DE10064742A1 - Fensterelement - Google Patents
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Abstract
Fensterelement, umfassend eine Rahmenkonstruktion, die wenigstens zwei voneinander beabstandete Glasscheiben einfasst, wobei durch den Abstand der beiden Glasscheiben ein Zwischenraum zwischen diesen definiert wird und eine Beleuchtungseinrichtung mit wenigstens einem Leuchtmittel vorgesehen ist, welches Licht stirnseitig von der Rahmenkonstruktion in den Zwischenraum zwischen den beiden Glasscheiben einstrahlt und wobei dieses Licht wenigstens teilweise etwa senkrecht zu dieser Einstrahlrichtung abgelenkt wird, so dass es durch die Glasscheiben des Fensterelements nach innen und/oder außen fällt, wobei wenigstens eine der Glasscheiben (100, 101) lichtstreuend wirkt und dazu wenigstens einseitig bedruckt, gesandstrahlt, geätzt, beschichtet, graviert oder beklebt ist, und dass als Leuchtmittel (102) eine Anzahl stirnseitig an der Rahmenkonstruktion angeordneter LEDs, SMDs oder dergleichen vorgesehen ist.
Description
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Fensterelement
umfassend eine Rahmenkonstruktion, die wenigstens zwei
voneinander beabstandete Glasscheiben einfasst, wobei durch
den Abstand der beiden Glasscheiben ein Zwischenraum zwischen
diesen definiert wird und eine Beleuchtungseinrichtung mit
wenigstens einem Leuchtmittel vorgesehen ist, welches Licht
stirnseitig von der Rahmenkonstruktion in den Zwischenraum
zwischen den beiden Glasscheiben einstrahlt und wobei dieses
Licht wenigstens teilweise etwa senkrecht zu dieser
Einstrahlrichtung abgelenkt wird, so dass es durch die
Glasscheiben des Fensterelements nach innen und/oder außen
fällt.
Aus der DE 195 29 737 C1 ist ein Fensterelement der eingangs
genannten Gattung bekannt geworden. Bei diesem bekannten
Fensterelement sind zwei äußere voneinander beabstandete
Glasscheiben vorgesehen, die von einer Rahmenkonstruktion
eingefasst werden. Außerdem sind in Reihen angeordnete
vergleichsweise kleine Lampen als Leuchtmittel vorhanden, die
von der Stirnseite her Licht abgeben, welches dann im
wesentlichen rechtwinklig umgelenkt wird, so dass es
überwiegend etwa senkrecht zur Einstrahlrichtung durch die
äußere Glasscheibe hindurchtritt, um beispielsweise den
Innenraum eines Gebäudes zu beleuchten. Um die Umlenkung des
Lichts zu bewirken ist bei diesem bekannten Fensterelement
zusätzlich eine gewölbte Glasscheibe vorgesehen, die im
Innenraum zwischen den beiden äußeren Glasscheiben angeordnet
ist und eine der gewünschten Lichteinstrahlrichtung
zugewandte konvex gewölbte Fläche aufweist. Das von den
Leuchtmitteln von der Stirnseite her eingestrahlte Licht wird
an dieser gewölbten Scheibe reflektiert und dadurch in den
Innraum abgestrahlt. Ohne diese gewölbte Scheibe ist das
vorbekannte Fensterelement für den gewünschten
Anwendungszweck der Erhellung beispielsweise des Innraums
eines Gebäudes nicht einsetzbar. Dies hat in der Praxis den
Nachteil, dass man in jedem Fall ein vorhandenes Fenster oder
ein Fensterelement gegen das Fensterelement mit der gewölbten
Scheibe vollständig austauschen muss. Das Nachrüsten eines
vorhandenen Isolierglasfensters wäre jedenfalls sehr
aufwendig, da zunächst eine der äußeren Glasscheiben
ausgebaut werden müsste. Ein solches Nachrüsten wäre auch nur
dann möglich, wenn das vorhandene herkömmliche Isolierglas
über Einrichtungen und ausreichenden Platz für den Einbau
einer solchen gewölbten Glasscheibe in den Innenraum verfügt.
Außerdem ist bei der Verwendung dieser gewölbten Glasscheiben
sehr nachteilig, dass für jede Scheibengröße entsprechend
gewölbte Scheiben hergestellt bzw. bevorratet werden müssen.
Da bekanntlich am Bau viele unterschiedliche Dimensionen für
Scheiben gebraucht werden, ist dies sehr kostenaufwendig.
Ohnehin ist die Herstellung gewölbter Scheiben wesentlich
aufwendiger als bei ebenen Scheiben.
Aus der EP 0 324 710 A1 ist ein Fensterelement bekannt
geworden, welches eine Isolierglasscheibe mit zwei
Glasscheiben umfasst sowie ein Leuchtmittel in Form einer
Leuchtstoffröhre, zwischen den beiden Glasscheiben, welche
von der Rahmenkonstruktion aus Licht in den Zwischenraum
parallel zu den Glasscheiben einstrahlt. Dieses Licht wird
jedoch in eine Zwischenscheibe eingeleitet, um in diese
Zwischenscheibe eingearbeitete Schriftzeichen zu erleuchten.
Bei diesem bekannten Fensterelement geht es in erster Linie
darum, den Zwischenraum, d. h., das Innere der
Isolierglasscheibe zu erleuchten, um das Fenster
beispielsweise zu Reklamezwecken nach Art eines
Leuchtschildes zu verwenden. Durch die verwendete
Zwischenscheibe ist die Lichtausbeute bezüglich des von dem
Fensterelement in einen Raum hinein abgestrahlten Lichts
nicht optimal. Die Rahmenkonstruktion des Fensterelements ist
außerdem so ausgebildet, dass eine Leuchtstoffröhre als
Leuchtmittel zu verwenden ist. Derartige Leuchtstoffröhren
haben einen relativ hohen Energieverbrauch. Außerdem ist bei
diesem bekannten Fensterelement vorgesehen, die Oberfläche
der Zwischenscheibe anzufräsen, so dass nur dieser angefräste
Bereich aufleuchtet, um so beispielsweise eine bestimmte
Lichtwerbung zu erzeugen. Dies erfordert einen zusätzlichen
Arbeitsgang und auch die Verwendung der Zwischenscheibe als
solcher macht das Fensterelement kostenaufwendiger.
Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, ein
Fensterelement der eingangs genannten Gattung zu schaffen,
welches konstruktiv relativ einfach aufgebaut ist weitgehend
analog zu einem herkömmlichen Isolierglasfenster und welches
eine relativ hohe Lichtausbeute zur Ausleuchtung eines Raums
bei vergleichsweise niedrigem Energieverbrauch liefert.
Die Lösung dieser Aufgabe liefert ein erfindungsgemäßes
Fensterelement der eingangs genannten Gattung mit den
kennzeichnenden Merkmalen des Hauptanspruchs.
Die erfindungsgemäße Lösung hat gegenüber dem eingangs
zitierten Stand der Technik den wesentlichen Vorteil, dass in
dem Zwischenraum der Isolierglasscheibe keine zusätzlichen
Scheiben oder sonstige Bauteile angeordnet werden müssen.
Bereits deshalb ist die Herstellung eines solchen
Fensterelements mit wesentlich geringerem Aufwand möglich.
Die Ablenkung des Lichts wird statt dessen dadurch erreicht,
dass eine der bereits vorhandenen Glasscheiben des
Isolierglasfensters lichtstreuend ausgebildet wird, so dass
das von der Stirnseite her durch das Leuchtmittel in den
Zwischenraum eingestrahlte Licht etwa 90° umgelenkt wird und
entweder durch die innere Glasscheibe abgestrahlt wird z. B.
in einen Innenraum oder aber auch durch die äußere
Glasscheibe in die entgegengesetzte Richtung, z. B. in einen
Außenraum abgestrahlt wird, insbesondere wenn das
Fensterelement Teil eines Fensters in einer Gebäudeaußenwand
ist. Die erfindungsgemäße Lösung ist allerdings nicht auf
Fensterelemente in Fenstern beschränkt, sondern die
Fensterelemente können auch Teile von Fassadenbauteilen,
Türen, Lichtdecken, Oberlichtern, Fußböden,
Fußbodenbauteilen, Trennwänden oder dergleichen in Gebäuden
sein.
Diese lichtumlenkende Wirkung durch Lichtstreuung wird
erreicht, dadurch, dass wenigstens eine der Glasscheiben
wenigstens einseitig bedruckt, gesandstrahlt, geätzt,
beschichtet, graviert oder beklebt ist. Dieses Bedrucken,
Sandstrahlen, Ätzen, Beschichten, Gravieren, Bekleben erfolgt
dabei vorzugsweise in einem Punktraster, Strichraster oder
einem ähnlichen Rastermuster. Das Bedrucken kann
beispielsweise im Siebdruck erfolgen. Das Sandstrahlen kann
man beispielsweise dadurch vornehmen, dass man sehr feinen
Sand durch ein entsprechend dem gewünschten Rastermuster
geformtes Sieb strahlt. Das Gravieren kann beispielsweise
durch ein Nadelsystem entsprechend dem gewünschten
Punktraster erfolgen. Wenn man die Methode des Beklebens
wählt, können in der Regel sehr kleine Partikel vorzugsweise
einseitig in dem gewünschten Rastermuster auf die Glasscheibe
geklebt werden, wobei auch dies vorzugsweise maschinell
erfolgt, um eine rationelle Fertigung zu ermöglichen. In der
Regel sind die Ätzpunkte, Druckpunkte usw. oder Striche des
Rastermusters jeweils sehr klein und in entsprechend großer
Anzahl vorhanden, wobei sie so klein sein sollten, dass der
Lichtdurchfall durch die Glasscheibe nur minimal behindert
wird. Vorzugsweise sind die Punkte, Striche oder dergleichen
des Rastermusters so verteilt, dass sie vom Randbereich zur
Mitte der Glasscheibe hin in der Dichte zunehmen.
Als Leuchtmittel wird für das erfindungsgemäße Fensterelement
vorzugsweise eine Anzahl von LED's, SMD's oder ähnliche
Leuchtmittel verwendet, die einen sehr geringen Energiebedarf
haben. Leuchtmittel wie LED's, SMD's haben dabei den Vorteil,
dass sie sich in einer Anzahl beispielsweise einer Reihe auf
einem Streifen unterbringen lassen, der auch die Leiterbahnen
für die Versorgung der Leuchtmittel aufweist, und dass sich
ein solcher Streifen mit den Leuchtmitteln so dimensionieren
lässt, dass er in seiner Breite problemlos in den
Zwischenraum zwischen den beiden Glasscheiben eines typischen
Isolierglasfensters passt. Dieser vorhandene Zwischenraum hat
im allgemeinen eine Breite von beispielsweise etwa 8 bis
15 mm. Dies hat den Vorteil, dass bei der Ausrüstung eines
Fensterelements mit Beleuchtung gemäß der Erfindung ausgehend
von der konstruktiven Ausbildung eines herkömmlichen
Isolierglasfensters nur wenig konstruktive Änderungen
notwendig sind. Die Leuchtmittel werden stirnseitig im
Rahmenbereich in dem Zwischenraum zwischen den
Isolierglasscheiben untergebracht. Dabei kann die
Unterbringung der Leuchtmittel beispielsweise in einer
stirnseitigen Nut im Rahmen des Fensterelements so gewählt
sein, dass man bei Betrachtung des Fensterelements von der
Raumseite her die Leuchtmittel nicht oder kaum sieht. Die
Rasterpunkte, Striche oder dergleichen des Rastermusters auf
der Glasscheibe, die die lichtstreuende Wirkung haben, sind
ebenfalls in der Regel so klein, dass sie von dem Betrachter
kaum wahrgenommen werden. Eine Glasscheibe eines
erfindungsgemäßen Fensterelements sieht beispielsweise
ähnlich aus wie eine Glasscheibe mit Sonnenschutz, wobei
tagsüber, wenn die Leuchtmittel nicht an sind, eine nahezu
ungehinderte Sicht durch die Glasscheibe des Fensterelements
möglich ist. Mit anderen Worten ein Fensterelement gemäß der
Erfindung unterscheidet sich optisch für den Betrachter
praktisch nicht von einem herkömmlichen Fensterelement eines
Isolierglasfensters, hat gegenüber diesem aber den
wesentlichen Vorteil der zusätzlichen Beleuchtungsfunktion.
Isolierglasfenster haben meistens zwei Glasscheiben oder auch
drei Glasscheiben wenn es sich um eine Dreifachverglasung
handelt. Bei dem erfindungsgemäßen Fensterelement kann man
entweder nur eine der Glasscheiben lichtstreuend ausbilden
oder beide Glasscheiben (wenn zwei vorhanden sind) einseitig
lichtstreuend ausbilden, wenn man erreichen will, dass das
Licht vorwiegend in eine Richtung ausgestrahlt wird. In
diesem Fall bildet man vorzugsweise eine Glasscheibe an der
dem Zwischenraum zugewandten Seite lichtstreuend aus und
wenigstens eine weitere Glasscheibe an der dem Zwischenraum
zugewandten Seite lichtstreuend aus. Wenn es sich um eine
Dreifachverglasung handelt, kann man beispielsweise die
beiden jeweils äußeren Glasscheiben jeweils wenigstens
einseitig lichtstreuend ausbilden. Dabei kann man einer
bevorzugten Weiterbildung der Erfindung folgend eine erste
Anzahl Leuchtmittel und eine zweite Anzahl Leuchtmittel
vorsehen. Dadurch lässt sich gemäß einer bevorzugten Variante
der Erfindung auch erreichen, dass die erste Anzahl
Leuchtmittel von dem Fensterelement aus gesehen Licht in die
eine Richtung, beispielsweise in den Innenraum hin abgibt und
die zweite Anzahl Leuchtmittel von dem Fensterelement aus
gesehen Licht in die entgegengesetzte Richtung abstrahlt,
also beispielsweise in einen Außenraum, wenn es sich um ein
Gebäudefenster handelt. Vorzugsweise sind dann entsprechende
Steuereinrichtungen vorhanden, die die Leuchtmittel
entsprechend steuern, so dass die Abgabe des Lichts in die
eine, bzw. andere Richtung unabhängig voneinander erfolgen
kann.
Eine weitere bevorzugte Ausbildung der Erfindung sieht vor,
dass man unterschiedlich farbige Leuchtmittel verwendet oder
aber Leuchtmittel in Form von LED's, SMD's, OLED's oder
dergleichen so steuert, dass diese farbiges Licht abgeben.
Dies ist beispielsweise einfach dadurch möglich, dass man
verschiedene Typen von LED's verwendet und diese dann so
ansteuert, dass man Licht in der Lichtfarbe einzelner LED's
erhält, die beispielsweise rot, grün oder blau sein können
oder aber auch Licht in Mischfarben, wenn man beispielsweise
rote LED's und blaue LED's oder rote LED's und grüne LED's
usw. gleichzeitig ansteuert. Dies ermöglicht es
beispielsweise auch bei einem erfindungsgemäßen
Fensterelement gleichzeitig farbiges Licht nach außen
abzugeben und weißes Licht nach innen abzugeben. Wenn es sich
beispielsweise um ein Fensterelement in einem Gebäudefenster
handelt, so kann dieses z. B. abends von außerhalb des
Gebäudes her farbig erscheinen, so dass man eine
Effektbeleuchtung erhält und nach innen hin in den Innenraum
weißes Licht zur Raumbeleuchtung abgeben.
Ein weiterer Vorteil bei einem erfindungsgemäßen
Fensterelement liegt darin, dass, wenn man durch die
Leuchtmittel eine Lichtstärke ausreichender Helligkeit
erzeugt bei Dunkelheit auch die Einsicht in den Raum durch
das beleuchtete Fensterelement verhindert werden kann, so
dass man keine Gardinen benötigt. Dies ist immer dann der
Fall, wenn das Fensterelement so beleuchtet wird, dass es
heller erscheint als die Beleuchtung im Raum selbst. Man kann
ein erfindungsgemäßes Fensterelement also so ausleuchten,
dass man nicht vom Außenraum in das Gebäude schauen kann.
Im Rahmen der vorliegenden Erfindung ist die Verwendung von
Glasscheiben aus Echtglas bevorzugt, da diese den Vorteil
einer relativ kostengünstigen Herstellung haben, insbesondere
da es sich um flache Glasscheiben handelt, die lediglich auf
das erforderliche Maß zugeschnitten und in einem Arbeitsgang
lichtstreuend ausgebildet werden müssen durch Bedrucken,
Sandstrahlen, Ätzen, Beschichten, Gravieren, Bekleben etc.
Grundsätzlich ist es aber auch möglich anstelle von
Glasscheiben aus Echtglas solche aus Kunststoffglas zu
verwenden. Aber auch bei dieser Variante wird das Licht immer
von der Stirnseite her in den Zwischenraum zwischen zwei
Glasscheiben aus Kunststoffglas eingestrahlt und nicht in das
Kunststoffglas selbst.
Die erfindungsgemäßen Fensterelemente bieten vielfältige
Verwendungsformen, da sie nicht nur für Gebäudefenster als
solche in Betracht kommen. Fensterelemente gemäß der
Erfindung können beispielsweise für die Erstellung von
Gebäudefassaden verwendet werden, wobei sie auch vor eine
Gebäudeaußenwand vorgesetzt werden können, so dass sie zwar
keine Durchsicht in das Gebäudeinnere ermöglichen, aber die
Ausbildung einer großflächig, sehr variablen, ausleuchtbaren
Fassadenfläche, da man die erfindungsgemäßen Fensterelemente
insgesamt weiß, farbig oder untereinander unterschiedlich
farbig ausleuchten kann. Damit kann man zum einen eine
interessante Effektbeleuchtung einer Fassade erzeugen oder
aber auch die Fensterelemente beispielsweise zu Werbezwecken
einsetzen um an einer Fassade einen beleuchteten Schriftzug
oder eine beleuchtete Graphik erscheinen zu lassen.
Ein weiterer Einsatzbereich ist die Verwendung von
erfindungsgemäßen Fensterelementen in Türen und zwar
Innentüren oder Außentüren von Gebäuden, die entweder
teilweise oder auch ganz aus den erfindungsgemäßen
Fensterelementen in entsprechenden Rahmenkonstruktionen
bestehen können.
Ein weiterer Anwendungsbereich ist der Einsatz der
Fensterelemente für Gebäudedecken, so dass man beispielsweise
ganze Lichtdecken erzeugen kann, die tagsüber bei
ausgeschaltetem Fensterelement einen Lichteinfall von außen
ermöglichen und nachts eine Ausleuchtung des Gebäudes.
Man kann auch nur einzelne Deckenfenster durch
erfindungsgemäße Fensterelemente ganz oder teilweise
ersetzen, beispielsweise Oberlichter von Gebäuden.
Ein weiterer Anwendungsbereich für erfindungsgemäße
Fensterelemente sind Fußböden oder Fußbodenbauteile von
Gebäuden, so dass man eine optisch nicht auffällige
Beleuchtung aus dem Fußbodenbereich heraus schaffen kann.
Ein weiterer Anwendungsbereich sind z. B. Trennwände von
Gebäuden, d. h., man kann im Prinzip jegliche Innenwand in
einem Gebäude ganz oder teilweise aus den erfindungsgemäßen
Fensterelementen ausbilden und somit tagsüber einen
zusätzlichen Lichteinfall von einem Raum in den anderen
ermöglichen und bei Dunkelheit eine zusätzliche Beleuchtung
über die Trennwand schaffen.
Nachfolgend wird die vorliegende Erfindung anhand von
Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die beiliegenden
Zeichnungen näher beschrieben. Dabei zeigen,
Fig. 1 eine schematisch vereinfachte Ansicht eines
erfindungsgemäßen Fensterlements;
Fig. 2a eine Schnittansicht durch einen Teil des
Fensterelements entlang der Schnittlinie II II von
Fig. 1;
Fig. 2b eine ähnliche Schnittansicht gemäß einer Variante
der Erfindung;
Fig. 2c eine ähnliche Schnittansicht gemäß einer weiteren
Variante der Erfindung;
Fig. 3 eine Schnittansicht durch ein Fensterelement mit
Dreifachverglasung gemäß einer Variante der
Erfindung.
Zunächst wird auf Fig. 1 Bezug genommen. Die Darstellung
zeigt ein erfindungsgemäßes Fensterelement mit einer
Rahmenkonstruktion, innerhalb derer zwei voneinander
beabstandete Glasscheiben 100, 101 mit einem Zwischenraum
voneinander untergebracht sind wie bei einem
Isolierglasfenster. Die Rahmenkonstruktion 113 kann
beispielsweise ein herkömmlicher rechteckiger Fensterrahmen
sein. Im Inneren der Rahmenkonstruktion 113, beispielsweise
in einer Nut oder in einem von einer Leiste verdeckten
Hohlraum untergebracht ist eine Anzahl von Leuchtmitteln 102,
112, die Licht in den Zwischenraum zwischen den beiden
Glasscheiben 100, 101 einstrahlen. Wenigstens eine der beiden
Glasscheiben 100, 101 ist an wenigstens einer Seite flächig
bedruckt, gesandstrahlt, geätzt, beschichtet, graviert oder
beklebt zur Erzeugung eines Rasters, beispielsweise eines
Punktrasters. Dadurch wird eine lichtstreuende Wirkung
erzeugt und das von der Anzahl Leuchtmittel 102, 112 in den
Zwischenraum eingestrahlte Licht wird über die Fläche der
Glasscheibe 100 bzw. 101 zu beiden Richtungen hin oder in
eine Richtung hin abgestrahlt z. B. zur Beleuchtung eines
Raums. Das Fenster wirkt also im Bereich der Fläche der
Glasscheibe 100, 101 beleuchtet. Die lichtstreuende Wirkung,
die durch Bedruckung mit Punktraster oder ein ähnliches
Raster mittels einer der zuvor genannten Methoden erzeugt
wird, ist so gewählt, dass die Glasscheibe 100, 101 dennoch
tagsüber für das Tageslicht normal durchlässig ist und die
Bedruckung oder das Rastermuster optisch kaum wahrgenommen
werden. Wenn die Beleuchtung nicht an ist, erscheint die
Glasscheibe vielmehr wie eine herkömmliche Glasscheibe, so
dass kein nennenswerter Verlust des durchfallenden Lichts
auftritt. Da die Leuchtmittel 102, 112, insbesondere LEDs,
SMD's sind, die in einer Reihe angeordnet sind, ist der
Energieverbrauch bei eingeschalteter Beleuchtung minimal. Da
die Leuchtmittel zudem von der Rahmenkonstruktion 113 des
Fensterelements weitgehend verdeckt werden wird der vor dem
Fensterelement stehende Betrachter bei eingeschalteter
Beleuchtung nicht geblendet.
Anhand der Schnittansicht gemäß Fig. 2a, die eine erste
Variante der Erfindung zeigt, lässt sich erkennen, dass die
beiden Glasscheiben 100, 101, voneinander beabstandet sind
und zwischen diesen ein Zwischenraum 103 angeordnet ist. Die
Leuchtmittel 102 sind stirnseitig im Bereich der
Rahmenkonstruktion 113 zwischen den beiden Glasscheiben 100,
101 angeordnet und strahlen ihr Licht zunächst parallel zu
der Ausrichtung der beiden Glasscheiben 100, 101 in den
Zwischenraum 103 ab. In dem Ausführungsbeispiel gemäß Fig.
2a ist nur eine der beiden Glasscheiben 101 auf ihrer
Innenseite mit einem Punktraster 114 oder dergleichen
bedruckt. Dadurch wird eine Lichtumlenkung im wesentlichen
senkrecht zur Einstrahlrichtung erzeugt, so dass das Licht in
der Zeichnung Fig. 2a nach links in Pfeilrichtung aus dem
Fensterelement austritt.
Fig. 2b zeigt ein anderes Ausführungsbeispiel eines
erfindungsgemäßen Fensterelements in einem ähnlichen Schnitt
wie in Fig. 2a dargestellt. Bei dieser Variante der
Erfindung besteht der Unterschied zu der Variante von Fig.
2a darin, dass beide Glasscheiben 100, 101 je an einer Seite
bedruckt sind und zwar die eine Glasscheibe 100 an der dem
Zwischenraum 103 zugewandten Seite und die andere Glasscheibe
101 auch an der dem Zwischenraum 103 zugewandten Seite. Dass
heißt, die Glasscheibe 100 ist an der Innenseite bedruckt in
einem Punktraster oder dergleichen und die Glasscheibe 101
ist auch an der Innenseite bedruckt in einem ähnlichen
Punktraster. Dadurch führt dies zu einer Abstrahlung über die
lichtstreuende Wirkung der Bedruckung in beide Richtungen.
Das Licht wird also bezüglich der linken Glasscheibe 100 nach
rechts gestreut in Richtung auf den Zwischenraum 103 und
bezüglich der rechten Glasscheibe 101 nach links, so dass es
beispielsweise zu einem Raum hin und nach außen austritt. Der
Vergleich der Fig. 2a und 2b zeigt, dass die Auswahl der
Glasscheibe 100, 101, die mit dem Rastermuster versehen wird
sowie die Auswahl der jeweiligen Seite dieser Glasscheiben
eine Beeinflussung der jeweiligen hauptsächlichen
Lichtausstrahlrichtung ermöglicht. Fig. 2c zeigt eine
weitere Variante, bei der nur die linke Glasscheibe 100 innen
bedruckt ist, so dass das Licht überwiegend in Richtung des
Pfeils der Fig. 2c nach rechts austritt.
Fig. 3 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel, bei dem das
erfindungsgemäße Fensterelement eine Dreifachverglasung
aufweist. Es sind also drei Glasscheiben 100, 111, 101
vorhanden, die jeweils mit Abstand voneinander angeordnet
sind, so dass zwischen der ersten außenliegenden Glasscheibe
100 und der innenliegenden Glasscheibe 111 ein Zwischenraum
103 entsteht und zwischen dieser innenliegenden Glasscheibe
111 und der zweiten außenliegenden Glasscheibe 101 ebenfalls
ein Zwischenraum 103 entsteht. Es ist jeweils eine Anzahl
Leuchtmittel 102 angeordnet in jedem der beiden Zwischenräume
103 und zwar an beiden Stirnseiten an den der
Rahmenkonstruktion 113 zugewandten Seiten des
Fensterelements. Man sieht in der Darstellung gemäß Fig. 3
und auch den Fig. 2a und 2c jeweils nur ein Leuchtmittel
102, aber es handelt sich um eine Reihe von Leuchtmitteln der
gleichen Art, die vor bzw. hinter der Zeichnungsebene in
Fig. 3 liegen. Es wird auch auf die Darstellung gemäß Fig.
1 verwiesen. Die jeweils in dem linken Zwischenraum 103
angeordneten Leuchtmittel 112 kann als erste Anzahl
Leuchtmittel betrachtet werden. Diese erste Anzahl
Leuchtmittel 112 gibt das Licht in Pfeilrichtung in der
Zeichnung Fig. 3 nach links ab, da die mittlere Glasscheibe
111 an einer Seite das Rastermuster aufweist. Die
Leuchtmittel 102 in dem zweiten Zwischenraum 103 in der
Zeichnung rechts bilden eine zweite Anzahl Leuchtmittel.
Diese zweite Anzahl Leuchtmittel 102 strahlt das Licht in
Pfeilrichtung nach rechts ab, da die mittlere Glasscheibe 111
an der dem rechten Zwischenraum 103 zugewandten Seite das
Rastermuster aufweist. Dadurch ist es möglich, verschiedene
Lichtströme, z. B. in unterschiedlichen Lichtfarben von der
ersten Anzahl Leuchtmittel 102 in der Zeichnung Fig. 3 nach
rechts und von der zweiten Anzahl Leuchtmittel 112 in der
Zeichnung nach links zu leiten. Man kann beispielsweise einen
Innenraum mit weißem Licht ausleuchten, welches von der einen
Anzahl Leuchtmittel 102 abgegeben wird und gleichzeitig das
Fensterelement durch nach außen von der zweiten Anzahl
Leuchtmittel 112 abgestrahltem farbigem Licht farbig
erscheinen lassen.
Claims (19)
1. Fensterelement umfassend eine Rahmenkonstruktion, die
wenigstens zwei voneinander beabstandete Glasscheiben
einfasst, wobei durch den Abstand der beiden Glasscheiben
ein Zwischenraum zwischen diesen definiert wird und eine
Beleuchtungseinrichtung mit wenigstens einem Leuchtmittel
vorgesehen ist, welches Licht stirnseitig von der
Rahmenkonstruktion in den Zwischenraum zwischen den
beiden Glasscheiben einstrahlt und wobei dieses Licht
wenigstens teilweise etwa senkrecht zu dieser
Einstrahlrichtung abgelenkt wird, so dass es durch die
Glasscheiben des Fensterelements nach innen und/oder
außen fällt, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eine
der Glasscheiben (100, 101) lichtstreuend wirkt und dazu
wenigstens einseitig bedruckt, gesandstrahlt, geätzt,
beschichtet, graviert oder beklebt ist, und dass als
Leuchtmittel (102) eine Anzahl stirnseitig an der
Rahmenkonstruktion angeordneter LED's, SMD's oder
dergleichen vorgesehen ist.
2. Fensterelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
dass wenigstens eine der Glasscheiben wenigstens
einseitig in einem Punktraster, Strichraster oder
ähnlichem Raster bedruckt ist.
3. Fensterelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
dass die Fläche wenigstens einer der Glasscheiben
wenigstens einseitig ein durch Sandstrahlen, Ätzen,
Beschichten, Gravieren oder Bekleben mit Partikeln
erzeugtes Punktraster, Strichraster oder sonstiges Raster
zur Lichtstreuung aufweist.
4. Fensterelement nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, dass als Leuchtmittel (102) eine auf
einer streifenförmigen Anordnung angebrachte Anzahl LED's
oder SMD's vorgesehen ist, wobei der Streifen stirnseitig
in eine Nut der Rahmenkonstruktion eingelassen ist.
5. Fensterelement nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, dass wenigstens zwei Glasscheiben
wenigstens einseitig lichtstreuend ausgebildet sind.
6. Fensterelement nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, dass wenigstens eine Glasscheibe (100) an
der dem Zwischenraum (103) zugewandten Seite
lichtstreuend ausgebildet ist.
7. Fensterelement nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, dass drei voneinander beabstandete
Glasscheiben (100, 101, 111) vorgesehen sind und
wenigstens die mittlere Glasscheibe (111) jeweils
beidseitig lichtstreuend ausgebildet ist.
8. Fensterelement nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, dass eine erste Anzahl Leuchtmittel (102)
und eine zweite Anzahl Leuchtmittel (112) vorgesehen ist
sowie Steuereinrichtungen um die erste Anzahl bzw. zweite
Anzahl Leuchtmittel derart zu steuern, dass die erste
Anzahl Leuchtmittel (102) weißes Licht abgibt und die
zweite Anzahl Leuchtmittel (112) farbiges Licht abgibt
oder umgekehrt.
9. Fensterelement nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, dass Steuereinrichtungen sowie Sensoren
vorgesehen sind, die eine Steuerung der Leuchtmittel
(102, 112) in Abhängigkeit vom einfallenden Tageslicht,
abhängig von einer im Raum anwesenden Person oder nach
einem beliebigen vorgegebenen Programm bewirken.
10. Fensterelement nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet,
dass als Sensoren wenigstens eine Photozelle und/oder ein
Bewegungsmelder vorgesehen ist.
11. Fensterelement nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch
gekennzeichnet, dass eine erste Anzahl Leuchtmittel (102)
und eine zweite Anzahl Leuchtmittel (112) derart
steuerbar sind, dass das Fensterelement farbiges Licht in
einen Außenraum abgibt und/oder weißes Licht zur
Beleuchtung in einen Innenraum abgibt.
12. Fensterelement nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch
gekennzeichnet, dass die zuvor genannten Glasscheiben
(100, 101, 111) aus Echtglas bestehen oder wenigstens
eine der Glasscheiben aus Kunststoffglas besteht.
13. Fenster für ein Gebäude, dadurch gekennzeichnet, dass es
wenigstens ein Fensterelement gemäß einem der Ansprüche 1
bis 12 umfasst.
14. Fassadenbauteil für ein Gebäude, dadurch gekennzeichnet,
dass es wenigstens ein Fensterelement gemäß einem der
Ansprüche 1 bis 12 umfasst.
15. Tür, dadurch gekennzeichnet, dass diese wenigstens ein
Fensterelement gemäß einem der Ansprüche 1 bis 12
umfasst.
16. Lichtdecke für ein Gebäude oder Bauteil für eine
Lichtdecke eines Gebäudes, dadurch gekennzeichnet, dass
diese(s) wenigstens ein Fensterelement gemäß einem der
Ansprüche 1 bis 12 umfasst.
17. Oberlicht für ein Gebäude, dadurch gekennzeichnet, dass
dieses wenigstens ein Fensterelement gemäß einem der
Ansprüche 1 bis 12 umfasst.
18. Fußboden oder Fußbodenbauteil für ein Gebäude, dadurch
gekennzeichnet, dass dieser(s) wenigstens ein
Fensterelement gemäß einem der Ansprüche 1 bis 12
umfasst.
19. Trennwand für ein Gebäude, dadurch gekennzeichnet, dass
diese wenigstens ein Fensterelement gemäß einem der
Ansprüche 1 bis 12 umfasst.
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