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DE10130920A1 - Abdeckung für eine Entwässerungseinrichtung - Google Patents

Abdeckung für eine Entwässerungseinrichtung

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DE10130920A1
DE10130920A1 DE2001130920 DE10130920A DE10130920A1 DE 10130920 A1 DE10130920 A1 DE 10130920A1 DE 2001130920 DE2001130920 DE 2001130920 DE 10130920 A DE10130920 A DE 10130920A DE 10130920 A1 DE10130920 A1 DE 10130920A1
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DE
Germany
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cover
channel body
channel
locking
fastening element
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Axel Rathmann
Manfred Rinckens
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ACO Severin Ahlmann GmbH and Co KG
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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E03WATER SUPPLY; SEWERAGE
    • E03FSEWERS; CESSPOOLS
    • E03F5/00Sewerage structures
    • E03F5/04Gullies inlets, road sinks, floor drains with or without odour seals or sediment traps
    • E03F5/06Gully gratings
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
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    • E03F5/00Sewerage structures
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    • E03F5/06Gully gratings
    • E03F2005/065Gully gratings with elastic locking elements

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  • Hydrology & Water Resources (AREA)
  • Public Health (AREA)
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Abdeckung für eine Entwässerungseinrichtung, insbesondere eine Entwässerungsrinne mit einem Rinnenkörper, der auf einem Oberrand des Rinnenkörpers aufsetzbaren Abdeckung, welche in den Rinnenkörper ragende Arretierungsstege aufweist, und mit wenigstens einem Befestigungselement zum Befestigen der Abdeckung auf dem Rinnenkörper oder auf einer auf dem Rinnenkörper zur Verstärkung des Oberrandes liegenden Zarge, wobei das Befestigungselement in einem Verriegelungszustand in eine Aussparung des Rinnenkörpers oder der Zarge greift. Um eine haltbare Befestigung der Abdeckung auf dem Rinnenkörper bei einer einfachen Herstellung und Montage des Befestigungselementes zu erzielen sowie einen freien Rinnenquerschnitt zu ermöglichen, weisen die Arretierungsstege mindestens eine Ausnehmung auf, zum Führen des Befestigungselements, welches aus der Ausnehmung herausragt.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Abdeckung für eine Entwässerungseinrichtung, insbesondere eine Entwässerungsrinne, mit einem Rinnenkörper, der auf einem Oberrand des Rinnenkörpers aufsetzbaren Abdeckung, welche in den Rinnenkörper ragende Arretierungsstege aufweist und mit wenigstens einem Befestigungselement zum Befestigen der Abdeckung auf dem Rinnenkörper, oder auf einer auf dem Rinnenkörper zur Verstärkung des Oberrandes liegenden Zarge, nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Entwässerungsanordnungen, insbesondere Entwässerungsrinnen 1 oder dergleichen, bei denen die Abdeckung auf dem Rinnenkörper mit Hilfe von Befestigungselementen befestigbar ist, sind bekannt.
  • Aus der DE 195 04 869 C1 ist eine Entwässerungsrinne mit an einem Rinnenkörper befestigbaren Abdeckrost bekannt. Die Verriegelung des Abdeckrostes wird mittels einer blattförmigen Abdeckrost-Verriegelungsfeder erzielt, welche gegenüberliegend ausgebildete Auskragungen aufweist, die in Aussparungen der Seitenwände des Rinnenkörpers eingreifen. Nach dem Eingreifen oder Einrasten der Auskragungen nimmt die Abdeckrost- Verriegelungsfeder eine im wesentlichen spannungsfreie Lage im Inneren des Rinnenkörpers ein. Durch am Abdeckrost angebrachte Arretierungsbügel mit abgewinkelten Schenkeln wird beim Einsetzen des Abdeckrostes in den Rinnenkörper unter Überwindung der Federkraft die Verriegelung des Abdeckrostes erreicht.
  • Diese bekannte Entwässerungseinrichtung mit einer Abdeckrost- Verriegelungsfeder weist den Nachteil auf, daß die Verriegelungsfeder im Inneren des Rinnenkörpers angeordnet ist, und zwar quer zur Längsachse. Somit ist der Rinnenquerschnitt nicht frei, was zu Verstopfungen führen kann, bzw. die Säuberungsarbeiten wesentlich erschwert. Ein weiterer Nachteil besteht darin, daß die Wände des Rinnenkörpers Aussparungen - aufweisen, die zum Eingreifen der Verriegelungsfeder dienen. Die Aussparungen sind im wesentlichen auf halber Höhe des Rinnenkörpers angeordnet. Somit sind die Stabilität und die Lebensdauer des Rinnenkörpers angesichts der hohen Oberflächen-Belastungen beeinträchtigt.
  • Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Abdeckung für eine Entwässerungseinrichtung mit einer Befestigungsanordnung der eingangs genannten Art dahingehend weiterzubilden, daß einerseits eine haltbare Befestigung der Abdeckung auf dem Rinnenkörper bei einer einfachen Herstellung und Montage der Befestigungsanordnung gewährleistet und andererseits ein freier Rinnenquerschnitt ermöglicht wird.
  • Diese Aufgabe wird durch eine Abdeckung gemäß Patentanspruch 1 gelöst.
  • Ein grundlegender Gedanke der Erfindung liegt darin, daß das Befestigungselement durch die Ausnehmung geführt wird. Die Stabilität der Befestigung hängt somit nicht allein vom Befestigungselement und dessen Stabilität ab. Die Verbindung ist dabei eine Rastverbindung.
  • Da die Verriegelung im oberen Bereich des Rinnenkörpers erfolgt, ist nach dem Aufsetzen der Abdeckung auf dem Rinnenkörper ein freier Rinnenquerschnitt vorhanden. Dadurch wird eine optimierte hydraulische Leistungsfähigkeit gewährleistet.
  • Vorzugsweise weist die Ausnehmung einen Unterrand auf, so daß das Befestigungselement zwischen diesem Unterrand und einer Arretierungsfläche der Aussparung im Verriegelungszustand steckt. Das Befestigungselement kann dann sehr einfach und leicht ausgebildet sein, da es wie ein in eine Schlossfalle geschnappter Türriegel wirkt.
  • Falls eine Zarge zur Verstärkung des Oberrandes des Rinnenkörpers vorgesehen ist, greift das Befestigungselement, welches aus den Ausnehmungen herausragt, unterhalb der Zarge in die Aussparungen der Körperwände ein, wobei die Zarge als Halteelement für die Verriegelung dient. Somit erfolgt die Verriegelung im oberen Bereich des Rinnenkörpers unmittelbar unterhalb der Abdeckung.
  • Vorzugsweise ist das Befestigungselement als Verriegelungsfeder ausgebildet. Das Befestigungselement weist bevorzugt einen mittleren Abschnitt auf, an dessen Enden Auskragungen vorgesehen sind, durch die die Verriegelung der Abdeckung mit dem Rinnenkörper erfolgt. Dabei ragen die Auskragungen aus den Ausnehmungen in den Arretierungsstegen heraus. Der mittlere Abschnitt erstreckt sich unmittelbar unterhalb der Abdeckung und ist vorzugsweise an einer Unterfläche der Abdeckung befestigbar. Somit werden ein besserer Halt des Befestigungselements gewährleistet, sowie die Sicherheit der Verriegelung erhöht.
  • Bevorzugt sind die Auskragungen des Befestigungselements, welche zur Bildung von gegen die Horizontale geneigten Schrägflächen dienen, spiegelsymmetrisch und sich konisch verjüngend ausgebildet. Die Auskragungen weisen dabei einen ersten und einen zweiten abgewinkelten Abschnitte auf. Der zweite abgewinkelte Abschnitt ist nasenförmig ausgebildet und greift in die Ausnehmung des Arretierungssteges ein, um das Befestigungselement mit der Abdeckung zu verbinden. Die freien Enden des Befestigungselements erstrecken sich dabei in Richtung des Rinneninneren. Bei der Befestigung des Befestigungselements mit der Abdeckung ragen die Haltenasen aus den Ausnehmungen der Arretierungsstege heraus. Dabei kann das Befestigungselement relativ leicht in die Abdeckung eingesteckt werden. Somit kann die Abdeckung auf den Rinnenkörper aufgesetzt und befestigt werden, wobei die Haltenasen in den Aussparungen der Rinnenwände einrasten.
  • Bevorzugt ist die Zarge in Richtung des Rinnenbodens abgewinkelt und bildet eine Arretierungsfläche zum Eingriff mit dem Befestigungselement. Der abgewinkelte Zargenabschnitt und die ebenfalls nach unten in Richtung des Rinnenbodens ragende Arretierungsstege verlaufen im aufgesetzten Zustand der Abdeckung auf dem Rinnenkörper nebeneinander.
  • Die Befestigungseelemente sind vorzugsweise derart ausgebildet, daß beim Aufsetzen der Abdeckung auf den Rinnenkörper die aus den Ausnehmungen der Abdeckung ragende Haltenasen der Befestigungselemente an dem Rinnenkörper oder der Zarge entlang gleiten. Dabei sind die Befestigungselemente unter Ausübung einer Druckkraft in Richtung des Rinneninneren elastisch verformbar. In einer endgültigen Auflageposition der Abdeckung auf dem Rinnenkörper schnappen die Haltenasen in die Aussparungen ein. Durch diese Rastverbindung wird einerseits eine haltbare Verriegelung der Abdeckung erzielt und andererseits - eine ausreichende Sicherheit gegen unerwünschtes Abheben der Abdeckung gewährleistet.
  • Vorzugsweise ist die Abdeckung durch das Befestigungselement im verriegelten Zustand der Abdeckung auf den Körper oder auf die Zarge gespannt. Die Abdeckung wird somit spielfrei im Rinnenkörper fixiert.
  • Bevorzugt ist das Befestigungselement derart ausgebildet, daß die zur Verformung des Befestigungselements nötige Kraft niedriger als die zum Lösen der Arretierung und zum Abheben der Abdeckung nötige Kraft ist. Somit wird die Abdeckung sicher auf dem Rinnenkörper angebracht und nur bei notwendigen Reparatur- oder Reinigungsarbeiten abgenommen.
  • Vorzugsweise sind die Aussparungen in den Rinnenwänden, in welchen die Haltenasen des Befestigungselements in Verriegelungsposition angebracht werden im Außenflächenbereich geschlossen ausgeführt. Somit werden einerseits Verschmutzungen vermieden und andererseits wird die mechanische Stabilität des Rinnenkörpers, welcher mit hohen Lasten beansprucht wird, erhöht.
  • Die Breite des Befestigungselements entspricht vorzugsweise im wesentlichen der Breite der Aussparungen in den Rinnenwänden. Somit kann neben der Verriegelung auch eine zusätzliche horizontale Verschiebesicherung der Abdeckung gegenüber dem Rinnenkörper erreicht werden. Daher erübrigen sich zusätzliche Verschiebesicherungs-Vorrichtungen.
  • Das Befestigungselement kann vorzugsweise einstückig ausgebildet werden, wobei eine teilweise einstückige Ausführung ebenfalls möglich ist. Das Befestigungselement kann sowohl aus Metall, als auch als Kunststoffteil, insbesondere als Spritzgußteil ausgebildet werden.
  • Die Abdeckung kann sowohl aus Stahlblech, Edelstahlblech oder Eisenguß als auch aus Kunststoff geformt werden.
  • Die Abdeckung wird vorzugsweise als Stegrost ausgebildet. Dabei kann das Befestigungselement derart dimensioniert werden, daß der mittlere Abschnitt des Befestigungselements unter einem Steg des Stegrostes angeordnet werden kann. Somit ist das Befestigungselement von der Oberfläche her unzugänglich und eine Vandalensicherung gewährleistet.
  • Weitere bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung ergeben sich im übrigen aus den Unteransprüchen und der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen. Diese werden anhand von Abbildungen näher erläutert.
  • Hierbei zeigen
  • Fig. 1 einen Querschnitt durch eine Entwässerungsrinne mit einer Verriegelungsfeder;
  • Fig. 2 eine perspektivische Darstellung der Verriegelungsfeder;
  • Fig. 3 eine perspektivische Darstellung einer Abdeckung mit eingesteckter Verriegelungsfeder.
  • In der nachfolgenden Beschreibung werden gleiche und gleich wirkende Teile mit denselben Bezugsziffern bezeichnet.
  • Fig. 1 zeigt einen Querschnitt durch eine Entwässerungsrinne mit einer Verriegelungsfeder 30. Die Entwässerungsrinne weist einen in den Boden einbaubaren Rinnenkörper 10 und eine auf dem Rinnenkörper 10 aufsetzbaren Abdeckung 20 auf. Die Verriegelungsfeder 30 wird zum Befestigen der Abdeckung 20 auf den Rinnenkörper 10 verwendet.
  • Der Rinnenkörper 10 ist im wesentlichen V-förmig ausgebildet, wobei eine andere Ausbildung, beispielsweise U-förmige, ebenfalls möglich ist. Der Rinnenkörper 10 ist aus Polymerbeton gefertigt und besteht aus einem unteren Körper mit Seitenwänden 11 sowie aus einer Zarge 14. Die Zarge 14 dient einerseits zur Verstärkung des Oberrandes 12 der Rinnenwände 11 und zur Auflage der Abdeckung 20 und andererseits als ein Halteelement für die Verriegelung der Abdeckung 20. Die Zarge 14 ist aus Metall ausgebildet.
  • Die Abdeckung 20 ist als Stegrost aus Blech gebogen, wobei eine andere Ausführung beispielsweise als Maschenrost ebenfalls möglich ist. Die Abdeckung 20 weist für die jeweiligen Längsränder eine gebogene Doppelfläche 24 auf. Die Doppelfläche 24 geht integral in Arretierungsstege 21 über, welche nach unten in Richtung des Rinnenbodens gebogen sind. Die nach unten gebogene Arretierungsstege 21 weisen nach oben in Oberflächenrichtung durch Ausstanzungen kippenden Enden 26 auf. Die Enden 26 der Arretierungsstege 21 dienen als eine Abstützung der Abdeckung 20, und zwar in dem Bereich, welcher am weitesten ihnen liegt. Dadurch wird die Biegefestigkeit der Abdeckung 20 erheblich erhöht.
  • Beim Aufsetzen der Abdeckung 20 auf den Rinnenkörper 10 liegt die Doppelfläche 24 auf der Zarge 14. Die Zarge 14 ist in Richtung des Rinneninneren abgewinkelt. Die Zarge 14 weist darüber hinaus einen Vorsprung 16 auf, welcher derart dimensioniert ist, daß seine Höhe die Höhe der Doppelfläche 24 entspricht und somit die Ränder der Abdeckung 20 in Rinnenlängsrichtung von der Zarge 14 umfasst sind.
  • Beim Aufsetzen der Abdeckung 20 auf dem Rinnenkörper 10 überdecken die Arretierungsstege 21 die Aussparungen 13, welche in den Rinnenwänden 11 für die Verriegelung vorgesehen sind. Die Arretierungsstege 21 sind dabei mit Ausnehmungen 22 versehen. Die Ausnehmungen 22 korrespondieren mit den Aussparungen 13 bzw. 17 in den Rinnenwänden 11 bzw. Zargen 14. Die Ausnehmungen 22 sind derart dimensioniert, daß die Verriegelungsfeder 30 in die Ausnehmungen 22 geführt wird.
  • Die Aussparungen 13 in den Rinnenwänden 11 sind derart ausgebildet, daß sie durch einen abgewinkelten Zargenabschnitt 15 teilweise überdeckt sind. Der Zargenabschnitt 15 weist dabei eine Arretierungsfläche 17 auf. Somit dient die Zarge 14 nicht nur zum Schutz der Oberränder 12 der Rinnenwände 11, sondern auch als Arretierungsmittel.
  • Die Ausnehmungen 22 weisen einen Unterrand 36 auf. Der Unterrand 36 ist derart ausgebildet, daß im Verriegelungszustand das Befestigungselement 30 zwischen dem Unterrand 36 und der Arretierungsfläche 17 der Aussparung steckt und beim Abheben der Abdeckung 20 mit einer Scherkraft beaufschlagt wird.
  • Die Verriegelungsfeder 30 ist blattförmig ausgebildet und weist, wie auch aus Fig. 2 ersichtlich, einen mittleren Abschnitt 31 sowie zwei spiegelsymmetrisch ausgebildete Auskragungen 32 auf. Die Auskragungen 32 sind sich konisch verjüngend ausgebildet und weisen einen ersten gebogenen Abschnitt 33 und einen zweiten gebogenen Abschnitt 34 auf. Der zweite Abschnitt 34 ist nasenförmig ausgebildet und dient zur Befestigung der Verriegelungsfeder 30 einerseits mit der Abdeckung 20 und andererseits zur Befestigung der Abdeckung 20 mit eingestecker Verriegelungsfeder 30 auf dem Rinnenkörper 10. Die freien Enden 35 der Verriegelungsfeder 30 ragen in Richtung des Rinneninneren.
  • Fig. 3 zeigt eine perspektivische Darstellung der Abdeckung 20 mit eingesteckter Verriegelungsfeder 30. Die Ausnehmungen 22 in den Arretierungsstegen 21 sind derart angeordnet, daß die eingesteckte Verriegelungsfeder 30 mit ihren mittleren Abschnitt 31 auf der Unterseite eines Steges 25 angebracht ist. Aus dieser Darstellung ist ersichtlich, daß der mittlere Abschnitt 31, welcher wesentlich länger als die Auskragungen 32 ist, derart dimensioniert ist, daß seine Länge im wesentlichen der Breite der Abdeckung entspricht. Die Breite des mittleren Abschnittes 31 entspricht dabei im wesentlichen der Stegbreite. Somit sind die Verriegelungsfeder 30 von oben nicht ersichtlich und die Arretierung vandalensicher.
  • Wie aus den Fig. 1 und 3 ersichtlich, greifen die Haltenasen 34 in die Ausnehmungen 22 der Abdeckung 20 ein und ragen aus diesen heraus. Beim Aufsetzen der Abdeckung 20 mit eingesteckter Verriegelungsfeder 30 auf den Rinnenkörper 10 gleiten die Haltenasen 34 an den abgewinkelten Zargenabschnitt 15 entlang unter Ausüben einer Druckkraft. Die ersten abgewinkelten Abschnitte 33 der Auskragungen 32 werden in Richtung des Rinneninneren so lange bewegt, bis der Bereich der Aussparungen 13 der Rinnenwände 11 erreicht wird und die Haltenasen 34 unter den Zargenabschnitt 15 einschnappen. Dadurch wird eine Verriegelung der Abdeckung 20 auf dem Rinnenkörper 10 erreicht. Durch Ausüben einer Zugkraft, welche wesentlich höher als die Druckkraft ist, kann die Verriegelung gelöst werden, indem die abgewinkelten Abschnitte 33 der Auskragungen 32 in Richtung des Rinneninneren bewegt werden, bis die Haltenasen aus der Arretierungsfläche 17 des Zargenabschnittes 15 gelöst werden. Somit kann die Abdeckung leicht abgehoben werden. Bezugszeichenliste 10 Rinnenkörper
    11 Rinnenwände
    12 Oberrand
    13 Aussparungen
    14 Zarge
    15 Zargenabschnitt
    16 Vorsprung
    17 Arretierungsfläche
    20 Abdeckung
    21 Arretierungsstege
    22 Ausnehmungen
    23 Unterfläche
    24 Doppelfläche
    25 Steg
    26 Enden der Arretierungsstege
    30 Verriegelungsfeder
    31 mittlerer Abschnitt
    32 Auskragungen
    33 erster abgewinkelter Abschnitt
    34 zweiter abgewinkelter Abschnitt (Haltenase)
    35 Enden der Verriegelungsfeder
    36 Unterrand

Claims (14)

1. Abdeckung für eine Entwässerungseinrichtung, insbesondere Entwässerungsrinne, mit einem Rinnenkörper (10) mit einem Oberrand (12), auf welchen die Abdeckung (20) aufsetzbar ist, welche in den Rinnenkörper (10) ragende Arretierungsstege (21) aufweist, und mit wenigstens einem Befestigungselement (30) zum Befestigen der Abdeckung (20) auf dem Rinnenkörper (10) oder auf einer auf dem Rinnenkörper (10) zur Verstärkung des Oberrandes (12) liegenden Zarge (14), wobei das Befestigungselement (30) in einem Verriegelungszustand in eine Aussparung (13) des Rinnenkörpers (10) und/oder der Zarge (14) greift, dadurch gekennzeichnet, daß die in den Rinnenkörper (10) ragende Arretierungsstege (21) mindestens eine Ausnehmung (22) aufweisen, zum Führen des Befestigungselements (30), welches aus der Ausnehmung (22) herausragt.
2. Abdeckung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausnehmung (22) einen Unterrand (36) aufweist, der so ausgebildet ist, daß im Verriegelungszustand das Befestigungselement (30) zwischen dem Unterrand (36) der Ausnehmung (22) und einer Arretierungsfläche (17) der Aussparung (13) steckt und beim Abheben der Abdeckung (20) mit einer Scherkraft beaufschlagt wird.
3. Abdeckung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Befestigungselement (30) als Verriegelungsfeder ausgebildet ist, mit einem mittleren Abschnitt (31), welcher sich im Wesentlichen unterhalb der Abdeckung (20) erstreckt und vorzugsweise an einer Unterfläche (23) der Abdeckung (20) befestigt ist, und an dessen Ende Auskragungen (32) vorgesehen sind, die aus den Ausnehmungen (22) ragen.
4. Abdeckung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, insbesondere nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Auskragungen (32) zur Bildung von gegen die Horizontale geneigten Schrägflächen sich konisch verjüngend ausgebildet sind und einen ersten abgewinkelten Abschnitt (33) und einen zweiten abgewinkelten Abschnitt (34) aufweisen, welcher als Haltenase dient.
5. Abdeckung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, insbesondere nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Zarge (14) in Richtung des Rinnenbodens abgewinkelt ist und die Arretierungsfläche (17) zum Eingriff mit dem Befestigungselement (30) bildet.
6. Abdeckung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigungselemente (30) derart ausgebildet sind, daß beim Aufsetzen der Abdeckung (20) auf den Rinnenkörper (10) die aus den Ausnehmungen (22) der Abdeckung (20) ragende Haltenasen (34) der Befestigungselemente (30) an dem Rinnenkörper (10) oder der Zarge (14) entlang gleiten, wobei unter Ausübung einer Druckkraft die Befestigungselemente (30) in Richtung des Rinneninneren elastisch verformbar sind und in einer endgültigen Auflageposition der Abdeckung (20) auf dem Rinnenkörper (10) die Haltenasen (34) in die Aussparungen (13) einschnappen.
7. Abdeckung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckung (20) durch das Befestigungselement (30) im verriegelten Zustand der Abdeckung (20) auf der Zarge (14) auf die Zarge (14) gespannt ist.
8. Abdeckung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, insbesondere nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Befestigungselement (30) derart ausgebildet ist, daß die zur Verformung beim Aufsetzen der Abdeckung (20) nötige Kraft niedriger als die zum Lösen der Arretierung und zum Abheben der Abdeckung (20) nötige Kraft ist.
9. Abdeckung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, insbesondere nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Aussparungen (13) in den Rinnenwänden (11) derart ausgeführt sind, daß der Rinnenkörper (10) im Außenflächenbereich keine Öffnung aufweist.
10. Abdeckung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, insbesondere nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Breite des Befestigungselements (30) im Wesentlichen der Breite der Aussparungen (13) in den Rinnenwänden (11) entspricht.
11. Abdeckung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, insbesondere nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Befestigungselement (30) einstückig, vorzugsweise als Kunststoffteil, insbesondere als Spritzgußteil ausgebildet ist.
12. Abdeckung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, insbesondere nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Befestigungselement (30) einstückig, vorzugsweise aus Metallblech ausgebildet ist.
13. Abdeckung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, insbesondere nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckung (20) aus Stahlblech, Edelstahlblech oder Kunststoff geformt ist.
14. Abdeckung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, insbesondere nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß bei einer Ausbildung der Abdeckung (20) als Stegrost das Befestigungselement (30) derart unter einem Steg (25) angeordnet ist, daß es von der Oberfläche her unzugänglich ist.
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