CH675555A5 - - Google Patents
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Description
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CH 675 555 A5
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Beschreibung
Die Erfindung betrifft einen Schneidzylinder zum Quer-Zerschneiden, -Perforieren oder -Einschneiden einer Bahn. Eine solche Bahn kann aus irgendeinem Material bestehen, wie z.B. Papier, Kunststoff oder Stoff. Solche fortlaufenden Bahnen werden z.B. in Druckereipressen, Maschinen der Datenverarbeitung usw. verwendet. Ein solcher Schneidzylinder, bei dem die erfindungsgemässe Ausbildung vorhanden sein soll, ist mit zumindest einer Längsrinne versehen, in der das Schneidmesser getragen wird. Das Schneidmesser überragt etwas die Mantelfläche des Schneidzylinders und steht in Eingriff mit einer Gegenhalterwalze, wobei also sowohl der Schneidzylinder als auch die Gegenhalterwalze rotieren. Die Achsen von Schneidzylinder und Gegenhalterwalze sind parallel zueinander. Mit einem solchen Schneidzylinder kann die Materialbahn entweder in einzelne Abschnitte zerschnitten werden; sie kann aber auch in Querrichtung perforiert werden oder mit Einschnitten (Kerben, Rillen) versehen werden. Die Perforation kann dazu dienen, damit die Bahn an diesen Stellen leichter gefaltet werden kann oder in Abschnitte zerrissen werden kann.
Schneidmesser der bekannten Art unterliegen einer sehr grossen Abnutzung und müssen in manchen Fällen jeden Tag oder jeden zweiten Tag ausgewechselt werden. Da das Auswechseln der Schneidmesser das Stillsetzen eines grossen Teiles der Anlage erforderlich macht, ist es wünschbar, eine Massnahme zu treffen, um das Auswechseln der Schneidmesser so schnell wie möglich durchführen zu können. Bisher konnte sich jedoch keine Konstruktion durchsetzen, mit der diesem Erfordernis voll zufriedenstellend nachgekommen werden kann.
Bei einem bekannten Schneidzylinder wird das Schneidmesser mittels einer Klemmstange an einer Seitenfläche der Längsrinne festgeklemmt, wobei die Klemmstange von mehreren Schrauben durchsetzt ist. Beim Einbau des Schneidmessers muss dieses zuerst einmal genau ausgerichtet werden, so dass es etwas über die Mantelfläche des Zylinders hinausragt, wobei die durch die Klemmstange ragenden Schrauben etwas angezogen sind. Hierauf wird der Schneidzylinder gedreht, um das Schneidmesser zur Anlage mit der Gegenhaltenwalze zu bringen. Durch diese Kontaktnahme wird das Schneidmesser in seine richtig ausgerichtete Lage gebracht. Hierauf werden dann die vorerwähnten Schrauben ganz fest gezogen, so dass dann das Schneidmesser fertig montiert ist. Bei einer anderen Konstruktion des Schneidzylinders wird eine keilförmige Klemmstange verwendet, die ebenfalls wieder in der Längsrinne montiert und mit Schrauben befestigt wird. Die Schrauben sitzen hierbei in der Mantelfläche der Klemmstange, und beim Anziehen dieser Schrauben drückt die keilförmige Klemmstange gegen das Schneidmesser, so dass dieses durch Verkeilung an einer Seitenfläche der Rinne angedrückt wird. Bei dieser Konstruktion werden die Schneidmesser in der gleichen vorerwähnten Weise in ihre richtige Stellung ausgerichtet.
Bei einer dritten bekannten Konstruktion des Schneidzylinders wird ein Schneidmesser verwendet, bei dem die Schneidkante genau parallel zur Bo-denkarite verläuft. Bei dieser Konstruktion liegt die Bodenkante des Schneidmessers auf einer Schulter eines Klemmblockes auf. Bei dieser Konstruktion wird die Höhe des Schneidmessers selbsttätig eingestellt, so dass also nicht das eingangs erwähnte Ausrichten mit Hilfe der Gegenhalterwalze erforderlich ist. Bei dieser Konstruktion muss aber eine Vielzahl von Klemmschrauben angezogen werden, um das Schneidmesser in seiner Lage zu sichern.
Bei allen vorerwähnten bekannten Konstruktionen ist das Hauptproblem darin zu sehen, dass ein Auswechseln des Schneidmessers eine nennenswerte Zeit von z.B. 3 bis 5 Minuten in Anspruch nimmt. Es wurden auch schon andere Konstruktionen vorgeschlagen, um ein schnelleres Auswechseln von Schneidmessern zu erreichen. Diese Konstruktionen haben jedoch den Nachteil, dass sie entweder sehr kompliziert sind oder für manche Schneidzylinder wegen der Art ihrer Anlage nicht angewandt werden können.
So ist z.B. durch die US-PS 4 594 928 ein Schneidzylinder bekannt, bei dem die Schneidmesser mittels eines Montageorgans in ihre Stellung festgeklemmt werden, wobei die Schneidmesser gegen eine Seitenfläche der Langsrinne gedrückt werden. Die Schneidmesser werden hierbei durch ein Gestänge in ihrer ausgerichteten Lage gehalten, welches Gestell mit einem Druckzylinder in Verbindung steht.
Durch die US-PS 3 769 868 ist ein drehbares Schneidmesser bekannt, das durch einen Montageblock in seiner Arbeitsstellung gehalten wird, wobei dieser Montageblock durch aufspreitzbare Rohre an das Schneidmesser angedrückt wird, und zwar durch Luftdruck.
Durch verschiedene andere Patentschriften sind noch weitere Konstruktionen bekannt. So ist durch die US-PS 2 341 503 ein Schneidmesser bekannt, das durch mehrere vorgespannte Federn reibschlüssig in seiner Position gehalten wird.
Durch die US-PS 4 187 753 und 3 705 526 sind drehbare Schneidmesser bekannt, die durch zusammendrückbare Blöcke oder Kissen in ihren Positionen gehalten werden, wobei sich die zusammendrückbaren Blöcke oder Kissen auf Bolzen befinden, die parallel zur Ebene des Schneidmessers liegen.
Die US-PS 3 865 164 zeigt eine Halterung für ein Schneidmesser einer Maschine zum Zerkleinern von Holz. Dieses Schneidmesser wird durch zusammenwirkende Keile, von denen einer federbelastet ist, in einem Schlitz gehalten. Einer der Keile ist mit mehreren Halteschrauben versehen, durch die das Schneidmesser in seiner Lage gesichert wird. Zum Auswechseln des Schneidmessers müssen alle diese Schrauben gelöst werden.
Durch die US-PS 3 989 077 ist eine Halterung für ein drehbares Schneidmesser bekannt, das durch einen Permanentmagnet in seiner Lage gehalten wird.
Durch die US-PS 3 822 625 ist ein drehbares
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Schneidmesser bekannt, das reibschlüssig in einem Block gehalten wird, der mehrere Klemmschrauben trägt, die bei- einem Auswechseln des Schneidblattes gelöst werden müssen.
Durch die US-PS 4 392 402 ist eine Halterung für ein drehbares Schneidmesser bekannt, bei der das Schneidmesser durch keilförmige Halteorgane in seiner Lage gehalten wird, wobei diese Halteorgane an einer drehbaren Trommel angeschraubt sind.
Es wird bezweckt, einen Schneidzylinder zu schaffen, bei dem das Schneidmesser in seiner richtigen Lage bezüglich der Mantelfläche des Schneidzylinders fest und genau gehalten wird, und wobei ein abgenutztes Schneidmesser schnell und leicht gegen ein neues ausgewechselt werden kann. Bei einer mit einem solchen Schneidzylinder ausgerüsteten Maschine soll dann das Schneidmesser in etwa zehn Sekunden ausgewechselt werden können, verglichen mit den drei bis fünf Minuten, die bei den heute im Handel befindlichen Maschinen aufgewandt werden müssen, um ein Schneidmesser auszuwechseln.
Der zu schaffende Schneidzylinder soll weiterhin so beschaffen sein, dass er eine einfache und damit nicht teuere Konstruktion aufweist, die zum Auswechseln des Schneidmessers auch sehr leicht bedient werden kann.
Der erfindungsgemässe Schneidzylinder ist gekennzeichnet durch einen zylindrischen Teil, der eine Achse hat und Lagerorgane zum Lagern des zylindrischen Teiles zur Drehung um seine Achse, wobei der zylindrische Teil in seiner Mantelfläche zumindest eine Längsrinne aufweist, die im wesentlichen parallel zur Achse liegt, wobei diese Längsrinne erste und zweite Seitenflächen und eine Bodenfläche hat, ein längliches Schneidmesser, mit einer äusseren Schneidkante und einer Bodenkante, die parallel zur Schneidkante liegt, wobei dieses Schneidmesser innerhalb der Längsrinne in Anlage mit der ersten Seitenfläche liegt, wobei die Schneidkante des Schneidmessers über die Mantelfläche des zylindrischen Teiles ragt, eine Haltestange, die sich innerhalb der Längsrinne befindet und zur auswechselbaren Halterung des Schneidmessers innerhalb der Längsrinne dient, wobei die Haltestange Eingriffs- und Halteorgane für die Bodenkante des Schneidmessers aufweist, und mit einer Frontfläche der Haltestange, welche Frontfläche dazu bestimmt ist, das Schneidmesser gegen die erste Seitenfläche der Längsrinne zu drücken, Federn, die mit der zweiten Seitenwand der Längsrinne und der Haltestange in Eingriff stehen, um die Haltestange gegen das Schneidmesser zu drücken, wobei die Haltestange von der ersten Seitenwand weg schwenkbar ist, um eine Entnahme des Schneidmessers zu ermöglichen. In vorteilhafter Ausgestaltung dieses erfindungsgemässen Schneidzylinders ist ein Betätigungsbügel vorhanden, der Stifte aufweist, die in Bohrungen in einer Oberseite der Haltestange einsetzbar sind, so dass diese Haltestange mittels einer Handhabe des Betätigungsbügels in eine «Löse»-Stellung schwenkbar ist, um das abgenutzte Schneidmesser aus der Längsrinne des Zylinders herausnehmen zu können. In dieser gleichen Stellung der Haltestange kann dann ein neues
Schneidmesser in die Längsrinne eingesetzt werden und nimmt hierbei automatisch seine richtige Stellung ein. Dann kann der Betätigungsbügel mit seinen Stiften aus der Haltestange herausgezogen werden, so dass die Haltestange durch die Kraft der erwähnten Druckfedern an das in seiner richtigen ■Stellung' befindliche Schneidmesser angedrückt wird.
Nach einer weiteren Ausgestaltung des erfindungsgemässen Schneidzyiinders kann ein radiales Herauswandern der Haltestange aus der Längsrinne durch L-förmige Klemmbacken vermieden werden, die an den beiden Enden der Haltestange liegen und mit einem Schenkel in der Längsrinne sitzen und darin angeschraubt sind. Der andere obere Schenkel jeder Klemmbacke übergreift formschlüssig eine Schulter der Haltestange mit radialem Zwischenraum. In letzteren kann ein federelastisches Polster eingelegt werden, um ein Verschwenken (Verkanten) der Haltestange in seine beiden Endstellungen zum Lösen oder Festklemmen des Schneidblattes zu ermöglichen.
Der Hauptvorteil einer solchen Ausgestaltung des Schneidzylinders ist darin zu sehen, dass das Schneidmesser in extrem kurzer Zeit, nämlich in Sekundenschnelle, ausgewechselt werden kann.
Ein weiterer Vorteil einer solchen Ausgestaltung des Schneidzylinders ist darin zu sehen, dass er eine sehr einfache Konstruktion erfordert, die sehr wirtschaftlich herzustellen ist.
Es ist auch noch der weitere Vorteil vorhanden, dass diese einfache Konstruktion auch sehr leicht zu betätigen ist. Die Möglichkeit einer falschen, also nicht korrekten Lage des Schneidmessers in der Längsrinne wird ebenfalls weitgehend ausgeschlossen und ebenso eine unnötige, zu grosse Klemmkraft zum Halten des Schneidmessers in der Längsrinne, wie es früher oft der Fall und besonders nachteilig war, wenn Klemmschrauben stark angezogen wurden und sich das Schneidmesser aber nicht in seiner korrekten Lage in der Längsrinne befand. In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel des Erfindungsgegenstandes dargestellt. Es zeigen:
Fig. 1 in schaubildlicher Darstellung, teilweise in einer Explosionsdarstellung, einen Zylinder und einen Betätigungsbügel,
Fig. 2 einen Schnitt durch einen Teil des Zylinders nach der Linie II-II in Fig. 1,
Fig. 3 einen Teilquerschnitt durch den Zylinder, nach der Linie III-III in Fig. 1,
Fig. 4 eine gleiche Schnittdarstellung wie in Fig. 3, wobei der Betätigungsbügel eine Haltestange kippt, um ein Schneidmesser herausnehmen zu können, und
Fig. 5 eine teilweise Stirnansicht eines drehenden Schneidzylinders und einer mit dieser zusammenwirkenden, drehenden Gegenhalterwalze.
Fig. 1 zeigt eine bevorzugte Ausführungsform eines Schneidzylinders 10, wobei aus Fig. 5 ersichtlich ist, wie dieser Schneidzylinder mit einer drehbaren Gegenhalterwalze 11 zusammenwirkt, um eine Materialbahn 12 in Querrichtung zu schneiden oder zu perforieren. Bei verschiedenen Anlagen, wie
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z.B. Druckerpressen und anderen Geräten der Datenverarbeitung, wird eine fortlaufende Bahn 12, z.B. aus Papier, Stoff oder Kunststoff, in den Spalt zwischen dem Schneidzylinder 10 und der drehenden Gegenhalterwalze 11 eingeführt. Der Schneidzylinder 10 weist zwei Achsstummel 13 auf, die in nicht dargestellten Lagern eines -Maschinengestells drehbar gelagert sind. Die drehbare Gegenhalterwalze 11 ist auf die gleiche Weise mittels nicht dargestellter Achsstummel und Lager um eine Drehachse drehbar gelagert, wobei diese Drehachse parallel zur Drehachse des Schneidzylinders 10 liegt.
Der drehbare Schneidzyiinder 10 trägt mehrere Scheidmesser 14, die sich in Längsrinnen 15,16,17 und 18 des Schneidzylinders befinden. Die Schneidmesser 14 ragen etwas über die Mantelfläche des Schneidzylinders 10 hinaus. Diese Schneidmesser 14 sind so ausgerichtet, dass sie parallel zu den Achsen von Schneidzylinder und Gegenhalterwalze und quer zum Längenverlauf der Bahn 12 liegen. Aus Fig. 1 ist ersichtlich, dass über den Umfang des Schneidzylinders 10 gleichmässig verteilt vier Längsrinnen 15 bis 18 vorhanden sind. Es soll darauf hingewiesen werden, dass eine geringere oder grössere Anzahl von solchen zum Aufnehmen von Schneidmessern dienenden Längsrinnen vorhanden sein kann, und dass, falls gewünscht, aus einer oder mehreren Längsrinnen das Schneidmesser entfernt sein kann.
In bekannter Weise kann die Schneide 20 der Schneidmesser ununterbrochen verlaufen, so dass dann mit einem solchen Schneidmesser die Bahn 12 in einzelne Abschnitte getrennt wird. Als Alternative hierzu kann die Schneide 20 aber auch mit einer Vielzahl von Unterbrechungen versehen sein, so dass dann mit einem solchen Schneidmesser die Bahn 12 nicht mehr durchtrennt wird, sondern mit einer Quer-Perforation versehen wird, die dann zum Falten oder Zerreissen der Bahn in einzelne Abschnitte dient. Als weitere Alternative kann das Schneidmesser auch so verwendet werden, dass die Bahn 12 nicht durchtrennt wird, sondern lediglich ein Einschnitt (Kerbe) in der Bahn 12 durchgeführt wird.
Die Erfindung betrifft insbesondere die Konstruktion zum Halten der Schneidmesser 14 auf dem Schneidzylinder und zum Herausnehmen der Schneidmesser und Einsetzen von anderen Schneidmessern. Aus den Fig. 1 bis 4 sind Details dieser Konstruktion ersichtlich.
Jede der Längsrinnen, wie z.B. die Rinne 15, die zum Aufnehmen eines Schneidmessers dient, hat zwei zueinander parallele Seitenwände 21 und 22, die sich im wesentlichen parallel zu einer Radiallinie erstrecken, die durch das Zentrum der Längsrinne hindurchgeht. Diese beiden zueinander parallelen Seitenwände stehen über eine Bodenfiäche 23 miteinander in Verbindung, die im Abstand von der Mantelfläche 24 nach innen im Schneidzylinder liegt und rechtwinklig zu den Seitenwänden 21 und 22 verläuft.
In Fig. 3 ist gezeigt, wie das Schneidmesser 14 durch eine Haltestange 25 in seiner Schneidstellung gehalten wird. Die Haltestange 25 weist eine ebene Fläche und einen verjüngten Abschnitt auf. Die Haltestange 25 hat weiterhin eine Stirnfläche 27, die der Seitenfläche 21 der Rinne 15 zugewandt ist.
Die Stirnwand 27 der Haltestange 25 hat eine obere Schulter 28 und eine untere Schulter 30, die parallel zur Seitenfläche 21 verlaufen. Aus Fig. 3 ist ersichtlich, dass die untere Schulter 30 über die Ebene der Schulter 28 hinausragt und in Anlage mit der Seitenfläche 21 der Längsrinne steht. Diese untere Schulter 30 bildet eine Abstützkante 31 zur Anlage der Bodenkante 32 des Schneidmessers 14. Es soll darauf hingewiesen werden, dass das Schneidmesser 14 genau gefertigt ist, so dass die Bodenkante 32 und die Schneide 20 zueinander parallel liegen. Die Stirnseite 27 des Halteorgans 26 hat weiterhin einen zurückgesetzten mittleren Abschnitt 33, dessen Wandfläche 34 von der oberen Schulter 28 bis zur unteren Schulter 30 reicht. Diese Wandfläche 34 ist lediglich durch eine Rinne 35 unterbrochen.
Wenn das Schneidmesser 14 gemäss Fig. 3 in seiner Schneidstellung festgeklemmt ist, liegt die untere Schulter 30 an der Seitenfläche 21 der Längsrinne 15 an. Das Schneidmesser 14 liegt dann auf der Abstützkante 31 der unteren Schulter 30 auf. Das Schneidmesser 14 wird sowohl durch die obere Schulter 28 als auch durch die untere Kante der Wandfläche 34, die ebenfalls am Schneidmesser 14 anliegt, gegen die Seitenfläche 21 gedrückt.
Die Klemmkraft wird durch mehrere Schraubendruckfedern 36 ausgeübt, die sich in Sacklochbohrungen 37 befinden. Diese Bohrungen 37 befinden sich in einer Rückenseite 38 des Klemmorgans 26. Aus Fig. 3 ist deutlich zu sehen, dass sich zwischen der Rückenseite 38 der Haltestange 25 und der benachbarten Seitenfläche 22 der Längsrinne 15 ein Zwischenraum befindet. Dieser Zwischenraum ist ausreichend, um eine Schwenkbewegung der Haltestange 25 zur Rückenseite 22 hin durchzuführen.
Besonders aus den Figuren 3 und 4 ist gut ersichtlich, dass die Bodenseite 40 der Haltestange 25 im Bereich der vorderen Stelle der unteren Schulter 30 eine leichte Abrundung 41 aufweist. Die Bodenseite 40 weist eine Schwenkstelle 42 auf, die sich von der Abrundung 41 aus zur Rückseite zu erstreckt, wobei der Bereich zwischen der Abrundung 41 und der Schwenkstelle 42 etwa parallel zur Bodenfläche 23 der Längsrinne 15 verläuft. Die Bodenseite 40 der Haltestange 25 hat weiterhin eine nach oben hinten ansteigende Fläche 43, so dass sich zwischen der Haltestange 25 und der Bodenseite 23 der Längsrinne 15 ein Zwischenraum 44 ergibt, der sich also im hinteren Bereich der Haltestange 25 befindet. Damit Ungenauigkeiten, also Fertigungstoleranzen, kompensiert werden können, um ein sauberes Schneiden mit dem Schneidmesser 14 zu gewährleisten, kann eine Einlage mit einer Dicke von z.B. 0,05 mm oder 0,1 mm zwischen der Schwenkstelle 42 und der Bodenfläche 23 eingelegt werden. Durch den Zwischenraum 44 und den Zwischenraum zwischen der Haltestange 25 und der Fläche 22 der Längsrinne 15 wird ein nach hinten Schwenken der Haltestange 25 in Fig. 3 und 4 im Uhrzeigersinn um die Schwenkstelle 42 ermöglicht. Wenn das ganze Klemmorgan 26 in die Stellung nach Fig. 4 geschwenkt worden ist, liegt das Schneidmes-
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Dieses Schwenken der Haltestange 25 gegen die Druckkraft der Federn 36 wird durch einen Betätigungsbügel 45 bewirkt, der aus den Figuren 1, 3 und 4 ersichtlich ist. Wie am besten aus Fig. 1 ersichtlich ist, hat der Betätigungsbügel 45 einen Balken 46, der zwei Stifte 47 und 48 aufweist. Diese Stifte 47 und 48 passen in vertikale Bohrungen 50 und 51, die sich in der oberen Seite der Haltestange 25 befinden. Der Betätigungsbügel 45 hat noch eine U-förmige Handhabe 52, die vom Balken 46 abragt, zum Angreifen der Handkraft zum Schwenken der Stifte 47 und 48, um die Haltestange 25 in die Stellung nach Fig. 4 zu verschwenken.
Damit die Haltestange 25 nicht aus dem Schneidzylinder 10 gelangen kann, steht jedes Ende der Haltestange 25 mit einer L-förmigen Klemmbacke 55 in formschlüssigem Eingriff. Wie aus den Figuren 1 und 2 ersichtlich ist, weist jede Klemmbacke 55 einen radialen Arm 56 und einen Aussenarm 57 auf, der rechtwinklig zum radialen Arm 56 liegt. Am Ende von jeder Längsrinne, wie z.B. der Längsrinne 15, sitzt eine Klemmbacke 55 und liegt mit ihrem Arm 56 am Boden 23 der Längerinne an. In dieser Stellung ist die Klemmbacke 55 mittels einer Schraube 58 befestigt, die in einem Gewindeloch 60 eingeschraubt ist, welches Gewindeloch sich im Boden 23 der Längsrinne 15 befindet. Der Aussenarm 57 der Klemmbacke 55 übergreift eine Längsschulter 61, die sich am Ende der Haltestange 25 befindet, wobei der Endabschnitt der Haltestange 25 so ausgeschnitten worden ist, dass sich die Schulter 61 und eine Aussenfläche 62 bildet. Zwischen dem Arm 57 und der Schulter 61 liegt eine elastisch nachgiebige Schicht 63, um ein begrenztes Verschwenken der Haltestange 25 von der in Fig. 3 gezeigten Stellung in die Stellung nach Fig. 4 zu ermöglichen. Es soll noch erwähnt werden, dass die Länge des Schneidmessers 14 mit der Länge der Haltestange 25 zwischen ihren beiden Flächen 62 übereinstimmt. Wenn also das Schneidmesser 14 in die Längsrinne 15 eingesetzt ist, endigt es zwischen den beiden Armen 57, so dass es ohne Behinderung durch die Klemmbacken 55 in die Längsrinne 15 eingesetzt und aus dieser wieder herausgenommen werden kann.
Zum Arbeiten mit dem Betätigungsbügel 45 zum Einsetzen eines Schneidmessers 14 in die Längsrinne 15 werden zuerst die Stifte 47 und 48 des Betätigungsbügels in die Bohrungen 50 und 51 der Haltestange 25 eingesteckt. Die Haltestange 25 wird dann gemäss Fig. 4 im Uhrzeigersinn geschwenkt, so dass ein Schneidmesser 14 in den Zwischenraum zwischen der Vorderseite 27 der Haltestange 25 und der Seitenfläche 21 der Längsrinne eingesetzt werden kann. Das Schneidmesser 14 wird so weit nach innen gedrückt, bis seine Bodenkante 32 auf der Stützkante 31 der Haltestange 25 aufsitzt. Wenn sich nunmehr das Schneidmesser 14 in seiner richtigen Lage befindet, schwenkt der Betätigungsbügel 45 entgegen dem Uhrzeigersinn und wird von der Haltestange 25 entfernt. Die Haltestange 25 wird nunmehr durch die Kraft der Schraubendruckfedern 36 gegen das Schneidmesser 14 gedrückt und klemmt dieses zwischen der Vorderseite 27 der
Haltestange 25 und der Seitenfläche der Längsrinne 15 fest.
Wenn das Schneidmesser 14 ausgewechselt werden müss, erfolgt das vorerwähnte Vorgehen in umgekehrter Reihenfolge. Die Stifte 47 und 48 des Betätigungsbügels 45 werden wiederum in die Löcher 50 und 51 der Haltestange 25 eingesetzt. Der Betätigungsbügel 45 wird dann gemäss Fig. 4 im Uhrzeigersinn geschwenkt und schwenkt somit auch die Haltestange 25. Nunmehr wird das alte Schneidmesser 14 aus der Längsrinne 15 herausgenommen, und ein neues Schneidmesser wird eingesetzt. Dieses neue Schneidmesser wird nunmehr festgeklemmt, indem der Betätigungsbügel 45 und damit die Haltestange 25 in die Stellung nach Fig. 3 geschwenkt werden, worauf dann der Betätigungsbügel 45 wieder von der Haltestange 25 entfernt wird.
Claims (1)
- Patentansprüche1. Schneidzylinder, gekennzeichnet durch einen zylindrischen Teil (10), der eine Achse hat und Lagerorgane (13 ) zum Lagern des zylindrischen Teils (10) zur Drehung um seine Achse, wobei der zylindrische Teil (10) in seiner Mantelfläche zumindest eine Längsrinne (15) aufweist, die im wesentlichen parallel zur Achse liegt, wobei diese Längsrinne (15) erste und zweite Seitenflächen (21, 22) und eine Bodenfläche (23) hat, ein längliches Schneidmesser (14), mit einer äusseren Schneidkante (20) und einer Bodenkante (32), die parallel zur Schneidkante (20) liegt, wobei dieses Schneidmesser (14) innerhalb der Längsrinne (15) in Anlage mit der ersten Seitenfläche (21) liegt, wobei die Schneidkante (20) des Schneidmessers (14) über die Mantelfläche des zylindrischen Teiles (10) ragt, eine Haltestange (25), die sich innerhalb der Längsrinne (15) befindet und zur auswechselbaren Halterung des Schneidmessers (14) innerhalb der Längsrinne (15) dient, wobei die Haltestange (25) Eingriffs- und Halteorgane (30, 31) für die Bodenkante (32) des Schneidmessers (14) aufweist, und mit einer Frontfläche (27) der Haltestange (25), welche Frontfläche (27) dazu bestimmt ist, das Schneidmesser (14) gegen die erste Seitenfläche (21) der Längsrinne (15) zu drücken, Federn (36), die mit der zweiten Seitenwand (22) der Längsrinne (15) und der Haltestange (25) in Eingriff stehen, um die Haltestange (25) gegen das Schneidmesser (14) zu drücken, wobei die Haltestange (25) von der ersten Seitenwand (21) wegschwenkbar ist, um eine Entnahme des Schneidmessers (14) zu ermöglichen.2. Schneidzylinder nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch Klemmbacken (55), die an den einander entgegengesetzten Enden einer jeden Längsrinne (15) starr befestigt sind, mit einer nachgiebigen Einlage (63) zwischen der Haltestange (25) und den Klemmbacken (55), zum Ermöglichen einer begrenzten Schwenkbewegung aber einer verhinderten radialen nach aussen Bewegung der Haltestange (25).3. Schneidzylinder nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Haltestange (25) eine von der ersten Seitenfläche (21) abgewandte Verjüngung (43) aufweist, um angrenzend an die zweite Seitenfläche (22) einen Zwischenraum (44) zwi-510152025303540455055606559CH 675 555 A5sehen der Bodenfläche (23) und der Haltestange (25) zu schaffen.4. Schneidzylinder nach Anspruch 1 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Haitestange (25) eine Aussenfläche und eine Rückenfläche (38) aufweist, die im Abstand zur zweiten Seitenfläche (22) der Längsrinne (15) liegt.5. Schneidzylinder nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass sich in der Rückseite (38) der Haltestange (25) Bohrungen (37) befinden, in denen sich Druckfedern (36) befinden, die in Eingriff mit der zweiten Seitenfläche der Längsrinne (15) stehen.6. Schneidzylinder nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Frontseite (27) der Haltestange (25) eine in Eingriff mit dem Schneidmesser (14) stehende obere Schulter (28) aufweist, und dass eine untere Schulter (30) der Frontfläche (27) die Eingriffs- und Halteorgane (30, 31) für die Bodenkante (32) des Schneidmessers (14) bilden, und dass die Frontseite (27) einen vertieften mittleren Abschnitt (33) aufweist.7. Schneidzylinder nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass der mittlere Abschnitt (33) bezüglich der Frontseite (27) konisch verläuft und oberhalb der unteren Schulter (30) in Eingriff mit dem Schneidmesser (14) steht.8. Schneidzylinder nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch einen Betätigungsbügel (45), der mit der Haltestange (25) in lösbaren Eingriff bringbar ist, zum Schwenken der Haltestange (25).9. Schneidzylinder nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass sich in der Aussenseite der Haltestange (25) Öffnungen. (50, 51) befinden, und dass der Betätigungsbügel (45) Vorsprünge (47, 48) aufweist, die in diese Öffnungen (50, 51) einsetzbar sind, und dass der Betätigungsbügel (45) mit einer Handhabe (52) versehen ist.51015202530354045505560656
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