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DE10042627B4 - Verfahren zum Härten von calciumsilikathydratgebundenen Baustoffen - Google Patents

Verfahren zum Härten von calciumsilikathydratgebundenen Baustoffen Download PDF

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DE10042627B4 DE2000142627 DE10042627A DE10042627B4 DE 10042627 B4 DE10042627 B4 DE 10042627B4 DE 2000142627 DE2000142627 DE 2000142627 DE 10042627 A DE10042627 A DE 10042627A DE 10042627 B4 DE10042627 B4 DE 10042627B4
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YTONG DEUTSCHLAND AG
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    • C04CEMENTS; CONCRETE; ARTIFICIAL STONE; CERAMICS; REFRACTORIES
    • C04BLIME, MAGNESIA; SLAG; CEMENTS; COMPOSITIONS THEREOF, e.g. MORTARS, CONCRETE OR LIKE BUILDING MATERIALS; ARTIFICIAL STONE; CERAMICS; REFRACTORIES; TREATMENT OF NATURAL STONE
    • C04B40/00Processes, in general, for influencing or modifying the properties of mortars, concrete or artificial stone compositions, e.g. their setting or hardening ability
    • C04B40/02Selection of the hardening environment
    • C04B40/024Steam hardening, e.g. in an autoclave

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  • Curing Cements, Concrete, And Artificial Stone (AREA)
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Abstract

Verfahren zum hydrothermalen Härten von vorgeformten Grünlingen zu calciumsilikathydratgebundenen Baustoffen in einem Autoklaven unter hydrothermaler Energiezufuhr, wobei der Autoklavierprozess mit einer Hochfahr-, einer Halte- und einer Abfahrphase durchgeführt wird, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest die Haltephase temperaturorientiert geregelt wird, indem während der Haltephase die Kerntemperatur des härtenden Grünlings gemessen und zur Regelung verwendet wird, indem die Energiezufuhr und die Energieabfuhr derart erfolgt, dass die Kerntemperatur im Wesentlichen konstant bleibt oder einem vorbestimmten Temperaturverlauf folgt.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum hydrothermalen Härten von calciumsilikathydratgebundenen Baustoffen, insbesondere zum Härten von Poren- oder Schaumbeton sowie Kalksandsteinen (im folgenden auch CSH-Baustoffe genannt) in einem Autoklaven nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Das Ziel der hydrothermalen Härtung von CSH-Baustoffen ist die Verfestigung von geformten sog. Grünlingen bzw. Kuchen durch die Einwirkung von Temperaturen über 100 °C in einer Sattdampfatmosphäre in einem Autoklaven zur Bildung verfestigender Calciumsilikathydratphasen in Form von einer gut und möglichst homogen ausgebildeten sog. Kartenhaustextur von hauptsächlich plättchenförmigen, gut ausgebildeten Tobermorit-Kristallen aus Rohstoffkomponenten, die aus hydrothermal reaktionsfähigem SiO2, z.B, in Form von Quarz, und hydrothermal reaktionsfähigem CaO, z.B. in Form von Kalkhydrat, bestehen oder beide Komponenten aufweisen.
  • Dieses Ziel in der Praxis zu erreichen gelingt nicht ausreichend kontrollierbar. Obwohl die Reaktionsmechanismen hinlänglich bekannt sind, können die optimalen Reaktionsbedingungen zum Einen in einem großvolumigen Industrieautoklaven nicht gleichmäßig verteilt gewährleistet werden. Zum Anderen sind die Reaktionsbedingungen im Wesentlichen abhängig von den Übertragungsbedingungen für die Wärmeenergie des wasserdampfes über die die zu härtenden Grünlinge bzw. Kuchen verfügen. (Im Folgenden werden bei der Beschreibung der Erfindung die Begriffe Kuchen und Grünling für gleiche Produkte verwendet. Dabei handelt es sich um geformte Rohlinge (Grünlinge), die noch nicht autoklaviert sind und um Formkörper, die autoklaviert werden.
  • Infolge von Kondensation nehmen die Grünlinge, die herstellungsbedingt schon einen hohen Wassergehalt aufweisen, im Autoklaven noch einen weiteren, nicht unerheblichen Wassergehalt in Form von Kondensat auf. Diese Kondensatmenge ist abhängig z.B. vom Luftanteil im Grünling und von seiner außenseitigen Temperatur und Temperaturverteilung im Inneren, die er zu Beginn des Autoklavierens aufweist. Beide Zustände, nämlich die Temperatur und der Luftgehalt können von Grünling zu Grünling und von Grünlingscharge zu Grünlingscharge erheblich unterschiedlich sein und können zu unzureichender Durchhärtung und Beschädigung der Formkörper im Autoklaven führen.
  • Man versucht dem Temperaturproblem zu begegnen durch eine Vorbehandlung der Grünlinge, bei der einer Auskühlung entgegengewirkt und eine gleichmäßigere Temperaturverteilung im Grünling angestrebt wird, indem dem Autoklaven z.B. eine Heizkammer vorgeschaltet wird, in der die Grünlinge mit Wärmeenergie beaufschlagt werden. Andere, mehr oder weniger gleichwertige Maßnahmen sehen beheizte Gärkammern oder warme Hallen, vorgewärmte Härteböden bzw. Härteformen, Vermeidung von Zugluft oder kurze Standzeiten vor dem Autoklaven vor.
  • Sämtliche Maßnahmen bezüglich der Temperaturbehandlung verhindern im Wessentlichen aber lediglich eine Auskühlung. Eine optimal gleichmäßige Temperaturverteilung im Grünling kann in wirtschaftlich vertretbarer Zeit nicht erreicht werden.
  • Die Lufteinschlüsse im Grünling, die ebenfalls die Reaktionen während der Autoklavierung beeinträchtigen können, werden durch Spülen des mit Grünlingen gefüllten Autoklaven mit Wasserdampf und/oder Evakuieren reduziert. Insbesondere durch das Evakuieren soll eine Vergleichmäßigung der Temperaturverteilung im Grünling bewirkt werden. Eine homogene Temperaturverteilung läßt sich aber auch damit nicht erreichen.
  • Die Temperaturbehandlungen sowie das Spülen und/oder Evakuieren reduzieren gleichwohl Härteschäden und den Energiebedarf zum Härten und verkürzen die Autoklavierungsdauer, sofern ein bestimmter Zustand der Grünlinge in engen Grenzen gewährleistet ist.
  • Der Zustand der Grünlinge vor der Vorbehandlung unterliegt jedoch Produktionsschwankungen, die vor der Vorbehandlung nicht ohne weiteres erkannt werden können, und auf die in der Praxis nicht reagiert werden kann. Insofern können die Maßnahmen der Vorbehandlung lediglich auf durchschnittliche Zustandswerte ausgelegt werden und entsprechend auch nur durchschnittlich greifen.
  • Ebenso wird die sog. Autoklavenreise auf den vermeintlichen Zustand der Grünlinge vor dem Autoklavieren abgestellt und vermeintlich optimiert.
  • Das Autoklavieren beinhaltet i.d.R. eine Hochfahr-, eine Halte- und eine Abfahrphase. Idealisiert soll während der Hoch- und Abfahrphase die Temperatur des Kuchens linear erhöht bzw. abgesenkt werden. In der Haltephase soll die Temperatur des härtenden Kuchens möglichst konstant auf Reaktionstemperatur gehalten werden.
  • In der Praxis wird versucht, dies indirekt durch Regelungen des Autoklaven zu erreichen, z.B. durch eine Dampfdruck- und/oder Dampfmengenregelung. Wesentlicher Nachteil dieser Regelung ist, dass auf Produktionsschwankungen und ungleiche Autoklavparameter sowie Prozeßstörungen praktisch nicht reagiert werden kann.
  • Bei der Druckregelung wird über Druckaufnehmer der Druck im Inneren des Autoklaven gemessen. Abhängig von der Differenz zwischen eingestelltem Soll-Wert und gemessenem Ist-Wert wird ein Regelventil in der Leitung für die Dampfzufuhr geöffnet oder geschlossen. Nachteilig bei diesem Verfahren ist, dass die Messung des Drucks im Behälterinneren sehr träge ist und gerade bei sehr kleinen Behälterdrücken (z.B. im Vakuum) sehr große Dampf mengen in den Autoklaven strömen können, was zur Beschädigung der darin enthaltenen Kuchen führen kann.
  • Bei der Regelung über die Dampfmenge handelt es sich zwar um eine relativ schnelle Mess- und Regelmethode. Nachteilig an diesem Verfahren ist jedoch, dass die Dauer eines nach dieser Größe geregelten Verfahrensschrittes nicht genau vorhergesagt werden kann, da die erforderliche Dampfmenge von einer Reihe von Prozeßparametern, wie Temperatur des Autoklaven und Temperatur und Feuchte des zu härtenden Kuchens abhängig ist.
  • Darüber hinaus ist aus der DE 198 47 780 C1 eine Regelung über die Temperatur im Inneren des Autoklaven bekannt. Dabei wird in der Anfahrphase nach der Temperatur bzw, dem Temperaturgradienten im freien Raum des Autoklaven geregelt. Nachteilig an dieser Methode ist, dass das oder die Thermometer dem Einfluss der Strahlungstemperatur der Autoklavenwand ausgesetzt sind und somit die Messergebnisse verfälscht werden, weshalb diese Regelung in Kombination mit einer Druckregelung eingesetzt werden muss.
  • Alle bekannten Methoden haben den Nachteil, daß die Art und Weise, wie die Druckerhöhung im Autoklaven stattfindet, fest vorgegeben ist und sich nur grob am Material, das sich im Autoklaven befindet, orientiert. Schwankungen in den Materialeigenschaften, wie unterschiedliche Feuchtegehalte oder Temperaturen oder Produktionsstörungen können damit nicht ausgeglichen werden.
  • Aufgabe der Erfindung ist ein Verfahren der eingangs beschriebenen Art zu schaffen, das es ermöglicht, den Hydrothermalprozeß optimal zu regeln und dabei eine Möglichkeit zu schaffen, sowohl auf Produktionsschwankungen bezüglich der Grünlinge als auch auf den Zustand der Grünlinge vor dem Autoklavieren und während des Autoklavierens sowie auf Autoklavparameter und auf Prozesstörungen unmittelbar und schnell regelnd zu reagieren.
  • Diese Aufgabe wird durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung werden in den Unteransprüchen gekennzeichnet.
  • Die Erfindung sieht grundsätzlich eine temperaturorientierte Regelung vor, wobei die Temperatur im Kuchen gemessen wird. Dabei werden vorzugsweise mindestens zwei Thermometer in unterschiedlichen Tiefen im zu härtenden Material positioniert. Besonders geeignet sind stahlummantelte PT100-Widerstandsthermometer mit verstärkter Spitze und entsprechender Länge. Zweckmäßigerweise wird die Temperatur des Materials im Oberflächenbereich und die Temperatur des Materials im Kernbereich gemessen. Beispielsweise wird bei einem Porenbetonblock mit einer Breite bzw. Höhe von 60 cm die Temperatur im Kern in einer Tiefe von etwa 30 cm und die Temperatur an der Oberfläche in einer Tiefe von etwa 3 cm gemessen.
  • Nach einer ersten Ausführungsform der Erfindung wird in der Haltephase die Autoklavenfahrweise in Abhängigkeit von der Kerntemperatur des Kuchens gesteuert. Hat sich nach der Hochfahrphase die gewünschte Temperatur im Kern des Kuchens eingestellt, wird die Energiezufuhr und die Energieabfuhr in üblicher Weise derart geregelt, dass die Kuchentemperatur im Wesentlichen konstant bleibt oder einem vorbestimmten Temperaturverlauf folgt.
  • Durch diese Regelung können Härteschäden reduziert werden. Im Bedarfsfall kann die Dauer der Halte- bzw. Reaktionsphase ohne weiteres verlängert werden. Eine Pufferzeit, wie sie bisher in der Haltephase vorgesehen war, ist nicht mehr erforderlich. Dementsprechend kann die Prozesszeit reduziert werden.
  • Nach einer weiteren Ausführungsform der Erfindung wird auch die Spülphase, in der bei geöffnetem Dampfaustrittsventil Dampf in den Autoklaven eingeblasen wird, wobei der Druck im Inneren des Autoklaven nicht erhöht wird, ebenfalls temperaturorientiert geregelt. Als Regelgröße dient die Temperatur im Oberflächenbereich des Kuchens. Dabei wird entweder ein Temperaturgradient oder eine festgelegte Zeit vorgegeben, in der die Temperatur im Oberflächenbereich z.B. auf Kerntemperatur erwärmt wird. Den Grenzwert bzw, den Endwert dieser Phase bildet die Temperatur im Kuchenkern. Sobald die Oberflächentemperatur des gleichen Wert aufweist wie die Kerntemperatur, wird der Prozesschritt beendet. Die Gefahr, daß zuwenig gespült wird, indem die Randtemperatur bzw. die Temperatur im Oberflächenbereich kälter als die Kerntemperatur bleibt, kann nach diesem erfindungsgemäßen Verfahrensschritt eliminiert werden. Auch die Gefahr, dass zuviel gespült wird, indem sich eine höhere Randtemperatur als die Kerntemperatur einstellt, kann vermieden werden. Dadurch wird Energie eingespart, die sowohl durch zu langes Spülen als auch beim Evakuieren, bei dem der Kuchen wieder abgekühlt werden muss, verbraucht wird.
  • Eine weitere erfindungsgemäße Maßnahme sieht vor, das Evakuier anhand der Kuchentemperatur zu regeln. Dabei wird der Prozessschritt dann beendet, wenn die Temperatur des Kuchenkerns und des Kuchenrandes innerhalb eines bestimmten Grenzbereichs, z.B. ≤ 0,1 °C, liegen. Durch diese erfindungsgemäße Maßnahme wird gewährleistet, daß die Luft aus dem Kuchen nahezu vollständig entfernt wird. Die Gefahr, dass aufgrund von Restluft im Kuchen die Wärmeübergänge während der Hochfahrphase oder der Haltephase verschlechtert werden, kann vermieden werden. Hinzu kommt, dass die Prozesszeit optimiert werden kann, woraus Energieeinsparung resultiert. Darüber hinaus resultiert aus der erfindungsgemäßen Regelung der Evakuierphase eine Einsparung von Prozesszeit, weil sichergestellt ist, dass durch die Entfernung von Luft aus dem Kuchen keine Temperaturgradienten aufgrund verschlechteter Wärmeübergänge entstehen.
  • Wie beim Spülen kann dadurch vermieden werden, dass entweder nicht tief genug evakuiert wird, Restluft im Kuchen verbleibt und Schäden wie nicht durchgehärtetes Material entstehen können, oder dass zu tief evakuiert wird und damit unnötig Zeit und Energie verbraucht wird.
  • Die Erfindung sieht zudem zweckmäßigerweise vor, die Hochfahrphase ebenfalls temperaturorientiert zu regeln. Ziel dabei ist es, die Temperatur des Kuchens während der Druckerhöhung linear bis zu einem vorgegebenen Endwert zu erhöhen. Dies erfolgt erfindungsgemäß dadurch, dass die Temperatur im Oberflächenbereich des Materials zur Regelung verwendet wird. In überraschender Weise hat sich gezeigt, dass es lediglich auf die Temperatur im Randbereich ankommt. Offenbar stellt sich dort immer die Sattdampftemperatur ein, die offenbar auch nicht von Strahlungseffekten der Autoklavenwand beeinflusst wird. Abhängig von einem vorgegebenen Temperaturgradienten wird aufgrund der Temperaturmessung ein Regelventil in der Dampfleitung angesteuert und die zur linearen Erhöhung der Temperatur erforderliche Dampfmenge eingeleitet. Dabei kann vorteilhaft sein, eine zusätzliche Dampfmengenmessung vorzusehen und diese grenzwertgebend zu verwenden.
  • Durch die erfindungsgemäße temperaturorientierte Regelung der Hochfahrphase kann eine gleichmäßige und schonende Erwärmung des Materials kontrolliert werden. In Kombination mit dieser Regelung sieht die Erfindung vorzugsweise vor, auch die Kerntemperatur während der Hochfahrphase zu kontrollieren. Wird festgestellt, dass die Kerntemperatur des Kuchens der Randtemperatur nur sehr zögerlich folgt, ist dies ein Hinweis auf verschlechterte Wärmeübergänge aufgrund von Luftanreichung im Kuchen. Dem kann in der Haltephase und der Abfahrphase mit entsprechenden Gegenmaßnahmen begegnet werden.
  • Schließlich sieht die Erfindung nach einer besonderen Ausführungsform vor, auch die Druckabsenkungsphase bzw. Abfahrphase temperaturorientier zu regeln, indem die Energiezufuhr derart gesteuert wird, dass ein linearer Temperaturabfall bewirkt wird. Ebenso wie bei der Druckerhöhungsphase bzw. der Hochfahrphase wird der Prozessschritt der Druckabsenkung bzw. der Abkühlung des Materials nach der Temperatur des Materials geregelt. Erfindungsgemäß wird in diesem Fall die Kerntemperatur und nicht die Oberflächentemperatur des Materials als Regelgröße verwendet.
  • Aus der Verwendung dieser Regelgröße resultiert eine gleichmäßige und schonende Abkühlung des Materials.

Claims (17)

  1. Verfahren zum hydrothermalen Härten von vorgeformten Grünlingen zu calciumsilikathydratgebundenen Baustoffen in einem Autoklaven unter hydrothermaler Energiezufuhr, wobei der Autoklavierprozess mit einer Hochfahr-, einer Halte- und einer Abfahrphase durchgeführt wird, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest die Haltephase temperaturorientiert geregelt wird, indem während der Haltephase die Kerntemperatur des härtenden Grünlings gemessen und zur Regelung verwendet wird, indem die Energiezufuhr und die Energieabfuhr derart erfolgt, dass die Kerntemperatur im Wesentlichen konstant bleibt oder einem vorbestimmten Temperaturverlauf folgt.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass ein stahlummanteltes Pt 100-Widerstandsthermometer mit verstärkter Spitze verwendet wird.
  3. Verfahren nach Anspruch 1 und/oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens zwei Thermometer in unterschiedlichen Tiefen im zu härtenden Grünling positioniert verwendet werden.
  4. Verfahren nach Anspruch 1 und/oder 2 und/oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass auch die Hochfahrphase temperaturorientiert geregelt wird, indem während des Hochfahrens die Temperatur in einem Randbereich des Grünlings gemessen und zum Regeln des Temperaturanstiegs verwendet wird.
  5. Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Temperatur in einer Tiefe von 2 bis 7 cm, insbesondere von 3 bis 5 cm gemessen wird.
  6. Verfahren nach Anspruch 4 und/oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass derartig geregelt wird, dass sich ein linearer Temperaturanstieg ergibt.
  7. Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass in Abhängigkeit von einem vorgegebenen Temperaturgradienten ein Regelventil in einer Dampfleitung des Autoklaven angesteuert wird, das die für den linearen Temperaturanstieg erforderliche Dampfmenge in den Autoklaven einleitet.
  8. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 4 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass zusätzlich eine Dampfmengenmessung erfolgt und zum Regeln mitverwendet wird.
  9. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 4 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass zur Kontrolle auch die Kerntemperatur gemessen wird und im Falle der Feststellung von verschlechterten Wärmeübergängen vom Rand zum Kern die Messergebnisse zur Regelung der Halte- und Abfahrphase mitverwendet werden.
  10. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass auch die Abfahrphase temperaturorientiert geregelt wird, indem die Kerntemperatur gemessen und für die Regelung des Temperaturabfalls verwendet wird.
  11. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass eine Spülphase durchgeführt wird.
  12. Verfahren nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass auch die Spülphase temperaturorientiert geregelt wird, indem die Kerntemperatur und die Temperatur im Randbereich des Grünlings gemessen und letztere zur Regelung der Angleichung an die Kerntemperatur verwendet wird.
  13. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass eine Evakuierphase durchgeführt wird.
  14. Verfahren nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass auch die Evakuierphase temperaturorientiert geregelt wird, indem sowohl die Temperatur im Randbereich als auch die Kerntemperatur gemessen und zur Regelung einer nahezu vollständigen Entfernung von Luft aus dem Grünling verwendet werden.
  15. Verfahren nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Regelung solange erfolgt, bis die Temperatur des Kerns und des Randes innerhalb eines Unterschiedes von ≤ 0,1 °C liegen.
  16. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Grünlinge vor dem Autoklavieren mit Wärmeenergie beaufschlagt werden.
  17. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass Porenbeton oder Schaumbeton oder Kalksandsteine hergestellt werden.
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