CH617898A5 - - Google Patents
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Description
Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Etikettiermaschine der tragbaren Art, bei der ein kontinuierlicher Etikettenstreifen auf weiterschaltbare Weise längs eines Kanals eingefädelt und mit gewünschten Anzeigen in Abhängigkeit von einer Handbetätigung eines Betätigungsteils bedruckt wird und bei der die bedruckten Etiketten von ihrem Trägerstreifen getrennt und auf einem Gegenstand in Abhängigkeit von der Handbetätigung aufgebracht werden.
Bei einem bekannten Zuführmechanismus für eine herkömmliche Etikettiermaschine ist ein Zuführrad zum Zuführen des kontinuierlichen Etikettenstreifens mit einem Innen-. gesperre versehen. Bei diesem ist zusätzlich eine erste Klinke vorgesehen, die mit den Ratschenzähnen des Zuführrades in Eingriff bringbar ausgebildet ist. Die Klinke ist mittels eines Vorsprungs an einem Teil angeschlossen, das mit einem Abzug zusammenwirkend ausgebildet ist, so dass es durch das Niederdrücken des Abzugs vor- und rückwärtsgeschwenkt werden kann. Durch diese Schwenkbewegung kann das Zuführrad intermittierend gedreht werden. Um die mögliche Rückwärtsdrehung des Zuführrades während seiner intermittierenden Drehung zu verhindern, sind im Abzug eine Reihe von Einkerbungen ausgebildet, mit denen eine zweite Klinke, die einen Kopf- und einen Schwanzabschnitt aufweist, in und ausser Eingriff gebracht wird.
Es ist allerdings möglich, dass nicht nur die erste Klinke, die als ein Zuführungsteil des Zuführrades wirkt, sondern auch der Vorsprung, der eine Verbindung mit der genannten Klinke herstellt, einer übermässigen Belastung ausgesetzt sind, und zwar entweder aufgrund einer Fehlfunktion der Haltetrommel des Etikettenstreifens oder aufgrund des Festsetzens des Etikettenstreifens. In diesem Fall muss befürchtet werden, dass die beiden Elemente durch die Belastung zu Bruch gehen. In dem Fall, in dem andererseits das Festsetzen von Etiketten auftritt, sollte die zweite Klinke zum Verhindern der Rückwärtsdrehung des Zuführrades im Verlauf der Niederdrücktätigkeit des Abzugs gewaltsam aus dem Eingriff mit den Einkerbungen gelöst werden, um dem Festsetzen der Etiketten abzuhelfen. Während sie in Eingriff mit den Einkerbungen steht, ist die zweite Klinke lokal an ihrer Kopfkante einer derart hohen Spannungskonzentration ausgesetzt, dass sie zu Bruch gehen kann.
Ziel der vorliegenden Erfindung ist, eine tragbare Etikettiermaschine der eingangs genannten Art, die frei ist von Nachteilen, die die herkömmlichen Zuführmechanismen aufweisen. Mit der Erfindung soll verhindert werden, dass ein kontinuierlicher Etikettenstreifen sich in der Etikettiermaschine festsetzt oder verklemmt.
Ein anderes Ziel der vorliegenden Erfindung ist es, eine neuartige Zuführvorrichtung vorzusehen, bei der die intermittierende Drehung des Zuführrades und das Verhindern der Rückwärtsdrehung desselben während der intermittierenden Drehung sichergestellt werden kann und bei der die eingeschlossenen Teile oder Elemente bruchfrei selbst im Falle abrupter Lastanwendung sind und somit eine zuverlässige sichere Zuführung vorsehen.
Dies wird erreicht mit einer Etikettiermaschine der eingangs genannten Art, die erfindungsgemäss gekennzeichnet ist durch
- ein drehbares Zuführrad, das so angeordnet ist, dass es einen Abschnitt des Kanals bildet und auf seinem Aussen-umfang mit mehreren Zuführvorsprüngen versehen ist, die in Eingriff mit den Perforierungen sind, die im kontinuierlichen Etikettenstreifen ausgebildet sind, wobei ein Längsende des Zuführrades ein Ratschenrad bildet, dass äussere Zähne aufweist, und dass seine innere Umfangswand an seinem anderen Ende Halteausnehmungen in den Zähnen entsprechender Anzahl besitzt,
- ein Klinkenteil, das koaxial zum Zuführrad angeordnet ist
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und in lösbaren Eingriff mit dem Ratschenrad bringbar ist, und
- ein Rücklaufsperrteil, das bezüglich des Rahmens der Etikettiermaschine stationär ist und in lösbaren Eingriff mit den Halteausnehmungen des Zuführrades bringbar ist, wobei das Klinkenteil von Hand vom Betätigungsteil der Etikettiermaschine betätigt wird, um intermittierend das Zuführrad zu drehen, um die Zuführung des Etikettenstreifens in einer vorher festgelegten Grösse derart zu bewirken, dass das Zuführrad durch den Eingriff im Verhältnis zu dieser Grösse mittels dem Rücklaufsperrteil an einer Rückwärtsdrehung gehindert ist.
Andere Ziele und Vorzüge der vorliegenden Erfindung werden aus der nachfolgenden Beschreibung ersichtlich, die im Zusammenhang mit den beigefügten Zeichnungen vorgenommen wurde, in denen
Fig. 1 eine Gesamtseitenansicht einer tragbaren Etikettiermaschine ist, die mit einem erfindungsgemässen Zuführmechanismus in stationärer Lage ausgestattet ist, wobei der Handhebel freigegeben ist und wobei die Seitenplatte entfernt wird,
Fig. 2 ähnlich Fig. 1 ist, aber die Etikettiermaschine in einer Drucklage zeigt, wobei der Handhebel bis zu seinem vollen Hub ergriffen und zusammengedrückt wurde,
Fig. 3 ein Längsschnitt ist, der die Etikettiermaschine im wesentlichen in der Lage wie in Fig. 1 zeigt,
Fig. 4 eine Explosionsdarstellung ist, die wesentliche Teile oder Elemente des Zuführmechanismus zeigt, soweit sie in die in Fig. 1 bis 3 gezeigte Etikettiermaschine aufgenommen werden können,
Fig. 5a und 5b erläuternde Ansichten sind, die das betriebliche Verhältnis zwischen dem Ratschenrad des Zuführrades und den paarweisen Ratschenklinken des sich drehenden Klinkenteils zeigen, und
Fig. 6a und 6b ebenfalls erläuternde Ansichten sind, die das betriebliche Verhältnis zwischen den Haltevorsprüngen, die im Zuführrad ausgebildet sind, und den Haltevorsprüngen auf dem Rücklaufsperrteil zeigt.
Die vorliegende Erfindung wird nun in Verbindung mit einem Ausführungsbeispiel unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen beschrieben. Wie in Fig. 1 und 2 gezeigt, ist eine tragbare Etikettiermaschine gemäss der vorliegenden Erfindung so ausgebildet, dass ihr rückwärtiger Abschnitt als ein hohler Griff 1 ausgebildet ist. Ein Handhebel 2 ist an einer Welle 3 an der Etikettiermaschine auf den Griff 1 zu- und von diesem wegschwenkbar angebracht. Ein Federhalteteil 4 ist einstückig mit dem Handhebel 2 ausgebildet, während ein anderes Federhalteteil 5 in einem Schwanzabschnitt des Griffs 1 verankert ist. Somit ist eine Rückstellfeder 6 der Schrauben-federart zwischen den zwei Halteteilen 4 und 5 gehalten, um den Handhebel 2 in eine stationäre Lage getrennt vom Griff 1 vorzuspannen, wie in Fig. 1 gezeigt ist. Es kann allerdings der Handhebel 2 von Hand zum Griff 1 gegen die Rückstellkraft der Feder 6 in eine angedrückte Lage angedrückt werden, wie in Fig. 2 gezeigt. Ohne die Andruckkraft wird der Handhebel 2 in die stationäre Lage der Fig. 1 freigegeben.
Der Handhebel, der um die Welle 3 schwenkbar ausgebildet ist, ist so ausgebildet, dass ersieh nach vorne jenseits der Welle 3 erstreckt und somit eine vordere Verlängerung bildet, die in einen Druckabschnitt 2a und einen Antriebsabschnitt 2b untertrennt ist. Der Druckabschnitt 2a ist am vordersten Ende des Handhebels 2 angeordnet und ist mit einem Druckkopf 7 ausgestattet, der aus einem Druckband für beispielsweise eine Reihe zusammengesetzt ist. Der Antriebsabschnitt 2b ist andererseits mit einem Antriebszahnrad 10 wie etwa einem Sektorenrad ausgestattet, das in der Nähe der Welle 3 ausgebildet ist.
Nun wird auf Fig. 3 und 4 übergegangen; ein Zuführrad 11 ist drehbar auf einer Hauptwelle 14 aufgepasst, die an einem Paar Maschinenrahmenteile 9 angebracht ist. Das Zuführrad 11 wird von dem Antriebsabschnitt 2b des Handhebels 2 der-5 art angetrieben, dass es die Zuführtätigkeit eines kontinuierlichen Etikettenstreifens 27 bewirkt. Wie insbesondere aus Fig. 4 ersichtlich wird, ist das Zuführrad 11 an seinem äusseren Umfang mit mehreren Zuführvorsprüngen 12 ausgebildet, die mit Perforierungen in Eingriff bringbar ausgebildet sind, die io im kontinuierlichen Etikettenstreifen 27 ausgebildet sind, um zuverlässig die Zuführtätigkeit eines Abschnitts des Etikettenstreifens 27 zu bewirken. Die Mitte des Zuführrades 11 ist als eine zylindrische Welle 13 ausgebildet, die schwenkbar und passend an der Hauptwelle 14 angebracht ist. Ein länglicher 15 Endabschnitt der zylindrischen Welle 13 ist durch ein Formverfahren als ein integriertes Ratschenrad 15 ausgebildet, das auf seinem Umfang mit so vielen angetriebenen Zähnen 16 ausgebildet ist, wie sie erforderlich sind, um den Zuführvorsprüngen 12 zu entsprechen. Drehbar und passend auf dem 20 verbleibenden Endabschnitt der zylindrischen Welle 13 ist ein rotierendes Klinkenteil 17 angebracht, das an radial gegenüberliegenden Stellen mit einem Paar Sperrklinken 18 ausgebildet ist, die derart flexibel sind, dass sie mit den angetriebenen Zähnen 16 des Ratschenrades 15 in Eingriff treten kön-25 nen. Ferner ist im Klinkenteil 17 ein angetriebenes Zahnrad 19 ausgebildet, das so bemessen und angeordnet ist, dass es in kämmendem Eingriff mit dem Radsektor 10 des Handhebels 2 steht. An der gegenüberliegenden Seite des Klinkenteils 17 ist ein Rücklaufsperrteil 20 ebenfalls drehbar und passend auf so der zylindrischen Welle 13 aufgebracht. Dieses Rücklaufsperrteil 20 ist im allgemeinen S-förmig ausgebildet und weist flexible, gekrümmte Arme auf, die sich so erstrecken, dass sie Haltevorsprünge 21 mit ausgebuchtetem, gekrümmtem Querschnitt aufweisen. Das Rücklaufsperrteil 20 ist am Maschinen-35 rahmen 9 mittels eines Sperrstiftes 22 befestigt, der in einen Abschnitt hiervon eingepasst ist. Wie besser in Fig. 6a und 6b gezeigt ist, sind diese paarweise ausgebildeten Haltevorsprünge 21 des Rücklaufsperrteils 20 so ausgebildet, dass sie entfernbar in Eingriff mit Halteausnehmungen 24 gedrückt wer-40 den, die in der inneren Umfangswand eines ringförmigen Abschnitts 23 des Zuführrades 11 derart eingebracht sind, dass sie den Zuführvorsprüngen 12 des Zuführrades 11 entsprechen.
Wie am besten aus Fig. 3 ersichtlich ist, ist die tragbare Etikettiermaschine der vorliegenden Erfindung mit einer Etiket-45 teneinfädelvorrichtung und einer Stempelfarben-Zuführvorrichtung versehen.
Die Etiketteneinfädelvorrichtung ist derart aufgebaut, dass der Etikettenstreifen 27, der von einem aufgerollten Etikettenstreifen 26 her zugeführt wird, der an einem Etikettenhalter 25 50 gehalten wird, hinter dem Zuführrad 11 bis zur Nähe einer Platte 30 eingefädelt wird. Im einzelnen ist ein Etikettenführungsteil 28 so ausgebildet, dass es auf die Bewegung einer Welle 29 anspricht, die mit einem Öffnungsbetätigungsteil (nicht gezeigt) versehen ist, das ausserhalb des Maschinenrah-55 mens angeordnet ist. Das Etikettenführungsteil 28 weist einen ersten Führungsabschnitt 28a auf, der so ausgebildet ist, dass er in Betrieb den kontinuierlichen Etikettenstreifen 27 in der Nähe des Aussenumfangs des Zuführrades 11 andrückt, sowie einen zweiten Führungsabschnitt 28b, der so ausgebildet ist, 60 dass er in Betrieb den Etikettenstreifen 27 in der Nähe der Platte 30 andrückt, die am Ende der Hauptwelle 14 des Zuführrades 11 angeordnet ist. Wenn man beabsichtigt, den Etikettenstreifen 27 einzufädeln, dann wird ein Bodendeckel 37, der mit Scharnieren an einer Tragwelle 31 angelenkt ist, geöff-65 net und die Welle 29 des Etikettenführungsteils 28 wird gemäss der Darstellung in Fig. 3 im Uhrzeigersinn gedreht.
Dann wird ein Kanal oder freier Spielraum zum Zweck des Einfädeins zwischen den Führungsabschnitten 28a und 28b so-
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wie dem Zuführrad 11 bzw. der Platte 30 gebildet, um somit die gewünschte glatte Etiketteneinfädeltätigkeit sicherzustellen. Nachdem der Etikettenstreifen 27 auf diese Weise eingefädelt wurde, wird der Bodendeckel 37 geschlossen. In der Nähe des vorderen Endes der Platte 30 wird der Etikettenstreifen 27 in eine Reihe bedruckter Etiketten 27a sowie einen kontinuierlichen Streifen aus Trägerpapier 27b aufgetrennt, der an der Rückseite der bedruckten Etikette 27a angehaftet hat. Im einzelnen wird der Trägerpapierstreifen 27b in der Nähe des vorderen Endes der Platte 30 umgedreht, um mit den Zuführvorsprüngen 12 des Zuführrades 11 in Eingriff zu kommen. Der Trägerpapierstreifen 27b wird dann hinter einem Teil 39, das das Verfangen verhindern soll, zur Rückseite der Etikettiermaschine ausgeleitet. Auf der anderen Seite werden die bedruckten Etiketten 27a zur Vorderseite der Etikettiermaschine mittels der Führungstätigkeit einer Aufbringrolle 32 ausgeleitet, so dass sie einzeln an einer Ware oder einem Gegenstand angebracht werden können.
Die Stempelfarben-Zuführvorrichtung ist so aufgebaut, dass sie Stempelfarbe der Druckoberfläche 8 des Druckkopfes 7 zuführt, der aus einem Druckband zusammengesetzt ist. Im einzelnen ist eine Färbrolle 36, die mit Stempelfarbe imprägniert ist, an einem Rollenarm 35 angebracht, der über eine Feder 34 auf eine zur Druckoberfläche 8 hin gerichtete elastische Weise auf einer Tragwelle 33 abgestützt ist, die am Maschinenrahmen 9 schwenkbar angebracht ist. Somit kann die Stempelfarben-Zuführvorrichtung die Färbrolle 36 veranlassen, über die Druckoberfläche 8 zum Zweck des Zuführens von Stempelfarbe in Abhängigkeit von der Andruck- und Freigabetätigkeit des Handhebels 2 abzurollen.
Die gesamten Tätigkeiten der Etikettiermaschine der vorliegenden Erfindung werden nun nachfolgend beschrieben. Die Etikettiermaschine nimmt ihre stationäre Stellung der Fig. 1 an, wenn keinerlei äussere Kraft aufgebracht wird. Wird der Handhebel 2 von einer Betätigungsperson angedrückt, dann wird die Etikettiermaschine in die Druckstellung der Fig. 2 versetzt. Die Etikettiermaschine wird allerdings wieder in ihre ursprüngliche stationäre Stellung zurückversetzt, wenn der Handhebel 2 freigegeben wird.
Wenn im einzelnen der Handhebel 2 von Hand betätigt wird, dann wird dessen vorwärtsgerichtete Verlängerung im Gegenuhrzeigersinn um die Welle 3 geschwenkt. Wenn diese Schwenkbewegung auftritt, dann wird die Druckoberfläche 8 des Druckkopfes 7 des Druckabschnitts 2a mit der Stempelfarbe von der Färbrolle 36 derart versorgt, dass die Letztgenannte über dem erstgenannten Teil abrollt. Im Antriebsabschnitt 2b wird andererseits das angetriebene Zahnrad 19 des sich drehenden Klinken teils 17 im Uhrzeigersinn durch seinen kämmenden Eingriff mit dem Radsektor 10 gedreht.
Von der Drehung des Klinkenteils 17 werden überdies die paarweise angeordneten Ratschenklinken 18 aufgrund ihrer Flexibilität von dem Eingriffszustand gemäss Fig. 5a, in dem sie in Betätigungseingriff mit den angetriebenen Zähnen 16 des Ratschenrades 15 des Zuführrades 11 stehen, in den Überspring-Betriebszustand der Fig. 5b verschoben, indem sie über die angetriebenen Zähne 16 hinweggleiten. Wenn der Handhebel 2 weiter bis zu seiner voll angedrückten Lage angedrückt wird, dann wird das Etikett 27a des Etikettenstreifens 27 auf der Platte 30 von der Druckoberfläche 8 des Druckkopfes 7 derart gestempelt, dass es mit gewünschten Anzeigen bedruckt sein kann. In der Zwischenzeit wird das Klinkenteil 17 weiter über den Betriebszustand der Fig. 5b hinaus bis zu einem solchen Mass gedreht, dass die Ratschenklinken 18 über die angetriebenen Zähne 16 des Ratschenrades 15 hinweggleiten, bis sie in Eingriff mit den nachfolgenden Zähnen 16a gebracht sind.
Wenn andererseits der Handhebel 2 aus seinem angedrückten Betriebszustand freigegeben wird, dann wird es dem Druckabschnitt 2a und dem Antriebsabschnitt 2b erlaubt, in ihre ursprünglichen stationären Lagen zurückzukehren. In diesem Fall wird das Klinkenteil 17, das mit dem Radsektor 10 kämmt, über das angetriebene Zahnrad 19 im Gegenuhrzeigersinn gedreht. Bei dieser Drehung wird das Ratschenrad 15 gegenüber dem Betriebszustand der Fig. 5b im Gegenuhrzeigersinn gedreht, indem nachfolgende Zähne 16a in Eingriff mit den Ratschenklinken 18 in den Betriebszustand der Fig. 5a treten. Somit kann das Zuführrad 11 zuverlässig auf intermittierende Weise in Gegenuhrzeigerrichtung durch die Wirkung des Ratschenrades 15 gedreht werden.
Das Rücklaufsperrteil 20 ist synchron mit der intermittierenden Drehung des Zuführrades 11 ausgebildet. Im einzelnen befindet sich das Rücklaufsperrteil 20 zunächst in seiner Haltestellung der Fig. 6a, in der seine paarweise angeordneten Halte vorsprünge 21 in den Halteausnehmungen 24 des ringförmigen Abschnitts 23 des Zuführrades 11 gehalten werden. Durch die Drehung des Zuführrades 11 wird es dem Teil 20 erlaubt, auf der inneren Umfangswand des ringförmigen Abschnitts 23, wie in Fig. 6b gezeigt, in die nächste Haltestellung zu gleiten, in der die Vorsprünge 21 in den nachfolgenden Ausnehmungen 24a gehalten werden. Somit kann die gewünschte Rücklaufsperrwirkung bewirkt werden, nachdem das Zuführrad 11 jeweils um eine Teilung mit einem vorbestimmten Hub bzw. eines vorbestimmten Hubes gedreht wird.
Wie voranstehend beschrieben wurde, ist das sich drehende Klinkenteil, das entfernbar mit dem Ratschenrad in Eingriff bringbar ist, das am einen Ende des Zuführrades 11 angeordnet ist, koaxial mit dem Zuführrad und dem Ratschenrad kombiniert. Das Klinkenteil ist einstückig aus einem Paar flexibler Ratschenklinken und einem angetriebenen Zahnrad ausgebildet. Es sollte somit als ein Vorteil der vorliegenden Erfindung darauf hingewiesen werden, dass die Übertragung der Antriebskräfte im Klinkenteil zuverlässig und sicher durchgeführt werden kann und dass der erzielte Aufbau so stark sein kann, dass er selbst unter dem Einfluss einer plötzlichen Belastung ohne Bruch bleiben kann, wie man sie oft bei der tragbaren Etikettiermaschine erfahren hat.
Ferner ist das Rücklaufsperrteil, das so ausgebildet ist, dass es mit den Haltevorsprüngen entfernbar in Eingriff gebracht werden kann, die im anderen Ende des Zuführrades ausgebildet sind, koaxial mit dem Zuführrad selbst kombiniert. Dieses Rücklaufsperrteil ist einstückig aus einem Paar flexibler Halte-vorsprünge zusammengesetzt. Somit sollte auch betont werden, dass das Zuführrad zuverlässig an der unerwünschten Rückwärtsdrehung gehindert werden kann.
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3 Blätter Zeichnungen
Claims (7)
1. Etikettiermaschine der tragbaren Art, bei der ein kontinuierlicher Etikettenstreifen auf weiterschaltbare Weise längs eines Kanals eingefädelt und mit gewünschten Anzeigen in Abhängigkeit von einer Handbetätigung eines Betätigungsteils bedruckt wird und bei der die bedruckten Etiketten von ihrem Trägerstreifen getrennt und auf einem Gegenstand in Abhängigkeit von der Handbetätigung aufgebracht werden, gekennzeichnet durch
- ein drehbares Zuführrad (1), das so angeordnet ist, dass es einen Abschnitt des Kanals bildet und auf seinem Aussen-umfang mit mehreren Zuführvorsprüngen (12) versehen ist, die in Eingriff mit den Perforierungen sind, die im kontinuierlichen Etikettenstreifen (27) ausgebildet sind, wobei ein Längsende des Zuführrades ein Ratschenrad (15) bildet, das äussere Zähne (16, 16a) aufweist, und dass seine innere Umfangswand an seinem anderen Ende Halteaus-nehmungen (24,24a) in den Zähnen (16,16a) entsprechender Anzahl besitzt,
- ein Klinkenteil (17, 18), das koaxial zum Züführrad angeordnet ist und in lösbaren Eingriff mit dem Ratschenrad bringbar ist, und
- ein Rücklaufsperrteil (20, 21), das bezüglich des Rahmens der Etikettiermaschine stationär ist und in lösbaren Eingriff mit den Halteausnehmungen des Zuführrades bringbar ist, wobei das Klinkenteil von Hand vom Betätigungsteil (2, 2b, 10) der Etikettiermaschine betätigt wird, um intermittierend das Zuführrad zu drehen, um die Zuführung des Etikettenstreifens (27) in einer vorher festgelegten Grösse derart zu bewirken, dass das Zuführrad (11) durch den Eingriff im Verhältnis zu dieser Grösse mittels dem Rücklaufsperrteil (20) an einer Rückwärtsdrehung gehindert ist.
2. Etikettiermaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Klinkenteil (17) ein Paar flexibler Ratschenklinken (18) aufweist, deren Verlängerungen derart sind, dass sie mit den Zähnen (16, 16a) des Ratschenrades (15) in Eingriffbringbar sind, sowie ein angetriebenes Zahnrad (19), das einstückig mit den Ratschenklinken ausgebildet ist und mit einem Antriebszahnrad (10) des Betätigungsteils (2, 2b) kämmt.
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PATENTANSPRÜCHE
3. Etikettiermaschine nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Rücklaufsperrteil (20) gegen Verdrehung gesichert, am Rahmen der Etikettiermaschine befestigt ist und ein Paar flexibler Halte vorsprünge (21) aufweist, die in Eingriff mit den Halteausnehmungen (24) des Zuführrades (11) bringbar sind.
4. Etikettiermaschine nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Betätigungsteil (2) der Etikettiermaschine über eine Welle (3) am Rahmen (1) der Etikettiermaschine schwenkbar gelagert ist und dass das Antriebszahnrad (10) dieses Betätigungsteils (2) in Abstand zur Welle (3) angeordnet ist, wobei das Antriebszahnrad (10) vom Betätigungsteil (2) aus antreibbar ist.
5. Etikettiermaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Distanz der Zähne (16) des Ratschenrades (15) bezogen auf den Umfang des Zuführrades (11) der Grösse einer Etikette entspricht.
6. Etikettiermaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 5, gekennzeichnet durch eine Beschriftungseinrichtung (7, 8) für die Etiketten, welche Einrichtung im Transportkanal des Etikettenstreifens (27) liegt, wobei die Beschriftungseinrichtung mit dem Betätigungsteil (2) in Wirkungsverbindung steht.
7. Etikettiermaschine nach Anspruch 6, gekennzeichnet durch eine Aufbringrolle (32) am Ende des Transportkanals für den Etikettenstreifen (27) zum Aufbringen der gedruckten Etikette auf dem zu etikettierenden Gegenstand.
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