DE10105500B4 - Vorrichtung zum Straffen eines in einem Fahrzeugfond angeordneten Dreipunktsicherheitsgurtes - Google Patents
Vorrichtung zum Straffen eines in einem Fahrzeugfond angeordneten Dreipunktsicherheitsgurtes Download PDFInfo
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Abstract
Vorrichtung zum Straffen eines in einem Fahrzeugfond angeordneten Dreipunktsicherheitsgurtes mit einem elektrisch aktivierbaren Linearstraffer, wobei
– der Linearstraffer (1) im Fahrzeugschwellerbereich zwischen B-Säule (9) und C-Säule (10) des Fahrzeugs mit paralleler Ausrichtung zum Fahrzeugschweller (2) angeordnet ist;
– der Linearstraffer (1) mit einem Zugelement (6) am Gurtband (5) des Sicherheitsgurtes angreift;
– das Gurtband (5) durch eine am Fahrzeugaufbau (7) verankerte Bandumlenkstelle (4) geführt ist, die im Bereich des hinteren Endes des zwischen der B-Säule (9) und der C-Säule (10) sich erstreckenden Fahrzeugschwellers (2) angeordnet ist; und
– das Zugelement (6) beim Straffen parallel zum Fahrzeugschweller (2) zur Fahrzeugvorderseite hin bewegt ist.
– der Linearstraffer (1) im Fahrzeugschwellerbereich zwischen B-Säule (9) und C-Säule (10) des Fahrzeugs mit paralleler Ausrichtung zum Fahrzeugschweller (2) angeordnet ist;
– der Linearstraffer (1) mit einem Zugelement (6) am Gurtband (5) des Sicherheitsgurtes angreift;
– das Gurtband (5) durch eine am Fahrzeugaufbau (7) verankerte Bandumlenkstelle (4) geführt ist, die im Bereich des hinteren Endes des zwischen der B-Säule (9) und der C-Säule (10) sich erstreckenden Fahrzeugschwellers (2) angeordnet ist; und
– das Zugelement (6) beim Straffen parallel zum Fahrzeugschweller (2) zur Fahrzeugvorderseite hin bewegt ist.
Description
- Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Straffen eines im Fahrzeugfond angeordneten Dreipunktsicherheitsgurtes.
- Bei einer derartigen aus der
DE 85 29 017 U1 bekannten Vorrichtung wird mit Hilfe eines elektrisch aktivierten Linearstraffers einer der Verankerungspunkte, nämlich das Gurtschloss des Sicherheitsgurtes zurückgezogen. Hierzu greift der Linearstraffer, welcher einen pyrotechnisch in einem Zylinder angetriebenen Kolben aufweisen kann, am Sicherheitsgurtschloss an und zieht dieses bei einem Unfall zur Straffung des Sicherheitsgurtes zurück. - Bei der aus der
DE 296 06 896 U1 bekannten Vorrichtung zum Straffen eines an einem Fondsitz eines Fahrzeugs angeordneten Sicherheitsgurtes wird ein Linearstrafferantrieb verwendet, der im seitlichen Bereich der Rückenlehne des Fondsitzes etwa parallel zur Rückenlehne verlaufend angeordnet ist. Der Linearstrafferantrieb greift am Ende oder an einer Schlaufe des Sicherheitsgurtes an. Der Sicherheitsgurt ist durch einen am Fondsitz befestigten Umlenkbeschlag geführt. - Ferner ist aus der
DE 299 04 404 U1 ein Gurtstraffersystem, mit einem Linearstrafferantrieb bekannt, welcher horizontal und parallel zum Fahrzeugboden eingebaut wird. Der Linearstrafferantrieb wirkt über eine Schubstange auf eine Gurtschlaufe zur Straffung des an der B-Säule des Fahrzeugs angeordneten Sicherheitsgurtes. - Aufgabe der Erfindung ist es, eine Vorrichtung des eingangsgenannten Art zu schaffen, welche eine Straffung des im Fahrzeugfond angeordneten Dreipunktsicherheitsgurtes mit geringem Aufwand gewährleistet.
- Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des Patentanspruches 1 gelöst.
- Hierzu wird ein Linearstraffer vorgesehen, welcher im Fahrzeugschwellerbereich mit im wesentlichen paralleler Ausrichtung zum Fahrzeugschweller angeordnet ist. Es handelt sich hier um den Fahrzeugschweller, welcher sich zwischen der B-Säule und C-Säule erstreckt. Ferner greift der Linearstraffer mit einem Zugelement am Gurtband des Sicherheitsgurtes an, welches durch eine am Fahrzeugaufbau verankerte Bandumlenkstelle geführt ist. Diese Bandumlenkstelle befindet sich etwa am hinteren Ende des zwischen der B-Säule und der C-Säule sich erstreckenden Fahrzeugschwellers. Insbesondere ist die Bandumlenkstelle an der Winkelkonstruktion verankert, welche die Verbindung zwischen dem Fahrzeugschweller und der C-Säule darstellt. Ferner kann ein elektrisches Kabel, welches zum Aktivieren des Linearstraffers dient, von der B-Säule des Fahrzeugs zum im Bereich des Fahrzeugschwellers angeordneten Linearstrafferantrieb geführt sein. Dieses elektrische Kabel kann zum Zünden einer Zündeinrichtung für ein pyrotechnisches Treibmittel des Linearstrafferantriebs dienen. Es kann jedoch auch den erforderlichen Betriebsstrom eines elektrisch betriebenen Linearstrafferantriebs liefern.
- Die Länge dieses elektrischen Kabels kann relativ kurz bemessen werden, da sich der Linearstraffer im wesentlichen parallel zum Fahrzeugschweller mit einer bestimmten Länge, welche durch die Rückstrammstrecke des Gurtbandes bestimmt ist, ausdehnt.
- Vorzugsweise ist das Kabel beispielsweise mit einem Stecker mit einer im Bereich der B-Säule vorgesehenen elektrischen Verbindungseinrichtung verbunden. Mit dieser elektrischen Verbindungseinrichtung kann ein weiteres Kabel für einen weiteren Strafferantrieb verbunden sein. Dieser Strafferantrieb kann zum Antrieb einer Gurtspule eines an der B-Säule befestigten Gurtaufrollers dienen. Die elektrische Verbindungseinrichtung ist vorzugsweise als Steckverbindung ausgebildet, wobei an dieser und an den Kabeln Stecker und Steckerbuchsen oder andere geeignete Kontaktierungsmittel vorgesehen sind.
- Der Linearstraffer ist vorzugsweise mit einem Bandende oder einer Bandschlaufe des durch die Bandumlenkstelle hindurchgeführten Gurtbandes über das Zugelement, beispielsweise Zugsseil verbunden ist. Da der Linearstraffer nur in einer Richtung, nämlich in der Rückstrammrichtung beweglich ist und in der Gegenrichtung durch eine Sperre blockiert wird, besitzt der Linearstraffer zusammen mit der Bandumlenkstelle beim normalen Fahrbetrieb die Funktion des Endbeschlages, mit welchem das Bandende am Fahrzeugaufbau verankert ist. Gleichzeitig wird durch diese Anordnung ein Endbeschlagstraffer geschaffen, durch den der Sicherheitsgurt, beispielsweise bei einem Unfallgeschehen, zurückgestrammt wird. Hierbei wird auf das Gurtband des Sicherheitsgurtes von unten her ein Zug ausgeübt. Beim Befestigen eines Kindersitzes mit Hilfe des Sicherheitsgurtes am Rücksitz bzw. der Rückbank des Fahrzeuges wird dieser in das Sitzpolster gezogen.
- Durch die Anordnung des Linearstrafferantriebs im Schwellerbereich und durch eine normalerweise vorgesehene Teppichabdeckung ist das Straffergeräusch, das insbesondere bei der Verwendung eines pyrotechnisch angetriebenen Straffers laut ist, entfernt vom Kopf des Fahrzeuginsassen und damit vom direkten Hörbereich. Es ergibt sich die Möglichkeit ein mehrstufiges Kraftsystem für den Dreipunktsicherheitsgurt im Fondbereich des Fahrzeugs vorzusehen, wobei die Funktion des Strafferantriebs und die Funktion einer Kraftbegrenzung nach dem Straffen des Sicherheitsgurtes in getrennten Komponenten des Sicherheitsgurtes vorgesehen sein kann. Die Funktion des Straffers wird vom Linearstraffer und die Kraftbegrenzung beispielsweise am blockierten Gurtaufroller verwirklicht. Die translatorische Strafferbewegung benötigt zudem einen geringeren Energieaufwand als eine rotatorische Strafferbewegung. Die Kraftbegrenzerwirkung kann jedoch auch in den Linearstraffer integriert sein. Hierzu kann beispielsweise eine Rücklaufsperre in Form von an einer Schräge gelagerten Kugeln in bekannter Weise verwendet werden. Die Kugeln bestehen aus einem härteren Material als die Zylinderwand des Linearstraffers, so dass beim Blockieren der Rücklaufsperre sich die Kugeln in das Wandmaterial eingraben, wodurch die für die Kraftbegrenzung erwünschte Energieabsorption erzielt wird.
- Anhand der Figuren wird an einem Ausführungsbeispiel die Erfindung noch näher erläutert.
- Es zeigt:
-
1 in schematischer Darstellung ein Ausführungsbeispiel der Erfindung; -
2 eine Bandumlenkstelle für den Sicherheitsgurt, welche beim Ausführungsbeispiel zur Anwendung kommen kann; und -
3 ein weiteres Ausführungsbeispiel der Erfindung. - Beim dargestellten Ausführungsbeispiel ist im Bereich eines Fahrzeugschwellers
2 , welcher zwischen einer B-Säule9 und einer C-Säule10 am Fahrzeugaufbau vorgesehen ist, ein Linearstraffer1 angeordnet. Der Linearstraffer ist vorzugsweise am Fahrzeugsschweller2 und/oder Bodenblech17 , von dem ein Teil dargestellt ist, befestigt. In bekannter Weise besitzt der Linearstraffer1 einen Zylinder, in welchem ein Kolben (strichliert dargestellt) pyrotechnisch angetrieben wird. Ein derartiger Linearstraffer ist beispielsweise aus derDE 199 27 513 A1 oder derUS 5,519,997 zum Rückstrammen eines Gurtschlosses bekannt. Es ist jedoch auch möglich, den Linearstraffer als elektrisch betriebenen Aktuator auszubilden. - Der Linearstraffer
1 besitzt ein Zugelement6 , welches mit einem Ende eines Gurtbandes5 des Sicherheitsgurtes verbunden ist. Das Gurtband5 ist an einer Umlenkstelle4 umgelenkt. Die Umlenkstelle4 befindet sich etwa am Ende des Fahrzeugschwellers2 , insbesondere an einer Winkelkonstruktion vom Fahrzeugaufbau7 , in welcher der Fahrzeugschweller2 und die C-Säule10 zusammentreffen. Diese Position liegt unterhalb des Sitzpolsters des Rücksitzes bzw. der Sitzbank. - Wie aus den Figuren zu ersehen ist, besitzt die Bandumlenkstelle
4 einen Umlenkholm3 , um den das von oben kommende Gurtband in eine zum Fahrzeugschweller2 etwa parallel verlaufende Richtung umgelenkt ist. Der Umlenkholm3 verläuft hierzu schräg in einem von 90° abweichenden Winkel, vorzugsweise in einem Winkel von etwa 45° zur Längsmittellinie des umgelenkten Gurtbandes5 , wie aus der2 zu ersehen ist. In den Figuren ist das Gurtband5 in seiner Ruheposition, d.h. im nicht angegurteten Zustand dargestellt. Es befindet sich im abgelegten und vom nicht näher dargestellten. Gurtaufroller eingezogenen Zustand. Der Gurtaufroller bildet dabei den etwa in Schulterhöhe vorgesehenen Verankerungspunkt des Sicherheitsgurtes, wobei das Gurtband über eine etwa in Schulterhöhe an der Karosserie verankerte nicht näher dargestellte Umlenkstelle in bekannter Weise geführt sein kann. - Der Winkel, den der Umlenkholm
3 einnimmt, gewährleistet, dass das Gurtband5 an der aufsteigenden Hinterrückenkontur der Sitzbank bzw. des Rücksitzes eng anliegend und faltenfrei zum oberen etwa auf Schulterhöhe des Fahrzeuginsassen befindlichen Verankerungspunkt geführt wird. Dieser Anstellwinkel des Gurtbandes, welcher vom Umlenkholm3 im Raum eingenommen wird, variiert von Fahrzeugtyp zu Fahrzeugtyp. Dieser Gurtbandanstellwinkel gewährleistet ferner, dass im Crashfall innerhalb eines kurzen Zeitraumes von ca. 4 ms mit hohem Kraftaufwand ca. 120 mm Gurtband durch den Umlenkbeschlag vom Linearstraffer1 gezogen werden können. Dieser Zeitraum gewährleistet, dass das Straffen des Gurtbandes noch vor der Vorverlagerung des angegurteten Fahrzeuginsassen stattfindet. Ferner kann der die Umlenkstelle4 bildende Beschlagkörper (Umlenkbeschlag) beim Straffen verformbar sein und/oder um seinen Verankerungspunkt18 , in welchem er am Fahrzeugaufbau7 befestigt ist, bei den beim Straffen auftretenden Kräften schwenkbar sein. Hierdurch ist gewährleistet, dass der vorzugsweise dreieckförmig ausgebildete Umlenkbeschlag während der dynamischen Belastung beim Straffen in die je nach Angurtkonfiguration günstigste Winkelposition gebracht wird. Hierdurch ist gewährleistet, dass das Gurtband5 möglichst reibungsarm und verletzungsfrei umge lenkt und durch die Bandumlenkstelle4 vom Linearstraffer1 gezogen wird. - Aufgrund dieser günstigen Gurtbandeinzugsbedingungen wird ferner gewährleistet, dass in der Crash-Frühphase, d.h. in den etwa ersten 15 ms über den Beckengurt, zu welchem das in den Figuren dargestellte Gurtband
5 führt, ca. 30 bis 35 mm Brustgurtband durch die im Gurtschloss verankerte Steckzunge durchgezogen werden. Durch den direkten Gurtbandeinzug am Beckengurt werden die Gurtkraftwirkungskomponenten auf den angegurteten verunfallten Fahrzeuginsassen in zweierlei Hinsicht günstig beeinflusst. Zum einen wird der vom Gurt auf die Brust ausgeübte Druck bis zu 10 bis 20% reduziert. Zum anderen wird die während der Crashphase anstehende Rückhaltekraftspitze am Beckengurt geglättet und reduziert. - Bei dem Ausführungsbeispiel der
1 und2 greift das Zugelement6 des Linearstraffers1 am Gurtbandende19 an. Dieses Zugelement kann als Zugstange, Zugseil oder dergleichen ausgebildet sein. Das Zugelement6 ist fest mit einem im Linearstraffer angetriebenen Antriebsteil, beispielsweise einem pyrotechnisch angetriebenen Kolben (strichliert) verbunden. Die Bewegungsrichtung des Zugelements6 beim Straffen ist zur Fahrzeugforderseite hin gerichtet. Beim normalen Fahrbetrieb befindet sich somit das Zugelement6 in einer rückwärtigen Position. Beim Straffen wird es in eine vordere Position gebracht, wobei das Gurtband5 , welches oberhalb der Sitzfläche liegt, nach unten zur Bandumlenkstelle gezogen wird. - Zwischen einem vorderen Ende
15 des Linearstraffers1 , auf welches beim Straffen das Antriebselement zu bewegt wird, und einer elektrischen Anschluss- oder Verbindungsstelle, welche als Steckverbindung11 im Bereich der B-Säule9 aus gebildet sein kann, erstreckt sich ein elektrische Kabel8 . Dieses elektrische Kabel8 dient zur Stromversorgung eine r Zündeinrichtung, mit welcher ein Treibsatz im Zylinder oder in einem Arbeitsraum des Zylinders des Linearstraffers1 gezündet wird. Dieser Treibsatz kann sich jedoch auch im Antriebskolben des Linearantriebs1 befinden. Am vorderen Ende15 des Linearstraffers1 ist eine Steckerbuchse16 vorgesehen, welche zur elektrischen Kontaktierung des Kabels8 mit der Zündeinrichtung im Linearstraffer1 dient. Von der Steckerbuchse16 bis zur Zündeinrichtung kann eine nicht näher dargestellte Leitung im Linearstraffer1 führen. An der elektrischen Steckverbindung11 , welche im Bereich der B-Säule9 angeordnet ist, kann ebenfalls eine Steckerbuchse zur elektrischen Kontaktierung des Kabels8 vorgesehen sein. An die elektrische Steckverbindung11 kann über ein weiteres Kabel12 eine Zündeinrichtung eines zweiten Strafferantriebs13 angeschlossen sein. Der zweiter Strafferantrieb13 dient zum Strafferantrieb einer Gurtspule eines Gurtaufrollers14 , der an der B-Säule9 befestigt ist. Für den Linearstraffer1 und den Strafferantrieb13 ist somit die gemeinsame elektrische Anschluss- bzw. Verbindungsstelle, insbesondere Steckverbindung11 zur Stromversorgung der Zündeinrichtung dieser beiden Strafferantriebe, vorgesehen. Es ist jedoch auch möglich, die Kabel8 und12 als Stromversorgungskabel auszubilden, wenn die beiden Strafferantriebe1 und13 als elektrische Aktuatoren, d. h. als elektrische Strafferantrieb ausgebildet sind. - Durch die in der
1 dargestellte Anordnung erreicht man eine Verringerung der Kabellänge, insbesondere des elektrischen Kabels8 . Dieses Kabel benötigt lediglich eine Länge, die dem Abstand des vorderen Endes15 des Linearstraffers1 zur B-Säule9 entspricht. - Bei dem in der
3 dargestellten Ausführungsbeispiel greift das Zugelement6 an einer Gurtbandschlaufe22 des durch die Umlenkstelle4 hindurchgezogenen Gurtbandes5 an. Die übrigen Bauteile sind die gleichen wie im Ausführungsbeispiel der1 und2 . Die Gurtbandschlaufe22 wird von zwei Strängen gebildet, die durch eine zweite Bandumlenkstelle21 geführt sind, welche am Antriebselement6 vorgesehen ist. Das Zugelement6 greift mit dieser Umlenkstelle21 an der Bandschlaufe22 an. Das Gurtbandende19 am einen Strang der Bandschlaufe22 ist an einem zweiten Verankerungspunkt20 am Fahrzeugaufbau7 befestigt. Bei dem in der3 dargestellten Ausführungsbeispiel sind zwei Verankerungspunkte18 und20 vorgesehen. Es ist jedoch auch möglich, dass die beiden Verankerungspunkte18 ,20 zu einem gemeinsamen Verankerungspunkt zusammengelegt sind. Bei dem in der3 dargestellten Ausführungsbeispiel wird wie bei einem Flaschenzug eine doppelte Gurtbanddurchzugslänge durch die Umlenkstelle4 beim Bewegen des Zugelementes6 durch den Linearstraffer1 erreicht. - Der Umlenkholm
3 aller Ausführungsbeispiele sowie der an der Umlenkstelle21 in3 vorgesehene Umlenkholm weisen vorzugsweise an den Umlenkflächen reibungsarme Oberflächen auf. -
- 1
- Linearstraffer
- 2
- Fahrzeugschweller
- 3
- Umlenkholm
- 4
- Bandumlenkstelle
- 5
- Gurtband
- 6
- Zugelement
- 7
- Fahrzeugaufbau
- 8
- elektrisches Kabel
- 9
- B-Säule
- 10
- C-Säule
- 11
- elektrische Anschluss- oder Verbindungsstelle (Steckverbindung)
- 12
- elektrisches Kabel
- 13
- Strafferantrieb
- 14
- Gurtaufroller
- 15
- vorderes Ende des Linearstraffers
- 16
- Steckerbuchse
- 17
- Bodenblech
- 18
- Verankerungspunkt
- 19
- Gurtbandende
- 20
- Verankerungspunkt
- 21
- Umlenkstelle
- 22
- Bandschlaufe
Claims (11)
- Vorrichtung zum Straffen eines in einem Fahrzeugfond angeordneten Dreipunktsicherheitsgurtes mit einem elektrisch aktivierbaren Linearstraffer, wobei – der Linearstraffer (
1 ) im Fahrzeugschwellerbereich zwischen B-Säule (9 ) und C-Säule (10 ) des Fahrzeugs mit paralleler Ausrichtung zum Fahrzeugschweller (2 ) angeordnet ist; – der Linearstraffer (1 ) mit einem Zugelement (6 ) am Gurtband (5 ) des Sicherheitsgurtes angreift; – das Gurtband (5 ) durch eine am Fahrzeugaufbau (7 ) verankerte Bandumlenkstelle (4 ) geführt ist, die im Bereich des hinteren Endes des zwischen der B-Säule (9 ) und der C-Säule (10 ) sich erstreckenden Fahrzeugschwellers (2 ) angeordnet ist; und – das Zugelement (6 ) beim Straffen parallel zum Fahrzeugschweller (2 ) zur Fahrzeugvorderseite hin bewegt ist. - Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Zugelement (
6 ) mit einem Gurtbandende (19 ) des Gurtbandes (5 ) verbunden ist und ein sich an das Gurtbandende anschließendes Gurtbandstück durch die Bandumlenkstelle (4 ) geführt ist. - Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Zugelement (
6 ) an eine Gurtbandschlaufe (22 ) des durch die Bandumlenkstelle (4 ) geführten Gurtbandes (5 ) angreift, wobei das Gurtbandende (19 ) am Fahrzeugaufbau (7 ) verankert ist. - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Bandumlenkstelle (
4 ) an einer Winkelkonstruktion des Fahrzeugaufbaus (7 ) befestigt ist, an welcher der Fahrzeugschweller (2 ) und die C-Säule (10 ) zusammenlaufen. - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Bandumlenkstelle (
4 ) einen Umlenkholm (3 ) aufweist, der zur Längsmittellinie des durch die Bandumlenkstelle (4 ) geführten Gurtbandes (5 ) schräg verläuft - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Bandumlenkstelle (
4 ) als Umlenkbeschlag ausgebildet ist. - Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Umlenkbeschlag beim Straffen verformbar und/oder um seinen Verankerungspunkt verdrehbar ist.
- Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass ein elektrisches Kabel (
8 ) zur Aktivierung des Linearstraffers (1 ) von der B-Säule (9 ) des Fahrzeugs zum Linearstraffer (1 ) geführt ist. - Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass das elektrische Kabel (
8 ) sich vom vorderen Ende (15 ), auf welches das Antriebselement (6 ) beim Straffen des Gurtbandes (9 ) zubewegt wird, zur B-Säule (9 ) erstreckt. - Vorrichtung nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass im Bereich der B-Säule (
9 ) eine elektrische Anschluss- oder Verbindungsstelle (11 ) für das Kabel (8 ) vorgesehen ist. - Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die elektrische Anschluss- oder Verbindungsstelle (
11 ) eine zusätzliche Anschlussstelle für ein elektrisches Kabel (12 ) zur Aktivierung eines weiteren Strafferantriebs (13 ) aufweist.
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