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DE10051212A1 - Tankeinfüllstutzen mit Sperrvorrichtung - Google Patents

Tankeinfüllstutzen mit Sperrvorrichtung

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DE10051212A1 DE2000151212 DE10051212A DE10051212A1 DE 10051212 A1 DE10051212 A1 DE 10051212A1 DE 2000151212 DE2000151212 DE 2000151212 DE 10051212 A DE10051212 A DE 10051212A DE 10051212 A1 DE10051212 A1 DE 10051212A1
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Abstract

Die Aufgabe wirksam zu verringern, dass Kraftfahrzeuge mit ungeeignetem Kraftstoff betankt werden, derart, dass ein Befüllrohr einer Zapfpistole mit einem bestimmten wirksamen Außendurchmesser in einen Tankeinfüllstutzen (1) mit entsprechend größeren Innendurchmesser als der Außendurchmesser des Befüllrohres eingebracht und der fehlerhafte Betankvorgang erfolgreich durchgeführt werden kann, wird im Wesentlichen durch eine Sperrvorrichtung gelöst, die aus einer an der zum Kraftstofftank weisenden Stirnseite des Tankeinfüllstutzens (1) schwenkbar angeordneten und mit einer Federkraft "F" gegen den Tankeinfüllstutzen (1) belasteten Verschlussklappe (4) besteht, die ihrerseits mittels wenigstens zwei über den Umfang der Verschlussklappe (4) verteilter sowie lösbarer Verriegelungen (5) in Verschlussstellung, respektive Normalstellung, gehalten ist.

Description

Die Erfindung betrifft einen Tankeinfüllstutzen mit Sperrvorrichtung zur Verhinderung des Betankens eines Kraftfahrzeuges mit ungeeignetem Kraftstoff, wobei der rohrförmige und/oder konisch ausgeführte Tankeinfüllstutzen einen Innendurchmesser zur Aufnahme eines einen vorbestimmten Außendurchmesser verfügenden Befüllrohres einer für einen bestimmten Kraftstoff vorgesehenen Zapfpistole aufweist.
Zur Verhinderung des Betankens eines Kraftfahrzeuges mit ungeeignetem Kraftstoff ist es bekannt, den Einfüllstutzen des zugehörigen Tanks entsprechend dem zu verwendenden Kraftstoff mit einem vorbestimmten Innendurchmesser bzw. Querschnitt auszuführen und das Befüllrohr der entsprechenden Zapfpistole an diese anzupassen.
Tankeinfüllstutzen von mit Diesel betriebenen Kraftfahrzeugen weisen dabei einen Innendurchmesser von ca. 26 mm, von mit bleihaltigen Benzin betriebenen Kraftfahrzeugen einen Innendurchmesser von ca. 25 mm und von mit bleifreiem Benzin betriebenen Kraftfahrzeugen einen Innendurchmesser von ca. 22 mm auf.
Mit dieser Maßnahme wird im wesentlichen erfolgreich verhindert, dass z. B. ein mit bleifreiem Benzin betriebenes Kraftfahrzeug (kleiner Innendurchmesser des Tankeinfüllstutzen) versehentlich mit bleihaltigen Benzin oder mit Dieselkraftstoff (größerer Außendurchmesser des Befüllrohres der entsprechenden Zapfpistole) betankt wird.
Des Weiteren ist aus der DE 196 39 825 A1 eine. Betankungssperre, hier eine sogenannte "Bleifreisperre", zum Einsatz in einem Tankeinfüllstutzen bekannt, die vorzugsweise während der Fahrzeugausrüstung in der Produktion Verwendung findet. Mittels eines an einem Hebelsystem angeordneten und den Querschnitt des Tankeinfüllstutzen verringernden Sperrhebels, wird wirksam verhindert, dass eine Zapfpistole mit einem Befüllrohr für Dieselkraftstoff in den Tankeinfüllstutzen eindringen kann. Des Weiteren verfügt diese Betankungssperre über eine zum Tank hin schwenkbare und gegen den Tankeinfüllstutzen federbelastete Klappe, die ihrerseits lediglich anzeigt, dass die Betankungssperre sich in einer Stellung für bleifreies Benzin befindet.
Ist es beabsichtigt ein mit dieser Betankungssperre ausgerüstetes Kraftfahrzeug mit einem Diesel betriebenen Antrieb zu versehen, wird der Sperrhebel radial nach außen geschwenkt, derart, dass ein Stift zur Betätigung des Hebelsystems dauerhaft in die verwendete Anordnung eingebracht wird. Gleichfall schwenkt auch die federbelastete Klappe dauerhaft zur Seite.
Ferner ist es aus der DE 36 41 274 A1 bekannt, unter Beachtung der Kraftstoff bezogenen Außendurchmesser der Befüllrohre der Zapfpistolen, mittels einer nachträglich eingebrachten und den Querschnitt des Tankeinfüllstutzens verringernden Vorrichtung den Tankeinfüllstutzen auf einen ganz bestimmten zu verwendenden Kraftstoff auszulegen.
Auch dieser Vorrichtung ist eine federbelastete Klappe zugeordnet, die während des Einführens eines Befüllrohres einer bestimmten Zapfpistole in den Tankeinfüllstutzen zur Seite schwenkt und für den Kraftstoff den Weg zum Kraftfahrzeugtank freigibt.
Allen vorstehenden Lösungen ist gemein, dass zwar erfolgreich verhindert wird, dass ein Befüllrohr einer Zapfpistole mit großem Außendurchmesser, z. B. für Dieselkraftstoff, in einen Tankeinfüllstutzen mit kleinerem wirksamen Innendurchmesser, wie z. B. für bleifreies Benzin, eindringen kann, jedoch im entgegengesetzten Fall nicht verhindert ist, dass ein Befüllrohr mit einem bestimmten wirksamen Außendurchmesser in einen Tankeinfüllstutzen eindringt, der seinerseits einen größeren Innendurchmesser als der Außendurchmesser des besagten Befüllrohres aufweist.
Beispielsweise ist dadurch die Möglichkeit gegeben, ein mit Diesel betriebenes Kraftfahrzeug versehentlich mit Benzin zu betanken.
Hier setzt die nachfolgend beschriebene Erfindung an.
Aufgabe der Erfindung ist es, wirksam zu verhindern, dass Kraftfahrzeuge mit ungeeignetem Kraftstoff betankt werden, derart, dass ein Befüllrohr einer Zapfpistole mit einem bestimmten wirksamen Außendurchmesser in einen Tankeinfüllstutzen mit entsprechend größeren Innendurchmesser als der Außendurchmesser des Befüllrohres eingebracht und der fehlerhafte Betankvorgang abschließend durchgeführt werden kann.
Erfindungsgemäß wird die Aufgabe in Verbindung mit den Merkmalen im Oberbegriff des Anspruchs 1 durch einen Tankeinfüllstutzen mit Sperrvorrichtung gelöst, wobei die Sperrvorrichtung aus einer an der zum Kraftstofftank weisenden Stirnseite des Tankeinfüllstutzens schwenkbar angeordneten und mit einer Federkraft "F" gegen den Tankeinfüllstutzen belasteten Verschlußklappe besteht, die ihrerseits mittels wenigstens zwei über den Umfang der Verschlußklappe verteilter sowie lösbarer Verriegelungen in Verschlußstellung, respektive Normalstellung, gehalten ist.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn drei oder mehr Verriegelungen vorgesehen sind.
In einer Ausgestaltung der Erfindung sind die Verriegelungen gleichmäßig über den Umfang der Verschlußklappe verteilt.
Fernerhin ist beabsichtigt, die Verriegelungen federelastisch oder schwenkbeweglich, jedoch federbelastet auszuführen.
In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung weisen die Verriegelungen jeweils eine über die Verschlußklappe greifende Sperrklinke auf.
Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass die Verriegelungen in der Verschlußstellung jeweils einen durch einen Durchbruch in der Wandung des Tankeinfüllstutzens hindurch in den vom Tankeinfüllstutzen umschlossen Raum eindringenden Verschiebenocken aufweisen.
In Fortbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass die Verschiebenocken in Normalstellung lediglich so tief in den vom Tankeinfüllstutzen umschlossenen Raum eindringen, dass mittels des vorbestimmten in den Tankeinfüllstutzen eingeführten Befüllrohres der vorgesehenen Zapfpistole sämtliche Verschiebenocken derart weit radial nach außen drückbar sind, dass die Sperrklinken aller Verriegelungen die Verschlußklappe freigeben und bei weiterem Einführen des Befüllrohres die Verschlußklappe gegen die anliegende Federkraft "F" verschwenkbar ist und dass eine Zapfpistole mit einem Befüllrohr geringerem Außendurchmessers als dem vorbestimmten beim Eindringen in den Tankeinfüllstutzen nicht geeignet ist, die Verschiebenocken derart weit radial nach außen zu drücken, dass die Sperrklinken aller Verriegelungen die Verschlußklappe freigeben.
Schließlich sieht die Erfindung noch vor, dass der Tankeinfüllstutzen einen solchen Innendurchmesser aufweist, dass Befüllrohre mit größerem Außendurchmesser als dem vorbestimmten nicht oder nicht ausreichend in den Tankeinfüllstutzen einbringbar sind.
Die Vorteile der Erfindung werden insbesondere darin gesehen, dass ein Tankeinfüllstutzen geschaffen Wurde, dessen Sperrvorrichtung den bis dato durch die Fachwelt nicht befriedigend behandelten Fall, dass ein Befüllrohr mit geringerem Außendurchmesser als der Innendurchmesser des Tankeinfüllstutzen in denselben eingebracht und demgemäß das Kraftfahrzeug mit falschen Kraftstoff betankt wird, mit einfachen und wirksamen Mitteln verhindert.
Die Erfindung wird nachstehend anhand eines in den Zeichnungen schematisch dargestellten Ausführungsbeispieles näher erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 die perspektivische Ansicht des erfindungsgemäßen Tankeinfüllstutzens,
Fig. 2 den Tankeinfüllstutzen nach Fig. 1 in einer Schnittdarstellung.
Gemäß den Fig. 1 und 2 ist der Tankeinfüllstutzen 1 im Bereich der Außenhaut des Kraftfahrzeugs in einem Tankstutzenendstück 2 fest angeordnet und erstreckt sich nach innen in Richtung eines nicht näher dargestellten Kraftfahrzeugtanks.
Im vorliegenden Ausführungsbeispiel verfügt der Tankeinfüllstutzen 1 über eine teils konische Kontur 3a und teils rohrförmige Kontur 3b.
Des Weiteren ist demselben eine Sperrvorrichtung zugeordnet, die ihrerseits eine an der zum Kraftstofftank weisenden Stirnseite des Tankeinfüllstutzens 1 schwenkbar angeordnete und mit einer Federkraft "F", realisiert durch beispielsweise eine nicht näher dargestellte Schraubenfeder, gegen den Tankeinfüllstutzen 1 belastete Verschlußklappe 4 aufweist.
Erfindungsgemäß ist diese mittels wenigstens zwei, vorzugsweise drei oder mehr über den Umfang der Verschlußklappe 4 verteilter sowie lösbarer Verriegelungen 5 in Verschlußstellung, respektive Normalstellung, gehalten.
Vorliegend wurden drei Verriegelungen 5 vorgesehen, die dem Bereich der rohrförmigen Kontur 3b des Tankeinfüllstutzens 1 zugeordnet sind.
Es hat sich jedoch auch als vorteilhaft erwiesen, die Verriegelungen 5 gleichmäßig über den Umfang der Verschlußklappe 4 zu verteilen.
Insbesondere bei der Verwendung von ausschließlich zwei Verriegelungen 5 ist es zweckmäßig, diese diagonal gegenüberliegend anzuordnen.
Wie insbesondere in Fig. 2 gezeigt, ist jede Verriegelung 5 als ein sich zum Kraftstofftank hin erstreckender und an die Kontur des Tankeinfüllstutzens 1 sich anschmiegender Hebelarm 6 ausgeführt, der mit seinem einen Ende 7 im Bereich der Einfüllöffnung 8 des Tankeinfüllstutzens 1 am Umfang desselben fest angeordnet und dessen freies Ende 9 als Sperrklinke 10 ausgebildet ist, die ihrerseits über die Verschlußklappe 4 greift.
Des Weiteren ist der Hebelarm 6 der Verriegelung 5 mit einem Verschiebenocken 11 versehen, der seinerseits durch einen Durchbruch 12 in der Wandung 13 des Tankeinfüllstutzens 1 hindurch in den vom Tankeinfüllstutzen 1 umschlossenen Raum 14 eindringt.
Um die einzelnen Verriegelungen 5 mit Hebelarm 6 und zugehörigem Verschiebenocken 11 in der Normalstellung zu halten bzw. zu unterstützen, sind dieselben mit einem Haltering 15 beaufschlagt, der sich seinerseits über den Umfang des Tankeinfüllstutzens 1 erstreckt.
Der Haltering 15 ist dabei so anzuordnen, dass die Möglichkeit gegeben ist, eine radiale Schwenkbewegung des freien Endes 9 des Hebelarms 6 nach außen durchzuführen.
Diese radiale Schwenkbewegung kann, wie vorliegend, durch eine federelastische Ausführung der Verriegelung 5, gegebenenfalls zzgl. einer elastischen Ausführung des Halterings 15 in Form beispielsweise eines Federrings, gewährleistet sein.
Ferner bietet es sich an, die Verriegelung 5 schwenkbeweglich, jedoch federbelastet auszuführen (nicht näher dargestellt).
Es versteht sich für den Fachmann von selbst, dass vorliegende Erfindung nicht auf vorstehende Varianten der Gewährleistung der radialen Verschwenkung der Verriegelung 5 beschränkt ist, sondern jede weitere an sich bekannte Ausführungsvariante durch die Erfindung mit erfaßt wird.
Die Funktionsweise der Erfindung ist wie folgt:
Gesetzt den Fall, es besteht die Absicht, ein Kraftfahrzeug zu bedanken, wird in bekannter Weise die für diesen Kraftstoff vorgesehene Zapfpistole mit ihrem, einen vorbestimmten Außendurchmesser aufweisenden Befüllrohr, in den Tankeinfüllstutzen 1 eingeführt (nicht näher dargestellt).
Während dieser axialen Bewegung in Richtung der Verschlußklappe 4 passiert das Befüllrohr die Verschiebenocken 11 sämtlicher Verriegelungen 5.
Erfindungsgemäß sind die Verschiebenocken 11 in ihrer Normalstellung lediglich so tief in den vom Tankeinfüllstutzen 1 umschlossenen Raum 14 eingedrungen, dass diese sämtlichst mittels des vorbestimmten in den Tankeinfüllstutzen 1 eingeführten Befüllrohres der vorgesehenen Zapfpistole derart weit radial nach außen gedrückt werden, dass die Sperrklinken 10 aller Verriegelungen 5 die Verschlußklappe 4 gleichzeitig freigegeben.
Bei weiterem Einführen des. Befüllrohres in den Tankeinfüllstutzen 1 wird die Verschlußklappe 4 entgegen der anliegenden Federkraft "F" verschwenkt und der Weg zum Kraftfahrzeugtank ist für den Kraftstoff geöffnet.
Wird dagegen versehentlich oder auch bewußt versucht ein Befüllrohr mit geringerem Außendurchmesser als dem vorbestimmten in den Tankeinfüllstutzen 1 einzubringen, ist es leicht nachvollziehbar, dass es ausgeschlossen ist, dass mittels dieses falschen Befüllrohres sämtliche Verschiebenocken 11 gleichzeitig derart weit radial nach außen gedrückt werden können, dass die Sperrklinken 10 aller Verriegelungen 5 die Verschlußklappe 4 freigeben.
Abschließend ist zu bemerken, dass in Kombination mit vorstehendem es sich anbietet, den Tankeinfüllstutzen 1 mit einem solchen Innendurchmesser zu versehen, dass Befüllrohre mit einem größerem Außendurchmesser als dem vorbestimmten in diesen nicht oder nicht ausreichend einbringbar sind.

Claims (9)

1. Tankeinfüllstutzen mit Sperrvorrichtung zur Verhinderung des Betankens eines Kraftfahrzeuges mit ungeeignetem Kraftstoff, wobei der rohrförmige und/oder konisch ausgeführte Tankeinfüllstutzen einen Innendurchmesser zur Aufnahme eines einen vorbestimmten Außendurchmesser verfügenden Befüllrohres einer für einen bestimmten Kraftstoff vorgesehenen Zapfpistole aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass die Sperrvorrichtung aus einer an der zum Kraftstofftank weisenden Stirnseite des Tankeinfüllstutzens (1) schwenkbar angeordneten und mit einer Federkraft "F" gegen den Tankeinfüllstutzen (1) belasteten Verschlußklappe (4) besteht, die ihrerseits mittels wenigstens zwei über den Umfang der Verschlußklappe (4) verteilter sowie lösbarer Verriegelungen (5) in Verschlußstellung, respektive Normalstellung, gehalten ist.
2. Tankeinfüllstutzen mit Sperrvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass drei oder mehr Verriegelungen (5) vorgesehen sind.
3. Tankeinfüllstutzen mit Sperrvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Verriegelungen (5) gleichmäßig über den Umfang der Verschlußklappe (4) verteilt sind.
4. Tankeinfüllstutzen mit Sperrvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Verriegelungen (5) federelastisch ausgeführt sind.
5. Tankeinfüllstutzen mit Sperrvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Verriegelungen (5) schwenkbeweglich, jedoch federbelastet ausgeführt sind.
6. Tankeinfüllstutzen mit Sperrvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Verriegelungen (5) jeweils eine über die Verschlußklappe (4) greifende Sperrklinke (10) aufweisen.
7. Tankeinfüllstutzen mit Sperrvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Verriegelungen (5) in der Verschlußstellung jeweils einen durch einen Durchbruch (12) in der Wandung (13) des Tankeinfüllstutzens (1) hindurch in den vom Tankeinfüllstutzen (1) umschlossen Raum (14) eindringenden Verschiebenocken (11) aufweisen.
8. Tankeinfüllstutzen mit Sperrvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Verschiebenocken (11) in Normalstellung lediglich so tief in den vom Tankeinfüllstutzen (1) umschlossenen Raum (14) eindringen, dass mittels des vorbestimmten in den Tankeinfüllstutzen (1) eingeführten Befüllrohres der vorgesehenen Zapfpistole sämtliche Verschiebenocken (11) derart weit radial nach außen drückbar sind, dass die Sperrklinken (10) aller Verriegelungen (5) die Verschlußklappe (4) freigeben und bei weiterem Einführen des Befüllrohres die Verschlußklappe (4) gegen die anliegende Federkraft "F" verschwenkbar ist und dass eine Zapfpistole mit einem Befüllrohr geringerem Außendurchmessers als dem vorbestimmten beim Eindringen in den Tankeinfüllstutzen (1) nicht geeignet ist, die Verschiebenocken (11) derart weit radial nach außen zu drücken, dass die Sperrklinken (10) aller Verriegelungen (5) die Verschlußklappe (4) freigeben.
9. Tankeinfüllstutzen mit Sperrvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Tankeinfüllstutzen (1) einen solchen Innendurchmesser aufweist, dass Befüllrohre mit größerem Außendurchmesser als dem vorbestimmten nicht oder nicht ausreichend in den Tankeinfüllstutzen (1) einbringbar sind.
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