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CH663243A5 - Isolierplatte fuer zweischalenmauerwerk. - Google Patents

Isolierplatte fuer zweischalenmauerwerk. Download PDF

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CH663243A5
CH663243A5 CH35284A CH35284A CH663243A5 CH 663243 A5 CH663243 A5 CH 663243A5 CH 35284 A CH35284 A CH 35284A CH 35284 A CH35284 A CH 35284A CH 663243 A5 CH663243 A5 CH 663243A5
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CH
Switzerland
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insulating plate
spacer
insulating
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plate according
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Application number
CH35284A
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English (en)
Inventor
Eugen Christoph Gonon
Original Assignee
Eugen Christoph Gonon
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Publication date
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    • E04BUILDING
    • E04BGENERAL BUILDING CONSTRUCTIONS; WALLS, e.g. PARTITIONS; ROOFS; FLOORS; CEILINGS; INSULATION OR OTHER PROTECTION OF BUILDINGS
    • E04B1/00Constructions in general; Structures which are not restricted either to walls, e.g. partitions, or floors or ceilings or roofs
    • E04B1/62Insulation or other protection; Elements or use of specified material therefor
    • E04B1/74Heat, sound or noise insulation, absorption, or reflection; Other building methods affording favourable thermal or acoustical conditions, e.g. accumulating of heat within walls
    • E04B1/76Heat, sound or noise insulation, absorption, or reflection; Other building methods affording favourable thermal or acoustical conditions, e.g. accumulating of heat within walls specifically with respect to heat only
    • E04B1/7608Heat, sound or noise insulation, absorption, or reflection; Other building methods affording favourable thermal or acoustical conditions, e.g. accumulating of heat within walls specifically with respect to heat only comprising a prefabricated insulating layer, disposed between two other layers or panels

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Description

Die Erfindung betrifft eine Isolierplatte für ein Zweischalenmauerwerk nach dem Oberbegriff des Anspruches 1.
Derartige Isolierplatten dienen bei Zweischalenmauer-werken zur Luftschalldämmung und zur Wärmeisolation. Ein Zweischalenmauerwerk besteht aus zwei mit Abstand voneinander liegenden Wänden, die einen Aufnahmeraum für die Isolierplatte begrenzen. Sie wird in den Aufnahmeraum derart eingesetzt, dass zwischen der Aussenwand und der Isolierplatte ein Luftspalt vorhanden ist, der von unten nach oben von Luft durchströmt wird. Eventuell durch die Aussenwand dringende Feuchtigkeit wird durch die durchströmende Luft aufgenommen und somit aus dem Mauerwerk entfernt. Wenn die Aussenwand mit einem hochwertigen, wasserdichten Verputz versehen ist, ist ein Luftspalt zwischen den beiden Wänden des Zweischalenmauerwerkes nicht erforderlich, so dass die Isolierplatte an den einander gegenüberliegenden Seiten der beiden Wände anliegt. In diesem Falle hat die Isolierplatte im wesentlichen die Aufgabe, eine Luftschalldämmung zu gewährleisten.
Die bekannten Isolierplatten bestehen aus mineralischen Fasern, insbesondere aus Glasfasern. Diese Fasern nehmen wegen ihres offenen Gefüges verhältnismässig viel Feuchtigkeit auf, was besonders im Winter von grossem Nachteil ist, weil dann die Isoliereigenschaften erheblich verringert sind. Da die Fasern der Isolierplatte lediglich an den Kreuzungspunkten miteinander verleimt sind, hat die Isolierplatte selbst keine hohe Festigkeit. Wenn bei einem mehrgeschossigen Gebäude mehrere Isolierplatten aufeinandergesetzt werden, dann werden die unteren Platten infolge des hohen Gewichtes zusammengedrückt, so dass die oberen Isolierplatten im Zweischalenmauerwerk nach unten rutschen. Dadurch ist das Zweischalenmauerwerk nicht mehr über die gesamte Höhe isoliert, so dass zumindest im oberen Bereich des Mauerwerkes ungehindert Feuchtigkeit von der Aussenwand zur Innenwand durchdringen kann. Beim Absetzen kommt es ausserdem vor, dass die Isolierplatten sich schräg stellen, so dass der von unten nach oben durchgehende Luftspalt im Bereich der schräg stehenden Isolierplatten unterbrochen wird. Die Luftzirkulation im Luftspalt ist dann behindert bzw. sogar unterbrochen. Auch dann kann über die Aussenmauer, die Isolierplatte und die Innenmauer Feuchtigkeit durchdringen. Die Faserstoffplatten sind ausserdem gegen ständige Vibrationen sehr empfindlich. Wenn das Zweischalenmauerwerk nahe einer stark befahrenen Strasse steht, dann lösen sich die lediglich an ihren Kreuzungspunkten miteinander verbundenen Fasern infolge der ständigen Vibrationen voneinander, so dass die Isolierplatte in sich zusammenfällt und die Isolierung damit aufgehoben ist. Diese Faserstoffplatten lassen sich wegen ihrer verhältnismässig geringen Formsteifigkeit auch nur umständlich in den Aufnahmeraum zwischen den beiden Wänden des Zweischalenmauerwerkes einsetzen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die gattungsge-mässe Isolierplatte so auszubilden, dass sie sich einfach in das Zweischalenmauerwerk so einsetzen lässt, dass die Isoliereigenschaften und der Zusammenhalt der Isolierplatte über die gesamte Lebensdauer aufrechterhalten bleiben.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäss mit den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruches 1 gelöst.
Die erfindungsgemässe Isolierplatte ist nahezu feuchtigkeitsunempfindlich, da der Plattenkörper aus dem elastischen Kunststoffschaum besteht, der wegen der geschlossen-zelligen Schaumausbildung nur sehr wenig Wasser aufnehmen kann. Die Wärmeisolation bleibt daher unabhängig von den Witterungsverhältnissen nahezu unverändert. Die erfindungsgemässe Isolierplatte weist infolge des Kunststoffschaumes eine hohe Formstabilität und Formsteifigkeit auf, so dass selbst grosse Isolierplatten ohne Schwierigkeiten in
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den Aufnahmeraum des Zweischalenmauerwerkes eingesetzt werden können. Ausserdem können dadurch mehrere Isolierplatten aufeinandergesetzt werden, ohne dass zu befürchten ist, dass die untersten Isolierplatten zusammengedrückt werden. Mit den erfindungsgemässen Isolierplatten wird somit, insbesondere bei mehrgeschossigen Gebäuden, über die gesamte Höhe des Zweischalenmauerwerkes eine einwandfreie Isolation über die gesamte Lebensdauer des Zweischalenmauerwerkes erreicht. Infolge dieser hohen Formstabilität ist auch gewährleistet, dass ein Luftspalt zwischen den Isolierplatten und der Aussenmauer des Zweischalenmauerwerkes während dessen Lebensdauer aufrechterhalten bleibt, so dass ein Feuchtezutritt über die Aussenwand mit Sicherheit verhindert wird. Die einzelnen Zellen des elastischen Kunststoffschaumes gewährleisten einen festen Zusammenhalt, so dass die Isolierplatte auch durch ständige Vibrationen, wie sie bei Mauerwerken an stark befahrenen Strassen auftreten, nicht zusammenfällt. Schliesslich zeichnet sich die erfindungsgemässe Isolierplatte wegen des elastischen Kunststoffschaumes durch eine sehr hohe Luftschalldämmung aus. Der Kunststoffschaum kann wegen seiner elastischen Ausbildung dem Luftschalldruck elastisch nachgeben, wodurch die Luftschallenergie durch elastische Verformungsenergie aufgenommen wird und so zu der hervorragenden Luftschallisolierung führt.
Eine andere erfindungsgemässe Lösung ergibt sich mit den Merkmalen des Anspruches 4. Die so ausgebildete erfindungsgemässe Isolierplatte weist bereits den Abstandhalter auf, so dass beim Einsetzen der Isolierplatte in den Aufnahmeraum zwischen den beiden Mauern des Zweischalenmauerwerkes der erforderliche Abstand zur Bildung des Luftspaltes zwangsläufig eingehalten wird. Der Abstandhalter muss nicht mehr, wie dies bei bekannten Isolierplatten notwendig ist, nachträglich nach dem Einsetzen der Isolierplatte in den Aufnahmeraum angebracht werden. Der Abstandhalter befindet sich bei der erfindungsgemässen Isolierplatte bereits an der erforderlichen Stelle des Plattenkörpers, so dass nicht versehentlich Isolierplatten in das Zweischalenmauerwerk eingesetzt werden können, ohne dass der hierfür erforderliche Abstandhalter überhaupt vorgesehen ist oder an einer nicht zweckmässigen Stelle am Plattenkörper vorgesehen wird. Die erfindungsgemässe Isolierplatte mit dem Abstandhalter lässt sich einfach im Zweischalenmauerwerk montieren. Durch die Abstandhalter ist auch gewährleistet, dass die Isolierplatte im Zweischalenmauerwerk ihre genaue Einbaulage einnimmt und der Luftspalt zwischen der Aussenmauer und der Isolierplatte während der Lebensdauer des Mauerwerkes aufrechterhalten bleibt. Die Isoliereigenschaften der erfindungsgemässen Isolierplatte sind somit über die gesamte Einsatzdauer gewährleistet.
Weitere Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den weiteren Ansprüchen, der Beschreibung und den Zeichnungen.
Die Erfindung wird anhand eines in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispieles näher erläutert. Es zeigen
Fig. 1 in Ansicht eine erfindungsgemässe Isolierplatte,
Fig. 2 einen Schnitt längs der Linie II-II in Fig. 1,
Fig. 3 in vergrösserter Darstellung und in Seitenansicht einen Abstandhalter der erfindungsgemässen Isolierplatte gemäss Fig. 1,
Fig. 4 einen Schnitt durch ein Zweischalenmauerwerk, in das erfindungsgemässe Isolierplatten gemäss Fig. 1 eingesetzt sind,
Fig. 5. in Seitenansicht die erfindungsgemässe Isolierplatte gemäss Fig. I,
Fig. 6 die Isolierplatte gemäss Fig. 1 in Seitenansicht mit zugehörigen Abstandhaltern,
Fig. 7 in vergrösserter Darstellung einen Teil von zwei aufeinanderliegenden Isolierplatten mit Abstandhaltern.
Die Isolierstoffplatte hat einen rechteckigen Plattenkörper 1, der an seiner einen Längsseite 2 und einer anschliessenden Schmalseite 3 jeweils eine Feder 4 aufweist, die in halber Dicke des Plattenkörpers 1 liegt (Fig. 2). An der gegenüberliegenden Längsseite 5 und der gegenüberliegenden Schmalseite 6 ist jeweils eine Nut 7 vorgesehen, in die die Federn 4 benachbarter Isolierplatten eingesetzt werden können. Somit können über die Nut-Feder-Verbindung Isolierplatten aneinandergesetzt werden.
Die Isolierplatte besteht aus elastischem Kunststoffschaum, insbesondere aus elastischem Polystyrolschaum. Dieser elastische Kunststoffschaum wird dadurch hergestellt, dass nach dem Schäumen die zunächst starre Schaumplatte im warmen Zustand gewalkt wird. Dabei werden die Zellwände fein zersplittert, wodurch die Elastizität der Schaumplatte erhalten wird.
Da die Isolierplatte aus elastischem Kunststoffschaum besteht, ist sie trotz ihrer Formsteifigkeit und Formstabilität biegsam, so dass die Isolierplatte auch dort eingesetzt werden kann, wo das Mauerwerk nicht exakt gemauert worden ist. Die Feder 4 besteht, da sie einstückig mit dem Plattenkörper 1 ausgebildet ist, ebenfalls aus dem elastischen Kunststoffschaum. Dadurch ist die Gefahr wesentlich verringert, dass die Feder beim Zusammenfügen von Isolierplatten abgebrochen wird.
Wie Fig. 4 zeigt, werden die Isolierplatten in ein Zweischalenmauerwerk 8 eingesetzt, das aus einer Aussenwand 9 und einer Innenwand 10 besteht. Zwischen den beiden Wänden 9 und 10 befindet sich ein Aufnahmeraum 11, in den die Isolierplatten eingesetzt werden. Im dargestellten Ausführungsbeispiel sind zwei Isolierplatten 12,12' aufeinandergesetzt und mittels der Nuten 7 und der Federn 4 formschlüssig miteinander verbunden.
Die Isolierplatte ist mit wenigstens einem Abstandhalter 13 versehen, der im Plattenkörper 1 gehaltert ist. Im Ausführungsbeispiel sind längs der beiden Längsseiten 2 und 5 vier Abstandhalter 13 vorgesehen, die gleich ausgebildet sind. Ausserdem sind im mittleren Bereich des Plattenkörpers 1 weitere Abstandhalter 13 vorgesehen, so dass die Isolierplatte gleichmässig abgestützt werden kann. Die Abstandhalter 13 sind derart versetzt zueinander angeordnet, dass sie in unterschiedlichen, parallel zu den Längsseiten 2 und 5 verlaufenden Ebenen liegen (Fig. 1). Wenn die Isolierplatte parallel zu den Längsseiten 2 und 5 geschnitten werden sollte, dann würde der Schnitt nur durch einen der Abstandhalter 13 verlaufen. Dann ist gewährleistet, dass die zugeschnittene Isolierplatte zuverlässig in der Einbaulage auf Abstand zur Aussenwand 9 gehalten wird. Da die Abstandhalter 13 längs der Längsseiten 2, 5 der Isolierplatte angeordnet sind, wird diese in der Einbaulage (Fig. 4) zuverlässig im Mauerwerk 8 abgestützt. Die Abstandhalter 13 gewährleisten, dass zwischen der Aussenwand 9 und der Isolierplatte ein Zwischenraum 14 verbleibt (Fig. 4), durch den Luft vom unteren Ende des Mauerwerkes aus nach oben strömen kann. Am oberen Ende tritt die Luft dann über (nicht dargestellte) Auslassöffnungen wieder ins Freie. Auf diese Weise wird eine Luftzirkulation erreicht, durch welche durch die Aussenmauer 9 durchgedrungene Feuchtigkeit aufgenommen und abgeführt wird. Um eine gleichmässige Abstützung der Isolierplatte im Aufnahmeraum 11 zu gewährleisten, liegen die Abstandhalter 13 an beiden Längsseiten 2, 5 vorzugsweise jeweils auf gleicher Höhe (Fig. 1). Je nach Grösse, Formgebung und Einbauverhältnissen können die Abstandhalter 13 selbstverständlich auch in anderer Weise am Plattenkörper 1 vorgesehen werden.
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Die Abstandhalter 13 ragen lediglich über eine Seite 15 des Plattenkörpers 1 (Fig. 5), so dass die Isolierplatte in der Einbaulage mit ihrer gegenüberliegenden Seitenfläche 16 an der Innenseite 17 der Innenwand 10 abgestützt wird.
Der Abstandhalter 13 besteht aus formsteifem Material, so dass die Isolierplatte zuverlässig im Mauerwerk 8 abgestützt und auf Abstand zur Aussenwand 9 gehalten werden kann. Vorzugsweise bestehen die Abstandhalter aus formsteifem Kunststoff, so dass die Abstandhalter kostengünstig herstellbar sind und eine lange Lebensdauer haben. Der Abstandhalter besteht aus einem Isolierstoff, so dass im Bereich der Abstandhalter die Isolierung nicht unterbrochen ist.
Die Abstandhalter 13 können einstückig mit dem Plattenkörper 1 ausgebildet sein. Vorzugsweise sind die Abstandhalter jedoch Steckteile, die in Ausnehmungen 18 des Plattenkörpers 1 gesteckt werden (Fig. 2 und 6). Der Plattenkörper 1 lässt sich dadurch einfach herstellen. Die Ausnehmungen 18 können einfach im Plattenkörper 1 angebracht werden, und die Abstandhalter 13 lassen sich mühelos in die Ausnehmungen stecken.
Der Abstandhalter 13 hat im Ausführungsbeispiel kreisförmigen Querschnitt, kann aber jeden anderen geeigneten Querschnitt haben, beispielsweise eckigen Querschnitt. Der Abstandhalter 13 hat einen in der Einbaulage in die Ausnehmungen 18 ragenden Steckabschnitt 19 (Fig. 3), der grösseren Durchmesser als ein ausserhalb des Plattenkörpers 1 liegender Endabschnitt 20 aufweist. Am Übergang zwischen dem Steckabschnitt 19 zum Endabschnitt 20 ist ein Anschlagteil 21 vorgesehen. Der Steckabschnitt 19 ist an seiner ebenen Stirnseite 22 mit einer Anfasung 23 versehen, so dass sich der Abstandhalter 13 einfach in die zugehörige Ausnehmung 18 stecken lässt.
Für den Anschlagteil 21 ist in der Ausnehmung 18 eine Vertiefung 24 vorgesehen (Fig. 2), die an der Aussenseite 15 des Plattenkörpers 1 angeordnet ist. Die Abmessungen der Vertiefung 24 sind auf die Abmessungen des Anschlagteiles 21 abgestimmt, so dass dieser versenkt in der Vertiefung untergebracht werden kann (Fig. 7). Der Anschlagteil 21 verhindert, dass der Abstandhalter 13 durch die den Plattenkörper 1 durchsetzende Ausnehmung 18 rutschen kann. Die lichte Weite 25 der Ausnehmung 18 (Fig. 7) ist kleiner als der Durchmesser 26 des Anschlagteiles 21, so dass durch den Anschlagteil 21 die Lage des Abstandhalters 13 in bezug auf s den Plattenkörper 1 vorgegeben wird. Dadurch kann allein durch Einstecken des Abstandhalters 13 in die Ausnehmung 18 die genaue Einbaulage des Abstandhalters in bezug auf den Plattenkörper 1 eingestellt werden. Vorteilhaft ist der Anschlagteil 21 ein Ringbund des Abstandhalters 13, so dass io er über seinen gesamten Umfang am Plattenkörper 1 in der Einbaulage abgestützt werden kann.
Da die Ausnehmungen 18 den Plattenkörper 1 durchsetzen, können die Isolierplatten beispielsweise für den Transport oder für die Lagerung zusammen mit den einge-15 steckten Abstandhaltern 13 einfach gestapelt werden. Dies ist in Fig. 7 für zwei aufeinanderliegende Isolierplatten 12" und 12" ' dargestellt. Der Abstandhalter 13 liegt mit seiner Stirnseite 22 innerhalb der Dicke 27 des Plattenkörpers 1. Die Länge 28 des über die Aussenseite 15 des Plattenkörpers 1 20 ragenden Endabschnittes 20 entspricht dem Abstand 29 zwischen der Stirnseite 22 des Abstandhalters 13 und der benachbarten Aussenseite 16 des Plattenkörpers 1. Dadurch können die Isolierplatten 12" und 12" ' mit den Abstandhaltern 13 so aufeinandergesetzt werden, dass die Platten-25 körper 1 mit ihren Seitenflächen unmittelbar aufeinander-liegen. Dadurch können die Isolierplatten trotz eingesteckter Abstandhalter 13 raumsparend gestapelt werden. Es ist dadurch möglich, die Isolierplatten gleich mit den eingesteckten Abstandhaltern 13 zu liefern, so dass an der Einbau-30 stelle nicht erst die Abstandhalter in die Ausnehmungen 18 des Plattenkörpers 1 gesteckt werden müssen. Dadurch ist auch gewährleistet, dass jede Isolierplatte 1 mit der notwendigen Zahl von Abstandhaltern versehen ist, so dass der für die Luftzirkulation vorgesehene Zwischenraum 14 im 35 Mauerwerk 8 (Fig. 4) beim Einbau der Isolierplatten über die gesamte Länge und Höhe der Isolierung eingehalten wird.
Die Isolierplatten können kleines oder grosses Format haben. So können die Isolierplatten durchaus Abmessungen von mehr als 1 m Breite und einer Länge von 2 bis 5 m auf-40 weisen.
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3 Blatt Zeichnungen

Claims (16)

663243 PATENTANSPRÜCHE
1. Isolierplatte für Zweischalenmauerwerk, mit einem Plattenkörper, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest der Plattenkörper (1) aus elastischem Kunststoffschaum besteht.
2. Isolierplatte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Plattenkörper ( 1 ) aus elastischem Polystyrolschaum besteht.
3. Isolierplatte nach Anspruch 1 oder 2, bei der der Plattenkörper an seinen Rändern mit Nut-Feder-Verbindungsteilen versehen ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Feder-Verbindungsteile (4) aus elastischem Kunststoffschaum, vorzugsweise aus elastischem Polystyrolschaum, bestehen.
4. Isolierplatte nach einem der Ansprüche I bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Isolierplatte mindestens einen über wenigstens eine Seite (15) des Plattenkörpers (1) ragenden Abstandhalter (13) aufweist.
5. Isolierplatte nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstandhalter (13) aus formsteifem Material, vorzugsweise aus Kunststoff, besteht.
6. Isolierplatte nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Isolierplatte längs zweier einander gegenüberliegender Ränder (2,5) mit Abstand voneinander angeordnete Abstandhalter (13) aufweist.
7. Isolierplatten nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Abstandhalter (13) derart versetzt zueinander angeordnet sind, dass sie jeweils in unterschiedlichen, parallel zu den Rändern (2,5) des Plattenkörpers (1) verlaufenden Ebenen liegen.
8. Isolierplatte nach einem der Ansprüche 4 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Abstandhalter (13) in Ausneh-
, mungen ( 18) im Plattenkörper ( 1 ) sitzen.
9. Isolierplatte nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausnehmungen (18) den Plattenkörper ( 1 ) durchsetzen.
10. Isolierplatte nach einem der Ansprüche 4 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstandhalter (13) mit mindestens einem Anschlagteil (21) versehen ist.
11. Isolierplatte nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Anschlagteil (21) ein Ringbund des Abstandhalters (13) ist.
12. Isolierplatte nach einem der Ansprüche 8 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausnehmung (18) im Plattenkörper (1) an dessen einer Aussenseite (15) eine dem Anschlagteil (21) des Abstandhalters (13) angepasste Vertiefung (24) aufweist.
13. Isolierplatte nach einem der Ansprüche 10 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die lichte Weite (25) der Ausnehmung (18) kleiner ist als die Breite bzw. der Durchmesser (26) des Anschlagteiles (21 ) des Abstandhalters (13).
14. Isolierplatte nach einem der Ansprüche 4 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstandhalter (13) mit einer Stirnseite (22) innerhalb der Dicke (27) des Plattenkörpers (1) liegt.
15. Isolierplatte nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Länge (28) eines über den Plattenkörper (1) ragenden Abschnittes (20) des Abstandhalters (13) dem Abstand (29) zwischen der Stirnseite (22) des Abstandhalters (13) und der benachbarten Aussenseite (16) des Plattenkörpers (1) entspricht (Fig. 7).
16. Isolierplatte nach einem der Ansprüche 10 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass die im Plattenkörper ( 1 ) liegende Stirnseite (22) des Abstandhalters (13) mit einer Anfa-sung (23) versehen ist.
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