
wodurch sich der Aufwand hinsichtlich der Lagerhaltung an unterschiedlichen
Auflageeinrichtungen 63 erheblich verringert. Diese Flexibilität bedingt
jedoch einen höheren
konstruktiven Aufwand im Hinblick auf das Positioniergestell 2 bzw.
die Auflageeinrichtungen 63.
-
- 1
- Sektion
- 2
- Positioniergestell
- 3
- Arbeitsstation
- 4
- Transporteinrichtung
- 5
- Grundfläche
- 5a
- Koordinatensystem
- 6
- Auflageeinrichtung
- 7
- Auflagefläche
- 8
- Sektionsunterseite
- 9
- Kopplungsorgan
- 10
- Kopplungsorgan
- 11
- Kopplungsorgan
- 12
- Kopplungsorgan
- 13
- Aktuator
- 14
- Aktuator
- 15
- Aktuator
- 16
- Aktuator
- 17
- Positionierorgan
- 18
- Positionierorgan
- 19
- Positionierorgan
- 20
- Positionierorgan
- 21
- Aktuator
- 22
- Aktuator
- 23
- Aktuator
- 24
- Aktuator
- 25
- Anbindungsmittel
- 26
- Anbindungsmittel
- 27
- Anbindungsmittel
- 28
- Anbindungsmittel
- 29
- Aufnahmemittel
- 30
- Aufnahmemittel
- 31
- Aufnahmemittel
- 32
- Aufnahmemittel
- 33
- Bewegungsorgan
- 34
- Bewegungsorgan
- 35
- Bewegungsorgan
- 36
- Bewegungsorgan
- 37
- Führungsmittel
- 38
- Induktionsschleife
- 39
- Sensor
- 40
- Positionierorgan
- 41
- Positionierorgan
- 42
- Positionierorgan
- 43
- Positionierorgan
- 44
- Anbindungsmittel
- 45
- Anbindungsmittel
- 46
- Anbindungsmittel
- 47
- Anbindungsmittel
- 48
- Aufnahmemittel
- 49
- Aufnahmemittel
- 50
- Aufnahmemittel
- 51
- Aufnahmemittel
- 52
- Längsunterseite
- 53
- Längsunterseite
- 54
- Kreis
- 55
- Doppelpfeil
- 56
- Kreis
- 57
- Doppelpfeil
- 58
- Doppelpfeil
- 59
- Doppelpfeil
- 60
- Doppelpfeil
- 61
- Kreis
- 62
- Kreis
- 63
- Auflageeinrichtung
- 64
- Auflagefläche
- 65
- Halterung
- 66
- Haltearm
- 67
- Haltearm
- 68
- Aktuator
- 69
- Auflageelement