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DE10045964A1 - Automat zur Rücknahme von Pfanddosen - Google Patents

Automat zur Rücknahme von Pfanddosen

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DE10045964A1
DE10045964A1 DE10045964A DE10045964A DE10045964A1 DE 10045964 A1 DE10045964 A1 DE 10045964A1 DE 10045964 A DE10045964 A DE 10045964A DE 10045964 A DE10045964 A DE 10045964A DE 10045964 A1 DE10045964 A1 DE 10045964A1
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Germany
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cans
deposit
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sensor system
machine according
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DE10045964A
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Gottfried Thomas
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KAEFFERLEIN DANIELA
Original Assignee
KAEFFERLEIN DANIELA
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Publication date
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    • G07CHECKING-DEVICES
    • G07FCOIN-FREED OR LIKE APPARATUS
    • G07F7/00Mechanisms actuated by objects other than coins to free or to actuate vending, hiring, coin or paper currency dispensing or refunding apparatus
    • G07F7/06Mechanisms actuated by objects other than coins to free or to actuate vending, hiring, coin or paper currency dispensing or refunding apparatus by returnable containers, i.e. reverse vending systems in which a user is rewarded for returning a container that serves as a token of value, e.g. bottles
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Abstract

Es wird ein Automat zur Rücknahme von Pfanddosen beschrieben, welcher eine Sensoranlage zum Erkennen der jeweiligen Dose besitzt. Um zu erreichen, daß der Automat nur pfandpflichtige Dosen sammelt und das für jede Pfanddose fällige Pfandgeld ermittelt, werden in der Sensoranlage Mittel sowohl zum Unterscheiden pfandfreier von pfandpflichtigen Dosen sowie zum Zurückweisen der ersteren als auch zum Klassifizieren der pfandpflichtigen Dosen nach Hersteller und Inhalt durch Lesen einer an der jeweiligen Dose befindlichen Kennung vorgesehen.

Description

Die Erfindung betrifft einen Automaten zur Rücknahme von Pfanddosen, insbeson­ dere (leerer) Getränkedosen, welcher einen Doseneinlaß mit anschließendem Do­ sentransportweg zu einer Wertstoffsammelstelle, insbesondere mit Dosenpresse, aufweist, wobei am Dosentransportweg eine Sensoranlage zum Erkennen der je­ weilig eingeworfenen Dose und zum Ermitteln eines Pfandgeldes vorgesehen ist.
Eine ähnliche Anlage Art wird beschrieben in DE 297 06 654 U1. Der bekannte Au­ tomat wird in einem Stahlgehäuse untergebracht. Dieses besitzt einen Aufnahme­ schacht zum Einlegen leerer Getränkedosen. Die Dosen sollen - auf nicht näher beschriebene Weise - durch Sensoren erkannt werden und letztere sollen das je­ weilig für die Dosenrückgabe fällige Pfandgeld freigeben. In dem bekannten Gehäu­ se befindet sich eine Presse zum Komprimieren der erfaßten Dosen. Die zusam­ mengepreßten Dosen werden in einem Aufnahmekorb gesammelt. Getränkereste werden beim Komprimieren ausgeschieden und in einem gesonderten Behälter auf­ gefangen.
Ein Nachteil der bekannten Anlage besteht darin, daß Mittel zum Unterscheiden pfandfreier von pfandpflichtigen Dosen nicht vorhanden sind. Ferner kann bei unter­ schiedlichen Dosen der jeweilig zurückzuzahlende Pfandbetrag nicht bestimmt wer­ den. Es fehlt auch jede Möglichkeit, den Dosenhersteller sowie das (ursprünglich) in der Dose vorhandene Produkt genau zu ermitteln und diese Daten - zum Beispiel für eine Statistik - abrufbar zu speichern.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine vollautomatische Anlage eingangs genannter Art zu schaffen, die es erlaubt, die jeweils eingeworfene Dose zu klassifi­ zieren und hierdurch eine Pfanddose von anderen Dosen oder Gegenständen zu unterscheiden, den Pfandwert für jede einzelne Dose festzustellen, den Hersteller und den (ursprünglichen) Doseninhalt zu erfassen und für eine Statistik abrufbar zu speichern, so daß auch eine zentrale Erfassung der gesammelten Daten aus meh­ reren, an verschiedenen Stellen stehenden Automaten ermöglicht wird.
Die erfindungsgemäße Lösung besteht für den Automaten gemäß Oberbegriff des Anspruchs 1 darin, daß die Sensoranlage Mittel sowohl zum Unterscheiden pfand­ freier von pfandpflichtigen Dosen sowie zum Zurückweisen der ersteren als auch zum Klassifizieren der pfandpflichtigen Dosen nach Hersteller und Inhalt durch Le­ sen einer an der jeweiligen Dose befindlichen Kennung aufweist. Einige Verbesse­ rungen und weitere Ausgestaltungen der Erfindung werden in den Unteransprüchen angegeben.
Ein Vorteil des erfindungsgemäßen Automaten besteht darin, daß er selbsttätig feststellen kann, ob es sich bei dem jeweils eingeworfenen Gegenstand überhaupt um eine pfandpflichtige Dose handelt und welcher Pfandbetrag gegebenenfalls zu­ rückzuzahlen ist. Ein weiterer Vorteil des erfindungsgemäßen Automaten wird darin gesehen, daß pfandfreie Gegenstände, die nicht gesammelt werden sollen, automa­ tisch zurückgewiesen werden. Auf diese Weise lassen sich beispielsweise auch Aluminiumdosen von Weißblechdosen automatisch unterscheiden. Selbstverständ­ lich sollen in der erfindungsgemäßen Anlage die gesammelten Getränkedosen auf ein minimales Volumen gebracht und in einem Behälter, vorzugsweise getrennt vom Dosenrestinhalt, gesammelt werden.
Ein bevorzugtes Merkmal der Erfindung besteht darin, daß die auf jeder Dose an­ gebrachte Kennung, vorzugsweise als Strich-, EAN- oder Barcode, für die Bestim­ mung des Pfandgeldes, des Herstellers und des (ursprünglichen) Inhalts dienen kann. Eine solche Kennung soll vorzugsweise auch von einem von der erfindungs­ gemäßen Sensoranlage gesteuerten Wertbondrucker angegeben werden. An einer Rückgabekasse kann dann der zu zahlende Betrag durch Abtasten des Wertbons mit einem Scanner irrtumsfrei ermittelt werden.
Ein großer Vorteil der erfindungsgemäßen Anlage besteht auch darin, daß mehrere Automaten erfindungsgemäßer Art, insbesondere deren Speicher bzw. Rechner, mit denen die erfaßten Daten gesammelt werden, mit einer Zentrale vernetzbar sind. Durch eine solche zentrale Erfassung wird es erstmals möglich, genaue Daten über den Anteil der produzierten und der einer Wertstoffsammelstelle bzw. dem Recyc­ ling zugeführten Stückzahlen zu machen. Es können sogar statistische Aussagen über das Kaufverhalten bei unterschiedlichen Produkten gewonnen werden.
Anhand der schematischen Darstellung eines Ausführungsbeispiels werden einige Einzelheiten der Erfindung, insbesondere eines Klassifizierungssystems zur Werter­ fassung von Getränkedosen und die Rückführung in den Recyclingkreislauf, be­ schrieben.
Der erfindungsgemäße Automat wird in einem gegenüber dem Zugriff Unbefugter gesicherten Gehäuse 1 untergebracht. Auf der dem Publikum zugänglichen Vorder­ seite des Gehäuses 1 befindet sich ein Doseneinlaß 2, in welchen die jeweilige Ge­ tränkedose D einzuwerfen ist. An den Doseneinlaß 2 schließt sich ein Verbindungs­ schacht 3 mit einem Stückzähler 4 an. Der Verbindungsschacht 3 führt zu einem Drehförderer 5 sowie Bandförderer 7. Letztere transportieren die Getränkedose D mit einer Drehbewegung, vorzugsweise in bestimmter Winkelausrichtung, z. B. mit ca. 30° nach oben, an einem Kreuzscanner 6 vorbei, so daß dieser einen auf der Dose D vorhandenen Strichcode (nicht gezeichnet) lesen kann.
Die vom Kreuzscanner 6 ermittelte Dosen-Kennung, z. B. Art und Wert der Dose, wird an einen Systemsteuerungsrechner 22 übertragen, oder - wenn der geprüfte Gegenstand keine pfandpflichtige Dose ist - es wird eine Absonderklappe 8 zum Zurückweisen des fraglichen Gegenstandes geöffnet. Gegebenenfalls kann dieser fälschlich eingeworfene Gegenstand auch in einem Auffangcontainer 13 für Nichtge­ tränkedosen, z. B. Weißblechkonservendosen, gesammelt werden. Die Absonderklappe 8 kann als Weiche auf dem Wege des Dosentransportwegs angesehen wer­ den.
Der jeweils vom Kreuzscanner 6 als Pfanddose D klassifizierte Gegenstand wird vom Bandförderer 7 zu einer Preßvorrichtung 9 transportiert, von einem Material­ sensor 10 erfaßt, an den Systemsteuerungsrechner 22 gemeldet und über letzteren die Preßvorrichtung 9 in Gang gesetzt. Die gepreßte Getränkedose wird über einen Auswurf 11 in einen Auffangcontainer 12 gefördert, so daß sie einem Recyclingsy­ stem zuzuführen ist.
Im dargestellten Gehäuse 1 befindet sich unter den beiden Auffangcontainern 12 und 13, welche sich über Führungs- und Leitschienen 14 herausziehen lassen, eine Auffangwanne 15. In letzterer werden Restflüssigkeit und gegebenenfalls Spülwas­ ser einer Reinigung aufgefangen sowie evt. über einen Anschluß 16, z. B. an das öffentliche Kanalsystem, abgeleitet. Vom Systemsteuerungsrechner 22 kann nach vorgegebener Dosen-Stückzahl ein Spül- und Reinigungsvorgang in Gang gesetzt werden. Gegebenenfalls kann über einen Wasseranschluß 17 durch Öffnen eines Magnetventils 18 Wasser über Sprühdüsen 19 in den Verbindungsschacht 3, den Drehförderer 5, den Bandförderer 7 und die Preßvorrichtung 9 gesprüht werden, um diese Teile zu reinigen. Das abfließende Spülwasser wird - wie gesagt - in der Auf­ fangwanne 15 gesammelt.
Die Stromversorgung des Gesamtsystems kann über einen Spannungsanschluß 20 erfolgen. Alle erfaßten Daten können von der Software auf der Festplatte 26 des Systemsteuerungsrechners 22 ausgewertet, verarbeitet und gespeichert werden. Die Erfassung sowie Ansteuerung der einzelnen Module, z. B. Stückzähler 4, Kreuz­ scanner 6, Förderer 5 sowie 7, Preßvorrichtung 9 und Magnetventil 18 können über die Schnittstellen 25 des Systemsteuerungsrechners 22 erfolgen. Letzterer dient auch dazu, einen Wertbondrucker 28 zu steuern, so daß die erfaßten Daten auf ei­ nem Bon 29 aufzudrucken sind. Der Bon 29 kann den rückzuzahlenden Pfandbe­ trag sowohl ausgeschrieben als auch in Form eines Strichcodes enthalten. Gege­ benenfalls kann der Bon 29 automatisch in eine Kasse - zwecks Erstattung des Pfandgelds - eingelesen werden.
Über eine Schnittstelle 27 des Systemsteuerungsrechners 22 können die ausgewer­ tete Software mit Stückzahl, Hersteller, Produkt usw. an ein Übertragungsmodul 30 weitergeleitet und von letzterem - z. B. in regelmäßigen Abständen über eine Schnittstelle 31 per Telefonanschluß 21 - an ein externes Gesamterfassungssy­ stem zur Auswertung und zur Statistik, z. B. auch mehrerer erfindungsgemäßer Au­ tomaten, übermittelt werden.
Alle Prozeßvorgänge des Automaten bzw. des Erfassungssystems können vom Sy­ stemsteuerungsrechner 22 überwacht werden. Für den Fall einer Störung wird eine Störanzeige 32 vorgesehen, welche über eine Schnittstelle 33 mit den Schnittstellen 25 des Systemsteuerungsrechners 22 verbunden sein kann. Auf diese Weise ist es möglich, die jeweilige Störung über die Schnittstelle 31 des Systemsteuerungsrech­ ners 22 und die Telefonleitung 21 nach außen zu melden, so daß auch der Service automatisch herbeigerufen wird.
Bezugszeichenliste
1
Gehäuse
2
Getränkedoseneinlaß
3
Verbindungsschacht
4
Stückzähler
5
Drehförderer
6
Kreuzscanner
7
Bandförderer
8
Absonderklappe
9
Preßvorrichtung
10
Materialsensor
11
Auswurf
12
Auffangcontainer für gepreßte Dosen
13
Auffangcontainer für zurückgewiesene Gegenstände
14
Führungsschiene
15
Auffangwanne
16
Kanalanschluß
17
Wasseranschluß
18
Magnetventil
19
Sprühdüse
20
Spannungsanschluß
21
Telefonanschluß
22
Systemsteuerungsrechner
23
Rechner
24
Software (
22
)
25
Schnittstelle
26
Festplatte
27
Schnittstelle
28
Wertbondrucker
29
Wertbon
30
Übertragungsmodul
31
Schnittstelle
32
Störungsanzeige
33
Schnittstelle

Claims (9)

1. Automat zur Rücknahme von Pfanddosen (D), insbesondere Getränkedosen, welcher einen Doseneinlaß (2) mit anschließendem Dosentransportweg (3) zu einer Wertstoffsammelstelle, insbesondere Dosenpresse (9), aufweist, wobei am Dosentransportweg (3) eine Sensoranlage (6) zum Erkennen der jeweilig eingeworfenen Dose und zum Ermitteln eines Pfandgelds vorgese­ hen ist, dadurch gekennzeichnet, daß der Sensoranlage (6) Mittel (22) sowohl zum Unterscheiden pfandfreier von pfandpflichtigen Dosen (D) sowie zum Zurückweisen der ersteren als auch zum Klassifizieren der pfandpflichti­ gen Dosen (D) nach Hersteller und Inhalt durch Lesen einer an der jeweiligen Dose (D) befindlichen Kennung aufweist.
2. Automat nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß als Kennung ein sogenannter Strich-, EAN- oder Bar-Code vorgesehen ist.
3. Automat nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Sensoranlage (6) ein Wertbondrucker (28), vorzugsweise mit Strichcode, und Bon-Ausgabestelle zugeordnet ist.
4. Automat nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch ge­ kennzeichnet, daß der Dosentransportweg (3) Mittel (5) zum Ausrichten der jeweiligen Dose (D) in einer Leseposition gegenüber der Sensoranlage, insbesondere gegenüber einem Kreuzscanner (6), aufweist.
5. Automat nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 4, gekennzeichnet durch einen Rechner (22) zum Speichern der mit der Sensoranlage (6) ge­ sammelten Daten.
6. Automat nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Rechner (22) zum Weiterleiten gespeicherter Daten mit einer Zentrale vernetzt ist.
7. Automat nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch ge­ kennzeichnet, daß dem Dosentransportweg (3) eine Wasserspülung (17 bis 19) zugeordnet ist.
8. Automat nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch ge­ kennzeichnet, daß dem Dosentransportweg (3) ein Stückzähler (4) zuge­ ordnet ist.
9. Automat nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 8, gekennzeichnet durch einen integrierten Störungsmelder, insbesondere mit Störanzeige (32), welcher, vorzugsweise über den Systemsteuerungsrechner (22), mit einer Servicestation gekoppelt ist.
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