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Die Erfindung bezieht sich auf ein Scharniergelenk zwischen einem Bügel und einem Bügelbacken einer Brille, bestehend aus zwei Scharnierteilen, von denen der eine einen Lagerzapfen und der andere ein Lagerauge zur Aufnahme des Lagerzapfens aufweisen.
Um ein einfaches, schraubenloses Scharniergelenk zum Anlenken eines Bügels am Bügelbacken einer Brille zu erhalten, ist es bekannt (AT 401 828 B) den einen Scharnierteil als in eine Aufnahmetasche des anderen Scharnierteiles eingreifenden Scharnierlappen auszubilden, der nach beiden Seiten abstehende Achsstummel trägt. Diese einen Lagerzapfen bildenden Achsstummel werden von einem geteilten Lagerauge aufgenommen, das aus zwei Lagerausnehmungen besteht, In die die Achsstummel über seitliche Einführöffnungen schnappverschlussartig einrasten. Nachteilig bei diesem bekannten Scharniergelenk ist allerdings, dass die Gängigkeit dieses Scharniergelenkes im wesentlichen von den toleranzabhängigen Reibungsverhältnissen zwischen dem Scharnierlappen und der ihn aufnehmenden Tasche bestimmt wird.
Ausserdem muss aufgrund der Schnappverschlussverbindung einerseits eine Beschränkung auf Kunststoffscharnierteile und anderseits die Gefahr eines unbeabsichtigten Öffnens des Scharniergelenkes in Kauf genommen werden.
Der Erfindung liegt somit die Aufgabe zugrunde, ein schraubenloses Scharniergelenk zwischen einem Bügel und einem Bügelbacken einer Brille der eingangs geschilderten Art mit einfachen Mitteln so auszugestalten, dass einerseits eine sichere Bügelanlenkung und anderseits eine von Fertigungstoleranzen unabhängige Gängigkeit des Scharniergelenkes gewährleistet werden kann, und zwar auch für metallische Scharniergelenke.
Die Erfindung löst die gestellte Aufgabe dadurch, dass der Lagerzapfen einen das Lagerauge hintergreifenden Hammerkopf und das Lagerauge eine radiale Aussparung zur Durchführung des Hammerkopfes bilden und dass zwischen den beiden Scharnierteilen ein Federkörper unter einer axialen Vorspannung eingespannt ist.
Durch das Vorsehen eines Hammerkopfes am freien Ende des Lagerzapfens ergibt sich trotz des Fehlens eines Schnappverschlusses eine einfache, für metallische Scharnierwerkstoffe besonders geeignete Bügelanlenkung, weil ja der Hammerkopf des Lagerzapfens lediglich durch die hiefür vorgesehene Aussparung des Lagerauges axial eingeführt werden muss, bis der Hammerkopf das Lagerauge übergreift und aus der Einführstellung zur axialen Sicherung verdreht werden kann. Die Einführstellung kann dabei eine über die Einschwenklage des Bügels hinausgehende, ausserhalb seines üblichen Schwenkbereiches liegende Bügelstellung erfordern, so dass in den üblichen Schwenkstellungen und insbesondere in der gestreckten Gebrauchslage des Scharniergelenkes eine sichere Anlenkung des Bügels gewährleistet ist.
Die axiale Vorspannung des Federköpers zwischen den beiden Scharnierteilen bringt einen vorteilhaften Toleranzausgleich mit sich und stellt aufgrund der axialen Druckkräfte günstige Reibungskräfte zwischen den Scharnierteilen sicher, woraus sich eine vorteilhafte Gängigkeit für das Scharniergelenk ergibt. Diese Gängigkeit kann über die Vorspannung des Federkörpers entsprechend eingestellt werden.
Günstige Konstruktionsverhältnisse können dadurch geschaffen werden, dass das Lagerauge im Zwischenboden einer den Hammerkopf des Lagerzapfens umschliessenden Hülse vorgesehen ist, so dass zur Aufnahme des Hammerkopfes keine bezüglich der Herstellung aufwendige Hinterschneidung notwendig wird, wie dies bei einem sacklochartigen Lagerauge der Fall wäre. Auf der Hammerkopfseite kann die Hülse durch einen Deckel verschlossen werden, einerseits aus optischen Gründen, anderseits zur Vermeidung einer Verschmutzung des Scharniergelenkes. Durch den gesonderten Deckel bietet sich ausserdem die Möglichkeit, als Deckel Schmuckelemente vorzusehen.
Da es vor allem auf einen axialen Toleranzausgleich ankommt, könnte der Federkörper zwischen dem Hammerkopf und dem Hülsendeckel eingespannt werden Erheblich vorteilhaftere Konstruktionsbedingungen können jedoch dadurch erhalten werden, dass der Federkörper auf der dem Hammerkopf abgewandten Seite zwischen dem Zwischenboden des einen Scharnierteiles und einem den Lagerzapfen tragenden Sockel des anderen Scharnierteiles vorgesehen ist und den Lagerzapfen umschliesst. Wird dabei der Federkörper aus einer elastischen Ringscheibe gebildet, so können die Stirnseiten dieser Ringscheibe vorteilhaft als Reibflächen eingesetzt werden, über die die Gängigkeit des Gelenkscharniers mitbestimmt wird.
Der Federkörper kann unterschiedlich ausgebildet sein und beispielsweise aus einer Tellerfeder bestehen. Wird der Federkörper aus einer Schraubenfeder gebildet, deren Enden mit jeweils einem Scharnierteil drehfest verbunden sind, so kann auf die Scharnierteile zusätzlich ein gegensinniges, durch das Auf- bzw. Eindrehen der Schraubenfeder bewirktes Drehmoment ausgeübt werden, das z. B. dafür ausgenützt werden kann, auf die angelenkten Bügel ein Schliess moment auszuüben.
Scharniergelenke für Brillenbügel bilden im allgemeinen einen Anschlag für die Strecklage des Bügels.
Diese Strecklage kann bei einem erfindungsgemässen Scharniergelenk dadurch festgelegt werden, dass der das Lagerauge bildende Scharnierteil in der Strecklage des Bügels einen Drehanschlag für den Hammer-
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kopf des Lagerzapfens des anderen Scharnierteiles aufweist.
In der Zeichnung ist der Erfindungsgegenstand beispielsweise dargestellt. Es zeigen
Fig. 1 ein erfindungsgemässes Scharniergelenk zwischen einem Bügel und einem Bügelbacken einer
Brille in einem schematischen Axialschnitt,
Fig. 2 dieses Scharniergelenk in einem Schnitt nach der Linie 11-11 der Fig. 1 und
Fig. 3 eine Konstruktionsvariante eines erfindungsgemässen Scharniergelenkes in einer zum Teil geschnittenen Seitenansicht.
Das Scharniergelenk gemäss dem Ausführungsbeispiel der Fig. 1 und 2 weist zwei Scharnierteile 1 und 2 auf, von denen der Scharnierteil 2 mit einem strichpunktiert angedeuteten Bügelbacken 3 und der Scharnierteil 1 mit einem Bügel 4 verbunden sind. Der Scharnierteil 1 wird durch eine Hülse 5 gebildet, die einen Zwischenboden 6 aufweist. Dieser Zwischenboden 6 ist mit einem Lagerauge 7 versehen, das durch einander diametral gegenüberliegende Aussparungen 8 zu einem Langloch erweitert ist, wie dies insbesondere die Fig. 2 zeigt.
Der Scharnierteil 2 weist einen zylindrischen Sockel 9 auf, der einen Lagerzapfen 10 mit einem endseitigen Hammerkopf 11 trägt. Dieser Hammerkopf 11 kann in der durch die Aussparungen 8 vorgegebenen Drehstellung axial in die Hülse 5 durch den Zwischenboden 6 in den Scharnierteil 1 eingeführt werden, bis der Hammerkopf 11 den Zwischenboden 6 übergreift und aus der Einführstellung in eine Gebrauchsstellung verschwenkt werden kann, wie sie z. B. in der Fig. 2 verdeutlicht wird. In dieser Gebrauchsstellung hintergreift der Hammerkopf 11 das Lagerauge 7, so dass der Scharnierteil 2 im Scharnierteil 1 axial festgelegt wird.
Zwischen den beiden Scharnierteilen 1 und 2 ist zum Toleranzausgleich ein Federkörper 12 unter axialer Vorspannung eingespannt, wodurch der Hammerkopf 11 an den Zwischenboden 6 angedrückt wird.
Durch diesen Federkörper 12 wird somit ein spielfreies axiales Ineinandergreifen der Scharnierteile 1 und 2 gewährleistet, wobei aufgrund der gewählten Vorspannung des Federkörpers 12 die Reibungsverhältnisse zwischen den Scharnierteilen 1 und 2 und damit die Gängigkeit des Scharniergelenkes beeinflusst werden können. Gemass dem Ausführungsbeispiel nach den Fig. 1 und 2 wird der Federkörper 12 als elastische Ringscheibe 13 ausgebildet, die den Lagerzapfen 10 umschliesst. Die Stirnflächen dieser Ringscheibe 13 bilden Reibflächen, die die Gängigkeit des Scharniergelenkes ebenfalls mitbestimmen.
Zum Unterschied zu den Fig. 1 und 2 wird der Federkörper 12 nach der Fig. 3 durch eine Schraubenfeder 14 gebildet, deren abgebogene Enden 15 mit den anliegenden Scharnierteilen 1 und 2 drehfest verbunden sind. Werden die beiden Scharnierteile 1 und 2 gegeneinander verdreht, so wird die Schraubenfeder 14 in Abhängigkeit von der Drehrichtung ein-bzw. aufgedreht, was ein entsprechendes Rückstellmoment zur Folge hat. Mit einer solchen Anordnung kann auf den Bügel 4 ein Schliessmoment ausgeübt werden, das beispielsweise dazu benützt werden kann, den gestreckten Bügel 4 bei seiner Freigabe aus seiner Strecklage gegen die Brillenfassung einzuschwenken.
Um eine Verschmutzung des Scharniergelenkes zu vermeiden, kann die Hülse 5 des Scharnierteiles 1 durch einen Deckel 16 verschlossen werden. Dieser Deckel 16 kann ausserdem ein Schmuckelement bilden oder tragen.
Die Erfindung ist selbstverständlich nicht auf das dargestellte Ausführungsbeispiel beschränkt. So könnte der Federkörper 12 auch als Tellerfeder ausgebildet sein. Es wäre ausserdem möglich, den Federkörper 12 zwischen dem Decke) 16 und dem Hammerkopf 11 vorzusehen, was jedoch eine entsprechende axiale Belastbarkeit des Deckels 16 erfordert.