CH662980A5 - Stanzmaschine zur bildung einer reihenlochstanzung. - Google Patents
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Description
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Stanzmaschine zur Bildung einer Reihenlochstanzung, insbesondere für mechanische Bindesysteme gemäss dem Oberbegriff des unabhängigen Patentanspruchs 1.
Solche Stanzmaschinen sind bekannt, eine beispielsweise Ausführungsform ist in der CH-A 518 806 beschrieben. Bei dieser bekannten Maschine sind eine Anzahl Stanzen in einer Reihe angeordnet. Über diesen befindet sich ein in Stützen vertikalbeweglich geführter Druckbalken mit auf die Stanzen einwirkenden Setzstifte. Eine Drehwelle ist in den Stützen drehbar gelagert und ist mit einem Handhebel zur Ausführung einer Drehbewegung versehen. Ein Druckstangenantrieb in Form eines Zahnradsegmentes ist an der Drehwelle befestigt und greift mit den Zähnen in zahnstangenför-mige Ausnehmungen in Antriebsteile für den Druckbalken ein. Überdies sind noch zusätzliche Antriebselemente zum Öffnen der Kunststoffrücken-Bindeelemente vorhanden.
Bei derartigen handbetriebenen Stanzmaschinen ist die Bewegungsumsetzung und die genaue Zyklusorientierung der Bewegungen leicht zu lösen. Bei elektrisch betriebenen Stanzmaschinen müssen besondere Vorkehrungen getroffen werden, um eine rotierende Bewegung in eine genau geradlinige translatorische Bewegung umzuwandeln, die eine genügend grosse Kraftkomponente zur Stanzung der zu bindenden Seiten aufweist und bei der eine Sicherheit besteht, dass nach einer Auslösung einer Stanzung immer nur ein Arbeitszyklus ausgeführt wird.
Es ist deshalb eine Aufgabe der Erfindung, die Probleme zu lösen. Erfindungsgemäss wird dies durch die Merkmale im kennzeichnenden Teil des unabhängigen Patentanspruchs 1 erreicht. In den abhängigen Patentansprüchen sind besonders vorteilhafte Ausführungsformen gekennzeichnet.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nachfolgend anhand der Zeichnung erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine schematisierte Ansicht der Stanzmaschine von oben,
Fig. 2 eine Ansicht auf die Seitenpartie der Maschine von der Linie II—II in Fig. 1 aus betrachtet, mit dem Druckbalken in Ausgangsstellung,
Fig. 3 einen Ausschnitt aus Fig. 2 in einer späteren Phase des Arbeitszyklus, und
Fig. 4 eine Ansicht auf eine Vorrichtung für die Nullstellung von der Linie IV—IV in Fig. 1 aus betrachtet.
Fig. 1 und 2 zeigen sämtliche Teile für den Antrieb der unter dem Druckbalken 10 befindlichen Stanzen. Diese Stanzen sind nicht dargestellt, weil diese selbst und deren Führungen sowie auch die zugehörigen Ausnehmungen in einer Gesenkplatte zur Aufnahme der Enden der Stanzen in Stanzstellung jedem Fachmann bekannt sind und zudem an der vorliegenden Erfindung nicht partizipieren.
Wie Fig. 2 zeigt, sind die Ebenen des Druckbalkens 10 in Ausnehmungen 11,12 von Druckbalkenführungen 13,14 geführt. Diese Druckbalkenführungen 13,14 sind in ebenfalls bekannter Weise an Seitenwänden 2 eines nur andeutungsweise dargestellten Chassis 1 befestigt. Damit kann der Druckbalken 10 eine genau begrenzte geradlinige Bewegung ausführen.
Für den Antrieb des Druckbalkens 10 ist auf dem Chassis 1 ein Elektromotor 20 mit einer Riemenscheibe 21 angeflanscht. Die Motorwelle ist senkrecht angeordnet. Parallel zu dieser Motorwelle ist die Wurmwelle 22 eines Schneckenradgetriebes 23 mit einem Schneckenrad 24 angeordnet und am Ende der Wurmwelle 22 ist ein Schwungrad 26 und eine zweite Riemenscheibe 27 befestigt. Von der Riemenscheibe 21 am Motor 20 zur Riemenscheibe 27 am Schneckenradgetriebe 23 ist ein Antriebsriemen 28 gespannt.
Das Schneckenrad 24 ist auf einer Hohlwelle 30 mit Klauen 31 für eine Klauenkupplung befestigt. In der Hohlwelle 30 ist eine Kupplungswelle 50 rotierbar gehaltert. Eine Kupplungshülse 32 ist ausrückbar auf der Kupplungswelle 50 gelagert und ein Flachkeil 33 mit Nuten 34, 35 in Kupplungswelle 50 und Kupplungshülse 32 dient zur Übertragung
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der Bewegung bei eingekuppelter Klauenkupplung. Die Kupplungshülse 32 ihrerseits ist ebenfalls an ihrem einen Ende mit Klauen 36 versehen und etwa mittig ist eine unter einem Winkel zu den Mantellinien verlaufende Kupplungsnut 37 vorhanden. Ein mit dieser Kupplungsnut 37 zusammenwirkender Kupplungsbolzen 38 ist an einer Ankerplatte 39 eines Elektromagneten 40 befestigt und eine Feder 41 zieht den Kupplungsbolzen 38 bei nicht erregtem Elektromagnet 40 aus der Kupplungsnut 37 heraus.
Eine Kupplungsfeder 42 ist an einem Lagerbock 43, der ebenfalls am Chassis 1, bzw. an einer nicht dargestellten Seitenwand befestigt ist, abgestützt und presst bei aus der Kupplungsnut 37 herausgezogenem Kupplungsbolzen 38 die beiden Klauenteile 31,36 zusammen, wodurch die Antriebskraft vom Motor 20 auf die Kupplungswelle 50 übertragen wird.
Es ist bekannt, dass mit der Anordnung gemäss obiger Beschreibung mit einer Kupplungsnut 37 und einem Kupplungsbolzen 38 nie eine vollständige Trennung der Klauenteile 31, 36 erhalten werden kann, und dass deshalb die Spitzen dieser Teile immer aneinander anschlagen. Um eine sichere Trennimg zu erhalten, ist eine Nullstellungs-Vorrichtung 51 mit der Kupplungswelle 50 verbunden. Diese Vorrichtung ist in Draufsicht in Fig. 4 dargestellt. Demgemäss besteht diese Vorrichtung aus einer Kurvenschêibe 52, die starr mit der Kupplungswelle 50 verbunden ist. Ein Kurvenabtasterhebel 53 mit Abtasterrolle 54 ist mittels eines Exzenters 55 drehbar gelagert, wobei die exzentrische Auslenkung in Richtung der Bewegungsbahn der Abtasterrolle 54 liegt. Eine Feder 56 dient in üblicher Weise zum Anpressen der Abtasterrolle 54 an die Kurvenscheibe 52.
Mit dieser Nullstellungs-Vorrichtung 51 wird bewirkt, dass die Kupplungswelle 50 jeweils nach genau einer vollen Umdrehung noch einen Stoss in Drehrichtung erfahrt, so dass der Kupplungsbolzen 38 die Kupplungshülse 53 noch um einen kleinen Betrag in Fig. 1 nach links stösst, so dass ein genügender Abstand zwischen den Klauenteilen 31,36 entsteht.
Für die Erläuterung des translatorischen Antriebs des Druckbalkens 10 wird zusätzlich zur Fig. 1 noch auf Fig. 2 und 3 verwiesen. An der Kupplungswelle 50 ist eine Kurbelplatte 60 starr befestigt. Am freien Ende dieser Kurbelplatte 60 ist mittels eines Kurbelzapfens 61 eine Pleuelplatte 62 angelenkt und diese Pleuelplatte 62 trägt einen mit Schraube 63 und Mutter 64 einstellbar gehalterten Gelenkkopf 65. Mit einem Pleuelbolzen 66 ist ein zweiarmiger Schwinghebel 70 am Gelenkkopf 65 angelenkt.
Der zweiarmige Schwenkhebel 70 ist mit einem Vielnu-tenprofil mit der Hauptwelle 71 starr verbunden. Die Hauptwelle 71 ist in einem Lagerrohr 72 drehbar gelagert. Am freien Ende des zweiarmigen Schwenkhebels 70 ist ein Kettenglied 73 mittels eines Kettenbolzens 74 drehbar gehaltert. Das Kettenglied 73 verbindet das Ende des Druckbalkens 10 mit dem zweiarmigen Schwenkhebel 70.
Die Hauptwelle 71 überträgt die Drehbewegung, die ihr durch den zweiarmigen Schwenkhebel 70 erteilt wird, auf die andere Seite der Maschine. Dort ist ein einarmiger Schwenkhebel 75 in gleicher Weise wie der zweiarmige Schwenkhebel 70 mittels eines Vielnutenprofils starr mit der Hauptwelle 71 verbunden und führt daher dieselbe Bewegung aus wie das freie Ende des zweiarmigen Schwenkhebels 70.
An diesem einarmigen Schwenkhebel 75 ist in gleicher Weise wie beim zweiarmigen Schwenkhebel 70 ein Kettenglied 76 mittels eines Kettenbolzens 77 angelenkt und überträgt die Antriebskraft auf den Druckbalken 10.
Wie in Fig. 1 deutlich dargestellt ist, bestehen der zweiarmige Schwenkhebel 70, der einarmige Schwenkhebel 75 und die beiden Kettenglieder 73, 76 aus mehreren identischen gestanzten Platten. Damit kann erreicht werden, dass bei niedrigen Kosten eine bis zur geforderten Belastung praktisch starre Verbindung erhalten werden kann.
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2 Blatt Zeichnungen
Claims (6)
1. Stanzmaschine zur Bildung einer Reihenlochstanzung, insbesondere für mechanische Bindesysteme mit einer Mehrzahl von in einer Reihe angeordneten Stanzen, einem auf diese einwirkenden, in zwei seitlichen Führungen (13,14) vertikalbeweglich geführten Druckbalken (10) und mit einer rotierbar gelagerten Hauptwelle (71) zum gleichzeitigen Antrieb der beiden Enden des Druckbalkens (10), dadurch gekennzeichnet, dass an der Hauptwelle (71) einerseits ein zweiarmiger Schwinghebel (70) zur Übertragung einer Bewegung von einem Antriebsteil auf die Hauptwelle (71) und den Druckbalken (10) und anderseits ein einarmiger Schwinghebel (75) zur Übertragung der Bewegung von der Hauptwelle (71) auf den Druckbalken (10) vorhanden sind, dass zur Übertragung der Bewegung von den druckbalken-seitigen freien Enden der Schwinghebel (70, 75) auf den Druckbalken (10) je ein Kettenglied (73,76), sowohl am jeweiligen Schwinghebel (70,75) als auch am Druckbalken (10) drehbar befestigt ist, und dass im Antriebsteil (15) Mittel (31 —42, 51) vorhanden sind, um die Bewegung der Schwinghebel (70, 75) nach jeweils einem Arbeitszyklus der Stanzen stillzusetzen.
2. Maschine nach Patentanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass im Antriebsteil ein Motor (20) über einem Drehzahluntersetzer (23) und eine ausdrückbare Klauenkupplung (31,36) mit einem den zweiarmigen Schwinghebel (70) antreibenden Kurbelantrieb (60—66) gekoppelt ist.
3. Maschine nach Patentanspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass als Drehzahluntersetzer ein Schneckengetriebe (23) verwendet ist, bei dem die Welle (30) des Schneckenrades (24) als Hohlwelle ausgebildet ist und mit Klauen (31) der Klauenkupplung versehen ist, dass in der genannten Hohlwelle (30) eine Kupplungswelle (50) gelagert ist, die über einen Mitnehmerkeil (33) von einer ausrückbaren, mit Klauen (36) versehenen Kupplungshülse (32) antreibbar ist, dass ferner die genannte Kupplungswelle (50) starr mit einer zum Kurbelantrieb gehörenden Kurbelplatte (60) verbunden ist, und dass zwischen dem freien Ende der Kurbelplatte (60) und dem zweiarmigen Schwinghebel (70) eine Pleuelplatte (62) angeordnet ist, die mittels eines Gelenkkopfes (65) und eines Pleuelbolzens (66) am Schwinghebel (70) angelenkt ist.
4. Maschine nach Patentanspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Kupplungshülse (32) mit einer die Auslenkung bewirkenden Kupplungsnut (37) versehen ist, dass ferner ein zum Eingriff mit der Kupplungsnut (37) bringbarer Kupplungsbolzen (38) mit einem eine axiale Bewegung bewirkenden Antrieb (39,40) versehen ist, und dass eine die Kupplungshülse (32) zum Eingriff mit dem Kupplungsteil (33) an der Hohlwelle (30) bringende Kupplungsfeder (42) vorhanden ist.
5. Maschine nach Patentanspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass an der Kupplungswelle (50) eine Einstellkurvenscheibe (53) starr befestigt ist, und dass ein Kurvenabtasterhebel (52) an einem exzentrisch ausgebildeten Drehlager (55) drehbar gelagert ist.
6. Maschine nach einem der Patentansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Schwinghebel (70, 75) je aus mehreren identisch ausgestanzten Blechelementen zusammengesetzt sind.
Priority Applications (2)
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Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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CH834/84A CH662980A5 (de) | 1984-02-21 | 1984-02-21 | Stanzmaschine zur bildung einer reihenlochstanzung. |
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Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
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CH834/84A CH662980A5 (de) | 1984-02-21 | 1984-02-21 | Stanzmaschine zur bildung einer reihenlochstanzung. |
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- 1984-02-21 CH CH834/84A patent/CH662980A5/de not_active IP Right Cessation
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1985
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