DE10114392C2 - Sicherheitsgurteinrichtung für einen Kraftfahrzeugsitz - Google Patents
Sicherheitsgurteinrichtung für einen KraftfahrzeugsitzInfo
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- B60—VEHICLES IN GENERAL
- B60R—VEHICLES, VEHICLE FITTINGS, OR VEHICLE PARTS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
- B60R22/00—Safety belts or body harnesses in vehicles
- B60R22/12—Construction of belts or harnesses
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Description
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Sicherheitsgurtvorrichtung für einen
Kraftfahrzeugsitz.
Sicherheitsgurteinrichtungen werden seit geraumer Zeit eingesetzt, um
Fahrzeuginsassen im Notfall durch das Gurtband auf dem Fahrzeugsitz
zurückzuhalten und vor Verletzungen zu schützen. Dabei unterliegt die Breite des
Gurtbandes jedoch gewissen Beschränkungen, was dazu führt, dass dann, wenn der
Fahrzeuginsasse durch das nur ca. 48 Millimeter breite Gurtband zurückgehalten
wird, vergleichsweise große Kräfte auf eine kleine Körperfläche wirken.
Um dem zu begegnen, wurden verschiedene aufblasbare
Sicherheitsgurteinrichtungen vorgeschlagen, welche beispielsweise in den
Druckschriften DE 42 32 041 A1 oder DE 42 35 338 A1 beschrieben sind. Bei diesen
Sicherheitsgurteinrichtungen ist das Gurtband teilweise sackartig ausgebildet, wobei
dieser Teil des Gurtbandes im Notfall mittels eines Gasgenerators aufgeblasen wird,
so dass der Fahrzeuginsasse durch den aufgeblasenen sackartigen Teil des
Gurtbandes zurückgehalten wird. Dadurch können die wirkenden Kräfte bereits in
vorteilhafter Weise auf eine größere Körperfläche verteilt werden. Während des
Normalfalls ist bei solchen aufblasbaren Sicherheitsgurteinrichtungen jedoch
problematisch, dass sich der sackartige Teil nicht wie ein herkömmliches Gurtband
handhaben lässt. Darüber hinaus muss die Versorgungsleitung des Gasgenerators in
der Regel durch das Gurtband so wie durch das Gurtschloss geführt werden,
wodurch im Notfall ein ausreichend schnelles und gleichmäßiges Aufblasen des
sackartigen Gurtbandes erschwert ist.
Des weiteren ist auch aus der Druckschrift DE 37 14 088 A1 ein Gurtband für ein
Rückhaltesystem in einem Fahrzeug bekannt. Dieses Gurtband trägt einen
aufblasbaren Schlauch zur Vergrößerung der Auflagefläche, welcher entweder direkt
oder indirekt an dem Gurtband befestigt ist. Im Normalzustand ist der Schlauch so
gefaltet oder geheftet, dass er etwa genau so breit ist wie das Gurtband. Bei einem
Unfall wird der Schlauch jedoch aufgeblasen, so dass die Faltung oder Heftung
zerstört wird und der Schlauch auf seine volle Breite ausgedehnt wird, um eine
vergrößerte Auflagefläche zu bieten.
Ferner ist aus der Druckschrift DE 15 31 516 A ein Breitgurt für Kraftfahrzeuge
bekannt. Dabei ist der Breitgurt aus zwei oder mehreren Einfachgurten gebildet, die
im Mittelteil nebeneinander angeordnet sind und die an den Enden übereinander
angeordnet sind. Mit diesem Breitgurt verteilen sich die bei einem Unfall auftretenden
Rückhaltekräfte auf eine möglichst große Fläche.
Vor diesem Hintergrund ist es Aufgabe der vorliegenden Erfindung eine verbesserte
Sicherheitsgurteinrichtung bereit zu stellen, welche im Notfall die Rückhaltekräfte auf
eine größere Körperfläche des Fahrzeuginsassen verteilt und dabei ohne die
Verwendung von Gasgeneratoren und komplexen Leitungssystemen auskommt.
Zudem soll diese Sicherheitsgurteinrichtung möglichst einfach und kostengünstig
realisierbar sein.
Gelöst wird die Aufgabe durch eine Sicherheitsgurteinrichtung mit den Merkmalen
des Patentanspruchs 1. Indem die Sicherheitsgurteinrichtung für einen
Kraftfahrzeugsitz ein Gurtband mit hoher Zugbelastbarkeit umfasst, wobei das
Gurtband über einen Teilbereich seiner Gesamtlänge aus wenigstens zwei parallelen
Gewebeschichten gebildet ist, die sich beim Überschreiten eines vorbestimmten
Wertes der Zugbelastung selbsttätig auseinander fächern, so dass sich der
mehrschichtige Teilbereich des Gurtbandes, welcher im Normalzustand dieselbe
Breite aufweist wie das übrige Gurtband, im Belastungszustand verbreitert. Durch die
wenigstens zwei parallelen Gewebeschichten ist das Gurtband während des
Normalzustands problemlos zu handhaben und im Notfall einfach aufzufächern.
Außerdem könnte das Gurtband bei gleichbleibender bzw. besserer Schutzwirkung
sogar etwas schmäler ausgeführt werden, um an der B-Säule des Kraftfahrzeugs
Bauraum einzusparen.
Um die Handhabung der erfindungsgemäßen Sicherheitsgurteinrichtung in jedem
Fall sicherzustellen, ist es vorteilhaft die wenigstens zwei parallelen
Gewebeschichten des mehrschichtigen Teilbereiches des Gurtbandes über
wenigstens eine Längsfalte oder Längsnaht miteinander zu verbinden. Dabei wird die
Längsfalte im Notfall auseinander gefaltet, während die Längsnaht im Notfall
durchtrennt wird.
Zweckmäßig ist der mit wenigstens einer Längsfalte oder Längsnaht versehene
mehrschichtige Teilbereich des Gurtbandes im Querschnitt zickzackförmig oder aber
mäanderförmig ausgeführt. Denn so ist im Normalbetrieb eine problemlose
Handhabung des mehrschichtigen Teilbereiches möglich und im Notfall ein schnelles
Auseinanderfächern sichergestellt.
Der mehrschichtige Teilbereich des Gurtbandes sollte im auseinander gefächerten
Zustand das zwei- bis dreifache der Breite des übrigen Gurtbandes aufweisen,
wodurch die auftretenden Kräfte auf eine deutlich vergrößerte Körperfläche des
Fahrzeuginsassen verteilt werden und die Belastung entsprechend reduziert wird.
Außerdem sollten die einzelnen Gewebeschichten des mehrschichtigen
Teilbereiches des Gurtbandes eine geringere Dicke als das übrige Gurtband
aufweisen, damit das Gurtband in dem mehrschichtigen Teilbereich sonst zu dick ist
und dadurch bedingt nur schwer in den für das Gurtband vorgesehenen Führungen,
wie zum Beispiel in einem Gurtaufroller und/oder Umlenkbügel gleiten kann.
In einer besonderen Ausführungsform der Erfindung fächert sich der mehrschichtige
Teilbereich des Gurtbandes beim Überschreiten des vorbestimmten Wertes der
Zugbelastung allein aufgrund seiner Gewebestruktur auseinander.
Ergänzend oder alternativ sind in den mehrschichtigen Teilbereich des Gurtbandes
eine Anzahl von Querversteifungen eingearbeitet, welche sich beim Überschreiten
des vorbestimmten Wertes der Zugbelastung innerhalb des Gurtbandes verschieben.
Durch das Verschieben der Querversteifungen wird das Auseinanderfächern des
mehrschichtigen Teilbereiches unterstützt bzw. ausgelöst.
Ebenfalls ergänzend oder alternativ ist der mehrschichtige Teilbereich des
Gurtbandes an seinen beiden Enden jeweils mittels eines Spreizelements an dem
übrigen Gurtband befestigt, wobei sich das Spreizelement beim Überschreiten des
vorbestimmten Wertes der Zugbelastung aufspreizt und den mehrschichtigen
Teilbereich des Gurtbandes auseinander fächert.
Gemäß einer besonderen Weiterbildung der Sicherheitsgurteinrichtung ist für beide
Enden des Gurtbandes jeweils ein Gurtaufroller vorgesehen, um den dazwischen
angeordneten mehrschichtigen Teilbereich des Gurtbandes stets optimal zu
positionieren. Ist die Länge des mehrschichtigen Teilbereiches zusätzlich auf den
Abstand der beiden Gurtaufroller abgestimmt so kann selbst beim Lösen des
Gurtbandes vermieden werden, dass der mehrschichtige Teilbereich in einen der
beiden Gurtaufroller eingezogen wird.
Die vorliegende Erfindung wird unter Bezugnahme auf die nachfolgenden
Zeichnungsfiguren näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine schematisch dargestellte Ansicht eines Kraftfahrzeugsitzes
mit einer erfindungsgemäßen Sicherheitsgurteinrichtung; und
Fig. 2a bis 2f jeweils verschiedene Alternativen eines entlang der Linie II-II'
aus Fig. 1 geschnittenen Querschnitts des Gurtbandes.
Der in Fig. 1 skizzierte Kraftfahrzeugsitz 1 umfasst ein Sitzpolster 2, ein
Lehnenpolster 3 sowie eine Kopfstütze 4.
Die Sicherheitsgurteinrichtung für den Kraftfahrzeugsitz 1 umfasst ein Gurtband 5,
welches bei einem Unfall einen auf dem Kraftfahrzeugsitz 1 befindlichen - nicht
dargestellten - Fahrzeuginsassen zurückhält und somit vor Verletzungen schützt.
Das Gurtband 5 ist an seinem einen Ende mit einem im Bereich der B-Säule des
Kraftfahrzeugs angeordneten Gurtaufroller 6 verbunden. Ausgehend von dem
Gurtaufroller 6 ist der erste Abschnitt A des Gurtbandes 5 bis zu einem ebenfalls an
der B-Säule befestigten vorzugsweise höhenverstellbaren ersten Umlenkbügel 7
geführt.
Von dem ersten Umlenkbügel 7 erstreckt sich das Gurtband 5 annähernd diagonal
über die Vorderseite des Lehnenpolsters 3 des Kraftfahrzeugsitzes 1 zu einem
zweiten frei beweglichen Umlenkbügel 8. Dieser zweite Umlenkbügel 8 trägt eine
Schlosszunge 9, die in einem mit dem Boden des Kraftfahrzeugs verbundenen
Gurtschloss 10 verrastbar ist. Ist die Schlosszunge 9 des zweiten Umlenkbügels 8 in
das Gurtschloss 10 eingerastet, so bildet der zweite Abschnitt B des Gurtbandes 5
zwischen dem ersten Umlenkbügel 7 und dem zweiten Umlenkbügel 8 einen
Brustgurt 11 für den Fahrzeuginsassen.
Und von dem zweiten Umlenkbügel 8 verläuft das Gurtband 5 quer über das
Sitzpolster 2 des Kraftfahrzeugsitzes 1 zu einer endständigen Befestigungsstelle 12
am Boden des Kraftfahrzeuges. Dabei bildet der dritte Abschnitt C des Gurtbandes 5
zwischen dem zweiten Umlenkbügel 8 und der Befestigungsstelle 12 einen
Beckengurt 13 für den Fahrzeuginsassen. An Stelle der Befestigungsstelle 12 könnte
aber auch ein zweiter Gurtaufroller 6 vorgesehen sein.
Das Gurtband 5 besteht aus einem Polyamidgewebe, welches gemäß der
dargestellten Ausführungsform im ersten Abschnitt A und im dritten Abschnitt C eine
konstante Breite von ca. 48 mm und eine konstante Dicke von ca. 1,3 mm aufweist.
Im zweiten Abschnitt B, der den Brustgurt 11 bildet, ist das Gurtband 5 jedoch
zumindest über einen Teilbereich B' aus wenigstens zwei im wesentlichen parallelen
Gewebeschichten 14 gebildet, deren mögliche Querschnitte aus den Fig. 2a bis
2f entnehmbar sind. Natürlich wäre ein solcher Teilbereich auch im Abschnitt C des
Gurtbandes 5 denkbar.
In Fig. 2a ist der Teilbereich B' des Gurtbandes 5 einfach aus drei parallel
übereinander gelegten Gewebeschichten 14 gebildet. In den Fig. 2b und 2c sind
im Querschnitt zickzackförmige Gewebeschichten 14 mit randseitigen Längsfalten 15
dargestellt und in den Fig. 2d und 2e sind im Querschnitt mäanderförmige
Gewebeschichten 14 mit einer Vielzahl von Längsfalten 15 gezeigt. Und in Fig. 2f
ist der Teilbereich B' des Gurtbandes 5 wie in Fig. 2a einfach aus drei parallel
übereinander gelegten Gewebeschichten 14 gebildet, wobei die Gewebeschichten
14 jedoch mit zwei randseitigen Längsnähten 16 miteinander verbunden sind.
Damit der mehrschichtige Teilbereich B' mit den im wesentlichen parallelen
Gewebeschichten 14 nicht eine erhöhte Dicke aufweist sind diese Gewebeschichten
14 dünner ausgebildet als das übrige Gurtband 5. Denn sonst müssten die beiden
Umlenkbügel 7, 8 und ggf. auch der bzw. die Gurtaufroller 6 auf die erhöhte Dicke
des mehrschichtigen Teilbereiches B' des Gurtbandes 5 abgestimmt sein. Das wäre
lediglich dann entbehrlich, wenn der mehrschichtige Teilbereich B' bezüglich des
besonders wichtigen Brustgurtes 11 und/oder Beckengurtes 13 so geschickt
positioniert wäre, dass er beim Angurten und Abgurten eines Fahrzeuginsassen nicht
über die beiden Umlenkbügel 7, 8 geführt würde oder zumindest nicht in den bzw.
die Gurtaufroller 6 gelangen könnte.
Durch die parallelen Gewebeschichten 14 kann sich das Gurtband 5 beim
Überschreiten eines vorbestimmten Wertes der Zugbelastung selbsttätig auseinander
fächern und auf das ca. zwei- bis dreifache der Breite des übrigen Gurtbandes 5
verbreitern. Dazu kann das Gurtband 5 im mehrschichtigen Teilbereich B' eine
besondere Gewebestruktur aufweisen, die das Auseinanderfächern der einzelnen
Gewebeschichten 14 bedingt. Alternativ kann das Gurtband 5 aber auch eine Anzahl
von nicht näher dargestellten Querversteifungen aufweisen, die so in die
Gewebestruktur eingearbeitet sind, dass sie die Längsfalten 15 oder Längsnähte 16
des Gurtbandes 5 überspannen oder erst dann überspannen, wenn sie sich durch
das Auftreten der vorbestimmten Zugbelastung innerhalb des Gurtbandes 5
verschoben haben. Des weiteren kann das Auseinanderfächern des Gurtbandes 5
auch mittels nicht dargestellter Spreizelemente erfolgen, welche innerhalb des
zweiten Abschnitts B des Gurtbandes 5 jeweils am Übergang zu dem
mehrschichtigen Teilbereich B' eingesetzt sind und sich in Abhängigkeit von der auf
das Gurtband 5 wirkenden Zugkraft aufspreizen.
Claims (10)
1. Sicherheitsgurteinrichtung für einen Kraftfahrzeugsitz, die ein Gurtband (5) mit
hoher Zugbelastbarkeit umfasst, wobei das Gurtband (5) über einen Teilbereich
(B') seiner Gesamtlänge aus wenigstens zwei parallelen Gewebeschichten (14)
gebildet ist, die sich beim Überschreiten eines vorbestimmten Wertes der
Zugbelastung selbsttätig auseinander fächern, so dass sich der mehrschichtige
Teilbereich (B') des Gurtbandes (5), welcher im Normalzustand dieselbe Breite
aufweist wie das übrige Gurtband (5), im Belastungszustand verbreitert.
2. Sicherheitsgurteinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die
wenigstens zwei parallelen Gewebeschichten (14) des mehrschichtigen
Teilbereiches (B') des Gurtbandes (5) über wenigstens eine Längsfalte (15)
miteinander verbunden sind.
3. Sicherheitsgurteinrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
dass die wenigstens zwei parallelen Gewebeschichten (14) des
mehrschichtigen Teilbereiches (B') des Gurtbandes (5) über wenigstens eine
Längsnaht (16) miteinander verbunden sind.
4. Sicherheitsgurteinrichtung nach einem der Ansprüche 2 oder 3, dadurch
gekennzeichnet, dass der mit wenigstens einer Längsfalte (15) oder Längsnaht
(16) versehene mehrschichtige Teilbereich (B') im Querschnitt zickzackförmig
oder mäanderförmig ausgeführt ist.
5. Sicherheitsgurteinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, dass der mehrschichtige Teilbereich (B') des Gurtbandes (5)
im auseinander gefächerten Zustand das zwei- bis dreifache der Breite des
übrigen Gurtbandes (5) aufweist.
6. Sicherheitsgurteinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, dass die einzelnen Gewebeschichten (14) des
mehrschichtigen Teilbereiches (B') des Gurtbandes (5) eine geringere Dicke als
das übrige Gurtband (5) aufweisen.
7. Sicherheitsgurteinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, dass sich der mehrschichtige Teilbereich (B') der Gurtbandes
(5) beim Überschreiten des vorbestimmten Wertes der Zugbelastung aufgrund
seiner Gewebestruktur auseinander fächert.
8. Sicherheitsgurteinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, dass in den mehrschichtigen Teilbereich (B') des Gurtbandes
(5) eine Anzahl von Querversteifungen eingearbeitet sind, welche sich beim
Überschreiten des vorbestimmten Wertes der Zugbelastung innerhalb des
Gurtbandes (5) verschieben.
9. Sicherheitsgurteinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, dass der mehrschichtige Teilbereich (B') des Gurtbandes (5)
an seinen beiden Enden jeweils mittels eines Spreizelements an dem übrigen
Gurtband (5) befestigt ist, wobei sich das Spreizelement beim Überschreiten
des vorbestimmten Wertes der Zugbelastung aufspreizt und den
mehrschichtigen Teilbereich (B') des Gurtbandes (5) auseinander fächert.
10. Sicherheitsgurteinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch
gekennzeichnet, dass für beide Enden des Gurtbandes (5) jeweils ein
Gurtaufroller (6) vorgesehen ist, um den dazwischen angeordneten
mehrschichtigen Teilbereich (B') des Gurtbandes (5) stets optimal zu
positionieren.
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DE10114392A1 DE10114392A1 (de) | 2002-10-02 |
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DE2001114392 Withdrawn - After Issue DE10114392C2 (de) | 2001-03-23 | 2001-03-23 | Sicherheitsgurteinrichtung für einen Kraftfahrzeugsitz |
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