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CH652795A5 - Fuehrung fuer schiebetueren von moebeln, insbesondere schraenken. - Google Patents

Fuehrung fuer schiebetueren von moebeln, insbesondere schraenken. Download PDF

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CH652795A5
CH652795A5 CH211/81A CH21181A CH652795A5 CH 652795 A5 CH652795 A5 CH 652795A5 CH 211/81 A CH211/81 A CH 211/81A CH 21181 A CH21181 A CH 21181A CH 652795 A5 CH652795 A5 CH 652795A5
Authority
CH
Switzerland
Prior art keywords
sliding door
door leaf
guide
telescopic rail
furniture
Prior art date
Application number
CH211/81A
Other languages
English (en)
Inventor
Hans Stoisser
Original Assignee
Hans Stoisser
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Publication date
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Description

Die Erfindung bezieht sich auf eine Führung für Schiebetüren 55 von Möbeln, insbesondere Schränken, mit einer Seitenführung für das Schiebetürblatt, der ein Auszug zugeordnet ist, so dass das Schiebetürblatt bei Überführung von der Schliessstellung in die Offenstellung zusätzlich zur seitlichen Bewegung längs der Seitenführung auch eine horizontale Bewegungskomponente 50 normal dazu vollführt, und in der Offenstellung der einen Schiebetüre benachbarte Schiebetürblätter parallel zueinander und mit gleicher Sichtflächenrichtung hintereinander stehen.
Derartige Führungen für Schiebetüren von Möbeln, insbesondere Schränken, sind bekannt (AT-PS 339532 und 352936). Bei 65 diesen bekannten Konstruktionen ist die Seitenführung an einem Auszug angeordnet, der normal zur Längsrichtung der Seitenführung verschiebbar ist, wobei in der äusseren Endstellung des
Auszuges eine von ihm getragene Nut der Seitenführung mit einer weiteren, im Bereiche der benachbarten Schiebetüre angeordneten Nut der Seitenführung fluchtet. Entlang dieser Seitenführungen wird die Schiebetüre mit an ihr befestigten Rollen verschoben. Derartige Konstruktionen haben sich grundsätzlich bewährt, haben jedoch gewisse Voraussetzungen, die ihre Anwendung nicht immer und überall problemlos möglich machen. So setzen die bekannten Konstruktionen eine verhältnismässig genaue Arbeit voraus, da es bei nicht sorgfältiger Bearbeitung bzw. Justierung der Seitenführungen zum Klemmen der Schiebetüre kommt. Weiters ist die bekannte Konstruktion nur dort anwendbar, wo die benachbarten Seitenführungen miteinander fluchtend angebracht werden können, was z. B. bei Einbauschränken mit gegeneinander in Richtung der Schranktiefe versetzten Schrankabteilen nicht der Fall ist.
Die Erfindung setzt sich zur Aufgabe, eine Führung der eingangs geschilderten Art so zu gestalten, dass die Konstruktion unabhängiger wird von einer genauen Tischlerarbeit und vor allem auch dort anwendbar ist, wo benachbarte Möbelabteile keine fluchtende Vorderfront haben.
Die Erfindung löst diese Aufgabe dadurch, dass als Seitenführung für das Schiebetürblatt eine zu einem Bogen gebogene Teleskopschiene vorgesehen ist, deren konkave Seite dem Innenraum des jeweiligen Möbelabteiles zugewendet ist und die an ihrem einen Ende um eine vertikale Achse gelenkig mit dem Möbel verbunden ist, wogegen ihr anderes, freies Ende um diese Achse durch den Auszug begrenzt verschwenkbar ist. Während also bei der eingangs geschilderten bekannten Konstruktion die Überführung von der Schliessstellung der Schiebetüre in ihre Offenstellung dadurch erfolgt, dass zunächst der Auszug in Tiefenrichtung des Möbels herausgezogen und sodann die Schiebetüre normal dazu seitlich bewegt wird, ist beim Erfindungsgegenstand die Bewegung eine andere: Zunächst wird die zusammengeschobene Teleskopschiene samt dem von ihr getragenen Türblatt um die Anlenkachse so verschwenkt, dass der der Anlenkachse abgewandte Vertikalrand des Türblattes aus dem Möbelabteil herausragt. Sodann wird unter Ausziehung der Teleskopschiene das Schiebetürblatt entlang der gebogenen Bahn der Teleskopschiene bewegt, wobei die Krümmung der Teleskopschiene zur Folge hat, dass das nach Durchführung der erwähnten Verschwenkung schräg stehende Schiebetürblatt annähernd oder genau parallel zur Möbelvorderfront vor das benachbarte Abteil zu stehen kommt. Die Schwenkbewegung der Teleskopschiene um ihre Anlenksachse wird hiebei durch den Auszug begrenzt, der zugleich eine Abstützung der Teleskopschiene in vertikaler Richtung bildet, da das gesamte Gewicht der Schiebetüre in geöffnetem Zustand von diesem Auszug getragen wird. Hierzu ist es erfindungsgemäss besonders günstig, als Auszug ein Dreipunktklappscharnier zu verwenden, von dessen äusseren Schenkeln einer am Möbel und der andere an der Teleskopschiene befestigt ist.
Die Erfindung ist auch dort anwendbar, wo die Vorderfront des Möbels Vorsprünge oder Rücksprünge hat. Bei Vorsprüngen braucht das Ausschwenkmass bzw. die Krümmung der Teleskopschiene nur entsprechend dem Mass des Vorsprunges angepasst zu werden. Die Erfindung ist auch für Serienmöbel sehr geeignet, da keinerlei Sonderkonstruktionen für den Einbau nötig sind.
Teleskopschienen mit Krümmung können vorgefertigt werden, so dass sich die Tischlerarbeit an Ort und Stelle auf ein Mindestmass reduziert. Damit wird man wesentlich unabhängiger von einer genauen Tischlerarbeit an Ort und Stelle, so dass die Gefahr von Funktionsstörungen wesentlich verringert ist. Ausserdem ist eine Teleskopschiene infolge des gegenseitigen Schutzes, den sich die Teleskopschienenteile bieten, relativ unabhängig gegen Verschmutzung und Beschädigung.
Vorteilhaft ist auch, dass die erfindungsgemässe Konstruktion mit jedweden Schlössern und Beschlägen für das Türblatt verträglich ist, so z. B. auch mit Schubstangenbeschlägen, die bei der
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eingangs erwähnten bekannten Konstruktion nicht anwendbar sind.
Die Teleskopschiene ist im Rahmen der Erfindung vorzugsweise zu einem Kreisbogen gebogen, um eine universelle Verwendbarkeit zu erhalten. 5
Gemäss einer Weiterbildung der Erfindung ist parallel zur Lage der Teleskopschiene in der Offenstellung der Schiebetüre im oder am Möbelboden eine entsprechend der Krümmung der Teleskopschiene gekrümmte Führungsnut oder Führungsschiene zur Führung eines den Unterrand der Schiebetüre führenden 10 Halters vorgesehen. Dadurch werden Pendelbewegungen des Schiebetürblattes vermieden und das Schiebetürblatt stets lotrecht gehalten. Zweckmässig ist hierbei der Halter mit einer Rolle in der Führungsnut bzw. Führungsschiene geführt, um die Reibung zu vermindern. 15
Es ist zweckmässig, den Auszug als Dreipunktklappscharnier auszubilden, dessen Schenkel am Möbel bzw. an der Teleskopschiene befestigt sind. Dadurch ergibt sich die gewünschte Führung für das mittels des Auszuges um die Achse verschwenkbare Ende der Teleskopschiene mit besonders einfachen und betriebs- 20 sicheren Mitteln.
Zweckmässig hat im Rahmen der Erfindung die Teleskopschiene mehr als ein Auszugstück, wobei sich die einzelnen Auszugstücke stufenförmig übergreifen und das Schiebetürblatt am letzten Auszugstück befestigt ist. Dadurch können sehr grosse Auszugwege der Teleskopschiene problemlos bewältigt werden. Eine besonders einfache und stabile Konstruktion ergibt sich dann, wenn zumindest der die Auszugstücke umgreifende Bauteil derTeleskopschieneU-Querschnitt hat, dessen offene Seite dem Schiebetürblatt zugewendet ist. Ein solcher U-Quer- 30 schnitt ist sehr stabil und schwer zu verformen.
Wenn es gewünscht ist, die Teleskopschiene in der Offenstellung der Schiebetüre abzudecken, kann im Rahmen der Erfindung das Schiebetürblatt in Abstand von der Teleskopschiene befestigt sein, wobei in diesen Abstand eine die Teleskopschiene 35 abdeckende, an ihr befestigte Blende hineinragt. Für diese Abstandhalterung kann mit Vorteil ein abgekröpftes Winkelstück verwendet werden.
In der Zeichnung ist der Erfindungsgegenstand anhand eines Ausführungsbeispieles schematisch dargestellt. Fig. 1,2 und 3 40 zeigen im Horizontalschnitt durch einen Schrank das Erfindungsprinzip in drei verschiedenen Betriebsstellungen der Schiebetüre. Fig. 4 zeigt in grösserem Massstab einen Horizontalschnitt durch den Schrank in Offenstellung der Schiebetüre. Fig. 5 zeigt einen Vertikalschnitt durch die zur Halterung des Türblattes dienende Teleskopschiene, bei abgenommenem Türblatt, in der zusammengeschobenen Stellung der Teleskopschiene. Fig. 6 ist ein Schnitt ähnlich Fig. 5, jedoch in der ausgezogenen Stellung der Teleskopschiene. Fig. 7 ist ein Schnitt entlang der Linie
VII-VII der Fig. 5, und Fig. 8 ist ein Schnitt nach der Linie
VIII-VIII der Fig. 4.
Der in den Fig. 1 bis 3 dargestellte Schrank 1 hat zwei Abteile
2,3, die durch zwei Seitenhäupter 4,5 und ein Mittelhaupt 6 seitlich begrenzt sind. Die beiden Abteile 2,3 sind durch je eine Schiebetüre verschliessbar, deren Schiebetürblätter 7 bzw. 8 in Fig. 1 in der Stellung dargestellt sind, in der die beiden Abteile 2, 3 verschlossen sind. Fig. 2 zeigt hingegen eine Lage des Schiebetürblattes 8, in der dieses Schiebetürblatt um eine Achse 9 in Richtung des Pfeiles 12 so verschwenkt ist, dass der in Fig. 2 links dargestellte Seitenrand des Schiebetürblattes 8 aus dem Abteil 3 60 herausragt. Jedes Schiebetürblatt 7 bzw. 8 ist von einer Teleskopschiene 10 getragen und zusammen mit dieser um die Achse 9 verschwenkbar. Ausserdem ist das jeweilige Schiebetürblatt 7 bzw. 8 entlang der Auszugsrichtung der Teleskopschiene 10 seitlich verschiebbar, so dass z.B. das Schiebetürblatt 8 aus der in 65 Fig. 2 dargestellten Stellung in die in Fig. 3 dargestellte Stellung in Richtung des Pfeiles 11 gebracht werden kann. In letzterer Stellung liegt das Schiebetürblatt 8 vor dem Schiebetürblatt 7 und
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das Abteil 3 ist frei zugänglich. Um hiebei zu gewährleisten, dass das Schiebetürblatt 8 genau oder annähernd parallel zum Schiebetürblatt 7 liegt, ist die Teleskopschiene 10 gekrümmt, vorzugsweise entlang eines Kreisbogens, wobei die konkave Seite dieser Krümmung dem jeweiligen Schrankabteil zugewendet ist.
In den Fig. 4 bis 8 ist die Konstruktion und Befestigung der Teleskopschiene 10 näher dargestellt. Jede Teleskopschiene 10 besteht aus einem Mantelteil 13 und zwei darin und ineinander längsverschieblich gelagerten Auszugteilen 14,15, wobei der Auszugteil 14 im Mantelteil 13 und der Auszugteil 15 im Auszugteil 14 mittels Wälzkörpern, insbesondere Kugeln 16 bzw. 17 (Fig. 7) gelagert sind, so dass die Auszugteile 14,15 leicht ausgezogen bzw. wieder eingeschoben werden können. Im Auszugteil 15 ist das jeweilige Schiebetürblatt 7 bzw. 8 aufgehängt, und zwar mittels je zweier abgekröpfter Winkelstücke 18 (Fig. 7), so dass das Schiebetürblatt 7 bzw. 8 in einem Abstand a von der Teleskopschiene 10 an dieser befestigt ist. In den dadurch gebildeten Spalt 19 ragt eine Blende 20 hinein, die am Oberrand der Teleskopschiene 10 befestigt ist und diese bei geöffneter Schiebetür abdeckt.
Die Teleskopschiene 10 ist an ihrem dem Seitenhaupt 4 bzw. 5 des jeweiligen Abteiles 2 bzw. 3 zugewendeten Ende mittels eines Scharnieres 21 am jeweiligen Seitenhaupt 4 bzw. 5 gelenkig befestigt, welches Scharnier 21 die Achse 9 bildet. Das dem Scharnier 21 abgewendete Ende des Mantelteiles 13 jeder Teleskopschiene 10 ist mittels eines Dreipunktklappscharnieres 22 am Mittelhaupt 6 befestigt. Das Dreipunktklappscharnier 22 hat in bekannter Weise vier Schenkel 23,24,25,26, die durch Gelenkachsen 27,28,29 miteinander verbunden sind. Das in Fig. 4 dargestellte Türblatt 7 befindet sich in einer Schliessstellung, in welcher die Schenkel 24,25 flach aneinander aufliegen. Für das in Fig. 4 dargestellte Schiebetürblatt 8, das in der Offenstellung des Abteiles 3 gezeigt ist, sind die Schenkel 24,25 jedoch gestreckt. Der jeweilige Schenkel 23 ist am Mittelpunkt 6 befestigt, der Schenkel 26 am Mantelteil 13 der Teleskopschiene 10.
Die Teleskopschiene 10 hat einen mit U-Querschnitt ausgebildeten Mantelteil 13 und einen ebenfalls mit U-Querschnitt ausgebildeten ersten Auszugteil 14. Der letzte Auszugteil 15 kann voll sein, gegebenenfalls jedoch auch von einer U-Schiene gebildet sein. Die beschriebene Ausbildung als U-Schienen gewährleistet jedoch eine hohe Stabilität und einen hohen Verformungswiderstand der betreffenden Bauteile.
Um Schwenkbewegungen des jeweiligen Schiebetürblattes 7 bzw. 8 um die Längsachse der Teleskopschiene 10 zu verhindern, trägt jedes Schiebetürblatt 7 bzw. 8 an seinemUnterrand einen von einem Winkel gebildeten Halter 30 (Fig. 8), an dem eine Rolle 31 gelagert ist, die in einer Führungsnut 32 läuft, die im Boden 33 des jeweiligen Schrankabteiles 2 bzw. 3 angeordnet ist. Die Führungsnut 32 läuft über die gesamte Breite des jeweiligen Abteiles 2,3 durch, und zwar parallel zum Verlauf des Mantelteiles 13 der Teleskopschiene 10 in deren der Öffnungsstellung des Türblattes 7 bzw. 8 zugeordneten Lage.
Die in Fig. 4 für das Abteil 2 dargestellte Schliesslage des Schiebetürblattes 7 bzw. die Offenstellung des Schiebetürblattes 8 können in an sich bekannter Weise durch Fixierorgane, z.B. Magnetschnapper, gesichert sein, diez. B. das Dreipunktklappscharnier 22 in seiner für das Türblatt 7 in Fig. 4 dargestellten zusammengeklappten Stellung zu halten suchen bzw. in der für das Türblatt 8 dargestellten Streckstellung.
Selbstverständlich ist die Erfindung auch auf Schränke bzw. andere Möbelstücke anwendbar, die mit mehr als zwei Abteilen versehen sind, und es müssen die Abteile auch nicht gleich breit und mit ihren Vorderfronten auch nicht fluchtend angeordnet sein.
Der vom Dreipunktklappscharnier 22 gebildete Auszug für die Teleskopschiene 10 könnte auch in anderer Weise, z. B. ebenfalls als Teleskopschiene ausgebildet werden, die mit dem Haupt 6 bzw. mit der Teleskopschiene 10 gelenkig verbunden ist. Die
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Ausbildung dieses Auszuges als Dreipunktklappscharnier 22 hat jedoch den Vorteil, dass dadurch die auf das Scharnier 21 vom Gewicht des Schiebetürblattes 7 bzw. 8 ausgeübten Momente besser aufgenommen werden können.
Statt einer im Möbelboden 33 vorgesehenen Führungsnut 32 kann auch eine auf den Boden 33 aufgesetzte und an diesem befestigte Führungsschiene zur Führung des Halters 30 verwendet werden.
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2 Blatt Zeichnungen

Claims (9)

652 795 PATENTANSPRÜCHE
1. Führung für Schiebetüren von Möbeln, insbesondere Schränken, mit einer Seitenführung für das Schiebetürblatt, der ein Auszug zugeordnet ist, so dass das Schiebetürblatt bei Überführung von der Schliessstellung in die Offenstellung zusätzlich zur seitlichen Bewegung längs der Seitenführung auch eine horizontale Bewegungskomponente normal dazu vollführt, und in der Offenstellung der einen Schiebetüre benachbarte Schiebetürblätter parallel zueinander und mit gleicher Sichtflä- 10 chenrichtung hintereinander stehen, dadurch gekennzeichnet,
dass als Seitenführung für das Schiebetürblatt (7 bzw. 8) eine zu einem Bogen gebogene Teleskopschiene (10) vorgesehen ist,
deren konkave Seite dem Innenraum des jeweiligen Möbelabteiles (2 bzw. 3) zugewendet ist und die an ihrem einen Ende um 15 eine vertikale Achse (9) gelenkig mit dem Möbel verbunden ist, wogegen ihr anderes freies Ende um diese Achse durch den Auszug begrenzt verschwenkbar ist.
2. Führung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Teleskopschiene zu einem Kreisbogen gebogen ist. 20
3. Führung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Auszug als Dreipunktklappscharnier (22) ausgebildet ist, von dessen äusseren Schenkeln (23,26) einer am Möbel und der andere an der Teleskopschiene (10) befestigt ist. 2J
4. Führung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass parallel zur Lage der Teleskopschiene (10) in der Offenstellung des Schiebetürblattes (7 bzw. 8) im oder am Boden (33) des Möbels eine entsprechend der Krümmung der Teleskopschiene (10) gekrümmte Führungsnut (32) oder Führungsschiene zur Führung eines den Unterrand des Schiebetürblattes (7 bzw. 8) führenden Halters (30) vorgesehen ist.
5. Führung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Halter (30) mit einer Rolle (31) in der Führungsnut (32) bzw. Führungsschiene geführt ist. ^
6. Führung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Teleskopschiene (10) mehr als einen Anzugteil (14,15) hat, wobei sich die einzelnen Auszugteile (14, 15) stufenförmig übergreifen und das Schiebetürblatt (7 bzw. 8) am letzten Auszugteil (15) befestigt ist.
7. Führung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest der die Auszugteile (14,15) umgreifende Mantelteil (13) der Teleskopschiene (10) U-Quer-schnitt hat, dessen offene Seite dem Schiebetürblatt (7 bzw. 8) zugewendet ist.
8. Führung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Schiebetürblatt (7 bzw. 8) in Abstand (a) von der Teleskopschiene (10) gehalten ist und dass in den so gebildeten Spalt (19) eine die Teleskopschiene (10) abdeckende, an ihr befestigte Blende (20) hineinragt.
9. Führung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass 50 zur Abstandhalterung ein abgekröpftes Winkelstück (18) dient.
CH211/81A 1980-01-17 1981-01-14 Fuehrung fuer schiebetueren von moebeln, insbesondere schraenken. CH652795A5 (de)

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