DE1065749B - - Google Patents
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Description
deutsches
Es ist bereits bekannt, Verschluß- bzw. Schloßteile für schwingende Türen, insbesondere an Kraftwagen,
als Einrichtung zur Verhinderung eines Außereingriffkommens von Falle und Schließkloben durch senkrecht
zur Türstirnfläche gerichtete gegenseitige Bewegungen auszubilden. Bei einem bekannten Türschloß für Kraftwagen
mit zwei in einer zur Türebene parallelen Ebene drehbaren Hebelfallen, die unter Wirkung
zweier Schließfedern mit an ihren Enden vorgesehenen Zapfen von entgegengesetzten Seiten her in eine
Bohrung eines Schließklobens eingreifen, hat man den an einer Grundplatte angeschraubten Schließkloben
zu einem konischen Dorn ausgebildet, der beim Schließen der Tür in eine konische Bohrung eines
im Schloßgehäuse verankerten Ringes eintritt und dadurch die Tür mit dem Türpfosten kuppelt. Bei einem
anderen, ebenfalls für Kraftwagen bestimmten Türschloß, dessen parallel zur freien Stirnfläche der Tür
bewegliche Falle mit einer Rolle in einen Winkelschlitz eines Schließklobens eingreift, wird die Tür
mit dem Türpfosten durch das Zusammenwirken zweier Stütz- und Führungskörper gekuppelt, von
denen der eine an einer unteren Verlängerung des Schließklobens und der andere an der Stirnwand der
Tür angeschraubt ist. Die Führungskörper haben beide einen winkligen Querschnitt, so daß sie sich bei geschlossener
Tür miteinander verhaken. Eine ähnliche Einrichtung findet sich bei einem Türschloß für Kraftwagen
mit einer an der freien Stirnfläche der Tür angeordneten, senkrecht auf und ab beweglichen Falle
vor. Hier geschieht die Kupplung der Tür mit dem Türpfosten durch eine am Schließkloben vorgesehene,
nach außen zeigende Zunge, die bei geschlossener Tür in einen Ausschnitt eines an der Stirnwand der Tür
angeschraubten winkligen Stütz- und Führungskörpers eingreift. Alle diese bekannten Einrichtungen
sind mehr oder weniger umständlich.
Die Erfindung betrifft gleichfalls die Ausbildung von Verschluß- oder Schloßteilen für schwingende
Türen, insbesondere an Kraftwagen, als Einrichtung zur Verhinderung eines Außereingriffkommens von
Falle und Schließkloben durch senkrecht zurTürstirn-Häche gerichtete gegenseitige Bewegungen. Sie will
diese Ausbildung mit möglichst einfachen Mitteln bei einem Türverschluß oder -schloß mit einer an der
Stirnfläche der Tür angeordneten, in einer zu dieser Fläche parallelen Ebene drehbaren oder schwenkbaren
Falle verwirklichen. Die gestellte Aufgabe ist erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß eine gegenseitige
Bewegung von Falle und Schließkloben senkrecht zur Türstirnfläche durch Zusammenwirken von Anschlagteilen
der Falle und des Schließklobens auf das zum Ausgleich von Ungenauigkeiten nötige Spiel begrenzt
ist. Wie ersichtlich, unterscheidet sich die erfindungs-Einrichtung
an Verschluß- oder Schloßteilen
für schwingende Türen,
insbesondere an Kraftwagen
Anmelder:
John H. Roethel,
Coral Gables, Fla. (V. St. A.)
Vertreter: Dipl.-Ing. J. Ludewig, Patentanwalt,
Wuppertal-Bärmen, Unterdörnen 114
Beanspruchte Priorität:
V. St. v. Amerika vom 12. November 1954
John H. Roethel, Coral Gables, Fla. (V. St. A.),
ist als Erfinder genannt worden
gemäße Einrichtung von bekannten, dem gleichen Zweck dienenden Einrichtungen im wesentlichen dadurch,
daß diejenigen Teile, nämlich Falle und Schließkloben, die dagegen gesichert werden sollen, daß sie
durch senkrecht zur Türstirnfläche gerichtete gegenseitige Bewegung außer Eingriff kommen, diese
Sicherung selbst übernehmen oder, anders ausgedrückt, daß die Teile des Verschlusses oder
Schlosses, welche die Tür mit dem Türpfosten in Schließrichtung verbinden, zugleich die Kupplung der
Tür mit dem Türpfosten bewirken. Es leuchtet ein, daß dadurch nicht nur eine wirksame und zuverlässige
Sicherung von Falle und Schließkloben gegen Außereingriffkommen durch senkrecht zur Türstirnfläche
gerichtete Bewegungen erreicht wird, sondern daß die neue Einrichtung sich zugleich durch große Einfachheit
auszeichnet, so daß eine merkliche Verteuerung des Türverschlusses oder -Schlosses nicht eintritt.
Die Zeichnungen veranschaulichen mehrere beispielsweise Ausführungsformen des Erfindungsgegenstandes,
wobei nur die für das Verständnis der Erfindung nötigsten Teile dargestellt sind. Es zeigt
Fig. 1 ein erstes Ausführungsbeispiel im senkrechten Schnitt nach der Linie I-I in Fig. 2 in Rich-
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tung der Pfeile gesehen, wobei die Teile in der Stellung bei vollständig geschlossener Tür wiedergegeben
sind,
Fig. 2 eine Ansicht mit teilweisem Schnitt nach der Linie II-II in Fig. 1, in Richtung der Pfeile gesehen,
"Fig. 3 ein zweites Ausführungsbeispiel im senkrechten Schnitt nach der Linie III-III in Fig. 4, in
Richtung der Pfeile gesehen, wobei die Teile sich in der Stellung bei vollständig geschlossener Tür befinden,
Fig. 4 eine Ansicht mit teilweisem Schnitt nach der LinieIV-IV der Fig. 3, in Richtung der Pfeile ge-,
sehen,
Fig. 5 ein drittes Ausführungsbeispiel im Schnitt nach der Linie V-V in Fig. 6, in Richtung der Pfeile
gesehen, wobei die Teile in der Stellung bei vollständig geschlossener Tür wiedergegeben sind,
Fig. 6 eine Ansicht mit teilweisem Schnitt nach der Linie VI-VI in Fig. 5, in Richtung der Pfeile gesehen,
Fig. 7 die Schloßfalle des dritten Beispieles allein in Ansicht von ihrer dem Türpfosten zugekehrten Seite,
Fig. 8 den Schließkloben des dritten Beispiels in Ansicht von seiner dem Türpfosten zugekehrten Seite,
Fig. 9 eine etwas abgeänderte Ausführung des Schließklobens des dritten Beispiels in Ansicht von
der dem Türpfosten zugekehrten Seite,
Fig. 10 einen senkrechten Schnitt nach der Linie X-X in Fig. 9, in Richtung der Pfeile gesehen,
Fig. 11 ein viertes Ausführungsbeispiel im senkrechten Schnitt nach der Linie ΧΙ-ΧΓ der Fig. 12, in
Richtung der Pfeile gesehen, wobei die Teile in der Stellung bei vollständig geschlossener Tür wiedergegeben
sind,
Fig. 12 eine Ansicht mit teilweisem Schnitt nach der Linie XII-XII der Fig. 11, in Richtung der Pfeile
gesehen,
Fig. 13 eine Abänderung des Ausführungsbeispiels nach Fig. 11 und 12 im senkrechten Schnitt nach der
Linie XVII-XVII der Fig. 14, in Richtung der Pfeile gesehen, wobei die Teile sich in der endgültigen
Schließstellung befinden,
Fig. 14 eine Ansicht mit teilweisem Schnitt nach der Linie XVIII-XVIII der Fig. 13.
In Fig. 1 und 2 bezeichnet 15 die in einem Bruchstück wiedergegebene freie Stirnwand (auch Stulpwand
genannt) einer schwingenden Tür eines Kraftwagens, während mit 12 der dieser Wand gegenüberstehende
Teil des die Tür umrahmenden Türfutters des Fahrzeugoberteiles bezeichnet ist. Der Teil 12, der
auch ein am Wagenoberteil vorgesehener Pfeiler sein kann, soll hier der Kürze wegen Türpfosten genannt
werden. An der Außenseite der Türstirnwand 15 befinden sich im Abstand übereinander eine zahnradartige
Falle 14, die in einer zur genannten Wand parallelen Ebene drehbar ist, und ein Türführungsnocken
13. Die Falle 14 bildet einen Teil eines in die Tür eingebauten Schlosses. Ihre drehbar gelagerte Achse
trägt, wie bekannt, im Innern des Schlosses eine Sperrscheibe, in die eine unter Federwirkung stehende
Sperrklinke eingreift. Infolgedessen kann die Falle gewöhnlich nur in einer Richtung, nämlich, in Fig. 2
gesehen, im Uhrzeigersinne gedreht werden, während eine umgekehrte Drehung erst möglich ist, wenn die
Sperrklinke; ausgerückt wird. Das Ausrücken der Sperrklinke kann, wie bekannt, sowohl von der Innenseite
als auch von der Außenseite der Tür her mittels geeigneter Bedienungsorgane erfolgen. Die drehbare
Falle 14 weist eine Mehrzahl von radialen, zahnartigen Vorsprüngen 33 auf, die in gleichmäßigen Abständen
über den ganzen Fallenumfang verteilt sind.
Die mit der Falle verbundene Sperrscheibe hat eine mit der Zahl der Fallenzähne übereinstimmende Zahl
von Sperrzähnen. Im Beispiel beträgt die Zahl der Zähne an Falle und Sperrscheibe fünf. Der meistens
hohle Türnocken 13 ist gemäß der Zeichnung an der Stirnwand 15 der Tür befestigt. Er kann sich aber
auch an der Schloßgrundplatte befinden und durch eine öffnung der Stirnwand 15 hindurchgesteckt sein.
Der Türpfosten 12 trägt einen Schließkloben 10, der bestimmt ist, sowohl mit der Zahnradfalle 14 als
auch mit dem Führungsnocken 13 der Tür zusammenzuwirken. Der Schließkloben besteht aus einem einteiligen,
in der Vorderansicht im wesentlichen C-förmigen Körper, der mit mehreren Schrauben 11 am Türpfosten
so befestigt ist, daß die offene Seite des C nach außen gerichtet ist. Er weist einen verhältnismäßig
langen unteren Balken oder Bodenteil 17, einen von diesem nach oben aufsteigenden Steg 18 und
einen am Ende des letzteren anschließenden oberen Arm oder Balken 19 auf, der den unteren Balken 17
auf einem großen Teil seiner Länge übergreift und etwas nach außen überhängt. Der untere Balken oder
Bodenteil 17 des Schließklobens 10 ist an seiner Unterseite mit zwei mit ihm einstückigen, zahnartigen Vorsprüngen
31, 32 versehen und so gewissermaßen zu einer mit der Falle kämmenden Zahnstange ausgebildet.
Wenn die Tür aus ihrer Offenstellung in die Schließstellung bewegt wird (Pfeile in Fig. 2), stößt
sie mit einem Zahn an den äußeren Zahn 31 des Schließklobens 10 an, wodurch sie gedreht wird mit
der Folge, daß ein anderer Fallenzahn hinter den Schließklobenzahn 31 greift. Selbst wenn nun ihre
Schließbewegung nicht vollendet wird, wird die Tür durch das Zusammenwirken eines Fallenzahnes mit
dem Klobenzahn 31 in der erreichten unvollständig geschlossenen Stellung, der sogenannten SicherheitsSchließstellung,
festgehalten. Bewegt man die Tür vollständig in ihre Schließlage, dann wird die Falle
14 durch den Schließkloben 10 weitergedreht und gelangt in die in Fig. 2 gezeigte Stellung, in der sie mit
zwei Zähnen den inneren Schließklobenzahn 32 umfaßt. Dies ist die endgültige Schließ- oder Verriegelungsstellung.
In beiden Stellungen kann die Tür erst dann wieder geöffnet werden, wenn die Sperfklinke
von außen oder innen ausgerückt, also die Falle zu einer Drehung entgegen dem Uhrzeigersinne freigegeben
wird.
Die Oberfläche 30 des unteren Schließklobens 17 dient als Führungs- oder Stützfläche für den Türnocken
13. An der Unterseite des oberen Balkens 19 ist eine Ausnehmung 20 vorgesehen, an deren Decke
21 und Rückwand 22 ein in Richtung des Balkens 19 verschiebbarer sogenannter Ausgleichskeil 23 geführt
ist. Der Keil 23 wird von einer Stange 24 getragen, die durch eine Längsbohrung des Keiles hindurchgeht.
Die Stange 24 ist mit ihrem inneren Ende am aufrechten Steg 18 des Schließklobens und mit ihrem
äußeren Ende am Endteil 25 des Balkens 19 befestigt. Der Keil 23 steht unter Wirkung einer ihn nach außen
schiebenden Druckfeder 26, die in Form einer Schraubenfeder die Tragstange 24 umgibt und auf einem
Teil ihrer Länge von einer Erweiterung 28 der Längsbohrung des Keiles 23 aufgenommen wird. Mit ihrem
einen Ende stützt die Feder 26 sich am aufrechten Steg 18 des Schließklobens ab, während sie mit ihrem
anderen Ende auf die Schulter der Bohrung des Keiles 23 drückt. Während des letzten Teiles der Schließbewegung
der Tür gleitet der Führungsnocken 13 auf der Oberfläche 30 des unteren Schließklobenbalkens
17, wobei er in den Zwischenraum zwischen diesem
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und dem Keil 23 eintritt und letzteren unter stärkerer Anpassung der Feder 26 etwas mitnimmt. Da die
Feder 26 den Keil stets nach außen drückt, wird der Führungsnocken 13 zwischen der Oberfläche 30 des
unteren Schließklobenbalkens 17 und der Unterfläche 29 des Keiles 23 eingekeilt. Infolgedessen sind senkrechte
Bewegungen der Tür durch die Erschütterungen des Wagens bei der Fahrt vermieden, während
zugleich die Falle 14 im ordnungsmäßigen Eingriff mit der Verzahnung des Schließklobenbalkens 17 gehalten
wird.
Die oben beschriebene, in ihren Grundzügen bereits bekannte Einrichtung stellt eine wirksame Verriegelungsvorrichtung
dar, durch welche die Fahrzeugtür unter den normalen Betriebsbedingungen eines Fahrzeuges
sicher und zuverlässig in ihrer geschlossenen Stellung gehalten wird. Treten jedoch außergewöhnliche
Bedingungen auf, beispielsweise dadurch, daß das Fahrzeug an ein Hindernis anstößt, mit einem anderen
Fahrzeug zusammenstößt oder umstürzt, dann kann die Verriegelungsvorrichtung versagen, weil die
Tür und die sie umrahmenden Glieder des Fahrzeugoberteiles sich verwinden und aus ihrer richtigen
Form federn. Dabei treten nämlich Kräfte auf, welche die Stirnwand 15 der Tür vom Türpfosten 12 wegzuziehen
suchen, was eine gegenseitige Verschiebung der Zähne der Schloßfalle 14 und der Zähne des Schließklobens
10 in einer zur Türstirnfläche 15 senkrechten Richtung zur Folge hat. Im äußersten Falle erreicht
diese Verschiebung einen solchen Betrag, daß die Fallenzähne seitlich aus den Schließklobenzähnen heraustreten,
so daß also Falle 14 und Schließkloben 10 außer Eingriff kommen. Die Folge ist, daß die Fahrzeugtür
auffliegt und daß der infolge des Zusammenstoßes oder des Sturzes im Fahrzeug herumgeworfene
Fahrzeuginsasse aus der offenen Tür herausgeschleudert wird.
In Fig. 1 und 2 ist nun eine einfache und mit geringstem Kostenaufwand durchführbare Verbesserung
der Drehfalle und des Schließklobens gezeigt, die bestimmt ist, den Verriegelungszustand der geschlossenen
Tür auch dann zu gewährleisten, wenn außergewöhnliche Bedingungen und Beanspruchungen auftreten.
Wie aus Fig. 1 und 2 ersichtlich, hat der Radkörper der Zahnradfalle 14 an seinem vorderen, d. h. dem
Türpfosten 12 zugekehrten Ende einen plattenförmigen Teil in Gestalt eines radialen Flansches 34, der
die Zahnlücken der Falle 14 nach vorn abschließt. Der mit dem Fallenkörper und dessen Zähne einstückige
Flansch 34 ist kreisförmig begrenzt. Sein Außendurchmesser ist etwa gleich dem Außendurchmesser der
Fallenverzahnung, wie im Beispiel gezeigt, oder auch ein wenig größer. Man könnte diese Ausbildung auch
dahin kennzeichnen, daß die Falle einen vorderen, platten- oder kreisscheibenförmigen Teil und einen
hinteren, als Zahnrad ausgebildeten Teil aufweist. Der die Zähne 31 und 33 tragende Teil des unteren Balkens
17 die Schließklobens 10 ist hinterschnitten, und zwar weist er an seiner dem Türpfosten 12 zugekehrten
Seite einen im Querschnitt etwa rechteckigen Ausschnitt 35 auf. Dieser Ausschnitt, der sich in Höhenrichtung
über die Zähne 31, 32 und gegebenenfalls auch über einen unmittelbar anschließenden Teil
des Balkens 17 erstreckt, dient dazu, bei geschlossener Tür den Flansch 34 der Falle aufzunehmen.
Wenn die Falle 14 sich während des letzten Teiles der Schließbewegung der Tür an der Verzahnung des
Schließklobens abwälzt und ihre Zähne in der oben schon beschriebenen Weise mit den Klobenzähnen in
Eingriff kommen, tritt der Flansch 34 der Falle in den
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Ausschnitt 35 des Schließklobenbalkens 17 ein, d. h., er schiebt sich gewissermaßen hinter die Zähne des
Schließklobens. Kommt die Falle in der sogenannten Sicherungsstellung zur Ruhe, dann hintergreift ein
Teil des Flansches 34 den Schließklobenzahn 31, während in der endgültigen Verriegelungsstellung ein
anderer Teil des Flansches den Zahn 32 hintergreift. Bei einem größeren Durchmesser des Flansches 34 und
einer größeren Höhe des Ausschnittes 35 könnte der ίο Flansch mit seinem Randteil auch noch einen Teil des
Balkens 17 selbst hintergreifen.
Wie ersichtlich, bildet der jeweils einen Schließklobenzahn hintergreifende Teil des Fallenflansches
34 einen mit diesem Zahn (gegebenenfalls aber auch mit einem Teil des Balkens 17 selbst) zusammenwirkenden
Anschlag, der den bei ungewöhnlichen Bedindungen auftretenden Kräften, welche die Türstirnwand
15 vom Türpfosten 12 wegzuziehen suchen, entgegenwirkt und ein seitliches Austreten der Fallenzähne
33 aus dem Schließkloben verhindert. Es kann also nicht mehr vorkommen, daß bei außergewöhnlichen
Umständen, z. B. einem Zusammenstoß oder einem Umstürzen des Fahrzeuges, durch eine gegenseitige
Verschiebung von Falle und Schließkloben in einer zur Türstirnwand 15 senkrechten Richtung die Fahrzeugtür
aufspringt, sondern die Tür bleibt zuverlässig geschlossen und schützt den Wageninsassen gegen
Herausschleudern.
Es versteht sich, daß im Hinblick auf die üblichen Toleranzen und die unvermeidlichen Ungenauigkeiten
bei der Fabrikation und insbesondere beim Zusammenbau des Wagenoberteiles ein Spiel zwischen dem
Flansch 34 der Falle 14 und den Zähnen des Schließklobens 10 vorhanden sein muß, was in Fig. 1 durch
den Spalt 36 angedeutet ist. Es besteht also nach wie vor die Möglichkeit einer gewissen gegenseitigen Verschiebung
von Falle und Schließkloben in einer Richtung senkrecht zur Türstirnfläche. Diese Beweglichkeit wird aber, wie ersichtlich, bei der Erfindung auf
einen Betrag begrenzt, der ein seitliches Austreten der Fallenzähne aus dem Schließkloben verhindert. Die
Erfindung ermöglicht somit zwar die Anwendung der üblichen Toleranzen und Spiele, gewährleistet aber
gleichwohl eine zuverlässige Verriegelung der geschlossenen Tür auch bei Auftreten von ungewöhnlichen
Bedingungen.
Es wurde geschätzt, daß 30% aller Todesfälle bei Automobilunglücken darauf zurückzuführen sind, daß
der Wageninsasse aus dem Fahrzeug herausgeschleudert wurde. Von der Anwendung der vorliegenden
Erfindung wird erwartet, daß dieser hohe Prozentsatz fortgeschafft bzw. erheblich vermindert wird, ausgenommen
natürlich in Fällen, wo der Zusammenstoß oder Sturz so schwer ist, daß der Fahrzeugoberteil
buchstäblich auseinandergerissen wird.
Die in den Fig. 3 und 4 veranschaulichte Verkörperung der Erfindung deckt sich in ihren Grundzügen
mit dem ersten Ausführungsbeispiel. Sie unterscheidet sich davon dadurch, daß die Anschläge zur Verhinderung
eines seitlichen Heraustretens der Falle aus dem Schließkloben nicht an der Falle, sondern am Schließkloben
angeordnet sind. Und zwar weist der untere Balken 17 des Klobens 10 vorn, d. h. auf der dem Türpfosten
zugekehrten Seite, einen abwärts gerichteten Flansch 39 auf, der die zum Eingriff der Fallenzähne
33 dienenden Räume des Schließklobens, nämlich die Lücke zwischen den Zähnen 31 und 32 und den einwärts
vom Zahn 32 gelegenen Raum, nach der Stirnwand 15 der Tür hin abschließt.
Wenn die Tür sich in ihrer Sicherheits-Schließstel-
Wenn die Tür sich in ihrer Sicherheits-Schließstel-
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lung oder in ihrer vollständigen Schließstellung befindet, hintergreift der Flansch 39 den oder die jeweils
mit dem Schließkloben zusammenwirkenden Zähne der Falle 14 und begrenzt so die gegenseitige Beweglichkeit
von Falle und Schließkloben senkrecht zur Türstirnwand auf das wegen der unvermeidlichen Ungenauigkeit
notwendige kleine Spiel, so daß Falle und Schließkloben nicht außer Eingriff gelangen können.
Der am Balken 17 des Schließklobens 10 vorgesehene Flansch 39 braucht nicht notwendigerweise mit
dem Kloben aus einem Stück zu bestehen. Er könnte auch aus einer länglichen Stahlplatte gebildet sein, die
am Schließklobenarm 17 in geeigneter Weise befestigt, z. B. angenietet oder angeschraubt ist. Auch im Beispiel
nach Fig. 1 und 2 könnte gegebenenfalls der Fallenflansch 34 von einer besonderen kreisförmigen
Stahlplatte gebildet werden, die am Radkörper der zahnförmigen Falle angenietet, angeschraubt oder
sonstwie geeignet befestigt ist.
Beim Ausführungsbeispiel nach Fig. 5 bis 8 hat die an der Außenseite der Stirnwand 15 der Fahrzeugtür
liegende Falle 14a die Form eines Hebels oder Daumens, der von seinem Drehpunkt aufwärts gerichtet
und in einer zur Stirnwand 15 parallelen Ebene verschwenkbar ist. Die Falle ist wieder durch ihre drehbar
gelagerte Achse mit einer im Türschloß angeordneten Sperrscheibe verbunden, in die eine unter Federwirkung
stehende Klinke eingreift, die wahlweise mittels einer äußeren Handhabe oder einer inneren
Handhabe ausgerückt werden kann. Bei offener Tür wird die Falle durch eine an ihrer Sperrscheibe angreifende
Feder in der in Fig. 7 in vollen Linien gezeichneten Stellung I gehalten, in der sie schräg nach
oben und nach dem Türinnern hin zeigt. Sie kann durch den Schließkloben aufwärts gedreht werden,
und zwar je nachdem, ob die Tür unvollständig oder vollständig geschlossen wird, in die gestrichelt gezeichnete
Sicherheits-Schließstellung II oder in die ebenfalls in gestrichelten Linien veranschaulichte Stellung
III, welche die endgültige Schließstellung darstellt. In beiden Stellungen II und III wird die Falle
durch die Sperrklinke gesperrt, und sie kann erst dann in die Offenstellung I zurückkehren, wenn ihre Sperrklinke
ausgerückt worden ist.
Der Schließkloben IOa hat bei der Ausführung nach Fig. 5 bis 8 wiederum im wesentlichen die Form eines
nach außen offenen C. Er ist einteilig in Stahl ausgeführt und weist einen unteren Balken oder Fuß 40 mit
etwas hohl gekrümmter Oberfläche, einen aufsteigenden oder aufrechten Steg 41 und einen im wesentlichen
hakenförmigen Kopf 42 auf. Während der Kopf 42 zum Eingriff des freien Endes des Fallendaumens
14a und damit zum Festhalten der Tür in geschlossener Stellung dient, bildet der untere Balken
41 ein Auflager für den Nabenteil des Fallendaumens, so daß letzterer in der endgültigen Schließstellung
oben und unten am Schließkloben abgestützt ist und somit zugleich dazu dient, die Tür gegen senkrechte
Bewegungen bei der Fahrt zu sichern.
Die mit Bezug auf die Fig. 5 bis 8 bisher beschriebene Einrichtung ist bekannt. Von bekannten ähnlichen
Einrichtungen unterscheidet sich die in den genannten Figuren gezeigte Verkörperung der Erfindung
in folgenden Punkten: Die hebel- oder daumenförmige Falle 14a ist aus drei miteinander vernieteten
Teilen zusammengesetzt, nämlich einem von einer länglichen Stahlplatte gebildeten flachen Arm 44 und
zwei ebenfalls aus Stahl bestehenden zylindrischen Körpern 45, 46 von unterschiedlichem Durchmesser,
von denen der größere, 45, den Nabenteil und der
5 749
kleinere, 46, den Kopfteil des Fallendaumens 14a darstellt. Die Stahlplatte 44 ragt einerseits nach unten
über die zylindrische Hebelnabe 45 hinaus, bildet also an dieser einen abwärts gerichteten Flansch 47. Andererseits
ragt sie gegenüber dem den Hebelkopf bildenden zylindrischen Körper 46 sowohl nach oben
als auch nach beiden Seiten vor, so daß sie mit Bezug auf den Hebelkopf einen diesen an drei Seiten umgebenden
Flansch 48 bildet.
ίο Der Innenraum des C-förmigen Schließklobenkörpers ist auf einer der axialen Länge der beiden zylindrischen
Körper 45 und 46 entsprechenden Tiefe auf diese beiden Körper abgestimmt. Hinten, d. h. auf
der dem Türpfosten 12 zugekehrten Seite, weist er jedoch eine Erweiterung oder Hinterschneidung 49 auf,
die der Umrißfigur des plattenförmigen Hebelarmes 44 der Falle angepaßt, also geeignet ist, diese Platte
aufzunehmen. Wenn die Platte 44 sich in dieser Erweiterung befindet, hintergreift sie mit ihren Flansehen
47, 48 einerseits den Fuß 40 und anderseits den Kopf 42 des Schließklobens 10 a.
Wird die Tür aus ihrer Offenstellung in die Schließstellung bewegt, dann kommt die Hebelfalle 14a mit
dem Schließkloben dadurch in Eingriff, daß sie durch den aufrechten Steg 41 des Klobens aufwärts gedreht
wird, und zwar je nachdem entweder in die Sicherheits-Verriegelungsstellung II oder in die endgültige
Verriegelungsstellung III. In beiden Fällen ist die Tür gegen öffnen gesichert. Zugleich ist deshalb, weil
die über die beiden zylindrischen Körper 45, 46 radial vorstehenden Randteile oder Flansche 47, 48 der
Hebelplatte 44 den Schließkloben hintergreifen, der Tür Verschluß dagegen geschützt, daß die Falle beim
Auftreten von Kräften, welche die Stirnwand 15 der Tür vom Türpfosten 12 wegzuziehen suchen, seitwärts
aus dem Schließkloben heraustritt. Eine gegenseitige Bewegung der Falle und des Schließklobens senkrecht
zur Stirnfläche der Tür ist nämlich auf das kleine Spiel zwischen den Randteilen der Hebelplatte 44 und
der durch die Hinterschneidung 49 am Schließkloben gebildeten Schulter beschränkt. Es kann also auch hier
nicht vorkommen, daß beim Auftreten ungewöhnlicher Bedingungen die Tür aufspringt.
Der Schließkloben des Ausführungsbeispiels nach Fig. 5 bis 8 kann statt aus Metall gewünschtenfalls
auch aus einem Kunststoff geeigneter Festigkeit, z. B. aus einem Kunststoff aus der Gruppe der Polyamide
oder Polyurethane, bestehen. In diesem Falle wird er in bezug auf die Aufnahme von Kräften, welche die
Türstirnwand 15 vom Türpfosten 12 wegzuziehen suchen, zweckmäßig durch eine Stahleinlage verstärkt.
Die Fig. 9 und 10 zeigen ein Beispiel für eine solche Ausführungsform des Schließklobens. Der Schließkloben
10 a, der wieder im wesentlichen C-Form hat, besteht aus einem Körper 50 aus Kunststoff, der etwa
in seiner Mittelebene eine ebenfalls C-förmige Einlage 51 aus Flachstahl aufweist. Die Einlage 51 hat eine
etwas kleinere Umrißfigur als der Kunststoffkörper 50, so daß sie von diesem vorn, hinten und am Urafang
eingehüllt ist. Ihr Innenrand entspricht dagegen ungefähr dem Verlauf der Wandung des vorderen
Teiles des Schließklobenhohlraumes. Wie ersichtlich, bildet die Stahleinlage 51 auf diese Weise die Stirnwand
oder Schulter der hinteren Erweiterung 49 des Schließklobens, so daß der plattenförmige Teil 44 der
in Fig. 5 bis 8 gezeigten Hebelfalle 14a beim Auftreten von Kräften, welche die Falle in Seitenrichtung
aus dem Schließkloben herauszuziehen suchen, sich nicht am Kunststoffkörper 50, sondern an dessen Stahleinlage
51 abstützt.
Die hebel- oder daumenartige Falle des Beispiels nach Fig. 5 bis 8 könnte gleichfalls abgeändert werden,
und zwar könnte sie, wie an sich bekannt, aus einem massiven Stahlkörper von im wesentlichen
rechteckigem Querschnitt bestehen. Der Fallenarm oder Daumen erhält dann vorn einen oder mehrere
flanschartige Vorsprünge, die sich entweder rings um die ganze Umrißfigur des Fallenarmes oder nur über
Teile des Armes erstrecken. Beispielsweise könnte am Lagerende des Fallenhebels ein nach unten vorspringender
Flansch und am Kopfe oder freien Ende des Armes ein nach oben und nach beiden Seiten vorspringender
Flansch vorgesehen sein. Der oder die Flansche sind bestimmt, ähnlich wie die über die
zylindrischen Körper 45 und 46 flanschartig vorspringenden Randteile 47, 48 der Hebelplatte 44 des Ausführungsbeispiels
nach Fig. 5 und 8 in die Hinterschneidung oder Erweiterung 49 des Innenraumes des
Schließklobens IOa einzugreifen und das seitliche Herausziehen der Falle aus dem Schließkloben zu verhindern.
Die Fig. 11 und 12 veranschaulichen eine Ausführungsform der Erfindung, die in ihren Grundzügen
dem Beispiel nach Fig. 5 bis 8 entspricht, sich aber von diesem durch eine andere Ausbildung der das
seitliche Herausziehen der Falle aus dem Schließkloben verhindernden Anschläge unterscheidet. Die
hebel- oder daumenförmige Falle 14 a ist wieder von einer länglichen Stahlplatte 44 und zwei mit deren
Enden vernieteten zylindrischen Körpern 45, 46 gebildet, von denen der größere, 45, zur Abstützung der
Falle am unteren Balken 40 des Schließkloben 14 a und der andere, 46, zum Eingriff in den hakenförmigen
Kopfteil 42 des Klobens dient. Die Platte 44 schließt an beiden Enden mit der Mantelfläche der
beiden zylindrischen Körper 45, 46 ab, bildet also keine gegenüber diesen Körpern vorspringenden
Flansche. Dementsprechend hat der Innenraum des C-förmigeri Schließklobens hinten keine zum Eingriff
der Randteile der Hebelplatte dienende Hinterschneidung oder Erweiterung, sondern ist auf seiner vollen
Tiefe gleichförmig gestaltet. Dagegen sind an der Vorderseite, d. h. der der Türstirnwand 15 zugekehrten Seite, zwei Stahlplatten 52 und 53 angeordnet,
die in geeigneter Weise, Zi B. durch Schrauben oder Niete mit dem Klobenkörper verbunden sind. Die eine
Platte 52 befindet sich am Kopfteil 42 des Schließklobens und schließt den zum Eingriff des freien
Endes des Fallenhebels bzw. des zylindrischen Körpers 46 dienenden Teil des Innenraumes des Klobens
nach vorn ab. Die zweite Platte 53 befindet sich am unteren Balken 40 und ragt mit ihrem oberen Randteil
über die Gleit- und Stützfläche für den zylindrischen Körper bzw. den Nabenteil 45 des Fallenhebels
nach oben hinaus. Dementsprechend ist der untere zylindrische Körper 45 der Falle mit einer zum Eingriff
des oberen Randes der Platte 53 bestimmten Nut 54 versehen, die am einfachsten als Ringnut ausgeführt
Sein kann.
Wenn die Falle 14a beim letzten Teil der Schließbewegung der Tür durch den Schließkloben gedreht
und mit diesem in Eingriff gebracht wird, hintergreift die obere Platte 52 das obere Fallenende bzw. den an
diesem vorgesehenen zylindrischen Kopf 46, während die untere Platte 53 in die Nut 54 des Nabenkörpers
45 der Falle eintritt. Die beiden Platten wirken dann, wie ohne weiteres ersichtlich, als Anschläge, die eine
Bewegung von Falle und Schließkloben in einer zur Türstirnwand 15 senkrechten Richtung auf das unbedingt
notwendige Spiel begrenzen und somit ein seit-
liches Außereingriffkommen von Falle und Schließkloben verhindern.
Die beiden Platten 52, 53 können gegebenenfalls durch mit dem Schließklobenkörper 10 a einstückige
Wandungsteile ersetzt werden, von denen der eine den Hohlraum des hakenförmigen Kopfteiles 42 des
Schließklobens nach vorn abschließt, während der andere am unteren Arm 40 des Klobens einen nach
oben vorspringenden Rand oder Flansch zum Eingriff in die Nut 54 des Nabenteiles der Falle bildet. Ferner
könnte die Falle 14 a aus einem einteiligen, massiven Hebelarm von etwa rechteckigem Querschnitt bestehen.
Die Falle der Ausführungsform gemäß Fig. 13 und 14 unterscheidet sich von derjenigen nach Fig. 11 und
12 dadurch, daß der Fallenhebel oder -daumen 14a lediglich aus einem kräftigen Arm 44 aus Flachstahl
und einem damit starr verbundenen zylindrischen Nabenkörper 45 aus Stahl besteht. Der in Fig. 11 und
12 am freien Ende oder Kopfende des flachen Armes vorgesehene zweite zylindrische Körper 46 fehlt also.
An seiner Stelle ist ein flacher Anschlagnocken 70 aus einem Kunststoff großer Festigkeit, wie z. B. einem
Kunststoff aus der Gruppe der Polyamide oder Polyurethane, vorgesehen. Der Anschlagnocken 70 bildet
den Kopf eines Bolzens 71, mit dessen Hilfe er am flachen Hebelarm 44 in der Weise befestigt ist, daß
der Bolzen 71 stramm in ein Loch des Armes eingepreßt ist.
Der Körper des Schließklobens 10a, der wieder einen balkenförmigen Fuß 40, einen aufrechten Steg
41 und einen hakenförmigen Kopf 42 aufweist, umschließt einen zur Aufnahme des flachen Armes 44 geeigneten
Innenraum und trägt an seiner Vorderseite, d. h, der der Türstirnwand zugekehrten Seite, eine mit
ihm durch Schrauben od. dgl. fest verbundene, kräftige Platte 72. Diese Platte hat eine dem Schließklobenkörper
entsprechende äußere Umrißfigur und ist mit einem Ausschnitt 73 zum Eintritt des Nabenkörpers
45 des Fallenhebels versehen. Die Unterkante dieses Ausschnittes bildet ein Auflager für den Nabenkörper
45 des Fallenhebels, dient also dazu, die Falle am Schließkloben nach unten abzustützen. Aus diesem
Grunde liegt die genannte Ausschnittkante höher als die Oberkante des unteren Fallenbalkens 40. Während
die Platte 72 aus Stahl besteht, ist der eigentliche Schließklobenkörper 40, 41, 42 aus einem Kunststoff
von großer Festigkeit, wie z. B. einem Kunststoff aus der Gruppe der Polyamide oder Polyurethane, gefertigt.
Wie ersichtlich, schließt die Stahlplatte 72 den oberen Teil des Innenraumes des SchlieBklobenkorpers
40, 41, 42 auf einer verhältnismäßig großen Höhe nach vorn ab und bildet somit einen mit dem Hebelarm
44 der Falle 14a bzw. dem daran vorgesehenen Anschlagnocken 70 zusammenwirkenden plattenförmigen
Anschlag, der eine gegenseitige Bewegung von Falle 14a und Schließkloben 10a in einer zur Türstirnwand
15 senkrechten Richtung auf das zum Ausgleich von Ungenauigkeiten nötige kleine Spiel beschränkt.
Während des letzten Teiles der Schließbewegung der Tür wird die Falle 14a durch den aufrechten Steg
41 des Schließklobens 10a aufwärts gedreht, wodurch der freie Endteil des Fallenhebels 44 mit dem hakenförmigen
Schließklobenkopf 42 in Eingriff gebracht wird. In der Schließstellung, und zwar sowohl bei
vollständig geschlossener Tür als auch in der Sicherheits - Schließstellung, hintergreift der Fallenarm 44
den oberen Teil der Platte 72, wie insbesondere aus
909 628/47
Claims (13)
1. Ausbildung von Verschluß- bzw. Schloßteilen für schwingende Türen, insbesondere an
Kraftwagen, als Einrichtung zur Verhinderung eines Außereingriffkommens von Falle und Schließkloben durch eine senkrecht zur Türstirnfläche gerichtete gegenseitige Bewegung, dadurch gekennzeichnet, daß bei einem Türverschluß oder Türschloß mit einer an der freien Stirnfläche der Tür
angeordneten, in einer zu dieser Fläche parallelen Ebene drehbaren oder schwenkbaren Falle eine
gegenseitige Bewegung von Falle und Schließkloben senkrecht zur Türstirnfläche durch Zusammenwirken von Anschlagteilen der Falle und des
SchlieBklobens auf das zum Ausgleich von Ungenauigkeiten nötige Spiel begrenzt ist.
2. Ausbildung von Verschluß- bzw. Schloßteilen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Falle bei geschlossener Tür mit einem oder mehreren als Begrenzungsanschlag dienenden platten-
förmigen Teilen Teile des Schließklobens hintergreift.
3. Ausbildung von Verschluß- bzw. Schloßteilen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der
Schließkloben bei geschlossener Tür mit einem oder mehreren als Begrenzungsanschlag dienenden
plattenförmigen TeilenTeile der Falle hintergreift.
4. Ausbildung von Verschluß- bzw. Schloßteilen nach den Ansprüchen 1 und 2, mit einer zahnradartigen Falle, die in eine Verzahnung des Schließ-
klobens eingreift, dadurch gekennzeichnet, daß der Radkörper der Falle (14) am vorderen Ende einen
die Zahnlücken der Falle abschließenden Flansch (34) aufweist, während die Zähne des Schließklobens (10) eine Hinterschneidung (35) zum Eingriff
des Flansches der Falle haben (Fig. 1 und 2).
5. Ausbildung von Verschluß- bzw. Schloßteilen nach den Ansprüchen 1 und 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Schließkloben (10) an seiner
Vorderseite einen die zum Eingriff der Zähne (32)
der Falle (14) dienenden Räume abschließenden Flansch (39) aufweist (Fig. 3 und 4).
6. Ausbildung von Verschluß- bzw. Schloßteilen nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der
Flansch (39) des Schließklobens (10) von einer am letzteren befestigten Stahlplatte gebildet ist.
7. Ausbildung von Verschluß- bzw. Schloßteilen nach den Ansprüchen 1 und 2 mit einer hebel- oder
daumenartigen Falle, dadurch gekennzeichnet, daß der Fallenhebel oder -daumen (44 bis 46) an
seinem vorderen Teil einen oder mehrere flanschartige Vorsprünge (47, 48) aufweist, die bei geschlossener Tür in eine Hinterschneidung (49) des
Schließklobens (10 a) eingreifen (Fig. 5 bis 8).
8. Ausbildung von Verschluß- bzw. Schloßteilen nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der
Fallenhebel oder -daumen (44 bis 46) sowohl an seinem Kopfende als auch an seinem Nabenteil
flanschartige Vorsprünge (47,48) hat (Fig. 5 bis 8).
9. Ausbildung von Verschluß- bzw. Schloßteilen nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet,
daß der aus einem Kunststoff hoher Festigkeit bestehende Körper (50) des Schließklobens durch
eine flache Stahleinlage (51) verstärkt ist, die als Anschlagfläche für die flanschartigen Vorsprünge
(47, 48) des Fallendaumens (14 a) dient (Fig. 9 und 10).
10. Ausbildung von Verschluß- bzw. Schloßteilen nach Anspruch 3 mit einer hebel- oder
daumenartigen Falle, dadurch gekennzeichnet, daß am Kopf (42) und am Fuß (40) des Schließklobens
(IOo) je eine vornliegende Platte (52, 53) angeordnet ist, von denen die eine, (52), das Kopfende
des Fallenhebels oder Daumens (14 a) bei geschlossener Tür hintergreift, wohingegen die andere, (53), in eine Nut (54) des Nabenteiles des
Fallennebels oder -daumens eingreift (Fig. 11 und 12).
11. Ausbildung von Verschluß-bzw. Schloßteilen nach den Ansprüchen 7, 8 oder 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Fallenhebel oder -daumen
aus einer einen flachen Arm bildenden länglichen Stahlplatte (44) und zwei damit starr verbundenen
zylindrischen Körpern (45, 46) besteht, von denen der eine (45) die Nabe und der andere (46) den
Kopf des Hebels oder Daumens (14 a) bildet (Fig. 5 bis 8 und 11 und 12).
12. Ausbildung von Verschluß- bzw. Schloßteilen nach den Ansprüchen 1 und 3, dadurch gekennzeichnet, daß die hebel- oder daumenartige
Falle (14 a) aus einem ihre Nabe bildenden zylindrischen Stahlkörper (45) und einen von einer
länglichen Stahlplatte gebildeten flachen Arm (44) besteht, der in der Schließstellung der Falle eine
den Innenraum des Schließklobens (IOa) nach vorn teilweise abschließende Wand (72) hintergreift
(Fig. 13 und 14).
13. Ausbildung von Verschluß- bzw. Schloßteilen nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet,
daß der Körper (40 bis 42) des Schließklobens (10a) in an sich bekannter Weise aus einem
Kunststoff von hoher Festigkeit, wie z. B. einem Kunststoff aus der Gruppe der Polyamide oder
Polyurethane, die seinen Innenraum teilweise abschließende Wand dagegen aus einer Stahlplatte
(72) besteht und daß dabei der gleichfalls aus Stahl bestehende flache Arm (44) der Falle (14 a) für
das Zusammenwirken mit der Stahlplatte (72) einen Anschlagnocken (70) aus einem Kunststoff
von hoher Festigkeit aufweist (Fig. 13 und 14).
Publications (1)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
DE1065749B true DE1065749B (de) | 1959-09-17 |
Family
ID=592013
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
---|---|---|---|
DENDAT1065749D Pending DE1065749B (de) |
Country Status (1)
Country | Link |
---|---|
DE (1) | DE1065749B (de) |
Cited By (4)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
---|---|---|---|---|
DE1129398B (de) * | 1959-09-28 | 1962-05-10 | Phoenix Gummiwerke Ag | Schliesskloben mit Schliessrasten fuer eine Schwenkfalle und Anpresskeil fuer das Fallengehaeuse |
DE1182107B (de) * | 1959-11-05 | 1964-11-19 | Lisle William Menzimer | Schliesskloben fuer einen Tuerverschluss |
DE1276495B (de) * | 1963-08-19 | 1968-08-29 | Wilmot Breeden Ltd | Vorrichtung zum Verhindern des Aufspringens eines Verschlusses |
DE1553512B1 (de) * | 1964-07-10 | 1969-09-11 | Wilmot Breeden Ltd | Vorrichtung gegen Aufspringen beim Zusammenstoss und Fuehrungsvorrichtung in einem Kraftfahrzeug-Tuerverschluss |
-
0
- DE DENDAT1065749D patent/DE1065749B/de active Pending
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