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DE1065749B - - Google Patents

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Publication number
DE1065749B
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DE
Germany
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locking
door
latch
locking bolt
trap
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Pending
Application number
DENDAT1065749D
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English (en)
Publication date
Publication of DE1065749B publication Critical patent/DE1065749B/de
Pending legal-status Critical Current

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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E05LOCKS; KEYS; WINDOW OR DOOR FITTINGS; SAFES
    • E05BLOCKS; ACCESSORIES THEREFOR; HANDCUFFS
    • E05B85/00Details of vehicle locks not provided for in groups E05B77/00 - E05B83/00
    • E05B85/20Bolts or detents
    • E05B85/24Bolts rotating about an axis
    • E05B85/28Bolts rotating about an axis in which the member engaging the keeper is shaped as a toothed wheel or the like

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  • Lock And Its Accessories (AREA)

Description

deutsches
Es ist bereits bekannt, Verschluß- bzw. Schloßteile für schwingende Türen, insbesondere an Kraftwagen, als Einrichtung zur Verhinderung eines Außereingriffkommens von Falle und Schließkloben durch senkrecht zur Türstirnfläche gerichtete gegenseitige Bewegungen auszubilden. Bei einem bekannten Türschloß für Kraftwagen mit zwei in einer zur Türebene parallelen Ebene drehbaren Hebelfallen, die unter Wirkung zweier Schließfedern mit an ihren Enden vorgesehenen Zapfen von entgegengesetzten Seiten her in eine Bohrung eines Schließklobens eingreifen, hat man den an einer Grundplatte angeschraubten Schließkloben zu einem konischen Dorn ausgebildet, der beim Schließen der Tür in eine konische Bohrung eines im Schloßgehäuse verankerten Ringes eintritt und dadurch die Tür mit dem Türpfosten kuppelt. Bei einem anderen, ebenfalls für Kraftwagen bestimmten Türschloß, dessen parallel zur freien Stirnfläche der Tür bewegliche Falle mit einer Rolle in einen Winkelschlitz eines Schließklobens eingreift, wird die Tür mit dem Türpfosten durch das Zusammenwirken zweier Stütz- und Führungskörper gekuppelt, von denen der eine an einer unteren Verlängerung des Schließklobens und der andere an der Stirnwand der Tür angeschraubt ist. Die Führungskörper haben beide einen winkligen Querschnitt, so daß sie sich bei geschlossener Tür miteinander verhaken. Eine ähnliche Einrichtung findet sich bei einem Türschloß für Kraftwagen mit einer an der freien Stirnfläche der Tür angeordneten, senkrecht auf und ab beweglichen Falle vor. Hier geschieht die Kupplung der Tür mit dem Türpfosten durch eine am Schließkloben vorgesehene, nach außen zeigende Zunge, die bei geschlossener Tür in einen Ausschnitt eines an der Stirnwand der Tür angeschraubten winkligen Stütz- und Führungskörpers eingreift. Alle diese bekannten Einrichtungen sind mehr oder weniger umständlich.
Die Erfindung betrifft gleichfalls die Ausbildung von Verschluß- oder Schloßteilen für schwingende Türen, insbesondere an Kraftwagen, als Einrichtung zur Verhinderung eines Außereingriffkommens von Falle und Schließkloben durch senkrecht zurTürstirn-Häche gerichtete gegenseitige Bewegungen. Sie will diese Ausbildung mit möglichst einfachen Mitteln bei einem Türverschluß oder -schloß mit einer an der Stirnfläche der Tür angeordneten, in einer zu dieser Fläche parallelen Ebene drehbaren oder schwenkbaren Falle verwirklichen. Die gestellte Aufgabe ist erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß eine gegenseitige Bewegung von Falle und Schließkloben senkrecht zur Türstirnfläche durch Zusammenwirken von Anschlagteilen der Falle und des Schließklobens auf das zum Ausgleich von Ungenauigkeiten nötige Spiel begrenzt ist. Wie ersichtlich, unterscheidet sich die erfindungs-Einrichtung an Verschluß- oder Schloßteilen für schwingende Türen, insbesondere an Kraftwagen
Anmelder:
John H. Roethel, Coral Gables, Fla. (V. St. A.)
Vertreter: Dipl.-Ing. J. Ludewig, Patentanwalt, Wuppertal-Bärmen, Unterdörnen 114
Beanspruchte Priorität: V. St. v. Amerika vom 12. November 1954
John H. Roethel, Coral Gables, Fla. (V. St. A.), ist als Erfinder genannt worden
gemäße Einrichtung von bekannten, dem gleichen Zweck dienenden Einrichtungen im wesentlichen dadurch, daß diejenigen Teile, nämlich Falle und Schließkloben, die dagegen gesichert werden sollen, daß sie durch senkrecht zur Türstirnfläche gerichtete gegenseitige Bewegung außer Eingriff kommen, diese Sicherung selbst übernehmen oder, anders ausgedrückt, daß die Teile des Verschlusses oder Schlosses, welche die Tür mit dem Türpfosten in Schließrichtung verbinden, zugleich die Kupplung der Tür mit dem Türpfosten bewirken. Es leuchtet ein, daß dadurch nicht nur eine wirksame und zuverlässige Sicherung von Falle und Schließkloben gegen Außereingriffkommen durch senkrecht zur Türstirnfläche gerichtete Bewegungen erreicht wird, sondern daß die neue Einrichtung sich zugleich durch große Einfachheit auszeichnet, so daß eine merkliche Verteuerung des Türverschlusses oder -Schlosses nicht eintritt.
Die Zeichnungen veranschaulichen mehrere beispielsweise Ausführungsformen des Erfindungsgegenstandes, wobei nur die für das Verständnis der Erfindung nötigsten Teile dargestellt sind. Es zeigt
Fig. 1 ein erstes Ausführungsbeispiel im senkrechten Schnitt nach der Linie I-I in Fig. 2 in Rich-
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tung der Pfeile gesehen, wobei die Teile in der Stellung bei vollständig geschlossener Tür wiedergegeben sind,
Fig. 2 eine Ansicht mit teilweisem Schnitt nach der Linie II-II in Fig. 1, in Richtung der Pfeile gesehen,
"Fig. 3 ein zweites Ausführungsbeispiel im senkrechten Schnitt nach der Linie III-III in Fig. 4, in Richtung der Pfeile gesehen, wobei die Teile sich in der Stellung bei vollständig geschlossener Tür befinden,
Fig. 4 eine Ansicht mit teilweisem Schnitt nach der LinieIV-IV der Fig. 3, in Richtung der Pfeile ge-, sehen,
Fig. 5 ein drittes Ausführungsbeispiel im Schnitt nach der Linie V-V in Fig. 6, in Richtung der Pfeile gesehen, wobei die Teile in der Stellung bei vollständig geschlossener Tür wiedergegeben sind,
Fig. 6 eine Ansicht mit teilweisem Schnitt nach der Linie VI-VI in Fig. 5, in Richtung der Pfeile gesehen,
Fig. 7 die Schloßfalle des dritten Beispieles allein in Ansicht von ihrer dem Türpfosten zugekehrten Seite,
Fig. 8 den Schließkloben des dritten Beispiels in Ansicht von seiner dem Türpfosten zugekehrten Seite,
Fig. 9 eine etwas abgeänderte Ausführung des Schließklobens des dritten Beispiels in Ansicht von der dem Türpfosten zugekehrten Seite,
Fig. 10 einen senkrechten Schnitt nach der Linie X-X in Fig. 9, in Richtung der Pfeile gesehen,
Fig. 11 ein viertes Ausführungsbeispiel im senkrechten Schnitt nach der Linie ΧΙ-ΧΓ der Fig. 12, in Richtung der Pfeile gesehen, wobei die Teile in der Stellung bei vollständig geschlossener Tür wiedergegeben sind,
Fig. 12 eine Ansicht mit teilweisem Schnitt nach der Linie XII-XII der Fig. 11, in Richtung der Pfeile gesehen,
Fig. 13 eine Abänderung des Ausführungsbeispiels nach Fig. 11 und 12 im senkrechten Schnitt nach der Linie XVII-XVII der Fig. 14, in Richtung der Pfeile gesehen, wobei die Teile sich in der endgültigen Schließstellung befinden,
Fig. 14 eine Ansicht mit teilweisem Schnitt nach der Linie XVIII-XVIII der Fig. 13.
In Fig. 1 und 2 bezeichnet 15 die in einem Bruchstück wiedergegebene freie Stirnwand (auch Stulpwand genannt) einer schwingenden Tür eines Kraftwagens, während mit 12 der dieser Wand gegenüberstehende Teil des die Tür umrahmenden Türfutters des Fahrzeugoberteiles bezeichnet ist. Der Teil 12, der auch ein am Wagenoberteil vorgesehener Pfeiler sein kann, soll hier der Kürze wegen Türpfosten genannt werden. An der Außenseite der Türstirnwand 15 befinden sich im Abstand übereinander eine zahnradartige Falle 14, die in einer zur genannten Wand parallelen Ebene drehbar ist, und ein Türführungsnocken 13. Die Falle 14 bildet einen Teil eines in die Tür eingebauten Schlosses. Ihre drehbar gelagerte Achse trägt, wie bekannt, im Innern des Schlosses eine Sperrscheibe, in die eine unter Federwirkung stehende Sperrklinke eingreift. Infolgedessen kann die Falle gewöhnlich nur in einer Richtung, nämlich, in Fig. 2 gesehen, im Uhrzeigersinne gedreht werden, während eine umgekehrte Drehung erst möglich ist, wenn die Sperrklinke; ausgerückt wird. Das Ausrücken der Sperrklinke kann, wie bekannt, sowohl von der Innenseite als auch von der Außenseite der Tür her mittels geeigneter Bedienungsorgane erfolgen. Die drehbare Falle 14 weist eine Mehrzahl von radialen, zahnartigen Vorsprüngen 33 auf, die in gleichmäßigen Abständen über den ganzen Fallenumfang verteilt sind.
Die mit der Falle verbundene Sperrscheibe hat eine mit der Zahl der Fallenzähne übereinstimmende Zahl von Sperrzähnen. Im Beispiel beträgt die Zahl der Zähne an Falle und Sperrscheibe fünf. Der meistens hohle Türnocken 13 ist gemäß der Zeichnung an der Stirnwand 15 der Tür befestigt. Er kann sich aber auch an der Schloßgrundplatte befinden und durch eine öffnung der Stirnwand 15 hindurchgesteckt sein.
Der Türpfosten 12 trägt einen Schließkloben 10, der bestimmt ist, sowohl mit der Zahnradfalle 14 als auch mit dem Führungsnocken 13 der Tür zusammenzuwirken. Der Schließkloben besteht aus einem einteiligen, in der Vorderansicht im wesentlichen C-förmigen Körper, der mit mehreren Schrauben 11 am Türpfosten so befestigt ist, daß die offene Seite des C nach außen gerichtet ist. Er weist einen verhältnismäßig langen unteren Balken oder Bodenteil 17, einen von diesem nach oben aufsteigenden Steg 18 und einen am Ende des letzteren anschließenden oberen Arm oder Balken 19 auf, der den unteren Balken 17 auf einem großen Teil seiner Länge übergreift und etwas nach außen überhängt. Der untere Balken oder Bodenteil 17 des Schließklobens 10 ist an seiner Unterseite mit zwei mit ihm einstückigen, zahnartigen Vorsprüngen 31, 32 versehen und so gewissermaßen zu einer mit der Falle kämmenden Zahnstange ausgebildet. Wenn die Tür aus ihrer Offenstellung in die Schließstellung bewegt wird (Pfeile in Fig. 2), stößt sie mit einem Zahn an den äußeren Zahn 31 des Schließklobens 10 an, wodurch sie gedreht wird mit der Folge, daß ein anderer Fallenzahn hinter den Schließklobenzahn 31 greift. Selbst wenn nun ihre Schließbewegung nicht vollendet wird, wird die Tür durch das Zusammenwirken eines Fallenzahnes mit dem Klobenzahn 31 in der erreichten unvollständig geschlossenen Stellung, der sogenannten SicherheitsSchließstellung, festgehalten. Bewegt man die Tür vollständig in ihre Schließlage, dann wird die Falle 14 durch den Schließkloben 10 weitergedreht und gelangt in die in Fig. 2 gezeigte Stellung, in der sie mit zwei Zähnen den inneren Schließklobenzahn 32 umfaßt. Dies ist die endgültige Schließ- oder Verriegelungsstellung. In beiden Stellungen kann die Tür erst dann wieder geöffnet werden, wenn die Sperfklinke von außen oder innen ausgerückt, also die Falle zu einer Drehung entgegen dem Uhrzeigersinne freigegeben wird.
Die Oberfläche 30 des unteren Schließklobens 17 dient als Führungs- oder Stützfläche für den Türnocken 13. An der Unterseite des oberen Balkens 19 ist eine Ausnehmung 20 vorgesehen, an deren Decke 21 und Rückwand 22 ein in Richtung des Balkens 19 verschiebbarer sogenannter Ausgleichskeil 23 geführt ist. Der Keil 23 wird von einer Stange 24 getragen, die durch eine Längsbohrung des Keiles hindurchgeht. Die Stange 24 ist mit ihrem inneren Ende am aufrechten Steg 18 des Schließklobens und mit ihrem äußeren Ende am Endteil 25 des Balkens 19 befestigt. Der Keil 23 steht unter Wirkung einer ihn nach außen schiebenden Druckfeder 26, die in Form einer Schraubenfeder die Tragstange 24 umgibt und auf einem Teil ihrer Länge von einer Erweiterung 28 der Längsbohrung des Keiles 23 aufgenommen wird. Mit ihrem einen Ende stützt die Feder 26 sich am aufrechten Steg 18 des Schließklobens ab, während sie mit ihrem anderen Ende auf die Schulter der Bohrung des Keiles 23 drückt. Während des letzten Teiles der Schließbewegung der Tür gleitet der Führungsnocken 13 auf der Oberfläche 30 des unteren Schließklobenbalkens 17, wobei er in den Zwischenraum zwischen diesem
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und dem Keil 23 eintritt und letzteren unter stärkerer Anpassung der Feder 26 etwas mitnimmt. Da die Feder 26 den Keil stets nach außen drückt, wird der Führungsnocken 13 zwischen der Oberfläche 30 des unteren Schließklobenbalkens 17 und der Unterfläche 29 des Keiles 23 eingekeilt. Infolgedessen sind senkrechte Bewegungen der Tür durch die Erschütterungen des Wagens bei der Fahrt vermieden, während zugleich die Falle 14 im ordnungsmäßigen Eingriff mit der Verzahnung des Schließklobenbalkens 17 gehalten wird.
Die oben beschriebene, in ihren Grundzügen bereits bekannte Einrichtung stellt eine wirksame Verriegelungsvorrichtung dar, durch welche die Fahrzeugtür unter den normalen Betriebsbedingungen eines Fahrzeuges sicher und zuverlässig in ihrer geschlossenen Stellung gehalten wird. Treten jedoch außergewöhnliche Bedingungen auf, beispielsweise dadurch, daß das Fahrzeug an ein Hindernis anstößt, mit einem anderen Fahrzeug zusammenstößt oder umstürzt, dann kann die Verriegelungsvorrichtung versagen, weil die Tür und die sie umrahmenden Glieder des Fahrzeugoberteiles sich verwinden und aus ihrer richtigen Form federn. Dabei treten nämlich Kräfte auf, welche die Stirnwand 15 der Tür vom Türpfosten 12 wegzuziehen suchen, was eine gegenseitige Verschiebung der Zähne der Schloßfalle 14 und der Zähne des Schließklobens 10 in einer zur Türstirnfläche 15 senkrechten Richtung zur Folge hat. Im äußersten Falle erreicht diese Verschiebung einen solchen Betrag, daß die Fallenzähne seitlich aus den Schließklobenzähnen heraustreten, so daß also Falle 14 und Schließkloben 10 außer Eingriff kommen. Die Folge ist, daß die Fahrzeugtür auffliegt und daß der infolge des Zusammenstoßes oder des Sturzes im Fahrzeug herumgeworfene Fahrzeuginsasse aus der offenen Tür herausgeschleudert wird.
In Fig. 1 und 2 ist nun eine einfache und mit geringstem Kostenaufwand durchführbare Verbesserung der Drehfalle und des Schließklobens gezeigt, die bestimmt ist, den Verriegelungszustand der geschlossenen Tür auch dann zu gewährleisten, wenn außergewöhnliche Bedingungen und Beanspruchungen auftreten. Wie aus Fig. 1 und 2 ersichtlich, hat der Radkörper der Zahnradfalle 14 an seinem vorderen, d. h. dem Türpfosten 12 zugekehrten Ende einen plattenförmigen Teil in Gestalt eines radialen Flansches 34, der die Zahnlücken der Falle 14 nach vorn abschließt. Der mit dem Fallenkörper und dessen Zähne einstückige Flansch 34 ist kreisförmig begrenzt. Sein Außendurchmesser ist etwa gleich dem Außendurchmesser der Fallenverzahnung, wie im Beispiel gezeigt, oder auch ein wenig größer. Man könnte diese Ausbildung auch dahin kennzeichnen, daß die Falle einen vorderen, platten- oder kreisscheibenförmigen Teil und einen hinteren, als Zahnrad ausgebildeten Teil aufweist. Der die Zähne 31 und 33 tragende Teil des unteren Balkens 17 die Schließklobens 10 ist hinterschnitten, und zwar weist er an seiner dem Türpfosten 12 zugekehrten Seite einen im Querschnitt etwa rechteckigen Ausschnitt 35 auf. Dieser Ausschnitt, der sich in Höhenrichtung über die Zähne 31, 32 und gegebenenfalls auch über einen unmittelbar anschließenden Teil des Balkens 17 erstreckt, dient dazu, bei geschlossener Tür den Flansch 34 der Falle aufzunehmen.
Wenn die Falle 14 sich während des letzten Teiles der Schließbewegung der Tür an der Verzahnung des Schließklobens abwälzt und ihre Zähne in der oben schon beschriebenen Weise mit den Klobenzähnen in Eingriff kommen, tritt der Flansch 34 der Falle in den
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Ausschnitt 35 des Schließklobenbalkens 17 ein, d. h., er schiebt sich gewissermaßen hinter die Zähne des Schließklobens. Kommt die Falle in der sogenannten Sicherungsstellung zur Ruhe, dann hintergreift ein Teil des Flansches 34 den Schließklobenzahn 31, während in der endgültigen Verriegelungsstellung ein anderer Teil des Flansches den Zahn 32 hintergreift. Bei einem größeren Durchmesser des Flansches 34 und einer größeren Höhe des Ausschnittes 35 könnte der ίο Flansch mit seinem Randteil auch noch einen Teil des Balkens 17 selbst hintergreifen.
Wie ersichtlich, bildet der jeweils einen Schließklobenzahn hintergreifende Teil des Fallenflansches 34 einen mit diesem Zahn (gegebenenfalls aber auch mit einem Teil des Balkens 17 selbst) zusammenwirkenden Anschlag, der den bei ungewöhnlichen Bedindungen auftretenden Kräften, welche die Türstirnwand 15 vom Türpfosten 12 wegzuziehen suchen, entgegenwirkt und ein seitliches Austreten der Fallenzähne 33 aus dem Schließkloben verhindert. Es kann also nicht mehr vorkommen, daß bei außergewöhnlichen Umständen, z. B. einem Zusammenstoß oder einem Umstürzen des Fahrzeuges, durch eine gegenseitige Verschiebung von Falle und Schließkloben in einer zur Türstirnwand 15 senkrechten Richtung die Fahrzeugtür aufspringt, sondern die Tür bleibt zuverlässig geschlossen und schützt den Wageninsassen gegen Herausschleudern.
Es versteht sich, daß im Hinblick auf die üblichen Toleranzen und die unvermeidlichen Ungenauigkeiten bei der Fabrikation und insbesondere beim Zusammenbau des Wagenoberteiles ein Spiel zwischen dem Flansch 34 der Falle 14 und den Zähnen des Schließklobens 10 vorhanden sein muß, was in Fig. 1 durch den Spalt 36 angedeutet ist. Es besteht also nach wie vor die Möglichkeit einer gewissen gegenseitigen Verschiebung von Falle und Schließkloben in einer Richtung senkrecht zur Türstirnfläche. Diese Beweglichkeit wird aber, wie ersichtlich, bei der Erfindung auf einen Betrag begrenzt, der ein seitliches Austreten der Fallenzähne aus dem Schließkloben verhindert. Die Erfindung ermöglicht somit zwar die Anwendung der üblichen Toleranzen und Spiele, gewährleistet aber gleichwohl eine zuverlässige Verriegelung der geschlossenen Tür auch bei Auftreten von ungewöhnlichen Bedingungen.
Es wurde geschätzt, daß 30% aller Todesfälle bei Automobilunglücken darauf zurückzuführen sind, daß der Wageninsasse aus dem Fahrzeug herausgeschleudert wurde. Von der Anwendung der vorliegenden Erfindung wird erwartet, daß dieser hohe Prozentsatz fortgeschafft bzw. erheblich vermindert wird, ausgenommen natürlich in Fällen, wo der Zusammenstoß oder Sturz so schwer ist, daß der Fahrzeugoberteil buchstäblich auseinandergerissen wird.
Die in den Fig. 3 und 4 veranschaulichte Verkörperung der Erfindung deckt sich in ihren Grundzügen mit dem ersten Ausführungsbeispiel. Sie unterscheidet sich davon dadurch, daß die Anschläge zur Verhinderung eines seitlichen Heraustretens der Falle aus dem Schließkloben nicht an der Falle, sondern am Schließkloben angeordnet sind. Und zwar weist der untere Balken 17 des Klobens 10 vorn, d. h. auf der dem Türpfosten zugekehrten Seite, einen abwärts gerichteten Flansch 39 auf, der die zum Eingriff der Fallenzähne 33 dienenden Räume des Schließklobens, nämlich die Lücke zwischen den Zähnen 31 und 32 und den einwärts vom Zahn 32 gelegenen Raum, nach der Stirnwand 15 der Tür hin abschließt.
Wenn die Tür sich in ihrer Sicherheits-Schließstel-
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lung oder in ihrer vollständigen Schließstellung befindet, hintergreift der Flansch 39 den oder die jeweils mit dem Schließkloben zusammenwirkenden Zähne der Falle 14 und begrenzt so die gegenseitige Beweglichkeit von Falle und Schließkloben senkrecht zur Türstirnwand auf das wegen der unvermeidlichen Ungenauigkeit notwendige kleine Spiel, so daß Falle und Schließkloben nicht außer Eingriff gelangen können.
Der am Balken 17 des Schließklobens 10 vorgesehene Flansch 39 braucht nicht notwendigerweise mit dem Kloben aus einem Stück zu bestehen. Er könnte auch aus einer länglichen Stahlplatte gebildet sein, die am Schließklobenarm 17 in geeigneter Weise befestigt, z. B. angenietet oder angeschraubt ist. Auch im Beispiel nach Fig. 1 und 2 könnte gegebenenfalls der Fallenflansch 34 von einer besonderen kreisförmigen Stahlplatte gebildet werden, die am Radkörper der zahnförmigen Falle angenietet, angeschraubt oder sonstwie geeignet befestigt ist.
Beim Ausführungsbeispiel nach Fig. 5 bis 8 hat die an der Außenseite der Stirnwand 15 der Fahrzeugtür liegende Falle 14a die Form eines Hebels oder Daumens, der von seinem Drehpunkt aufwärts gerichtet und in einer zur Stirnwand 15 parallelen Ebene verschwenkbar ist. Die Falle ist wieder durch ihre drehbar gelagerte Achse mit einer im Türschloß angeordneten Sperrscheibe verbunden, in die eine unter Federwirkung stehende Klinke eingreift, die wahlweise mittels einer äußeren Handhabe oder einer inneren Handhabe ausgerückt werden kann. Bei offener Tür wird die Falle durch eine an ihrer Sperrscheibe angreifende Feder in der in Fig. 7 in vollen Linien gezeichneten Stellung I gehalten, in der sie schräg nach oben und nach dem Türinnern hin zeigt. Sie kann durch den Schließkloben aufwärts gedreht werden, und zwar je nachdem, ob die Tür unvollständig oder vollständig geschlossen wird, in die gestrichelt gezeichnete Sicherheits-Schließstellung II oder in die ebenfalls in gestrichelten Linien veranschaulichte Stellung III, welche die endgültige Schließstellung darstellt. In beiden Stellungen II und III wird die Falle durch die Sperrklinke gesperrt, und sie kann erst dann in die Offenstellung I zurückkehren, wenn ihre Sperrklinke ausgerückt worden ist.
Der Schließkloben IOa hat bei der Ausführung nach Fig. 5 bis 8 wiederum im wesentlichen die Form eines nach außen offenen C. Er ist einteilig in Stahl ausgeführt und weist einen unteren Balken oder Fuß 40 mit etwas hohl gekrümmter Oberfläche, einen aufsteigenden oder aufrechten Steg 41 und einen im wesentlichen hakenförmigen Kopf 42 auf. Während der Kopf 42 zum Eingriff des freien Endes des Fallendaumens 14a und damit zum Festhalten der Tür in geschlossener Stellung dient, bildet der untere Balken 41 ein Auflager für den Nabenteil des Fallendaumens, so daß letzterer in der endgültigen Schließstellung oben und unten am Schließkloben abgestützt ist und somit zugleich dazu dient, die Tür gegen senkrechte Bewegungen bei der Fahrt zu sichern.
Die mit Bezug auf die Fig. 5 bis 8 bisher beschriebene Einrichtung ist bekannt. Von bekannten ähnlichen Einrichtungen unterscheidet sich die in den genannten Figuren gezeigte Verkörperung der Erfindung in folgenden Punkten: Die hebel- oder daumenförmige Falle 14a ist aus drei miteinander vernieteten Teilen zusammengesetzt, nämlich einem von einer länglichen Stahlplatte gebildeten flachen Arm 44 und zwei ebenfalls aus Stahl bestehenden zylindrischen Körpern 45, 46 von unterschiedlichem Durchmesser, von denen der größere, 45, den Nabenteil und der
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kleinere, 46, den Kopfteil des Fallendaumens 14a darstellt. Die Stahlplatte 44 ragt einerseits nach unten über die zylindrische Hebelnabe 45 hinaus, bildet also an dieser einen abwärts gerichteten Flansch 47. Andererseits ragt sie gegenüber dem den Hebelkopf bildenden zylindrischen Körper 46 sowohl nach oben als auch nach beiden Seiten vor, so daß sie mit Bezug auf den Hebelkopf einen diesen an drei Seiten umgebenden Flansch 48 bildet.
ίο Der Innenraum des C-förmigen Schließklobenkörpers ist auf einer der axialen Länge der beiden zylindrischen Körper 45 und 46 entsprechenden Tiefe auf diese beiden Körper abgestimmt. Hinten, d. h. auf der dem Türpfosten 12 zugekehrten Seite, weist er jedoch eine Erweiterung oder Hinterschneidung 49 auf, die der Umrißfigur des plattenförmigen Hebelarmes 44 der Falle angepaßt, also geeignet ist, diese Platte aufzunehmen. Wenn die Platte 44 sich in dieser Erweiterung befindet, hintergreift sie mit ihren Flansehen 47, 48 einerseits den Fuß 40 und anderseits den Kopf 42 des Schließklobens 10 a.
Wird die Tür aus ihrer Offenstellung in die Schließstellung bewegt, dann kommt die Hebelfalle 14a mit dem Schließkloben dadurch in Eingriff, daß sie durch den aufrechten Steg 41 des Klobens aufwärts gedreht wird, und zwar je nachdem entweder in die Sicherheits-Verriegelungsstellung II oder in die endgültige Verriegelungsstellung III. In beiden Fällen ist die Tür gegen öffnen gesichert. Zugleich ist deshalb, weil die über die beiden zylindrischen Körper 45, 46 radial vorstehenden Randteile oder Flansche 47, 48 der Hebelplatte 44 den Schließkloben hintergreifen, der Tür Verschluß dagegen geschützt, daß die Falle beim Auftreten von Kräften, welche die Stirnwand 15 der Tür vom Türpfosten 12 wegzuziehen suchen, seitwärts aus dem Schließkloben heraustritt. Eine gegenseitige Bewegung der Falle und des Schließklobens senkrecht zur Stirnfläche der Tür ist nämlich auf das kleine Spiel zwischen den Randteilen der Hebelplatte 44 und der durch die Hinterschneidung 49 am Schließkloben gebildeten Schulter beschränkt. Es kann also auch hier nicht vorkommen, daß beim Auftreten ungewöhnlicher Bedingungen die Tür aufspringt.
Der Schließkloben des Ausführungsbeispiels nach Fig. 5 bis 8 kann statt aus Metall gewünschtenfalls auch aus einem Kunststoff geeigneter Festigkeit, z. B. aus einem Kunststoff aus der Gruppe der Polyamide oder Polyurethane, bestehen. In diesem Falle wird er in bezug auf die Aufnahme von Kräften, welche die Türstirnwand 15 vom Türpfosten 12 wegzuziehen suchen, zweckmäßig durch eine Stahleinlage verstärkt. Die Fig. 9 und 10 zeigen ein Beispiel für eine solche Ausführungsform des Schließklobens. Der Schließkloben 10 a, der wieder im wesentlichen C-Form hat, besteht aus einem Körper 50 aus Kunststoff, der etwa in seiner Mittelebene eine ebenfalls C-förmige Einlage 51 aus Flachstahl aufweist. Die Einlage 51 hat eine etwas kleinere Umrißfigur als der Kunststoffkörper 50, so daß sie von diesem vorn, hinten und am Urafang eingehüllt ist. Ihr Innenrand entspricht dagegen ungefähr dem Verlauf der Wandung des vorderen Teiles des Schließklobenhohlraumes. Wie ersichtlich, bildet die Stahleinlage 51 auf diese Weise die Stirnwand oder Schulter der hinteren Erweiterung 49 des Schließklobens, so daß der plattenförmige Teil 44 der in Fig. 5 bis 8 gezeigten Hebelfalle 14a beim Auftreten von Kräften, welche die Falle in Seitenrichtung aus dem Schließkloben herauszuziehen suchen, sich nicht am Kunststoffkörper 50, sondern an dessen Stahleinlage 51 abstützt.
Die hebel- oder daumenartige Falle des Beispiels nach Fig. 5 bis 8 könnte gleichfalls abgeändert werden, und zwar könnte sie, wie an sich bekannt, aus einem massiven Stahlkörper von im wesentlichen rechteckigem Querschnitt bestehen. Der Fallenarm oder Daumen erhält dann vorn einen oder mehrere flanschartige Vorsprünge, die sich entweder rings um die ganze Umrißfigur des Fallenarmes oder nur über Teile des Armes erstrecken. Beispielsweise könnte am Lagerende des Fallenhebels ein nach unten vorspringender Flansch und am Kopfe oder freien Ende des Armes ein nach oben und nach beiden Seiten vorspringender Flansch vorgesehen sein. Der oder die Flansche sind bestimmt, ähnlich wie die über die zylindrischen Körper 45 und 46 flanschartig vorspringenden Randteile 47, 48 der Hebelplatte 44 des Ausführungsbeispiels nach Fig. 5 und 8 in die Hinterschneidung oder Erweiterung 49 des Innenraumes des Schließklobens IOa einzugreifen und das seitliche Herausziehen der Falle aus dem Schließkloben zu verhindern.
Die Fig. 11 und 12 veranschaulichen eine Ausführungsform der Erfindung, die in ihren Grundzügen dem Beispiel nach Fig. 5 bis 8 entspricht, sich aber von diesem durch eine andere Ausbildung der das seitliche Herausziehen der Falle aus dem Schließkloben verhindernden Anschläge unterscheidet. Die hebel- oder daumenförmige Falle 14 a ist wieder von einer länglichen Stahlplatte 44 und zwei mit deren Enden vernieteten zylindrischen Körpern 45, 46 gebildet, von denen der größere, 45, zur Abstützung der Falle am unteren Balken 40 des Schließkloben 14 a und der andere, 46, zum Eingriff in den hakenförmigen Kopfteil 42 des Klobens dient. Die Platte 44 schließt an beiden Enden mit der Mantelfläche der beiden zylindrischen Körper 45, 46 ab, bildet also keine gegenüber diesen Körpern vorspringenden Flansche. Dementsprechend hat der Innenraum des C-förmigeri Schließklobens hinten keine zum Eingriff der Randteile der Hebelplatte dienende Hinterschneidung oder Erweiterung, sondern ist auf seiner vollen Tiefe gleichförmig gestaltet. Dagegen sind an der Vorderseite, d. h. der der Türstirnwand 15 zugekehrten Seite, zwei Stahlplatten 52 und 53 angeordnet, die in geeigneter Weise, Zi B. durch Schrauben oder Niete mit dem Klobenkörper verbunden sind. Die eine Platte 52 befindet sich am Kopfteil 42 des Schließklobens und schließt den zum Eingriff des freien Endes des Fallenhebels bzw. des zylindrischen Körpers 46 dienenden Teil des Innenraumes des Klobens nach vorn ab. Die zweite Platte 53 befindet sich am unteren Balken 40 und ragt mit ihrem oberen Randteil über die Gleit- und Stützfläche für den zylindrischen Körper bzw. den Nabenteil 45 des Fallenhebels nach oben hinaus. Dementsprechend ist der untere zylindrische Körper 45 der Falle mit einer zum Eingriff des oberen Randes der Platte 53 bestimmten Nut 54 versehen, die am einfachsten als Ringnut ausgeführt Sein kann.
Wenn die Falle 14a beim letzten Teil der Schließbewegung der Tür durch den Schließkloben gedreht und mit diesem in Eingriff gebracht wird, hintergreift die obere Platte 52 das obere Fallenende bzw. den an diesem vorgesehenen zylindrischen Kopf 46, während die untere Platte 53 in die Nut 54 des Nabenkörpers 45 der Falle eintritt. Die beiden Platten wirken dann, wie ohne weiteres ersichtlich, als Anschläge, die eine Bewegung von Falle und Schließkloben in einer zur Türstirnwand 15 senkrechten Richtung auf das unbedingt notwendige Spiel begrenzen und somit ein seit-
liches Außereingriffkommen von Falle und Schließkloben verhindern.
Die beiden Platten 52, 53 können gegebenenfalls durch mit dem Schließklobenkörper 10 a einstückige Wandungsteile ersetzt werden, von denen der eine den Hohlraum des hakenförmigen Kopfteiles 42 des Schließklobens nach vorn abschließt, während der andere am unteren Arm 40 des Klobens einen nach oben vorspringenden Rand oder Flansch zum Eingriff in die Nut 54 des Nabenteiles der Falle bildet. Ferner könnte die Falle 14 a aus einem einteiligen, massiven Hebelarm von etwa rechteckigem Querschnitt bestehen.
Die Falle der Ausführungsform gemäß Fig. 13 und 14 unterscheidet sich von derjenigen nach Fig. 11 und 12 dadurch, daß der Fallenhebel oder -daumen 14a lediglich aus einem kräftigen Arm 44 aus Flachstahl und einem damit starr verbundenen zylindrischen Nabenkörper 45 aus Stahl besteht. Der in Fig. 11 und 12 am freien Ende oder Kopfende des flachen Armes vorgesehene zweite zylindrische Körper 46 fehlt also. An seiner Stelle ist ein flacher Anschlagnocken 70 aus einem Kunststoff großer Festigkeit, wie z. B. einem Kunststoff aus der Gruppe der Polyamide oder Polyurethane, vorgesehen. Der Anschlagnocken 70 bildet den Kopf eines Bolzens 71, mit dessen Hilfe er am flachen Hebelarm 44 in der Weise befestigt ist, daß der Bolzen 71 stramm in ein Loch des Armes eingepreßt ist.
Der Körper des Schließklobens 10a, der wieder einen balkenförmigen Fuß 40, einen aufrechten Steg 41 und einen hakenförmigen Kopf 42 aufweist, umschließt einen zur Aufnahme des flachen Armes 44 geeigneten Innenraum und trägt an seiner Vorderseite, d. h, der der Türstirnwand zugekehrten Seite, eine mit ihm durch Schrauben od. dgl. fest verbundene, kräftige Platte 72. Diese Platte hat eine dem Schließklobenkörper entsprechende äußere Umrißfigur und ist mit einem Ausschnitt 73 zum Eintritt des Nabenkörpers 45 des Fallenhebels versehen. Die Unterkante dieses Ausschnittes bildet ein Auflager für den Nabenkörper 45 des Fallenhebels, dient also dazu, die Falle am Schließkloben nach unten abzustützen. Aus diesem Grunde liegt die genannte Ausschnittkante höher als die Oberkante des unteren Fallenbalkens 40. Während die Platte 72 aus Stahl besteht, ist der eigentliche Schließklobenkörper 40, 41, 42 aus einem Kunststoff von großer Festigkeit, wie z. B. einem Kunststoff aus der Gruppe der Polyamide oder Polyurethane, gefertigt.
Wie ersichtlich, schließt die Stahlplatte 72 den oberen Teil des Innenraumes des SchlieBklobenkorpers 40, 41, 42 auf einer verhältnismäßig großen Höhe nach vorn ab und bildet somit einen mit dem Hebelarm 44 der Falle 14a bzw. dem daran vorgesehenen Anschlagnocken 70 zusammenwirkenden plattenförmigen Anschlag, der eine gegenseitige Bewegung von Falle 14a und Schließkloben 10a in einer zur Türstirnwand 15 senkrechten Richtung auf das zum Ausgleich von Ungenauigkeiten nötige kleine Spiel beschränkt.
Während des letzten Teiles der Schließbewegung der Tür wird die Falle 14a durch den aufrechten Steg 41 des Schließklobens 10a aufwärts gedreht, wodurch der freie Endteil des Fallenhebels 44 mit dem hakenförmigen Schließklobenkopf 42 in Eingriff gebracht wird. In der Schließstellung, und zwar sowohl bei vollständig geschlossener Tür als auch in der Sicherheits - Schließstellung, hintergreift der Fallenarm 44 den oberen Teil der Platte 72, wie insbesondere aus
909 628/47

Claims (13)

1 Fig. 13 ersichtlich, wodurch verhindert ist, daß die Falle beim Auftreten ungewöhnlicher Bedingungen seitlich aus dem Schließkloben heraustritt. Der flache Arm 44 der Falle kann auch bei der in Fig. 13 und 14 gezeigten Ausführung, ähnlich wie im Beispiel nach Fig. 5 bis 8, einen gegenüber der Hebelnabe 45 nach unten vorstehenden Teil 47 aufweisen, der bei geschlossener Tür den unteren Teil der Stahlplatte 72 hintergreift und so mit diesem ebenfalls im Sinne des Verhinderns eines seitlichen Außereingriffkommens von Falle und Schließkloben zusammenwirkt. Dadurch, daß der Schließklobenkörper 40 bis und der am Fallenarm 44 vorgesehene Anschlagnocken 70 aus Kunststoff bestehen, wird das Geräusch beim Schließen der Tür gedämpft. Außer den bereits im Verlauf der Beschreibung angegebenen Abänderungen der dargestellten Ausführungsbeispiele sind noch mancherlei weitere Abänderungen möglich. Überhaupt ist die Erfindung nicht auf die dargestellten und beschriebenen Beispiele beschränkt, sondern es sind auch noch andere Ausführungsformen denkbar, da die Erfindung auf verschiedenen Wegen in die Praxis umgesetzt werden kann. Es versteht sich, daß die in der Beschreibung und in den Ansprüchen gebrauchten Ausdrücke und Bezeichnungen lediglich dem Zwecke der Erläuterung und nicht der Beschränkung dienen. Patentansprüche: 30
1. Ausbildung von Verschluß- bzw. Schloßteilen für schwingende Türen, insbesondere an Kraftwagen, als Einrichtung zur Verhinderung eines Außereingriffkommens von Falle und Schließkloben durch eine senkrecht zur Türstirnfläche gerichtete gegenseitige Bewegung, dadurch gekennzeichnet, daß bei einem Türverschluß oder Türschloß mit einer an der freien Stirnfläche der Tür angeordneten, in einer zu dieser Fläche parallelen Ebene drehbaren oder schwenkbaren Falle eine gegenseitige Bewegung von Falle und Schließkloben senkrecht zur Türstirnfläche durch Zusammenwirken von Anschlagteilen der Falle und des SchlieBklobens auf das zum Ausgleich von Ungenauigkeiten nötige Spiel begrenzt ist.
2. Ausbildung von Verschluß- bzw. Schloßteilen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Falle bei geschlossener Tür mit einem oder mehreren als Begrenzungsanschlag dienenden platten- förmigen Teilen Teile des Schließklobens hintergreift.
3. Ausbildung von Verschluß- bzw. Schloßteilen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Schließkloben bei geschlossener Tür mit einem oder mehreren als Begrenzungsanschlag dienenden plattenförmigen TeilenTeile der Falle hintergreift.
4. Ausbildung von Verschluß- bzw. Schloßteilen nach den Ansprüchen 1 und 2, mit einer zahnradartigen Falle, die in eine Verzahnung des Schließ- klobens eingreift, dadurch gekennzeichnet, daß der Radkörper der Falle (14) am vorderen Ende einen die Zahnlücken der Falle abschließenden Flansch (34) aufweist, während die Zähne des Schließklobens (10) eine Hinterschneidung (35) zum Eingriff des Flansches der Falle haben (Fig. 1 und 2).
5. Ausbildung von Verschluß- bzw. Schloßteilen nach den Ansprüchen 1 und 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Schließkloben (10) an seiner Vorderseite einen die zum Eingriff der Zähne (32)
der Falle (14) dienenden Räume abschließenden Flansch (39) aufweist (Fig. 3 und 4).
6. Ausbildung von Verschluß- bzw. Schloßteilen nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Flansch (39) des Schließklobens (10) von einer am letzteren befestigten Stahlplatte gebildet ist.
7. Ausbildung von Verschluß- bzw. Schloßteilen nach den Ansprüchen 1 und 2 mit einer hebel- oder daumenartigen Falle, dadurch gekennzeichnet, daß der Fallenhebel oder -daumen (44 bis 46) an seinem vorderen Teil einen oder mehrere flanschartige Vorsprünge (47, 48) aufweist, die bei geschlossener Tür in eine Hinterschneidung (49) des Schließklobens (10 a) eingreifen (Fig. 5 bis 8).
8. Ausbildung von Verschluß- bzw. Schloßteilen nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Fallenhebel oder -daumen (44 bis 46) sowohl an seinem Kopfende als auch an seinem Nabenteil flanschartige Vorsprünge (47,48) hat (Fig. 5 bis 8).
9. Ausbildung von Verschluß- bzw. Schloßteilen nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß der aus einem Kunststoff hoher Festigkeit bestehende Körper (50) des Schließklobens durch eine flache Stahleinlage (51) verstärkt ist, die als Anschlagfläche für die flanschartigen Vorsprünge (47, 48) des Fallendaumens (14 a) dient (Fig. 9 und 10).
10. Ausbildung von Verschluß- bzw. Schloßteilen nach Anspruch 3 mit einer hebel- oder daumenartigen Falle, dadurch gekennzeichnet, daß am Kopf (42) und am Fuß (40) des Schließklobens (IOo) je eine vornliegende Platte (52, 53) angeordnet ist, von denen die eine, (52), das Kopfende des Fallenhebels oder Daumens (14 a) bei geschlossener Tür hintergreift, wohingegen die andere, (53), in eine Nut (54) des Nabenteiles des Fallennebels oder -daumens eingreift (Fig. 11 und 12).
11. Ausbildung von Verschluß-bzw. Schloßteilen nach den Ansprüchen 7, 8 oder 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Fallenhebel oder -daumen aus einer einen flachen Arm bildenden länglichen Stahlplatte (44) und zwei damit starr verbundenen zylindrischen Körpern (45, 46) besteht, von denen der eine (45) die Nabe und der andere (46) den Kopf des Hebels oder Daumens (14 a) bildet (Fig. 5 bis 8 und 11 und 12).
12. Ausbildung von Verschluß- bzw. Schloßteilen nach den Ansprüchen 1 und 3, dadurch gekennzeichnet, daß die hebel- oder daumenartige Falle (14 a) aus einem ihre Nabe bildenden zylindrischen Stahlkörper (45) und einen von einer länglichen Stahlplatte gebildeten flachen Arm (44) besteht, der in der Schließstellung der Falle eine den Innenraum des Schließklobens (IOa) nach vorn teilweise abschließende Wand (72) hintergreift (Fig. 13 und 14).
13. Ausbildung von Verschluß- bzw. Schloßteilen nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß der Körper (40 bis 42) des Schließklobens (10a) in an sich bekannter Weise aus einem Kunststoff von hoher Festigkeit, wie z. B. einem Kunststoff aus der Gruppe der Polyamide oder Polyurethane, die seinen Innenraum teilweise abschließende Wand dagegen aus einer Stahlplatte (72) besteht und daß dabei der gleichfalls aus Stahl bestehende flache Arm (44) der Falle (14 a) für das Zusammenwirken mit der Stahlplatte (72) einen Anschlagnocken (70) aus einem Kunststoff von hoher Festigkeit aufweist (Fig. 13 und 14).
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Cited By (4)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE1129398B (de) * 1959-09-28 1962-05-10 Phoenix Gummiwerke Ag Schliesskloben mit Schliessrasten fuer eine Schwenkfalle und Anpresskeil fuer das Fallengehaeuse
DE1182107B (de) * 1959-11-05 1964-11-19 Lisle William Menzimer Schliesskloben fuer einen Tuerverschluss
DE1276495B (de) * 1963-08-19 1968-08-29 Wilmot Breeden Ltd Vorrichtung zum Verhindern des Aufspringens eines Verschlusses
DE1553512B1 (de) * 1964-07-10 1969-09-11 Wilmot Breeden Ltd Vorrichtung gegen Aufspringen beim Zusammenstoss und Fuehrungsvorrichtung in einem Kraftfahrzeug-Tuerverschluss

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