AT512934B1 - Schubladenausziehführung - Google Patents
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Abstract
Schubladenausziehführung (4), umfassend:- eine Korpusschiene (5), welche über einen Befestigungsabschnitt (6) an einem Möbelkorpus (2) zu montieren ist,-eine an einer Schublade (3) zu befestigende Ladenschiene (8), welche relativ zur Korpusschiene (5) verfahrbar gelagert ist, wobei die Ladenschiene (8) einen dem Befestigungsabschnitt (6) zugewandten Seitensteg (20) aufweist,- eine Mittelschiene (7), welche zwischen der Korpusschiene (5) und der Ladenschiene (8) verfahrbar gelagert ist,- ein Lager (11) mit zumindest einer Abstützrolle (12), über die sich die Ladenschiene (8) im geschlossenen Zustand an der Korpusschiene (5) abstützt, wobei das Lager (11) an einem vorderen Endbereich der Mittelschiene (7) oder der Ladenschiene (8) angeordnet und in Längsrichtung jener Schiene (7, 8), an der das Lager (11) angeordnet ist, im Betrieb unverschiebbar angeordnet ist,wobei der Seitensteg (20) der Ladenschiene (8) zwischen der Abstützrolle (12) und dem Befestigungsabschnitt (6) der Korpusschiene (5) angeordnet ist.
Description
österreichisches Patentamt AT512 934 B1 2013-12-15
Beschreibung [0001] Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Schubladenausziehführung, umfassend: [0002] - eine Korpusschiene, welche über einen Befestigungsabschnitt an einem Möbelkorpus zu montieren ist, [0003] - eine an einer Schublade zu befestigende Ladenschiene, welche relativ zur Korpus schiene verfahrbar gelagert ist, wobei die Ladenschiene einen dem Befestigungsabschnitt zugewandten Seitensteg aufweist, [0004] - eine Mittelschiene, welche zwischen der Korpusschiene und der Ladenschiene ver fahrbar gelagert ist, [0005] - ein Lager mit zumindest einer Abstützrolle, über die sich die Ladenschiene im ge schlossenen Zustand an der Korpusschiene abstützt, wobei das Lager an einem vorderen Endbereich der Mittelschiene oder der Ladenschiene angeordnet und in Längsrichtung jener Schiene, an der das Lager angeordnet ist, im Betrieb unverschiebbar angeordnet ist.
[0006] Im Weiteren betrifft die Erfindung eine Anordnung mit einer Schublade und mit einer Schubladenausziehführung der zu beschreibenden Art.
[0007] In der AT 4518 U1 und in der EP 1 470 770 A1 sind jeweils Schubladenausziehführun-gen beschrieben, wobei im vorderen Bereich der Korpusschiene ein Lager mit zumindest einer Abstützrolle angeordnet ist. Diese Abstützrolle ist dazu vorgesehen, dass die Ausziehschiene bzw. die damit verbundene Schublade im geschlossenen Zustand abgestützt wird. Die Abstützrolle liegt dabei an einem seitlichen Randbereich bzw. an einer Umbiegung der Ausziehschiene an. Durch die Abstützrolle werden die Wälzkörper von Laufwagen, welche zwischen den Schienen zur Übertragung der Last der Schublade verfahrbar gelagert sind, vom Gewicht der Schublade entlastet und folglich vor Deformation geschützt. Im Weiteren bewirkt die Abstützrolle, dass die Schublade im Schließzustand leicht angehoben wird und eine unerwünschte Absenkung der Schublade verhindert wird. Somit können die horizontal verlaufenden Fugen zwischen den Frontblenden von übereinander angeordneten Schubladen eines Schrankes eine konstante Breite aufweisen, sodass das von außen sichtbare Fugenbild auch optisch ansprechend ist.
[0008] Schubladenausziehführungen mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Patentanspruchs 1 gehen aus der EP 0 834 270 A2, aus der EP 1 190 646 A1, aus der EP 0 664 983 A2 sowie aus der DE 20 2008 017 061 U1 hervor.
[0009] Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Schubladenausziehführung der eingangs erwähnten Gattung mit einer kompakteren Bauweise anzugeben.
[0010] Dies wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des Patentanspruchs 1 gelöst. Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den abhängigen Unteransprüchen angegeben.
[0011] Gemäß der Erfindung ist vorgesehen, dass der Seitensteg der Ladenschiene zwischen der Abstützrolle und dem Befestigungsabschnitt der Korpusschiene angeordnet ist.
[0012] Mit anderen Worten wird die Abstützrolle im Vergleich zum genannten Stand der Technik zentraler im Schienensystem der Schubladenausziehführung angeordnet, wobei der Raum zwischen einem Seitensteg der Ladenschiene und dem Möbelkorpus verkleinert und die Schubladenausziehführung insgesamt schmaler ausgeführt werden kann.
[0013] Durch eine mittige Anordnung der Abstützrolle im Führungssystem erhält man auch eine zentrale Lastverteilung, wobei die zumindest eine Abstützrolle zwischen benachbarten und zueinander beweglichen Schienen der Schubladenausziehführung in einem vergleichsweise engen Zwischenbereich platzsparend untergebracht werden kann. Anders als beim genannten Stand der Technik, bei der die Abstützrolle seitlich gelagert ist, wird bei der erfindungsgemäßen Konstruktion zudem kein seitliches Kippmoment auf die zwischen den Schienen befindlichen 1 /13 österreichisches Patentamt AT512 934 B1 2013-12-15
Laufwagen ausgeübt, sodass die Laufwagen weitgehend vertikal belastet werden und keine Verwindung der Schubladenausziehführung herbeigeführt wird.
[0014] Überdies ist es nicht mehr zwingend erforderlich, die Ladenschiene mit einer Umbiegung zu versehen, durch welche die Ladenschiene an der Abstützrolle abstützbar ist, weil bei der erfindungsgemäßen Ausgestaltung die Abstützrolle direkt mit den Laufstegen der Schienen Zusammenwirken kann.
[0015] Bei einer weiteren Ausgestaltung kann vorgesehen sein, dass die Mittelschiene einen dem Seitensteg der Ladenschiene zugewandten seitlichen Profilabschnitt aufweist, wobei der seitliche Profilabschnitt der Mittelschiene zwischen der Abstützrolle und dem Seitensteg der Ladenschiene angeordnet ist.
[0016] Die Ladenschiene kann einen durch das Schienenprofil der Ladenschiene begrenzten Hohlraum aufweisen, wobei die Abstützrolle innerhalb dieses Hohlraumes angeordnet ist. Hierbei kann es günstig sein, wenn die Ladenschiene zwei Seitenstege und einen die Seitenstege verbindenden, vorzugsweise flachen, Mittelsteg aufweist, wobei die Abstützrolle vollständig innerhalb der beiden Seitenstege der Ladenschiene angeordnet ist. Die Abstützrolle kann dabei einerseits mit der Unterseite des Mittelsteges der Ladenschiene, andererseits mit einem Laufsteg der Korpusschiene Zusammenwirken.
[0017] Das Lager mit der Abstützrolle kann beispielsweise an der Ladenschiene angeordnet sein, wobei die Abstützrolle im Schließzustand der Ladenschiene mit der Korpusschiene zusammenwirkt.
[0018] Bei einem Vollauszug ist üblicherweise vorgesehen, dass die Schubladenausziehführung eine zwischen der Korpusschiene und der Ausziehschiene verschiebbar gelagerte Mittelschiene aufweist. Hierbei kann das Lager mit der Abstützrolle an der Mittelschiene gelagert sein, wobei die Abstützrolle einerseits mit der Korpusschiene, andererseits mit der Ladenschiene zusammenwirkt.
[0019] Die Abstützrolle ist an einem vorderen Endbereich der Mittelschiene oder an einem vorderen Endbereich der Ladenschiene angeordnet, wobei die Abstützrolle drehbar, jedoch in Längsrichtung jener Schiene, an der das Lager angeordnet ist, im Betrieb (d.h. bei einer Relativbewegung der Schienen 5, 7, 8 zueinander) unverschiebbar angeordnet. Als „vorderer Endbereich der Schiene" ist jeweils das vorderste Drittel der Länge der Mittelschiene oder das vorderste Drittel der Ladenschiene in Montagelage zu verstehen.
[0020] Durch die Anordnung des Lagers mit der Abstützrolle an der Mittelschiene oder an der Ladenschiene kann eine Verklemmung von Laufwagen bzw. von Wälzkörpern - welche üblicherweise zwischen den Schienen der Schubladenausziehführung verschiebbar gelagert sind -weitgehend vermieden werden, wodurch der Lauf der Schubladenausziehführung verbessert wird.
[0021] Weitere Einzelheiten und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden anhand der in den Figuren gezeigten Ausführungsbeispiele erläutert. Dabei zeigt bzw. zeigen: [0022] Fig.1 [0023] Fig. 2a, 2b [0024] Fig. 3a, 3b [0025] Fig. 4a, 4b ein Möbel mit einem Möbelkorpus und relativ dazu verfahrbaren Schubladen in einer perspektivischen Darstellung, eine Schubladenausziehführung in einer perspektivischen Ansicht sowie der vordere Endbereich der Schubladenausziehführung in einer vergrößerten Darstellung, der vordere Endbereich der Schubladenausziehführung in einer perspektivischen Ansicht sowie in einem Vertikalschnitt, der vordere Endbereich der Schubladenausziehführung gemäß einer leicht abgewandelten Ausführungsform in einer perspektivischen Schnittdarstellung sowie in einem Vertikalschnitt, 2/13 österreichisches Patentamt AT512 934B1 2013-12-15 [0026] Fig. 5a, 5b der vordere Endbereich der Schubladenausziehführung in einer perspekti vischen Schnittdarstellung und in einem Vertikalschnitt, wobei das Lager mit der Abstützrolle an der Ladenschiene befestigt ist, [0027] Fig. 6a-6c ein mögliches Ausführungsbeispiel eines Lagers in verschiedenen Darstel lungen.
[0028] Fig.1 zeigt ein Möbel 1 mit einem Möbelkorpus 2 und relativ dazu verfahrbaren Schubladen 3 in einer perspektivischen Darstellung. Zur verschiebbaren Lagerung der Schubladen 3 sind Schubladenausziehführungen 4 vorgesehen, welche jeweils [0029] eine am Möbelkorpus 2 zu befestigende Korpusschiene 5 und eine relativ dazu verfahrbare Ladenschiene 8 umfassen, wobei zwischen der Korpusschiene 5 und der Ladenschiene 8 eine (hier nicht ersichtliche) Mittelschiene 7 verschiebbar gelagert ist. Durch die Mittelschiene 7 kann ein Vollauszug der Schublade 3 herbeigeführt werden, sodass die Rückwand 9 der Schublade 3 im Wesentlichen bis hin zur Stirnseite 10 des Möbelkorpus 2 herausgezogen werden kann.
[0030] Fig. 2a zeigt die Schubladenausziehführung 4 in einer perspektivischen Ansicht. Die Korpusschiene 5 ist über einen in Montagelage senkrecht verlaufenden Befestigungsabschnitt 6 an einem Möbelkorpus 2 zu befestigen, die verfahrbare Ladenschiene 8 ist mit der Schublade 3 zu verbinden. Der Befestigungsabschnitt 6 umfasst mehrere Öffnungen 34 zum Durchtritt von Befestigungsschrauben. Zwischen der Korpusschiene 5 und der Ladenschiene 8 ist eine Mittelschiene 7 verfahrbar gelagert. Erkennbar ist ein Lager 11 mit einer Abstützrolle 12, über die sich die Ladenschiene 8 in der Schließstellung an der Korpusschiene 5 abstützt. Zur Befestigung des Lagers 11 an den Schienen 7, 8 ist ein Schnappverbinder 13 vorgesehen.
[0031] Fig. 2b zeigt den vorderen Endbereich der Schubladenausziehführung 4 in einer vergrößerten Darstellung. Über eine Höhenverstellvorrichtung 14 ist der vordere Endbereich der Schublade 3 anhebbar und absenkbar. Die Höhenverstellvorrichtung 14 umfasst ein manuell zu betätigendes Griffteil 15 mit einem damit verbundenen Lagerteil 16, an dem in Montagelage ein seitlicher Randbereich der Schublade 3 aufliegt. Der Griffteil 15 kann an mehreren vorgegebenen Rasten 18 der Ladenschiene 8 positioniert werden, wobei der Lagerteil 16 (und damit der vordere Endbereich einer Schublade 3) je nach Wahl einer Raste 18 eine unterschiedliche Höhenposition einnimmt.
[0032] Fig. 3a zeigt den vorderen Endbereich der Schubladenausziehführung 4 in einer perspektivischen Ansicht. Die Korpusschiene 5 weist einen Befestigungsabschnitt 6 zur Montage am Möbelkorpus 2 sowie einen Horizontalsteg 19 auf, an dem sich die Abstützrolle 12 in der Schließstellung der Ladenschiene 8 abstützt. Im gezeigten Ausführungsbeispiel ist das Lager 11 mit der Abstützrolle 12 an der Mittelschiene 7 befestigt, wobei die Abstützrolle 12 einerseits mit der Unterseite eines Mittelsteges 22 der Ladenschiene 8 und andererseits mit dem Horizontalsteg 19 der Korpusschiene 5 zusammenwirkt. Die Ladenschiene 8 weist einen dem Befestigungsabschnitt 6 zugewandten Seitensteg 20 auf, wobei der Seitensteg 20 der Ladenschiene 8 zwischen der Abstützrolle 12 und dem Befestigungsabschnitt 6 der Korpusschiene 5 angeordnet ist. Die Ladenschiene 8 weist zwei Seitenstege 20, und einen die Seitenstege 20, 21 verbindenden, vorzugsweise flachen, Mittelsteg 22 auf, wobei die Abstützrolle 12, vorzugsweise vollständig, innerhalb der beiden Seitenstege 20, 21 der Ladenschiene 8 angeordnet ist. Über das Griffteil 15 der Höhenverstellvorrichtung 14 ist der Lagerteil 16, an dem der vordere Endbereich der Schublade 3 aufliegt, höhenverstellbar ausgebildet.
[0033] Fig. 3b zeigt die Schubladenausziehführung 4 gemäß Fig. 3a in einem Vertikalschnitt. Die Ladenschiene 8 weist einen durch das Schienenprofil der Ladenschiene 8 begrenzten Hohlraum auf, wobei die Abstützrolle 12, vorzugsweise vollständig, innerhalb dieses Hohlraumes angeordnet ist. Die Ladenschiene 8 ist nach unten zumindest teilweise offen ausgebildet. Durch die zentrale Anordnung der Abstützrolle 12 zwischen zueinander beweglichen Schienen 5, 7, 8 der Schubladenausziehführung 4 kann die Abstützrolle 12 in einem vergleichsweise engen Zwischenbereich platzsparend untergebracht werden, wobei der Raum 23 zwischen dem 3/13 österreichisches Patentamt AT512 934B1 2013-12-15
Seitensteg 20 der Ladenschiene 8 und dem Befestigungsabschnitt 6 der Korpusschiene 5 verkleinert und die Schubladenausziehführung 4 insgesamt schmaler und folglich kompakter ausgeführt werden kann.
[0034] Fig. 4a zeigt den vorderen Endbereich der Schubladenausziehführung 4 in einer leicht abgewandelten Ausführungsform. Das Lager 11 mit der Abstützrolle 12 ist über den Schnappverbinder 13 an der Mittelschiene 7 gelenkig befestigt. Im gezeigten Ausführungsbeispiel weist die Mittelschiene 7 einen Horizontalsteg 27 auf, an dessen vorderen Ende eine in Längsrichtung des Horizontalsteges 27 verlaufende und nach vorne hin offene Aussparung 25 angeordnet ist. Die Aussparung 25 ist zur Aufnahme der Abstützrolle 12 vorgesehen. Die Ladenschiene 8 weist im vorderen Endbereich eine Erhöhung 24, vorzugsweise in Form einer Prägung, auf, welche im Schließzustand der Ladenschiene 8 mit der Abstützrolle 12 zusammenwirkt. Durch die Erhöhung 24 kann die Ladenschiene 8 im Schließzustand auf ein definiertes Maß angehoben werden, wobei eine unerwünschte Absenkung einer schwer beladenen Schublade 3 weitgehend verhindert werden kann. Eine weitere Funktion der Erhöhung 24 besteht darin, dass sich die Ladenschiene 8 im Schließzustand zwar über diese Erhöhung 24 an der Abstützrolle 12 abstützt, beim Öffnen der Ladenschiene 8 (welche sich bei einem Differentialauszug mit etwa der doppelten Geschwindigkeit als die Mittelschiene 7 bewegt) wird die Abstützrolle 12 von der Ladenschiene 8 jedoch sofort freigestellt, woraufhin die Last der Schublade 3 ausschließlich von (nicht dargestellten) Laufwagen mit Wälzkörpern, welche üblicherweise zwischen den Schienen 5, 7, 8 der Schubladenausziehführung 4 verfahrbar gelagert sind, übertragen wird. Auf diese Weise können die Laufkräfte der Schubladenausziehführung 4 verringert werden.
[0035] Fig. 4b zeigt die Ausführungsform der Schubladenausziehführung 4 gemäß Fig. 4a in einem Vertikalschnitt. Zu erkennen ist, dass die Abstützrolle 12 bei geschlossener Ladenschiene 8 einerseits mit der Erhöhung 24 der Ladenschiene 8, andererseits mit dem Horizontalsteg 19 der Korpusschiene 5 zusammenwirkt. Die Mittelschiene 7 weist einen dem Seitensteg 20 der Ladenschiene 8 zugewandten seitlichen Profilabschnitt 26 auf, wobei der seitliche Profilabschnitt 26 der Mittelschiene 7 zwischen der Abstützrolle 12 und dem Seitensteg 20 der Ladenschiene 8 angeordnet ist. Bei dieser Ausführungsform befinden sich also sowohl der seitliche Profilabschnitt 26 der Mittelschiene 7 als auch der Seitensteg 20 der Ladenschiene 8 zwischen der Abstützrolle 12 und dem Befestigungsabschnitt 6 der Korpusschiene 5. Die Abstützrolle 12 steht nach oben und unten über den Horizontalsteg 27 der Mittelschiene 7 vor.
[0036] Fig. 5a zeigt den vorderen Endbereich der Schubladenausziehführung 4, wobei das Lager 11 mit der Abstützrolle 12 - im Unterschied zum vorherigen Ausführungsbeispiel - an der Ladenschiene 8 angeordnet ist. Das Lager 11 ist mit der Unterseite des Mittelsteges 22 der Ladenschiene 8 verbunden, beispielsweise verschweißt oder vernietet. Das Lager 11 mit der Abstützrolle 12 ist am vorderen Endbereich der Ladenschiene 8 angeordnet, wobei die Abstützrolle 12 gegen Ende der Schließbewegung der Ladenschiene in eine nach vorne hin offene Aussparung 25 der Mittelschiene 7 einfahren kann, wobei die Abstützrolle 12 bei geschlossener Ladenschiene 8 in der Aussparung 25 der Mittelschiene 7 aufgenommen ist.
[0037] Fig. 5b zeigt die Ausführungsform gemäß Fig. 5a in einem Vertikalschnitt. Das Lager 11 weist hierbei einen ortsfesten, horizontal verlaufenden Achszapfen 28 auf, wobei die Abstützrolle 12 an diesem Achszapfen 28 drehbar gelagert ist. In der Schließstellung der Schubladenausziehführung 4 wirkt die Abstützrolle 12 einerseits mit der Unterseite des Mittelsteges 22 der Ladenschiene 8, andererseits mit dem Horizontalsteg 19 der Korpusschiene 5 zusammen. Der dem Seitensteg 20 der Ladenschiene 8 zugewandte seitliche Profilabschnitt 26 der Mittelschiene 7 ist zwischen der Abstützrolle 12 und dem Seitensteg 20 der Ladenschiene 8 angeordnet.
[0038] Fig. 6a zeigt ein mögliches Ausführungsbeispiel eines Lagers 11 in einer perspektivischen Ansicht. Das Lager 11 ist über einen Schnappverbinder 13, vorzugsweise gelenkig, an der Mittelschiene 7 oder an der Ladenschiene 8 der Schubladenausziehführung 4 zu befestigen. Der Schnappverbinder 13 weist zwei federnd ausgebildete Arretierelemente 30 auf, welche in Montagelage die am Lager ausgebildeten Vorsprünge 31 formschlüssig umgreifen. Das 4/13 österreichisches Patentamt AT512 934B1 2013-12-15
Lager 11 weist zudem einen federnd ausgebildeten Arm 32 auf, wobei sich das freie Ende des Armes 32 in Montagelage an jener Schiene 7 und 8, an der das Lager 11 angeordnet ist, abstützt. Durch den federnden Arm 32 können in Höhenrichtung auftretende Toleranzen der Schubladenausziehführung 4 weitgehend kompensiert werden. Das Lager 11 umfasst eine Führung 29, welche die Abstützrolle 12 allseitig umgibt und in welcher die Abstützrolle 12 lose aufgenommen ist. Durch die Führung 29 ist die Abstützrolle 12 begrenzt höhenbeweglich gelagert. Diese Lagerung der Abstützrolle in vertikaler Richtung kann dadurch erreicht werden, indem zumindest ein Achszapfen 28 des Lagers 11 in eine - vorzugsweise nicht durchgehende - Ausnehmung 33 der Abstützrolle 12 ragt, wobei der Durchmesser der Ausnehmung 33 größer als der Durchmesser des Achszapfens 28 ist. Die Abstützrolle 12 weist somit keine feststehende, sondern eine höhenbewegliche Drehachse auf. Auf diese Weise können zusätzliche Toleranzen des Führungssystems aufgenommen werden.
[0039] Fig. 6b zeigt das Lager 11 mit der in der Führung 29 eingesetzten Abstützrolle 12 und montiertem Schnappverbinder 13, wobei die Arretierelemente 30 des Schnappverbinders 13 die Vorsprünge 31 formschlüssig umgreifen.
[0040] Fig. 6c zeigt das Lager 11 in einem perspektivischen Schnitt. Die Abstützrolle 12 ist durch beidseitig an der Führung 29 angeordnete Achszapfen 28, welche jeweils in eine als Sackloch ausgebildete Ausnehmung 33 der Abstützrolle 12 hineinragen, höhenbeweglich gehalten. Das Lager 11 ist einstückig ausgebildet und kann in einfacher Weise durch ein Spritzgussverfahren aus einem Kunststoff material hergestellt werden. Die Abstützrolle 12 kann ebenfalls aus Kunststoff oder aus Metall bestehen. Bei einer Ausführung der Abstützrolle 12 aus Metall kann eine Kunststoffummantelung zweckmäßig sein. Die Abstützrolle 12 kann bei allen Ausführungsbeispielen kugelförmig, zylindrisch, scheibenförmig oder kegelstumpfförmig ausgebildet sein. Selbstverständlich können auch zwei oder mehrere Abstützrollen 12 vorgesehen werden, welche seitlich nebeneinander, vorzugsweise an einer gemeinsamen Achse, angeordnet sind oder auch derart, dass die Abstützrollen 12 in Verfahrrichtung der Ladenschiene 8 hintereinander angeordnet sind. 5/13
Claims (15)
- österreichisches Patentamt AT512 934B1 2013-12-15 Patentansprüche 1. Schubladenausziehführung (4), umfassend: - eine Korpusschiene (5), welche über einen Befestigungsabschnitt (6) an einem Möbelkorpus (2) zu montieren ist, - eine an einer Schublade (3) zu befestigende Ladenschiene (8), welche relativ zur Korpusschiene (5) verfahrbar gelagert ist, wobei die Ladenschiene (8) einen dem Befestigungsabschnitt (6) zugewandten Seitensteg (20) aufweist, - eine Mittelschiene (7), welche zwischen der Korpusschiene (5) und der Ladenschiene (8) verfahrbar gelagert ist, - ein Lager (11) mit zumindest einer Abstützrolle (12), über die sich die Ladenschiene (8) im geschlossenen Zustand an der Korpusschiene (5) abstützt, wobei das Lager (11) an einem vorderen Endbereich der Mittelschiene (7) oder der Ladenschiene (8) angeordnet und in Längsrichtung jener Schiene (7, 8), an der das Lager (11) angeordnet ist, im Betrieb unverschiebbar angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, dass der Seitensteg (20) der Ladenschiene (8) zwischen der Abstützrolle (12) und dem Befestigungsabschnitt (6) der Korpusschiene (5) angeordnet ist.
- 2. Schubladenausziehführung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittelschiene (7) einen dem Seitensteg (20) der Ladenschiene (8) zugewandten seitlichen Profilabschnitt (26) aufweist, wobei der seitliche Profilabschnitt (26) der Mittelschiene (7) zwischen der Abstützrolle (12) und dem Seitensteg (20) der Ladenschiene (8) angeordnet ist.
- 3. Schubladenausziehführung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Ladenschiene (8) einen durch das Schienenprofil der Ladenschiene (8) begrenzten Hohlraum aufweist, wobei die Abstützrolle (12) innerhalb dieses Hohlraumes angeordnet ist.
- 4. Schubladenausziehführung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Ladenschiene (8) zwei Seitenstege (20, 21) und einen die Seitenstege (20, 21) verbindenden, vorzugsweise flachen, Mittelsteg (22) aufweist, wobei die Abstützrolle (12), vorzugsweise vollständig, innerhalb der beiden Seitenstege (20, 21) der Ladenschiene (8) angeordnet ist.
- 5. Schubladenausziehführung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Abstützrolle (12) einerseits mit der Unterseite des Mittelsteges (22) der Ladenschiene (8), andererseits mit einem Horizontalsteg (19) der Korpusschiene (5) zusammenwirkt.
- 6. Schubladenausziehführung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Ladenschiene (8) nach unten hin zumindest teilweise offen ausgebildet ist.
- 7. Schubladenausziehführung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Lager (11) für die Abstützrolle (12) mindestens einen Achszapfen (28) aufweist.
- 8. Schubladenausziehführung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der mindestens eine Achszapfen (28) in eine - vorzugsweise nicht durchgehende - Ausnehmung (33) der Abstützrolle (12) ragt.
- 9. Schubladenausziehführung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Abstützrolle (12) höhenbeweglich gelagert ist.
- 10. Schubladenausziehführung nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Durchmesser der Ausnehmung (33) größer als der Durchmesser des Achszapfens (28) ist.
- 11. Schubladenausziehführung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Lager (11) eine Führung (29) aufweist, in welcher die Abstützrolle (12) in vertikaler Richtung begrenzt bewegbar gelagert ist.
- 12. Schubladenausziehführung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass das Lager (11) über einen Schnappverbinder (13) mit einer der Schienen (7, 8) verbindbar ist. 6/13 österreichisches Patentamt AT512 934B1 2013-12-15
- 13. Schubladenausziehführung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass das Lager (11) aus einem Kunststoff material hergestellt ist.
- 14. Schubladenausziehführung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittelschiene (7) einen Horizontalsteg (27) aufweist, wobei die Abstützrolle (12) nach oben und nach unten über den Horizontalsteg (27) der Mittelschiene (7) vorsteht.
- 15. Anordnung mit einer Schublade (3) und mit einer Schubladenausziehführung (4) nach einem der Ansprüche 1 bis 14. Hierzu 6 Blatt Zeichnungen 7/13
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