DE10046068A1 - Öffnungsfähiges Fahrzeugdach - Google Patents
Öffnungsfähiges FahrzeugdachInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft ein öffnungsfähiges Fahrzeugdach, das mit einem in einer Schließstellung mindestens einen Teil einer Dachöffnung (12) verschließenden Deckel (10), einem mit einer ersten Kulissenbahn (26) versehenen deckelfesten Deckelträger (16), sowie einem mittels eines Antriebs in einem ersten dachfesten Führungskanal (44) in Dachlängsrichtung verschiebbaren Schlitten (40) versehen ist, an dem ein Ausstellhebel (36) schwenkbar angebracht ist, wobei der Deckel (10) im vorderen Bereich in einem zweiten dachfesten Führungskanal (22) in Dachlängsrichtung verschiebbar geführt ist, der Ausstellhebel (36) mittels eines ersten Eingriffselements (34) in die erste Kulissenbahn (26) eingreift sowie mittels eines zweiten Eingriffselements (48) in einem dritten dachfesten Führungskanal (50) in Dachlängsrichtung verschiebbar geführt ist, welcher die Ausstellbewegung des Ausstellhebels (36) steuert, und wobei der Deckel (10) durch Verschieben des Schlittens (40) mittels des Ausstellhebels (36) aus der Schließstellung mit seiner Hinterkante ausgestellt werden kann. Die erste Kulissenbahn (26) ist so geformt, dass bei nicht ausgestelltem Ausstellhebel (36) die Verschiebung des ersten Eingriffselements (34) in der ersten Kulissenbahn (26) eine Ausstellbewegung des Deckels (10) bewirkt.
Description
Die vorliegende Erfindung betrifft ein öffnungsfähiges Fahrzeug gemäß dem
Oberbegriff des Anspruchs 1.
Ein solches gattungsgemäßes Fahrzeugdach ist aus DE 35 04 573 A1 bekannt,
wobei der Schlitten mit dem Ausstellhebel aus der Schließstellung einerseits
nach vorn verschiebbar ist, um den Hebel und damit den Deckel auszustellen,
und andererseits nach hinten verschiebbar ist, um ebenfalls ein Ausstellen des
Hebels und damit des Deckels zu bewirken. In letzterem Fall wird gleichzeitig
der Deckel mittels eines zweiten, im Bereich des vorderen Endes Deckels
angebrachten Schlittens nach hinten verschoben. Wenn der erste, mit dem
Ausstellhebel verbundene Schlitten seine Endposition erreicht hat, wird er
selbsttätig dachfest verriegelt, während die Verschiebebewegung des Deckels
mittels des zweiten Schlittens, der von einem Antriebskabel direkt angetrieben
wird, fortgesetzt wird, bis der Deckel seine Endstellung erreicht hat. Dabei
gleitet der erste Kulissenstift des Deckels in der deckelparallel laufenden,
deckelfesten Kulissenbahn nach vorn, wodurch der Deckel während der
Verschiebung weiter ausgestellt wird. Nachteilig bei dieser Konstruktion ist das
Erfordernis zweier angetriebener Schlitten, nämlich eines für die
Deckelvorderkante und eines für den Ausstellhebel.
Aus EP 0 503 427 B1 ist ein Fahrzeugdach bekannt, bei welchem der
Ausstellhebel für den Deckel dadurch betätigt wird, dass bei Verschieben des
Ausstellhebels ein dachfester Kulissenstift in einer in dem Ausstellhebel
vorgesehenen Kulissenbahn verschoben wird.
Aus WO 00/06403 ist ein Fahrzeugdach bekannt, bei welchem der
Ausstellhebel auf einem mit einer Kulissenbahn versehenen Schlitten
verschiebbar ist, wobei die Ausstellbewegung des Hebels durch den Eingriff
eines an dem Hebel vorgesehenen Kulissenstifts in die Kulissenbahn des
Schlittens erfolgt. Ferner greift ein zweiter Kulissenstift des Ausstellhebels in
eine deckelfeste Kulissenbahn ein, die so ausgebildet ist, dass bei Verschieben
des Ausstellhebels bezüglich des Deckels eine zusätzliche Ausstellbewegung
verursacht wird.
Aus DE 43 30 426 A1 und WO 94/25301 sind Fahrzeugdächer bekannt, bei
welcher kein Ausstellhebel, sondern nur ein Schlitten vorgesehen ist, welcher in
eine deckelfeste Kulissenbahn eingreift, die so geformt ist, dass eine
Verschiebung des Schlittens bezüglich des Deckels eine Ausstellbewegung des
Deckels bewirkt. Nachteilig dabei ist, dass bei festgelegter maximaler Bauhöhe
für eine relativ große vorgegebene Ausstellhöhe die Kulissenbahn relativ nahe
am vorderen Drehpunkt plaziert werden muss, was zu einer nur geringen
Abstützwirkung und großen Toleranzauswirkungen führt. Falls dies verhindert
werden soll, ergibt sich andererseits eine große Bauhöhe.
Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein öffnungsfähiges Fahrzeugdach
mit einem ausstellbaren Deckel zu schaffen, welches eine möglichst geringe
Bauhöhe und dennoch eine stabile Abstützung in ausgestellter Deckelstellung
ermöglicht.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch ein Fahrzeugdach mit den
Merkmalen des Patentanspruchs 1. Bei dieser erfindungsgemäßen Lösung ist
vorteilhaft, dass sich die Ausstellwirkung der deckelfesten Kulissenbahn und
der dritten dachfesten Führung für den Ausstellhebel addieren, wodurch bei
gleicher Stabilität die Bauhöhe verringert oder bei gleicher Bauhöhe die
Stabilität der Abstützung vergrößert werden kann.
Bevorzugte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den
Unteransprüchen.
Im folgenden wird die Erfindung beispielhaft anhand der beigefügten
Zeichnungen näher erläutert. Es zeigt:
Fig. 1 eine Seitenansicht eines erfindungsgemäßen Fahrzeugdachs mit
geschlossenem Deckel;
Fig. 2 eine Ansicht wie Fig. 1, wobei jedoch der Deckel teilweise ausgestellt ist;
und
Fig. 3 eine Ansicht wie Fig. 1, wobei jedoch der Deckel vollständig ausgestellt
und zurückgeschoben ist.
In Fig. 1 ist ein Deckel 10 gezeigt, der in Schließstellung eine Dachöffnung 12 in
einer festen Dachhaut 14 verschließt. An dem Deckel 10 ist ein Deckelträger 16
fest angebracht, welcher an seinem vorderen Ende einen um eine Achse 18
schwenkbar gelagerten Gleitschuh 20 aufweist, der in einem Führungskanal 22
in Hochrichtung geführt in Dachlängsrichtung verschiebbar gelagert ist. Bei der
in Fig. 1 gezeigten Schließstellung befindet sich der Gleitschuh 20 am vorderen
Ende des Führungskanals 22, das von einem im Wesentlichen horizontalen
Abschnitt 24A gebildet wird, der nach hinten anschließend zunächst in einen
ansteigenden Abschnitt 24B und daran anschließend wiederum in einen im
Wesentlichen horizontalen Abschnitt übergeht. Das somit insgesamt S-förmige
vordere Ende des Führungskanals 22 ist als Einsatzteil 24 in eine
Führungsschiene ausgebildet.
In seinem mittleren Bereich ist der Deckelträger 16 mit einer Kulissenbahn 26
versehen, die einen horizontalen vorderen Abschnitt 28, einen gleichmäßig
nach unten geneigten mittleren Abschnitt 30 sowie einen horizontalen hinteren
Abschnitt 32 aufweist und in welche ein Kulissenstift 34 eingreift, der an einem
Ausstellhebel 36 ausgebildet ist. Der Ausstellhebel 36 ist um eine Achse 38
schwenkbar an einem Schlitten 40 angelenkt, welcher mittels zweier
Gleitschuhe 42 in einem im Wesentlichen horizontal verlaufenden dachfesten
Führungskanal 44 in Dachlängsrichtung verschiebbar gelagert ist und in
üblicher Weise mittels eines Antriebskabels (nicht gezeigt) angetrieben wird. An
dem Ausstellhebel 36 ist um eine Achse 46 schwenkbar ein Gleitschuh 48
befestigt, welcher in einem dachfesten Führungskanal 50 in Hochrichtung
geführt in Dachlängsrichtung verschiebbar gelagert ist. Bei der in Fig. 1
gezeigten Schließstellung befindet sich der Gleitschuh 48 des Hebels 36 in
einem im Wesentlichen horizontal verlaufenden vorderen Bereich des
Führungskanals 50.
Der Deckelträger 16 ist ferner mit einem Bolzen 52 versehen, der in der in
Fig. 1 gezeigten Stellung in eine sehr steil verlaufenden dachfesten
Führungskanal 54 eingreift und dadurch eine Verschiebung des Deckelträgers
16 in Dachlängsrichtung zunächst im Wesentlichen verhindert.
Wenn ausgehend von der in Fig. 1 gezeigten Schließstellung der Schlitten 40
nach hinten bewegt wird, findet aufgrund der Steilheit des Führungskanals 54
nur eine geringe Verschiebung des Deckels 10 nach hinten statt, jedoch kann
sich der Kulissenstift 34 des Hebels 36 in der Kulissenbahn 26 nach hinten
bewegen, wobei er aus dem horizontalen Abschnitt 28 in den nach unten
geneigten Abschnitt 30 eintritt, wodurch der Deckel 10 mit seiner Hinterkante
angehoben, d. h. ausgestellt, wird.
In Fig. 2 ist eine Zwischenstellung des Deckels 10 gezeigt, in welcher der durch
die Neigung der Kulissenbahn 26 bewirkte Teil der Ausstellbewegung des
Deckels 10 im Wesentlichen beendet ist, da der Kulissenstift 34 in den
horizontalen hinteren Endbereich 32 der Kulissenbahn 26 eingetreten ist. Der
Bolzen 52 steht dabei immer noch in Eingriff mit dem steilen Führungskanal 54.
Der vordere Gleitschuh 20 hat seine Position gegenüber Fig. 1 nur geringfügig
verändert, so dass die Deckelvorderkante 56 im Wesentlichen die gleiche
Stellung wie in der Schließstellung von Fig. 1 einnimmt. Der Gleitschuh 48 des
Ausstellhebels 36 hat bei der Stellung gemäß Fig. 2 das Ende des horizontalen
Anfangsabschnitts des Führungskanals 50 erreicht und ist im Begriff, in einen
ansteigenden Abschnitt 58 des Führungskanals 50 einzutreten, um die
Ausstellbewegung des Ausstellhebels 36 einzuleiten.
Fig. 3 zeigt das Fahrzeugdach mit vollständig ausgestelltem und nach hinten
verschobenem Deckel 10. Dabei ist der Ausstellhebel 36 nach Durchlaufen des
ansteigenden Abschnitts 58 der Führungsbahn 50 vollständig ausgestellt, wobei
der Gleitschuh 48 des Ausstellhebels 36 nun in einem im Wesentlichen
horizontal verlaufenden Abschnitt 60 des Führungskanals 50 geführt wird. Der
Kulissenstift 34 des Ausstellhebels 36 liegt nun am hinteren Ende der
Kulissenbahn 26 an und bewirkt auf diese Weise eine Mitnahme des
Deckelträgers 16 durch den Schlitten 40 nach hinten. Das Ausstellen des
Hebels 36 durch den ansteigenden Abschnitt 58 des Führungskanals 50 hat
bewirkt, dass ein zweiter an dem Ausstellhebel 36 vorgesehener Kulissenstift
62 in eine nach vorn offene zweite Kulissenbahn 64 des Deckelträgers 16
eingetreten ist und an deren hinterem Ende 66 anliegt, was im Zusammenspiel
mit der Führung des Gleitschuhs 48 des Ausstellhebels 36 in Hochrichtung eine
Mitnahme, d. h. einen Kraftschluss, des Deckelträgers 16 auch in
Schließrichtung des Schlittens 40 bewirkt.
Wenn beim Schließen des Deckels 10 der Schlitten 40 nach vorn bewegt wird,
wird der Deckelträger 16 und damit der Deckel 10 durch die Anlage des
Kulissenstifts 62 am Ende 66 der Kulissenbahn 64 nach vorn geschoben, bis
durch das Absenken des Ausstellhebels 36 beim Eintritt des Gleitschuhs 48 in
den geneigten Abschnitt 58 des Führungskanals 50 der Kulissenstift 62 wieder
außer Eingriff mit der Kulissenbahn 64 kommt, wodurch der Kulissenstift 34 in
der Kulissenbahn 26 nach vorn gleiten und dadurch den Deckel 10 weiter in die
Schließstellung absenken kann.
Bei der in Fig. 3 gezeigten Stellung hat der vordere Gleitschuh 20 den
ansteigenden Bereich 24B des Führungskanals 22 durchlaufen, wodurch die
Deckelvorderkante 56 angehoben wurde, und wird nun in einem im
Wesentlichen horizontal verlaufenden Abschnitt 68 des Führungskanals 22
nach hinten verschoben. Die Verschiebebewegung des Deckels 10 nach hinten
wird erst möglich, wenn durch hinreichend starkes Ausstellen des Deckels 10
durch den Eintritt des Gleitschuhs 48 in den ansteigenden Abschnitt 58 des
Führungskanals 50 der Bolzen 52 am offenen oberen Ende des
Führungskanals 54 austritt und somit freikommt. Beim Schließen des Deckels
10 läuft für den Bolzen 52 die beschriebene Bewegung umgekehrt ab.
Die Ausstellmechanik ist so ausgelegt, dass beim Freikommen des Bolzens 52
aus dem Führungskanal 54 der Kulissenstift 62 in Eingriff mit der Kulissenbahn
64 kommt, um den Ausstellhebel 36 für eine Verschiebebewegung bezüglich
des Deckelträgers 16 zu sperren. Auf diese Weise ist immer für eine definierte
Position des Deckels 10 in Dachlängsrichtung gesorgt.
Der Deckel 10 kann als einziger Deckel vorgesehen sein, oder er kann den
vorderen Deckel eines Doppelspoilerdaches bilden, wobei dann der hintere
Deckel im Wesentlichen analog zu dem vorderen Deckel ausgebildet ist. Ein
wesentlicher Unterschied besteht jedoch darin, dass der Schlitten des hinteren
Deckels nicht direkt vom Antriebskabel angetrieben wird, sondern durch eine
selbsttätig lösbare Kopplung mit dem von dem Antriebskabel angetriebenen
vorderen Schlitten verstellt wird. Die Kopplung findet erst dann statt, wenn der
vordere Deckel vollständig ausgestellt und bereits ein Stück weit nach hinten
geschoben wurde. Bis dahin verbleibt der hintere Deckel in seiner
Schließstellung. Abgesehen von den Anfangsbereichen können die
Führungskanäle 22, 50 und 44 von beiden Deckeln gemeinsam genutzt
werden, wobei von den Führungskanälen 22 und 50 dann jedoch im hinteren
Bereich aus dem horizontalen Abschnitt eine Nebenbahn nach unten abzweigt,
welche für die entsprechenden Gleitelemente des hinteren Deckels reserviert
ist. Um ein unerwünschtes Eintreten der Gleitschuhe des vorderen Deckels in
diese Nebenbahnen zu verhindern, können entweder die Gleitschuhe des
vorderen Deckels entsprechend länger als diejenigen des hinteren Deckels
ausgebildet sein oder es kann beispielsweise, wie in den Fig. 1 bis 3 für den
vorderen Gleitschuh 20 angedeutet, ein zusätzlicher Gleiter 70 vorgesehen
sein, welcher im Verzweigungsbereich durch eine Verdickung der oberen
Seitenwand des Führungskanals 22 an der Außenseite der oberen Seitenwand
anliegt und dadurch den Gleitschuh entlang der oberen Seitenwand des
Führungskanals 22 führt, wodurch ein unerwünschtes Eintreten des Gleitschuhs
20 in die nach unten abzweigende Nebenbahn verhindert wird. Ein sicheres
Eintreten des entsprechenden Gleitschuhs des hinteren Deckels kann dadurch
gewährleistet werden, dass sich im Verzweigungsbereich die Hauptbahn und
die Nebenbahn in ihrer Tiefe unterscheiden und der Gleitschuh des vorderen
Deckels und der entsprechende Gleitschuh des hinteren Deckels
unterschiedlich breit bzw. tief ausgebildet sind. Diese Mechanismen sind in der
zeitgleich eingereichten parallelen mit dem internen Aktenzeichen DP 790/00,
Amtliches Aktenzeichen . . . . . . . . DE näher erläutert, deren Inhalt
hiermit in den Offenbarungsgehalt dieser Anmeldung einbezogen wird.
10
Deckel
12
Dachöffnung
14
feste Dachhaut
16
Deckelträger
18
Achse
20
Gleitschuh
22
Führungskanal
24
Einsatzteil
24
A-C (Abschnitte von
24
)
26
Kulissenbahn (in
16
)
28
horizontaler Abschnitt (von
26
)
30
mittlerer Abschnitt (von
26
)
32
hinterer Abschnitt (von
26
)
34
Kulissenstift
36
Ausstellhebel
38
Achse
40
Schlitten
42
Gleitschuhe (an
40
)
44
(dachfester) Führungskanal
46
Achse (an
36
, für
48
)
48
Gleitschuh
50
(dachfester) Führungskanal
52
Bolzen (an
16
)
54
(dachfester) Führungskanal
56
Deckelvorderkante
58
(ansteigender) Abschnitt (von
50
)
60
Abschnitt (von
50
)
62
(zweiter) Kulissenstift (an
36
)
64
(zweite) Kulissenbahn (in
16
)
66
hinteres Ende (von
64
)
68
(horizontaler) Abschnitt (von
22
)
70
Gleiter
Claims (10)
1. Öffnungsfähiges Fahrzeugdach, mit wenigstens einem in einer
Schließstellung mindestens einen Teil einer Dachöffnung (12)
verschließenden Deckel (10), einem mit einer ersten Kulissenbahn (26)
versehenen deckelfesten Deckelträger (16), sowie einem mittels eines
Antriebs in einem ersten dachfesten Führungskanal (44) in
Dachlängsrichtung verschiebbaren Schlitten (40), an dem ein
Ausstellhebel (36) schwenkbar angebracht ist, wobei der Deckel (10) im
vorderen Bereich in einem zweiten dachfesten Führungskanal (22) in
Dachlängsrichtung verschiebbar geführt ist, der Ausstellhebel (36) mittels
eines ersten Eingriffselements (Kulissenstift 34) in die erste Kulissenbahn
(26) eingreift sowie mittels eines zweiten Eingriffselements (Gleitschuh 48)
in einem dritten dachfesten Führungskanal (50) in Dachlängsrichtung
verschiebbar geführt ist, welche die Ausstellbewegung des Ausstellhebels
(36) steuert, und wobei der Deckel (10) durch Verschieben des Schlittens
(40) mittels des Ausstellhebels (36) aus der Schließstellung mit seiner
Hinterkante ausgestellt werden kann, dadurch gekennzeichnet, dass die
erste Kulissenbahn (26) so geformt ist, dass bei nicht ausgestelltem
Ausstellhebel (36) die Verschiebung des ersten Eingriffselements
(Kulissenstift 34) in der ersten Kulissenbahn (26) eine Ausstellbewegung
des Deckels (10) bewirkt.
2. Fahrzeugdach nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass bei
ausgestelltem Deckel (10) über den Ausstellhebel (36) ein Kraftschluss
zwischen dem Deckelträger (16) und dem Schlitten (40) für eine
Verschiebung in Dachlängsrichtung hergestellt wird.
3. Fahrzeugdach nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der
Kraftschluss bei ausgestellten Deckel (10) in Öffnungsrichtung mittels
Anlage des ersten Eingriffselements (34) an einem hinteren Abschnitt (32)
der ersten Kulissenbahn (26) erfolgt.
4. Fahrzeugdach nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass
der Kraftschluss bei ausgestelltem Deckel (10) in Schließrichtung dadurch
erfolgt, dass an dem Ausstellhebel (36) ein drittes Eingriffselement
(Kulissenstift 62) vorgesehen ist, welches bei ausgestelltem Ausstellhebel
(36) in eine zweite, an dem Deckelträger (16) ausgebildete Kulissenbahn
(64) eingreift.
5. Fahrzeugdach nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass an dem Deckelträger (16) ein Eingriffselement (52)
vorgesehen ist, welches mit einem vierten dachfesten Führungskanal (54)
derart zusammenwirkt, dass ein Verschieben des Deckels (10) in
Dachlängsrichtung im Wesentlichen verhindert wird, wenn das erste
Eingriffselement (Kulissenstift 34) nicht an oder nahe des hinteren
Abschnitts (32) der ersten Kulissenbahn (26) liegt.
6. Fahrzeugdach nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass der dritte dachfeste Führungskanal (50) so
ausgebildet ist, dass das Ausstellen des Ausstellhebels (36) erst beginnt,
wenn sich das erste Eingriffselement (Kulissenstift 34) nahe des hinteren
Abschnitts (32) der ersten Kulissenbahn (26) befindet.
7. Fahrzeugdach nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass die erste Kulissenbahn (26) im vorderen Abschnitt
(28) und im hinteren Abschnitt (32) im Wesentlichen horizontal verläuft
und in dazwischen liegenden Bereich (30) im Wesentlichen gleichmäßig
abfallend ausgebildet ist.
8. Fahrzeugdach nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass der zweite dachfeste Führungskanal (22) so
ausgebildet ist, dass aus der Schließstellung ein Anheben der
Deckelvorderkante (56) erfolgt.
9. Fahrzeugdach nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass das
Anheben der Deckelvorderkante (56) erst zu Beginn der
Ausstellbewegung des Ausstellhebels (36) erfolgt.
10. Fahrzeugdach nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass der zweite dachfeste Führungskanal (22) und der
dritte dachfeste Führungskanal (50) in ihrem Anfangsbereich im
Wesentlichen S-förmig ausgebildet sind.
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