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AT520997A1 - Montagehalter - Google Patents

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AT520997A1
AT520997A1 ATA50168/2018A AT501682018A AT520997A1 AT 520997 A1 AT520997 A1 AT 520997A1 AT 501682018 A AT501682018 A AT 501682018A AT 520997 A1 AT520997 A1 AT 520997A1
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Wo & Wo Sonnenlichtdesign Gmbh & Co Kg
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Abstract

Die Erfindung betrifft einen Montagehalter (10) zur Montage von Führungsschienen (5), insbesondere von Führungsschienen für Raffstores oder Jalousien, umfassend einen Halterfuß (1) mit zumindest einer durchgehenden Ausnehmung (13) zur Befestigung des Montagehalters (10) an einem festen Bauteil, insbesondere an einer Wand (6), einen Halterkopf (3), an den die Führungsschiene (5) befestigbar ist, und einen dazwischenliegenden, den Halterfuß (1) mit dem Halterkopf (3) verbindenden, Halterarm (2), wobei die Ausnehmung (13) eine zentrale Längsachse (14) aufweist, wobei die Verlängerung der Längsachse (14) am Halterkopf (3) vorbei verläuft.

Description

Die Erfindung betrifft einen Montagehalter zur Montage von Führungsschienen, insbesondere Führungsschienen für Raffstores oder Jalousien, gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
Aus dem Stand der Technik sind verschiedene Systeme zur Montage von Führungsschienen bekannt. Dabei ist zunächst eine sichere und feste Verbindung zur Wand äußerst wichtig, da Jalousien häufig ein großes Gewicht aufweisen. Da Jalousien üblicherweise möglichst nah an einer Wand montiert werden sollen, ist der Montagebereich, der für die Befestigung zur Verfügung steht, sehr gering. Der Monteur hat nur wenig Platz, um die Führungsschiene zu befestigen, so dass die Montage aufwendig und kompliziert ist. Gleichzeitig sollte nach Abschluss der Montage der Montagehalter möglichst nicht sichtbar sein, um den optischen Eindruck des Jalousiensystems nicht zu stören.
Die Aufgabe der Erfindung besteht daher darin, eine rasche und sichere Befestigung einer Führungsschiene zu ermöglichen, wobei idealerweise keine Einschränkungen des optischen Ergebnisses hingenommen werden müssen.
Die Erfindung löst die Aufgabe mit dem kennzeichnenden Merkmal des Patentanspruchs 1.
Die Erfindung betrifft Montagehalter, umfassend einen Halterfuß mit zumindest einer durchgehenden Ausnehmung zur Befestigung des Montagehalters an einer Wand, einen Halterkopf, an den die Führungsschiene befestigbar ist, und einen dazwischenliegenden, den Halterfuß mit dem Halterkopf verbindenden, Halterarm.
Erfindungsgemäß weist die Ausnehmung eine zentrale Längsachse auf, wobei die Verlängerung der Längsachse am Halterkopf vorbei verläuft.
Durch den erfindungsgemäßen Aufbau wird eine rasche Montage ermöglicht. Ein Akkuschrauber kann in der Längsachse, bzw. in deren Verlängerung, angesetzt werden, ohne dabei mit dem Montagehalter oder der Führungsschiene zu kollidieren. Dadurch wird die Montage deutlich vereinfacht. Die Ausnehmung ist dabei insbesondere als zylindrische Ausnehmung ausgeführt. Dies kann beispielsweise durch eine gerade Bohrung erreicht werden. Die Längsachse der Ausnehmung entspricht dabei insbesondere der Längsachse der zylindrischen Form.
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Die Länge des Halterarms, also der Abstand zwischen Halterfuß und Halterkopf, bestimmt den Abstand der Führungsschiene zur Wand. Durch den erfindungsgemäßen Aufbau kann eine sichere Montage bei minimalem Platzbedarf gewährleistet werden.
Weitere vorteilhafte Merkmale werden in den abhängigen Ansprüchen dargestellt.
Es kann vorgesehen sein, dass der Halterfuß eine Auflagefläche zur Auflage an der Wand, und eine dem Halterkopf zugewendete Befestigungsfläche aufweist, wobei die Befestigungsfläche zur Auflagefläche schräg ausgerichtet ist. Vorteilhafterweise ist die Befestigungsfläche in einem Winkel von 10° bis 50°, insbesondere von 13° bis 33° zu Auflagefläche ausgerichtet. Um diese Ausrichtung zu erreichen, kann der Halterfuß im Wesentlichen keilförmig geformt sein.
Die Befestigungsfläche ist auf der der Auflagefläche gegenüberliegenden Seite des Halterfußes angeordnet. Die Befestigungsfläche dient zur Befestigung eines Befestigungsmittels. Beispielsweise kann die Befestigungsfläche als Montagebasis des Schraubenkopfes einer Schraube dienen, die zur Montage des Montagehalters an der Wand verwendet wird.
Eine im Wesentlichen keilförmige Gestaltung des Halterfußes wird erreicht, wenn die Befestigungsfläche eben ausgebildet ist und sich über die gesamte der Auflagefläche gegenüberliegende Seite des Halterfußes erstreckt.
Weiters kann vorgesehen sein, dass die Längsachse normal zur Befestigungsfläche ausgerichtet ist. Es kann auch vorgesehen sein, dass die Längsachse im jeweiligen Flächenschwerpunkt der Auflagefläche und der Befestigungsfläche angeordnet ist.
Dadurch kann eine besonders sichere Fixierung des Montagehalters gewährleistet werden. Wenn eine Schraube entlang der Längsachse der Ausnehmung in der Wand fixiert wird, liegt der Schraubenkopf durch die schräge Ausrichtung der Befestigungsfläche plan auf der Befestigungsfläche auf. Dadurch kann ein optisch schönerer Gesamteindruck erzielt werden.
Bevorzugterweise kann vorgesehen sein, dass im Bereich zwischen der Befestigungsfläche und dem Halterkopf ein Freibereich ausgebildet ist, in dem die Längsachse verläuft. Der Freibereich ermöglicht für die Montage eine optimale Zugänglichkeit zur Ausnehmung. Dadurch wird die Montage wesentlich vereinfacht.
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Zur Stabilisierung des Montagehalters kann vorgesehen sein, dass der Halterarm einen ersten Schenkel und einen zweiten Schenkel aufweist, wobei die Schenkel in Richtung zum Halterkopf hin geöffnet angeordnet sind und in Richtung zum Halterfuß hin zusammenlaufend angeordnet sind. Dabei kann vorgesehen sein, dass die Schenkel zusammenlaufend angeordnet sind in Richtung zum Randbereich des Halterfußes, an dem dieser seine größte Dicke besitzt, also in dem der Abstand zwischen Auflagefläche und Befestigungsfläche sein Maximum erreicht.
Durch die beiden Schenkel wird eine optimale Kraftverteilung auf den Montageträger erreicht und eine möglichst sichere Fixierung der Führungsschiene kann gewährleistet werden.
Eine besonders stabile Ausführungsform kann erreicht werden, wenn der erste Schenkel und der zweite Schenkel in einem Winkel von vorzugsweise 20° bis 40°, insbesondere von 25° bis 35°, zueinander angeordnet sind. Auch kann der Montageträger stabilisiert werden, indem der erste Schenkel normal zur Auflagefläche ausgerichtet ist. Zudem kann der zweite Schenkel zur Befestigungsfläche in einem Winkel von 70° bis 110°, insbesondere in einem Winkel von 73° bis 93°, ausgerichtet sein.
Eine einfache Montage der Führungsschiene kann erreicht werden, wenn der erste und der zweite Schenkel reversibel verspreizbar sind. Die Schenkel weisen dadurch eine Federwirkung auf. Der erste und zweite Schenkel können dazu durch Druck von außen gegeneinander bewegt werden und kehren nach Beendigung des Drucks wieder in die gespreizte Position zurück. Durch diese reversible Federwirkung kann der Montagehalter so in eine Führungsschiene eingehakt werden, dass die Führungsschiene dadurch gehalten werden kann. Um die Schenkel in der verspreizten Position zu fixieren, kann eine Feststellschraube so zwischen den Schenkeln angeordnet werden, dass sie ein Zusammendrücken verhindert. Dazu kann zusätzlich eine Montagebohrung zur Montage der Feststellschraube vorgesehen sein.
Eine gute Zugänglichkeit der Ausnehmung für die Montage wird erreicht, wenn der Halterkopf eine vordere Randkante am Endbereich des zweiten Schenkels aufweist, wobei die Längsachse an der vorderen Randkante ohne zu schneiden vorbei verläuft.
Die vordere Randkante definiert den Ansatzpunkt des Halterkopfes am zweiten Schenkel. Die Längsachse schneidet dann den Montagehalter ausschließlich im Bereich des Halterfußes. Die Zugänglichkeit für die Montage wird dadurch deutlich verbessert.
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Besonders stabil kann der Montagehalter ausgeführt sein, wenn der Montagehalter einstückig ausgebildet ist, insbesondere aus stranggepresstem Aluminium.
Erfindungsgemäß ist auch ein Montagesystem umfassend einen erfindungsgemäßen Montagehalter und eine am Halterkopf befestigte Führungsschiene.
Vorteilhaft daran ist, dass die Führungsschiene mit minimalen Platzbedarf montiert werden kann. Diese Fixierung ist sehr stabil.
Um eine maximale Auflagefläche bei hinter der Führungsschiene angeordnetem Montageträger zu erreichen, kann vorgesehen sein, dass die Breite des Montagehalters geringer ist, als die Breite der Führungsschiene ist, oder dass die Breite des Montagehalters maximal gleich groß ist wie die Breite der Führungsschiene. Dabei kann insbesondere vorgesehen sein, dass die Breite der Auflagefläche der Breite einer der Wand zugewendeten Montageseite der Führungsschiene entspricht. Damit wird eine optimale Kraftübertragung bewirkt. Gleichzeitig wird der Montageträger in Draufsicht von der Führungsschiene vollständig verdeckt. Das heißt, dass die Führungsschiene so gehalten ist, dass bei frontaler Draufsicht auf die Führungsschiene der Montagehalter nicht sichtbar ist. Dadurch kann ein optisch schönerer Gesamteindruck erreicht werden.
Der Montageträger kann weitere vorteilhafte Merkmale aufweisen:
So kann vorgesehen sein, dass die Befestigungsfläche quadratisch ausgebildet ist. Dadurch kann eine optimale Kraftverteilung des Befestigungsmittels auf den Halterfuß erreicht werden.
Es kann auch vorgesehen sein, dass die Befestigungsfläche einen anderen Winkel mit der Auflagefläche einschließt oder parallel zur Auflagefläche angeordnet ist.
Weiters kann vorgesehen sein, dass die Auflagefläche und die oberste Endfläche des Halterkopfes parallel zueinander und/oder gleich groß sind, wodurch eine stabile Ausführungsform erhalten wird.
Zusätzlich kann vorgesehen sein, dass die Längsachse in einem Winkel von 70° bis 80° zur Auflagefläche ausgerichtet ist. Daraus wird eine optimale Zugänglichkeit der Ausnehmung erreicht.
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Es kann weiters vorgesehen sein, dass der Halterarm zwischen dem Winkelscheitel und dem Haltefuß einen Verbindungssteg, insbesondere in Verlängerung des ersten Schenkels, aufweist. Dadurch kann der Abstand der Führungsschiene zur Wand einfach variiert werden.
Auch kann vorgesehen sein, dass der Halterkopf eine hintere Randfläche in Verlängerung des ersten Schenkels aufweist und eine vordere Randfläche, die durch die vordere Randkante begrenzt wird. Der Abstand zwischen der hinteren Randfläche und der vorderen Randfläche kann dann die Breite des Montagehalters festlegen, wobei diese Breite maximal der Breite einer montierten Führungsschiene entspricht. Die vordere und die hintere Randfläche können als parallele Flächen ausgeführt sein.
Der Halterkopf kann zudem so ausgebildet sein, dass Montageleisten vorgesehen sind, die ein Einhaken des Montagehalters in eine Führungsschiene ermöglichen. Diese Montageleisten können insbesondere an den den Schenkeln abgewandten oberen Endbereichen angeordnet sein.
Eine besonders vorteilhafte Ausführungsform der Erfindung ist anhand der folgenden Zeichnungen ohne Einschränkung des allgemeinen erfinderischen Gedankens beispielhaft dargestellt.
Fig. 1 zeigt eine erfindungsgemäße Ausführungsform eines Montagehalters in dreidimensionaler Ansicht.
Fig. 2 zeigt den Montagehalter aus Fig. 1 in einer Seitenansicht.
Fig. 3 zeigt den Montagehalter aus Fig. 1 in einer Frontalansicht.
Fig. 4 zeigt den Montagehalter aus Fig. 1 in einer Rückansicht.
Fig. 5 zeigt den Montagehalter aus Fig. 1 in Draufsicht auf den Halterfuß.
Fig. 6 zeigt den Montagehalter aus Fig. 1 in Draufsicht auf den Halterkopf.
Fig. 7 zeigt eine Montageanordnung umfassend einen Montagehalter nach Fig. 1 im Querschnitt.
Die Figuren 1 bis 6 zeigen eine Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Montagehalters 10 aus unterschiedlichen Perspektiven.
Der Montageträger 10 weist einen Halterfuß 1 auf, einen Halterkopf 3 und einen den Halterfuß 1 und den Halterkopf 3 verbindenden Halterarm 2. Der Halterfuß 1 weist eine / 18
Auflagefläche 11 zur Auflage an einer Wand 6 auf. Die Auflagefläche 11 ist eben ausgebildet.
Auf der der Auflagefläche 11 gegenüberliegenden Seite des Halterfußes 1 weist der Halterfuß 1 eine Befestigungsfläche 12 auf. In der dargestellten Ausführungsform ist die Befestigungsfläche 12 ebenfalls eine plane Fläche. Die Befestigungsfläche 12 dient zur Befestigung eines Befestigungsmittels. Wird der Montageträger 10 beispielsweise über eine Schraube an einer Wand 6 befestigt, so kann die Befestigungsfläche 12 als Montagebasis für den Schraubenkopf der Schraube dienen. Die Befestigungsfläche 12 ist in der dargestellten Ausführungsform schräg zur Auflagefläche 11 im Winkel β von 15° angeordnet.
Der Halterfuß 1 ist in der dargestellten Ausführungsform so ausgebildet, dass er keilförmig geformt ist. An dem vorderen Ende des Haltefußes 1 ist die Befestigungsfläche 12 mit dem geringsten Abstand zur Auflagefläche 11 angeordnet. Am hinteren Ende des Halterfußes 1 weist die Befestigungsfläche 12 den größten Abstand zur Auflagefläche 11 auf. Das heißt, dass der Halterfuß 1 an seinem hinteren Ende dicker ausgebildet ist, als an seinem vorderen Ende. Dabei ist in der dargestellten Ausführungsform der Winkelscheitel des Winkels β abgeschnitten, so dass der Halterfuß 1 an seinem vorderen Ende eine senkrecht zur Auflagefläche 11 ausgerichtete Fläche aufweist. Dies erhöht die Stabilität des Halterfußes 1.
Im Halterfuß 1 ist eine durchgehende Ausnehmung 13 vorgesehen. Die Ausnehmung 13 ist zylinderförmig ausgebildet. In der dargestellten Ausführungsform entspricht die Ausnehmung 13 einer geraden Bohrung. Die Ausnehmung 13 weist eine Längsachse 14 auf, die der Längsachse des Zylinders entspricht.
Die Längsachse 14 ist senkrecht zur Befestigungsfläche 12 ausgebildet und ist im Winkel δ von 75° zur Auflagefläche 11 ausgerichtet. Die Längsachse 14 schneidet die Auflagefläche 11 im Flächenschwerpunkt. Ebenso schneidet die Längsachse 14 die Befestigungsfläche 12 in ihrem Flächenschwerpunkt.
In der dargestellten Ausführungsform ist der Halterfuß 1 an dem dickeren, hinteren Ende mit dem Halterarm 2 verbunden. Der Halterarm 2 ist senkrecht zum Halterfuß 1 bzw. zur Auflagefläche 11 des Halterfußes 1 ausgerichtet. In der dargestellten Ausführungsform weist der Halterarm 2 einen mit dem Halterfuß 1 verbundenen Verbindungssteg 23 auf.
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Von dem dem Halterfuß 1 abgewandten Ende des Verbindungsstegs 23 ausgehend, ist der Halterarm 2 so ausgebildet, dass er einen ersten Halterschenkel 21 und einen zweiten Halterschenkel 22 aufweist. Die Halterschenkel 21,22 sind so angeordnet, dass sie in Richtung des Halterfußes 1 zusammenlaufend angeordnet sind. In Richtung des Halterkopfes 3 sind die Schenkel 21,22 geöffnet.
In der dargestellten Ausführungsform ist der erste Schenkel 21 über seine gesamte Länge senkrecht zur Auflagefläche 11 angeordnet. Der zweite Schenkel 22 ist in einem Winkel α von 30° zum ersten Schenkel 21 angeordnet. Der zweite Schenkel 22 ist in einem Winkel γ von 75° zur Befestigungsfläche 12 ausgerichtet.
Der erste und zweite Schenkel 21, 22 sind reversibel verspreizbar und weisen eine Federwirkung auf. Durch Druck von außen können die Schenkel 21, 22 dabei gegeneinander bewegt werden. Nach Beendigung des Drucks kehren sie in ihre ursprüngliche, gespreizte Position zurück. Dies ermöglicht ein Einrasten des Montagehalters 10 in eine Führungsschiene 5.
An ihren dem Halterfuß 1 abgewandten Enden sind die Schenkel 21,22 mit dem Halterkopf 3 verbunden. In Verlängerung des ersten Schenkels 21 liegt eine hintere Randfläche 34 des Halterkopfes 3. An der der hinteren Randfläche 34 gegenüberliegenden Innenseite weist der Halterkopf 3 eine hintere Randkante 31 auf. Die hintere Randkante 31 markiert den Übergang vom ersten Schenkel 21 zum Halterkopf 3. Im Bereich des Halterkopfes 3 ist in der dargestellten Ausführungsform das Material des Montagehalters 10 dicker ausgebildet als im Bereich des ersten Schenkels 21.
Der zweite Schenkel 22 ist an seinem dem Halterfuß 1 abgewandten Ende ebenfalls mit dem Halterkopf 3 verbunden. Der Übergang vom zweiten Schenkel 22 zum Halterkopf 3 wird durch die außen liegende vordere Randkante 32 festgelegt. Die vordere Randkante 32 begrenzt eine vordere Randfläche 35.
Die ausgehend von den Randkanten 31,32 nach oben gerichteten Randflächen 34,35 sind in der dargestellten Ausführungsform parallel zueinander angeordnet. Der Abstand zwischen der hinteren Randfläche 34 und der vorderen Randfläche 35 bestimmt die Breite des Montageträgers 10. In der dargestellten Ausführungsform liegt die den Winkelscheitel des Winkels β beschneidende Fläche des Halterfußes 1 in einer Ebene mit der vorderen Randfläche 35. Die Auflagefläche 11 erreicht dadurch in der dargestellten Ausführungsform ihre maximale Breite.
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Zur Fixierung der Schenkel 21,22 in der verspreizten Position weist der Halterkopf 3 eine durch die vordere Randfläche 35 durchgehende Montagebohrung 33 auf. In die Montagebohrung 33 kann beispielsweise eine Wurmschraube angeordnet werden, um ein Zusammendrücken der Schenkel 21, 22 zu blockieren.
Am oberen Endbereich weist der Halterkopf 3 Halteleisten 36 auf. Die Halteleisten 36 können in die Nut einer Führungsschiene 5 eingeschnappt werden. Dadurch kann der Montageträger 10 an einer Führungsschiene 5 montiert werden.
Zwischen der vorderen Randkante 31 bzw. zwischen dem zweiten Schenkel 22 und der Befestigungsfläche 12 des Halterfußes 1 ist ein Freibereich 4 ausgebildet. Die Längsachse 14 verläuft durch diesen Freibereich 4. Dabei verläuft sie vor der vorderen Randkante 31 und schneidet die Randkante 31 nicht. Die Längsachse 14 läuft daher am Halterkopf 3 vorbei.
In der dargestellten Ausführungsform ist der Montagehalter 10 asymmetrisch bezüglich seiner Breite und Länge ausgebildet. Bezüglich seiner Höhe ist der Montageträger 10 jedoch symmetrisch ausgebildet zu einer Längsmittelebene durch die Montagebohrung 33 und die Ausnehmung 13. Die Höhe des Montageträgers 10 ist dabei so gewählt, dass ein Befestigungsmittel, wie beispielsweise eine Schraube, sicher gehalten werden kann. Dazu wird insbesondere der Abstand zur Längsmittelebene ausreichend groß gewählt, dass ein Ausbrechen des Materials vermieden werden kann.
In der dargestellten Ausführungsform ist die Höhe des Montagehalters 10 so ausgeführt, dass die Befestigungsfläche 12 quadratisch ist, und die Längsachse 14 im Mittelpunkt der Befestigungsfläche 12 verläuft.
In der dargestellten Ausführungsform ist der Montagehalter 10 aus stranggepressten Aluminium.
In Fig. 7 ist ein Montagesystem gezeigt, das einen Montagehalter 10 umfasst, der an einer Wand 6 befestigt ist, und eine reversibel mit dem Montagehalter 10 verbundene Führungsschiene 14.
Die Auflagefläche 11 des Montagehalters 10 liegt flächig an der Wand 6 an. Die Längsachse 14 ist in einem Winkel δ von 75° zur Auflagefläche 11 angeordnet. Der / 18
Halterarm 2 ist senkrecht zur Auflagefläche 11 angeordnet, insbesondere der erste Schenkel 21 des Halterarms 2. In der dargestellten Montagesituation in einem Eckbereich der Wand 6 ist der erste Schenkel 21 zudem parallel zu einen zweiten Wandbereich 61 ausgerichtet. Dies zeigt, dass die Montage einer Führungsschiene 5 mit Hilfe des erfindungsgemäßen Montageträgers 10 selbst auf minimalem Platz rasch und einfach möglich ist.
Die Breite des Montagehalters 10, das heißt der Abstand zwischen der hinteren und vorderen Randfläche 34,35 des Halterkopfes 3 entspricht der Breite der Führungsschiene
5. Bei Draufsicht auf die Führungsschiene ist der Montagehalter 10 daher nicht sichtbar. Dabei ist die Montageseite 51 der Führungsschiene 5 nicht breiter als die Auflagefläche 11. Die Breite der Auflagefläche 11 ist jedoch auch nicht kleiner als die Montageseite 51 der Führungsschiene 5. Die dargestellte Ausführungsform weist daher eine maximale Auflagefläche 11 bei gleichzeitig von der Führungsschiene 5 verdecktem Montagehalter 10 auf.
Mit Hilfe des Montagehalters 10 ist die Montage einer Führungsschiene 5 rasch und einfach in einem Arbeitsschritt möglich. Für die dargestellte Ausführungsform des Montageträgers 10 könnte die Montage einer Führungsschiene 5 wie folgt ablaufen:
Zunächst wird der Montagehalter 10 auf die Führungsschiene 5 aufgeklemmt und mit Hilfe einer Schraube durch die Montagebohrung 33 auf der Führungsschiene 5 fixiert. Dieses Montagesystem wird anschließend an der Wand 6 ausgerichtet und durch Fixierung einer Befestigungsschraube durch die durchgehende Ausnehmung 13 an der Wand 6 befestigt.
Der Schraubenkopf liegt dabei plan auf der Befestigungsfläche 12 auf. Die Ausnehmung 13 des Montagehalters 10 befindet sich mittig hinter der Führungsschiene 5. Der Montagehalter 10 ist bündig mit der Führungsschiene 5 angeordnet, sodass bei frontaler Draufsicht auf die Führungsschiene 5 der Montagehalter 10 nicht sichtbar ist. Auch eine Befestigungsschraube bzw. deren Schraubenkopf, ist nicht sichtbar.
Gleichzeitig kann eine optimale Kraftübertragung und damit eine sichere Befestigung der Führungsschiene 5 erreicht werden.

Claims (11)

  1. Patentansprüche:
    1. Montagehalter (10) zur Montage von Führungsschienen (5), insbesondere von Führungsschienen für Raffstores oder Jalousien, umfassend einen Halterfuß (1) mit zumindest einer durchgehenden Ausnehmung (13) zur Befestigung des Montagehalters (10) an einem festen Bauteil, insbesondere an einer Wand (6), einen Halterkopf (3), an den die Führungsschiene (5) befestigbar ist, und einen dazwischenliegenden, den Halterfuß (1) mit dem Halterkopf (3) verbindenden, Halterarm (2), dadurch gekennzeichnet, dass die Ausnehmung (13) eine zentrale Längsachse (14) aufweist, wobei die Verlängerung der Längsachse (14) am Halterkopf (3) vorbei verläuft.
  2. 2. Montagehalter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Halterfuß (1) eine Auflagefläche (11) zur Auflage an der Wand (6), und eine dem Halterkopf (3) zugewendete Befestigungsfläche (12) aufweist, wobei die Befestigungsfläche (12) zur Auflagefläche (11) schräg ausgerichtet ist, insbesondere in einem Winkel (ß) von 10° bis 50°, insbesondere von 13° bis 33°, und/oder dass der Halterfuß (1) im Wesentlichen keilförmig geformt ist.
  3. 3. Montagehalter nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Längsachse (14) normal zur Befestigungsfläche (12) ausgerichtet ist, und/oder dass die Längsachse (14) im jeweiligen Flächenschwerpunkt der Auflagefläche (11) und der Befestigungsfläche (12) angeordnet ist.
  4. 4. Montagehalter nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass im Bereich zwischen der Befestigungsfläche (12) und dem Halterkopf (3) ein Freibereich (4) ausgebildet ist, in dem die Längsachse (14) verläuft.
  5. 5. Montagehalter nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Halterarm (2) einen ersten Schenkel (21) und einen zweiten Schenkel (22) aufweist, wobei die Schenkel (21,22) in Richtung zum Halterkopf (3) hin geöffnet angeordnet sind und in Richtung zum Halterfuß (1) hin zusammenlaufend angeordnet sind, wobei insbesondere die Schenkel (21, 22) in Richtung zum Randbereich des Halterfußes (1), an dem dieser seine größte Dicke besitzt, zusammenlaufend angeordnet sind.
  6. 6. Montagehalter nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass, der erste Schenkel (21) und der zweite Schenkel (22) in einem Winkel (a) von vorzugsweise 20° bis 40°, insbesondere von 25° bis 35°, zueinander angeordnet sind,
    11 /18 und/oder dass der erste Schenkel (21) normal zur Auflagefläche (11) ausgerichtet ist, und/oder dass der zweite Schenkel (22) zur Befestigungsfläche (12) in einem Winkel (γ) von 70° bis 110°, insbesondere in einem Winkel (γ) von 73° bis 93°, ausgerichtet ist.
  7. 7. Montagehalter nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der erste und der zweite Schenkel (21,22) reversibel verspreizbar bzw. federnd ausgebildet sind, wobei insbesondere eine Montagebohrung (33) zur Montage einer Feststellschraube vorgesehen ist.
  8. 8. Montagehalter nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Halterkopf (3) eine vordere Randkante (32) am Endbereich des zweiten Schenkels (22) aufweist, wobei die Längsachse (14) an der vorderen Randkante (32) ohne zu schneiden vorbei verläuft.
  9. 9. Montagehalter nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Montagehalter (10) einstückig ausgebildet ist, insbesondere aus stranggepresstem Aluminium.
  10. 10. Montagesystem umfassend einen Montagehalter (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 9, und eine am Halterkopf (3) befestigte Führungsschiene (5).
  11. 11. Montagesystem nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Breite des Montagehalters (10) geringer als, oder maximal gleich groß wie, die Breite der Führungsschiene (5) ist, insbesondere dass die Breite der Auflagefläche (11) der Breite einer der Wand (6) zugewendeten Montageseite (51) der Führungsschiene (5) entspricht.
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