DE10007739A1 - Verfahren und Brandschutzbedeckung zum Schützen von Bauteilen gegen Brandgefahr - Google Patents
Verfahren und Brandschutzbedeckung zum Schützen von Bauteilen gegen BrandgefahrInfo
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Abstract
Bekannte Brandschutzbedeckungen bauen auf einem Träger aus Glasfasergittergewebe auf, das ein ungünstiges Verhältnis der Öffnungen zu der Trägerfläche aufweist. Während einerseits mit einer derartigen Brandschutzbedeckung ein Hitzestau in einem von der Brandschutzbedeckung umgebenen Hohlraum vermieden werden soll, ist es andererseits zeitaufwendig, einen derartigen Träger zu beschichten. DOLLAR A Es wird eine Brandschutzbedeckung (10), basierend auf einem Träger (20), vorgeschlagen, dessen Öffnungen (16) zwischen den Kett- und Schußfäden (12, 14) eine geringere Bedeckung als die Kett- und Schußfäden (12, 14) einnehmen. Zur Vermeidung eines Hitzestaus sollen statt dessen an geeigneten Stellen Belüftungsöffnungen (18) eingebracht werden.
Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Schützen von Bauteilen gegen Brandgefahr,
eine Brandschutzbedeckung und ein Verfahren zum Herstellen einer
Brandschutzbedeckung.
Es ist bekannt, auf Textilglasgittergewebe eine intumeszierende Masse aufzutragen,
die im Brandfall aufquillt und somit in dem Gittergewebe vorhandene Öffnungen
verschließt (DE-GM-297 22 652). Derartiges Brandschutzgewebe wird in der Form
von Matten oder Streifen z. B. um Kabelkanäle gewickelt und schützt die darin
befindlichen Kabel in einem Brandfall dadurch, daß die intumeszierende Masse bei
einer Temperatur von ca. 300°C aufquillt und ein Eindringen von Sauerstoff in den
Kabelkanal wie auch ein Eindringen starker Hitze vermeidet. In dem Kabelkanal
kommt es infolgedessen nicht zu einem Brand oder einem Hitzeschaden. Die
Schußzahl beträgt üblicherweise ca. 30/10 bis 35/10, so daß selbst bei
aufgebrachter brandhemmender Beschichtung noch ein Öffnungsquerschnitt
verbleibt, der es ermöglicht, daß in dem Kabelkanal angestaute Hitze, z. B. aufgrund
der Energieabstrahlung von Kabeln, entweichen kann und im Innern auch ohne
einen Brand nicht zu einem Schaden führt.
Derartigem Brandschutzgewebe haftet der Nachteil an, daß aufgrund der großen
Öffnungsquerschnitte infolge der Maschenweite und der schmalen Gewebestruktur
bei jedem Beschichtungsvorgang nur wenig intumeszierendes Material aufgebracht
werden kann und es bis zu zehn Beschichtungsvorgängen bedarf, bis genug
intumeszierende Masse aufgebracht ist.
Das der Erfindung zugrundeliegende Problem wird darin gesehen, daß die
Herstellung eines derartigen Brandschutzgewebes zu langwierig und daher auch zu
teuer ist.
Dieses Problem ist erfindungsgemäß durch die Lehre des Patentanspruchs 1, 5 und
11 gelöst worden, wobei in den jeweils davon abhängigen Patentansprüchen diese
Lehre vorteilhaft fortentwickelnde Merkmale enthalten sind.
Auf diese Weise ist möglich, ein überwiegend geschlossenes Trägermaterial zu
verwenden, auf das bei jedem Beschichtungsvorgang eine große Menge
intumeszierender Masse aufgetragen werden kann. Somit sind nur ein oder wenige
Beschichtungsvorgänge erforderlich, und die Beschichtung ist gleichmäßiger und
derart dünn aufgebracht, daß in einem Brandfall die gesamte Masse flächig und sehr
schnell reagieren kann, d. h. aufschäumt und durch den gebildeten
Kohlenstoffmantel den Gegenstand vor Feuer schützt. Die Öffnungen für die
Belüftung zum Verhindern eines Wärmestaus werden nach dem
Beschichtungsvorgang nach Vorgaben vorgefertigt oder an der Baustelle an
gewünschten Stellen und in einem gewünschten Muster eingearbeitet.
Das Stanzen oder Ausschneiden von Öffnungen läßt es zu, genau abgegrenzte
Öffnungen herzustellen, die zur paßgenauen Aufnahme von Elementen wie Kabeln,
Gehäusen etc. geeignet sind. Dieses Verfahren ist insbesondere dann geeignet,
wenn die einzelnen Stränge oder Fasern des Gewebes derart fest miteinander
verbunden sind, daß die Gewebefestigkeit nicht gravierend beeinträchtigt wird.
Alternativ können Öffnungen, insbesondere kleineren Querschnitts, dadurch erzeugt
werden, daß die jeweiligen Stränge des Gewebes oder dessen Kett- und
Schußfäden mittels eines Doms, einer Nadel oder dergleichen auseinandergezogen
bzw. -gedrückt werden. Die bereits aufgebrachte intumeszierende Masse
verhindert, daß die Stränge wieder in ihre ursprüngliche Lage zurückkehren. Wenn
immer wieder dieselben Lochmuster benötigt werden, können die Dorne oder dergl.
auf einer Platte oder einem Werkzeug angebracht sein, über das das Gewebe
gezogen bzw. gespannt wird.
Während das Einbringen von Öffnungen vor Ort dort von Vorteil ist, wo individuelle
Verhältnisse herrschen, macht es Sinn, zur Serienfertigung - beispielsweise bei
Sicherungs- und Schaltschränken - Brandschutzmatten bestimmten Musters zu
stanzen oder zu formen. Gleich einer Matrize werden stets dieselben Lochbilder
eingearbeitet, so daß eine vorgefertigte Brandschutzbedeckung lediglich in einen
Schaltschrank eingesetzt und die Kabel entsprechend verlegt werden müssen. Ein
solcher Verfahrensschritt läßt eine Massenfertigung zu.
Eine Brandschutzbedeckung, die im wesentlichen geschlossen ist, nämlich maximal
50% Öffnungsquerschnitt aufweist, umschließt einen zu schützenden Bauteil derart
ausreichend, daß er auch dreißig Minuten Feuereinwirkung widersteht. Dabei ist zu
beachten, daß dieser Öffnungsquerschnitt nach der Beschichtung noch einen
geringeren Anteil erfährt, da die aufgebrachte intumeszierende Masse die Öffnungen
teilweise verschließt. Da der gesamte Öffnungsquerschnitt unterhalb von ca. 50%
bleibt, kann eine relativ große Menge beim ersten und evtl. sogar letzten
Beschichtungsvorgang aufgebracht werden, wodurch sich ein fertigungstechnisch
herausragender Vorteil gegenüber bisher angewandten Geweben ergibt.
Insbesondere schließen sich die Öffnungen derart schnell und gleichmäßig, daß
auch keine einzelnen und lokale Brandherde entstehen können. Die geschlossene
Struktur des Gewebes macht es jedoch hinreichend fest, so daß auch nachträglich
und an den entsprechenden Stellungen Öffnungen eingebracht werden können.
Die Verwendung von Glasfasern hat gegenüber Keramikfasern den Vorteil, daß sie
reißfester sind, dünner und somit beweglicher hergestellt werden können und
dennoch einen hohen Widerstand gegenüber Feuer bilden. Wenn auch
Keramikfasern nicht all diese Eigenschaften erfüllen, so sind sie doch hinreichend
feuerfest und gut für Brandschutzgewebe geeignet.
Bei Textil-Glas-Roving-Gewebe handelt es sich um ein geflochtenes Gewebe mit
flachen Strängen, auf die viel intumeszierende Masse aufgebracht werden kann.
Textilglas-Komplex-Gewebe setzt sich aus einem geflochtenen Gewebe und einer
im wesentlichen flächigen Matte aus Glasflies oder geschnittenem Textilglas
zusammen, die flächig miteinander verbunden sind. Auch diese Gewebeart bietet
den Vorteil, viel intumeszierende Masse aufnehmen zu können. Damit bei der
Verarbeitung dieses Gewebes keine Lücken in dem Gewebe entstehen, sind die
Stränge miteinander vernäht oder in vergleichbarer Weise formschlüssig
miteinander fixiert.
Heutzutage benutzte Schlichten weisen den Nachteil auf, daß sie sich nicht oder nur
sehr schlecht mit der aufgebrachten intumeszierenden Masse verbinden. Folglich
bedarf es mehrerer Beschichtungsvorgänge, bis das Gewebe mit der
entsprechenden Menge an Brandschutzmaterial versehen ist. Dadurch, daß die
Schlichte bereits ganz oder teilweise aus intumeszierender Masse besteht, oder
Anteile enthält, die sich mit einer solchen verbinden, gelingt bereits bei dem ersten
Beschichtungsvorgang eine dauerhafte Verbindung.
Die Ausbildung der längs und quer verlaufenden Stränge, z. B. der Flechtfäden oder
der Schuß- und Kettfäden von im wesentlichen gleicher Breite hat den Vorteil, daß
die Öffnungen im wesentlichen quadratisch werden und sich somit im Brandfall
gleichmäßig schließen.
Die Imprägnierung mit einer Schlichte mit einem Anteil an intumeszierender Masse
hat zudem den Vorteil, daß sich die intumeszierende Masse zwischen den einzelnen
Glasfilamenten anlagert, so daß in einem Brandfall die intumeszierende Masse
aufquillt und die einzelnen Filamente voneinander beabstandet hält, so daß sie nicht
miteinander verschmelzen können. Dadurch behält das Glasgittergewebe seine
Elastizität und kann die Bewegung eines zu schützenden Bauteils, die im Brandfall
durch thermische Ausdehnung entstehen, in einem hohen Maß aufnehmen. Das
Risiko der Rißbildung bzw. des Abfallens von Teilen des Gewebes im Brandfall ist
somit weitestgehend minimiert.
Eine ausreichende Menge intumeszierender Masse kann auch auf ein solches
Gewebe oder Geflecht aufgebracht werden, das Kettfäden enthält, die jeweils aus
einer Gruppe mehrerer Drehkettfäden besteht, z. B. aus jeweils dreien, und
Schußfädern, die breiter sind als jeder einzelne Drehkettfaden.
Ein wirtschaftliches Verfahren zum Herstellen einer Brandschutzbedeckung sieht
zunächst vor, daß ein Textilglasgewebe mittels einer intumeszierende Masse
aufweisenden oder intumeszierende Masse annehmenden Schlichte fixiert wird und
somit in der Lage ist, sich mit intumeszierender Brandschutzmasse zu verbinden,
und anschließend das fixierte Gewebe mittels einer intumeszierenden
Brandschutzmasse beschichtet wird. Diesem Verfahren wohnen mehrere Vorteile
inne. So wird die Brandschutzmasse gleichzeitig zum Brandschutz und zum
Festigen des Gewebes oder Geflechtes genutzt. Außerdem wird die Voraussetzung
für die Annahme weiterer Brandschutzmasse geschaffen. Schließlich ist das
Verbinden der Fäden mittels einer Schlichte schneller und billiger durchzuführen als
durch Nähen oder dergleichen. Dieser Anteil bewirkt eine gewisse
Oberflächenrauigkeit der Schlichte, die eine bessere Haftung der auf ihr
aufgebrachten Brandschutzbeschichtung ergibt. Dieser Anteil hat Bestandteile, die
eine gewisse Wasserlöslichkeit besitzen, so daß beim Auftragen der
Brandschutzbeschichtung, die auf einer Dispersionsbasis beruht, ein inniger
Verbund zwischen der Brandschutzbeschichtung und der Schlichte entsteht. Auf
diese Weise bedarf es weniger Beschichtungsvorgängen.
Eine exakte Anpassung der Brandschutzmatte an die örtlichen Gegebenheiten ist
dann möglich, wenn sich in dem Verfahren nach dem Beschichten eine Formgebung
anschließt, die für das genaue Lochbild sorgt, das die Brandschutzmatte beim
Einbau, z. B. in einen Schaltschrank, aufweisen muß. Scharfkantige, paß- und
lagegenaue Öffnungen lassen sich durch Schneiden, Nageln oder Stanzen
erreichen.
Soll das Gewebe oder Geflecht geschont und die jeweiligen Stränge nicht zerstört
werden, sieht eine Alternative des Verfahrens vor, daß sie auseinander bewegt und
mittels der Brandschutzmasse fixiert werden. Dies kann durch Dorne oder
dergleichen erfolgen, die in die Zwischenräume eingedrückt werden.
In der einzigen Figur der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung
dargestellt. Sie zeigt eine Brandschutzbedeckung 10 mit einem Glasfasergewebe
mit Kettfäden 12 und Schußfäden 14. Zwischen den Kett- und Schußfäden 12, 14
ergeben sich Öffnungen 16, und in der Brandschutzbedeckung 10 sind
Belüftungsöffnungen 18 vorgesehen.
Die Brandschutzbedeckung 10 enthält einen Träger 20 und eine Brandschutzmasse,
die in der Zeichnung nicht dargestellt ist. Die Brandschutzbedeckung 10 ist als eine
Matte von ca. 1 × 2 m ausgebildet, wobei die Zeichnung jedoch nur einen Teil der
Matte zeigt. Alternativ könnte die Brandschutzbedeckung 10 auch als eine Bahn
beliebiger Länge ausgebildet sein, wobei die Breite den jeweiligen
Einsatzverhältnissen anzupassen wäre. Selbst bei aufgetragener
Brandschutzmasse ist die Brandschutzbedeckung 10 in sich flexibel und kann um zu
schützende Bauteile gewunden oder gelegt und mit Krampen, Klammem etc.
lagegesichert werden.
Die Brandschutzmasse besteht aus einem intumeszierenden Material, das auf einer
Dispersionsbasis hergestellt und im Handel erhältlich und somit bekannt ist.
Der Träger 20 ist in dem vorliegenden Ausführungsbeispiel als ein
Textilglasrovinggewebe aus Glasfasern ausgebildet, dessen Flächenmasse ca. 300
bis 960 g/m2 beträgt. Der Träger 20 ist als ein Gewebe aufgebaut, d. h. es liegen
Kett- und Schußfäden 12 und 14 vor.
Die Kett- und Schußfäden 12 und 14 sind in diesem Ausführungsbeispiel nicht
miteinander vernäht oder in sonstiger Weise formschlüssig miteinander verbunden.
Vielmehr sind die Kett- und Schußfäden 12, 14 miteinander quasi verklebt und zwar
durch eine Schlichte, die Anteile einer intumeszierenden Masse enthält. Die Kett-
und Schußfäden 12 und 14 sind in der Art von flachen Strängen mit einer
beträchtlichen Breite von ca. 2 bis 5 mm ausgebildet, die im wesentlichen senkrecht
zueinander und jeweils unter- bzw. übereinander verlaufen. Die Kett- und
Schußfäden 12, 14 sind zudem mit einer intumeszierenden Masse imprägniert, so
daß sich die intumeszierende Masse zwischen den einzelnen Fasern der Kett- und
Schußfäden 12 und 14 oder der Stränge einlagert und im Brandfall aufquillt.
Öffnungen 16 von z. B. ca. 2 × 2 mm ergeben sich zwischen den Kett- und
Schußfäden 12, 14, die auf einen entsprechenden Abstand miteinander verwoben
sind, wobei die gesamte Fläche der Öffnungen 16 gleich oder geringer der Fläche
der unbeschichteten Kett- und Schußfäden 12 und 14 ist. Die Öffnungen 16 sind
derart gering gewählt, daß die Brandschutzmasse mit beliebigen Methoden
aufgebracht werden kann und bereits beim ersten Beschichtungsvorgang eine im
wesentlichen geschlossene Decke erzeugt wird.
In der Brandschutzbedeckung 10 befinden sich zudem mehrere
Belüftungsöffnungen 18, die nach der Beschichtung des Trägers 20 entsprechend
den geometrischen Verhältnissen eingearbeitet werden. In dem vorliegenden Fall
werden die Belüftungsöffnungen 18 mit einem scharfen Stempel ausgestochen. Die
Belüftungsöffnungen 18 können sowohl bei der Fertigung der
Brandschutzbedeckung 10, wie auch auf der Baustelle eingebracht werden.
Diese Brandschutzbedeckung 10 wird gemäß folgendem Verfahren hergestellt:
Ein Träger 20 aus einem handelsüblichen Textilglas-Rovinggewebe wird mit einer
intumeszierenden Masse imprägniert, und seine Kett- und Schußfäden 12, 14
werden mittels einer intumeszierende Masse enthaltenden Schlichte lagegesichert.
Anschließend wird in einem Tauch-, Walz- oder Spritzverfahren intumeszierende
Masse auf den Träger 20 aufgebracht und trocknen lassen. Nach dem
Trocknungsvorgang oder in dessen letzter Phase werden mittels eines Stempels die
Belüftungsöffnungen 18 ausgestanzt.
Das Verfahren der Brandsicherung vor Ort enthält folgende Verfahrensschritte.
Die Brandschutzbedeckung 10 wird um ein zu schützendes Bauteil, z. B. um einen
Kabelkanal geschlungen oder sonstwie befestigt, so daß ein Kontakt mit offenem
Feuer nicht möglich ist. Im Bereich von Stellen, an denen ein Hitzestau in dem von
der Brandschutzbedeckung 10 umschlossenen Raum entstehen könnte, werden
entweder Belüftungsöffnungen 18 geschaffen, oder die Brandschutzbedeckung 10
wird so angeordnet, daß die vorbereiteten Brandschutzbedeckungen 10 dort zu
liegen kommen. Schließlich wird die Brandschutzbedeckung 10 lagegesichert.
Claims (16)
1. Verfahren zum Schützen von Bauteilen gegen Brandgefahr, insbesondere
von Kabelkanälen, mittels einer eine intumeszierende Masse aufweisenden
Brandschutzbedeckung (10), dadurch gekennzeichnet, daß ein Träger (20)
mit mineralischen oder keramischen Fasern verwendet wird, wobei die
Oberfläche des Trägers (20) überwiegend geschlossen ist und
Belüftungsöffnungen (18) nach Bedarf in die beschichtete
Brandschutzbedeckung (10) eingebracht werden.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Belüftungsöffnungen (18) durch Entfernen von Bereichen der beschichteten
Brandschutzbedeckung (10), insbesondere durch Stanzen, gebildet werden.
3. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Belüftungsöffnungen (18) durch eine Deformation des Trägers (20) erreicht
werden, insbesondere durch das Eintauchen von spitzen Dornen oder
Formnadeln.
4. Verfahren nach einem oder mehreren der vorherigen Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Brandschutzbedeckung (10) in der Art einer Matrize
gebildet wird.
5. Brandschutzbedeckung (10) mit einem Träger (20) aus keramischen
und/oder mineralischen Fasern und einem Belag aus intumeszierender
Masse zur Verwendung in einem Verfahren zum Schützen von Bauteilen
gegen Brandgefahr, insbesondere von Kabelkanälen, dadurch
gekennzeichnet, daß der Öffnungsquerschnitt des unbeschichteten Trägers
(20) maximal 50% beträgt.
6. Brandschutzbedeckung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der
Träger (20) ein Gewebe oder Geflecht mit Glasfasern ist.
7. Brandschutzbedeckung nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet,
daß es sich bei dem Träger (20) um ein Textilglas-Roving-Gewebe handelt.
8. Brandschutzbedeckung nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet,
daß es sich bei dem Träger (20) um ein Textilglas-Komplex-Gewebe handelt,
dessen einzelne Stränge miteinander formschlüssig fixiert sind.
9. Brandschutzbedeckung nach einem oder mehreren der vorherigen
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Stränge oder Kett- und
Schußfäden (12, 14) mittels einer Schlichte mit einem Anteil aus
intumeszierender Masse oder einem intumeszierende Masse annehmenden
Material fixiert sind.
10. Brandschutzbedeckung nach einem oder mehreren der vorherigen
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die längs und quer verlaufenden
Stränge bzw. Kett- und Schußfäden (12, 14) von im wesentlichen gleicher
Breite sind.
11. Brandschutzbedeckung nach einem oder mehreren der vorherigen
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Stränge bzw. Kett- und
Schußfäden (12, 14) mit einer intumeszierenden Masse enthaltenden
Schlichte imprägniert sind.
12. Brandschutzbedeckung nach einem oder mehreren der vorherigen
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Träger (20) Gruppen mehrerer,
insbesondere dreier, Drehkettfäden und gegenüber jedem Drehkettfaden
breitere Schußfäden aufweist.
13. Verfahren zum Herstellen einer Brandschutzbedeckung (10) mit folgenden
Verfahrensschritten:
- a) ein Träger (20) aus keramischen und/oder mineralischen Fasern, insbesondere ein Textilglasgewebe oder -geflecht, wird mittels einer intumeszierende Masse aufweisenden oder intumeszierende Masse annehmenden Schlichte fixiert;
- b) der fixierte Träger (20) wird mittels einer intumeszierenden Brandschutzmasse beschichtet
14. Verfahren nach Anspruch 13, gekennzeichnet durch das Einbringen von .
Belüftungsöffnungen (18) in die beschichtete Brandschutzmatte (10) mittels
Stanzen, Schneiden oder Nadeln.
15. Verfahren nach Anspruch 13, gekennzeichnet durch das Einbringen von
Belüftungsöffnungen (18) in die beschichtete Brandschutzbedeckung (10)
mittels Auseinanderbewegen der Stränge oder Kett- und Schußfäden (12,
14) während oder nach dem Beschichtungsvorgang.
16. Verfahren nach einem oder mehreren der vorherigen Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Stränge bzw. Kett- und Schußfäden (12, 14) mit
einer intumeszierenden Masse enthaltenden Schlichte imprägniert werden.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE2000107739 DE10007739A1 (de) | 2000-02-19 | 2000-02-19 | Verfahren und Brandschutzbedeckung zum Schützen von Bauteilen gegen Brandgefahr |
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DE2000107739 DE10007739A1 (de) | 2000-02-19 | 2000-02-19 | Verfahren und Brandschutzbedeckung zum Schützen von Bauteilen gegen Brandgefahr |
Publications (1)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
DE10007739A1 true DE10007739A1 (de) | 2001-08-23 |
Family
ID=7631639
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
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DE2000107739 Ceased DE10007739A1 (de) | 2000-02-19 | 2000-02-19 | Verfahren und Brandschutzbedeckung zum Schützen von Bauteilen gegen Brandgefahr |
Country Status (1)
Country | Link |
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DE (1) | DE10007739A1 (de) |
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- 2000-02-19 DE DE2000107739 patent/DE10007739A1/de not_active Ceased
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