DE10040550A1 - Vorrichtung zur automatischen Erkennung von mit elektronischen Tags versehenen Gepäckstücken - Google Patents
Vorrichtung zur automatischen Erkennung von mit elektronischen Tags versehenen GepäckstückenInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur automatischen Erkennung von mit elektronischen Tags versehenen Gepäckstücken als Teil eines Gepäckleitsystems, insbesondere in einem Flughafen. Die Vorrichtung weist dazu eine Gegenstandserkennungseinrichtung zur Erkennung von Gepäckstücken, eine Funkerkennungseinrichtung zur Erkennung von elektronischen Tags sowie eine Verarbeitungseinrichtung zur Verarbeitung der Erkennungsergebnisse beider Erkennungseinrichtungen und zur Erzeugung eines von beiden Ergebnissen abhängenden Signals auf.
Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur automatischen Erkennung von mit
elektronischen Tags versehenen Gepäckstücken als Teil eines Gepäckleitsystems.
Bei der automatisierten Verarbeitung von Gepäckstücken, insbesondere in einem
Flughafen, ist es bekannt, die Gepäckstücke mit optisch lesbaren Anhängern, so
genannten Tags, zu versehen. Die zur automatisierten Verarbeitung benötigten
Daten sind auf diesen im allgemeinen in Form eines Strich- bzw. Bar-Codes ge
speichert. Die Anhänger werden beispielsweise am Griff des Gepäckstückes be
festigt. Gelesen werden diese Bar-Code-Anhänger von optischen Bar-Code-
Readern, die zum Beispiel in einem automatisieren Gepäckleitsystem an den
Weichen angeordnet sind, an denen die Gepäckstücke in Abhängigkeit von ihrem
Bestimmungsort umzuleiten sind.
Nachteilig bei diesen optischen Bar-Code-Anhängern ist zum einen, daß sie nur
einmal für eine Reise verwendet werden können. Zum anderen ist nachteilig, daß
die optischen Bar-Code-Reader zur Ablesung der benötigten Informationen freie
Sicht auf den Bar-Code des Tags benötigen. Diese freie Sicht muß unabhängig
von der Orientierung des Gepäckstückes relativ zum Bar-Code-Reader gewähr
leistet sein. Um das zu erreichen, ist ein hoher und dementsprechend kosteninten
siver Aufwand zu betreiben, indem z. B. mehrere optische Bar-Code-Reader
räumlich verteilt mit verschiedenen Blickwinkeln eingesetzt werden. Das Lesen
ist dennoch nicht in allen Fällen möglich, da z. B. die Tags schlecht gedruckt wa
ren, verdrecken oder abreißen können, oder von keinem der Reader der Bar-Code
erkennbar ist. Ein gewisser Prozentsatz der Gepäckstücke bleibt also unverarbei
tet. Derartige Stücke sind aufwendig manuell zu bearbeiten und zuzuordnen, und
sorgen somit bei den Fluggesellschaften für einen erheblichen und kostenintensi
ven Zeit- und Personalmehraufwand. Unter Umständen kann ein Gepäckstück gar
nicht mehr zugeordnet werden und geht dem Besitzer für die Gesellschaften er
satzpflichtig verloren.
Demgegenüber finden sich im Stand der Technik berührungslos kommunizieren
de elektronische Tags. Mit der hier verwendeten Bezeichnung der elektronischen
Tags sollen alle diejenigen Gepäckanhänger erfaßt sein, bei denen Informationen
elektronisch gespeichert und berührungslos per Funkübertragung ausgelesen wer
den. Sie ermöglichen z. B. das Speichern, Auslesen und Löschen. Diese elektroni
schen Tags enthalten im wesentlichen einen Transponder, der wiederum zumin
dest aus einer Antenne und einem Transponderchip besteht. Letzterer weist in der
Regel einen dauerhaften und einen wiederbeschreibbaren Speicherbereich auf.
Mit der Antenne können Informationen gesendet und empfangen werden, die
Übertragung kann z. B. im Langwellen- oder Mikrowellenbereich erfolgen. In der
Regel findet über die Antenne auch eine Energieübertragung statt, um den Trans
ponder mit für das Senden notwendiger Energie zu versorgen. Es sind aber auch
Transponder mit eigener Energieversorgung bekannt. Der beschreibbare Spei
cherbereich ermöglicht das Eingeben und nachfolgendes Auslesen bzw. Löschen
benötigter Informationen und er kann z. B. aus einem EEPROM bestehen. Die
elektronischen Tags bzw. die Transponder können z. B. in ein Gepäckstück inte
griert sein, wodurch sie unverlierbar sind. Sie können aber auch angehängt oder
aufgeklebt sein.
Beispielhaft sei zum Stand der Technik auf die WO 98/15921 verwiesen, in der
ein Gepäckleitsystem und ein Personenidentifikationssystem basierend auf einem
solchen elektronischen Tag offenbart ist. Einen elektronischen Tag zeigt z. B. die
EP 0 595 549.
Elektronische Tags haben den Vorteil, daß sie berührungslos lesbar sind, dies
auch bei rauher Umgebung, daß sie eine sehr lange Lebensdauer haben, daß sie
wiederholt beschreibbar, also bei mehreren Reisen immer wieder verwendbar
sind, daß gegenüber den herkömmlichen Tags mehr Informationen speicherbar
sind, und daß die gespeicherten Daten gegen unautorisiertes Lesen schützbar
sind, z. B. durch einen Passwortschutz.
Bekannte, auf elektronischen Tags aufbauende Gepäckleitsysteme arbeiten aber
nur mit Gepäckstücken, die allesamt einen elektronischen Tag aufweisen. Ent
sprechend ausgerüstete Gepäckstücke sind in der Mehrzahl aber noch nicht ver
fügbar. bzw. haben sich auf dem Markt noch nicht durchgesetzt.
Bekannte, auf Bar-Code-Tags aufbauende Gepäckleitsysteme arbeiten demge
genüber nur mit Gepäckstücken, die allesamt einen Bar-Code-Tag aufweisen.
Diese haben die oben genannten Nachteile.
Wünschenswert wäre es aber, sowohl Gepäckstücke mit einem optischen Tag als
auch Gepäckstücke mit einem elektronischen Tag in einem gemeinsamen Ge
päckleitsystem verarbeiten zu können. Dabei könnten die Gepäckstücke z. B. mit
beiden Arten von Tags ausgestattet sein, mit dem Vorteil einer doppelten Sicher
heit. Die sowohl optisch als auch elektronisch gespeicherten Informationen kön
nen dann wahlweise elektronisch, optisch oder auf beiderlei Art gelesen werden.
Die Gepäckstücke könnten aber auch gemischt jeweils nur mit einer Art von Tags
ausgestattet sein, also entweder mit elektronisch oder mit optisch lesbaren Tags,
so daß das System in einem Mischbetrieb je nach Art des jeweils am Gepäck
stück angebrachten Tags die Information optisch oder elektronisch ausliest.
Bislang gibt es aber noch kein Gepäckleitsystem, mit dem mit beiden Arten von
Tags versehene Gepäckstücke gemischt bearbeitbar sind.
Es ist deshalb die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Vorrichtung zur
Verfügung zu stellen, mittels der sowohl mit einem elektronischen Tag versehene
Gepäckstücke als auch Gepäckstücke ohne einen solchen Tag verarbeitet werden
können.
Diese Aufgabe wird mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
Die erfindungsgemäße Lösung sieht vor, daß die Vorrichtung eine Gegenstands
erkennungseinrichtung zur Erkennung von Gepäckstücken an sich und eine Funk
erkennungseinrichtung zur Erkennung von elektronischen Tags aufweist, und daß
sie zudem eine Verarbeitungseinrichtung besitzt, die die von den beiden Erken
nungseinrichtungen gelieferten Ergebnisse zu einem von beiden Ergebnissen ab
hängenden Signal verarbeitet.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung vermag eine automatisiere Unterscheidung
bezüglich der Ausstattung eines Gepäckstückes mit einem Tag vorzunehmen, da
die beiden vorgeschlagenen Erkennungseinrichtungen auf verschiedene Ereignis
se ansprechen. Die Gegenstandserkennungseinrichtung stellt fest, ob überhaupt
ein Gepäckstück vorhanden ist. Die Funkerkennungseinrichtung stellt fest, ob ein
elektronischer Tag vorhanden ist. Aus der Verknüpfung der beiden unabhängigen
Informationen sind Rückschlüsse möglich, so daß z. B. das Vorhandensein eines
Gepäckstückes ohne elektronischen Tag ermittelbar und anhand eines Signales
mitteilbar ist. In Abhängigkeit vom ermittelten Ergebnis können so weitere
Handlungsschritte ausgelöst werden. Es kann z. B. das Gepäckstück aus dem für
Gepäckstücke mit elektronischem Tag vorgesehenen Leitsystem entfernt und ei
ner anderen Verarbeitung zugeführt werden. Diese andere Verarbeitung kann z. B.
den Ausleseversuch mit einem optischen Bar-Code-Reader beinhalten, mittels
dem dann z. B. mit einem optischen Bar-Code-Tag ausgestattete Gepäckstücke
verarbeitbar sind. Dieser optische Bar-Code-Reader könnte z. B. in die Vorrich
tung integriert werden, und als weitere Erkennungseinrichtung eine weiter ver
besserte Unterscheidung ermöglichen. Der optische Bar-Code-Reader könnte
aber auch Bestandteil eines bekannten, auf Bar-Code-Tags basierenden Gepäck
leitsystems sein. Wenn weder der elektronische noch der eventuell vorgesehene
optische Leseversuch zum Erfolg führt, könnte z. B. eine Bedienperson gerufen
werden.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der Vorrichtung sind Gegenstand der Unteransprü
che.
Es ist gemäß Anspruch 2 bevorzugt, daß eine Lese- und Schreibeinheit, die auch
ein eventuelles Löschen ermöglichen kann, bei der Vorrichtung vorgesehen ist,
mit der ein elektronischer Tag les- und/oder beschreibbar und/oder löschbar ist.
Es wird zum einen dadurch ermöglicht, daß über die reine Erkennung eines elek
tronischen Tags hinaus auch für die Gepäckidentifikation und -zuordnung not
wendige Informationen gelesen werden können. Die gelesenen Informationen
können dann beispielsweise zur automatisierten Leitung des Gepäckstückes ver
wendet werden. Zum anderen lassen sich auf dem elektronischen Tag für die
weitere Gepäckverarbeitung oder -zuordnung benötigte Informationen ablegen,
die an anderer Stelle gelesen werden. Diese Informationen können z. B. Daten
zum Bestimmungsort des Gepäcks, oder über den Gepäckinhaber sein.
Prinzipiell könnte diese Lese- und Schreibeinheit mit eventueller Löschmöglich
keit zusätzlich zur Funkerkennungseinrichtung zur Erkennung von elektronischen
Tags angeordnet sein. Es ist aber gemäß Anspruch 3 bevorzugt, daß diese Lese-
und Schreibeinheit die Funkerkennungseinrichtung bildet.
Die Vorteile der elektronischen Tags lassen sich in einem Gepäckleitsystem nur
dann vollständig ausnutzen, wenn sichergestellt ist, daß alle Gepäckstücke über
entsprechende Tags verfügen, bzw Gepäckstücke ohne elektronischen Tag an
derweitig z. B. in der herkömmlichen Weise mittels optischer Bar-Code-Reader
verarbeitet werden. Mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung lassen sich aber ge
rade die Gepäckstücke automatisch identifizieren, die nicht mit einem elektroni
schen Tag ausgerüstet sind. Es ist deshalb gemäß Anspruch 4 vorteilhaft, daß die
Vorrichtung eine Einrichtung zur Behandlung von nicht mit einem elektronischen
Tag versehenen Gepäckstücken beinhaltet. Diese Einrichtung kann z. B. aus ei
nem herkömmlichen Bar-Code-Reader oder aus einem portablen Handlesegerät
bestehen, mit denen die in bisher üblicher Weise mit optischen Bar-Code-Tags
versehenen Gepäckstücke verarbeitet werden können.
Es ist gemäß Anspruch 5 vorteilhaft, daß die Verarbeitungseinrichtung die Lese-
und Schreibeinrichtung aktiviert, wenn sie ein mit einem elektronischen Tag ver
sehenes Gepäckstück erkennt. In diesem Fall können automatisch für das Funk
tionieren des Gepäckleitsystems benötigte Information mit dem auf dem Gepäck
stück angeordneten elektronischen Tag ausgetauscht werden, ohne daß es eines
Eingriffs einer Bedienperson bedarf. Dieser Austausch kann z. B. aus einem Lesen
der den Zielflughafen des Gepäckstückes betreffenden Informationen beste
hen oder das Beschreiben des elektronischen Tags mit weiteren Daten umfassen.
Die Gepäckstücke könnten z. B. von Hand zur erfindungsgemäßen Vorrichtung
hin und von dieser weg transportiert werden. Im Sinne einer weitgehenden Au
tomatisierung und zur besseren Integration in eine Gepäckleitsystem ist es aber
gemäß Anspruch 6 vorteilhaft, daß die Vorrichtung eine die Gepäckstücke durch
die Erkennungsbereiche der Erkennungseinrichtungen führende Transportein
richtung aufweist. Personal für den beschwerlichen Gepäcktransport wird somit
nicht benötigt. Es ist dabei unerheblich, ob der Gepäcktransport hängend, lie
gend, rutschend, fallend oder dergleichen erfolgt. Typischerweise könnte z. B. ein
Bandförderer eingesetzt werden.
Weiter ist es gemäß Anspruch 7 vorteilhaft, daß die Verarbeitungseinrichtung die
Transporteinrichtung steuert. Wenn also die Verarbeitungseinrichtung ein Ge
päckstück ohne einen elektronischen Tag erkennt, kann z. B. die Transportein
richtung angehalten werden, damit das Gepäckstück z. B. von einer Bedienperson
mit einem solchen Tag versehen wird. Andererseits kann die Verarbeitungsein
richtung das Gepäckstück aber auch anhand der gelesenen Informationen weiter
leiten, indem es z. B. die richtige Weichenstellung veranlaßt.
Die Vorrichtung kann an irgendeinem Punkt eines Gepäckleitsystems angeordnet
sein, z. B. vor einer Weiche und diese beherrschend. Gemäß Anspruch 8 ist es
allerdings vorteilhaft, daß die Vorrichtung an einer Eingangsstation eines Ge
päckleitsystems angeordnet ist. Mit einer am Eingangspunkt eines Gepäckleitsy
stems angeordneten Vorrichtung läßt sich sicherstellen, daß in das Gepäckleitsy
stem nur Gepäckstücke gelangen, die entsprechend den Verarbeitungsmöglich
keiten des Systems mit einem Tag ausgerüstet sind, z. B. indem die Vorrichtung
nur mit einem elektronischen Tag ausgestattete Gepäckstücke unbeanstandet
weiterlaufen läßt, während andernfalls dem Gepäckstück der Zugang in das Leit
system verweigert wird.
Es dabei gemäß Anspruch 9 vorteilhaft, daß eine Eingabeeinheit an der Vorrich
tung vorgesehen ist, mit der z. B. Flugscheindaten und/oder Fluggastdaten einles
bar und/oder eingebbar bzw. auch löschbar sind. Eine solche Eingabeeinheit kann
z. B. aus einem an der Vorrichtung angeschlossenen PC mit Tastatur bestehen,
oder aus einem Lesegerät, mit dem ein Flugschein oder ein die Fluggastdaten
enthaltener Ausweis gelesen werden kann. Diese Daten können dann gemäß An
spruch 10 in vorteilhafter Weise eineindeutig mit dem Gepäckstück verknüpft
werden. Es wird damit erreicht, daß jedes Gepäckstück nach Durchlaufen der
Vorrichtung eindeutig identifizierbar ist.
Diese Verknüpfung der Informationen kann z. B. durch Anlegen einer Datenbank
erreicht werden, in der die eingelesenen Daten zusammen mit einer Zuordnungs
vorschrift abgelegt werden, während der elektronische Tag z. B. nur eine Identifi
kationsnummer enthält. Auf diese Datenbank muß das Gepäckleitsystem Zugriff
haben. Unter Nutzung z. B. des Internets könnte die Datenbank in einfacher Wei
se mehreren Flughäfen oder Fluggesellschaften zur Verfügung stehen. Gemäß
Anspruch 11 ist es allerdings bevorzugt, daß die Lese- und Schreibeinheit mit der
Einleseeinheit kommunizierend verbunden ist, und sie die von der Einleseeinheit
erhaltenen Daten auf den elektronischen Tag übertragen kann. Dies ist unter an
derem auch deshalb möglich, weil der Transponderchip des elektronischen Tags
gegenüber den herkömmlichen optischen Informationsträgern in Form eines Bar-
Code-Tags deutlich größere Datenmengen aufnehmen kann. Die wiederholt be
nötigten Informationen z. B. zur automatischen Weiterleitung lassen sich dann auf
dem elektronischen Tag ablegen. Sie können bei Bedarf gelesen und das Gepäck
stück ohne Verbindungsaufbau zu einer Datenbank oder dergleichen dezentral
verarbeitet werden. Da die für die Gepäckleitung benötigten Informationen auf
dem elektronischen Tag und somit auf dem Gepäckstück gespeichert sind, und
eine Verbindung mit einer Datenbank oder einem Zentralrechner nicht notwendig
ist, kann das Gepäckstück auf seinem Weg zum Bestimmungsort problemlos auch
auf verschiedenen unverbundenen Flughäfen verarbeitet werden.
Gemäß Anspruch 12 ist es vorteilhaft, daß diese Daten zumindest die Flugdaten
enthalten. Ein Gepäckstück, auf dessen elektronischem Tag diese Daten abgelegt
sind, kann nachfolgend automatisch verarbeitet werden, wobei sich dann die
Vorteile der elektronischen Tags voll ausnutzen lassen.
Gemäß Anspruch 13 ist es vorteilhaft, daß bei der Vorrichtung eine Ausgabeein
heit vorgesehen ist, mit der nachträglich an einem Gepäckstück anbringbare
elektronische Tags mit Flugdaten und/oder Fluggastdaten beschreibbar sind. Auf
diese Weise lassen sich Gepäckstücke nachrüsten, die noch keinen elektronischen
Tag aufweisen. Die Tags können z. B. auf das Gepäckstück aufgeklebt werden.
Gemäß Anspruch 14 ist es vorteilhaft, daß die erste Einrichtung eine Licht
schranke ist. Lichtschranken arbeiten sehr zuverlässig und wartungsfrei, und sie
sind dabei kostengünstig. Dies bevorzugt sie gegenüber anderen denkbaren Alter
nativen, wie z. B. mechanischen Signalgebern oder Signalgebern in der Art einer
Waage.
Bei der Energieversorgung der elektronischen Tags ergeben sich mehrere Mög
lichkeiten. Man könnte den Tag z. B. mit einer Batterie als Stromquelle ausstat
ten. Es ist allerdings gemäß Anspruch 15 bevorzugt, daß die Funkerkennungsein
richtung eine Antenne beinhaltet, mittels der die elektronischen Tags berüh
rungslos mit Energie versorgbar sind.
Gemäß Anspruch 16 ist es vorteilhaft, daß der Erkennungsbereich der Licht
schranke im Erkennungsbereich der Antenne angeordnet ist. Es wird dadurch
eine räumliche Koinzidenz der beiden Erkennungseinrichtungen erreicht, die das
Zusammenspiel und das Auswerten der beiden erleichtert. Die Lichtschranke
kann dabei z. B. in der Mitte des Erkennungsbereichs der Antenne oder ausgangs
seitig angeordnet sein. Dadurch ist sichergestellt, daß ein Gepäckstück nach
Durchlaufen der Lichtschranke in jedem Fall auch den Erkennungsbereich der
den elektronischen Tag erkennenden Antenne durchlaufen hat.
Weitere Merkmale und Eigenschaften der Erfindung lassen sich dem nachfolgen
den Beschreibungsteil entnehmen, in dem anhand von Zeichnungen die Erfin
dung beispielhaft und schematisch dargestellt ist. Es zeigen:
Fig. 1: eine Perspektivansicht eines ersten Ausführungsbeispiels einer er
findungsgemäßen Vorrichtung, die vor einer Weiche eines Ge
päckleitsystems angeordnet ist,
Fig. 2: eine Perspektivansicht eines zweiten Ausführungsbeispiels, einer
erfindungsgemäßen Vorrichtung, die an einer Eingangsstation eines
Gepäckleitsystems angeordnet ist, und
Fig. 3: eine Perspektivansicht eines dritten Ausführungsbeispiels, einer
erfindungsgemäßen Vorrichtung, die in einer vollständig automati
sierten Eingangsstation angeordnet ist.
In Fig. 1 ist eine erfindungsgemäße Erkennungsvorrichtung 1 dargestellt, die vor
einer Weiche 2 eines Gepäckleitsystems und diese beherrschend angeordnet ist.
Ein sich im Gepäckleitsystem befindendes Gepäckstück 3 wird von einem Bandförderer
4 zu der Erkennungsvorrichtung 1 transportiert. Auf der dem Bandförde
rer 4 abgewandten, oben liegenden Seite des Gepäckstückes 3 ist ein elektroni
scher Tag 5 angebracht. Er kann dort z. B. aufgeklebt oder in die Gepäckschale
integriert sein.
Die Erkennungsvorrichtung 1 besteht im gezeigten Beispiel aus einem recht
winkligen Torbogen 6 mit zwei vertikalen Seitenwänden 7a, 7b und einer die
Seitenwände 7a, 7b verbindenden oberen Wand 8. In diesem Torbogen 6 ist eine
Rechteckantenne 10 untergebracht, die in der Zeichnung mittels gestrichelter Li
nien angedeutet ist. Von der Rechteckantenne 10 werden in einem Sendemodus
elektromagnetische Wellen in Richtung auf den Torbogen 6 auf einem Bandför
derer 4 liegend durchlaufende Gepäckstücke 3 abgestrahlt und in einem Emp
fangsmodus elektromagnetische Wellen gegebenenfalls auch empfangen. Der
Wechsel zwischen Sende- und Empfangsmodus erfolgt in kurzen periodischen
Zeitabständen, z. B. mit einer Frequenz von 50 Hz. Es ist aber auch möglich für
das Senden und den Empfang getrennte Antennen 10 vorzusehen, die dann auf
getrennten Frequenzen kontinuierlich Senden bzw. Empfangen können. Der Sen
de- und Empfangsbereich kann z. B. im Langwellen- oder Mikrowellenbereich
liegen. Die dargestellte Flachantenne ist für den Langwellenbereich geeignet, im
Mikrowellenbereich könnte z. B. eine Hornantenne verwendet werden. Es kann
auch mehr als eine Antenne vorgesehen sein.
Am ausgangsseitigen Ende des Torbogens 6 ist in geringem Höhenabstand ober
halb des Bandförderers 4 eine Lichtschranke angeordnet, die aus einem Laser 14
kompakter Bauart und einer auf der gegenüberliegenden Seite des Bandförderers
4 angeordneten Photodiode 15 zum Nachweis der vom Laser 14 erzeugten Laser
strahlung 16 besteht. Beide sind im dargestellten Fall in den gegenüberliegenden
Seitenwänden 7a, 7b des Torbogens 6 eingebaut.
Die Steuerung der Rechteckantenne 10 und der Lichtschranke 14, 15, 16 und die
Auswertung der Antennen- und Lichtschrankensignale erfolgt über eine mit die
sen kommunizierend verbundene Steuereinheit 20, die über nicht dargestellte
Leitungen mit Strom versorgt wird, die an eine ebenfalls nicht gezeigte Strom
quelle angeschlossen ist. Die Steuereinheit 20 überwacht das von der Photodiode
15 und der Rechteckantenne 10 erhaltene Signal und versorgt die Rechteckanten
ne 10 periodisch mit einer hochfrequenten Wechselspannung. Typische Wech
selspannungsfrequenzen können z. B. im Mikrowellen- oder Langwellenbereich
liegen.
Wenn das Gepäckstück 3 von dem Bandförderer 4 durch den Torbogen 6 geführt
wird und dessen hintere Stirnfläche 22 den Laserstrahl 16 der Lichtschranke 14,
15, 16 erreicht, wird dieser unterbrochen. Die Steuereinheit 20 erkennt anhand
des Ausgangssignals der Photodiode 15, daß ein Gepäckstück 3 in den Erken
nungsbereich der Antenne 10 einläuft. Wenn das Gepäckstück 3 die Lichtschran
ke 14, 15, 16 wieder freigibt, erkennt die Steuereinheit 20, daß das Gepäckstück
die Vorrichtung 1 und auch den Erkennungsbereich der Antenne 10 vollständig
durchlaufen hat. Dann muß auch ein eventuell am Gepäckstück 3 vorhandener
elektronischer Tag 5 durch den Erkennungsbereich der Antenne 10 gelaufen sein.
Wenn also zwischen Unterbrechung und Freigabe der Lichtschranke 14, 15, 16
die Rechteckantenne 10 keinen elektronischen Tag 5 erkennen kann, muß es sich
bei dem Gepäckstück 3 um eines ohne oder mit defektem elektronischen Tag 5
handeln. Die Steuereinheit 20 kann dann z. B. über nicht dargestellte Steuerlei
tungen Umlenkmittel 29, 30 so steuern, daß das Gepäckstück 3 an der Weiche 2
auf ein zweites Band 4' umgelenkt wird, das das Gepäckstück 3 zu seiner weite
ren Verarbeitung transportiert.
Im dargestellten Fall bestehen die Umlenkmittel aus an einer feststehenden Achse
29 schwenkbar gelagerten Leitplanke 30, die so in zwei Stellungen 30, 30b
schwenkbar ist, daß durchlaufende Gepäckstücke 3 entweder auf Band 4 bleiben
oder auf Band 4' umgelenkt werden. Die Stellung 30b ist mit gestrichelten Linien
dargestellt.
Wenn allerdings ein elektronischer Tag 5 von der Steuereinheit 20 erkannt wird,
kann das Band 4 von der Steuereinheit 20 angehalten und gespeicherte Daten aus
dem Speicherbereich des Tags 5 gelesen werden. Die Steuereinheit 20 kann aus
den gelesenen Information die Umlenkmittel 29, 30 derart steuern, daß das Ge
päckstück 3 auf dem richtigen Band 4 oder 4' weiterläuft, und z. B. zu dem richti
gen Flugzeug an das richtige Gate befördert wird.
Ein zweites alternatives Ausführungsbeispiel zeigt Fig. 2. Dort ist ein typischer,
von einer Bedienperson 40 einer Fluggesellschaft betreuter Abfertigungsschalter
41 gezeigt, an dem Fluggäste 42 einchecken und ihr Gepäck 3 aufgeben können.
Dazu nimmt die Bedienperson 40 die Reisedokumente 43 des Fluggastes 42 ent
gegen. liest oder gibt die zu erfassenden Daten in eine Eingabeeinheit ein, die
z. B. über ein Lesegerät 46 für Ausweisdokumente und eine an einem PC 52 an
geschlossene Tastatur verfügen kann, und händigt dem Gast 42 nach einer kurzen
computergestützten Überprüfung der Dokumente 43 und des Fluggastes 42 eine
Bordkarte 48 aus.
Das am Schalter 41 aufgegebene Gepäck 3 wird auf ein Transportband 4 gelegt,
gewogen, durchläuft die Erkennungsvorrichtung 1 und gelangt dann in das nach
geschaltete Gepäckverteilungssystem. Die Funktionsweise der erfindungsgemä
ßen Erkennungsvorrichtung 1, die auch in diesem gezeigten Beispiel mit einer
Antenne 10 und einer Lichtschranke 14, 15, 16 ausgerüstet ist, entspricht dabei
der anhand von Fig. 1 erläuterten. Allerdings steuert die Steuereinheit 20 hier
das Transportband 4 in anderer und nachfolgend zu erläuternder Weise.
Wenn die Steuereinheit 20 ein Gepäckstück 3 mit einem elektronischen Tag 5
ermittelt, wird von ihr das Band 4 automatisch angehalten. Der elektronische Tag
5 befindet sich somit im Lese- und Schreibbereich der Antenne 10. Es werden
nun, von der Bedienperson 40 initiiert oder automatisch eingeleitet, die für die
Verarbeitung des Gepäckstückes 3 in dem Gepäckleitsystem benötigten Daten,
seien es personenbezogene oder den Flug betreffende Daten, auf den elektroni
schen Tag 5 übertragen. Wenn diese Übertragung abgeschlossen ist, und eventu
ell eine Verifikationsüberprüfung stattgefunden hat, wird das Band 4 automatisch
wieder angefahren und das Gepäckstück 3 weitertransportiert. Es kann nun an
hand der auf dem elektronischen Tag 5 in elektronisch lesbarer Form enthaltenen
Informationen von dem Gepäckleitsystem verarbeitet werden, in dem Erken
nungsvorrichtungen 1 zum Erkennen von elektronischen Tags 5 und zum Ausle
sen der Daten von den Tags 5 z. B. in der anhand von Fig. 1 erläuterten Art an
geordnet sind.
Wenn die Erkennungsvorrichtung 1 allerdings ein Gepäckstück 3 ohne elektroni
schen Tag 5 erkennt, stoppt die Steuereinheit 20 das Band 4 nach Durchlauf des
Gepäckstücks 3 durch die Erkennungsvorrichtung 1. Das Gepäckstück 3 ist in der
angehaltenen Position wieder frei zugänglich. Auf einem Monitor 50 erscheint
für die Bedienperson 40 sichtbar ein Hinweis, daß ein Gepäckstück 3 ohne den
erforderlichen elektronischen Tag 5 erkannt wurde. Die Bedienperson 40 veran
laßt daraufhin, daß die für die Gepäckverarbeitung notwendigen Daten von der
Eingabeeinheit 46, 47 bzw. einem daran angeschlossenen PC 52 zu einer Ausga
beeinheit 55 übertragen werden, die wiederum die Daten auf einen von dieser
Ausgabeeinheit 55 ausgegebenen elektronischen Tag 56 schreibt. Diese Tags 56
sind nachträglich in der Art eines Aufklebers auf dem Gepäckstück 3 anbringbar.
Nachdem ein solcher nachgerüsteter Tag 56 auf dem Gepäckstück 3 angebracht
ist, wird das Band 4 von der Bedienperson 40 erneut in Gang gesetzt, und das
Gepäckstück 3 gelangt in das Leitsystem.
Eine vollautomatische Eingangsstation 60, die ohne Bedienperson zu betreiben
ist, zeigt Fig. 3. Ein Fluggast 42 kann an dieser Station 60 sein Gepäck 3 aufge
ben, oder, wenn er noch keinen Flug gebucht hat, dort ein Flugticket lösen. Dazu
weist die Eingangsstation 60 eine Erkennungsvorrichtung mit Antenne 10 und
Lichtschranke 14, 15, 16 zur Erkennung von Gepäckstücken auf, deren Funkti
onsprinzip bereits oben erläutert wurde. Sie weist weiterhin einen Monitor 50 zur
Darstellung von Erläuterungen und Anweisungen, eine Tastatur 47 zur Eingabe,
ein Einlesegerät 46 zur automatisierten Erfassung von Ausweisdokumenten und
Flugdokumenten, eine Ausgabeeinheit 55 zur Ausgabe von nachträglich auf Ge
päckstücken 3 anbringbaren elektronischen Tags 56 und einen Kartenschlitz 62
zum Einführen von Kreditkarten auf.
Beispielhaft soll nachfolgend ein möglicher Verfahrensablauf dargestellt werden.
Ein Fluggast 42 gibt über die Tastatur 47 sein gewünschtes Flugziel ein. Über
den Monitor 50 werden weitere Eingaben abgefragt, die z. B. eine bevorzugte
Fluggesellschaft betreffen können, ob ein Nichtraucher oder Raucherplatz ge
wünscht wird, ob ein Taxi am Zielflughafen walten soll oder dergleichen. Nach
dem der Fluggast 42 alle Buchungswünsche eingegeben hat, wir der zu entrich
tende Preis angezeigt. Zur Bezahlung führt der Fluggast 42 eine Kreditkarte 65 in
den Kartenschlitz 62 ein und gibt über die Tastatur 47 eine Kennziffer ein. Da
nach wird der Flugpreis auf seiner Karte 65 verbucht, und die Ausgabeeinheit 55
gibt den Flugschein z. B. in Form einer kreditkartenähnlichen Karte mit integrier
tem elektronisch lesbaren Chip aus, das der Fluggast 42 nunmehr mit sich führt
und für den Flugantritt benötigt.
Während der Reisebuchung an der Eingangsstation 60 wird auch das Gepäck 3
aufgegeben. Der Fluggast 42 wird aufgefordert sein Gepäck 3 in den Gepäckschacht
66 zu stellen. Der Schacht 66 wird von der Antenne 10 auf das Vorhan
densein eines elektronischen Tags 5 untersucht und eine Lichtschranke 14, 15, 16
erkennt, ob überhaupt ein Gepäckstück 3 im Schacht 66 ist. Wenn ein Gepäck
stück 3 ohne elektronischen Tag 5 ermittelt wird, gibt der Automat 60 einen auf
klebbaren elektronischen Tag 56 aus, und der Fluggast 42 wird gebeten, diesen
am Gepäckstück 3 anzubringen. Auf dem Tag 56 befinden sich bereits die für die
automatisierte Gepäckverarbeitung erforderlichen Daten. Das Anbringen des
Tags 56 wird überprüft, indem der Tag 56 von der Antenne gelesen wird. Wenn
der Tag 56 am Gepäckstück 3 angebracht ist, wird es von dem Band 4 in das
Leitsystem transportiert.
Wenn ein Gepäckstück 3 mit schon vorhandenem Tag 5 erkannt wird, werden in
einem Lese-/Schreibmodus der Antenne 10 die vom Fluggast 42 erhaltenen Daten
auf den elektronischen Tag 5 übertragen. Danach gelangt das Gepäckstück 3 über
das Transportband 4 in das Leitsystem.
Die erfindungsgemäße Vorrichtungen läßt sich in nicht dargestellter Weise auch
mit im Stand der Technik bekannten optischen Bar-Code-Readern in der Weise
kombinieren, daß die Verarbeitungs- bzw. Steuereinheit auch mit diesen kommu
niziert, und letztere der Verarbeitungseinrichtung z. B. mitteilen, daß sie einen an
einem Gepäckstück angebrachten optischen Bar-Code-Tag erfaßt bzw. ausgele
sen haben. Es wäre dabei zweckmäßig, daß der optische Erkennungsbereich der
optischen Reader in Gepäcktransportrichtung vor dem elektronischen Erken
nungsbereich der bisher geschilderten Vorrichtung oder mit diesem überlappend
liegt. Dies erleichtert das Zusammenspiel der elektronischen mit der optischen
Erkennung. Bei dieser Kombination mit optischen Bar-Code-Readern könnte z. B.
auch die optisch gelesene Information zur Steuerung der Gepäckweiterleitung
herangezogen werden.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung erlaubt es z. B., ein vorhandenes, auf Bar-
Code-Tags basierendes Gepäckleitsystem für die Verarbeitung von Gepäck
stücken mit elektronischen Tags aufzurüsten, indem zusätzlich zu den vorhande
nen optischen Bar-Code-Readern erfindungsgemäße Vorrichtungen angeordnet
und in das vorhandene System integriert werden. Es ist aber auch möglich, zu
sätzliche optische Bar-Code-Reader an der Vorrichtung vorzusehen, die dann
unabhängig von einem eventuell bereits vorhandenen optischen Erkennungssy
stem elektronische und Bar-Code-Tags erkennen und verarbeiten kann.
Es ist weiterhin möglich, Gepäckstücke sowohl mit elektronischen als auch mit
Bar-Code-Tags zu versehen. Es ergibt sich durch das Anbringen von zwei unab
hängigen Informationsträgern eine doppelte Sicherheit, wobei wahlweise der op
tischen oder der elektronischen Informationserkennung bei der Informationsver
arbeitung der Vorrang eingeräumt sein kann.
1
Erkennungsvorrichtung
2
Weiche
3
Gepäckstück
4
,
4
' Transportband
5
elektronischer Tag
6
Torbogen
7
a,
7
b Seitenwand
8
obere Wand
10
Rechteckantenne
14
Laser
15
Photodiode
16
Laserstrahl
20
Steuereinheit
22
hintere Stirnfläche
29
Achse
30
Leitplanke
30
b
2
. Stellung der Leitplanke
40
Bedienperson
41
Abfertigungsschalter
42
Fluggast
43
Reisedokument
46
Lesegerät
47
Tastatur
48
Bordkarte
50
Monitor
52
PC
55
Ausgabeeinheit
56
elektronischer Tag
60
Eingangsstation
62
Karteneinführschlitz
65
Kreditkarte
66
Gepäckschacht
Claims (16)
1. Vorrichtung (1) zur automatischen Erkennung von mit elektronischen Tags
(5) versehenen Gepäckstücken (3) als Teil eines Gepäckleitsystems, insbe
sondere in einem Flughafen, wobei die Vorrichtung eine Gegenstandser
kennungseinrichtung (13) zur Erkennung von Gepäckstücken (3), eine
Funkerkennungseinrichtung (10) zur Erkennung von elektronischen Tags
(5), sowie eine Verarbeitungseinrichtung (20) zur Verarbeitung der Erken
nungsergebnisse beider Erkennungseinrichtungen (10, 13) und zur Erzeu
gung eines von beiden Ergebnissen abhängenden Signales aufweist.
2. Vorrichtung (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß eine Le
se- und Schreibeinheit (10, 20) vorgesehen ist, mit der ein elektronischer
Tag (5) les- und/oder beschreibbar ist.
3. Vorrichtung (1) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Le
se- und Schreibeinheit (10, 20) die Funkerkennungseinrichtung (10) bil
det.
4. Vorrichtung (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß eine
Einrichtung zur Behandlung nicht mit elektronischen Tags (5) versehener
Gepäckstücke (3) vorgesehen ist.
5. Vorrichtung (1) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die
Verarbeitungseinrichtung (20) bei Erkennen eines mit einem elektroni
schen Tag (5) versehenen Gepäckstückes (3) die Lese- und Schreibein
richtung (10, 20) aktiviert.
6. Vorrichtung (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß eine die
Gepäckstücke (3) durch die Erkennungsbereiche der Erkennungseinrich
tungen (10, 13) führende Transporteinrichtung (4) vorgesehen ist.
7. Vorrichtung (1) nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die
Verarbeitungseinrichtung (20) die Transporteinrichtung (4) steuert.
8. Vorrichtung (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sie an
einer Eingangsstation (41, 60) eines Gepäckleitsystems angeordnet ist.
9. Vorrichtung (1) nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß eine
Eingabeeinheit (46, 47) vorgesehen ist, mit der Flugscheindaten und/oder
Fluggastdaten einlesbar und/oder eingebbar sind.
10. Vorrichtung (1) nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß sie eine
eineindeutige Verknüpfung zwischen Gepäckstück (3) mit elektroni
schem Tag (5) und von der Eingabeeinheit (46, 47) eingelesenen Daten
herstellend ausgebildet ist.
11. Vorrichtung (1) nach Anspruch 2 und 9, dadurch gekennzeichnet, daß
die Lese- und Schreibeinheit (10, 20) mit der Einleseeinheit (46, 47)
kommunizierend verbunden ist, und von der Einleseeinheit (46, 47) er
haltene Daten auf den elektronischen Tag (5) übertragbar sind.
12. Vorrichtung (1) nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß diese
Daten Flugdaten enthalten.
13. Vorrichtung (1) nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß eine
Ausgabeeinheit (55) vorgesehen ist, mit der nachträglich an einem Ge
päckstück (3) anbringbare elektronische Tags (56) mit Flugdaten
und/oder Fluggastdaten beschreibbar sind.
14. Vorrichtung (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Ge
genstandserkennungseinrichtung eine Lichtschranke (14, 15, 16) ist.
15. Vorrichtung (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Funkerkennungseinrichtung eine Antenne (10) beinhaltet, mittels der ein
elektronische Tag (5) berührungslos mit Energie versorgbar ist.
16. Vorrichtung (1) nach Anspruch 14 und 15, dadurch gekennzeichnet,
daß der Erkennungsbereich der Lichtschranke (14, 15, 16) im Erken
nungsbereich der Antenne (10) angeordnet ist.
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