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AT411728B - Reinigungsvorrichtung für eine fassadenfläche - Google Patents

Reinigungsvorrichtung für eine fassadenfläche Download PDF

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AT411728B
AT411728B AT0212599A AT212599A AT411728B AT 411728 B AT411728 B AT 411728B AT 0212599 A AT0212599 A AT 0212599A AT 212599 A AT212599 A AT 212599A AT 411728 B AT411728 B AT 411728B
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Thurnher Julius
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Description


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   Die Erfindung betrifft eine Reinigungsvorrichtung für eine Fassadenfläche eines Gebäudes, mit wenigstens einer mit Hilfe eines Antriebsmotors entlang wenigstens einer Führungsschieneneinheit hin und her bewegbaren, länglichen, sich rechtwinkelig zur Führungsschieneneinheit erstrecken- den Wischerleisteneinheit, der wenigstens ein in der Führungsschieneneinheit mit Hilfe eines vom Antriebsmotor angetriebenen linearen Antriebselements bewegbarer Mitnehmer zugeordnet ist, und mit wenigstens einer Reinigungsflüssigkeits-Leitung, mit der auf die zu reinigende fläche gerichtete Spritzdüsen verbunden sind. 



   Eine Reinigungsvorrichtung für Fassadenflächen von Gebäuden ist aus   der -EP   709 054 A be- kannt, wobei in einer Ausführungsform dieser bekannten Reinigungsvorrichtung die Wischerlei- steneinheit über die Höhe der Fassade horizontal und in einer anderen vertikal entlang von Füh- rungsschienen bewegt wird, die an der Fassade angebracht werden. Die Wischerleisteneinheit dieser bekannten Reinigungsvorrichtung ist mit eigenen Motoren ausgerüstet, um einerseits die Wischerleisteneinheit entlang der Führungsschienen, in denen angetriebene Zahnräder mit einer stationären Zahnschiene in Eingriff stehen, und andererseits eine Pumpe anzutreiben, um Reini- gungsflüssigkeit über die im Bereich der Wischerleiste vorgesehenen Spritzdüsen gegen die zu reinigende Fläche zu spritzen.

   Diese bekannte Reinigungsvorrichtung ist somit aufwendig in der Konstruktion, wobei der Aufwand umso schwerer ins Gewicht fällt, als pro fassade mehrere solche Reinigungsvorrichtungen nebeneinander angeordnet werden und bei jeder dieser Reinigungsvor- richtungen eine Wischerleisteneinheit mit eigenem Motorantrieb etc. vorliegt. Darüber hinaus sind die in der Art eines Wagens verfahrbaren Wischerleisteneinheiten, bedingt durch den Einbau der beiden Motoren sowie der Pumpe für die Reinigungsflüssigkeit, verhältnismässig voluminös, wobei jedoch erwünscht wäre, dass die Reinigungsvorrichtungen das Aussehen der Gebäudefassaden nicht oder nicht wesentlich beeinträchtigen. 



   Aus der EP 0 047 344 A1 ist eine Fenster-Reinigungsvorrichtung bekannt, bei welcher eine Sprüh- und/oder Wischeinheit mit Hilfe einer Spindel und einer auf der Spindel gelagerten Mutter, welche mit der Sprüh- bzw. Wischeinheit starr verbunden ist, entlang der Fensterscheibe ver- schiebbar ist. Ein solcher Spindeltrieb ist relativ aufwendig und massiv, und dies trifft umso mehr zu, wenn ein Spindeltrieb sich über die gesamte Höhe eines Gebäudes - im Fall einer Fassaden- Reinigungsvorrichtung - erstrecken muss, wobei dann auch eine hohe Gefahr der Selbsthemmung gegeben ist. 



   In der US 4 257 138 A ist eine vergleichbare automatische Fenster-Reinigungsvorrichtung be- schrieben, bei welcher eine Reinigungseinheit mittels beidseits einer Fensterscheibe angeordneter Spindeln verschiebbar gelagert ist. Zusätzlich ist eine Bürsteneinheit vorgesehen, die über einen Kegelradantrieb drehbar angetrieben wird. Auch hier ergibt sich wiederum eine aufwendige Kon- struktion des Antriebs der Reinigungseinheit. 



   In der DE 39 23 070 A ist eine Fenster-Reinigungsvorrichtung mit einem an einem Fenster- rahmen bewegbar angeordneten Reinigungselement gezeigt, weiches zwischen zwei Gummileis- ten eine Bürste enthält. In den Zwischenraum zwischen den   Gummileisten   wird von der Seite her eine Reinigungslösung zugeführt, die sich aber vor allem im Fall von grösseren Breiten der zu reinigenden Fläche nur ungleichmässig über die Breite verteilt. 



   Aus der EP 302 343 A ist schliesslich eine Scheibenreinigungsanlage, insbesondere für Kraft- fahrzeuge bekannt, bei welcher ein Scheibenwischer mit Hilfe von zwei gegenläufigen Bändern als Antriebsmittel entlang einer Scheibe hin und her bewegbar ist. Dabei soll mit Hilfe von gegenläufi- gen Bändern eine Schrägstellung des Scheibenwischers ermöglicht werden, wobei aber eine ziemlich aufwendige Antriebseinrichtung erhalten wird, die sich nur für kleine Fensterscheiben eignet. 



   Es ist nun Ziel der Erfindung, eine Reinigungsvorrichtung der eingangs angeführten Art vorzu- sehen, die eine einfache, effiziente Ausbildung aufweist, die wenig Platz beansprucht, so dass sie an einer Gebäudefassade kaum ins Auge fällt, und die überdies auch einfach an bestehenden Gebäudefassaden im Nachhinein angebracht werden kann. Darüber hinaus soll die Gefahr einer Verklemmung bzw. Selbsthemmung des Antriebes gering sein. 



   Die erfindungsgemässe Reinigungsvorrichtung der eingangs angeführten Art ist dadurch ge- kennzeichnet, dass das Antriebselement ein längs der Führungsschieneneinheit bewegbares Endlos-Antriebselement, z. B. ein Zahnriemen, ist, das mit dem in der 'Führungsschieneneinheit gleitend geführten Mitnehmer fest verbunden ist und um zwei jenseits der Umkehrpunkte des 

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 Bewegungshubes der Wischerleisteneinheit stationär angeordnete Räder oder dergl. geschlungen ist, von denen eines durch den Antriebsmotor antreibbar ist, und dass der Antriebsmotor stationär angeordnet ist. Mit einer derartigen Konstruktion wird der vorstehenden Zielsetzung in vorteilhafter Weise entsprochen, wobei insbesondere die Wischerleisteneinheit vergleichsweise kompakt und klein gehalten werden kann, da sie keinerlei Antriebsaggregate aufzunehmen hat.

   Das lineare Endlos-Antriebselement, das hin und her gehend angetrieben wird, ist in der Führungsschienen- einheit aufgenommen, und es kann sich dabei beispielsweise um ein Antriebsseil, einen Antriebs- riemen oder dergl., insbesondere um einen Zahnriemen handeln; dieses Endlos-Antriebselement ist fest mit dem Mitnehmer der Wischerleisteneinheit gekuppelt, der somit durch das Antriebsele- ment hin und her gehend angetrieben wird und bei seiner Bewegung die eigentliche Wischerlei- steneinheit entlang der zu reinigenden Fassadenfläche mitnimmt. Hierbei kann die Gefahr einer Selbsthemmung des Antriebs gegenüber bekannten Spindelantrieben wesentlich verringert wer- den, wodurch auch Zeit und Kosten für etwaige Reparatur- bzw. Instandhaltungsarbeiten reduziert werden.

   Bei kleinen Ausführungen wäre es theoretisch auch denkbar, dass nur einseitig an der Wischerleisteneinheit ein solcher Mitnehmer vorliegt, so dass die Wischerleisteneinheit vom Mit-    nehmer, d. h. von der Führungsschieneneinheit, frei auskragt ; wäre auch v. a. dann denkbar,   wenn die hin und her gehende Bewegung der Wischerleisteneinheit mit dem Mitnehmer horizontal ist. Vorzugsweise wird jedoch - im Hinblick auf die dann einfachere Führungskonstruktion - eine vertikale Bewegung der Wischerleisteneinheit vorgesehen, wobei die Wischerleisteneinheit auch eine entsprechende Breite, zwecks Reinigung grösserer Fassadenflächen in einem Reinigungsvor- gang, aufweist, so dass es dann zweckmässig ist, an beiden Enden der Wischerleisteneinheit Mitnehmer anzubringen, um die Wischerleisteneinheit beidseitig in Führungsschieneneinheiten zu führen.

   Die Antriebselemente in den Führungsschieneneinheiten können von einem gemeinsamen stationären Antriebsmotor her, über entsprechende Getriebe und Wellen sowie über die zugehöri- gen Räder, angetrieben werden, so dass der diesbezügliche Aufwand zusätzlich verringert wird, abgesehen davon, dass ein stationär angeordneter Antriebsmotor bereits den konstruktiven Auf- wand bei der Reinigungsvorrichtung reduzieren hilft. 



   Wenn die Wischerleiste mit einem entsprechend steifen Leistenkörper oder Tragkörper ausge- bildet ist, kann sie direkt mit dem Mitnehmer verbunden werden, so dass keine weiteren konstrukti- ven Massnahmen für die Anbringung der Wischerleiste vonnöten sind. Um jedoch die Wischerleis- ten, die sich im Betrieb abnutzen, als einfachen Verschleissteil ausbilden zu können, sowie auch im Hinblick auf eine aus Schutzgründen sowie aus optischen Gründen erwünschte Verkleidung ist es jedoch von besonderem Vorteil, wenn der Mitnehmer mit einem Gehäuse der Wischerleisteneinheit verbunden ist, in dem eine Wischerleiste angebracht ist, die mit einer Längsseite durch eine Schlitzöffnung des Gehäuses vorsteht. Um hierbei Montagetoleranzen im Bereich der Führungs- schieneneinheiten sowie der darin geführten Mitnehmer, die u.

   U. zu leicht variierenden Abständen zwischen den Führungsschieneneinheiten führen können, ausgleichen zu können, ist es weiters günstig, wenn das Gehäuse mit dem Mitnehmer in seiner Längsrichtung verstellbar, z. B. über eine Stift-Langloch-Anordnung, verbunden ist. 



   Damit die Wischerleiste ohne übermässige Beanspruchung über an der zu reinigenden Fassa- denfläche vorhandene Hindernisse leicht hinweg bewegt werden kann, ist es ferner vorteilhaft, wenn die Wischerleiste im Gehäuse zur zu reinigenden Fläche hin und zurück bewegbar aufge- nommen ist. Dabei ist es im Hinblick auf eine einfache, wirksame Konstruktion weiters günstig, wenn die Wischerleiste in Richtung zur Schlitzöffnung des Gehäuses federnd vorgespannt ist.

   Von besonderem Vorteil ist es zur Erzielung einer gesteuerten Ausweichbewegung der Wischerleiste, wenn die   Wischerleiste   mit einem durch eine Öffnung seitlich aus dem Gehäuse vorstehenden Nockenfolger verbunden ist, dem gegebenenfalls zumindest ein Steuernocken zugeordnet ist, der im Bereich eines gegenüber der Ebene der zu reinigenden Fläche horizontal vorspringenden Fassadenteils, wie eines Verbindungsprofils zwischen Glasscheiben, angeordnet ist, wobei die Wischerleiste beim Überfahren des vorspringenden Fassadenteils durch den über den Steuer- nocken bewegten Nockenfolger im Gehäuse zurückbewegbar ist. Dabei ist es weiters zur Erzielung einer leichtgängigen Bewegung vorteilhaft, wenn der Nockenfolger mit einer frei drehbar gelagerten Rolle ausgebildet ist.

   Aus -Gründen einer vereinfachten Montage ist es weiters günstig, wenn der Steuernocken auf der führungsschieneneinheit angebracht ist. 



   Für eine effiziente Kupplung des Mitnehmers mit dem Antriebselement hat es sich sodann als 

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 zweckmässig erwiesen, wenn der Mitnehmer mit mehreren, z. B. zwei, fest miteinander verbunde- nen Klemmteilen ausgebildet ist, zwischen denen das Antriebselement fixiert ist. Dabei ist es weiters für eine sichere Mitnahme des Mitnehmers unter Vermeidung eines Durchrutschens be- sonders vorteilhaft, wenn einer der Klemmteile einen an ihm fest angeordneten Zahnschienenteil aufweist, der mit dem als Antriebselement vorgesehenen Zahnriemen in Eingriff steht. 



   Für eine einfache Ausbildung und Montage der Führungsschieneneinheit ist es ferner von Vor- teil, wenn die Führungsschieneneinheit durch miteinander verbundene, mehrere Kanäle definie- rende Profile gebildet ist, wobei in einem Kanal der durch einen Längsschlitz von ihr nach aussen ragende Mitnehmer geführt ist. Insbesondere ist es hier günstig, wenn die Führungsschienenein- heit ein zur Befestigung an der Fassade eingerichtetes Basisprofil und ein damit verbundenes Abdeckprofil aufweist, welches einen durch eine Deckelleiste verschlossenen Aufnahmekanal für die Reinigungsflüssigkeits-Leitung enthält. 



   Die Spritzdüsen können bei der vorliegenden Reinigungsvorrichtung zweckmässig stationär an an der Fassade vorhandenen Profilen oder dergl. angebracht werden. Beispielsweise ist es denk- bar, im Falle einer sich vertikal bewegenden Wischerleisteneinheit die Spritzdüsen an oberhalb der bzw. zwischen den Glasflächen der Gebäudefassade vorhandenen Verbindungsprofilen stationär anzubringen. Für die besonders einfache Montage, insbesondere bei einem späteren 'Einbau an einem bereits bestehenden Gebäude, hat es sich jedoch als vorteilhaft   erwiesen,   wenn die Spritz- düsen stationär an der Führungsschieneneinheit angebracht sind.

   Dabei ist es im Fall der Ausbil- dung der Führungsschieneneinheit aus Basisprofil, Abdeckprofil und Deckelleiste weiters günstig, wenn die Spritzdüsen an der Deckelleiste angebracht und durch diese Deckelleiste hindurch mit der Reinigungsflüssigkeits-Leitung verbunden sind. Die Spritzdüsen sind dabei mit ihren Düsenöff- nungen zur jeweils zugehörigen zu reinigenden Fassadenfläche gerichtet, und zur Reinigung wird - durch Öffnen eines Ventils, z. B. Magnetventils, in der Zuleitung - mit Hilfe einer stationären Pumpe Reinigungsflüssigkeit unter Druck zugeführt. 



   Um einen etwaigen Druckabfall, der sich mit zunehmendem Abstand der Spritzdüsen von der Reinigungsflüssigkeits-Pumpe ergibt, auszugleichen, ist es ferner auch vorteilhaft, wenn die Spritz- düsen entlang der Führungsschieneneinheit variierende Düsenquerschnitte und/oder variierende gegenseitige Abstände aufweisen. 



   Um im Falle eines endlosen Antriebselements dessen rücklaufendes Trum vom Mitnehmer fernzuhalten, sollte es bei Anfahrbewegungen oder beim Anhalten der Wischerleisteneinheit zu Schwingungen im Antriebselement kommen, ist es weiters günstig, wenn das Basisprofil mit zu- mindest einem im Querschnitt L-förmigen Leistenvorsprung einen Führungskanal für das rücklau- fende Trum des Endlos-Antriebselements definiert. 



   Um einem unerwünschten Eindringen von Feuchtigkeit, insbesondere auch der Reinigungs- flüssigkeit, im Montagebereich der Führungsschieneneinheit entgegenzuwirken, ist es schliesslich von Vorteil, wenn das Basisprofil auf der vom Abdeckprofil abgewandten Rückseite Aufnahme- kanäle für Dichtungen aufweist. 



   Die Erfindung wird nachfolgend anhand von in der Zeichnung veranschaulichten, bevorzugten Ausführungsbeispielen, auf die sie jedoch nicht beschränkt sein soll, noch weiter erläutert. Es zeigen im Einzelnen: Fig.1 eine schematische Ansicht einer fassade mit zu reinigenden Glasflä- chen eines Gebäudes, mit pro vertikaler Glasflächenreihe vorgesehenen Reinigungsvorrichtungen mit vertikal verfahrbaren   Wischerieisteneinheiten;   Fig.2 einen schematischen horizontalen Teil- schnitt durch eine solche Reinigungsvorrichtung, etwa gemäss der Linie   11-11   in fig.1, mit einer abgebrochen dargestellten Wischerleisteneinheit an einer nur schematisch gezeigten Glasfläche;

   Fig.3 eine schaubildliche Ansicht des in   fig.2   ersichtlichen Teils der Reinigungsvorrichtung von    schräg oben ; eine schematische, teilweise auseinandergezogene Darstellung der Reinigungsvorrichtung gemäss Fig. 2 und 3 ; unddieFig.5,6 und 7 in schematischen Stirnansichten eine   Wischerleisteneinheit über einem Ausschnitt einer zu reinigenden Fassadenfläche beim Überfah- ren eines Hindernisses, d. h. vorspringenden Fassadenteils, an der Fassadenfläche, wobei   inFig.5   die Situation noch vor Beginn des Überfahrens des Hindernisses gezeigt ist, in Fig.6 die anfängli- che Phase des durch einen Steuernocken gesteuerten Überfahrens veranschaulicht ist und in Fig.7 die Wischerleiste in der durch den Steuernocken vollständig abgehobenen Position beim Überfah- ren des Hindernisses dargestellt ist. 



   In Fig.1ist ganz schematisch eine Ansicht eines Gebäudes 1 mit.zu reinigenden Glasflächen 2 

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 an einer Fassadenfläche 3 veranschaulicht. Die Glasflächen 2 sind dabei durch vertikale Profil- Schienen 4 sowie horizontale Stösse oder Verbindungsprofile 5 voneinander getrennt bzw. seitlich begrenzt. Die vertikalen Profil-Schienen 4 bilden dabei aus Fig. 2 und 3 näher ersichtliche Füh- rungsschieneneinheiten 6, die über die ganze Höhe der Fassade 3 kontinuierlich verlaufen, und die, wie aus Fig. 2 ersichtlich ist, an die einzelnen Glasflächen 2 miteinander verbindenden Verbin- dungsprofilen 7 befestigt, z. B. angeschraubt sind, wie in Fig. 2 bei 8 schematisch angedeutet ist. 



   Die Führungsschieneneinheiten 6 gehören zu Reinigungsvorrichtungen 9, die je eine Wischer- leisteneinheit 10 enthalten, die entlang der Führungsschieneneinheiten 6 auf und ab verfahrbar sind, wie in Fig.1durch die Pfeile 11 angedeutet ist. Gemäss Fig. 2 ist jede Wischerleisteneinheit 10 mit einer aus einem schmalen (vgl. auch Fig.3), leistenförmigen Gehäuse 12 an dessen der zuge- hörigen Glasfläche 2 zugewandten schmalen Seite durch eine Schlitzöffnung 13 (s. Fig.5) hin- durchtretenden Wischerleiste oder -lippe 14 versehen, die gemäss Fig. 5 mit einer Profileinfassung 15 versehen und im Gehäuse 12 horizontal hin und her bewegbar angeordnet ist, wie in Fig.4 und 5 mit dem Doppelpfeil 16 angedeutet ist. 



   Wie weiters in Fig.5 schematisch veranschaulicht ist, kann die Wischerleisten-Profileinfassung 15 durch eine oder mehrere Schraubendruckfedern 17 in die Auswärtsstellung belastet sein, wobei ein in der Zeichnung nicht näher veranschaulichter Anschlag die Auswärtsbewegung der Wischer- leiste 14 mit ihrer Profileinfassung 15 aus dem Gehäuse 12 in an sich herkömmlicher Weise be- grenzen kann. Diese horizontale Beweglichkeit der Wischerleiste 14 ermöglicht, wie nachstehend noch näher anhand der Fig.5 bis 7 erläutert werden wird, in vorteilhafter Weise ein gesteuertes Überfahren von Hindernissen an der Fassadenfläche 3 beim Auf- und Abfahren der Wischerleis- teneinheit 10 der Reinigungsvorrichtung 9. 



   Die Wischerleisteneinheit 10 ist an jeder ihrer beiden Stimseiten, z. B. 18 in Fig. 2, mit Hilfe ei- nes Mitnehmers 19 in der zugehörigen Führungsschieneneinheit 6 gleitend geführt. Hiezu ist jede Führungsschieneneinheit 6 mit vertikal über die gesamte Fassadenhöhe verlaufenden Kanälen 20 ausgebildet, wobei in jedem dieser vertikalen Kanäle 20 jeweils ein Mitnehmer 19 einer Wischer- leisteneinheit 10 gleitend geführt ist, wie sich dies insbesondere in Fig. 2 im Falle des dort im linken Kanal 20 gezeigten Mitnehmers 19 innerhalb der Führungsschieneneinheit 6 erkennen lässt. Der rechte Kanal 20 in Fig. 2 ist zwecks besserer Übersichtlichkeit leer gezeichnet, und es ist an dieser Seite keine Wischerleisteneinheit über der benachbarten Glasfläche 2' veranschaulicht.

   Selbstver- ständlich würde dort jedoch die nächste Wischerleisten-Einheit 10 anschliessen und mit einem entsprechenden Mitnehmer 19 im (rechten) Kanal 20 gleitend geführt sein. 



   Zur Bildung der Kanäle 20 weist jede Führungsschieneneinheit 6 ein Basisprofil 21 auf, wel- ches am erwähnten Verbindungsprofil 7 beispielsweise mittels Schrauben 8 befestigt ist. Dieses Basisprofil 21 weist L-förmige Leistenvorsprünge oder Stege 22 auf, wobei jeweils einer in einem    vertikalen Kanal 20 hineinragt ; Zweck dieser Stege 22 soll nachstehend noch näher erläutert   werden. An der der Fassade 3 zugewandten Innenseite ist das Basisprofil 21 weiters mit paarweise vorgesehenen hakenförmigen Profilvorsprüngen ausgebildet, die paarweise Aufnahmekanäle 23 für Dichtungen 24 bilden. Dadurch wird eine abgedichtete Anordnung des Basisprofils 21 an der Fassade 3 ermöglicht. 



   An mittigen, stegartigen Vorsprüngen 25 des Basisprofils 21 liegt sodann ein Abdeckprofil 26 an, welches im mittigen Bereich beispielsweise mittels Schrauben 27 mit dem Basisprofil 21 fest verbunden wird, nachdem zuvor der jeweilige Mitnehmer 19 im zugehörigen Kanal 20 angebracht wurde, vgl. in diesem Zusammenhang auch die auseinandergezogene Darstellung von Fig.4. 



   Das Abdeckprofil 26 weist einen mittigen Aufnahmekanal 28 auf, in dem eine Reinigungsflüs- sigkeits-Leitung 29, beispielsweise in Form eines Schlauches, aufgenommen wird. Der Aufnahme- kanal 28 wird nach Anbringung der Reinigungsflüssigkeits-Leitung 29 durch eine Deckelleiste 30 abgeschlossen, welche in Stoss an Stoss aneinander verlegten Längen vorliegen kann, und welche mit Spritzdüsen 31 versehen ist, welche mit ihrer Düsenöffnung zur jeweils zu reinigenden Glasflä- che 2 hin gerichtet sind, vgl. ausser Fig. 2 und 3 auch Fig.1, wo derartige Spritzdüsen 31 schema- tisch angedeutet sind.

   Diese Spritzdüsen 31 sind somit stationär an den Führungsschieneneinhei- ten 6 angebracht, und wenn die Glasflächen 2 der fassadenfläche 3 gereinigt werden sollen, wird ihnen über die Leitungen 29 mit Hilfe einer in der Zeichnung nicht näher veranschaulichten Pumpe Reinigungsflüssigkeit, insbesondere Wasser, unter Druck zugeführt, so dass die Reinigungsflüs- sigkeit auf   die -Glasflächen   2 gespritzt wird. Danach fahren die Wischerleisteneinheiten 10 - bevor- 

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 zugt gemeinsam in einer Linie, wie in Fig.1 dargestellt - von oben nach unten, wobei sie die Glas-   flächen 2 reinigen ; imnachfolgenden Aufwärtshub wischen die Wischerleisteneinheiten 10 die   Glasflächen 2 mehr oder weniger trocken, so dass nach diesem Arbeitszyklus gereinigte und trockene Glasflächen 2 vorliegen. 



   Für dieses Auf- und Ab-Verfahren der Wischerleisteneinheiten 10 unter führung ihrer Mitneh- mer 19 in den Kanälen 20 der Führungsschieneneinheiten 6 ist für jeden Mitnehmer 19 ein endlo- ses Antriebselement 32, beispielsweise in Form eines Zahnriemens 33, vorgesehen. Dieser Zahn- riemen 33 ist mit seinem einen Trum 34 zwischen zwei fest miteinander, beispielsweise durch Verschrauben, wie in Fig. 2 bei 35 angedeutet, verbundenen Klemmteilen 36,37 des zweiteilig ausgeführten Mitnehmers fixiert, vgl. auch Fig. 4, so dass der Zahnriemen 33 mit seinem Trum 34 bei seiner hin und her gehenden Bewegung (s. auch Doppelpfeil 38 in Fig.4) den Mitnehmer 19 ohne Durchrutschen auf und ab mitbewegt, um so die mit dem Mitnehmer 19 fest verbundene Wischerleisteneinheit 10 an der Fassade auf und ab zu bewegen.

   Dabei kann der eine Klemmteil 37 mit einem festen Zahnschienenteil 19' ausgerüstet bzw. ausgebildet sein, mit dem der Zahnrie- men 33 in Eingriff steht. 



   Das leerlaufende Trum 39 des Zahnriemens 33 läuft ohne Kontakt mit dem Mitnehmer 19 im jeweiligen Kanal 20 zurück, wobei durch die vorstehend erwähnten, im Querschnitt L-förmigen Leistenvorsprünge 22 paarweise jeweils ein Führungskanal 40 für dieses rücklaufende Trum 39 gebildet ist. Der zur Fassadenfläche 3 parallele Schenkel des Leistenvorsprungs 22 bildet dabei eine Begrenzung des Führungskanals 40 zum jeweiligen Mitnehmer 19 hin, so dass das Trum 39 des Zahnriemens 33 vom Mitnehmer 19 bzw. von dessen innerem Klemmteil 37 - der mit einem entsprechenden Ausschnitt 41 versehen ist, s. Fig.2 - ferngehalten wird. 



   Wie in Fig. 1 nur ganz schematisch angedeutet ist, sind für die Endlos-Zahnriemen 33 an der Oberseite der Fassadenfläche 3 ebenso wie an der Unterseite hievon Zahnräder 42 bzw. 43 vor-    gesehen, über die die Endlos-Zahnriemen 33 geschlungen sind ; Zahnräder 42,43 können   jeweils auf einer Welle sitzen und so gemeinsam umlaufen; zumindest ist vorgesehen, dass die einen, z.B. oberen, Zahnräder 42 auf einer gemeinsamen Antriebswelle sitzen, die nur ganz sche- matisch mit einer strichlierten Linie 44 angedeutet ist, und die von einem ebenfalls nur ganz sche- matisch veranschaulichten stationär angebrachten Motor 45 angetrieben wird. 



   In Fig. 1 ist im Übrigen noch eine Zuleitung 46 mit einem Absperr-Ventil 47 für die Reinigungs- flüssigkeit zu den Spritzdüsen 31 gezeigt. Weiters ist gezeigt, dass zusätzlich oder anstatt der Spritzdüsen 31 an den vertikalen   führungsschieneneinheiten   6 auch an horizontalen Verbin- dungsprofilen 5, bzw. am obersten Profil 5', nach unten gerichtete Spritzdüsen 31' zum Aufbringen von Reinigungsflüssigkeit auf die Glasflächen 2 angebracht sein können. Derartige Spritzdüsen 31' können überdies, auch wenn dies in Fig. 1 nicht dargestellt ist, an den Zwischen-Verbindungs- profilen 5 zwischen den Glasflächen 2 montiert sein, u. zw. nicht nur mit einer Ausrichtung nach unten, sondern auch mit einer Ausrichtung der Düsenöffnungen nach oben. 



   Wie weiters aus Fig. 2 ersichtlich ist, weist der Mitnehmer 19 einen plattenförmigen Befesti- gungsteil 48 auf, welcher über einen Verbindungssteg 49, der durch einen seitlichen, vertikal 
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 hindurchragt, mit dem einen Klemmteil 37 des Mitnehmers 19 fest verbunden ist. Die Platte 48 ist mit sich in Längsrichtung der Wischerleisteneinheit 10 erstreckenden Langlöchern 51 versehen, in denen jeweils ein - in Fig. 2 nur schematisch veranschaulichter - Stift 52 aufgenommen ist, der fest mit dem Gehäuse 12 der Wischerleisteneinheit 10 verbunden ist, wodurch eine horizontale Beweg- lichkeit des Gehäuses 12 relativ zum Mitnehmer 19 durch diese Stift-Langloch-Anordnung 52,51 gesichert ist.

   Selbstverständlich ist eine derartige Stift-Langloch-Anordnung 52,51 nur an einer Seite der Wischerleisteneinheit 10 notwendig, hingegen kann an der anderen, in der Zeichnung nicht dargestellten Seite der Wischerleisteneinheit 10 die Platte 48 fest mit dem -Gehäuse 12 ver- bunden sein, etwa durch Verschrauben oder aber auch Verschweissen oder Vernieten. Die durch die Stift-Langloch-Anordnung 52,51 gegebene horizontale Beweglichkeit können etwaige Herstel- lungs- und Montagetoleranzen bei der Anbringung der Führungsschieneneinheiten 6 an der Fassa- de 3 ausgeglichen werden, sollten aufgrund dieser Toleranzen die jeweils benachbarten führungs- schieneneinheiten 6, zwischen denen sich die jeweilige Wischerleisteneinheit 10 erstreckt, nicht einen konstanten Abstand über die gesamte Höhe des 'Gebäudes 1 haben. 



   Wie bereits vorstehend erwähnt ist die Wischerleiste 14 im Gehäuse 12 der Wischerleistenein- 

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 heit 10 einwärts und auswärts verstellbar angeordnet, wobei die Feder 17 die   Wischerleiste   14 auswärts, d. h. gegen die Glasfläche 2 hin, drückt. Dadurch kann sich die Wischerleiste 14 im Fall von Hindernissen an der Fassadenfläche 3 in das Gehäuse 12 hineinbewegen, so dass ihr vorde- rer Lippenteil 53 (s. Fig.5) geschont wird. Um diese Rückzugsbewegung zu steuern, können im Bereich von derartigen Hindernissen, d. h. vorspringenden Fassadenteilen, an der Fassadenfläche 3, die beispielsweise durch die bereits erwähnten horizontalen Verbindungsprofile 5 zwischen den Glasflächen 2 gebildet sind, Steuernocken 54 an der Führungsschieneneinheit 6 angebracht sein, vgl. insbesondere auch Fig. 3 und 4 sowie die Fig.5 bis 7.

   Diese Steuernocken 54 können jeweils am Abdeckprofil 26 angebracht, beispielsweise angeschraubt, sein. Die Profileinfassung 15 der jeweiligen   Wischerleiste   14 ist ferner mit einem Lagerteil 55 für eine als Nockenfolger vorgesehe- ne, frei drehbare Rolle 56 fest verbunden. Beim Auf- und Abbewegen der Wischerleisteneinheit 10, wenn der Zahnriemen 33 angetrieben wird, läuft somit die Rolle 56 gegen den jeweiligen Steuer- nocken 54, welcher mit entsprechenden Rampen 57,58 ausgebildet ist, auf und hebt dabei die Wischerleiste 14 von der Glasfläche 2 bzw. genauer vom Hindernis, d. h. vom Verbindungsprofil 5, ab, vgl. die verschiedenen Phasen dieses Abhebens und Überfahrens gemäss den Fig. 5,6 (wo die Rolle 56 gerade über die obere Rampe 57 rollt) und Fig.7 (gemäss der die Rolle 56 die Wischerleis- te 14 voll zurückgezogen hat).

   Im Anschluss daran drückt die nur in Fig.5 gezeigte Druckfeder 17 die Wischerleiste 14, wenn sie sich über die Rampe 58 zur Führungsschieneneinheit 6 hin bewegt, wieder zur Glasfläche 2 hin, damit sie dort ihre Reinigungstätigkeit fortsetzen kann. Die Spritzdü- sen 31 können über die Höhe des Gebäudes 1 variierende Düsenquerschnitte bzw. Abstände haben, um einen Druckabfall, der sich über die Höhe der Leitung 29 bzw. der Fassade 3 ergibt, auszugleichen; bei der Anordnung gemäss Fig. 1 können demgemäss die Spritzdüsen 31, je höher sie angeordnet sind, um so enger aneinander angeordnet sein, und sie können auch kleinere Düsenöffnungen aufweisen, damit die Reinigungsflüssigkeit auch in grösseren Höhen genügend weit auf die Glasflächen 2 gespritzt wird. 



   PATENTANSPRÜCHE : 
1. Reinigungsvorrichtung für eine Fassadenfläche eines Gebäudes, mit wenigstens   einer   mit 
Hilfe eines Antriebsmotors entlang wenigstens einer Führungsschieneneinheit hin und her bewegbaren, länglichen, sich rechtwinkelig zur Führungsschieneneinheit erstreckenden 
Wischerleisteneinheit, der wenigstens ein in der Führungsschieneneinheit mit Hilfe eines vom Antriebsmotor angetriebenen linearen Antriebselements bewegbarer Mitnehmer zuge- ordnet ist, und mit wenigstens einer Reinigungsflüssigkeits-Leitung, mit der auf die zu rei- nigende Fläche gerichtete Spritzdüsen verbunden sind, dadurch gekennzeichnet, dass das 
Antriebselement (32) ein längs der Führungsschieneneinheit (6) bewegbares Endlos- 
Antriebselement, z.

   B. ein Zahnriemen (33), ist, das mit dem in der Führungsschienenein- heit (6) gleitend geführten Mitnehmer (19) fest verbunden ist und um zwei jenseits der Um- kehrpunkte des Bewegungshubes der Wischerleisteneinheit (10) stationär angeordnete 
Räder oder dergl. (42,43) geschlungen ist, von denen eines durch den Antriebsmotor (45) antreibbar ist, und dass der Antriebsmotor (45) stationär angeordnet ist.

Claims (1)

  1. 2. Reinigungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Mitnehmer (19) mit einem Gehäuse (12) der Wischerleisteneinheit (10) verbunden ist, in dem eine Wischerleiste (14) angebracht ist, die mit einer Längsseite durch eine Schlitzöffnung (13) des Gehäuses (12) vorsteht.
    3. Reinigungsvorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (12) mit dem Mitnehmer (19) in seiner Längsrichtung verstellbar, z. B. über eine Stift-Langloch- Anordnung (52,51), verbunden ist.
    4. Reinigungsvorrichtung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Wi- scherleiste (14) im Gehäuse (12) zur zu reinigenden Fläche.(2) hin und zurück bewegbar aufgenommen ist.
    5. Reinigungsvorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Wischerleiste (14) in Richtung zur Schlitzöffnung (13) des Gehäuses (12) federnd vorgespannt ist.
    6. Reinigungsvorrichtung nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass die <Desc/Clms Page number 7> Wischerleiste (14) mit einem durch eine Öffnung seitlich aus dem Gehäuse (12) vorstehen- den Nockenfolger verbunden ist, dem gegebenenfalls zumindest ein Steuernocken zuge- ordnet ist, der im Bereich eines gegenüber der Ebene der zu reinigenden Fläche (2) hori- zontal vorspringenden Fassadenteils, wie eines Verbindungsprofils zwischen Glasschei- ben, angeordnet ist, wobei die Wischerleiste (14) beim Überfahren des vorspringenden Fassadenteils durch den über den Steuernocken bewegten Nockenfolger im Gehäuse (12) zurückbewegbar ist.
    7. Reinigungsvorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Nockenfolger mit einer frei drehbar gelagerten Rolle ausgebildet ist.
    8. Reinigungsvorrichtung nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Steu- ernocken auf der Führungsschieneneinheit (6) angebracht ist.
    9. Reinigungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Mitnehmer (19) mit mehreren, z. B. zwei, fest miteinander verbundenen Klemmteilen (36,37) ausgebildet ist, zwischen denen das Antriebselement (32) fixiert ist.
    10. Reinigungsvorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass einer der Klemm- teile (37) einen an ihm fest angeordneten Zahnschienenteil (19') aufweist, der mit dem als Antriebselement (32) vorgesehenen Zahnriemen (33) in Eingriff steht.
    11. Reinigungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungsschieneneinheit (6) durch miteinander verbundene, mehrere Kanäle {20,28) definierende Profile (21,26) gebildet ist, wobei in einem Kanal {20) der durch einen Längs- schlitz von ihr nach aussen ragende Mitnehmer (19) geführt ist.
    12. Reinigungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungsschieneneinheit (6) ein zur Befestigung an der Fassade eingerichtetes Basis- profil (21) und ein damit verbundenes Abdeckprofil {26) aufweist, welches einen durch eine Deckelleiste (30) verschlossenen Aufnahmekanal (28) für die Reinigungsflüssigkeits- Leitung (29) enthält.
    13. Reinigungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Spritzdüsen (31 ) stationär an der Führungsschieneneinheit (6) angebracht sind.
    14. Reinigungsvorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Spritzdüsen (31) an der Deckelleiste (30) angebracht und durch diese Deckelleiste (30) hindurch mit der Reinigungsflüssigkeits-Leitung (29) verbunden sind.
    15. Reinigungsvorrichtung nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Spritzdüsen (31) entlang der Führungsschieneneinheit (6) variierende Düsenquerschnitte und/oder variierende gegenseitige Abstände aufweisen.
    16. Reinigungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 12 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass das Basisprofil (21) mit zumindest einem im Querschnitt L-förmigen Leistenvorsprung (22) einen Führungskanal (40) für das rücklaufende Trum {39) des Endlos-Antriebs- elements (32) definiert.
    17. Reinigungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 12 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass das Basisprofil (21) auf der vom Abdeckprofil {26) abgewandten Rückseite Aufnah- mekanäle (23) für Dichtungen (24) aufweist.
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