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DE10114978A1 - Autoklav-Sterilisationsanlage - Google Patents

Autoklav-Sterilisationsanlage

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DE10114978A1
DE10114978A1 DE10114978A DE10114978A DE10114978A1 DE 10114978 A1 DE10114978 A1 DE 10114978A1 DE 10114978 A DE10114978 A DE 10114978A DE 10114978 A DE10114978 A DE 10114978A DE 10114978 A1 DE10114978 A1 DE 10114978A1
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outlet
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objects
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DE10114978A
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Sartorius Stedim Aseptics SAS
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I D C - ISOLATEUR DENOMINATEUR COMMUN LOURDES
IDC ISOLATEUR DENOMINATEUR
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Abstract

Erfindungsgemäß ist der Entnahmeausgang (14) mit einer steifen Verschlußplatte (25) ausgestattet, die beweglich ausgebildet und in der Lage ist, einem hohen Druck zu widerstehen, wobei der Ausgang ferner einen ringförmigen Anschlußflansch (18) umfaßt, ausgelegt zum Empfangen eines Sammlerbehältnisses, welches vorteilhafterweise vom Einwegtyp ist, wobei die Verschlußplatte die Öffnung des Flansches während des Sterilisationszyklus schließt.

Description

Die Erfindung betrifft eine Autoklav-Sterilisationsanlage zum Sterilisieren von Gegenständen, wobei der Autoklav an und für sich einen Sammlerausgang für solche sterilisierten Gegen­ stände umfaßt.
Die Erfindung betrifft insbesondere eine Verbesserung bezüglich dieses Sammel- bzw. Sammlerausgangs.
Bei einer herkömmlichen Autoklav-Sterilisationsanlage ist der Ausgang zum Entnehmen der Gegenstände bzw. der Sammlerausgang der sterilisierten Gegenstände während des gesamten Sterilisationszyklus geschlossen. Die Tür, wie auch der Rest des Autoklavs ist ausgelegt, um einer Temperatur in der Größenordnung von 140°C, einem Innendruck von 3-5 bar und einem Unterdruck von etwa 1 bar widerstehen zu können. Da die Tür während der Sterilisation ge­ schlossen ist, wird die Innenseite davon sterilisiert, jedoch nicht die Außenfläche bzw. die externe Fläche davon. Demzufolge wird zum Entnehmen der sterilisierten Gegenstände unter Vermeidung jeglichen Risikos der erneuten Kontaminierung durch In-Berührung-Treten mit dem äußeren Milieu äußerlich des Gehäuses des Autoklaven eine Isolationseinrichtung bzw. Schleuse vorgesehen, die den Sammler- bzw. Entnahmeaustritt der Gegenstände umgibt, wo­ bei man in diese Isolationseinrichtung ein chemisches Sterilisationsmittel einspritzt (bei Um­ gebungsdruck), um das Äußere der Tür zu sterilisieren, bevor man diese öffnet. Die Gegen­ stände werden anschließend in der Isolationseinrichtung bzw. der Schleuse transferiert und mittels einer Manschette von einem Benutzer gehandhabt, um in dichte und sterilisierte Be­ hältnisse eingeführt zu werden.
Dieses Verfahren des Entnehmens bzw. Sammelns von sterilisierten Gegenständen ist schwie­ rig durchzuführen und stellt einen Zeitverlust dar. Ferner ist eine Isolationseinrichtung bzw. -schleuse erforderlich, die ein zusätzliches kostspieliges Gerät bildet, welches den Einsatz von aktivem Sterilisationsgas bei Umgebungsdruck erfordert.
Des weiteren sind dichte Übergangsvorrichtungen bekannt zwischen zwei Einrichtungen, die bezüglich der äußeren Umgebung bzw. des äußeren Milieus isoliert sind und zumindest zeit­ weise auch ohne Berührung mit der äußeren Umgebung in Verbindung gebracht werden kön­ nen. Das Prinzip solch einer Vorrichtung wurde beispielhaft beschrieben in der französischen Patentanmeldung mit der Nr. 9407430, die von der Anmelderin am 07. Juni 1994 hinterlegt wurde.
Solch eine Vorrichtung wurde prinzipiell entwickelt, um Übertragungsverfahren bei atmo­ sphärischem Druck bzw. Umgebungsdruck durchführen zu können.
Die der Erfindung zugrundeliegende Idee besteht darin, eine Vorrichtung dieser Art in Ver­ bindung mit anderen Elementen zu verwenden, die während des Sterilisationsverfahrens zum Einsatz kommen, um den vorangehend angegebenen Drücken widerstehen zu können, wobei die Gesamtheit es ermöglicht, auf die Isolationseinrichtung bzw. -schleuse zum Zeitpunkt der Entnahme bzw. des Sammelns der Gegenstände nach der Sterilisation zu verzichten.
Im spezielleren betrifft die Erfindung eine Autoklav-Sterilisationsanlage bzw. eine Sterilisati­ onsanlage mit einem Autoklav zum Sterilisieren von Gegenständen, umfassend ein Sterilisa­ tionsgehäuse, welches mit einem Austritt zum Sammeln bzw. Entnehmen von sterilisierten Gegenständen versehen ist, dadurch gekennzeichnet, daß der Entnahme- bzw. Sammleraus­ gang bzw. -austritt mit einer steifen beweglichen Verschlußplatte bzw. -plättchen bzw. -Innenhütchen ausgerüstet ist, die in der Lage ist, Drücken zu widerstehen, die während eines Funktionszyklus zum Einsatz kommen, und daß der Austritt bzw. Ausgang in an und für sich bekannter Weise mit einem ringförmigen Anschlußflansch versehen ist, welcher feststehend und mit einer sich nach innen öffnenden Tür versehen ist, und daß der Ausgang mit einer Ver­ riegelungseinrichtung der Verschlußplatte bzw. Tellerplatte an dem ringförmigen Anschluß­ flansch versehen ist, um den Ausgang während eines Sterilisationszyklus, der bei geöffneter Tür stattfindet, zu verschließen bzw. zu sperren, und daß in an und für sich bekannter Weise der Ausgang mit einer Einrichtung zur Anwendung eines Sammelbehälters ausgestattet ist, der mit einem steifen ringförmigen Flansch versehen ist, welcher angepaßt ist, um anwendbar zu sein gegen den Anschlußflansch, sowie mit einer Tür, die ausgelegt ist, um Fläche gegen Fläche an die sich nach innen öffnende Tür angebracht bzw. in Anlage gebracht zu werden.
Die sich nach innen öffnende Tür wird somit während des Sterilisationszyklus offengelassen, wobei es die steife Verschlußplatte bzw. -scheibe ist, die während dieser Periode die hohen Drücke oder den Unterdruck aushält bzw. diesen widersteht. Am Ende des Sterilisationszy­ klus, wenn der Innendruck des Autoklavs zurückgebracht wurde auf Umgebungsdruck, wird die Tür erneut geschlossen, die steife Verschlußplatte wird demontiert, und man befestigt am ringförmigen Anschlußflansch ein vorangenanntes Sammler- bzw. Entnahmebehältnis, z. B. von der Art, wie beschrieben in der vorangehend genannten französischen Patentanmeldung.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform umfaßt die steife Verschlußplatte eine Spann­ schraube, die durch einen Handhabungsgriff verlängert ist, während ein Gegenstück auf die Spannschraube geschraubt ist. Das Gegenstück umfaßt drei Schenkel, die mit Haken wech­ selwirken, welche entlang des Umrisses des ringförmigen Anschlußflansches befestigt sind, und zwar verbunden bzw. einstückig bezüglich des Ausgangs zur Entnahme bzw. zum Sam­ meln der sterilisierten Gegenstände.
Vorteilhafterweise kann ein Entnahme- bzw. Sammlerbehältnis der vorgenannten Art ein Einwegbehältnis sein, welches an und für sich bekannt und beispielhaft in der vorgenannten Patentanmeldung beschrieben ist.
Die Erfindung wird besser verstanden und weitere Vorteile derselben werden deutlicher im Lichte der folgenden Beschreibung einer Autoklav-Sterilisationsanlage entsprechend den Prinzipien der Erfindung, wobei diese Beschreibung lediglich beispielhaft angegeben wird und auf die beiliegenden Zeichnungen Bezug nimmt, in welchen gilt:
Fig. 1 ist eine schematische Aufrißansicht einer Autoklav-Sterilisationsanlage, die erfin­ dungsgemäß ausgestattet ist.
Fig. 2 ist eine Detail-Schnittansicht im vergrößerten Maßstab des Ausgabe- bzw. Entnahme- bzw. Sammleraustritts für sterilisierte Gegenstände in einer Anschlußphase mit einem Ein­ weg-Sammlerbehältnis.
Fig. 3 zeigt den Anschlußflansch des Sammlerausgangs.
Fig. 4 zeigt denselben ringförmigen Anschlußflansch, versehen mit der schwenkbaren, sich nach innen öffnenden Tür, wobei die Anordnung von innen gesehen dargestellt ist.
Fig. 5 ist eine perspektivische Ansicht der steifen Verschlußplatte.
Die Fig. 6 bis 10 sind schematische Detailansichten, die unterschiedliche sukzessive Phasen des Sterilisationsverfahrens und des Entnehmens bzw. Sammelns von Gegenständen nach Behandlung darstellen.
Unter anfänglicher Bezugnahme auf die Fig. 1-5 ist eine Autoklav-Sterilisationsanlage 11 gezeigt. Der Autoklav umfaßt ein dichtes Gehäuse 12, umfassend eine Beschickungstür 13 zum Einführen von zu behandelnden Gegenständen und einen Entnahme- bzw. Sammleraus­ gang 14 für sterilisierte Gegenstände. Die Erfindung betrifft insbesondere die Struktur des Austritts bzw. Ausgangs. Dieser ist am Ende eines rohrförmigen Abschnitts 16 ausgebildet, vorspringend angebracht an der Flanke des Autoklavs. Der Ausgang ist mit einem ringförmi­ gen Anschlußflansch 18 ausgestattet, der feststehend mit einer Tür 20 versehen ist, die sich schwenkbar nach innen öfthet. Diese Tür hat als wesentliche Funktion, den Transfer bzw. die. Übertragung von sterilisierten Gegenständen hin zu einem Einwegbehältnis 22 sicherzustel­ len, welches wiederum eine Tür 23 umfaßt, welche in der Lage ist, an die schwenkbare Tür während eines Transferverfahrens angekoppelt zu werden, welches später beschrieben wird. Die schwenkbare Tür muß nicht derart ausgelegt sein, daß sie hohen Drücken widerstehen kann.
Die Sterilisationsanlage wird jedoch vervollständigt von einer steifen Verschlußplatte bzw. -scheibe, bzw. -tellerscheibe 25, die beweglich ist, in Fig. 5 dargestellt, und Drücken wider­ stehen kann, die zum Einsatz kommen während eines Funktions- bzw. Betriebszyklus des Autoklavs. Der Ausgang 14 ist mit einer Verriegelungseinrichtung 27 versehen, um die Ver­ schlußplatte an dem ringförmigen Anschlußflansch festzulegen, und zwar zum Verschließen bzw. Sperren des Austritts bzw. Ausgangs während eines Sterilisationszyklus, der bei offener Tür stattfindet.
Somit umfaßt die steife Verschlußplatte 25 eine kreisförmige Platte 28, die die Öffnung des Flanschs 18 sperrt bzw. schließt (siehe Fig. 6). Eine Spannschraube 30 ist an der Mitte dieser Platte befestigt. Insbesondere endet die Schraube an ihrem Ende in einer Scheibe bzw. Beilag­ scheibe (in Fig. 5 nicht dargestellt); die eingeschlossen ist in einem Hohlraum, der in der Mitte der Platte ausgebildet ist. Am anderen Ende ist die Spannschraube mit einem Handha­ bungsgriff 32 verbunden bzw. diesbezüglich einstückig ausgebildet, sowie mit einem Gegen­ stück 34, welches mit drei Schenkeln bzw. Armen 35 versehen und auf die Spannschraube aufgeschraubt ist. Die Schenkel wechselwirken mit Haken 36, die entlang des Umrisses des ringförmigen Anschlußflansches 18 befestigt sind, und zwar verbunden mit bzw. einstückig zu dem Entnahme- bzw. Sammlerausgang für sterilisierte Gegenstände.
Andererseits wird die Tür 20, die sich nach innen öffnet, d. h. die schwenkbar ist hin zum In­ neren des Abschnitts 16, durch einen Steuernonius 38 betätigt. Wie man es in Fig. 4 erkennen kann, ist die Tür 20 innerlich an einer Stütze 40 befestigt, welche mit einer Welle 41 verbun­ den bzw. diesbezüglich einstückig ausgebildet ist, die drehbar montiert ist und deren eines Ende äußerlich des tubusartigen bzw. rohrförmigen Abschnitts 16 benachbart des Ausgangs vorspringt. Der Nonius 38 ist an dieses Wellenende unter Zwischenschaltung eines Pleuels bzw. einer Kopplungsstange 42 gekoppelt. Die Versetzung des Schafts des Nonius veranlaßt somit ein Verschwenken des Pleuels und der Welle, wodurch das Öffnen oder das Schließen der Tür 20 veranlaßt wird. Der Verschluß wird bestätigt durch drei Nocken 45, die mit äußer­ lich am Rand des Flanschs ausgebildeten Handhabungsgriffen verbunden bzw. diesbezüglich einstückig ausgebildet sind.
Der Entnahme- bzw. Sammlerausgang 14 für sterilisierte Gegenstände ist ausgestattet mit einer Einrichtung zur Anwendung eines Sammler- bzw. Entnahmebehältnisses 22, welches mit einem steifen, ringförmigen Flansch 47 versehen ist, angepaßt, um in Anwendung bzw. Anlage zu gelangen gegen den Anschlußflansch 18. Die Einrichtung zur Anwendung des Be­ hältnisses ist z. B. ähnlich zu den beschriebenen Mitteln gemäß der vorgenannten französi­ schen Patentanmeldung Nr. 9407430. Ein solches Sammlerbehältnis ist vorteilhafterweise ein Einwegbehältnis; die Tür 23 ist ausgebildet, um Fläche gegen Fläche bzw. flächenmäßig in Anlage zu geraten bzw. sich anzupassen an die Tür 20, die sich nach innen öffnet, während sich diese in der in Fig. 4 gezeigten Position befindet.
Gemäß einem an und für sich bekannten, jedoch vorteilhaften Merkmal, verwendet im Rah­ men der Erfindung umfaßt, ein solches Einwegbehältnis, verwendet zum Sammeln bzw. zum Entnehmen von Gegenständen, eine endseitige Verriegelungseinrichtung 50 für die ihr zuge­ ordnete Tür, gesteuert durch eine erste Betätigungseinrichtung 50a, die benachbart des Sammler- bzw. Entnahmeausgangs installiert ist. Diese erste Betätigungseinrichtung ist gebil­ det durch Nocken, die beweglich innerlich des Flansches 18 vorliegen und durch Griffe 55 betätigt sind. Das System ist ausgelegt, um den Zusammenbau bzw. die Montage und die Trennung der Türen sowie das In-Verbindung-Setzen von zwei Geräten unter Vermeidung jeglicher Berührung des Inhalts in dem einen oder dem anderen Gerät mit dem umgebenden Milieu bzw. der äußeren Umgebung zu verwalten. Somit sind die zwei Türen mit Montage­ mitteln versehen, die wechselwirken, so daß es ermöglicht ist, die eine gegen die andere in hermetischer Weise anzuordnen bzw. zusammenzubauen, um wechselseitig deren Außenflä­ chen zu isolieren. Die Tür 20, die den Ausgang des Autoklavs ausstattet, ist mit einer ring­ förmigen Dichtung 57 aus Elastomermaterial versehen, an welche ein vorspringender Außen­ rand der Tür 23 des Einwegbehältnisses gelangt bzw. Anwendung findet. Dieser Rand ist an seiner Peripherie mit einer ringförmigen Dichtung 58 versehen, die in Anlage gelangt an den Rand des Flansches, und zwar in unmittelbarer Nachbarschaft zu der Dichtung 57. Verbin­ dungselemente, die durch einfaches In-Berührung-Treten wirken, sind jeweils einstückig bzw. verbunden zu den Außenflächen der zwei Türen 20, 23 bereitgestellt. Diese Elemente, die sich an den Mitten der Türen befinden, sind beispielhaft magnetische Platten 60, 61, Klebstof­ fe oder andere analoge Systeme. Jede feststehende bzw. fixierte Platte bzw. Plakette an der Mitte einer Tür kann in Anlage gelangen bezüglich der anderen.
Die Einrichtung zur abschließenden bzw. endgültigen bzw. endseitigen Verriegelung des Einwegbehältnisses ist gebildet durch eine Ausbildung, die drei Löcher bzw. Öffnungen (bei 120°) umfaßt, den Flansch des Einwegbehältnisses durchdringend, drei Sack- bzw. Blindlö­ cher bzw. Bohrungen, die sich in der Dicke der Tür des Behältnisses in der Verlängerung der Löcher des Flansches erstrecken, sowie drei Splints oder dergleichen, die in das Loch des Flanschs 47 eingreifen. Ein solcher Splint verfügt über eine Länge, die größer ist als die Dicke des Flanschs des Einwegbehältnisses und springt äußerlich diesbezüglich, vor der Verwen­ dung, vor. Die erste Betätigungseinrichtung 50a umfaßt drei Elemente mit Nocken bzw. drei Nockenelemente, die schwenkbar (ebenfalls bei 120°) nahe des Randes des Entnahme- bzw. Sammlerausgangs installiert und betätigt sind durch Griffe 55. Die Nocken sind angepaßt und lokalisiert, um mit den Splinten bzw. Zapfen bzw. Bolzen wechselzuwirken.
Des weiteren umfaßt solch ein Einwegbehältnis eine anfängliche Verriegelungseinrichtung 56 für die ihr zugeordnete Tür, ausgebildet, um von zweiten Betätigungsmitteln 65a gehemmt zu werden, die an dem Ausgang befestigt bzw. diesbezüglich einstückig vorgesehen sind. Die anfängliche Verriegelungseinrichtung umfaßt eine Ausbildung mit drei Löchern bzw. Öff­ nungen, die den Flansch 47 eines solchen Einwegbehältnisses durchqueren bzw. durchdrin­ gen, drei Sack- bzw. Blindbohrungen, bzw. -löcher, die sich in der Dicke der Tür des Behält­ nisses erstrecken, und zwar in der Verlängerung der Löcher des Flansches, sowie Splints bzw. Zapfen bzw. Bolzen oder dergleichen, jeweils innerlich und äußerlich in Eingriff stehend hintereinander in jedem Paar von ausgerichteten Löchern bzw. Öffnungen. Vor der Verwen­ dung steht jeder Innenzapfen sowohl mit dem Flansch 47 als auch der Tür 23 in Eingriff, so daß das Einwegbehältnis, welches innerlich steril ist, hermetisch verschlossen ist. Jeder äuße­ re Bolzen bzw. Splint springt aus dem Flansch, vor der Verwendung, hervor. Die zweite Be­ tätigungseinrichtung 56a ist gebildet aus drei Nockenelementen, schwenkbar installiert am Rand des Ausgangs 14 und ausgebildet zur Wechselwirkung mit den entsprechenden äußeren Splinten bzw. Bolzen. Die Längen der inneren und äußeren Bolzen bzw. Zapfen bzw. Splinte sind derart, daß deren In-Berührung gesetzte Enden sich an der Schnittstelle des Flansches und der Tür anordnen, wenn die zweite Betätigungseinrichtung auf die äußeren Bolzen bzw. Splinte einwirkt.
Wie dargestellt (Fig. 3), sind die ersten und zweiten Betätigungsmittel bzw. -einrichtungen kombiniert. Jedes von einem Griff 55 betätigte Element umfaßt zwei Nocken, die die Betäti­ gung der Splinte bzw. Bolzen ermöglichen.
Wenn man einen Transfer durchführen möchte, ordnet man die Tür 23 des Behältnisses 22 in Berührung mit der Außenfläche 20 der schwenkbaren Tür an, wobei diese unter Einwirkung des Nonius 38 geschlossen ist. Die Situation ist also so, wie sie in Fig. 2 dargestellt ist. Eine erste Betätigung bzw. Einwirkung auf die drei Griffe 55 ermöglicht es, die Zapfen bzw. Splinte bzw. Bolzen der anfänglichen Verriegelungseinrichtung in solch einer Weise einzu­ drücken, daß die Tür 23 momentan von dem Flansch 47 gelöst ist. Sie verbleibt also an der schwenkbaren Tür befestigt. Sobald das Einwegbehältnis gefüllt ist, wird die schwenkbare Tür 20 erneut geschlossen, wonach die Griffe 55 in der anderen Richtung betätigt werden, um die Zapfen bzw. Stifte bzw. Splinte bzw. Bolzen der Endverriegelungseinrichtung bzw. der abschließenden Verriegelungseinrichtung einzudrücken, wodurch definitiv und hermetisch die Tür 23 bezüglich des Flansches 47 verriegelt bzw. verschlossen wird.
Die Fig. 6-10 zeigen unterschiedliche Phasen des Sterilisationsverfahrens.
In Fig. 6 werden die vorangehend in den Autoklav eingeführten Gegenstände sterilisiert. Während dieser Phase ist die schwenkbare Tür 20 offengelassen, innerlich des tubusartigen Abschnitts 16. Im Gegensatz hierzu ist die Verschlußplatte 25 enganliegend an dem Flansch vorgesehen. Demzufolge unterliegt die schwenkbare Tür selbst einer Sterilisationsbehandlung bezüglich ihrer zwei Flächen.
In Fig. 7 ist die schwenkbare Tür 20 erneut geschlossen, dank der Einwirkung des Nonius, wobei die Verschlußplatte 34 entfernt ist.
In Fig. 8 schließt man ein Einwegbehältnis 22 an den Flansch 18 an, vorgesehen, um sterili­ sierte Gegenstände aufzunehmen. In einem ersten Schritt werden die zwei Außenflächen der zwei Türen in Berührung gebracht, wodurch sie wechselseitig isoliert werden. Die anfängli­ che Verriegelungseinrichtung wird freigegeben bzw. geöffnet durch Eindrücken der Stifte bzw. Zapfen bzw. Splinte, wobei die schwenkbare Tür, die an die Tür des Einwegbehältnisses angekoppelt ist, unter Steuerung des Nonius geöffnet wird. Man kann nunmehr (Fig. 9) die Übertragung bzw. den Transfer der sterilisierten Gegenstände durchführen, die gesammelt sind in dem Einwegbehältnis 22.
Die Tür 20 wird erneut geschlossen durch Betätigung des Nonius, wobei die Endverriege­ lungseinrichtung betätigt wird. Ausgehend von diesem Moment, kann das Einwegbehältnis 22 von dem Ausgang 14 gelöst bzw. entfernt werden (Fig. 10), wobei die darin enthaltenen Ge­ genstände mittels des Behältnisses transferiert bzw. übertragen werden können, hin zu einem Lager- bzw. Verwendungsort.

Claims (9)

1. Autoklav-Sterilisationsanlage zum Sterilisieren von Gegenständen, umfassend ein Sterili­ sationsgehäuse, welches mit einem Ausgang 14 zum Entnehmen oder Sammeln von steri­ lisierten Gegenständen versehen ist, dadurch gekennzeichnet, daß der Sammler oder Entnahmeausgang mit einer steifen Verschlußplatte (25) ausgestattet ist, die beweglich vorgesehen und in der Lage ist, Drücken widerstehen zu können, die während eines Funk­ tions- oder Betriebszyklus zum Einsatz kommen, daß der Ausgang in an und für sich be­ kannter Weise mit einem ringförmigen Anschlußflansch (18) ausgestattet ist, welcher fest­ stehend ausgebildet und mit einer Tür (20) versehen ist, die sich nach innen öffnet, daß der Ausgang mit einer Verriegelungseinrichtung (27, 34) der Verschlußplatte an dem ring­ förmigen Anschlußflansch ausgestattet ist, um den Ausgang während eines Sterilisations­ zyklus, der bei offener Tür abläuft, zu sperren, und daß in an und für sich bekannter Weise der Ausgang mit einer Einrichtung zur Anwendung eines Sammelbehältnisses 22 ausge­ stattet ist, versehen mit einem ringförmigen Flansch 47, angepaßt, um in Anwendung zu gelangen gegen den Anschlußflansch, sowie mit einer angepaßten Tür, um sich Fläche gegen Fläche an die sich nach innen öffnende Tür anzupassen oder anzulegen.
2. Autoklav-Sterilisationsanlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die sich nach innen öffnende Tür durch einen gesteuerten Nonius (38) betätigt wird.
3. Autoklav-Sterilisationsanlage nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die steife Verschlußplatte (25) eine Spannschraube (30) umfaßt, die sich in einem Handha­ bungsgriff (32) fortsetzt, und daß ein Gegenstück (34) auf die Spannschraube aufge­ schraubt ist und mit Haken wechselwirkt, die entlang des Umrisses des ringförmigen An­ schlußflansches befestigt sind, und zwar einstückig oder verbunden mit dem Ausgang zum Sammeln oder Entnehmen von sterilisierten Gegenständen.
4. Autoklav-Sterilisationsanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeich­ net, daß ein vorgenanntes Sammelbehältnis (22) ein Einwegsammelbehältnis ist.
5. Autoklav-Sterilisationsanlage nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß solch ein Einwegsammelbehältnis, verwendet zum Extrahieren der Gegenstände, Endverriege­ lungsmittel (50) bezüglich der diesbezüglich zugeordneten Tür umfaßt, gesteuert durch eine erste Betätigungseinrichtung (50a), benachbart zu dem Sammler- oder Entnahmeaus­ gang installiert.
6. Autoklav-Sterilisationsanlage nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die End­ verriegelungseinrichtung eines solchen Einwegbehältnisses eine Ausgestaltung umfaßt, die zumindest ein Loch, welches den Flansch des Einwegbehältnisses durchquert, ein Blindloch, welches sich in der Dicke der Tür des Behältnisses in der Verlängerung des Loches des Flansches erstreckt, sowie einen Splint oder dergleichen umfaßt, in Eingriff stehend mit dem Loch des Flansches, und daß der Splint über eine Länge verfügt, welche größer ist als die Dicke des Flansches und äußerlich diesbezüglich, vor der Verwendung, vorspringt und daß die erste Betätigungseinrichtung ein Schwenk-Nocken-Element um­ faßt, installiert nahe zu dem Rand des Sammlerausgangs und angepaßt sowie lokalisiert zur Wechselwirkung mit dem Splint.
7. Autoklav-Sterilisationsanlage nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Ein­ wegbehältnis ferner eine anfängliche Verriegelungseinrichtung (65) bezüglich der zuge­ ordneten Tür umfaßt, ausgebildet, um von zweiten Betätigungsmitteln (65a) gehemmt zu werden, die einstückig zu dem Ausgang vorliegen oder diesbezüglich befestigt sind.
8. Autoklav-Sterilisationsanlage nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die an­ fängliche Verriegelungseinrichtung eine Ausbildung umfaßt, die zumindest ein Loch, welches den Flansch eines vorgenannten Einwegbehältnisses durchquert, ein Blindloch, welches sich in der Dicke der Tür des Behältnisses in der Verlängerung des Lochs des Flansches erstreckt, sowie Splinte oder dergleichen, jeweils innerlich und äußerlich nach­ einander in den Löchern in Eingriff stehend, umfaßt, wobei der innere Splint sowohl in dem Flansch als auch in der Tür in Eingriff steht, und wobei der äußere Splint aus dem Flansch, vor Verwendung, vorspringt, und daß die zweiten Betätigungsmittel oder die zweite Betätigungseinrichtung zumindest ein Schwenk-Nocken-Element umfaßt, instal­ liert an dem Rand des Ausgangs und angepaßt zur Wechselwirkung mit dem äußeren Splint, wobei die Längen der Splinte derart sind, daß deren in Berührung stehende Enden sich an der Schnittstelle des Flansches und der Tür anordnen, wenn die zweiten Betäti­ gungsmittel auf den äußeren Splint einwirken.
9. Autoklav-Sterilisationsanlage nach den Ansprüchen 6 und 8, dadurch gekennzeichnet, daß die ersten und die zweiten Betätigungsmittel oder -Einrichtungen kombiniert sind (Fig. 3).
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