DE10133246A1 - Verfahren zum Umbau einer Schotter-Gleisanlage in eine nach Art einer festen Fahrbahn aufgebaute Gleisanlage - Google Patents
Verfahren zum Umbau einer Schotter-Gleisanlage in eine nach Art einer festen Fahrbahn aufgebaute GleisanlageInfo
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Abstract
Ein Verfahren zum Umbau einer Schotter-Gleisanlage (10) in eine nach Art einer festen Fahrbahn aufgebaute Gleisanlage (11), umfasst die Schritte: DOLLAR A a) Entfernen von Schienen (12) und Schwellen (14) der Schotter-Gleisanlage (10) von einem Schotterbett (18) der Schotter-Gleisanlage (10), DOLLAR A b) Aufbauen einer Tragschicht (58) unter Verwendung wenigstens eines Teils des Schotters des Schotterbettes (18); DOLLAR A c) Fertigen einer Betontragplatte (90) auf der Tragschicht (58), DOLLAR A d) Vorsehen von Schienenstützpunkten (108) auf der Betontragplatte (90), DOLLAR A e) Anbringen von Schienen (12) an den Schienenstützpunkten (108).
Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zum Umbau einer Schotter- Gleisanlage in eine nach Art einer festen Fahrbahn aufgebaute Gleisanlage.
- Bei der Erneuerung bzw. Modernisierung von bereits bestehenden Gleisanlagen, welche häufig aufgrund der in früheren Zeiten bestehenden Anforderungen als Schotter-Gleisanlagen aufgebaut sind, bestehen unter anderem zwei wesentliche Anforderungen. Eine erste davon ist die Erzeugung möglichst geringer Kosten. Eine zweite davon ist die Anpassung einer derartigen Gleisanlage an den modernen Zugbetrieb. Dies bedeutet insbesondere auch das Ermöglichen, dass Züge mit höherer Geschwindigkeit derartige Gleisanlagen befahren können. Dies ist bei Schotter-Gleisanlagen häufig nicht der Fall.
- Es ist daher die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Verfahren zum Umbau einer Schotter-Gleisanlage in eine nach Art einer festen Fahrbahn aufgebaute Gleisanlage bereitzustellen, durch welches eine den Anforderungen des modernen Zugbetriebs gewachsene Gleisanlage bei vergleichsweise geringen Kosten erhalten werden kann.
- Gemäß der vorliegenden Erfindung wird diese Aufgabe gelöst durch ein Verfahren zum Umbau einer Schotter-Gleisanlage in eine nach Art einer festen Fahrbahn aufgebaute Gleisanlage, welches Verfahren die folgenden Schritte umfasst:
- a) Entfernen von Schienen und Schwellen der Schotter-Gleisanlage von einem Schotterbett der Schotter-Gleisanlage,
- b) Aufbauen einer Tragschicht unter Verwendung wenigstens eines Teils des Schotters des Schotterbettes;
- c) Fertigen einer Betontragplatte auf der Tragschicht,
- d) Vorsehen von Schienenstützpunkten auf der Betontragplatte,
- e) vor oder nach dem Schritt e) Anbringen von Schienen an den Schienenstützpunkten.
- Durch die erfindungsgemäße Vorgehensweise wird in ökonomischer Art und Weise eine sukzessive Umarbeitung einer Schotter-Gleisanlage in eine nach Art einer festen Fahrbahn aufgebaute Gleisanlage vorgesehen. Insbesondere ermöglichen die verschiedenen Verfahrensmaßnahmen der erfindungsgemäßen Vorgehensweise die Miteinbeziehung von bereits bei der Schotter-Gleisanlage vorhandenen Materialien auch in die zu fertigende Fahrbahn. Hierzu kann beispielsweise vorgesehen sein, dass im Schritt a) die Schienen der Schotter-Gleisanlage neben dem Schotterbett oder in einem Randbereich des Schotterbettes zur Verwendung im Schritt f) zwischengelagert werden.
- Gemäß einem weiteren wesentlichen Aspekt der vorliegenden Erfindung, welcher zu erheblichen Kosteneinsparungen beiträgt, kann vorgesehen sein, dass der Schritt b) folgende Unterschritte umfasst:
- 1. b1) Aufnehmen wenigstens eines Teils des Schotters des Schotterbettes und Eingeben desselben in eine Brechanlage,
- 2. b2) Brechen des Schotters zum Erhalt von Schottermaterial für eine Schottertragschicht, vorzugsweise mit einer vorbestimmten Schottergrößeverteilung, und dabei gegebenenfalls Feinstteilaustrag,
- 3. b3) Abladen, Verteilen und Verdichten des Schottermaterials für die Schottertragschicht.
- Hier wird also ein erheblicher Volumenanteil desjenigen Materials, das auch zum Aufbau der Schotter-Gleisanlage verwendet wurde, bei der zu fertigenden festen Fahrbahn eingesetzt. Dies vermindert die Materialkosten und vermindert überdies die durch Abtransport des überschüssigen Materials und Herantransport des neuen Materials und durch Deponieren induzierten Kosten.
- Gemäß einer alternativen Ausgestaltungsform kann vorgesehen sein, dass der Schritt b) folgende Unterschritte umfasst:
- 1. b1') Aufnehmen wenigstens eines Teils des Schotters des Schotterbettes und Eingeben desselben in eine Brechanlage,
- 2. b2') Brechen des Schotters zum Erhalt von Grundmaterial für eine mit hydraulischem Bindemittel und Wasser zu bindende feste Tragschicht,
- 3. b3') Abladen des Grundmaterials an dem zum Einbau vorgesehenen Ort.
- Bei dieser Variante wird also als Unterbau für eine zu fertigende Betontragplatte keine aus losem Schotter aufgebaute Schottertragschicht eingesetzt, sondern eine in sich fest gebundene Tragschicht zum Einsatz gebracht.
- Dabei kann beispielsweise vorgesehen sein, dass im Unterschritt b3') vor dem Abladen des Grundmaterials dieses mit hydraulischem Bindemittel und Wasser gemischt wird und dieses Gemisch nach dem Abladen verteilt und verdichtet wird. Ist im Bereich der zu fertigenden Gleisanlage keine Mischanlage vorhanden, so kann alternativ auch vorgesehen sein, dass im Schritt b3') das Grundmaterial nach dem Abladen und gegebenenfalls nach dem Verteilen mit hydraulischem Bindemittel und Wasser gemischt und dann verdichtet wird.
- Sollte aufgrund der erforderlichen Höhe der zu fertigenden Tragschicht dennoch nicht der gesamte Schotter des Schottergleisbettes eingesetzt werden können, kann dann der überschüssige Schotter abtransportiert werden. Um die kontinuierliche Fertigung einer Gleisanlage zu gewährleisten, kann dabei vorgesehen sein, dass der Schotter in einer Fertigungsrichtung nach vorne über das Schotterbett der Schotter-Gleisanlage abtransportiert wird. Diese Maßnahme stellt überdies sicher, dass die einmal gefertigte Tragschicht durch Baustellenverkehr so wenig als möglich beeinträchtigt wird.
- Wenn erforderlich, kann im Schritt b) ferner zwischen zwei Gleisen der Schotter-Gleisanlage eine Mittenentwässerungsanordnung eingebaut werden.
- Gemäß einem weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung kann der Schritt c) folgende Unterschritte umfassen:
- 1. c1) Vorsehen von Bewehrungselementen auf der Tragschicht,
- 2. c2) Herantransportieren von Betonmaterial und Abladen desselben auf der Tragschicht,
- 3. c3) Verteilen des Betonmaterials auf der Tragschicht und dabei Einbetten der Bewehrungselemente in das Betonmaterial und Bringen des Betonmaterials in eine im Wesentlichen der zu fertigenden Betontragplatte entsprechende Form.
- Dabei kann beispielsweise vorgesehen sein, dass im Unterschritt c1) die Bewehrungselemente in einer zum Einbau in das Betonmaterial der Betontragplatte vorgesehene Lage auf der Tragschicht angeordnet werden.
- Um im Schritt c) die Betontragplatte an die im Betrieb auftretenden Anforderungen in optimaler Weise anpassen zu können, kann der Schritt c) ferner folgende Unterschritte umfassen:
- 1. c4) Nachbehandeln des Betonmaterials der Betontragplatte, oder/und
- 2. c5) Bearbeiten der Betontragplatte zum Einbringen von Nuten oder/und zum Vorsehen der zur Aufnahme der Schienen-Stützpunkte erforderlichen Form.
- Weiter können im Schritt e) Einzelstützpunkte auf dafür vorgesehenen Bereichen der Betontragplatte angeordnet werden. Alternativ ist es auch möglich, die Schienen nicht direkt auf die Betontragplatte, sondern auf Schwellen zu positionieren, welche zuvor an der Betontragplatte vorgesehen werden.
- Das erfindungsgemäße Verfahren wird im Folgenden mit Bezug auf die beiliegenden Zeichnungen detailliert beschrieben. In diesen Figuren zeigen die Fig. 1 bis 8 verschiedene Phasen bei der Herstellung einer nach Art einer festen Fahrbahn aufgebauten Gleisanlage. Insbesondere zeigt:
- Fig. 1 die Phase des Abnehmens der Schienen einer Schotter-Gleisanlage;
- Fig. 2 das Abnehmen der Schwellen der Schotter-Gleisanlage;
- Fig. 3 das Abnehmen des Schotters der Schotter-Gleisanlage;
- Fig. 4 das Brechen und Wiederverlegen von aus dem Schotterbett entnommenem Schottermaterial zum Erhalt einer Schottertragschicht;
- Fig. 5 den Herantransport des Betonmaterials für eine Betontragplatte;
- Fig. 6 das Positionieren einer Bewehrung auf der Schottertragschicht und das Aufbringen des Betonmaterials auf die Schottertragschicht bzw. die darauf positionierte Bewehrung;
- Fig. 7 die Nachbearbeitung der Betontragplatte und das Aufbringen von Schienen-Stützpunkten auf der Betontragplatte;
- Fig. 8 das Positionieren der Schienen auf den an der Betontragplatte getragenen Stützpunkten;
- Fig. 9 eine perspektivische Teil-Querschnittansicht eines mit dem erfindungsgemäßen Verfahren erhaltbaren Gleises;
- Fig. 10 eine Querschnittansicht einer mit dem erfindungsgemäßen Verfahren hergestellten Gleisanlage mit direkt auf der Betontragplatte vorgesehenen Schienen-Stützpunkten, wobei die Betontragplatte auf einer Schottertragschicht gefertigt ist;
- Fig. 11 eine der Fig. 10 entsprechende Ansicht mit auf der Betontragplatte vorgesehenen Schwellen, wobei die Betontragplatte auf einer fest gebundenen Tragschicht gefertigt ist.
- Im Folgenden wird das erfindungsgemäße Verfahren, mit welchem eine bereits aufgebaute Schotter-Gleisanlage in eine nach Art einer festen Fahrbahn aufgebaute Gleisanlage umgebaut werden kann, beschrieben. Dieses Verfahren wird vor allem bei zweigleisigen Gleisanlagen derart durchgeführt, dass auf einem Gleis weiterhin ein Fahrbetrieb möglich ist, während auf dem anderen Gleis in einer Arbeitsrichtung kontinuierlich die in Fig. 1 allgemein mit 10 bezeichnete Schotter-Gleisanlage in eine im Nachfolgenden noch detaillierter beschriebene feste Fahrbahn umgebaut wird.
- Dazu werden zunächst von der Schottergleisanlage 10 die Schienen 12 entnommen. Die Schienen 12 werden von den Schwellen 14 gelöst und beispielsweise vermittels einer hydraulischen Schienenumsetzvorrichtung 16 an beiden Seiten des allgemein mit 18 bezeichneten Schotterbetts abgelegt werden. Alternativ ist es möglich, einen Bagger 20 zum Verlagern der Schienen 12 heranzuziehen. Dieser kann einen Unterwagen 22 mit Schienenfahrwerk 24 sowie normalem Straßenfahrwerk 26 aufweisen. Am Oberwagen 28 ist dann ein Baggerarm 30 mit einem entsprechenden Gleishebewerkzeug 32 vorgesehen. Vermittels dieses Gleishebewerkzeugs kann der Bagger 20 die Schienen, nachdem diese von den Schwellen 14 losgelöst worden sind, ergreifen, anheben und zu einer Seite des Schotterbetts 18 ablegen. Diese Arbeitsweise ist insbesondere dann vorteilhaft, wenn neben dem Schotterbett 18 des momentan bearbeiteten Gleises ein weiteres noch im Fahrbetrieb gehaltenes Gleis vorhanden ist.
- Nachdem zumindest in einem bestimmten Längenbereich die Schienen 12 von den Schwellen 14 gelöst und zumindest auf einer Seite des Schotterbetts 18 abgelegt worden sind, werden vermittels eines Baggers 20 dann die im Schotterbett 18 noch vorhandenen Schwellen 14 ergriffen und auf einem Lastkraftwagen 34 abgelegt. Zu diesem Zwecke kann am Baggerarm 30 ein entsprechendes Schwellengreifwerkzeug 36 vorgesehen sein. Das Schwellengreifwerkzeug 36 kann beispielsweise ein sogenannter Vakuum- Heber sein, der die Schwellen durch Unterdruckerzeugung ergreift und in einem Vorgang, wie beispielsweise in Fig. 2 erkennbar, fünf Schwellen ergreifen kann. Es sei hier darauf hingewiesen, dass der in dieser in Fig. 2 dargestellten Arbeitsphase eingesetzte Bagger 20 der selbe Bagger sein kann, der zuvor zum Ablegen der Schienen 14 neben dem Schotterbett 18 eingesetzt worden ist. Insbesondere bei kontinuierlich fortschreitender Fertigung ist es jedoch vorteilhaft, wenn jeder vorzunehmende Arbeitsvorgang von einem speziell dafür vorgesehenen Werkzeug durchgeführt werden kann. Die Zeitdauer, die dann zum Fertigen einer Fahrbahn bestimmter Länge erforderlich ist, kann somit reduziert werden, was sich auf die Kosten vorteilhaft auswirkt.
- Der in der in Fig. 2 dargestellten Arbeitsphase eingesetzte Bagger 20 weist ferner vorteilhafterweise einen Planierschild 38 auf, um das Schotterbett 18, in welchem durch Entfernen von Schwellen 14 vergleichsweise tiefe Einsenkungen gebildet werden, zum Befahren für den Lastkraftwagen 34 etwas zu ebnen.
- In der in Fig. 3 und in Fig. 4 dargestellten Phase wird dann vermittels eines weiteren Arbeitsgerätes 40 der Schotter des Schotterbetts 18 aufgenommen. Dieses Arbeitsgerät 40 umfasst beispielsweise wiederum einen Bagger 20 mit Baggerarm 30, welcher nunmehr an seinem Ende eine Baggerschaufel 42 trägt. An der Seite dieses Baggers 20 ist eine allgemein mit 44 bezeichnete Fördereinrichtung vorgesehen. Diese Fördereinrichtung 44 nimmt in einem Eingabetrichterbereich 46 das mit der Baggerschaufel 42aufgenommene Schottermaterial auf, fördert dieses über eine beispielsweise seitlich am Unterwagen 22 getragene Förderbandeinrichtung 48 an diesem Bagger 20 vorbei in einen Bereich, in welchem im Wesentlichen kein Schottermaterial mehr vorhanden ist. Man erkennt vor allem in Fig. 3, dass dieser vorzugsweise mit Rampenfahrwerk ausgestattete Bagger 20 sich unmittelbar auf einer sogenannten Planumsschutzschicht 50 bewegt, wobei diese Planumsschutzschicht 50 auf einer Frostschutzschicht 52 gefertigt ist. Der Bagger 20 verfügt an seiner in der Fertigungsrichtung R vorderen Seite vorzugsweise über eine Planier- und Rütteleinrichtung 47, mit welcher die an der Planumsschutzschicht 50 gebildete Auflagefläche für eine zu fertigende Schottertragschicht auf die planmäßige Höhe abgezogen und verdichtet wird. Das über die Förderbandeinrichtung 48 am Bagger 20 vorbei geförderte Schottermaterial wird zu einer dem Bagger 20 nachfahrenden Brechvorrichtung 54 gefördert. Diese weist eine mit dem hinteren Ende der Förderbandeinrichtung 48 ausgerichtete Eingabetrichteranordnung 56 auf, über welche das Schottermaterial aufgenommen wird. In der Brechvorrichtung 54 wird vermittels einer Prallmühle o. dgl. das Schottermaterial des Schotterbetts 18 zerkleinert und dabei gegebenenfalls auch unter Einsatz entsprechender Siebeinrichtungen eine derartige Körnungsverteilung bereitgestellt, die zum nachfolgenden Aufbau einer in Fig. 4 mit 58 bezeichneten Schottertragschicht geeignet ist. Hier können beispielsweise zu feine Partikel ausgesiebt werden und zur Seite abgegeben werden, so dass sie nicht in die Schottertragschicht 58 miteingebunden werden.
- Auf die mobile Brechvorrichtung 54 folgt ein weiterer Bagger 20. Dieser kann an seinem Baggerarm 30 beispielsweise wieder eine Baggerschaufel 42 tragen. Vermittels der Baggerschaufel 42 kann der Bagger 20 eine Grobverteilung des durch die Brecheinrichtung 54 nach hinten geförderten und auf der zunächst noch freiliegenden Planumsschutzschicht 50 abgeladenen zerkleinerten Schottermaterials 60 vornehmen. An der Vorderseite des Baggers 20 ist eine Rütteleinrichtung 62 vorgesehen. Vermittels dieser ggf. durch den Baggerantrieb angetriebenen Rütteleinrichtung 62 wird das zerkleinerte Schottermaterial 60, welches ggf. durch eine zusätzliche Verteileinrichtung an der Rütteleinrichtung 62 in Querrichtung verteilt worden ist, verdichtet und somit in die vorgegebene Einbauhöhe gebracht.
- Bei dieser in den Fig. 3 und 4 dargestellten Arbeitsphase wird nur so viel Material vom Schotterbett 18 zur Wiederverwertung genommen, wie dies für die Höhe der zu fertigenden Gleisanlage erforderlich ist. Hier ist zu berücksichtigen, dass im Allgemeinen eine die Höhenreferenz bildende Oberleitungsanlage vorhanden ist, welche bestehen bleiben soll. Dies bedeutet, dass die zu fertigende Gleisanlage bezogen auf die Laufflächen der darauf vorgesehenen Schienen die gleiche Höhe haben muss, wie die zuvor vorhandene Schotter-Gleisanlage 10. Hierauf müssen also die Dicken der verschiedenen Lagen abgestimmt werden. Beispielsweise kann auch vorgesehen sein, dass nicht nur ein Teil des Schottermaterials des Schotterbetts 18 nach dem Abtragen durch den in Fig. 3 erkennbaren Bagger 20 vermittels eines Lastkraftwagens 34 abtransportiert wird, sondern auch ein Teil der Planumsschutzschicht 50 entnommen wird. Dieser Abtransport erfolgt vorzugsweise zumindest in einem Längenbereich in der Fertigungsrichtung R nach vorne über das nicht mehr mit Schienen und Schwellen versehene Schotterbett 18.
- Um die Planumsschutzschicht 50 vor dem Fertigen der Schottertragschicht 58 in einen zum Aufbringen des zerkleinerten Schottermaterials 60 geeigneten Zustand zu bringen, kann zusätzlich an der Rückseite der Brechvorrichtung 54 eine weitere Rütteleinrichtung 64 vorgesehen sein, die nach dem Befahren der Planumsschutzschicht 50 durch den in Fig. 3 erkennbaren Bagger 20 und die in Fig. 4 erkennbare Brecheinrichtung 54 eine sehr unebene Oberfläche aufweisen würde.
- In dieser Phase, in welcher in größerem Umfang Material vom Untergrund abgehoben und dann wieder aufgebracht wird, ist es möglich, beispielsweise bei einer zweigleisigen Gleisanlage 10 im Bereich zwischen den beiden Gleisen einen Mittenentwässerungskanal vorzusehen. Es wird hierzu auf die Fig. 10 verwiesen, welche den fertigen Zustand einer mit dem erfindungsgemäßen Verfahren gefertigten nach Art einer festen Fahrbahn aufgebauten Gleisanlage 11 darstellt. Man erkennt die Planumsschutzschicht 50 auf der Frostschutzschicht 52. Im Bereich zwischen den beiden Gleisen 13, 15 wird in die Planumsschutzschicht 50 und ggf. auch die Frostschutzschicht ein Entwässerungsgraben 66 eingearbeitet. An der Unterseite des Entwässerungsgrabens 66 wird dann ein beispielsweise aus mehreren Segmenten zusammengesetztes Entwässerungsrohr 68 angeordnet. Daraufhin wird bis auf eine Teilhöhe der Entwässerungsgraben 66 beispielsweise mit Drainbeton 70 gefüllt. Dieser Drainbeton 70 ist sehr poröses, wasserdurchlässiges Material. In Längsrichtung der Gleisanlage können in vorbestimmten Abständen von z. B. 50-100 m Schächte gesetzt werden, in welche die Entwässerungsrohre einmünden und über welche eine Wartung der Entwässerungsanlage möglich ist. Wenn dies erforderlich ist, können nach dem Ende der in Fig. 4 dargestellten Arbeitsphase, also nach dem Verdichten des zerkleinerten Schottermaterials 60 vermittels des Baggers 20 bzw. der daran vorgesehenen Rütteleinrichtung 62 zum Erhalt der Schottertragschicht 58, im Bereich der zwischen den Gleisen vorgesehenen Schächte Querleitungen für die Mittenentwässerung gesetzt werden. Hierzu muss lokal aufgegraben werden, entsprechende Entwässerungsrohre eingesetzt und dann wieder Material aufgebracht und verdichtet werden.
- Folgend auf das Fertigen der verdichteten Schottertragschicht und ggf. den Einbau der in Fig. 10 allgemein mit dem Bezugszeichen 72 bezeichneten Mittenentwässerungsanordnung wird auf der Schottertragschicht 58 dann eine Betontragplatte 90 für die feste Fahrbahn gefertigt. Hierzu wird wiederum über Lastkraftwagen 34 Betonmaterial herangefördert, wobei die den Beton heranfördernden Lastkraftwagen 34 sich beispielsweise entgegen der Fertigungsrichtung R an einen weiteren Bagger 20 heranbewegen. Dieser weist an seinem Unterwagen 22 einen Betonaufnahmebehälter 74 auf, in welchen die Lastkraftwagen 34 den Beton eingeben. Der Bagger 20 kann den Betonaufnahmebehälter 74 anheben und so zur im Wesentlichen kontinuierlichen Fertigung der Betontragplatte eine bestimmte Betonmenge mit sich führen. An seinem Baggerarm 30 weist, wie in Fig. 5 erkennbar, dieser Bagger 20 wieder eine Baggerschaufel 42 auf. Mit der Baggerschaufel 42 entnimmt der Bagger 20 Betonmaterial aus dem Betonaufnahmebehälter 74 und gibt ihn in einen Aufnahmetrichterbereich 76 einer auf diesen Bagger 20 folgenden Betonfördereinrichtung 78, beispielsweise in Form eines Förderbandes ein. Diese Betonfördereinrichtung 78 ist an einem allgemein mit 80 bezeichneten selbstfahrenden Gerät vorgesehen und fördert den Beton im Wesentlichen über dieses selbstfahrende Gerät 80 hinweg. An der Hinterseite der Betonfördereinrichtung 78 kann beispielsweise dann eine Schütte 82 vorgesehen sein, über welche das nach hinten geförderte Betonmaterial in Richtung zum Untergrund geführt und dann zum Bilden eines Betonhaufens 84 abgegeben werden kann.
- Das selbstfahrende Gerät 80 hat des Weiteren die Aufgabe, auf der Schottertragschicht 58 eine Bewehrung 86 für die zu fertigende Betontragplatte vorzusehen. Hierzu kann das Gerät 80 mit einem entsprechenden Bewehrungsautomaten ausgestattet sein, der selbsttätig in getakteter Art und Weise oder manuell Querbewehrungselemente abgibt und ggf. auch bereits zuvor verlegte Längsbewehrungselemente in ihre Einbaulage zieht. Ferner kann dieser Bewehrungsautomat dazu ausgebildet sein, eine Verbindung zwischen den Längs- und Querbewehrungselementen zum Erhalt einer in Längsrichtung kontinuierlich durchgehenden Bewehrung 86 ausgebildet sein. Unabhängig davon, ob die verschiedenen Bewehrungselemente manuell oder automatisch verlegt werden, ist es vorteilhaft, wenn gleichzeitig beispielsweise durch das Anbringen von Abstandselementen diese Bewehrungselemente auf der Schottertragschicht 58 in einer derartigen Position gehalten werden, dass nach dem Aufbringen des Betonmaterials auf diese die Bewehrung 86 bereits in der richtigen Höhenlage vorgesehen ist. Des Weiteren ist es möglich, dass dann, wenn in der Fertigungsrichtung R keine vollständig durchgehende Bewehrung erforderlich oder gewünscht ist und Segmente der zu bildenden Betontragplatte aufeinander folgen sollen, welche durch Dübel 94 miteinander verbunden sind, diese Dübel 94 jeweils an der vorgesehenen Positionierung auf der Schottertragschicht 58 positioniert werden, ggf. auch getragen durch Abstandselemente.
- Auf die so gebildete Bewehrung 86 wird dann, wie in Fig. 6 erkennbar, der Beton aufgebracht. Ein Gleitschalungsfertiger 88, welcher im Fertigungsbetrieb sich vorzugsweise kontinuierlich vorwärts bewegt, bringt den als Betonhaufen 84 abgelagerten Beton dann in die Form, welche die zu fertigende Betontragplatte haben soll. Diese Betontragplatte 90 ist dann an der Rückseite des Gleitschalungsfertigers 88 bereitgestellt. In Fig. 9 ist eine Ansicht einer derartigen Betontragplatte 90 bzw. eines Längensegments 92 erkennbar. Dieses Längensegment 92 liegt auf der Planumsschutzschicht 50 bzw. der darüber gebildeten Schottertragschicht 58 und weist in seinem Korpus die Bewehrung 86 auf. Man erkennt in Fig. 9 weiter die Dübel 94, durch welche dieses Längensegment 92 mit einem unmittelbar folgenden Längensegment verbunden ist. Ferner sind in demjenigen Bereich, in welchem nachfolgend die Schienen 12 auf der Betontragplatte 90 positioniert werden sollen, in Längsrichtung zunächst noch durchgehende Höcker 96 bereitgestellt.
- In einem auf die Bearbeitung vermittels des Gleitschaltungsfertigers 88 folgenden Arbeitsgang wird, wie in Fig. 7 dargestellt, vermittels eines Nachbehandlungsgerätes 98 dann die bereits gebildete Betontragplatte 90 beispielsweise durch Aufsprühen von Nachbehandlungsmittel oder von Wasser ggf. noch vor dem vollständigen Aushärten des Betonmaterials bearbeitet. Auf dieses Nachbehandlungsgerät 98 folgt ein Bearbeitungsgerät 100, durch welches in die zunächst in Längsrichtung noch durchgehende Betontragplatte 90 in denjenigen Längenbereichen, in welchen die Dübel 94 vorgesehen sind, von oben her näherungsweise bis zu einem Drittel der Tiefe der Betontragplatte 90 sogenannte Querscheinfugen eingeschnitten werden. An diesen Querscheinfugen reißt das Betonmaterial der Betontragplatte 90 dann vollständig durch, so dass eine Überbrückung nur noch durch die Dübel 94 und ggf. die Längsbewehrungselemente der Bewehrung 86 vorgesehen ist.
- Auf dieses Bearbeitungsgerät 100 folgt dann ein Fräsgerät 104. Vermittels dieses Fräsgeräts 104 werden die zur Schienenauflage vorgesehenen Höckerbereiche 96 durch Abfräsen fein bearbeitet, um diese auf die zur Aufnahme der Schienen vorgesehene Höhe zu bringen. Hier kann unter Einsatz von optoelektronischen Geräten gearbeitet werden. Des Weiteren können mittels des Fräsgeräts 104 in die Höckerbereiche 96 Querentwässerungsfugen 102 eingebracht werden, so dass eine Ansammlung von Wasser im Bereich zwischen den beiden Höckern 96 vermieden werden kann.
- Anschließend bewegt sich eine Vorrichtung 106 in der Fertigungsrichtung R, mit welcher Vorrichtung 106 Einzelstützpunkte 108 auf den Höckerbereichen 96 der Betontragplatte 90 vorgesehen werden. Durch diese Vorrichtung 106 werden die Einzelstützpunkte 108 in ihrer Lage eingemessen, es werden Befestigungslöcher in die Betontragplatte 90 gebohrt, Anker gesetzt und dann die Einzelstützpunkte 108 auf die Betontragplatte 90 aufgeschraubt. Auch dies kann wieder unter Einsatz optoelektronischer Vorrichtungen erfolgen, um eine exakte Positionierung der Einzelstützpunkte 108, welche auch in Fig. 9 erkennbar sind, zu gewährleisten.
- In einem letzten in Fig. 8 dargestellten Arbeitsgang werden dann die Schienen 12 wieder von ihrer seitlichen Ablageposition angehoben und auf den Einzelstützpunkten 108 positioniert. Dazu kann wieder der bereits mit Bezug auf die Fig. 1 beim Abnehmen der Schienen 12 beschriebene Bagger 20 zum Einsatz kommen. Sind die Schienen 12 dann auf den Einzelstützpunkten 108 positioniert, werden sie durch an sich bekannte Schienenklammern daran festgelegt. Selbstverständlich können in dieser Phase auch neue Schienen zum Einsatz gelangen.
- Die Fig. 10 zeigt einen Querschnitt einer nach Art einer festen Fahrbahn aufgebauten Gleisanlage 11, wie sie mit der erfindungsgemäßen Vorgehensweise aufgebaut werden kann. Hier umfasst die Gleisanlage 10 zwei nebeneinander liegende Gleise 13, 15, welche nacheinander umgebaut werden können, so dass auf einem der Gleise 13, 15 ein Zugbetrieb möglich ist, während das andere Gleis umgebaut wird. Man erkennt die beiden nebeneinander liegenden Betontragplatten 90 und die darauf jeweils festgelegten Schienen 12. Ferner erkennt man zwischen den beiden Betontragplatten 90 die Mittenentwässerungsanordnung 72. Auch zeigt die Fig. 10, dass die Betontragplatten 90 seitlich noch von zusätzlichem Schottermaterial 110 umgeben werden können, das auf den freiliegenden Bereichen der Schottertragschicht 58 angeordnet werden kann. Dieses Schottermaterial 110 kann beispielsweise dasjenige Schottermaterial sein, das in der in Fig. 3 dargestellten Arbeitsphase als zunächst überschüssiges Schottermaterial abtransportiert worden ist und ggf. nahe der Baustelle zwischengelagert worden ist. Es ist selbstverständlich, dass bei einer Gleisanlage 11, wie sie in Fig. 10 dargestellt ist, bei der Montage der Schienen 12 oder nach der Montage der Schienen 12 noch Justier- bzw. Nachjustiervorgänge vorgenommen werden können, wenn eine Kontrollvermessung zeigt, dass hier noch geringe Abweichungen von der Solllage vorhanden sind.
- Eine alternative Ausgestaltung einer Gleisanlage 11, wie sie mit der erfindungsgemäßen Vorgehensweise ebenfalls erhalten werden kann, ist in Fig. 11 gezeigt. Man erkennt hier, dass an der Oberseite der Betontragplatte bzw. der Betontragplatten 90 nicht die vorangehend beschriebenen Höcker vorgesehen sind, sondern deutlich breitere Auflagebereiche 112, auf welchen dann die in Fig. 11 erkennbaren Schwellen 114 positioniert werden. Die Schwellen 114 tragen die Stützpunkte 108 für die Schienen 12 und werden beispielsweise vermittels eines mittig positionierten Schraubbolzens 116 an den verschiedenen Betontragplatten 90 festgelegt. Hier umfasst also der Arbeitsvorgang, in welchem die Einzelstützpunkte an den Betontragplatten 90 vorgesehen werden, das Positionieren von Schwellen 114 mit daran beispielsweise bereits gehaltenen Stützpunkten 108 auf der Betontragplatte 90. Der Arbeitsgang, in welchem die Betontragplatte zum zum Positionieren der Stützpunkte - in diesem Falle also auch der Schwellen 114 - auf dieser vorbereitet wird, umfasst hier also auch das Einbohren von Löchern in die Betontragplatten 90 in einem mittigen Bereich, in welchem dann die Schwellen vermittels der Schraubbolzen bzw. Anker 116 festgelegt werden können. Nachfolgend werden dann die Schienen 12 an diesen Schwellen 114 in an sich bekannter Weise festgelegt. Selbstverständlich ist es auch möglich, die Schwellen 114 vor dem Positionieren auf der jeweiligen Betontragplatte 90 mit den Schienen 12 zu einem Gleisrost zusammenzufassen und diesen Gleisrost bzw. einzelne Segmente davon dann auf der Betontragplatte 90 zu positionieren und vermittels der Schraubbolzen bzw. Anker 116 festzulegen.
- Vorangehend ist eine Vorgehensweise beschrieben worden, bei welcher die verschiedenen Betontragplatten 90, welche auch in Fig. 10 erkennbar sind, auf einer Schottertragschicht 58 liegen, also einer Tragschicht aus zwar verdichtetem, jedoch in sich nicht gebundenem Material. Bei einer alternativen Vorgehensweise kann insbesondere die in den Fig. 3 und 4 dargestellte Arbeitsphase auch das Bilden einer in sich fest gebundenen Tragschicht anstelle einer losen Schottertragschicht umfassen. Hiezu kann derart vorgegangen werden, dass vermittels des in Fig. 3 dargestellten Baggers 40 das Schottermaterial des Schotterbettes 18 abgenommen wird und in eine Brecheinrichtung, also beispielsweise die in Fig. 4 mit 54 bezeichnete Einrichtung, eingegeben wird. Dort wird das Schottermaterial gebrochen und zwar auf eine Korngröße, die kleiner ist als die Korngröße, welche zum Aufbau einer Schottertragschicht erforderlich ist. In einer dem Gerät 54 nachfahrenden Mischeinrichtung kann dieses Grundmaterial für die zu bildende feste Tragschicht dann mit Wasser und hydraulischem Bindemittel durchsetzt werden und auf der nach oben frei liegenden Planumsschutzschicht abgeladen werden. Durch ein der Mischeinrichtung nachfahrendes Gerät, das nach Art eines Gleitschalungsfertigers aufgebaut sein kann oder der in Fig. 4 erkennbar Bagger sein kann, wird dieses Material dann verteilt und verdichtet. Auf diesem Material können dann die nachfolgenden Schritte zum Aufbauen der Betontragplatte vorgenommen werden.
- Hier ist es weiter möglich, in dem Falle, in dem eine Mischanlage nicht zur Verfügung steht, das aus der Brecheinrichtung abgegebene zerkleinerte Grundmaterial für die feste Tragschicht vor dem Durchmischen mit Wasser und hydraulischem Bindemittel auf der Planumsschutzschicht abzuladen und bei oder vor dem Verteilen am Einbauort dann mit Wasser und hydraulischem Bindemittel zu durchmischen. Darauf folgend wird dann wieder ein Vorgang zum Verdichten und Bringen dieses Materials in die vorgesehene Form durchgeführt.
- Es kann auf diese Art und Weise dann eine die nachfolgend noch zu fertigende Betontragplatte tragende, in sich fest gebundene Tragschicht gefertigt werden, die, wie in Fig. 11 erkennbar, vorzugsweise derart ausgebildet ist, dass sie im Bereich der Mittenentwässerungsanordnung 72 unterbrochen ist, um den Eintritt von Wasser in die Mittenentwässerungsanordnung 72 zu ermöglichen. Auch hier ist nach oben hin dann eine Abdeckung durch das Schottermaterial 110 vorteilhaft.
- Durch die erfindungsgemäße Vorgehensweise kann in einfacher, schneller und kostengünstiger Art und Weise eine bereits bestehende Schotter- Gleisanlage zu einer Gleisanlage umgebaut werden, die nach Art einer festen Fahrbahn aufgebaut ist. Es können im Wesentlichen Geräte eingesetzt werden, die grundsätzlich auch beim Aufbau von festen Fahrbahnen Anwendung finden.
Claims (15)
1. Verfahren zum Umbau einer Schotter-Gleisanlage (10) in eine nach
Art einer festen Fahrbahn aufgebaute Gleisanlage (11), umfassend
die Schritte:
a) Entfernen von Schienen (12) und Schwellen (14) der
Schotter-Gleisanlage (10) von einem Schotterbett (18) der Schotter-
Gleisanlage (10),
b) Aufbauen einer Tragschicht (58) unter Verwendung
wenigstens eines Teils des Schotters des Schotterbettes (18);
c) Fertigen einer Betontragplatte (90) auf der Tragschicht (58),
d) Vorsehen von Schienenstützpunkten (108) auf der
Betontragplatte (90),
e) vor oder nach dem Schritt e) Anbringen von Schienen (12) an
den Schienenstützpunkten (108).
2. Verfahren nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, dass im Schritt a) die Schienen (12) der
Schotter-Gleisanlage (10) neben dem Schotterbett (18) oder in
einem Randbereich des Schotterbettes (18) zur Verwendung im Schritt
f) zwischengelagert werden.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, dass der Schritt b) folgende Unterschritte
umfasst:
1. b1) Aufnehmen wenigstens eines Teils des Schotters des
Schotterbettes (18) und Eingeben desselben in eine Brechanlage
(54),
2. b2) Brechen des Schotters zum Erhalt von Schottermaterial (60)
für eine Schottertragschicht (58), vorzugsweise mit einer
vorbestimmten Schottergrößeverteilung, und dabei
gegebenenfalls Feinstteilaustrag,
3. b3) Abladen, Verteilen und Verdichten des Schottermaterials (60)
für die Schottertragschicht (58).
4. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, dass der Sehritt b) folgende Unterschritte
umfasst:
1. b1') Aufnehmen wenigstens eines Teils des Schotters des
Schotterbettes (18) und Eingeben desselben in eine
Brechanlage,
2. b2') Brechen des Schotters zum Erhalt von Grundmaterial
für eine mit hydraulischem Bindemittel und Wasser zu
bindende feste Tragschicht,
3. b3') Abladen des Grundmaterials an dem zum Einbau
vorgesehenen Ort.
5. Verfahren nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet, dass im Unterschritt b3') vor dem Abladen
des Grundmaterials dieses mit hydraulischem Bindemittel und
Wasser gemischt wird und dieses Gemisch nach dem Abladen verteilt
und verdichtet wird.
6. Verfahren nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet, dass im Schritt b3') das Grundmaterial nach
dem Abladen und gegebenenfalls nach dem Verteilen mit
hydraulischem Bindemittel und Wasser gemischt und dann verdichtet wird.
7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet, dass im Schritt b) der nicht zum Aufbau
der Tragschicht (58) erforderliche Schotter des Schotterbettes (18)
abtransportiert wird.
8. Verfahren nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet, dass der Schotter in einer
Fertigungsrichtung (R) nach vorne über das Schotterbett (18) der
Schotter-Gleisanlage (10) abtransportiert wird.
9. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet, dass im Schritt b) eine zwischen zwei
Gleisen der Schotter-Gleisanlage (10) verlaufende
Mittenentwässerungsanordnung (72) eingebracht wird.
10. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 9,
dadurch gekennzeichnet, dass der Schritt c) folgende Unterschritte
umfasst:
1. c1) Vorsehen von Bewehrungselementen (86, 94) auf der
Tragschicht (58),
2. c2) Herantransportieren von Betonmaterial und Abladen desselben
auf der Tragschicht (58),
3. c3) Verteilen des Betonmaterials auf der Tragschicht (58) und
dabei Einbetten der Bewehrungselemente (86, 94) in das
Betonmaterial und Bringen des Betonmaterials in eine im
Wesentlichen der zu fertigenden Betontragplatte (90)
entsprechende Form.
11. Verfahren nach Anspruch 10,
dadurch gekennzeichnet, dass im Unterschritt c1) die
Bewehrungselemente (86) in einer zum Einbau in das Betonmaterial der
Betontragplatte (90) vorgesehene Lage auf der Tragschicht (58)
angeordnet werden.
12. Verfahren nach Anspruch 10 oder 11,
dadurch gekennzeichnet, dass der Schritt c) ferner folgende
Unterschritte umfasst:
1. c4) Nachbehandeln des Betonmaterials der Betontragplatte (90),
oder/und
2. c5) Bearbeiten der Betontragplatte (90) zum Einbringen von Nuten
(102) oder/und zum Vorsehen der zur Aufnahme der
Schienen-Stützpunkte (108) erforderlichen Form.
13. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 11,
dadurch gekennzeichnet, dass im Schritt e) Einzelstützpunkte (108)
auf dafür vorgesehenen Bereichen (96) der Betontragplatte (90)
angeordnet werden.
14. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 13,
dadurch gekennzeichnet, dass im Schritt e) Stützpunkte (108)
tragende oder aufnehmende Schwellen (114) an der Betontragplatte
(90) vorgesehen werden.
15. Verfahren nach Anspruch 14,
dadurch gekennzeichnet, dass im Schritt e) die Schwellen (114) mit
den daran angebrachten Schienen (12) an der Betontragplatte (90)
vorgesehen werden.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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DE2001133246 DE10133246A1 (de) | 2001-07-09 | 2001-07-09 | Verfahren zum Umbau einer Schotter-Gleisanlage in eine nach Art einer festen Fahrbahn aufgebaute Gleisanlage |
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DE2001133246 DE10133246A1 (de) | 2001-07-09 | 2001-07-09 | Verfahren zum Umbau einer Schotter-Gleisanlage in eine nach Art einer festen Fahrbahn aufgebaute Gleisanlage |
Publications (1)
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ID=7691131
Family Applications (1)
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DE2001133246 Withdrawn DE10133246A1 (de) | 2001-07-09 | 2001-07-09 | Verfahren zum Umbau einer Schotter-Gleisanlage in eine nach Art einer festen Fahrbahn aufgebaute Gleisanlage |
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- 2001-07-09 DE DE2001133246 patent/DE10133246A1/de not_active Withdrawn
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