DE10114978A1 - Autoklav-Sterilisationsanlage - Google Patents
Autoklav-SterilisationsanlageInfo
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Abstract
Erfindungsgemäß ist der Entnahmeausgang (14) mit einer steifen Verschlußplatte (25) ausgestattet, die beweglich ausgebildet und in der Lage ist, einem hohen Druck zu widerstehen, wobei der Ausgang ferner einen ringförmigen Anschlußflansch (18) umfaßt, ausgelegt zum Empfangen eines Sammlerbehältnisses, welches vorteilhafterweise vom Einwegtyp ist, wobei die Verschlußplatte die Öffnung des Flansches während des Sterilisationszyklus schließt.
Description
Die Erfindung betrifft eine Autoklav-Sterilisationsanlage zum Sterilisieren von Gegenständen,
wobei der Autoklav an und für sich einen Sammlerausgang für solche sterilisierten Gegen
stände umfaßt.
Die Erfindung betrifft insbesondere eine Verbesserung bezüglich dieses Sammel- bzw.
Sammlerausgangs.
Bei einer herkömmlichen Autoklav-Sterilisationsanlage ist der Ausgang zum Entnehmen der
Gegenstände bzw. der Sammlerausgang der sterilisierten Gegenstände während des gesamten
Sterilisationszyklus geschlossen. Die Tür, wie auch der Rest des Autoklavs ist ausgelegt, um
einer Temperatur in der Größenordnung von 140°C, einem Innendruck von 3-5 bar und einem
Unterdruck von etwa 1 bar widerstehen zu können. Da die Tür während der Sterilisation ge
schlossen ist, wird die Innenseite davon sterilisiert, jedoch nicht die Außenfläche bzw. die
externe Fläche davon. Demzufolge wird zum Entnehmen der sterilisierten Gegenstände unter
Vermeidung jeglichen Risikos der erneuten Kontaminierung durch In-Berührung-Treten mit
dem äußeren Milieu äußerlich des Gehäuses des Autoklaven eine Isolationseinrichtung bzw.
Schleuse vorgesehen, die den Sammler- bzw. Entnahmeaustritt der Gegenstände umgibt, wo
bei man in diese Isolationseinrichtung ein chemisches Sterilisationsmittel einspritzt (bei Um
gebungsdruck), um das Äußere der Tür zu sterilisieren, bevor man diese öffnet. Die Gegen
stände werden anschließend in der Isolationseinrichtung bzw. der Schleuse transferiert und
mittels einer Manschette von einem Benutzer gehandhabt, um in dichte und sterilisierte Be
hältnisse eingeführt zu werden.
Dieses Verfahren des Entnehmens bzw. Sammelns von sterilisierten Gegenständen ist schwie
rig durchzuführen und stellt einen Zeitverlust dar. Ferner ist eine Isolationseinrichtung bzw.
-schleuse erforderlich, die ein zusätzliches kostspieliges Gerät bildet, welches den Einsatz von
aktivem Sterilisationsgas bei Umgebungsdruck erfordert.
Des weiteren sind dichte Übergangsvorrichtungen bekannt zwischen zwei Einrichtungen, die
bezüglich der äußeren Umgebung bzw. des äußeren Milieus isoliert sind und zumindest zeit
weise auch ohne Berührung mit der äußeren Umgebung in Verbindung gebracht werden kön
nen. Das Prinzip solch einer Vorrichtung wurde beispielhaft beschrieben in der französischen
Patentanmeldung mit der Nr. 9407430, die von der Anmelderin am 07. Juni 1994 hinterlegt
wurde.
Solch eine Vorrichtung wurde prinzipiell entwickelt, um Übertragungsverfahren bei atmo
sphärischem Druck bzw. Umgebungsdruck durchführen zu können.
Die der Erfindung zugrundeliegende Idee besteht darin, eine Vorrichtung dieser Art in Ver
bindung mit anderen Elementen zu verwenden, die während des Sterilisationsverfahrens zum
Einsatz kommen, um den vorangehend angegebenen Drücken widerstehen zu können, wobei
die Gesamtheit es ermöglicht, auf die Isolationseinrichtung bzw. -schleuse zum Zeitpunkt der
Entnahme bzw. des Sammelns der Gegenstände nach der Sterilisation zu verzichten.
Im spezielleren betrifft die Erfindung eine Autoklav-Sterilisationsanlage bzw. eine Sterilisati
onsanlage mit einem Autoklav zum Sterilisieren von Gegenständen, umfassend ein Sterilisa
tionsgehäuse, welches mit einem Austritt zum Sammeln bzw. Entnehmen von sterilisierten
Gegenständen versehen ist, dadurch gekennzeichnet, daß der Entnahme- bzw. Sammleraus
gang bzw. -austritt mit einer steifen beweglichen Verschlußplatte bzw. -plättchen bzw.
-Innenhütchen ausgerüstet ist, die in der Lage ist, Drücken zu widerstehen, die während eines
Funktionszyklus zum Einsatz kommen, und daß der Austritt bzw. Ausgang in an und für sich
bekannter Weise mit einem ringförmigen Anschlußflansch versehen ist, welcher feststehend
und mit einer sich nach innen öffnenden Tür versehen ist, und daß der Ausgang mit einer Ver
riegelungseinrichtung der Verschlußplatte bzw. Tellerplatte an dem ringförmigen Anschluß
flansch versehen ist, um den Ausgang während eines Sterilisationszyklus, der bei geöffneter
Tür stattfindet, zu verschließen bzw. zu sperren, und daß in an und für sich bekannter Weise
der Ausgang mit einer Einrichtung zur Anwendung eines Sammelbehälters ausgestattet ist,
der mit einem steifen ringförmigen Flansch versehen ist, welcher angepaßt ist, um anwendbar
zu sein gegen den Anschlußflansch, sowie mit einer Tür, die ausgelegt ist, um Fläche gegen
Fläche an die sich nach innen öffnende Tür angebracht bzw. in Anlage gebracht zu werden.
Die sich nach innen öffnende Tür wird somit während des Sterilisationszyklus offengelassen,
wobei es die steife Verschlußplatte bzw. -scheibe ist, die während dieser Periode die hohen
Drücke oder den Unterdruck aushält bzw. diesen widersteht. Am Ende des Sterilisationszy
klus, wenn der Innendruck des Autoklavs zurückgebracht wurde auf Umgebungsdruck, wird
die Tür erneut geschlossen, die steife Verschlußplatte wird demontiert, und man befestigt am
ringförmigen Anschlußflansch ein vorangenanntes Sammler- bzw. Entnahmebehältnis, z. B.
von der Art, wie beschrieben in der vorangehend genannten französischen Patentanmeldung.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform umfaßt die steife Verschlußplatte eine Spann
schraube, die durch einen Handhabungsgriff verlängert ist, während ein Gegenstück auf die
Spannschraube geschraubt ist. Das Gegenstück umfaßt drei Schenkel, die mit Haken wech
selwirken, welche entlang des Umrisses des ringförmigen Anschlußflansches befestigt sind,
und zwar verbunden bzw. einstückig bezüglich des Ausgangs zur Entnahme bzw. zum Sam
meln der sterilisierten Gegenstände.
Vorteilhafterweise kann ein Entnahme- bzw. Sammlerbehältnis der vorgenannten Art ein
Einwegbehältnis sein, welches an und für sich bekannt und beispielhaft in der vorgenannten
Patentanmeldung beschrieben ist.
Die Erfindung wird besser verstanden und weitere Vorteile derselben werden deutlicher im
Lichte der folgenden Beschreibung einer Autoklav-Sterilisationsanlage entsprechend den
Prinzipien der Erfindung, wobei diese Beschreibung lediglich beispielhaft angegeben wird
und auf die beiliegenden Zeichnungen Bezug nimmt, in welchen gilt:
Fig. 1 ist eine schematische Aufrißansicht einer Autoklav-Sterilisationsanlage, die erfin
dungsgemäß ausgestattet ist.
Fig. 2 ist eine Detail-Schnittansicht im vergrößerten Maßstab des Ausgabe- bzw. Entnahme-
bzw. Sammleraustritts für sterilisierte Gegenstände in einer Anschlußphase mit einem Ein
weg-Sammlerbehältnis.
Fig. 3 zeigt den Anschlußflansch des Sammlerausgangs.
Fig. 4 zeigt denselben ringförmigen Anschlußflansch, versehen mit der schwenkbaren, sich
nach innen öffnenden Tür, wobei die Anordnung von innen gesehen dargestellt ist.
Fig. 5 ist eine perspektivische Ansicht der steifen Verschlußplatte.
Die Fig. 6 bis 10 sind schematische Detailansichten, die unterschiedliche sukzessive Phasen
des Sterilisationsverfahrens und des Entnehmens bzw. Sammelns von Gegenständen nach
Behandlung darstellen.
Unter anfänglicher Bezugnahme auf die Fig. 1-5 ist eine Autoklav-Sterilisationsanlage 11
gezeigt. Der Autoklav umfaßt ein dichtes Gehäuse 12, umfassend eine Beschickungstür 13
zum Einführen von zu behandelnden Gegenständen und einen Entnahme- bzw. Sammleraus
gang 14 für sterilisierte Gegenstände. Die Erfindung betrifft insbesondere die Struktur des
Austritts bzw. Ausgangs. Dieser ist am Ende eines rohrförmigen Abschnitts 16 ausgebildet,
vorspringend angebracht an der Flanke des Autoklavs. Der Ausgang ist mit einem ringförmi
gen Anschlußflansch 18 ausgestattet, der feststehend mit einer Tür 20 versehen ist, die sich
schwenkbar nach innen öfthet. Diese Tür hat als wesentliche Funktion, den Transfer bzw. die.
Übertragung von sterilisierten Gegenständen hin zu einem Einwegbehältnis 22 sicherzustel
len, welches wiederum eine Tür 23 umfaßt, welche in der Lage ist, an die schwenkbare Tür
während eines Transferverfahrens angekoppelt zu werden, welches später beschrieben wird.
Die schwenkbare Tür muß nicht derart ausgelegt sein, daß sie hohen Drücken widerstehen
kann.
Die Sterilisationsanlage wird jedoch vervollständigt von einer steifen Verschlußplatte bzw.
-scheibe, bzw. -tellerscheibe 25, die beweglich ist, in Fig. 5 dargestellt, und Drücken wider
stehen kann, die zum Einsatz kommen während eines Funktions- bzw. Betriebszyklus des
Autoklavs. Der Ausgang 14 ist mit einer Verriegelungseinrichtung 27 versehen, um die Ver
schlußplatte an dem ringförmigen Anschlußflansch festzulegen, und zwar zum Verschließen
bzw. Sperren des Austritts bzw. Ausgangs während eines Sterilisationszyklus, der bei offener
Tür stattfindet.
Somit umfaßt die steife Verschlußplatte 25 eine kreisförmige Platte 28, die die Öffnung des
Flanschs 18 sperrt bzw. schließt (siehe Fig. 6). Eine Spannschraube 30 ist an der Mitte dieser
Platte befestigt. Insbesondere endet die Schraube an ihrem Ende in einer Scheibe bzw. Beilag
scheibe (in Fig. 5 nicht dargestellt); die eingeschlossen ist in einem Hohlraum, der in der
Mitte der Platte ausgebildet ist. Am anderen Ende ist die Spannschraube mit einem Handha
bungsgriff 32 verbunden bzw. diesbezüglich einstückig ausgebildet, sowie mit einem Gegen
stück 34, welches mit drei Schenkeln bzw. Armen 35 versehen und auf die Spannschraube
aufgeschraubt ist. Die Schenkel wechselwirken mit Haken 36, die entlang des Umrisses des
ringförmigen Anschlußflansches 18 befestigt sind, und zwar verbunden mit bzw. einstückig
zu dem Entnahme- bzw. Sammlerausgang für sterilisierte Gegenstände.
Andererseits wird die Tür 20, die sich nach innen öffnet, d. h. die schwenkbar ist hin zum In
neren des Abschnitts 16, durch einen Steuernonius 38 betätigt. Wie man es in Fig. 4 erkennen
kann, ist die Tür 20 innerlich an einer Stütze 40 befestigt, welche mit einer Welle 41 verbun
den bzw. diesbezüglich einstückig ausgebildet ist, die drehbar montiert ist und deren eines
Ende äußerlich des tubusartigen bzw. rohrförmigen Abschnitts 16 benachbart des Ausgangs
vorspringt. Der Nonius 38 ist an dieses Wellenende unter Zwischenschaltung eines Pleuels
bzw. einer Kopplungsstange 42 gekoppelt. Die Versetzung des Schafts des Nonius veranlaßt
somit ein Verschwenken des Pleuels und der Welle, wodurch das Öffnen oder das Schließen
der Tür 20 veranlaßt wird. Der Verschluß wird bestätigt durch drei Nocken 45, die mit äußer
lich am Rand des Flanschs ausgebildeten Handhabungsgriffen verbunden bzw. diesbezüglich
einstückig ausgebildet sind.
Der Entnahme- bzw. Sammlerausgang 14 für sterilisierte Gegenstände ist ausgestattet mit
einer Einrichtung zur Anwendung eines Sammler- bzw. Entnahmebehältnisses 22, welches
mit einem steifen, ringförmigen Flansch 47 versehen ist, angepaßt, um in Anwendung bzw.
Anlage zu gelangen gegen den Anschlußflansch 18. Die Einrichtung zur Anwendung des Be
hältnisses ist z. B. ähnlich zu den beschriebenen Mitteln gemäß der vorgenannten französi
schen Patentanmeldung Nr. 9407430. Ein solches Sammlerbehältnis ist vorteilhafterweise ein
Einwegbehältnis; die Tür 23 ist ausgebildet, um Fläche gegen Fläche bzw. flächenmäßig in
Anlage zu geraten bzw. sich anzupassen an die Tür 20, die sich nach innen öffnet, während
sich diese in der in Fig. 4 gezeigten Position befindet.
Gemäß einem an und für sich bekannten, jedoch vorteilhaften Merkmal, verwendet im Rah
men der Erfindung umfaßt, ein solches Einwegbehältnis, verwendet zum Sammeln bzw. zum
Entnehmen von Gegenständen, eine endseitige Verriegelungseinrichtung 50 für die ihr zuge
ordnete Tür, gesteuert durch eine erste Betätigungseinrichtung 50a, die benachbart des
Sammler- bzw. Entnahmeausgangs installiert ist. Diese erste Betätigungseinrichtung ist gebil
det durch Nocken, die beweglich innerlich des Flansches 18 vorliegen und durch Griffe 55
betätigt sind. Das System ist ausgelegt, um den Zusammenbau bzw. die Montage und die
Trennung der Türen sowie das In-Verbindung-Setzen von zwei Geräten unter Vermeidung
jeglicher Berührung des Inhalts in dem einen oder dem anderen Gerät mit dem umgebenden
Milieu bzw. der äußeren Umgebung zu verwalten. Somit sind die zwei Türen mit Montage
mitteln versehen, die wechselwirken, so daß es ermöglicht ist, die eine gegen die andere in
hermetischer Weise anzuordnen bzw. zusammenzubauen, um wechselseitig deren Außenflä
chen zu isolieren. Die Tür 20, die den Ausgang des Autoklavs ausstattet, ist mit einer ring
förmigen Dichtung 57 aus Elastomermaterial versehen, an welche ein vorspringender Außen
rand der Tür 23 des Einwegbehältnisses gelangt bzw. Anwendung findet. Dieser Rand ist an
seiner Peripherie mit einer ringförmigen Dichtung 58 versehen, die in Anlage gelangt an den
Rand des Flansches, und zwar in unmittelbarer Nachbarschaft zu der Dichtung 57. Verbin
dungselemente, die durch einfaches In-Berührung-Treten wirken, sind jeweils einstückig bzw.
verbunden zu den Außenflächen der zwei Türen 20, 23 bereitgestellt. Diese Elemente, die
sich an den Mitten der Türen befinden, sind beispielhaft magnetische Platten 60, 61, Klebstof
fe oder andere analoge Systeme. Jede feststehende bzw. fixierte Platte bzw. Plakette an der
Mitte einer Tür kann in Anlage gelangen bezüglich der anderen.
Die Einrichtung zur abschließenden bzw. endgültigen bzw. endseitigen Verriegelung des
Einwegbehältnisses ist gebildet durch eine Ausbildung, die drei Löcher bzw. Öffnungen (bei
120°) umfaßt, den Flansch des Einwegbehältnisses durchdringend, drei Sack- bzw. Blindlö
cher bzw. Bohrungen, die sich in der Dicke der Tür des Behältnisses in der Verlängerung der
Löcher des Flansches erstrecken, sowie drei Splints oder dergleichen, die in das Loch des
Flanschs 47 eingreifen. Ein solcher Splint verfügt über eine Länge, die größer ist als die Dicke
des Flanschs des Einwegbehältnisses und springt äußerlich diesbezüglich, vor der Verwen
dung, vor. Die erste Betätigungseinrichtung 50a umfaßt drei Elemente mit Nocken bzw. drei
Nockenelemente, die schwenkbar (ebenfalls bei 120°) nahe des Randes des Entnahme- bzw.
Sammlerausgangs installiert und betätigt sind durch Griffe 55. Die Nocken sind angepaßt und
lokalisiert, um mit den Splinten bzw. Zapfen bzw. Bolzen wechselzuwirken.
Des weiteren umfaßt solch ein Einwegbehältnis eine anfängliche Verriegelungseinrichtung 56
für die ihr zugeordnete Tür, ausgebildet, um von zweiten Betätigungsmitteln 65a gehemmt zu
werden, die an dem Ausgang befestigt bzw. diesbezüglich einstückig vorgesehen sind. Die
anfängliche Verriegelungseinrichtung umfaßt eine Ausbildung mit drei Löchern bzw. Öff
nungen, die den Flansch 47 eines solchen Einwegbehältnisses durchqueren bzw. durchdrin
gen, drei Sack- bzw. Blindbohrungen, bzw. -löcher, die sich in der Dicke der Tür des Behält
nisses erstrecken, und zwar in der Verlängerung der Löcher des Flansches, sowie Splints bzw.
Zapfen bzw. Bolzen oder dergleichen, jeweils innerlich und äußerlich in Eingriff stehend
hintereinander in jedem Paar von ausgerichteten Löchern bzw. Öffnungen. Vor der Verwen
dung steht jeder Innenzapfen sowohl mit dem Flansch 47 als auch der Tür 23 in Eingriff, so
daß das Einwegbehältnis, welches innerlich steril ist, hermetisch verschlossen ist. Jeder äuße
re Bolzen bzw. Splint springt aus dem Flansch, vor der Verwendung, hervor. Die zweite Be
tätigungseinrichtung 56a ist gebildet aus drei Nockenelementen, schwenkbar installiert am
Rand des Ausgangs 14 und ausgebildet zur Wechselwirkung mit den entsprechenden äußeren
Splinten bzw. Bolzen. Die Längen der inneren und äußeren Bolzen bzw. Zapfen bzw. Splinte
sind derart, daß deren In-Berührung gesetzte Enden sich an der Schnittstelle des Flansches
und der Tür anordnen, wenn die zweite Betätigungseinrichtung auf die äußeren Bolzen bzw.
Splinte einwirkt.
Wie dargestellt (Fig. 3), sind die ersten und zweiten Betätigungsmittel bzw. -einrichtungen
kombiniert. Jedes von einem Griff 55 betätigte Element umfaßt zwei Nocken, die die Betäti
gung der Splinte bzw. Bolzen ermöglichen.
Wenn man einen Transfer durchführen möchte, ordnet man die Tür 23 des Behältnisses 22 in
Berührung mit der Außenfläche 20 der schwenkbaren Tür an, wobei diese unter Einwirkung
des Nonius 38 geschlossen ist. Die Situation ist also so, wie sie in Fig. 2 dargestellt ist. Eine
erste Betätigung bzw. Einwirkung auf die drei Griffe 55 ermöglicht es, die Zapfen bzw.
Splinte bzw. Bolzen der anfänglichen Verriegelungseinrichtung in solch einer Weise einzu
drücken, daß die Tür 23 momentan von dem Flansch 47 gelöst ist. Sie verbleibt also an der
schwenkbaren Tür befestigt. Sobald das Einwegbehältnis gefüllt ist, wird die schwenkbare
Tür 20 erneut geschlossen, wonach die Griffe 55 in der anderen Richtung betätigt werden, um
die Zapfen bzw. Stifte bzw. Splinte bzw. Bolzen der Endverriegelungseinrichtung bzw. der
abschließenden Verriegelungseinrichtung einzudrücken, wodurch definitiv und hermetisch die
Tür 23 bezüglich des Flansches 47 verriegelt bzw. verschlossen wird.
Die Fig. 6-10 zeigen unterschiedliche Phasen des Sterilisationsverfahrens.
In Fig. 6 werden die vorangehend in den Autoklav eingeführten Gegenstände sterilisiert.
Während dieser Phase ist die schwenkbare Tür 20 offengelassen, innerlich des tubusartigen
Abschnitts 16. Im Gegensatz hierzu ist die Verschlußplatte 25 enganliegend an dem Flansch
vorgesehen. Demzufolge unterliegt die schwenkbare Tür selbst einer Sterilisationsbehandlung
bezüglich ihrer zwei Flächen.
In Fig. 7 ist die schwenkbare Tür 20 erneut geschlossen, dank der Einwirkung des Nonius,
wobei die Verschlußplatte 34 entfernt ist.
In Fig. 8 schließt man ein Einwegbehältnis 22 an den Flansch 18 an, vorgesehen, um sterili
sierte Gegenstände aufzunehmen. In einem ersten Schritt werden die zwei Außenflächen der
zwei Türen in Berührung gebracht, wodurch sie wechselseitig isoliert werden. Die anfängli
che Verriegelungseinrichtung wird freigegeben bzw. geöffnet durch Eindrücken der Stifte
bzw. Zapfen bzw. Splinte, wobei die schwenkbare Tür, die an die Tür des Einwegbehältnisses
angekoppelt ist, unter Steuerung des Nonius geöffnet wird. Man kann nunmehr (Fig. 9) die
Übertragung bzw. den Transfer der sterilisierten Gegenstände durchführen, die gesammelt
sind in dem Einwegbehältnis 22.
Die Tür 20 wird erneut geschlossen durch Betätigung des Nonius, wobei die Endverriege
lungseinrichtung betätigt wird. Ausgehend von diesem Moment, kann das Einwegbehältnis 22
von dem Ausgang 14 gelöst bzw. entfernt werden (Fig. 10), wobei die darin enthaltenen Ge
genstände mittels des Behältnisses transferiert bzw. übertragen werden können, hin zu einem
Lager- bzw. Verwendungsort.
Claims (9)
1. Autoklav-Sterilisationsanlage zum Sterilisieren von Gegenständen, umfassend ein Sterili
sationsgehäuse, welches mit einem Ausgang 14 zum Entnehmen oder Sammeln von steri
lisierten Gegenständen versehen ist, dadurch gekennzeichnet, daß der Sammler oder
Entnahmeausgang mit einer steifen Verschlußplatte (25) ausgestattet ist, die beweglich
vorgesehen und in der Lage ist, Drücken widerstehen zu können, die während eines Funk
tions- oder Betriebszyklus zum Einsatz kommen, daß der Ausgang in an und für sich be
kannter Weise mit einem ringförmigen Anschlußflansch (18) ausgestattet ist, welcher fest
stehend ausgebildet und mit einer Tür (20) versehen ist, die sich nach innen öffnet, daß
der Ausgang mit einer Verriegelungseinrichtung (27, 34) der Verschlußplatte an dem ring
förmigen Anschlußflansch ausgestattet ist, um den Ausgang während eines Sterilisations
zyklus, der bei offener Tür abläuft, zu sperren, und daß in an und für sich bekannter Weise
der Ausgang mit einer Einrichtung zur Anwendung eines Sammelbehältnisses 22 ausge
stattet ist, versehen mit einem ringförmigen Flansch 47, angepaßt, um in Anwendung zu
gelangen gegen den Anschlußflansch, sowie mit einer angepaßten Tür, um sich Fläche
gegen Fläche an die sich nach innen öffnende Tür anzupassen oder anzulegen.
2. Autoklav-Sterilisationsanlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die sich
nach innen öffnende Tür durch einen gesteuerten Nonius (38) betätigt wird.
3. Autoklav-Sterilisationsanlage nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die
steife Verschlußplatte (25) eine Spannschraube (30) umfaßt, die sich in einem Handha
bungsgriff (32) fortsetzt, und daß ein Gegenstück (34) auf die Spannschraube aufge
schraubt ist und mit Haken wechselwirkt, die entlang des Umrisses des ringförmigen An
schlußflansches befestigt sind, und zwar einstückig oder verbunden mit dem Ausgang
zum Sammeln oder Entnehmen von sterilisierten Gegenständen.
4. Autoklav-Sterilisationsanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeich
net, daß ein vorgenanntes Sammelbehältnis (22) ein Einwegsammelbehältnis ist.
5. Autoklav-Sterilisationsanlage nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß solch ein
Einwegsammelbehältnis, verwendet zum Extrahieren der Gegenstände, Endverriege
lungsmittel (50) bezüglich der diesbezüglich zugeordneten Tür umfaßt, gesteuert durch
eine erste Betätigungseinrichtung (50a), benachbart zu dem Sammler- oder Entnahmeaus
gang installiert.
6. Autoklav-Sterilisationsanlage nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die End
verriegelungseinrichtung eines solchen Einwegbehältnisses eine Ausgestaltung umfaßt,
die zumindest ein Loch, welches den Flansch des Einwegbehältnisses durchquert, ein
Blindloch, welches sich in der Dicke der Tür des Behältnisses in der Verlängerung des
Loches des Flansches erstreckt, sowie einen Splint oder dergleichen umfaßt, in Eingriff
stehend mit dem Loch des Flansches, und daß der Splint über eine Länge verfügt, welche
größer ist als die Dicke des Flansches und äußerlich diesbezüglich, vor der Verwendung,
vorspringt und daß die erste Betätigungseinrichtung ein Schwenk-Nocken-Element um
faßt, installiert nahe zu dem Rand des Sammlerausgangs und angepaßt sowie lokalisiert
zur Wechselwirkung mit dem Splint.
7. Autoklav-Sterilisationsanlage nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Ein
wegbehältnis ferner eine anfängliche Verriegelungseinrichtung (65) bezüglich der zuge
ordneten Tür umfaßt, ausgebildet, um von zweiten Betätigungsmitteln (65a) gehemmt zu
werden, die einstückig zu dem Ausgang vorliegen oder diesbezüglich befestigt sind.
8. Autoklav-Sterilisationsanlage nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die an
fängliche Verriegelungseinrichtung eine Ausbildung umfaßt, die zumindest ein Loch,
welches den Flansch eines vorgenannten Einwegbehältnisses durchquert, ein Blindloch,
welches sich in der Dicke der Tür des Behältnisses in der Verlängerung des Lochs des
Flansches erstreckt, sowie Splinte oder dergleichen, jeweils innerlich und äußerlich nach
einander in den Löchern in Eingriff stehend, umfaßt, wobei der innere Splint sowohl in
dem Flansch als auch in der Tür in Eingriff steht, und wobei der äußere Splint aus dem
Flansch, vor Verwendung, vorspringt, und daß die zweiten Betätigungsmittel oder die
zweite Betätigungseinrichtung zumindest ein Schwenk-Nocken-Element umfaßt, instal
liert an dem Rand des Ausgangs und angepaßt zur Wechselwirkung mit dem äußeren
Splint, wobei die Längen der Splinte derart sind, daß deren in Berührung stehende Enden
sich an der Schnittstelle des Flansches und der Tür anordnen, wenn die zweiten Betäti
gungsmittel auf den äußeren Splint einwirken.
9. Autoklav-Sterilisationsanlage nach den Ansprüchen 6 und 8, dadurch gekennzeichnet,
daß die ersten und die zweiten Betätigungsmittel oder -Einrichtungen kombiniert sind
(Fig. 3).
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