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Die
Erfindung betrifft einen Verbrennungsmotor mit einem in einem vorzugsweise
zylinderförmigen
Hohlraum hin- und herschiebbar angeordneten Kolben, insbesondere
Hubkolben, wobei der Kolben und der Hohlraum einen Brennraum definieren und
wobei der Kolben mit einer Welle, insbesondere Kurbelwelle, zum
Antreiben der Welle gekoppelt ist.
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Verbrennungsmotoren
der eingangs genannten Art sind aus der Praxis bekannt und existieren
in den unterschiedlichsten Ausführungsformen. Die
bekannten Motoren werden mit beliebigen Treibstoffen wie beispielsweise
Benzin oder Diesel oder auch alternativen Treibstoffen betrieben.
Die bekannten Motoren finden ihre Anwendung beispielsweise im Kraftfahrzeugbereich.
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Die
Energie- bzw. Wirkarbeitsausnutzung von solchen Verbrennungsmotoren
ist durch die bisher übliche
technische Konstruktion begrenzt. Die limitierenden Faktoren sind
dabei die konstruktiv vorgegebene Leistungs- und Drehmomentabgabe.
Die Leistungsabgabe P und das Drehmoment D können ohne Berücksichtigung
des brennraumabhängigen und
drehzahlabhängigen
Einflusses auf die chemischen Transport- und Reaktionsphänomene der Treibstoffverbrennung
annähernd
durch die einfachen Beziehungen zwischen den Konstruktionsparametern
wie beispielsweise wirksame Hubkolbenfläche FK,
Hublänge
l, Kurbelwellendrehzahl n, Kurbelwellenexzentrizität d und
mittlerer Arbeitsdruck pm beschrieben werden.
Das Hubraumvolumen VH berechnet sich wie
folgt: VH = FK l,
wobei P = K, FK l n pm und
D = K2 pm FK d. Insbesondere steht die Kolbengeschwindigkeit
vK mit der Kurbelwellendrehzahl n, der Kurbelwellenexzentrizität d und
der Hublänge
l in der folgenden Beziehung: vKmax = K3 l n d. K1, K2 und K3 sind geeignete
Proportionalitätsfaktoren.
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Die
Energie- bzw. Leistungsbilanz von Hubkolbenverbrennungsmotoren gegenwärtiger moderner
Konstruktionen spaltet sich im Mittel auf in 30% Motoren-Wirkarbeitsleistungsausbeute,
10% Reibungsarbeitsleistungs- und Pumparbeitsleistungs-Verluste,
35% Verbrennungsgas-Expansionsarbeitsleistungsverluste – Auspuffverluste – und 25% Wärmeleistungsabfuhr
durch Kühlung.
Dabei gilt die einfache Anschauung, dass die Leistungsabgabe und
Drehmomentabgabe durch die thermische und mechanische Belastbarkeit
der Motorenkonstruktion begrenzt ist.
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Im
Folgenden sind die zwei begrenzenden Hauptfaktoren dargelegt:
- a) Hierbei handelt es sich zunächst um
die maximal mögliche
Kühlung
bzw. Wärmemengenabfuhr von
den Verbrennungsraumoberflächen.
Eine ungenügende
Wärmeabfuhr
führt zur
Ermüdung
und Zerstörung
der Konstruktionsmaterialien und zwar vor allem an den Zylinderköpfen bzw.
den Einlass- und Auslasskanal- und Ventilkonstruktionen und an der
Hubkolben-Verbrennungsraumoberfläche.
- b) Als zweiter Hauptfaktor ist die Gleit- bzw. Schmiermittelbeständigkeit
von Bedeutung. Eine zu hohe Kolbenhubgeschwindigkeit führt zum
Abriss des Gleit- bzw.
Schmiermittelfilms zwischen den Zylinderlaufbuchsen und den Hubkolben
und damit zur Zerstörung
der Gleitflächen.
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Diese
beiden Hauptbeschränkungen
bisheriger Motorenkonstruktionen beschränken auch den thermodynamischen
Wirkungsgrad η =
(T2 – T1)/T2. Dies liegt
einerseits an der kühlleistungsabhängigen und
von der Wärmeverträglichkeit
des Konstruktionsmaterials abhängigen
maximalen Arbeitstemperatur T2 des Arbeitsmediums
bzw. der Verbrennungsgasatmosphäre
bei maximaler Kompression bzw. maximalem Druck der Verbrennungsgase.
Andererseits liegt dies an der minimalen Arbeitstemperatur T1 der Verbrennungsgasatmosphäre bei maximaler
Gasexpansion im Brennraum.
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Dabei
steht der thermodynamische Wirkungsgrad n aufgrund der minimalen
Arbeitstemperatur T1 in umgekehrter Beziehung
zur Arbeitsleistungsausbeute ΔP
= Δ(pm VH) des Motors,
denn eine möglichst
niedrige minimale Arbeitstemperatur T1 bedingt
eine möglichst
große
Gasarbeitsexpansion und somit eine große Kolbenhublänge, was
wiederum die Drehzahl n des Motors und damit die Leistungsausbeute
beschränkt,
um nicht die kritische maximale Kolbenhubgeschwindigkeit vKmax zum Gleitfilmabriss zu überschreiten.
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Eine
alternative, einfache Vergrößerung der wirksamen
Hubkolbenfläche
bei konstant gehaltenem Hubraumvolumen bzw. Hohlraumvolumen zur Herabsetzung
der Kolbenhubgeschwindigkeit bzw. zur dann möglichen Erhöhung der Drehzahl und Steigerung
der Leistungsausbeute bis zur kritischen Kolbenhubgeschwindigkeit
ist nur bis zu einer gewissen Grenze möglich, da dann andere beschränkende Probleme,
wie beispielsweise Baugrößeneinschränkungen
des Motors, zu große
bewegte Kolbenmassen bzw. zu große Beschleunigungsarbeitsleistungsverluste,
Probleme der Verbrennungsraumgeometrie mit Einfluss auf die Verbrennung,
zu kleine Brennraumkühloberflächen im
Verhältnis
zum Brennraumvolumen und andere Probleme auftreten. Bei bisherigen
modernen Hubkolbenverbrennungsmotoren ist das Verhältnis zwischen
Kolbenhublänge
und Durchmesser der wirksamen Kolbenfläche mit dem ungefähren Verhältnis von
quasi 1:1 bereits optimiert und ausgereizt.
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Als
entfernter Stand der Technik sind Hubkolben-Verbrennungsmotoren
bekannt, bei denen die Arbeitshubkolben in beweglichen Hülsen laufen,
die als Steuerschieber bei Einlass- und Auslassschlitzen zum Einlass
von Treibstoffgasgemisch und zum Auslass von Verbrennungsgasen dienen.
Die zwei bekanntesten Konstruktionen von Charles Y. Knight oder
Peter Burt zusammen mit James MC.Collum bestehen dabei aus zwei
gegeneinander und ineinander laufenden zylindrischen Hülsen, die
mit der halben Kurbelwellendrehzahl über eine separate Exzenterwelle
angetrieben geradlinig auf- und abschwingen und Schwingschieber
bzw. Rohrschieber genannt werden. Im Falle von Burt und MC.Collum
besteht die Konstruktion insbesondere aus einer einzigen zylindrischen
Hülse,
die eine kombinierte Hub- und Drehbewegung ausführt und von einer senkrecht zur
Hubbewegung ausgerichteten Exzenterwelle direkt angetrieben ist.
Aufgrund der Bedingung, dass für
diese Konstruktionen die halbe Kurbelwellendrehzahl zum Antrieb
nötig ist,
können
die bewegten Hülsen
nicht direkt von der Kurbelwelle angetrieben werden.
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Beiden
Konstruktionen ist gemeinsam, dass die Steuerwirkung nur durch zwei
separate überlagerte
Bewegungen, also z. B. durch die gegenläufige Einzelbewegung jedes „Knight-Schwingschiebers" oder durch die überlagerte
Hub- und Drehbewegung des Drehschiebers von Burt und MC.Collum,
erreicht werden kann. Diese bekannten Konstruktionen von bewegten
Hülsen,
in denen sich der Arbeitskolben bewegt, dienen ausschließlich der
Motorsteuerung und nicht der Erhöhung
der maximal möglichen
Kolbenhubgeschwindigkeit. Ihre Funktionsweise reduziert sogar die
maximal mögliche
Kolbenhubgeschwindigkeit, da die Hülsenbewegung zeitweise sogar
der Hubkolbenbewegung entgegengerichtet ist und nicht mit ihr in
Phase verläuft.
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Des
Weiteren ist aus der
DE
261 433 A eine Zweitaktexplosionskraftmaschine mit einem
den Arbeitszylinder auskleidenden, steuernden Rohrschieber bekannt.
Bei dieser Maschine wird nach Verdrängung der Abgase durch die
vom Kolbenansatz nur wenig verdichtete Ladung und nach Schluss der
Auspuffkanäle
eine weitere Lademenge durch den hochgehenden Kolbenansatz in den
Zylinder gedrückt. Dadurch
wächst
die in dem Zylinderraum herrschende Spannung bis zum Schluss der
Eintrittskanäle, worauf
in bekannter Weise die weitere Verdichtung der Ladung im Zylinderraum
durch den Arbeitskolben fortgesetzt wird.
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Weiterhin
ist aus der
US 2 010
289 A eins Verbrennungskraftmaschine mit einem Zylinder
bekannt, der einen darin angeordneten hohlen Kolben aufweist. In
dem hohlen Kolben ist ein zweiter Kolben verschiebbar angeordnet.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, einen Verbrennungsmotor
der eingangs genannten Art anzugeben, bei dem die Arbeitsleistung
und Drehmomentabgabe erhöht
sind.
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Erfindungsgemäß wird die
voranstehende Aufgabe durch einen Verbrennungsmotor mit den Merkmalen
des Patentanspruchs 1 gelöst.
Danach ist der Verbrennungsmotor derart ausgestaltet, dass zwischen
dem Kolben und der Innenwandung des Hohlraums mindestens eine in
dem Hohlraum hin- und herschiebbare Büchse angeordnet ist und dass die
Büchse
oder die Büchsen
derart mit der Welle gekoppelt ist oder sind, dass die Büchse oder
die Büchsen
durch die Welle mit einer Maximalgeschwindigkeit relativ zum Hohlraum
angetrieben ist oder sind, die geringer ist als die Maximalgeschwindigkeit
des Kolbens relativ zum Hohlraum, und dass sich die Büchse oder
die Büchsen
und der Kolben im Wesentlichen in Phase bewegen.
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In
erfindungsgemäßer Weise
ist hier ein neues Arbeitsprinzip eines Verbrennungsmotors bereitgestellt,
das die obige Aufgabe auf überraschend
einfache Weise löst.
Dabei wird der Kolben nicht wie bisher üblich in zum Motorblock hin
festen Laufbüchsen geführt. Vielmehr
ist der Kolben in einer bewegten Büchse geführt, um die bisher maximal
zulässige Kolbenhubgeschwindigkeit
bzw. die zulässige
Kolbenhublänge
und folglich den thermodynamischen Wirkungsgrad wesentlich zu steigern.
Die bewegte Büchse
bzw. die bewegten Büchsen
werden in dem Hohlraum geführt.
Dabei ist wesentlich, dass die Büchse
oder die Büchsen
derart mit der Welle gekoppelt ist oder sind, dass die Büchse oder
die Büchsen durch
die Welle mit einer maximalen Geschwindigkeit relativ zum Hohlraum angetrieben
ist oder sind, die geringer ist als die Maximalgeschwindigkeit des
Kolbens relativ zum Hohlraum. Hierdurch lässt sich die Geschwindigkeit
des Kolbens relativ zum Hohlraum gegenüber bekannten Konstruktion
steigern, ohne dass Schmierungsdefizite auftreten können. Sämtliche
relativ zueinander bewegten Teile bewegen sich mit einer Maximalgeschwindigkeit
zueinander, die unterhalb einer Geschwindigkeit liegt, bei welcher Schmierungsprobleme
auftreten können.
Die Kolbengeschwindigkeit wird mittels der Büchse oder der Büchsen quasi
auf eine höhere
Geschwindigkeit als üblich
transformiert. Um keine übermäßigen Relativgeschwindigkeiten
der bewegten Teile zueinander zu erzeugen, bewegen sich die Büchse oder
die Büchsen
und der Kolben im Wesentlichen in Phase zueinander.
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Durch
diese spezielle Konstruktion ist ein Verbrennungsmotor und ganz
allgemein eine Wärmekraftmaschine
bereitgestellt, bei der das bisher erreichbare Leistungs- und Drehmomentabgabemaß gesteigert
ist oder alternativ ein wesentlich geringerer Treibstoffverbrauch
bei einem Leistungs- und Drehmoment-abgabemaß von bisher üblichen
Motorenkonstruktionen erreicht ist. Der Grund hierfür ist ein
wesentlich gesteigerter thermodynamischer Wirkungsgrad. Genauer
gesagt ist die maximale Arbeitstemperatur T2 erhöht und die
minimale Arbeitstemperatur T1 des Motors
abgesenkt. Hierdurch ist der thermodynamische Wirkungsgrad wesentlich
gesteigert.
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Bei
der hiesigen Erfindung kann sich der Kolben in einer Büchse mit
der maximal möglichen
Kolbenhubgeschwindigkeit vKmax bewegen.
Die Büchse bzw.
Schleppbüchse
selbst kann wiederum im Hohlraum bzw. Zylinderblock mit der maximal
zulässigen Laufgeschwindigkeit
bewegt werden. Der Kolben gleitet also in der Büchse, die wiederum im Motorblockzylinder
gleitet. Wenn für
die Büchse
und den Kolben die gleiche maximale Bewegungsgeschwindigkeit zulässig ist
und die Büchse
und der Kolben in ihrer Bewegung im Wesentlichen gleichgerichtet
sind bzw. in Phase sind, kann dadurch der Kolben im theoretischen
Grenzfall ohne Zerstörung
mit der doppelten Kolbengeschwindigkeit vKmax wie
bei bisherigen Motorenkonstruktionen laufen. Der Kolben, die Büchse und
der Hohlraum bilden quasi Teleskopsegmente, die nach dem Teleskopprinzip
ineinandergleiten bzw. ausgezogen und eingeschoben werden können.
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Dadurch
kann die Kolbenhublänge
l bei den bisher üblichen
und möglichen
Motorendrehzahlen im Grenzfall verdoppelt werden und kann die zusätzliche
Gasarbeitsexpansion auf den halben mittleren Arbeitsenddruck bisher üblicher
Motorenkonstruktionen reduziert werden, was mit einer sich wesentlich niedriger
einstellenden minimalen Arbeitstemperatur T1 korreliert.
Bei doppeltem Volumen liegt quasi der halbe Druck vor.
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Dies
führt in
der obigen Formelbeschreibung für
die Leistungs- und Drehmomentausbeute bei konstant gehaltener Drehzahl
zu einem Anstieg der Kolbenhublängen
l auf 200% und zu einem Abfall des mittleren Arbeitsdrucks pm auf 75% und somit zu einer Steigerung der
Leistungsausbeute P auf 150%. Die Verdopplung der Kolbenhublänge wird
konstruktiv durch eine Verdopplung der Kurbelwellenexzentrizität d erreicht,
wodurch die Drehmomentausbeute D um 100% auf 200% gesteigert wird.
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Die
Steigerung der Motorleistung geht sogar mit einer Verringerung der
thermischen Belastung des Motors einher, da die Verweilzeit der
Verbrennungsgase bei konstant gehaltener Drehzahl im Expansionsarbeitstakt
des Motors ungeändert
bleibt, aber die mittlere Temperatur der Verbrennungsgasatmosphäre und damit
der Temperaturgradient für
den Wärmeübertrag
auf die Verbrennungsraumoberfläche
wegen der größeren geleisteten
Wirkarbeit gesunken ist und die Vergrößerung der Verbrennungsraumoberfläche wegen
der konstanten Hubkolbenoberfläche
und Zylinderkopffläche
bzw. Hohlraumendfläche
sich nicht verdoppelt hat, sondern vielmehr unterproportional mit
der Vergrößerung des
Kolbenhubs wächst.
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Die
erhöhte
Leistungsausbeute resultiert ausschließlich aus der Erhöhung des
thermodynamischen Wirkungsgrads durch die Absenkung der minimalen
Arbeitstemperatur T1 wegen der konstruktiv ermöglichten
vergrößerten Verbrennungsgas-Arbeitsexpansion.
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Im
Konkreten könnten
mehrere Büchsen
und der Kolben teleskopartig in dem Hohlraum bewegbar sein. Hierdurch
ist eine besonders kontrollierte und effiziente Erhöhung der
maximalen Kolbengeschwindigkeit realisiert. In jedem Fall ist in
dem Hohlraum die Büchse
bzw. die äußerste Büchse geführt.
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In
besonders vorteilhafter Weise ist die Büchse oder die dem Kolben nächstliegende
Büchse derart
dimensioniert, dass sich der Kolben während seiner gesamten Hin-
und Herbewegung innerhalb der Büchse
oder der dem Kolben nächstliegenden Büchse befindet.
Hierdurch ist ein besonders sicherer Betrieb des Motors erreicht.
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Im
Konkreten könnte
die Innenwandung des Hohlraums durch eine Gleitbüchse gebildet sein, die in
einen Motorblock eingesetzt ist oder in dem Motorblock integral
ausgebildet ist. Hierdurch ist eine besonders sichere Lagerung der
Büchse
bzw. der äußersten
Büchse
realisiert.
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Die
Büchse
oder die Büchsen
und/oder die Gleitbüchse
könnten
aus Metall, vorzugsweise einem Grauguss-Material, einer Stahlaluminiumlegierung – z.B. Duraluminium – oder Titan,
oder einem Oxidkeramikmaterial hergestellt sein. Die Büchse oder
die Büchsen
könnte
oder könnten
eine nur wenige Millimeter starke, gerade ausreichend verbrennungsdruckstabile
Wandung, beispielsweise Zylinderwandung, aufweisen, um Trägheitskräfte bzw.
die notwendigen Massenbeschleunigungen gering zu halten. Hierbei
sind leichte aber ausreichend feste Materialien wie z.B. Duraluminium
oder Titan günstig. Alternativ
könnte
ein Grauguss-Material für
die Gleitbüchse
und die Büchse
bzw. Büchsen
verwendet werden, wobei hier keine Dichtungsringe – Kolbenringe
oder Ölabstreifringe – zwischen
den beiden Bauteilen erforderlich sind, da ein gleiches Wämeausdehnungsverhalten
vorliegt.
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Die
Büchse
oder die Büchsen
und/oder die Gleitbüchse
könnten
eine Oberflächenbeschichtung aufweisen,
die beispielsweise aus einem Metalloxid, einem Metallkarbid, aus
Reinkohlenstoff – Diamant – oder Chrom
bestehen könnte.
Hierbei ist auf den jeweiligen Anwendungsfall und auf das jeweilige
Erfordernis an Abriebfestigkeit abzustellen. Insbesondere für die Gleitbüchse bzw.
Schleppbüchsenführungsbüchse wäre im Zusammenhang
mit Hochtemperatur-Motorenkonstruktionen die Verwendung von wärmeleitarmen
und hochtemperaturfesten Oxidkeramiken vorteilhaft und denkbar.
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Im
Hinblick auf eine verbesserte Ölgleitschmierung
könnten
zwischen der Büchse
oder der der Gleitbüchse
nächstliegenden
Büchse
und der Gleitbüchse
Dichtungs- und Führungsringe,
vorzugsweise Kolbenringe oder Ölabstreifringe,
vorgesehen sein. Derartige Dichtungs- oder Führungsringe könnten auch
zwischen der Büchse
oder der dem Kolben nächstliegenden
Büchse
und dem Kolben sowie alternativ oder zusätzlich hierzu zwischen den
Büchsen
vorgesehen sein. Die Dichtungs- oder Führungsringe könnten in
vorzugsweise radialen Innennuten der Gleitbüchse oder in Außennuten
der Büchse
oder der der Gleitbüchse
nächstliegenden
Büchse und/oder
in Innen- oder Außennuten
der Büchsen und/oder
in Innennuten der Büchse
oder der dem Kolben nächstliegenden
Büchse
oder in Außennuten des
Kolbens angeordnet sein.
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Die
Büchse
oder die Büchsen
könnten
jeweils einen Führungszapfen
mit einer Achse aufweisen. Dabei könnte der Führungszapfen jeweils am unteren
Innenrand der Büchse
oder der Büchsen
angeordnet sein. Die Achse könnte
parallel zu einer Kolbenbolzenachse angeordnet sein. Hierbei könnte an
dem oder jedem Führungszapfen
eine vorzugsweise wälzgelagerte
Büchsen-Pleuelstange
mit ihrem einen Ende angeordnet sein. Mit ihrem anderen Ende könnte die
Büchsen-Pleuelstange mit
einem Exzenterelement der Welle gekoppelt sein.
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Mit
anderen Worten kann der Kolben mit einem Kolbenbolzen und einem
Kolbenbolzen-Wälzlager
ausgeführt
sein und mit dem Exzenterzapfen der Kurbelwelle mittels einer ebenfalls
wälzgelagerten Pleuelstange
verbunden sein. Eine zylindrisch ausgeführte Büchse könnte am unteren Innenrand über einen
Führungszapfen
verfügen,
dessen Zapfenachse parallel bzw. koaxial zur Kolbenbolzenachse ausgerichtet
ist. Auf diesem Büchsenzapfen
sitzt eine gegebenenfalls wälzgelagerte
Büchsen-Pleuelstange.
Die Büchsen-Pleuelstange
ist am büchsenfernen Ende
gegebenenfalls auch wälzgelagert
und sitzt auf einem Exzen terelement der Welle.
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Dieses
Exzenterelement, das bei einem Nichtreihenmotor, beispielsweise
einem Einzylindermotor oder Sternmotor, auch ein einfacher Exzenterzapfen
sein könnte,
ist vorzugsweise gekröpft
bzw. doppelt oder mehrfach geknickt, so dass es zumindest zwei koplanar
geführte
Pleuelstangen, die Büchsen-Pleuelstange
und eine Kolben-Pleuelstange, mit unterschiedlicher Exzentrizität und gegebenenfalls unterschiedlicher
Drehwinkellage führen
kann bzw. aneinander vorbeiführen
kann. Die Welle trägt
also zwischen je zwei Wellenlagern – beispielsweise bei Reihenmotoren
für je
eine Zylindereinheit – zwei Pleuelstangen
auf einem gekröpften
Exzenterelement der Welle.
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Auf
dem Exzenterelementabschnitt mit der kleineren Exzentrizität sitzt
die Büchsen-Pleuelstange.
Auf dem anderen Exzenterelementabschnitt mit der größeren Exzentrizität sitzt
die Kolben-Pleuelstange. Genauer gesagt weist jeder einer Büchse zugeordneter
Büchsen-Exzenterelementabschnitt
eine kleinere Exzentrizität
auf als ein dem Kolben zugeordneter Kolben-Exzenterelementabschnitt.
Im Konkreten könnte
der Kolben-Exzenterelementabschnitt die doppelte Exzentrizität wie der
Büchsen-Exzenterelementabschnitt
der dem Kolben nächstliegenden Büchse aufweisen.
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Bei
Realisierung mehrerer Büchsen
könnten die
Büchsen-Exzenterelementabschnitte
der Büchsen
vom Kolben aus gesehen jeweils eine immer kleinere Exzentrizität zur Innenwandung
des Hohlraums hin aufweisen. Ein Büchsen-Exzenterelementabschnitt
einer weiter innen liegenden Büchse
weist daher eine größere Exzentrizität auf als
ein Büchsen-Exzenterelementabschnitt
einer weiter außen liegenden
Büchse.
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Durch
die unterschiedliche Exzentrizität
und Drehwinkellage der beiden gegeneinander gekröpften Exzenterelementabschnitte
der Welle wird die Relativbewegung der Büchse bzw. Büchsen zum Kolben bestimmt.
Hierbei könnten
der Büchsen-Exzenterelementabschnitt
oder die Büchsen-Exzenterelementabschnitte
und der Kolben-Exzenterelementabschnitt dieselbe Drehwinkellage
auf weisen. Dies hat sich in der Praxis in Kombination mit der doppelten
Exzentrizität
für den
Kolben-Exzenterelementabschnitt im Vergleich zum Büchsen-Exzenterelementabschnitt
als günstigste
Kombination erwiesen. Dabei wird der Kolben im Mittel mit der doppelten
absoluten Geschwindigkeit der Büchse
geführt,
während die
Büchse
gegen die Gleitbüchse
bzw. gegen den Hohlraum die gleiche Relativgeschwindigkeit aufweist
wie der Kolben gegen die Büchse.
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Die
Büchsen-Pleuelstange
könnte
azentrisch in jeder Büchse
gelagert sein. Die Kolben-Pleuelstange könnte mittig bzw. zentriert
im Kolben gelagert sein oder auch azentrisch, wobei hier auf den
jeweiligen Anwendungsfall abzustellen ist. Ist die Büchsen-Pleuelstange
azentrisch gelagert und ist die Kolben-Pleuelstange zentrisch im
Kolben gelagert, können
sich beide Pleuelstangen auf ihren koplanaren Bewegungsbahnen sicher
aneinander vorbeibewegen. Jedoch ist auch eine Ausführung der
Erfindung mit zwei zum Kolben bzw. zur Büchse azentrisch angeordneten
Pleuelstangen denkbar.
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Im
Hinblick auf eine besonders einfache Ausgestaltung des Verbrennungsmotors
könnten
in der Wandung des Hohlraums mindestens ein Einlass- und/oder mindestens
ein Auslass-Durchgang ausgebildet sein, so dass die Büchse oder
die Büchsen
als Ventilelement für
den Durchgang oder die Durchgänge
nutzbar ist oder sind. Im Konkreten kann die bewegte Büchse oder
können
die bewegten Büchsen zusätzlich als
vorzugsweise zylindrischer Ventilschieber bzw. Rohrschwingschieber
für den
Frischlufteinlass und den Verbrennungsgasauslass über Durchgänge – beispielsweise
Schlitze oder Ringspalte – genutzt
werden. Dadurch kann bei der Erfindung auf die Verwendung von üblichen
Zylinderkopfkonstruktionen mit den bisher üblichen komplizierten Einlass- und
Auslass-Ventilkonstruktionen und mit dem gesamten anhängigen Ventiltrieb
wie Nockenwellen, Nockenwellenlagerungen und Nockenwellenantrieben
bzw. Nockenwellengetrieben – Stirnradgetriebe – verzichtet
werden. Die beispielsweise zur Anwendung kommenden Ringspalte gewährleisten
einen glatten und strömungsgünstigen
Gasdurchfluss und folglich gute Gasgemisch-Füllungsgrade im Gegensatz zu
heute üblichen
Ventilringspalten mit ausgeprägten
Winkeln und Ecken.
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Dabei
kann der Durchgang oder können
die Durchgänge
im Konkreten im Bereich der Gleitfläche der Büchse oder der Büchsen oder
in der Gleitbüchse
ausgebildet sein. Genauer gesagt könnten die Durchgänge seitlich
im Motorblockkopf in der Gleitbüchse
bzw. Schleppbüchsenführungsbüchse einmünden und
nicht wie bisher üblich
im Motorblockkopfende bzw. im bisher üblichen Zylinderkopf.
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Die
Einlass- und Auslass-Durchgänge
können – bei jeweils
mehreren Durchgängen
für Einlass und
Auslass – getrennt
in der jeweils gleichen Zylinderkreisschnittebene bezüglich eines
kreiszylinderförmigen
Hohlraums oder einer kreiszylinderförmigen Gleitbüchse ausgebildet
sein.
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Im
Konkreten könnten
der Auslass-Durchgang oder die Auslass-Durchgänge im Wesentlichen an einem
Ende des Hohlraums und der Einlass-Durchgang oder die Einlass-Durchgänge im Wesentlichen
am anderen Ende des Hohlraums ausgebildet sein. Dabei könnte der
Auslass-Durchgang oder könnten
die Auslass-Durchgänge zur
Welle hin kurz über
der Kolben-Brennraumoberfläche
bei unterer Kolben-Totpunktlage und der Einlass-Durchgang oder die
Einlass-Durchgänge
zum Zylinderkopfende hin auf etwa halber Länge der Gleitbüchsen-Führungsbahn
liegen. Einlass-Durchgänge
und Auslass-Durchgänge
können
also günstigerweise
weit auseinandergelegt werden, was die hohe thermische Wechselbelastung
der Einlass-Durchgang- und Auslass-Durchgang-Trennwände bei
herkömmlichen
Zylinderkopfkonstruktionen vermeidet.
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Zur
optimalen Funktion des Verbrennungsmotors weisen auch die Büchse oder
die Büchsen
jeweils mindestens einen Auslass-Durchgang auf.
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Im
Konkreten könnten
der Durchgang oder die Durchgänge
als Schlitz oder Schlitze oder als Ringspalt oder Ringspalte ausgebildet
sein.
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In
einer thermisch besonders günstigen
Ausgestaltung könnte
der Brennraum im kolbenfernen Bereich geschlossen sein. Dabei kann
der Verbrennungsmotor sogar ohne separaten Zylinderkopf mit einem
den Brennraum oben vollständig
ab schließenden
Zylinderblock aus hoch warmfestem Material wie beispielsweise Grauguss
realisiert werden. Dies hat wiederum wesentlichen Einfluss auf die
Steigerung des thermodynamischen Wirkungsgrads, da jetzt die bisher üblichen
sehr temperaturempflindlichen bzw. wenig warmfesten Zylinderkopfkonstruktionen
vermieden werden können.
Deshalb können
in der Folge wesentlich höhere
maximale Verbrennungstemperaturen T2 angewendet
werden, um den thermodynamischen Wirkungsgrad weiter wesentlich
zu steigern.
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Die
naturgemäß höhere Masse
von beispielsweise hoch warmfestem Grauguss fällt bei der Motorenkonstruktion
nicht ins Gewicht, da auf der anderen Seite die gesamte bisher übliche komplizierte Zylinderkopfkonstruktion
mit dem dazugehörigen kurbelwellenseitigen
Ventilantrieb vermieden werden kann. Daneben stellen sich natürlich auch
noch wesentliche wirtschaftliche Vorteile bei der Produktion wie
beispielsweise eine wesentlich kostengünstigere Produktion von Motoren
aus wesentlich weniger Bauteilen ein.
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Da
das Zylinderkopfende nunmehr keinerlei temperaturkritischen Bauteile
umfasst, kann eine weitaus höhere
Brennraumtemperatur gerade im hier liegenden heißesten Bereich des Brennraums
zugelassen werden. Die Temperatur der Zylinderkopfenden darf gegebenenfalls
sogar bis an die Grenze der Warmfestigkeit des Zylinderkopfmaterials
gebracht werden, da die Erfindung wegen der fehlenden heißen Auslassventile
herkömmlicher
Zylinderkopfkonstruktionen und wegen der Möglichkeit einer zentral platzierbaren
Zündkerze
hoch klopftest ist. Dies kann zu einer wesentlichen Erhöhung der
Brennraumtemperatur T2 genutzt werden und
dadurch zu einer wesentlichen Erhöhung des thermischen Wirkungsgrads.
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Im
Hinblick auf eine besonders zuverlässige Zufuhr von Frischluft
in den Hohlraum könnte
eine Fördereinrichtung
zur Frischluftzufuhr vorgesehen sein. Eine derartige Fördereinrichtung
könnte
ein Kompressoraggregat des Motors sein, beispielsweise ein Rootslader,
Spirallader, Drehkolbenlader, Schraubenlader oder mechanischer Kreisellader.
Dabei könnte
Frischluft in den Brennraum gedrückt
werden, was zu einer weiteren Ausspülung der Verbrennungsrestgase durch
die noch offenen Auslass-Durchgänge
in einen Auslasskanal und zu einer zusätzlichen Kühlung der inneren Brennraumoberflächen durch
den durchgeleiteten Frischluftstrom führen könnte.
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Es
gibt nun verschiedene Möglichkeiten,
die Lehre der vorliegenden Erfindung in vorteilhafter Weise auszugestalten
und weiterzubilden. Dazu ist einerseits auf die nachgeordneten Patentansprüche, andererseits
auf die nachfolgende Erläuterung
eines bevorzugten Ausführungsbeispiels
des erfindungsgemäßen Verbrennungsmotors
anhand der Zeichnung zu verweisen. In Verbindung mit der Erläuterung
des bevorzugten Ausführungsbeispiels
anhand der Zeichnung werden auch im Allgemeinen bevorzugte Ausgestaltungen
und Weiterbildungen der Lehre erläutert. In der Zeichnung zeigt
die einzige
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Fig.
in einer schematischen Darstellung das Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Verbrennungsmotors.
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Die
einzige Fig. zeigt einen Verbrennungsmotor mit einem in einem zylinderförmigen Hohlraum 1 hin-
und herschiebbar angeordneten Kolben 2. Der Kolben 2 und
der Hohlraum 1 definieren einen Brennraum 3. Der
Kolben 2 ist mit einer Welle 4 zum Antreiben der
Welle 4 gekoppelt. Zwischen dem Kolben 2 und der
Innenwandung des Hohlraums 1 ist eine in dem Hohlraum 1 hin-
und herschiebbare Büchse 5 angeordnet.
Die Büchse 5 ist
derart mit der Welle 4 gekoppelt, dass die Büchse 5 durch
die Welle 4 mit einer Maximalgeschwindigkeit relativ zum
Hohlraum 1 angetrieben ist, die geringer ist als die Maximalgeschwindigkeit
des Kolbens 2 relativ zum Hohlraum 1. Dabei bewegen
sich die Büchse 5 und
der Kolben 2 im Wesentlichen in Phase.
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Im
Konkreten ist die Innenwandung des Hohlraums 1 durch eine
Gleitbüchse 6 gebildet,
die in dem Hohlraum 1 angeordnet ist.
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Die
Büchse 5 weist
einen Führungszapfen 7 auf,
der am unteren Innenrand der Büchse 5 angeordnet
ist. An dem Führungszapfen 7 ist
eine Büchsen-Pleuelestange 8 mit
ihrem einen Ende angeordnet. Die Büchsen-Pleuelstange 8 ist
mit ihrem anderen Ende mit einem Exzenterelement 9 der
Welle 4 gekoppelt. Das Exzenterelement 9 ist gekröpft bzw. doppelt
geknickt.
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Der
Büchsen-Exzenterelementabschnitt 10, der
der Büchse 5 zugeordnet
ist, weist eine kleinere Exzentrizität auf als ein dem Kolben 2 zugeordneter Kolben-Exzenterelementabschnitt 11.
Genauer gesagt beträgt
das Verhältnis
der Exzentrizitäten
1:2.
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In
der Wandung des Hohlraums 1 ist ein Einlass-Durchgang 12 und
ein Aulass-Durchgang 13 in Schlitzform
ausgebildet. Damit dient die Büchse 5 als Ventilelement
für die
Durchgänge 12 und 13.
Die Büchse 5 weist
ebenfalls einen Auslass-Durchgang 13 auf.
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Der
Brennraum 3 ist im kolbenfernen Bereich 14 geschlossen.
Dabei ist auf Einlass- und Auslass-Ventile eines herkömmlichen
Verbrennungsmotors verzichtet. Zwischen dem Kolben 2 und
der Welle 4 ist eine Kolben-Pleuelstange 15 vorgesehen.
Die gesamte oben beschriebene Anordnung ist in einem Motorblock 16 vorgesehen.
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Beim
oberen Totpunkt der Büchse 5 verschließt die Büchse 5 sowohl
den oberen Einlass-Durchgang 12 als auch den unteren Auslass-Durchgang 13.
Die Büchse 5 weist
selbst den Auslass-Durchgang 13 in einer Zylinderkreisschnittebene
auf, der kurz vor dem unteren Totpunkt der Büchse 5 kongruent mit
dem Auslass-Durchgang 13 der
Gleitbüchse 6 bzw.
des Hohlraums 1 übereinstimmt.
Falls hier mehrere Durchgänge 12 und 13 pro Bauteil
ausgebildet wären,
so würde
die Büchse 5 auch
diese Durchgänge 12 und 13 entsprechend
verschließen
oder freigeben. Der Einfachheit halber wird hier nur jeweils ein
Durchgang 12 und 13 der Beschreibung zugrundegelegt.
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Kurz
vor dem unteren Totpunkt der Büchse 5 wird
der Auslass-Durchgang 13 der Büchse 5 vom Kolben 2 verschlossen.
Beim unteren Totpunkt des Kolbens 2 stehen sowohl die Einlass-
als auch die Auslass-Durchgänge 12 und 13 offen.
Die Positionen der Einlass- und Auslass-Durchgänge 12 und 13 sind so
bemes sen, dass kurz vor dem unteren Totpunkt der Büchse 5 bzw.
des Kolbens 2 zuerst die Auslass-Durchgänge 13 von dem sie überfahrenden
Kolben 2 und der Büchse 5 freigegeben
werden und anschließend
erst der obere Einlass-Durchgang 12 von der Büchse 5 freigegeben
wird.
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Bei
der erfindungsgemäßen Steuerung – Schlitzsteuerung
bzw. Schwingschiebersteuerung – liegt
eine Einrohrschwingschiebersteuerung vor, bei der der Schwingschieber,
also die Büchse 5,
direkt von der Welle 4 mit der Wellendrehzahl angetrieben wird
und nur eine einfache geradlinige Bewegung ausführt, also nicht wie bei bisherigen
Einrohrschwingschieber-Konstruktionen eine überlagerte Bewegung ausführen muss.
Dies wird erfindungsgemäß dadurch
ermöglicht,
dass zur Durchgangs-Steuerung zusätzlich auch der Kolben 2 herangezogen wird.
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Die
beschriebene Konstruktion erfährt
im Betrieb den folgenden Bewegungs- und Funktionsablauf. Während der
Drehbewegung der Welle 4 – ausgehend vom oberen Totpunkt
des Kolbens 2 – senkt sich
der Kolben 2 in der Büchse 5 ab
und die Büchse 5 wird
mit der halben Kolbengeschwindigkeit nachgeschleppt. Alle Einlass-
und Auslassdurchgänge 12 und 13 sind
geschlossen.
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Während sich
der Kolben 2 und die Büchse 5 dem
unteren Totpunkt nähern,
beginnen sich die Auslass-Durchgänge 13 der
Büchse 5 und
der Gleitbüchse 6 zu überlagern.
Der Auslass-Durchgang 13 der Büchse 5 ist aber gerade
noch von dem ihn überfahrenden
Kolben 2 verschlossen. Im weiteren Bewegungsablauf – kurz vor
dem unteren Totpunkt des Kolbens 2 – gibt der Kolben 2 nun
die Auslass-Durchgänge 13 frei
und das noch unter Druck stehende Verbrennungsgas kann über die
Auslass-Durchgänge 13 in
den Auslasskanal expandieren.
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Im
weiteren Bewegungsablauf gibt nun auch die Büchse 5 kurz vor ihrem
unteren Totpunkt den oberen Einlass-Durchgang 12 frei und
Frischluft kann über
eine Fördereinrichtung
in den Brennraum gedrückt
werden, was zu einer weiteren Ausspülung der Verbrennungsrestgase
durch die noch offenen Auslass-Durch gänge 13 in den Auslasskanal
und zu einer zusätzlichen
Kühlung
der inneren Brennraumoberflächen
durch den durchgeleiteten Frischluftstrom führt.
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Die
Verwendung einer Fördereinrichtung
zur Frischluftbeladung verschlechtert den Wirkungsgrad des Motors
nicht, da auf der einen Seite der gesamte herkömmliche energieverbrauchende
Ventilantrieb eingespart wird und auf der anderen Seite die vom üblichen
Saugmotor aufzubringende Saugleistung eingespart wird. Dabei ist
noch zu beachten, dass jeder Saugmotor gleichzeitig seine eigene
Saugpumpe zur Gemischansaugung darstellt und dass ein Saugmotor
als Saugpumpenaggregat alleine betrachtet, wegen seiner konstruktiven
Doppelfunktion als Saugpumpe und als Verbrennungsmaschine, in der
Regel nicht hinsichtlich seines Wirkungsgrads optimiert ist. Die
Verwendung eines spezialisierten, hinsichtlich seines Wirkungsgrads
optimierten, separaten Förderaggregats
bzw. separaten Fördereinrichtung
führt deshalb
zu einer weiteren Steigerung des Wirkungsgrads der gesamten Maschine
bzw. des gesamten Verbrennungsmotors.
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Im
weiteren Bewegungsablauf überfahren die
Büchse 5 und
der Kolben 2 ihre unteren Totpunkte und heben sich wieder,
wobei die zuerst geöffneten
Auslass-Durchgänge 13 wieder
geschlossen werden. Jetzt kann sich im weiteren Bewegungsablauf
der Frischluftdruck der Fördereinrichtung
im Brennraum aufbauen, bis die weitere Büchsenbewegung auch den Einlass-Durchgang 12 schließt. Der weitere
Bewegungsablauf ist dann der Kompressionszyklus bis zum oberen Totpunkt
des Kolbens 2.
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Der
Kolben 2 und die Büchse 5 weisen
nur eine geringfügig
unterschiedliche Drehwinkellage auf oder weisen sogar dieselbe Drehwinkellage
auf. Eine unterschiedliche Drehwinkellage kann konstruktiv durch
die Verdrehung der Kröpfung
des Exzenterelements 9 erreicht werden. Bei der Verwendung
einer unterschiedlichen Drehwinkellage ist ein vorteilhafter minimierter
innerer Verschleiß der
Büchse 5 am
oberen Totpunkt der Kolbenlaufbahn zu erwarten, weil die Gleitbewegung
am oberen Totpunkt nicht zum Stillstand kommt.
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Innerhalb
dieses Zyklus wird der Treibstoff direkt in den Brennraum eingespritzt.
Nach dem Überfahren
des oberen Totpunkts durch den Kolben 2 erfolgt die Zündung des
Verbrennungsgasgemischs und der Verbrennungszyklus bzw. Expansionsarbeitszyklus
beginnt. Die Erfindung stellt somit einen rohrschieber-ventilgesteuerten
Zweitaktmotor mit Schleppbüchsen
und Kompressorfrischluftbeladung und Treibstoffdirekteinspritzung
dar.
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Dadurch
kann mit dieser Motorenkonstruktion bei gleicher bisher üblicher
Drehzahl im theoretischen Grenzfall die doppelte Leistungsabgabe
gegenüber
herkömmlichen
vergleichbaren Viertaktmotorenkonstruktionen oder bei vergleichbarer
Leistungsabgabe eine wesentlich geringere Baugröße und Motorenmasse erreicht
werden. Speziell kann durch die kleineren möglichen Hubraumgeometrien der
Erfindung die zu beschleunigende Masse, die aus Arbeitshubkolben,
Schleppbüchsen
und den Pleuelstangen besteht, wieder kompensiert werden und in
das bisher übliche
Maß gebracht
werden.
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Mit
der bisher beschriebenen Wirkungsweise der Erfindung kann grob die
Verbesserung des thermodynamischen Wirkungsgrads n abgeschätzt werden.
Die typische minimale Arbeitstemperatur T1 der Verbrennungsgasatmosphäre liegt
bei herkömmlichen
Hubkolbenverbrennungsmotoren zwischen ca. 700° Celsius und ca. 1000° Celsius.
Für diese
Abschätzung
werden im Mittel ca. 800° Celsius
zugrundegelegt. Die mittlere maximale Arbeitstemperatur T2 der Verbrennungsgasatmosphäre liegt
bei herkömmlichen
Motorenkonstruktionen im Mittel bei ca. 1300° Celsius. Der thermodynamische
Wirkungsgrad bisheriger üblicher
Hubkolbenverbrennungsmotoren liegt dann bei im Mittel ca. n = 0,38,
wobei die Pump- und
Reibungsarbeitsleistung, die der Motor verzehrt, einbezogen ist.
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Unter
der grob vereinfachten Annahme, dass eine Verminderung der Motorkopfkühlung bzw.
eine dadurch erreichte Temperaturerhöhung des Motorkopfs auch eine
Erhöhung
der maximalen Arbeitstemperatur T2 der Verbrennungsgasatmosphäre um bis
zu 200° Celsius
ermöglicht,
führt die
zweite erfinderische Maßnahme,
also die Vermeidung einer Motorkopfsteuerung mittels einer Schleppbüchsensteuerung,
zu einem Anstieg des thermodynamischen Wirkungsgrads um 24% auf
n = 0,47. Zusammen mit der ersten beschriebenen erfinderischen Maßnahme, der
Verdopplung des Expansionsvolumens, kann die minimale Arbeitstemperatur
T1 in adiabatischer Nährung – Adiabatenexponent χ = 0,4 – auf ca.
600° Celsius
abgesenkt werden. Dadurch ergibt die Wirkung der Erfindung insgesamt
einen Anstieg des thermodynamischen Wirkungsgrads um 58% von η = 0,38 auf η = 0,6.
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Dies
bedeutet, dass mit der Erfindung die Leistungsausbeute von Hubkolbenverbrennungsmotoren
bei gleichbleibendem Treibstoffverbrauch um ca. 50% gesteigert werden
kann oder dass bei gleichbleibender Arbeitsleistungsabgabe der Treibstoffverbrauch
um ca. 50% gesenkt werden kann. Die Mehrleistung stammt erfindungsbedingt
aus der wesentlich besseren Ausnutzung der Verbrennungsgasenergie
und aus der Verminderung der Wärmeenergieabfuhr
durch Kühlung.
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Der
thermodynamische Wirkungsgrad der Erfindung kann noch weiter gesteigert
werden, indem die kinetische Restenergie des Verbrennungsabgasstroms über Strömungsmaschinen
wie z. B. Abgasturbinen genutzt wird, wie es bereits üblich ist.
Dies führt
schätzungsweise
nochmals zu einer Erhöhung des
möglichen
Wirkungsgrads einer solchen Verbundmaschine um bis zu 10%. Aufgrund
der geschilderten beispielhaften Konstruktion der Erfindung ohne
eine selbständige
Ansaugtätigkeit
für Frischluft eignet
sich hier ein zusätzliches
Turbinenaggregat nicht zur Frischluftbeladung in der Motorenstartphase.
Solche zusätzlichen
Turbinenaggregate können aber
ihre Leistungsausbeute der Restgasenergie über ein Getriebe direkt an
die Kurbelwelle abgeben. Insgesamt ist mit der vorgestellten Erfindung
ein Verbrennungsmotor realisierbar, der einen weitaus höheren thermischen
Wirkungsgrad und damit alternativ entweder weitaus höhere Leistungs-
und Drehmomentausbeuten oder einen wesentlich geringeren Treibstoffverbrauch
bei vergleichbaren Leistungsausbeuten von heutigen Verbrennungsmotoren
verspricht.