DE10042887A1 - Maschine zur Verarbeitung von Bogen - Google Patents
Maschine zur Verarbeitung von BogenInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine Maschine (2) zur Verarbeitung von Bogen (1), insbesondere eine Bogen-Rotationsdruckmaschine, mit einem Transportzylinder (5) zum Transport der Bogen (1), welcher in einer von einer Achsparallelen des Transportzylinders (5) abweichenden Richtung zueinander versetzte Luftdüsen (8, 9) aufweist, und mit einer Leiteinrichtung (10) zum Leiten der Bogen (1), die Luftdüsen (11, 12, 46, 47) aufweist und dem Transportzylinder (5) zugeordnet ist. DOLLAR A Die Maschine (2) zeichnet sich dadurch aus, dass die Luftdüsen (8, 9, 11, 12, 46, 47) gedrosselte Luftdüsen (8, 9, 11, 12) und ungedrosselte Luftdüsen (46, 47) umfassen.
Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine Maschine zur Verarbeitung von Bogen, insbesondere
auf eine Bogen-Rotationsdruckmaschine, mit einem Transportzylinder zum Transport der
Bogen, welcher in einer von einer Achsparallelen des Transportzylinders abweichenden
Richtung zueinander versetzte Luftdüsen aufweist, und mit einer Leiteinrichtung zum
Leiten der Bogen, die Luftdüsen aufweist und dem Transportzylinder zugeordnet ist, nach
dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
In der DE 35 36 536 A1, auf welche der Oberbegriff Bezug nimmt, ist eine solche
Maschine beschrieben, deren Transportzylinder als eine Blaslufttrommel und deren
Leiteinrichtung als ein Blasblech ausgebildet sind. Die Blaslufttrommel und das Blasblech
weisen Blasluftdüsen auf, bezüglich deren Ausbildung in der genannten
Offenlegungsschrift keine näheren Angaben zu finden sind. Der sich entspannende Bogen
wird unter Abbau seiner kinetischen Energie auf einem Luftpolster abgefangen, welches
die an Segmenten angeordneten Blasdüsen der Blaslufttrommel erzeugen. Um den Bogen
einen größeren Beschleunigungsweg zu geben, ist ein Abschwenken der Segmente
erforderlich.
Ungünstig daran ist zum einen der durch die Segmente aufwendige Aufbau der
Blaslufttrommel und zum anderen der immer noch verhältnismäßig unruhige Bogenlauf.
Deshalb liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine der eingangs genannten Gattung
entsprechende Maschine zu schaffen, bei der ein besonders stabiler Bogenlauf
gewährleistet ist.
Diese Aufgabe wird durch eine Maschine mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst, die
dadurch gekennzeichnet ist, dass die Luftdüsen der Maschine gedrosselte Luftdüsen und
ungedrosselte Luftdüsen umfassen.
Es sind verschiedene eine Stabilisierung des Bogenlaufs bewirkende Kombinationen der
gedrosselten Luftdüsen, deren pneumatische Wirkungskennlinie in Düsennähe
vergleichsweise steil verläuft, mit den ungedrosselten Luftdüsen, deren pneumatische
Wirkungskennlinie in Düsennähe vergleichsweise flach verläuft, möglich.
Gemäß einer ersten Variante weist der Transportzylinder nur die gedrosselten Luftdüsen
auf und weist die Leiteinrichtung sowohl gedrosselte Luftdüsen als auch die
ungedrosselten Luftdüsen auf. Gemäß einer zweiten Variante weist der Transportzylinder
nur die gedrosselten Luftdüsen und die Leiteinrichtung nur die ungedrosselten Luftdüsen
auf. Gemäße einer dritten Variante weist der Transportzylinder nur die ungedrosselten
Luftdüsen und die Leiteinrichtung nur die gedrosselten Luftdüsen auf. Gemäß einer vierten
Variante weist der Transportzylinder nur die ungedrosselten Luftdüsen auf und weist die
Leiteinrichtung sowohl die gedrosselten Luftdüsen als auch ungedrosselte Luftdüsen auf.
Gemäß einer fünften Variante weist der Transportzylinder sowohl gedrosselte Luftdüsen
als auch die ungedrosselten Luftdüsen und weist die Leiteinrichtung nur die gedrosselten
Luftdüsen auf. Gemäß einer sechsten Variante weist der Transportzylinder sowohl einige
der gedrosselten Luftdüsen als auch einige der ungedrosselten Luftdüsen auf und weist die
Leiteinrichtung die anderen der gedrosselten Luftdüsen und die anderen der ungedrosselten
Luftdüsen auf. Von den genannten sechs Varianten werden jene bevorzugt, bei denen die
Leiteinrichtung gedrosselte Luftdüsen und ungedrosselte Luftdüsen aufweist.
Nachfolgend beschriebene Ausführungen der Luftdüsen als Blas- und/oder Saugluftdüsen
sind in Kombination mit allen zuvor genannten sechs Varianten der Zuordnung der
Luftdüsen zum Transportzylinder und zur Leiteinrichtung möglich.
Die gedrosselten Luftdüsen des Transportzylinders und/oder die ungedrosselten Luftdüsen
des Transportzylinders können Saugluftdüsen sein, wobei der Transportzylinder eine
sogenannte Sauglufttrommel ist.
Vorzugsweise ist der Transportzylinder als eine sogenannte Blaslufttrommel ausgebildet,
indem die gedrosselten Luftdüsen des Transportzylinders und/oder die ungedrosselten
Luftdüsen des Transportzylinders als Blasluftdüsen ausgebildet sind. Vorzugsweise sind
sowohl die gedrosselten als auch die ungedrosselten Luftdüsen des Transportzylinders als
Blasluftdüsen ausgebildet.
Die gedrosselten Luftdüsen der Leiteinrichtung und/oder die ungedrosselten Luftdüsen der
Leiteinrichtung können Saugluftdüsen sein, wobei die Leiteinrichtung ein sogenannter
Saugluftkasten, -stab oder -rechen ist.
Vorzugsweise ist die Leiteinrichtung als ein sogenannter Blasluftkasten, -stab oder -rechen
ausgebildet, indem die gedrosselten Luftdüsen der Leiteinrichtung und/oder die
ungedrosselten Luftdüsen der Leiteinrichtung als Blasluftdüsen ausgebildet sind.
Vorzugsweise sind sowohl die gedrosselten als auch die ungedrosselten Luftdüsen der
Leiteinrichtung als Blasluftdüsen ausgebildet.
Jede der genannten gedrosselten Luftdüsen der Leiteinrichtung und/oder des
Transportzylinders ist bei einer Weiterbildung der Erfindung über eine Luftdrossel mit
einem Luftdruckerzeuger pneumatisch verbunden.
Bei einer bevorzugten Ausbildung des Luftdruckerzeugers als ein Blasluft erzeugender
Überdruckerzeuger ist die oder jede mit dem Überdruckerzeuger über die Luftdrossel
verbundene gedrosselte Luftdüse eine gedrosselte Blasluftdüse.
Bei einer möglichen Ausbildung des Luftdruckerzeugers als ein Saugluft- bzw. ein
Vakuum erzeugender Unterdruckerzeuger ist die oder jede mit dem Unterdruckerzeuger
über die Luftdrossel verbundene gedrosselte Luftdüse eine Saugluftdüse.
Die Luftdrossel kann von der jeweiligen gedrosselten Luftdüse entfernt in ein
Luftleitungssystem integriert sein, an das die gedrosselten Luftdüsen angeschlossen sind.
Dies ist günstig, wenn eine Luftdrossel vorgesehen ist, die über das Luftleitungssystem
gleichzeitig mit mehreren der gedrosselten Luftdüsen pneumatisch verbunden ist. Die
Luftdrossel und die durch letztere gedrosselte Luftdüse können auch eine Baueinheit in
Form einer Drosseldüse bilden. Im letztgenannten Fall ist jeder der gedrosselten Luftdüsen
(Drosseldüsen) eine eigene Luftdrossel zugeordnet, die in der gedrosselten Luftdüse
(Drosseldüse) angeordnet ist.
Bei einer Weiterbildung befindet sich in der Luftdrossel als deren Bestandteil eine
sogenannte Schüttsäule, deren Schüttkörperchen Strömungswiderstände für die durch die
Luftdrossel strömende und vom Luftdruckerzeuger erzeugte Saug- oder Blasluft bilden.
Bei einer anderen Weiterbildung befindet sich in der Luftdrossel als deren Bestandteil ein
luftfilterartiges Drosselstück, das einen Strömungswiderstand für die Saug- oder Blasluft
bildet. Beispielsweise ist das Drosselstück eine Textilschicht, die gewebt oder ungewebt
sein kann. Das Drosselstück kann aber auch ein poröser und deshalb luftdurchlässiger
Schwamm sein, der aus einem Kunststoff geschäumt ist.
Bei einer anderen Weiterbildung ist die Luftdrossel mit in den Strömungsweg der Saug-
oder Blasluft vorspringenden Luftwehren besetzt, die Wirbelkammern begrenzen.
Bei noch einer anderen Weiterbildung ist die Luftdrossel als ein sogenanntes
Lochplattenlabyrinth ausgebildet.
Zusätzlich zu den zuvor erläuterten Weiterbildungen ergeben sich funktionell und
konstruktiv vorteilhafte Weiterbildungen auch aus der nachfolgenden Beschreibung
bevorzugter Ausführungsbeispiele und der dazugehörigen Zeichnung.
In dieser zeigt:
Fig. 1 eine Bogen verarbeitende Maschine mit einer Leiteinrichtung,
Fig. 2 und 3 eine gefederte und gedrosselte Luftdüse der Leiteinrichtung in
verschiedenen Stellungen und
Fig. 4 bis 8 verschiedene Ausführungsbeispiele einer der gedrosselten Luftdüse
zugeordneten Luftdrossel.
In Fig. 1 ist als Beispiel für eine Bogen 1 verarbeitende Maschine 2 eine Bogen-
Rotationsdruckmaschine gezeigt. Zwei den Bogen 1 führenden Zylindern 3, 4 ist ein
Transportzylinder 5 zwischengeordnet, der den in der Maschine 2 beidseitig frisch
bedruckten Bogen 1 vom Zylinder 3 übernimmt und an den Zylinder 4 übergibt. Die
Zylinder 3, 4 sind Gegendruckzylinder in verschiedenen Druckwerken der Maschine 2. Der
Transportzylinder 5 hat ein kreisförmiges Profil und weist mindestens eine Greiferreihe 6
zum Halten des Bogens 1 an seiner Vorderkante auf und weist weiterhin in einer
Umfangsoberfläche 7 gedrosselte Luftdüsen 8, 9 auf, die als Blasluftdüsen fungieren.
Die Luftdüsen 8, 9 sind in einer Düsenreihe angeordnet, die sich in Umfangsrichtung des
Transportzylinders 5 längs erstreckt, welche keine zur Rotationsachse des
Transportzylinders 5 parallele Richtung ist. Zwar ist dies aus Fig. 1 nicht ersichtlich,
jedoch gehören die Luftdüsen 8, 9 nicht nur der sich in Umfangsrichtung erstreckenden
Düsenreihe sondern gleichzeitig auch weiteren Düsenreihen an, die sich achsparallel zur
Rotationsachse des Transportzylinders 5 längs erstrecken. Die Luftdüsen 8, 9 bilden somit
Schnittpunkte eines Düsenrasters, in denen sich die achsparallel verlaufenden Düsenreihen
mit der in Umfangsrichtung verlaufenden Düsenreihe schneiden.
Unmittelbar in Nachbarschaft zum Transportzylinder 5 ist unter diesem eine
Leiteinrichtung 10 stationär angeordnet, deren mit gedrosselten Luftdüsen 11, 12 und
ungedrosselten Luftdüsen 46, 47 besetzte Leitfläche in etwa äquidistant zum
Transportzylinder 5 um diesen herum gekrümmt ist. Die Luftdüsen 11, 12 und 46, 47
fungieren als Blasluftdüsen. Die gedrosselten Luftdüsen 8, 9 und 11, 12, deren
Luftaustrittsrichtung relativ zum Transportzylinder 5 radial ist, sind über ein erstes
Luftleitungssystem 13 pneumatisch mit einem ersten Luftdruckerzeuger 14 verbunden,
welcher das erste Luftleitungssystem 13 mit einem Luft- bzw. Überdruck p1 beaufschlagt,
der viel größer ist als ein Luft- bzw. Überdruck p2, mit welchem ein zweiter
Luftdruckerzeuger 15 ein zweites Luftleitungssystem 16 beaufschlagt, d. h. es gilt:
p1 << p2. Die motorisch angetriebenen Luftdruckerzeuger 14, 15 sind zur
Blaslufterzeugung geeignete Ventilatoren. Das zweite Luftleitungssystem 16 mündet in
den ungedrosselten Luftdüsen 46, 47 der Leiteinrichtung 10, die Venturi- oder
Impulsstrahldüsen sein können.
Bei der in Fig. 1 gewählten Ansicht verdeckt die Luftdüse 46 die dahinter liegende
Luftdüse 47, was durch deren in Klammern gesetztes Bezugszeichen verdeutlicht ist. Die
ungedrosselten Luftdüsen 46, 47 weisen eine der Transportrichtung des Bogens 1 schräg
entgegen gerichtete Luftaustrittsrichtung auf. Zur besseren Verdeutlichung des
Funktionsprinzips sind Federlager der gedrosselten Luftdüsen 11, 12 der Leiteinrichtung
10 in Fig. 1 in Abweichung von ihrer tatsächlichen Bauform - vgl. Fig. 2 und 3 -
schematisiert dargestellt.
Mit Bezug auf die Fig. 2 und 3 wird stellvertretend für jeder der gedrosselten Luftdüsen
11, 12 der Leiteinrichtung 10 anhand der Luftdüse 12 die tatsächliche Bauform im Detail
erläutert. Die Luftdüse 12 ist in einem als Schubgelenk ausgebildeten Gelenk 48 auf den
Transportzylinder 5 zu und von letzterem weg linear verstellbar gelagert. Das Gelenk 48
besteht aus einer abgesetzten Gelenkbohrung 49 in einer Wand (Deckenwand) 50, deren
Oberseite die Leitfläche bildet, und einem verschiebbar in die Gelenkbohrung 49
eingesetzten Düsenkörper 51, der ebenfalls abgesetzt ist. Eine auf Druck beanspruchbare,
schraubenförmige Feder 52 ist zwischen dem Düsenkörper 51, der in die Feder 52
eingesteckt ist, und der Wand 50 unter Vorspannung gehalten. Die in der Gelenkbohrung
49 angeordnete und um einen verjüngten Absatz des Düsenkörpers 51 herum gewendelte
Feder 52 stützt sich mit ihrem einen Ende an einem verdickten Absatz 53 des
Düsenkörpers 51 und mit ihrem anderen Ende an einer Schulter 54 der Gelenkbohrung 49
ab.
Ein als Querstift ausgebildeter, radialer Vorsprung 55 am Düsenkörper 51 verhindert durch
sein Anschlagen an einer Unterseite der Wand 50, dass in bestimmten Betriebssituationen
die Feder 52 den Düsenkörper 51 zu weit aus der Gelenkbohrung 49 herausdrückt. Ein den
Vorsprung 55 tragendes Ende des Düsenkörpers 51 ragt in einen Drosselauslass 17 einer
unter der Wand 50 in der Leiteinrichtung 10 angeordneten Luftdrossel hinein, deren
verschiedene Ausführungsbeispiele mit den Bezugszeichen 416, 516, 616, 716 und 816 -
vgl. Fig. 4 bis 8 - bezeichnet sind und die ein Bestandteil des ersten
Luftleitungssystems 13 ist.
Eine der Luftdrossel 416, 516, 616, 716 oder 816 entsprechende Luftdrossel ist jeder der
gedrosselten Luftdüsen 8, 9 des Transportzylinders 5 und jeder der gedrosselten Luftdüsen
11, 12 der Leiteinrichtung 10 zugeordnet.
Aus dem Drosselauslass 17 strömt die Blasluft in den Düsenkörper 51 bzw. dessen
Düsenbohrung 56 über. Bei jedem der Ausführungsbeispiele der Luftdrossel 416, 516, 616,
716 oder 816 weist letztere in einer Drosseldecke 18 den Drosselauslass 17 und in einem
Drosselboden 20 einen Drosseleinlass 19 auf. In Fig. 1 ist die Drosselung der
gedrosselten Luftdüsen 8, 9 und 11, 12 mittels der Luftdrossel 416, 516, 616, 716 oder 816
stark schematisiert wiedergegeben, indem die gedrosselten Luftdüsen 8, 9 und 11, 12 mit
dem bekannten Drosselsymbol dargestellt sind.
Die Drosseldecke 18 und der Drosselboden 20 bilden die obere bzw. untere Begrenzung
einer dazwischen angeordneten Drosselkammer 21, die von der Blasluft des ersten
Luftdruckerzeugers 14 durchströmt wird.
Für die Ausbildung der Luftdrossel 416, 516, 616, 716 oder 816 gibt es verschiedene
Ausführungsbeispiele, die in den Fig. 4 bis 8 gezeigt sind und mit Bezug darauf
nachfolgend beschrieben werden.
Bei der Luftdrossel 416 - vgl. Fig. 4 - befindet sich im Luftströmungsweg zwischen dem
Drosseleinlass 17 und dem Drosselauslass 19 in der Drosselkammer 21 eine Schüttung 22
aus Schüttkörperchen, wie z. B. Granulat, Fasern, Späne oder Kügelchen, die beidseitig
von einem Netz oder Gitter 23 zusammengehalten wird. Die Schüttkörperchen können zu
ihrer Stabilisation auch aneinander gesintert sein. Zwischen den Schüttkörperchen weist
die Schüttung 22 miteinander kommunizierende Hohlräume auf, durch welche die Blasluft
strömt. Die Schüttung 22 füllt den Querschnitt der Drosselkammer 21 vollständig aus, so
dass die gesamte Blasluft durch die Schüttung 22 strömen muß und darin durch
Aufstauungen an den Schüttkörperchen und Verwirbelungen in den Hohlräumen gedrosselt
wird.
Bei der in Fig. 5 gezeigten Variante der Luftdrossel 516 ist die Schüttung 22 durch ein in
die Drosselkammer 21 eingesetztes textiles Drosselstück 24, wie z. B. ein Gewebe oder
Vliesstoff, ersetzt. Um die Drosselkammer 21 vom Drosselboden 20 bis zur Drosseldecke
18 mit dem filterartigen Drosselstück 24 auszufüllen, kann dieses aus einer einzigen
hinreichend voluminösen Schicht bestehen oder zu einem mehrlagigen Einsatz gewickelt
oder in der Drosselkammer 21 aufgespannt sein. Die durch das Drosselstück 24 strömende
Blasluft wird durch Aufstauungen an Fäden oder Fasern und durch Verwirbelungen in
Poren des Drosselstückes 24 gedrosselt.
In den Fig. 6a (Horizontalschnitt entlang der Schnittlinie VIa-VIa in Fig. 6b) und
6b (Vertikalschnitt entlang der Schnittlinie VIb-VIb in Fig. 6a) ist eine Luftdrossel
616 dargestellt, deren Luftleitwände 25 und 26 in der Drosselkammer 21 zueinander
winklig, inbesondere orthogonal, angeordnet sind, so dass sich ein die Blasluft zwischen
den Luftleitwänden 25 und 26 vom Drosseleinlass 17 zum Drosselauslass 19 leitender
Luftkanal 27 in Form einer polygonalen Spirale ergibt. Die durch den Luftkanal 27
strömende Blasluft staut sich in Eckwinkeln 28 und 29 des Luftkanals 27 und verwirbelt an
Eckkanten 30 und 31 der Luftleitwände 25 und 26, so dass der Luftstrom gedrosselt wird.
Die Luftleitwände 25 und 26 weisen eine sehr starke Oberflächenrauigkeit auf, die z. B.
durch eine Behandlung der Luftleitwände 25 und 26 mittels Sandstrahlen hervorgerufen ist
und die zur Verminderung der Strömungsgeschwindigkeit der Blasluft im Luftkanal 27
durch Reibungserhöhung beiträgt.
Bei der Luftdrossel 716 - vgl. Fig. 7a (Horizontalschnitt) und 7b (Vertikalschnitt) - ist
die Drosselkammer 21 mit Luftwehren 32 und 33 in Form von Stauwänden besetzt. Die
Luftwehre 32, 33 sind alternierend in zwei Reihen und einander bis auf schmale Luftspalte
34 und 35 überdeckend angeordnet. Zwischen den Luftwehren 32 und 33 befinden sich
Wirbelkammern 44 und 45, die zusammen mit den Luftspalten 34 und 35 einen vom
Drosseleinlass 17 zum Drosselauslass 19 führenden mäanderförmigen Luftkanal bilden, in
welchem die Blasluft gedrosselt wird.
Denkbar ist auch eine Sandwich-Bauweise der Luftdrossel 716a, b oder c, bei welcher die
Drosseldecke 18 und der Drosselboden 19 als Lamellen ausgebildet sind, zwischen denen
sich eine Zwischenlamelle befindet, aus welcher der mäanderförmige Luftkanal und die
Wirbelkammern ausgespart sind. Eine solche Luftdrossel ist, z. B. durch Ausstanzen der
Zwischenlamelle, günstig herstellbar und kann in mehrfacher Anordnung ein lamellares
Drosselpaket bilden.
In Fig. 8 ist ein Schnitt der Luftdrossel 816 dargestellt, welche aus in der Drosselkammer
21 übereinander angeordneten Lochplatten 38 und 39 besteht. Von den Lochplatten 38 und
39 weist jede mindestens ein Loch 40 (bzw. 41) auf, das in der Plattenebene versetzt zu
mindestens einem Loch 41 (bzw. 40) der jeweils benachbarten Lochplatte angeordnet ist.
Somit sind die einen mäanderförmigen Luftkanal bildenden Löcher 40 und 41 außer Flucht
miteinander und in Überdeckung mit geschlossenen Plattenflächen der Lochplatten 38 und
39. Distanzstücke 42 und 43 halten die Lochplatten 38 und 39 auf Abstand zueinander und
bestimmen Volumina von zwischen den Lochplatten 38 und 39 liegenden Wirbelkammern
44 und 45, die von der Blasluft durchströmt werden. Letztere staut sich vor den Engstellen
im Strömungsweg darstellenden Löchern 40 und 41 auf und verwirbelt in den
Wirbelkammern 44 und 45. Die Drosselwirkung der Luftdrossel 816 beruht genauso wie
die Drosselwirkung der Luftdrosseln 616 und 716 in einer Herabsetzung der
Strömungsgeschwindigkeit der Blasluft durch mehrfache Umlenkung der Luftströmung in
der Drosselkammer 21.
Abschließend wird die Wirkungsweise der Maschine 2 beschrieben:
Nach dem eine Hinterkante 57 des Bogens 1 im Laufe dessen Transports mittels des Transportzylinders 5 einen gemeinsamen Tangentialpunkt 58 der Zylinder 4 und 5 passiert hat, wird zwischen einer momentanen Rückseite des Bogens 1 und der Umfangsoberfläche 7 des Transportzylinders 5 durch die aus dessen Luftdüsen 8, 9 austretende Blasluft ein in Fig. 1 mit A bezeichnetes erstes Luftpolster erzeugt, durch welches der Bogen 1 mit in Richtung seiner Hinterkante 57 zunehmenden Abstand zur Umfangsoberfläche 7 von dieser abgehoben wird.
Nach dem eine Hinterkante 57 des Bogens 1 im Laufe dessen Transports mittels des Transportzylinders 5 einen gemeinsamen Tangentialpunkt 58 der Zylinder 4 und 5 passiert hat, wird zwischen einer momentanen Rückseite des Bogens 1 und der Umfangsoberfläche 7 des Transportzylinders 5 durch die aus dessen Luftdüsen 8, 9 austretende Blasluft ein in Fig. 1 mit A bezeichnetes erstes Luftpolster erzeugt, durch welches der Bogen 1 mit in Richtung seiner Hinterkante 57 zunehmenden Abstand zur Umfangsoberfläche 7 von dieser abgehoben wird.
Gleichzeitig mit dem Luftpolster A wird von den Luftdüsen 11, 12 und 46, 47 der
Leiteinrichtung 10 zwischen dieser bzw. deren Leitfläche und einer momentanen
Vorderseite des Bogens ein zweites Luftpolster B erzeugt.
Der während seines Vorbeitransportes an der Leiteinrichtung 10 mittels der Luftdüsen 8, 9
und 11, 12 und 46, 47 beidseitig angeblasene Bogen 1 bewegt sich dabei auf einer sehr
stabilen und nahezu von Querbeschleunigung freien Flugbahn.
Durch die Drosselung der gedrosselten Luftdüsen 8, 9 des Transportzylinders 5 und deren
daraus resultierender hohen Wirksamkeit im Nahbereich kann der erwähnte Abstand der
Hinterkante 57 zur Umfangsoberfläche 7 sehr gering gehalten werden. Durch die
Drosselung der gedrosselten Luftdüsen 11, 12 der Leiteinrichtung 10 und den daraus
resultierenden vergleichsweise (bezogen auf den kleinen Blasluft-Volumenstrom durch die
gedrosselten Blasluftdüsen 11, 12) großen Blasluft-Strahldruck der gedrosselten Luftdüsen
11, 12 in deren Nahbereich kann der Bogen 1 auch sehr dicht an der Leiteinrichtung 10 und
trotzdem mit absoluter Sicherheit ohne ein Anschlagen an die Leiteinrichtung 10, an
letzterer vorbei transportiert werden.
Mit anderen Worten gesagt, kann ein vom Bogen 1 berührungslos passierter (in Fig. 1 aus
Gründen der Übersichtlichkeit nicht eng sondern stark übertrieben weit dargestellter)
Durchlaufspalt 59 zwischen dem Transportzylinder 5 und der Leiteinrichtung 10 sehr eng
bemessen sein, so dass die im Durchlaufspalt 59 wirksamen Luftpolster A, B den Bogen 1
auf einer fast ideal kreisförmigen und somit sehr stabilen Flugbahn halten. Ein weiterer
Vorteil der Drosselung der gedrosselten Luftdüsen 8, 9 und 11, 12 mit der bzw. jeweils
einer Luftdrossel 416, 516, 616, 716 oder 816 resultiert aus dem dadurch verringerten
Blasluft-Volumenstrom durch die Luftdüsen 8, 9 und 11, 12. Der Blasluft-Volumenstrom
durch die jeweilige Luftdüse 8, 9, 11 oder 12 braucht nämlich im vom Bogen 1 im Laufe
seines Transportes nicht mehr oder noch nicht überdeckten Zustand der Luftdüse 8, 9, 11
oder 12 nicht durch Absperrmaßnahmen unterbunden werden. Mit anderen Worten gesagt,
ist der sogenannte Falschluftstrom durch die gedrosselten Luftdüsen 8, 9 und 11, 12 sehr
gering und tolerabel, so dass keine konstruktiv aufwendigen Absperrventile oder
dergleichen zur Unterbindung des Falschluftstromes vorgesehen werden brauchen.
Die in den Fig. 2 und 3 gezeigte gefederte Lagerung der Luftdüsen 11, 12 ist
hinsichtlich der Verarbeitung von Bogen 1 verschiedener Bedruckstoffdicke vorteilhaft.
Ein dicker, schwerer Bogen (Kartonbogen) 1 - vgl. Fig. 2 - steht aufgrund seiner höheren
Eigensteifigkeit und der größeren Fliehkraft stärker vom Transportzylinder 5 ab als ein
dünner Bogen (Papierbogen) 1 - vgl. Fig. 3 -, der weniger steif und leichter ist. Damit die
gedrosselte Luftdüse 12 sowohl beim dicken als auch beim dünnen Bogen 1 optimal
pneumatisch auf den jeweiligen Bogen 1 einwirkt, wird die Luftdüse 12 bei der
Verarbeitung des Bogens 1 durch die Feder 52 selbsttätig aus der Leiteinrichtung 10 soweit
ausgefahren und an den Bogen 1 herangefahren, bis ein Kräftegleichgewicht zwischen
Kräften FF und FB besteht. Mit FF ist eine von der ausgestoßenen Blasluft 61 verursachte
Staudruckkraft eines lokalen Luftstaus zwischen der Luftdüse 12 und dem Bogen 1
bezeichnet. Mit im Laufe des Ausfahrens abnehmendem Abstand der Luftdüse 12 zum
Bogen 1 nimmt die Staudruckkraft FB solange zu, bis das Kräftegleichgewicht erreicht ist,
bei welchem ein optimaler Abstand 60 der Luftdüse 12 zum Bogen 1 den Nahbereich der
optimalen Wirksamkeit der Luftdüse 12 entspricht. Beim Papierbogen - vgl. Fig. 3 - fährt
die Luftdüse 12 somit weiter als beim Kartonbogen - vgl. Fig. 2 - aus, so dass der
Abstand zwischen der Luftdüse 12 und dem Bogen 1 in jedem der beiden Fälle auf den
bedruckstoffunabhängig konstanten optimalen Abstand 60 gestellt wird und somit einen
automatische Bedruckstoffanpassung der Luftdüse 12 erfolgt.
Die Federlagerung bewirkt aber auch eine automatische Anpassung der Luftdüse 12 an die
Maschinengeschwindigkeit, indem die Luftdüse 12 während jeder Querbewegung des
Bogens 1 diesem nachgeführt wird und durch diese Selbstregulation der Luftdüse 12 der
optimale Abstand 60 erhalten bleibt.
Beispielsweise kann die Querbewegung durch eine Maschinengeschwindigkeitserhöhung,
d. h. Erhöhung der Drehzahl des Transportzylinders 5, verursacht sein, wodurch die auf
den Bogen 1 wirkende Fliehkraft zunimmt und sich der Abstand der Hinterkante 57 zum
Transportzylinder 5 vergrößert und zur Leiteinrichtung 10 verringert. Der Bogen 1 drückt
dabei berührungslos, d. h. ohne die Luftdüse 12 zu berühren, über ein zwischen dem Bogen
1 und der Luftdüse 12 befindliches und durch den lokalen Luftstau hervorgerufenes
Luftpolster und gegen die Wirkung der Feder 52 die Luftdüse 12 soweit in Richtung der
Leiteinrichtung 10 zurück, bis der durch die Querbewegung verlorengegangene optimale
Abstand 60 sehr reaktionsschnell wieder hergestellt ist. Eine zweckentsprechende
Abstimmung der Federkraft FF bzw. einer Federkennlinie der Feder 52 relativ zur
auftretenden Staudruckkraft FB ist Voraussetzung für eine einwandfreie Funktion.
Wie bereits eingangs gesagt, treten solche Querbewegungen beim durch
Geschwindigkeitsänderungen ungestörten Maschinenlauf der erfindungsgemäßen
Maschine 2 praktisch nicht auf.
1
Bogen
2
Maschine
3
Zylinder
4
Zylinder
5
Transportzylinder
6
Greiferreihe
7
Umfangsoberfläche
8
Gedrosselte Luftdüse
9
Gedrosselte Luftdüse
10
Leiteinrichtung
11
Gedrosselte Luftdüse
12
Gedrosselte Luftdüse
13
Erstes Luftleitungssystem
14
Erster Luftdruckerzeuger
15
Zweiter Luftdruckerzeuger
16
Zweites Luftleitungssystem
17
Drosselauslass
18
Drosseldecke
19
Drosseleinlass
20
Drosselboden
21
Drosselkammer
22
Schüttung
23
Gitter
24
filterartiges Drosselstück
25
Luftleitwand
26
Luftleitwand
27
Luftkanal
28
Eckwinkel
29
Eckwinkel
30
Eckkante
31
Eckkante
32
Luftwehr
33
Luftwehr
34
Luftspalt
35
Luftspalt
36
Wirbelkammer
37
Wirbelkammer
38
Lochplatte
39
Lochplatte
40
Loch
41
Loch
42
Distanzstück
43
Distanzstück
44
Wirbelkammer
45
Wirbelkammer
46
Ungedrosselte Luftdüsen
47
Ungedrosselte Luftdüsen
48
Gelenke
49
Gelenkbohrung
50
Wand
51
Düsenkörper
52
Feder
53
Absatz
54
Schulter
55
Vorsprung
56
Düsenbohrung
57
Hinterkante
58
Tangentialpunkt
59
Durchlaufspalt
60
Optimaler Abstand
61
Blasluft
416
Luftdrossel
516
Luftdrossel
616
Luftdrossel
716
Luftdrossel
816
Luftdrossel
A Luftpolster
B Luftpolster
FF
A Luftpolster
B Luftpolster
FF
Federkraft
FB
FB
Staudruckkraft
P1
P1
Überdruck
P2
P2
Überdruck
Claims (12)
1. Maschine (2) zur Verarbeitung von Bogen (1), insbesondere Bogen-
Rotationsdruckmaschine, mit einem Transportzylinder (5) zum Transport der Bogen
(1), welcher in einer von einer Achsparallelen des Transportzylinders (5)
abweichenden Richtung zueinander versetzte Luftdüsen (8, 9) aufweist, und mit einer
Leiteinrichtung (10) zum Leiten der Bogen (1), die Luftdüsen (11, 12, 46, 47)
aufweist und den Transportzylinder (5) zugeordnet ist,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Luftdüsen (8, 9, 11, 12, 46, 47) gedrosselte Luftdüsen (8, 9, 11, 12) und
ungedrosselte Luftdüsen (46, 47) umfassen.
2. Maschine nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Luftdüsen (11, 12, 46, 47) der Leiteinrichtung (10) die gedrosselten
Luftdüsen (11, 12) und die ungedrosselten Luftdüsen (46, 47) umfassen.
3. Maschine nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
dass die gedrosselten Luftdüsen (8, 9, 11, 12) Blasluftdüsen sind.
4. Maschine nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet,
dass die ungedrosselten Luftdüsen (46, 47) Blasluftdüsen sind.
5. Maschine nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet,
dass die gedrosselten Luftdüsen (11, 12) in Gelenken (48) beweglich gelagert sind.
6. Maschine nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet,
dass die gedrosselten Luftdüsen (11, 12) durch Federn (52) gefedert gelagert sind.
7. Maschine nach einem der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet,
dass einer Luftdrossel (416, 516, 616, 716, 816) mindestens eine der gedrosselten
Luftdüsen (8, 9, 11, 12) zugeordnet ist.
8. Maschine nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Luftdrossel (416) eine Schüttung (22) umfaßt.
9. Maschine nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Luftdrossel (516) ein filterartiges Drosselstück (24) umfaßt.
10. Maschine nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Luftdrossel (616) einen spiralförmigen Luftkanal (27) umfaßt.
11. Maschine nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Luftdrossel (716) vorspringende Luftwehre (32, 33) und zwischen diesen
liegende Wirbelkammern (36, 37) umfaßt.
12. Maschine nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Luftdrossel (816) übereinander angeordnete Lochplatten (38, 39) und
zwischen diesen liegende Wirbelkammern (44, 45) umfaßt.
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