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Die
Erfindung betrifft einen Kinderwagen gemäß dem Oberbegriff von Anspruch
1.
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Ein
Kinderwagen, bei dem ein Sitz in zwei unterschiedlichen Positionen
angeordnet werden kann, ist beispielsweise aus der
EP 0 422 812 B1 bekannt.
Hierzu ist am Gestell des Kinderwagens ein um eine Achse verschwenkbarer,
rechteckförmiger Rahmen
angebracht. In diesem Rahmen wird der Sitz verankert. Je nach gewünschter
Sitz-Position kann der Rahmen in zwei verschiedenen Stellungen am
Gestell arretiert werden. In der einen Stellung befindet sich die
Sitzöffnung
in, in der anderen entgegen der Fahrtrichtung des Kinderwagens.
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Der
Vorteil eines derartigen Kinderwagens besteht darin, daß der Schieber
des Kinderwagens nicht verschwenkt werden muß. Bei Kinderwagen mit verschwenkbaren
Schieber kann nämlich
das Problem bestehen, daß in
einer der beiden Schwenkrichtungen der Hebelarm am Schieber ungünstig wird. Dies
wirkt sich vor allem beim Kippen des Kinderwagens nach hinten aus,
beispielsweise wenn er über einen
Bordstein oder dergleichen geschoben wird. Bei dem aus der
EP 0 422 812 B1 bekannten
Kinderwagen kann dagegen der Schieber in einer optimalen Position
für den
Hebelarm eingestellt bleiben.
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Allerdings
weist dieser Kinderwagen den Nachteil auf, daß ein Positionswechsel des
Sitzes aufwendig ist. Hierzu muß der
Sitz vom verschwenkbaren Rahmen abgenommen, der Rahmen verschwenkt,
festgestellt und der Sitz umgedreht wieder in den Rahmen eingesetzt
werden. Dies erfordert Mühe
und ist zudem zeitaufwendig. Außerdem
ist der Kinderwagen aufgrund des verschwenkbaren Rahmens und der
Befestigungsmittel zum Arretieren des Sitzes konstruktionsmäßig aufwendig
und damit in der Herstellung relativ teuer.
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Aus
der
FR 24 62 323 A1 ist
ein Kinderwagen bekannt, bei dem ein Sitz von einer ersten Position
in Fahrtrichtung in eine zweite Position entgegen der Fahrtrichtung
und umgekehrt verschwenkbar ist. Dabei wird die Sitzfläche zur
Rückenlehne
bzw. die Rückenlehne
zur Sitzfläche.
Der Sitz kann in eine Liege-, d.h. eine horizontale Position gebracht
werden, wobei sich allerdings in dieser Position eine Art Kuhle
ergibt, die durch die Rückenlehne
und die Sitzfläche,
die starr miteinander in einem Winkel von etwa 90° verbunden
sind, gebildet wird. Neben der Kuhle in der Liegeposition bietet
der Gegenstand der
FR 24 62 323 ferner
einen relativ geringen Sitzkomfort für das Kind.
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Aus
der
DE 195 26 180
A1 schließlich
ist ein Kinderwagen bekannt, der mit Stützlager für eine Kindertragschale ausgerüstet ist,
wodurch sich die Schale vom Kinderwagen lösen und auf diesen aufsetzen
läßt. Die
Kindertragschale kann dabei sowohl so eingesetzt werden, daß das Kind
in Fahrtrichtung blickt, als auch so eingesetzt werden, daß das Kind gegen
die Fahrtrichtung blickt. Jedoch ist auch beim Gegenstand der
DE 195 26 180 A1 der
Sitzkomfort des Kindes limitiert. Der Gegenstand der
DE 195 26 180 A1 ist ferner
aufwendig in der Produktion.
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Ausgehend
vom vorstehend diakutierten Stand der Technik, insbesondere ausgehend
vom Stand der Technik gemäß der
FR 24 62 232 A1 ,
die zur Bildung des Oberbegriffs des Patentanspruchs 1 herange zogen
wurde, ist es Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen gattungsgemäßen Kinderwagen
derart weiterzuentwickeln, daß es
möglich
ist, den Sitzkomfort des Kindes zu erhöhen, bzw. einen gleichbleibenden
Sitzkomfort für
verschiedenste Sitzhaltungen sicherstellen zu können.
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Diese
Aufgabe wird durch einen Kinderwagen mit den Merkmalen von Anspruch
1 gelöst.
Vorteilhafte Ausgestaltungen des Kinderwagens ergeben sich aus den
abhängigen
Ansprüchen.
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Bei
einem erfindungsgemäßen Kinderwagen ist
ein Sitz am Gestell eines Kinderwagens derart angeordnet, daß er von
einer ersten Position in Fahrtrichtung in eine zweite Positionen
entgegen der Fahrtrichtung und umgekehrt verschwenkbar ist. Eine
Sitzfläche
des Sitzes wird dadurch zur Rückenlehne,
eine Rückenlehne
zur Sitzfläche.
Ein Wechseln der Sitzposition ist weniger mühsam als bei dem eingangs beschriebenen
und aus dem Stand der Technik bekannten Kinderwagen gemäß der
EP 0 422 812 B1 .
Ferner erfordert die Anordnung einen geringeren konstruktiven Aufwand
als der vorgenannte Kinderwagen. Es entfällt vor allem der beim Stand
der Technik gemäß
EP 0 422 812 B1 erforderliche
rechteckförmige
Rahmen zur Lagerung des Sitzes. Hierdurch können die Gestelle herkömmlicher Kinderwagen
mit feststehenden Sitzen modifiziert und in Kinderwagen mit verschwenkbaren
Sitzen gemäß der Erfindung
umgebaut werden. Da die erforderlichen Modifikationen einen im Vergleich
zum Stand der Technik gemäß der
EP 0 422 812 B1 verhältnismäßig geringen
Aufwand erfordern, kann ein derartiger Kinderwagen auch kostengünstig produziert
werden. Ein wesentlicher Punkt der Erfindung ist es, daß die Rückenlehne
und Sitzfläche
unabhängig voneinander
am Gestell verschwenkbar gelagert und arretierbar sind, um den Sitz
auf verschiedene Sitzhaltungen wie beispielsweise eine aufrechte
oder mehr liegende Sitzhaltung einstellen zu können.
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Vorzugsweise
sind Rückenlehne
und Sitzfläche
jeweils in unterschiedlich abgestuften Winkel-Positionen arretierbar.
Hierdurch wird die Einstellung des Sitzes für verschiedene Sitzhaltungen
erleichtert.
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Um
die Stabilität
des Verschwenk-Mechanismus des Sitzes zu erhöhen, kann mindestens eine Schwenkführung für Rückenlehne
und Sitzfläche
vorgesehen ist. Zudem kann der Verschwenk-Winkel des Sitzes durch
die Schwenkführung
vorgegeben werden, indem diese beispielsweise Anschläge für die beiden
Positionen des Sitzes definiert.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
des Sitzes sind an der Rückenlehne
und/oder an der Sitzfläche
Fußstützen angeordnet,
insbesondere angelenkt.
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In
einer mechanisch besonders einfachen und damit kostengünstigen
Ausführungsform
sind Rückenlehne
und Sitzfläche
Teil einer einstückigen Sitzschale,
die als Ganzes verschwenkbar gelagert ist. Zudem weist diese Ausführungsform
eine besonders hohe Stabilität
auf.
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Schließlich können die
Rückenlehne
und Sitzfläche
in eine dritte Position, eine etwa horizontale Liegestellung verschwenkt
werden.
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Nachfolgend
werden Ausführungsbeispiele der
Erfindung anhand der Zeichnungen erläutert. Diese zeigen in
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1 ein
erstes Ausführungsbeispiel
eines schematisch dargestellten erfindungsgemäßen Kinderwagens, bei dem sich
ein Sitz in einer ersten Position befindet,
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2 der
in 1 dargestellte Kinderwagen mit den in eine zweite
Position verschwenkten Sitz,
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3 der
in 1 und 2 dargestellte Kinderwagen mit
den in Liegestellung verschwenkten Sitz,
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4 ein
zweites Ausführungsbeispiel
eines schematisch dargestellten erfindungsgemäßen Kinderwagens mit einer
verschwenkbaren Sitzschale,
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5 eine
Detailansicht des in 4 dargestellten Kinderwagens,
die eine Schwenkführung
und Arretierung der Sitzschale am Gestell des Kinderwagens zeigt,
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6 ein
drittes Ausführungsbeispiel
eines schematisch dargestellten erfindungsgemäßen Kinderwagens ebenfalls
mit einer verschwenkbaren Sitzschale, und
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7 eine
Detailansicht des in 6 dargestellten Kinderwagens,
welche die Arretierung der Sitzschale am Gestell des Kinderwagens
mittels Klemmvorrichtungen zeigt.
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Funktional
gleichwertige Elemente sind in der folgenden Beschreibung mit den
gleichen Bezugszeichen versehen.
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Der
schematisch in 1 dargestellte Kinderwagen 10 umfaßt ein Gestell 12 aus
(lackierten) Stahlrohren. In Seitenansicht des Kinderwagens 10 weist
das Gestell 12 etwa die Form eines auf dem Kopf stehenden „y" auf.
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Mittels
eines Gelenks 14 sind eine Rückenlehne 16 und eine
Sitzfläche 18 um
eine gemeinsame Achse drehbar am Gestell 12 montiert. Rückenlehne 16 und
Sitzfläche 18 sind
Teil eines Sitzes 20, der zwischen einer ersten Position
in Fahrtrichtung 22 des Kinderwagens 10 und einer
zweiten Position entgegen der Fahrtrichtung 22 verschwenkbar
ist. In 1 ist der Sitz 20 in
die erste Position geschwenkt. Eine bogenförmige Schwenkführung 24 dient
zur Führung
des Sitzes 20 beim Verschwenken. Ferner dient die Schwenkführung 24 als
Seitenteil des Kinderwagens, welches ein seitliches Herausfallen
eines Kleinkindes aus dem Sitz 20 verhindert. Zusätzlich können in
herkömmlicher
Weise der Rückenlehne
und Sitzfläche
Seitenteile zugeordnet sein.
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Sowohl
an der Rückenlehne 16 als
auch der Sitzfläche 18 sind
Fußstützen 26 bzw. 28 mittels
Gelenke 30 bzw. 32 verschwenkbar gelagert. Um
zu vermeiden, daß in
der an der Rückenlehne 16 angebrachten
Fußstütze 26 liegender
Schmutz auf den Sitz 20 fällt, ist die Fußstütze 26 hinter
die Fläche
der Rückenlehnen 16 schwenkbar.
Ebenso ist die Fußstütze 28 hinter
die Fläche
der Sitzfläche 18 schwenkbar,
wenn diese in der zweiten Position als Rückenlehne dient.
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Am
Gestell 12 sind Räder 48 und 50 angebracht.
Der Schieber 44 des Kinderwagens 10 ist mit Handgriffen 46 versehen.
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In 2 ist
der Sitz 20 des Kinderwagens 10 in die zweite
Position entgegen der Fahrtrichtung 22 geschwenkt. Die
Rückenlehne
dient nun als Sitzfläche,
die Sitzfläche 18 als
Rückenlehne.
Die Fußstütze 26 an
der Rückenlehne 16 ist
zur Aufnahme von Füßen ausgeklappt,
während
die Fußstütze 28 an der
Sitzfläche 18 nach
hinten, d.h. hinter die Fläche der Sitzfläche 18 verschwenkt
ist. Ein im Sitz 20 sitzendes Kind schaut gegen die Fahrtrichtung 22.
Dadurch kann eine den Kinderwagen 10 schiebende Person
das Kind leichter beobachten. In dieser Position kann die Sitzfläche 18 auch
als Wind- und Regenschutz dienen.
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In
einer dritten oder Liegeposition sind Rückenlehne 16 und Sitzfläche 18 in
eine etwa horizontale Position geschwenkt (3). In dieser
Position dienen die schwenkbaren Fußstützen 26 und 28 als Begrenzungen
der durch die Rückenlehne 16 und Sitzfläche 18 definierten
Liegefläche.
Ein seitliches Herunterfallen von der Liegefläche wird durch das Gestell 12 des
Kinderwagens 10 und die seitlichen Schwenkführungen 24 verhindert.
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In 4 ist
ein Kinderwagen 10 mit einer einstückigen Sitzschale 34 dargestellt.
Die Sitzschale 34, die beispielsweise aus einem bruchfesten
Kunststoff gefertigt ist, ist mittels eines Gelenks 14 verschwenkbar
am Gestell 12 des Kinderwagens 10 gelagert. Das
Gelenk 14 ist lösbar,
so daß die
Sitzschale 34 vom Gestell 12 des Kinderwagens 10 abnehmbar
ist und als Tragesitz für
ein Kind verwendet werden kann. Zur Erhöhung der Stabilität und präzisen Führung der
Sitzschale 34 ist eine Schwenkführung 36 seitlich
am Fahrgestell 12 vorgesehen. Die Sitzschale 34 ist
im wesentlichen symmetrisch zu der durch das Gelenk 14 gebildeten
Schwenkachse ausgebildet. In der ersten dargestellten Position sitzt
ein Kind in der Sitzschale 34 in Fahrtrichtung 22 des
Kinderwagens 10, in der zweiten (gestrichelt dargestellten)
entgegen der Fahrtrichtung 22. Die Sitzschale 34 wird
in den jeweiligen Positionen mittels eines Verschlußknopfes 38 arretiert,
der an der Schwenkführung 36 einrastbar
ist.
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Die
Arretierung mittels des Verschlußknopfes 38 ist in 5 im
Detail dargestellt. Die Schwenkführung 36 weist
drei Ausnehmungen 42 zum Einrasten des Verschlußknopfes 38 auf.
Diese definieren die Positionen, in denen die Sitzschale 34 am
Gestell 12 arretierbar ist. Die beiden äußeren Ausnehmungen dienen zum
Einstellen der beiden erwähnten Sitzpositionen,
die mittlere definiert eine zwischen den beiden Sitzpositionen angeordnete
dritte Position. In dieser kann die Sitzschale 34 derart
am Fahrgestell arretiert werden, daß sich ein in der Sitzschale 34 sitzendes
Kind etwa in Liegeposition befindet. Der Verschlußknopf 38 ist
an der Sitzschale 34 befestigt und wird durch eine (nicht
sichtbare) Feder gegen die Schwenkführung 36, insbesondere
in eine der Ausnehmungen 42 gedrückt. Zum Verstellen wird der Verschlußknopf 38 gegen
die Federkraft aus einer der Ausnehmungen 42 gezogen, die
Sitzschale 34 in eine neue Position verschenkt und der
Verschlußknopf 38 in
eine entsprechende Ausnehmung 42 eingerastet.
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In 6 ist
ein weiterer Kinderwagen 10 mit einer einstückigen Sitzschale 52 dargestellt,
die mittels zweier Klemmverschlüsse 56 und 58 am
Gestell 12 in zwei verschiedenen Positionen arretierbar
ist. Die Sitzschale 52 ist zwischen den beiden Positionen in
Richtung der Pfeile 54 verschwenkbar. In der ersten Position
befindet sich die Sitzposition in Fahrtrichtung 22 des
Kinderwagens 10, in der zweiten Position entgegen der Fahrtrichtung 22.
Die Klemmverschlüsse 56 und 58 aus
elastischen Material (die auch einstückig mit der Sitzschale 52 verbunden
sein können) weisen
jeweils eine Klemmöffnung 64 zur
Aufnahme von Zapfen 60 und 62 auf, die an zwei
Holmen des Fahrgestells 12 angebracht sind. In den beiden
Positionen der Sitzschale 52 ist jeweils ein Klemmverschluß 56 bzw. 58 an
einen der beiden Zapfen 62 bzw. 60 angeklemmt.
Ein Wechsel der Position der Sitzschale 52 ist bei dieser
Ausführungsform
sehr schnell und einfach möglich,
da eine Klemmverbindung durch kräftiges
Ziehen an einem Ende der Sitzschale gelöst werden kann. Ebenso kann
durch kräftiges Drücken auf
eines der beiden Enden der Sitzschale 52 diese einfach
in einer der beiden Positionen arretiert werden.
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- 10
- Kinderwagen
- 12
- Gestell
- 14
- Gelenk
- 16
- Rückenlehne
- 18
- Sitzfläche
- 20
- Sitz
- 22
- Fahrtrichtung
- 24
- Schwenkführung
- 26
- Fußstütze
- 28
- Fußstütze
- 30
- Gelenk
- 32
- Gelenk
- 34
- Sitzschale
- 36
- Schwenkführung
- 38
- Feststellmittel
- 40
- Liegeposition
- 42
- Aussparung
- 44
- Schieber
- 46
- Handgriff
- 48
- Rad
- 50
- Rad
- 52
- Sitzschale
- 54
- Verschwenkrichtung
- 56
- Klemmverschluß
- 58
- Klemmverschluß
- 60
- Zapfen
- 62
- Zapfen
- 64
- Öffnung