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DE10046068A1 - Öffnungsfähiges Fahrzeugdach - Google Patents

Öffnungsfähiges Fahrzeugdach

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DE10046068A1
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    • B60J7/02Non-fixed roofs; Roofs with movable panels, e.g. rotary sunroofs of sliding type, e.g. comprising guide shoes
    • B60J7/04Non-fixed roofs; Roofs with movable panels, e.g. rotary sunroofs of sliding type, e.g. comprising guide shoes with rigid plate-like element or elements, e.g. open roofs with harmonica-type folding rigid panels
    • B60J7/043Sunroofs e.g. sliding above the roof
    • B60J7/0435Sunroofs e.g. sliding above the roof pivoting upwardly to vent mode and moving at the outside of the roof to fully open mode

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Abstract

Die Erfindung betrifft ein öffnungsfähiges Fahrzeugdach, das mit einem in einer Schließstellung mindestens einen Teil einer Dachöffnung (12) verschließenden Deckel (10), einem mit einer ersten Kulissenbahn (26) versehenen deckelfesten Deckelträger (16), sowie einem mittels eines Antriebs in einem ersten dachfesten Führungskanal (44) in Dachlängsrichtung verschiebbaren Schlitten (40) versehen ist, an dem ein Ausstellhebel (36) schwenkbar angebracht ist, wobei der Deckel (10) im vorderen Bereich in einem zweiten dachfesten Führungskanal (22) in Dachlängsrichtung verschiebbar geführt ist, der Ausstellhebel (36) mittels eines ersten Eingriffselements (34) in die erste Kulissenbahn (26) eingreift sowie mittels eines zweiten Eingriffselements (48) in einem dritten dachfesten Führungskanal (50) in Dachlängsrichtung verschiebbar geführt ist, welcher die Ausstellbewegung des Ausstellhebels (36) steuert, und wobei der Deckel (10) durch Verschieben des Schlittens (40) mittels des Ausstellhebels (36) aus der Schließstellung mit seiner Hinterkante ausgestellt werden kann. Die erste Kulissenbahn (26) ist so geformt, dass bei nicht ausgestelltem Ausstellhebel (36) die Verschiebung des ersten Eingriffselements (34) in der ersten Kulissenbahn (26) eine Ausstellbewegung des Deckels (10) bewirkt.

Description

Die vorliegende Erfindung betrifft ein öffnungsfähiges Fahrzeug gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Ein solches gattungsgemäßes Fahrzeugdach ist aus DE 35 04 573 A1 bekannt, wobei der Schlitten mit dem Ausstellhebel aus der Schließstellung einerseits nach vorn verschiebbar ist, um den Hebel und damit den Deckel auszustellen, und andererseits nach hinten verschiebbar ist, um ebenfalls ein Ausstellen des Hebels und damit des Deckels zu bewirken. In letzterem Fall wird gleichzeitig der Deckel mittels eines zweiten, im Bereich des vorderen Endes Deckels angebrachten Schlittens nach hinten verschoben. Wenn der erste, mit dem Ausstellhebel verbundene Schlitten seine Endposition erreicht hat, wird er selbsttätig dachfest verriegelt, während die Verschiebebewegung des Deckels mittels des zweiten Schlittens, der von einem Antriebskabel direkt angetrieben wird, fortgesetzt wird, bis der Deckel seine Endstellung erreicht hat. Dabei gleitet der erste Kulissenstift des Deckels in der deckelparallel laufenden, deckelfesten Kulissenbahn nach vorn, wodurch der Deckel während der Verschiebung weiter ausgestellt wird. Nachteilig bei dieser Konstruktion ist das Erfordernis zweier angetriebener Schlitten, nämlich eines für die Deckelvorderkante und eines für den Ausstellhebel.
Aus EP 0 503 427 B1 ist ein Fahrzeugdach bekannt, bei welchem der Ausstellhebel für den Deckel dadurch betätigt wird, dass bei Verschieben des Ausstellhebels ein dachfester Kulissenstift in einer in dem Ausstellhebel vorgesehenen Kulissenbahn verschoben wird.
Aus WO 00/06403 ist ein Fahrzeugdach bekannt, bei welchem der Ausstellhebel auf einem mit einer Kulissenbahn versehenen Schlitten verschiebbar ist, wobei die Ausstellbewegung des Hebels durch den Eingriff eines an dem Hebel vorgesehenen Kulissenstifts in die Kulissenbahn des Schlittens erfolgt. Ferner greift ein zweiter Kulissenstift des Ausstellhebels in eine deckelfeste Kulissenbahn ein, die so ausgebildet ist, dass bei Verschieben des Ausstellhebels bezüglich des Deckels eine zusätzliche Ausstellbewegung verursacht wird.
Aus DE 43 30 426 A1 und WO 94/25301 sind Fahrzeugdächer bekannt, bei welcher kein Ausstellhebel, sondern nur ein Schlitten vorgesehen ist, welcher in eine deckelfeste Kulissenbahn eingreift, die so geformt ist, dass eine Verschiebung des Schlittens bezüglich des Deckels eine Ausstellbewegung des Deckels bewirkt. Nachteilig dabei ist, dass bei festgelegter maximaler Bauhöhe für eine relativ große vorgegebene Ausstellhöhe die Kulissenbahn relativ nahe am vorderen Drehpunkt plaziert werden muss, was zu einer nur geringen Abstützwirkung und großen Toleranzauswirkungen führt. Falls dies verhindert werden soll, ergibt sich andererseits eine große Bauhöhe.
Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein öffnungsfähiges Fahrzeugdach mit einem ausstellbaren Deckel zu schaffen, welches eine möglichst geringe Bauhöhe und dennoch eine stabile Abstützung in ausgestellter Deckelstellung ermöglicht.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch ein Fahrzeugdach mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1. Bei dieser erfindungsgemäßen Lösung ist vorteilhaft, dass sich die Ausstellwirkung der deckelfesten Kulissenbahn und der dritten dachfesten Führung für den Ausstellhebel addieren, wodurch bei gleicher Stabilität die Bauhöhe verringert oder bei gleicher Bauhöhe die Stabilität der Abstützung vergrößert werden kann.
Bevorzugte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Im folgenden wird die Erfindung beispielhaft anhand der beigefügten Zeichnungen näher erläutert. Es zeigt:
Fig. 1 eine Seitenansicht eines erfindungsgemäßen Fahrzeugdachs mit geschlossenem Deckel;
Fig. 2 eine Ansicht wie Fig. 1, wobei jedoch der Deckel teilweise ausgestellt ist; und
Fig. 3 eine Ansicht wie Fig. 1, wobei jedoch der Deckel vollständig ausgestellt und zurückgeschoben ist.
In Fig. 1 ist ein Deckel 10 gezeigt, der in Schließstellung eine Dachöffnung 12 in einer festen Dachhaut 14 verschließt. An dem Deckel 10 ist ein Deckelträger 16 fest angebracht, welcher an seinem vorderen Ende einen um eine Achse 18 schwenkbar gelagerten Gleitschuh 20 aufweist, der in einem Führungskanal 22 in Hochrichtung geführt in Dachlängsrichtung verschiebbar gelagert ist. Bei der in Fig. 1 gezeigten Schließstellung befindet sich der Gleitschuh 20 am vorderen Ende des Führungskanals 22, das von einem im Wesentlichen horizontalen Abschnitt 24A gebildet wird, der nach hinten anschließend zunächst in einen ansteigenden Abschnitt 24B und daran anschließend wiederum in einen im Wesentlichen horizontalen Abschnitt übergeht. Das somit insgesamt S-förmige vordere Ende des Führungskanals 22 ist als Einsatzteil 24 in eine Führungsschiene ausgebildet.
In seinem mittleren Bereich ist der Deckelträger 16 mit einer Kulissenbahn 26 versehen, die einen horizontalen vorderen Abschnitt 28, einen gleichmäßig nach unten geneigten mittleren Abschnitt 30 sowie einen horizontalen hinteren Abschnitt 32 aufweist und in welche ein Kulissenstift 34 eingreift, der an einem Ausstellhebel 36 ausgebildet ist. Der Ausstellhebel 36 ist um eine Achse 38 schwenkbar an einem Schlitten 40 angelenkt, welcher mittels zweier Gleitschuhe 42 in einem im Wesentlichen horizontal verlaufenden dachfesten Führungskanal 44 in Dachlängsrichtung verschiebbar gelagert ist und in üblicher Weise mittels eines Antriebskabels (nicht gezeigt) angetrieben wird. An dem Ausstellhebel 36 ist um eine Achse 46 schwenkbar ein Gleitschuh 48 befestigt, welcher in einem dachfesten Führungskanal 50 in Hochrichtung geführt in Dachlängsrichtung verschiebbar gelagert ist. Bei der in Fig. 1 gezeigten Schließstellung befindet sich der Gleitschuh 48 des Hebels 36 in einem im Wesentlichen horizontal verlaufenden vorderen Bereich des Führungskanals 50.
Der Deckelträger 16 ist ferner mit einem Bolzen 52 versehen, der in der in Fig. 1 gezeigten Stellung in eine sehr steil verlaufenden dachfesten Führungskanal 54 eingreift und dadurch eine Verschiebung des Deckelträgers 16 in Dachlängsrichtung zunächst im Wesentlichen verhindert.
Wenn ausgehend von der in Fig. 1 gezeigten Schließstellung der Schlitten 40 nach hinten bewegt wird, findet aufgrund der Steilheit des Führungskanals 54 nur eine geringe Verschiebung des Deckels 10 nach hinten statt, jedoch kann sich der Kulissenstift 34 des Hebels 36 in der Kulissenbahn 26 nach hinten bewegen, wobei er aus dem horizontalen Abschnitt 28 in den nach unten geneigten Abschnitt 30 eintritt, wodurch der Deckel 10 mit seiner Hinterkante angehoben, d. h. ausgestellt, wird.
In Fig. 2 ist eine Zwischenstellung des Deckels 10 gezeigt, in welcher der durch die Neigung der Kulissenbahn 26 bewirkte Teil der Ausstellbewegung des Deckels 10 im Wesentlichen beendet ist, da der Kulissenstift 34 in den horizontalen hinteren Endbereich 32 der Kulissenbahn 26 eingetreten ist. Der Bolzen 52 steht dabei immer noch in Eingriff mit dem steilen Führungskanal 54.
Der vordere Gleitschuh 20 hat seine Position gegenüber Fig. 1 nur geringfügig verändert, so dass die Deckelvorderkante 56 im Wesentlichen die gleiche Stellung wie in der Schließstellung von Fig. 1 einnimmt. Der Gleitschuh 48 des Ausstellhebels 36 hat bei der Stellung gemäß Fig. 2 das Ende des horizontalen Anfangsabschnitts des Führungskanals 50 erreicht und ist im Begriff, in einen ansteigenden Abschnitt 58 des Führungskanals 50 einzutreten, um die Ausstellbewegung des Ausstellhebels 36 einzuleiten.
Fig. 3 zeigt das Fahrzeugdach mit vollständig ausgestelltem und nach hinten verschobenem Deckel 10. Dabei ist der Ausstellhebel 36 nach Durchlaufen des ansteigenden Abschnitts 58 der Führungsbahn 50 vollständig ausgestellt, wobei der Gleitschuh 48 des Ausstellhebels 36 nun in einem im Wesentlichen horizontal verlaufenden Abschnitt 60 des Führungskanals 50 geführt wird. Der Kulissenstift 34 des Ausstellhebels 36 liegt nun am hinteren Ende der Kulissenbahn 26 an und bewirkt auf diese Weise eine Mitnahme des Deckelträgers 16 durch den Schlitten 40 nach hinten. Das Ausstellen des Hebels 36 durch den ansteigenden Abschnitt 58 des Führungskanals 50 hat bewirkt, dass ein zweiter an dem Ausstellhebel 36 vorgesehener Kulissenstift 62 in eine nach vorn offene zweite Kulissenbahn 64 des Deckelträgers 16 eingetreten ist und an deren hinterem Ende 66 anliegt, was im Zusammenspiel mit der Führung des Gleitschuhs 48 des Ausstellhebels 36 in Hochrichtung eine Mitnahme, d. h. einen Kraftschluss, des Deckelträgers 16 auch in Schließrichtung des Schlittens 40 bewirkt.
Wenn beim Schließen des Deckels 10 der Schlitten 40 nach vorn bewegt wird, wird der Deckelträger 16 und damit der Deckel 10 durch die Anlage des Kulissenstifts 62 am Ende 66 der Kulissenbahn 64 nach vorn geschoben, bis durch das Absenken des Ausstellhebels 36 beim Eintritt des Gleitschuhs 48 in den geneigten Abschnitt 58 des Führungskanals 50 der Kulissenstift 62 wieder außer Eingriff mit der Kulissenbahn 64 kommt, wodurch der Kulissenstift 34 in der Kulissenbahn 26 nach vorn gleiten und dadurch den Deckel 10 weiter in die Schließstellung absenken kann.
Bei der in Fig. 3 gezeigten Stellung hat der vordere Gleitschuh 20 den ansteigenden Bereich 24B des Führungskanals 22 durchlaufen, wodurch die Deckelvorderkante 56 angehoben wurde, und wird nun in einem im Wesentlichen horizontal verlaufenden Abschnitt 68 des Führungskanals 22 nach hinten verschoben. Die Verschiebebewegung des Deckels 10 nach hinten wird erst möglich, wenn durch hinreichend starkes Ausstellen des Deckels 10 durch den Eintritt des Gleitschuhs 48 in den ansteigenden Abschnitt 58 des Führungskanals 50 der Bolzen 52 am offenen oberen Ende des Führungskanals 54 austritt und somit freikommt. Beim Schließen des Deckels 10 läuft für den Bolzen 52 die beschriebene Bewegung umgekehrt ab.
Die Ausstellmechanik ist so ausgelegt, dass beim Freikommen des Bolzens 52 aus dem Führungskanal 54 der Kulissenstift 62 in Eingriff mit der Kulissenbahn 64 kommt, um den Ausstellhebel 36 für eine Verschiebebewegung bezüglich des Deckelträgers 16 zu sperren. Auf diese Weise ist immer für eine definierte Position des Deckels 10 in Dachlängsrichtung gesorgt.
Der Deckel 10 kann als einziger Deckel vorgesehen sein, oder er kann den vorderen Deckel eines Doppelspoilerdaches bilden, wobei dann der hintere Deckel im Wesentlichen analog zu dem vorderen Deckel ausgebildet ist. Ein wesentlicher Unterschied besteht jedoch darin, dass der Schlitten des hinteren Deckels nicht direkt vom Antriebskabel angetrieben wird, sondern durch eine selbsttätig lösbare Kopplung mit dem von dem Antriebskabel angetriebenen vorderen Schlitten verstellt wird. Die Kopplung findet erst dann statt, wenn der vordere Deckel vollständig ausgestellt und bereits ein Stück weit nach hinten geschoben wurde. Bis dahin verbleibt der hintere Deckel in seiner Schließstellung. Abgesehen von den Anfangsbereichen können die Führungskanäle 22, 50 und 44 von beiden Deckeln gemeinsam genutzt werden, wobei von den Führungskanälen 22 und 50 dann jedoch im hinteren Bereich aus dem horizontalen Abschnitt eine Nebenbahn nach unten abzweigt, welche für die entsprechenden Gleitelemente des hinteren Deckels reserviert ist. Um ein unerwünschtes Eintreten der Gleitschuhe des vorderen Deckels in diese Nebenbahnen zu verhindern, können entweder die Gleitschuhe des vorderen Deckels entsprechend länger als diejenigen des hinteren Deckels ausgebildet sein oder es kann beispielsweise, wie in den Fig. 1 bis 3 für den vorderen Gleitschuh 20 angedeutet, ein zusätzlicher Gleiter 70 vorgesehen sein, welcher im Verzweigungsbereich durch eine Verdickung der oberen Seitenwand des Führungskanals 22 an der Außenseite der oberen Seitenwand anliegt und dadurch den Gleitschuh entlang der oberen Seitenwand des Führungskanals 22 führt, wodurch ein unerwünschtes Eintreten des Gleitschuhs 20 in die nach unten abzweigende Nebenbahn verhindert wird. Ein sicheres Eintreten des entsprechenden Gleitschuhs des hinteren Deckels kann dadurch gewährleistet werden, dass sich im Verzweigungsbereich die Hauptbahn und die Nebenbahn in ihrer Tiefe unterscheiden und der Gleitschuh des vorderen Deckels und der entsprechende Gleitschuh des hinteren Deckels unterschiedlich breit bzw. tief ausgebildet sind. Diese Mechanismen sind in der zeitgleich eingereichten parallelen mit dem internen Aktenzeichen DP 790/00, Amtliches Aktenzeichen . . . . . . . . DE näher erläutert, deren Inhalt hiermit in den Offenbarungsgehalt dieser Anmeldung einbezogen wird.
Bezugszeichenliste
10
Deckel
12
Dachöffnung
14
feste Dachhaut
16
Deckelträger
18
Achse
20
Gleitschuh
22
Führungskanal
24
Einsatzteil
24
A-C (Abschnitte von
24
)
26
Kulissenbahn (in
16
)
28
horizontaler Abschnitt (von
26
)
30
mittlerer Abschnitt (von
26
)
32
hinterer Abschnitt (von
26
)
34
Kulissenstift
36
Ausstellhebel
38
Achse
40
Schlitten
42
Gleitschuhe (an
40
)
44
(dachfester) Führungskanal
46
Achse (an
36
, für
48
)
48
Gleitschuh
50
(dachfester) Führungskanal
52
Bolzen (an
16
)
54
(dachfester) Führungskanal
56
Deckelvorderkante
58
(ansteigender) Abschnitt (von
50
)
60
Abschnitt (von
50
)
62
(zweiter) Kulissenstift (an
36
)
64
(zweite) Kulissenbahn (in
16
)
66
hinteres Ende (von
64
)
68
(horizontaler) Abschnitt (von
22
)
70
Gleiter

Claims (10)

1. Öffnungsfähiges Fahrzeugdach, mit wenigstens einem in einer Schließstellung mindestens einen Teil einer Dachöffnung (12) verschließenden Deckel (10), einem mit einer ersten Kulissenbahn (26) versehenen deckelfesten Deckelträger (16), sowie einem mittels eines Antriebs in einem ersten dachfesten Führungskanal (44) in Dachlängsrichtung verschiebbaren Schlitten (40), an dem ein Ausstellhebel (36) schwenkbar angebracht ist, wobei der Deckel (10) im vorderen Bereich in einem zweiten dachfesten Führungskanal (22) in Dachlängsrichtung verschiebbar geführt ist, der Ausstellhebel (36) mittels eines ersten Eingriffselements (Kulissenstift 34) in die erste Kulissenbahn (26) eingreift sowie mittels eines zweiten Eingriffselements (Gleitschuh 48) in einem dritten dachfesten Führungskanal (50) in Dachlängsrichtung verschiebbar geführt ist, welche die Ausstellbewegung des Ausstellhebels (36) steuert, und wobei der Deckel (10) durch Verschieben des Schlittens (40) mittels des Ausstellhebels (36) aus der Schließstellung mit seiner Hinterkante ausgestellt werden kann, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Kulissenbahn (26) so geformt ist, dass bei nicht ausgestelltem Ausstellhebel (36) die Verschiebung des ersten Eingriffselements (Kulissenstift 34) in der ersten Kulissenbahn (26) eine Ausstellbewegung des Deckels (10) bewirkt.
2. Fahrzeugdach nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass bei ausgestelltem Deckel (10) über den Ausstellhebel (36) ein Kraftschluss zwischen dem Deckelträger (16) und dem Schlitten (40) für eine Verschiebung in Dachlängsrichtung hergestellt wird.
3. Fahrzeugdach nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Kraftschluss bei ausgestellten Deckel (10) in Öffnungsrichtung mittels Anlage des ersten Eingriffselements (34) an einem hinteren Abschnitt (32) der ersten Kulissenbahn (26) erfolgt.
4. Fahrzeugdach nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Kraftschluss bei ausgestelltem Deckel (10) in Schließrichtung dadurch erfolgt, dass an dem Ausstellhebel (36) ein drittes Eingriffselement (Kulissenstift 62) vorgesehen ist, welches bei ausgestelltem Ausstellhebel (36) in eine zweite, an dem Deckelträger (16) ausgebildete Kulissenbahn (64) eingreift.
5. Fahrzeugdach nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Deckelträger (16) ein Eingriffselement (52) vorgesehen ist, welches mit einem vierten dachfesten Führungskanal (54) derart zusammenwirkt, dass ein Verschieben des Deckels (10) in Dachlängsrichtung im Wesentlichen verhindert wird, wenn das erste Eingriffselement (Kulissenstift 34) nicht an oder nahe des hinteren Abschnitts (32) der ersten Kulissenbahn (26) liegt.
6. Fahrzeugdach nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der dritte dachfeste Führungskanal (50) so ausgebildet ist, dass das Ausstellen des Ausstellhebels (36) erst beginnt, wenn sich das erste Eingriffselement (Kulissenstift 34) nahe des hinteren Abschnitts (32) der ersten Kulissenbahn (26) befindet.
7. Fahrzeugdach nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Kulissenbahn (26) im vorderen Abschnitt (28) und im hinteren Abschnitt (32) im Wesentlichen horizontal verläuft und in dazwischen liegenden Bereich (30) im Wesentlichen gleichmäßig abfallend ausgebildet ist.
8. Fahrzeugdach nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der zweite dachfeste Führungskanal (22) so ausgebildet ist, dass aus der Schließstellung ein Anheben der Deckelvorderkante (56) erfolgt.
9. Fahrzeugdach nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Anheben der Deckelvorderkante (56) erst zu Beginn der Ausstellbewegung des Ausstellhebels (36) erfolgt.
10. Fahrzeugdach nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der zweite dachfeste Führungskanal (22) und der dritte dachfeste Führungskanal (50) in ihrem Anfangsbereich im Wesentlichen S-förmig ausgebildet sind.
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