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CH666495A5 - Wickelmaschine zum aufwickeln und/oder abwickeln bahnfoermig gefuehrten gutes. - Google Patents

Wickelmaschine zum aufwickeln und/oder abwickeln bahnfoermig gefuehrten gutes. Download PDF

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Publication number
CH666495A5
CH666495A5 CH4321/84A CH432184A CH666495A5 CH 666495 A5 CH666495 A5 CH 666495A5 CH 4321/84 A CH4321/84 A CH 4321/84A CH 432184 A CH432184 A CH 432184A CH 666495 A5 CH666495 A5 CH 666495A5
Authority
CH
Switzerland
Prior art keywords
winding machine
support
machine according
side frame
displacement
Prior art date
Application number
CH4321/84A
Other languages
English (en)
Inventor
Wilhelm Kofler
Original Assignee
Benninger Ag Maschf
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Filing date
Publication date
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Priority to CH4321/84A priority Critical patent/CH666495A5/de
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Description

BESCHREIBUNG
Die Erfindung betrifft eine Wickelmaschine zum Aufwik-keln und/oder Abwickeln bahnförmig geführten Gutes, z.B. eine Zettelmaschine oder eine Baummaschine, nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Derartige Wickelmaschinen sind, beispielsweise aus der DE-OS 32 13 203 als Zettelmaschinen bekannt. Auf Zettelmaschinen werden durch Aufwickeln von Fadenscharen auf einen Baum Zettelbäume hergestellt. Beim Aus- und Einspannen der Bäume ergeben sich Schwierigkeiten insofern, als dabei die Lage der Wickelmaschine und/oder des Baums in der Horizontalen verändert wird. Dabei gerät der Baum leicht aus der Fluchtlinie und muss beispielsweise nach dem Einspannen wieder erneut gemeinsam mit der Wickelmaschine bezüglich der aufzuwickelnden Fadenschar ausgerichtet werden. Wird der bewickelte Baum beim Ausspannen auf den Boden abgelassen, so steht von vornherein nicht genau fest, welche Bodenpunkte die Seitenscheiben des bewickelten Baums berühren werden, weil das Herausgleiten des Baums aus den Baumaufnahmevorrichtungen von Zufälligkeiten abhängt und die Wickelmaschine wegen ihrer Rollvorrichtungen an den Seitengestellen mehr zur einen oder anderen Seite hin ausweichen kann, als dies wünschenswert wäre.
Durch die DE-OS 15 35 168 ist eine Baumlager- und Antriebsvorrichtung für Wickelbäumung bekannt, bei der die einen Kettbaum tragenden, in Baumlagerbüchsen eingeschobenen Wellenstummel in einem Maschinengestell drehbar gelagert sind. Die beiden Wellenstummel sind ferner mit getrennten, miteinander kuppelbaren Vorrichtungen für eine Axialverschiebung verbunden. Zur Aufnahme des Kettbaumes dienen zwei Handräder, mit denen die Wellenstummel je nach Lage des Kettbaumes zugestellt werden, d.h. in Baumzapfen eingeführt bzw. nach Beendigung des Wickelvorganges aus den Baumzapfen herausgezogen werden. Die Aufnahme des Kettbaumes erfolgt dabei bezogen auf die Maschinenmitte unkontrolliert. Ausserdem ergibt sich durch diese bekannte Zustellvorrichtung stets eine relativ grosse Ausladung der Kettbaumlagerung und ihrer Mitnahme, wodurch stabile und gross dimensionierte Wellenstummel und ein doppelter Aufwand an Zustell- und Fixierelementen erforderlich sind.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die Wickelmaschine der eingangs genannten Art so auszubilden, dass der Baum sowohl beim Einspannen als auch beim Ausspannen in einer gewünschten Fluchtlinie oder horizontalen Lage verbleibt, ohne dass hierzu besondere, den Baum festhaltende Mittel erforderlich wären. Das Ein- und Ausspannen des Baums soll insofern erleichtert und beschleunigt werden.
Die Lösung dieser Aufgabe ist im kennzeichnenden Teil des Anspruchs 1 angegeben.
Mit den erfindungsgemässen Massnahmen werden beim Einspannen eines Baums die beiden Baumaufnahmevorrichtungen der Wickelmaschine von beiden Seiten her gleichmäs-sig dem Baum zugestellt. Beim Ausspannen des Baums werden die gleichen Baumaufnahmevorrichtungen von beiden Seiten her gleichzeitig vom Baum weggeführt. Die Lage des Baums in der Waagerechten bestimmt sich durch die Lage der durch die Verschiebevorrichtung und quer zur Verschiebevorrichtung gehenden raumfesten Ebene. Die Baummitte wird beim Ausspannen unabhängig von der Länge des Baums auf
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konstantem Abstand von der genannten Ebene gehalten.
Beim Einspannen eines Baums oder bei seiner Aufnahme vom Boden aus braucht nur die Baummitte auf den erwähnten konstanten Abstand zu der raumfesten Ebene gebracht zu werden, um zu erreichen, dass die Baummitte auch beim Einspannen ihre Lage beibehält. Unabhängig hiervon ist es nicht einmal erforderlich, die Baummitte beim Einspannen ganz genau auf den konstanten Abstand zur erwähnten raumfesten Ebene zu bringen, denn beim Einspannvorgang wird dieser konstante Abstand zwangsweise erreicht.
Demgemäss bietet die Erfindung gerade bei einer Zettelmaschine den grossen Vorteil, dass jeder Baum, ob lang oder kurz, mit seiner Baummitte stets auf die Mitte des Gatters ausgerichtet bleibt, das die Fadenschar liefert.
Die erwähnten Ausleger können unterschiedlich ausgebildet sein. Es können beispielsweise vier gleich lange Träger oder Stangen durch Scharniergelenke zu einem gelenkigen Parallelogramm verbunden werden, von dem ein Eckpunkt mit dem Hilfsseitengestell, der gegenüberliegende Eckpunkt mit dem Support verbunden ist. Die beiden andern Eckpunkte liegen dann in der quer zur Verschieberichtung gehenden raumfesten Ebene, falls die ersten beiden Eckpunkte des bewegbaren Parallelogramms parallel zur Verschieberichtung liegen. Paarweise bilden zwei Träger oder Stangen des Parallelogramms jeweils einen Ausleger. Das Verschieben geschieht durch Verändern des Parallelogramms, zum Beispiel mit Hilfe einer ein Links- und Rechtsgewinde aufweisenden Spindel.
Vorteilhaft ist es, wenn die Verschiebelinien der Ausleger in der Drehachse der Wickelmaschine oder parallel zur Drehachse der Wickelmaschine liegen und im letzten Fall durch einen Spannungsschwerpunkt gehen, der aus den Reibungs-reaktionskräften des Supports und der Baumeinspannkraft resultiert.
Ist der Support besonders reibungsarm verschiebbar, genügt es beispielsweise, die Verschiebelinien der Ausleger in der Drehachse der Wickelmaschine anzuordnen. Dies hat auch konstruktive Vorteile.
Bei einer Ausbildung der Erfindung nach Anspruch 4 bestimmt der raumfeste Bodenpunkt gleichzeitig jeweils die Lage der Baummitte. Da bei einer Zettelmaschine die Baummitte beispielsweise auf die Gattermitte ausgerichtet ist, können die raumfesten Bodenpunkte von vornherein ebenfalls auf das Gatter ausgerichtet sein.
Weiter oben wurde dargelegt, dass Träger oder Stangen als Ausleger unter bestimmten Voraussetzungen zu gebrauchen sind. Bei der Ausbildung nach Anspruch 5 sind die Ausleger als Spindeln mit jeweils einem linksgängigen und einem rechtsgängigen Gewinde gleicher Steigung ausgebildet.
Bei der Ausbildung nach Anspruch 6 ist es die Drehvorrichtung, die gegen einen raumfesten Bodenpunkt bzw. gegen die weiter oben erwähnte raumfeste Ebene fixiert bleibt.
Die Ausbildung nach Anspruch 7 gewährleistet das leichte Handhaben und zugleich das sichere Einspannen des Baums.
Bei einer weiteren Ausbildung der Erfindung nach Anspruch 8 wird die Verschiebevorrichtung besonders kompakt, und die Ausleger können besonders weit ausladend sein, weil sie teleskopartig angeordnet sind. Hierbei besteht die Drehvorrichtung vorteilhaft aus einem mit der Hohlspindel drehfest verbundenen Schneckenrad, in das eine von Links- auf Rechtslauf umsteuerbare, von Hand oder motorisch antreibbare Schnecke eingreift.
Vorteilhaft ist die Ausbildung gemäss Anspruch 10. Das Ausrichten der Drehvorrichtung bzw. ihres Gehäuses auf den raumfesten Bodenpunkt geschieht hier über die vorteilhafterweise angeordnete Drehmomentstütze des Schneckengetriebes.
Nach einer weiteren Ausbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass zwei oder mehr Bodenpunkte zum Ankoppeln der Verschiebevorrichtung an vorbestimmten Plätzen vorgesehen sind.
Dies hat zwei ausschlaggebende Vorteile. Einmal können mehrere Laufebenen beziehungsweise Laufbahnen des bahnförmig geführten Gutes statt nur einer vorab fixiert werden, zum anderen kann ein zu weites Ausladen der Wickelmaschine zur einen oder anderen Seite hin vermieden werden, wenn nach dem Austausch der Verschiebevorrichtung gegen eine solche mit längeren oder kürzeren Auslegern zugleich auch ein anderer Bodenpunkt zum Ankoppeln der Verschiebevorrichtung gewählt wird.
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt. Die Erfindung soll anhand dieser Ausführungsbeispiele näher erläutert und beschrieben werden.
Fig. 1 zeigt die Frontansicht einer erfindungsgemässen, als Zettelmaschine ausgebildeten Wickelmaschine.
Fig. 2 zeigt einen Schnitt durch die Verschiebevorrichtung der Wickelmaschine nach Fig. 1.
Fig. 3 zeigt die Wickelmaschine nach Fig. 1 vor dem Einspannen eines zapfenlosen Baums.
Fig. 4 zeigt die Wickelmaschine nach Fig. 1 nach dem Einspannen eines zapfenlosen Baums.
Fig. 5 zeigt die in Fig. 1 dargestellte Wickelmaschine, hier mit einer anderen Verschiebevorrichtung versehen.
Die in den Fig. 1,3 und 4 dargestellte, insgesamt mit 1 bezeichnete Wickelmaschine ist als Zettelmaschine ausgebildet. Sie besitzt ein Antriebsseitengestell 1' und ein Hilfsseitengestell 2, die über Traversen 3, 3' miteinander verbunden sind. Die Seitengestelle tragen eine die hier nicht dargestellte, später aufzuwickelnde Fadenschar umlenkende und deren Laufgeschwindigkeit messende Umlenk-Messwalze 5 und einen Zettelkamm 6, der die Fäden der Fadenschar führt.
Das Antriebsseitengestell 1' besitzt eine angetriebene Baumaufnahmevorrichtung, die insgesamt mit 7 bezeichnet ist. Die Baumaufnahmevorrichtung 7 besitzt eine Antriebsscheibe 9, die mit einer Bremsscheibe 10 verbunden ist. Über nicht dargestellte Antriebsmittel wird die Antriebsscheibe 9 durch einen Riemen 8 angetrieben.
Ein Support 4 ist auf den Traversen 3 und 3' aufgelagert und längs dieser Traversen verschiebbar. Der Support 4 trägt eine zweite rotierbare Baumaufnahmevorrichtung 11.
Gemäss Fig. 1 ist die Wickelmaschine 1 wahlweise zur Aufnahme zapfenloser Bäume 26 beziehungsweise mit Zapfen 27a versehener Bäume 27 umrüstbar. (Die Bäume sind strichpunktiert angedeutet.)
Zur Aufnahme des zapfenlosen Baums 26 kann die Baum-aufnahmeVorrichtung 7 mit einem Konus 28 versehen werden, der zu einem Gegenkonus 26a des zapfenlosen Baums 26 passt. Zur Aufnahme des Zapfenbaums 27 kann hier beispielsweise die Baumaufnahmevorrichtung 11 (wie auch die Baumaufnahmevorrichtung 7) wahlweise mit einer Zapfenbaumlagerung 11' versehen werden, die den Zapfen 27a des Zapfenbaums 27 aufnehmen kann und durch Rastbolzen oder dergleichen mit der Baumscheibe verbindbar ist.
Antriebsseitengestell 1' und Hilfsseitengestell 2 sind mit Verschieberollen 29 ausgerüstet.
Zwischen dem Hilfsseitengestell 2 und dem Support 4 ist eine Verschiebevorrichtung 12 angeordnet. Durch einen ersten Ausleger 13 ist die Verschiebevorrichtung 12 mit dem Hilfsseitengestell 2, durch einen zweiten Ausleger 14 mit dem Support 4 verbunden. Das Hilfsseitengestell und damit das Antriebsseitengestell 1 einerseits und der Support 4 anderseits sind durch die Verschiebevorrichtung 12 über den jeweiligen zugeordneten Ausleger 13 bzw. 14 in entgegengesetzte Verschieberichtungen, gekennzeichnet durch einen Doppelpfeil 31, zwangsgesteuert um jeweils gleiche Strecken relativ zu
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einer durch die Verschiebevorrichtung 12 und quer zur Verschieberichtung 31 gehenden raumfesten Ebene 32 bewegbar.
Die Linien, längs denen die Ausleger 13, 14 verschiebbar sind, decken sich mit der Drehachse 30 der Wickelmaschine
1. Die Verschiebevorrichtung 12 ist auf einen raumfesten Bodenpunkt ausrichtbar, der hier durch eine in den Boden eingelassene Hülse 21 dargestellt ist. Durch eine Stütze 15 ist die Verschiebevorrichtung 12 mit dem raumfesten Bodenpunkt 21 verbindbar.
Die näheren Einzelheiten der Verschiebevorrichtung 12 zeigt Fig. 2.
Fig. 2 lässt erkennen, dass der eine Ausleger 13 als Hohlspindel mit Aussengewinde ausgebildet ist, das in ein Muttergewinde 16a des Hilfsseitengestells 2 eingreift. Dieses Muttergewinde 16a befindet sich in einer Büchse 16, die durch Schrauben an den Wandungen des Hilfsseitengestells 2 befestigt ist. Am rechten Ende trägt der Ausleger beziehungsweise die Hohlspindel 13 eine Drehvorrichtung in Gestalt eines mit der Hohlspindel 13 drehfest verbundenen Schneckenrades 17.
Der andere Ausleger 14 ist als stillstehende Vollspindel ausgebildet und mittels Kontermuttern 13a drehfest mit einer Wandung des Supports 4 verbunden. Die stillstehende Vollspindel beziehungsweise der Ausleger 14 greift in ein Untergewinde 14a ein, das sich im Innern der Hohlspindel 13 befindet. Beide Spindeln haben zwar unterschiedlichen Aus-sendurchmesser, ihre Gewinde haben aber gleiche Steigung. Der Ausleger 13 ist mit einem Linksgewinde, der Ausleger 14 mit einem Rechtsgewinde versehen.
Fig. 2 lässt erkennen, dass die Hohlspindel 13 das Gehäuse 19 der Verschiebevorrichtung 12 trägt. Hierzu dienen Wälzlager 34 und 35, die das Gehäuse 19 gegen die Hohlspindel 13 beziehungsweise gegen das Schneckenrad 17 abstützen. Durch einen Keil 17a ist das Schneckenrad 17 fest mit der Hohlwelle 13 verbunden. In dem Gehäuse 19 ist eine Schnecke 18 gelagert, die in das Schneckenrad 17 eingreift. Die Schnecke 18 ist durch hier nicht dargestellte motorische Mittel auf Links- und Rechtslauf umsteuerbar. Alternativ hierzu kann die Schnecke 18 auch von Hand gedreht werden, wozu eine aufsteckbare, hier aber nicht dargestellte Kurbel dient. Die Kombination aus Schnecke 18 und Schneckenrad 17, die in dem Gehäuse 19 gelagert ist, wird über die Stütze 15, die hier zugleich als Drehmomentstütze des Gehäuses 19 dient, an den raumfesten Bodenpunkt 21 gekoppelt.
Fig. 2 lässt erkennen, dass die Stütze 15 oben ein Auge 20 trägt, in das ein am Gehäuse 19 befestigter Bolzen 19a eintaucht. Das Auge 20 hält über den Bolzen 19a das Gehäuse 19 fest, so dass die Stütze 15 als Drehmomentstütze der Verschiebevorrichtung 12 wirksam ist. Fig. 2 lässt auch erkennen, dass die Baumaufnahmevorrichtung 11 mit Hilfe zweier Wälzlager 36 und 37 am Support 4 gelagert ist. Die Wälzlager 36 und 37 sind in ein mit dem Support 4 verbundenes Trag-rohr 38 eingebettet. Das Tragrohr 38 ist durch Schrauben mit Wandungen des Supports 4 verbunden. Ein durch Schrauben mit dem Tragrohr 38 verbundener Deckel 39 stützt sich gegen den Aussenring des vorderen Wälzlagers 36 ab. Die beiden Wälzlager tragen eine Hohlwelle 40, an der eine Bremsscheibe 41 festgeschraubt ist. An die Bremsscheibe wiederum kann wahlweise die in Fig. 1 dargestellte Zapfenbaumlagerung 11' oder der in Fig. 2 dargestellte Konus 28 befestigt werden. Der Konus 28 passt zum Gegenkonus 26a des zapfenlosen Baums 26.
Fig. 3 zeigt den zapfenlosen Baum 26 vor dem Einspannen in die als Zettelmaschine ausgebildete Wickelmaschine 1. Die Seitenscheiben des Baums 26 liegen auf dem Boden auf. Die Baummitte liegt in einer Ebene 23, die durch die Mitte desjenigen Gatters geht, das die aufzuwickelnde Fadenschar liefern soll. Die Ebene 23 hält von der dazu parallelen Ebene 32, die durch die Verschiebevorrichtung 12 geht, einen festgelegten Abstand a ein. Die Stütze 15 ist in die Hülse 21 gesteckt und mit der Verschiebevorrichtung 12 verbunden. Dadurch ist die ganze Wickelmaschine 1 ebenfalls auf die Ebene 23 ausgerichtet, so dass die Abstände 25 des zapfenlo-sen Baums 26 von den Konen 28 zumindest angenähert gleich sind. Die Drehachse 30 der Wickelmaschine 1 liegt einige Millimeter höher als die Längsachse des Baums 26.
Zum Einspannen des Baums 26 wird jetzt die in Fig. 2 dargestellte Schnecke 18 gedreht, so dass sich die Hohlspindel 13 an der Spindel 14 entlangschraubt, die Hohlspindel 13 sich zugleich aus dem Muttergewinde 16a des Hilfsseitengestells 2 herausdreht, so dass sich die Abstände zwischen der Ebene 32 und dem Support 4 und zwischen der Ebene 32 und dem Hilfsseitengestell 2 um jeweils gleiche Beträge vergrös-sern. Aus der in Fig. 3 dargestellten Lage heraus wandert dabei die ganze Wickelmaschine 1, indem ihre Rollvorrichtungen beziehungsweise Verschieberollen 29 auf dem Boden oder in Führungsschienen entlangrollen, nach links, während der Support 4, von der Ebene 32 aus betrachtet, um den gleichen Betrag nach rechts wandert.
Während des Einspannvorgangs wandern die Gegenkonen 26a des zapfenlosen Baums 26 einige Millimeter auf den Konen 28 hoch, bis schliesslich der Baum 26 fest eingespannt ist. Diesen Zustand zeigt Fig. 4.
Ohne besondere Richtarbeiten und ohne dass eine Nachkontrolle durchgeführt werden müsste, ist jetzt der Baum 26 so eingespannt, dass seine Mitte, wie gewünscht, in der Ebene 23 liegt, und zwar selbst dann, wenn er zuvor, noch auf dem Boden stehend, nicht so ganz genau ausgerichtet war.
Die in Fig. 5 dargestellte Wickelmaschine la ist im wesentlichen so ausgebildet wie die in den Fig. 1,3 und 4 dargestellte Wickelmaschine 1. Lediglich die Verschiebevorrichtung 12' ist hier anders ausgebildet. Die beiden Ausleger 13' und 14' sind als Spindeln ausgebildet. Beide Spindeln besitzen Gewinde gleicher Steigung. Der Ausleger 13' hat ein linksgängiges, der andere Ausleger 14' ein rechtsgängiges Gewinde. Beide Ausleger beziehungsweise Spindeln sind drehfest miteinander verbunden, und zwar durch ein Handrad 42. Das Handrad 42 greift in die Gabel 43 einer Stütze 20' ein, die in die Hülse 21 gesteckt ist. Die Hülse 21 dient auch hier als raumfester Bodenpunkt. Der Ausleger beziehungsweise die Spindel 13' greift in ein Muttergewinde 44 des Hilfsseitengestells 2 ein. Der andere Ausleger beziehungsweise die andere Spindel 14' greift in ein Muttergewinde 45 des Supports 4 ein. Das Handrad 42 dient hier als Drehvorrichtung für die drehfest miteinander verbundenen Ausleger beziehungsweise Spindeln 13', 14'.
Die in Fig. 5 dargestellte Verschiebevorrichtung 12' hat den Vorteil, dass sie ganz leicht gegen eine Verschiebevorrichtung mit kürzeren oder längeren Auslegern ausgewechselt werden kann. Hierzu brauchen nur die beiden Spindeln aus ihren Muttergewinden herausgedreht zu werden, worauf man nach entsprechendem Verschieben des Supports 4 von Hand eine Verschiebevorrichtung mit längeren oder kürzeren Spindeln einsetzen kann.
In Fig. 5 ist ausserdem angedeutet, dass noch ein zweiter Bodenpunkt in Gestalt einer zweiten Hülse 21a festgelegt und zum Ankoppeln der Verschiebevorrichtung 12' vorbereitet ist. Durch den ersten Bodenpunkt 21 ist für die Lage der Verschiebevorrichtung 12' eine erste Ebene 32 mit dem Abstand a zur Gatterebene 23, durch den zweiten raumfesten Bodenpunkt 21a eine zweite Ebene 32a mit dem Abstand b zur Gatterebene 23 festgelegt.
Wird die gleiche Wickelmaschine la mit ihrer Verschiebevorrichtung 12' auf den Bodenpunkt 21a fixiert, so wird sie dabei automatisch auf eine zweite Gatterebene 23a fixiert, die den gleichen Abstand a von der Ebene 32a einhält. Die Wik-kelmaschine la ist gemäss Fig. 5 somit auf zwei Gatterebenen
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Bei dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 5 könnte statt des Handrades 42 beispielsweise ein Schneckenrad vorhanden sein, das in eine auf Links- oder Rechtslauf umsteuerbare,
von Hand oder motorisch antreibbare Schnecke eingreift. Ein solches Schneckengetriebe hätte dann eine grosse Ähnlichkeit mit dem in Fig. 2 dargestellten Schneckengetriebe.
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3 Blatt Zeichnungen

Claims (11)

  1. 666 495
    PATENTANSPRÜCHE
    1. WiÉêtaêkiflê m ÀiiMM» und/âdâf iMÈk bahnförmig geführten Gutes, versehen mit einem eine angetriebene Baumaufnahmevorrichtung (7) tragenden Antriebsseitengestell (1'), einem Hilfsseitengestell (2) und einem zwischen den Seitengestellen angeordneten, eine zweite Baum-aufnahmevorrichtung (11) tragenden, längsverschiebbaren Support (4), sowie mit eine Maschinenfahrt quer zur Wickelrichtung ermöglichenden Rollvorrichtungen (29) an den Seitengestellen und mit einer zwischen dem Hilfsseitengestell und dem Support angeordneten Verschiebevorrichtung (12 bzw. 12'), dadurch gekennzeichnet, dass die Verschiebevorrichtung (12, 12') durch mindestens einen ersten Ausleger (13, 13') mit dem Hilfsseitengestell (2) und durch mindestens einen zweiten Ausleger (14,14') mit dem Support (4) verbunden ist, wobei das Hilfsseitengestell (2) und der Support (4) durch die Verschiebevorrichtung (12, 12') über die ihnen zugeordneten Ausleger (13 oder 13' bzw. 14 oder 14') in entgegengesetzte Verschieberichtungen (31) zwangsgesteuert um jeweils gleiche Strecken relativ zu einer durch die Verschiebevorrichtung (12,12') und quer zur Verschieberichtung (31) gehenden raumfesten Ebene (32,32a) bewegbar sind.
  2. 2. Wickelmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Verschiebelinien der Ausleger (13,14; 13', 14') in der Drehachse (30) der Wickelmaschine (1, la) liegen.
  3. 3. Wickelmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Verschiebelinien der Ausleger parallel zur Drehachse (30) der Wickelmaschine (1 ; la) verlaufen.
  4. 4. Wickelmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Verschiebevorrichtung (12, 12') durch eine Stütze (15; 20) mit einem raumfesten Bodenpunkt (21,21a) verbunden ist.
  5. 5. Wickelmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausleger (13, 14; 13', 14') als Spindeln mit jeweils einem linksgängigen und einem rechtsgängigen Gewinde gleicher Steigung ausgebildet sind.
  6. 6. Wickelmaschine nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausleger (13', 14') drehfest miteinander verbunden sind und der eine Ausleger (13') in ein Muttergewinde (44) des Hilfsseitengestells (2) und der andere Ausleger (14') in ein Muttergewinde (45) des Supports (4) eingreift, und dass die Verschiebevorrichtung (12') eine Drehvorrichtung (42) für die Ausleger besitzt.
  7. 7. Wickelmaschine nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Drehvorrichtung (42) aus einem mit den Auslegern (13', 14') drehfest verbundenen Schneckenrad besteht, in das eine von Links- auf Rechtslauf umsteuerbare, von Hand oder motorisch antreibbare Schnecke eingreift.
  8. 8. Wickelmaschine nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der eine Ausleger (13) als Hohlspindel mit Aussengewinde ausgebildet ist, das in ein Muttergewinde (16a) des Hilfsseitengestells (2) oder des Supports (4) eingreift, während der andere Ausleger (14) als stillstehende Vollspindel ausgebildet ist, drehfest mit dem Support (4) bzw. mit dem Hilfsseitengestell (2) verbunden ist und in ein Muttergewinde (14a) im Innern der Hohlspindel (13) eingreift, und dass an der Hohlspindel (13) eine Drehvorrichtung (17,18) angreift.
  9. 9. Wickelmaschine nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Drehvorrichtung aus einem mit der Hohlspindel (13) drehfest verbundenen Schneckenrad (17) besteht, in das eine von Links- auf Rechtslauf umsteuerbare, von Hand oder motorisch antreibbare Schnecke (18) eingreift.
  10. 10. Wickelmaschine nach einem der Ansprüche 7, 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Drehvorrichtung (17, 18) in einem Gehäuse (19) gelagert ist, das über eine Drehmomentstütze (15) an einen raumfesten Bodenpunkt (21) gekoppelt ist.
  11. 11. Wickelmaschine nach einem der Ansprüche 4 bis 10,
    dadufûli |É0!i!i2ôiûlinet, dass awei oder molli' lodenpunlte
    (21,21a) zum Ankoppeln der Verschiebevorrichtung (12') an vorbestimmten Plätzen vorgesehen sind.
CH4321/84A 1984-09-11 1984-09-11 Wickelmaschine zum aufwickeln und/oder abwickeln bahnfoermig gefuehrten gutes. CH666495A5 (de)

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US06/774,004 US4697756A (en) 1984-09-11 1985-09-09 Winding machine for winding and/or unwinding web-like guided materials

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CH4321/84A CH666495A5 (de) 1984-09-11 1984-09-11 Wickelmaschine zum aufwickeln und/oder abwickeln bahnfoermig gefuehrten gutes.

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