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DE9306387U1 - Federscharnier für Brille - Google Patents

Federscharnier für Brille

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DE9306387U1
DE9306387U1 DE9306387U DE9306387U DE9306387U1 DE 9306387 U1 DE9306387 U1 DE 9306387U1 DE 9306387 U DE9306387 U DE 9306387U DE 9306387 U DE9306387 U DE 9306387U DE 9306387 U1 DE9306387 U1 DE 9306387U1
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locking
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spring hinge
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DE9306387U
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Obe-Werk Ohnmacht & Baumgaertner & Co Kg 7536 Ispringen De GmbH
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    • G02C5/22Hinges
    • G02C5/2218Resilient hinges
    • G02C5/2236Resilient hinges comprising a sliding hinge member and a coil spring
    • GPHYSICS
    • G02OPTICS
    • G02CSPECTACLES; SUNGLASSES OR GOGGLES INSOFAR AS THEY HAVE THE SAME FEATURES AS SPECTACLES; CONTACT LENSES
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Description

porta Patentanwälte
Dipl.Phys. Ulrich Twelmeier Dipl. Ing. DJendryssek-Neumann Dr. phi I. not. Rudolf Bauer - 7990 Dipi. I ng. Helmut Hubbuch -7997
26.04.1993 JeN/Be
OBE-Werk Ohnmacht & Baumgärtner GmbH & Co. KG., D-7536 !springen
Federscharnier für Brillen
Beschreibung:
Die Erfindung geht aus von einem Federscharnier für Brillen, welches das Öffnen des Brillenbügels über die normale Tragestellung hinaus erlaubt und welches für die Verwendung mit einem Brillenbügel vorgesehenen ist mit den im Oberbegriff des Anspruchs 1 erteilten Merkmalen.
Aus der EP 90 107 388 sind Federscharniere für Brillen, welche das öffnen des Brillenbügels über die normale Tragestellung hinaus erlauben und welche für die Verwendung mit einem Brillenbügel vorgesehen sind, bekannt. In einem derartigen Federscharnier ist ein Sperrkörper mit einem U-förmigen Querschnitt vorgesehen, welcher an einem ersten seiner Schenkel an dessen freien Ende ein der Aussenseite einer Nase ausgebildet ist, wo-
Wesfliche Karl-Friedrich-Straße 29-31 D-7530 Pforzheim Tel (07231) 102270/90 Fax (07231) 101144 Telex 783929patma d
bei beim Einsetzen des Sperrkörpers in ein Schieberteil und in eine erste Ausnehmung dieser so angeordnet ist, dass seine beiden Schenkel von der Scharnierachse wegweisen. Der Sperrkörper greift federnd mit der Nase an der Stufe einer zweiten Ausnehmung und bildet somit einen Anschlag für einen Federkolben.
Desweiteren ist aus der GB-2,248,121 A ein Federscharnier für Brillen bekannt, bei welchem ein zylinderförmiger Sperrkörper mit einem umlaufenden Absatz vorgesehen ist, wobei der Sperrkörper durch eine Schlitzung diametral geteilt ist. Der Absatz des Sperrkörpers greift in eine im Brillenbügel vorgesehene Ausnehmung ein.
Nachteilig bei einer derartigen Ausbildung des Federscharniers ist, dass die Sperrwirkung durch den Sperrkörper nur auf Grund einer auf den Sperrkörper wirkenden Federkraft erzielbar ist, da der Sperrkörper durch die Feder selbst oder durch einen Federkolben gespreizt wird. Ein weiterer Nachteil ist der, dass die notwendige Feder über einen Federführungsbolzen vorgespannt werden muss, um zu gewährleisten, dass die Sperrwirkung erzielt wird. Dies hat wiederum zum Nachteil, dass die Montage relativ aufwendig und schwierig ist.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde das bekannte Scharnier so weiterzubilden, dass ein Verrasten des Sperrkörpers mit dem Brillenbügel selbsttätig erzielbar ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäss durch den Gegenstand des Patentanspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen sind Gegenstand der Unteransprüche.
Das erfindungsgemässe Federscharnier zeichnet sich dadurch aus, dass der Sperrkörper wenigstens eine zur Wandung der Ausnehmung gebogene Rastzunge aufweist. Durch die gebogene, federnde Rastzunge erfolgt eine selbsttätige Verrastung der Rastzunge in der stufig ausgebildeten Ausnehmung. Es bedarf demnach keiner zusätzlichen Vorspannung einer Feder, wodurch der Montageaufwand reduziert wird.
Von Vorteil ist es, wenn der Sperrkörper mit der Rastzunge einteilig ausgebildet ist. Dies hat den Vorteil, dass der Montageaufwand des Federscharniers verringert wird.
Bei einem einstückig ausgebildeten Sperrkörper kann die Rastzunge bzw. die Rastzungen bei der Bearbeitung des Sperrkörpers bzw. bei der Herstellung des Sperrkörpers mit hergestellt werden. Demnach bedarf es für die Herstellung der Rastzunge an dem Sperrkörper keiner zusätzlichen Teile, die mit dem Sperrkörper verbunden werden müssen.
Bei einem Sperrkörper, der einen Kopf aufweist von welchem sich die Rastzungen erstrecken und zwischen den Rastzungen ein Schieberteil verschieblich angeordnet ist, wird durch den Sperrkörper zum einen die Verrastung sichergestellt, und zum
anderen erfolgt durch den Sperrkörper die Führung des Schieberteils.
Der Sperrkörper übernimmt demnach zwei Funktionsaufgaben. Diese Ausbildung des Sperrkörpers minimiert die Anzahl der Teile des Federscharniers.
Bildet man den Sperrkörper so aus, dass dieser eine Ausnehmung aufweist, in welcher die Rastzunge versenkbar ist, so werden die Abmessungen des Sperrkörpers bzw. der Ausnehmung im Brillenbügel verringert, da die Rastzunge bei der Montage in die Ausnehmung versenkt wird und beim Erreichen der zweiten Ausnehmung aus der Ausnehmung im Sperrkörper in die zweite Ausnehmung einfedert.
Die Rastzunge bzw. die Rastzungen können an einem Plättchen ausgebildet werden, wobei es sich hierbei um ein Blechstanzteil handelt. Diese Ausbildung hat den Vorteil, dass der Sperrkörper einfach und damit kostengünstig hergestellt werden kann. Die Rastzungen werden dabei von dem Plättchen abgebogen. Der Abbiegewinkel ist kleiner als 90'
&igr; &ogr;
Um einer Bruchgefahr der Rastzunge zu begegnen, ist es vorteilhaft, wenn der Sperrkörper aus einem T-förmigen Zuschnitt gebildet wird, wobei das Dach des T-förmigen Zuschnitts teilzylinderförmig gebogen wird. Dies hat den Vorteil, dass z.B. bei Federschar-
nieren mit einer Ausnehmung in der ein Federführungsbolzen angeordnet ist, der .Federführungsbolzen sich durch den zylin· derförmigen Teil des Sperrkörpers hindurch erstrecken kann ohne dass es einer zusätzlichen Herstellung einer öffnung für den Federführungsbolzen bedarf.
Vorteilhafterweise sind die beiden Schenkel des T-förmigen Zuschnittes unter einem Winkel zueinander ausgebildet. Nach dem Biegen des Zuschnitts erhält man einen Sperrkörper mit einer Durchgangsöffnung für einen Führungsbolzen. Die Durchgangsöffnung ist dabei so bemessen, dass der Sperrkörper mit Spiel auf dem Führungsbolzen aufliegt. Der gebogene Sperrkörper weist eine gegenüber der Längsachse des Federscharniers geneigte Fläche auf, so dass durch die Wirkung einer Federkraft die Rastzunge in der Ausnehmung einrastet.
Weitere Vorteile und Merkmale des erfindungsgemässen Federscharniers werden anhand der Figuren beschrieben und zwar zeigt
20
Figur 1 den Längsschnitt durch ein funktionsfähiges Federgelenk,
Figur 2 die Draufsicht auf das Federgelenk nach Figur 1 mit einem Teilausbruch,
Figur 3 den Längsschnitt durch ein zweites Ausführungsbeispiel eines Federscharniers,
Figur 4 die Draufsicht auf das Federscharnier nach Figur 3 mit Teilausbruch,
Figur 5 den Längsschnitt durch ein drittes Ausführungsbeispiel eines funktionsfähigen Federscharniers,
Figur 6 die Draufsicht auf das Federscharnier nach Figur 5,
Figur 7 einen einstückigen Sperrkörper mit einer Rastzunge, 10
Figur 8 einen zweiteiligen Sperrkörper mit einer Rastzunge,
Figur 9 eine zweite Ausführungsform eines zweiteiligen
Sperrkörpers mit einer Rastzunge, 15
Figur 10 einen Sperrkörper mit einer Rastzunge,
Figur 11 einen Sperrkörper mit zwei Rastzungen,
Figur 12 ein erstes Ausführungsbeispiel für den Zuschnitt
eines Sperrkörperteils,
Figur 13 den Zuschnitt für die Rastzunge nach Figur 8, 9,
Figur 14 ein weiteres Ausführungsbeispiel für den Zuschnitt eines Sperrkörperteils,
Figur 15 einen Sperrkörper nach Figur 14 in der Vorderansicht,
Figur 16 den Sperrkörper nach Figur 14 in der Seitenansieht von links,
Figur 17 ein Federscharnier mit einem Sperrkörper nach Figur 15 in der Draufsicht,
Figur 18 das Federscharnier nach Figur 17 in der Vorderansicht im Schnitt,
Figur 19 das Federscharnier nach Figur 18 in der Ansicht von links.
Figur 20 ein weiteres Ausführungsbeispiel eines Sperrkörpers in der Vorderansicht und
Figur 21 einen Sperrkörper nach Figur 20 in der Seitenansicht von links.
In den Figuren 1 bis 6 ist ein Federscharnier für Brillen, welches das Öffnen des Brillenbügels 1 über die normale Tragestellung hinaus erlaubt, und welches für die Verwendung mit einem Brillenbügel 1 vorgesehen ist, dargestellt. Der Brillenbügel 1 weist an seinem vorderen, im montierten Zustand mit einem Mittelteil einer Brillenfassung (nicht dargestellt) näher gelegenen Ende eine erste längliche Ausnehmung 2 auf, in der sich eine zweite Ausnehmung 3 mit einem stufenförmigen Rand an ihrem im montierten Zustand dem Mittelteil näher gelegenen Ende befindet.
Das Federscharnier besteht aus einem Mittelteilscharnier 4, welches zur Befestigung am Mittelteil einer Brillenfassung vorgesehen ist, und einem Bügelscharnier 5, welches mit dem Mittelteilscharnier 4 um eine Scharnierachse 6 schwenkbar verbunden werden kann.
Das Bügelscharnier 5 weist ein Schieberteil 7 auf, welches in die Ausnehmung 2 hineinragt. Das Schieberteil 7 ist mit einem Federführungsbolzen 8 verbunden. Der Federführungsbolzen 8 weist an seinem, dem Schieberteil 7 gegenüberliegenden Ende einen Anschlag 9 auf. Der Federführungsbolzen 8 erstreckt sich durch eine Feder 10. Zwischen dem Schieberteil 7 und der Feder 10 ist ein Sperrkörper 11 angeordnet. Der Sperrkörper weist eine Durchgangsbohrung 12 auf, durch welehe sich der Federführungsbolzen hindurch erstreckt.
In den Figuren 1 und 2 ist ein erstes Ausführungsbeispiel eines Sperrkörpers dargestellt. Der Sperrkörper ist in der Figur 11 gesondert dargestellt.
Der Sperrkörper ist zylinderförmig ausgebildet. Dies ist nicht zwingend notwendig. Es können auch andere geometrische Formen verwirklicht werden. Die Querschnittsgeometrie des Sperrkörpers 11 ist zweckmässigerweise der Querschnittsgeometrie der Ausnehmung 2 oder umgekehrt angepaßt.
Wie aus der Figur 11 ersichtlich weist der zylinderförmige
Sperrkörper 11 einen Kopf 13 auf, in dem eine axiale Bohrung 12 ausgebildet ist. Durch die Bohrung 12 hindurch erstreckt sich der Führungsbolzen 8. Die stirnseitige Fläche 14 dient als Anschlag für die Feder 10.
5
Der zylinderförmige Sperrkörper weist eine Ausnehmung 15 auf, in welche das Schieberteil 7 wenigstens teilweise hineinragt. Durch die im Querschnitt im wesentlichen rechteckförmige Ausnehmung 15, welche in ihrer Geometrie dem Schieberteil 7 angepaßt ist, entstehen zwei durch in axialer Richtung vom Kopf erstreckende Rastzungen 16, die nach aussen gebogen sind. Die Rastzungen 16 sind federnd.
Die Montage des Federscharniers erfolgt derart, dass auf dem Bügelscharnier 5 mit seinem Schieberteil 7 der Sperrkörper 11 angeordnet wird. Anschließend wird der Federführungsbolzen 8 mit der Feder 10 und dem Anschlag 9 mit dem Schieberteil 7 verbunden. Die Verbindung kann z.B. durch eine Schraubverbindung hergestellt werden, wozu im Schieberteil 7 eine Gewindebohrung ausgebildet sein kann und der Federführungsbolzen 8 ein Aussengewinde aufweist. Das Bügelscharnier 5 mit seinem Schieberteil 7 und dem Federführungsbolzen kann auch einteilig ausgebildet sein. Die so zusammengebaute Baueinheit wird anschließend in den Federbügel 1 eingeschoben, bis die Rastzungen 16 in der Ausnehmung 3 hörbar einrasten.
Das Schieberteil 7, welches in dem Sperrkörper 11 geführt wird, ist aus der ersten Ausnehmung 2 gegen die Federkraft der Feder 10 um eine vorgegebene Strecke ausziehbar. Hierbei ist es von Vorteil, wenn das Schieberteil 7 über die gesamte
Strecke, um welche das Schieberteil 7 herausziehbar ist, im Sperrkörper 11 geführt wird, da das Schieberteil 7 den Biegepunkt der Rastzunge 16 verkürzt, wodurch eine erhöhte Zuverlässigkeit erzielt wird.
5
In der Figur 2 ist die Ausnehmung 3 in der Ausnehmung 2 nur im Bereich der Rastzungen 16 ausgebildet. Dies ist nicht zwingend. Die Ausnehmung 3 kann umlaufend in der Ausnehmung 2 ausgebildet werden. Eine umlaufende Ausnehmung ist zweckmassig, wenn der Sperrkörper 11 mit seinen Rastzungen 16 positionsunabhängig im Brillenbügel 1 angeordnet werden kann. Dies wäre z.B. dann der Fall, wenn das Schieberteil 7 einen kreisförmigen Querschnitt aufweisen würde.
In der nachfolgenden Beschreibung der Figuren 3 bis 6 werden für gleiche Teile die gleichen Bezugsziffern verwendet.
Das Federscharnier, wie es in den Figuren 3 und 4 dargestellt ist, unterscheidet sich von dem Federscharnier nach Figur 1 und 2 durch die Ausbildung des Sperrkörpers 11 und die Ausnehmung 3.
Die Ausnehmung 3 ist nur in einem bestimmten Bereich der Ausnehmung 2 ausgebildet.
25
Eine gesonderte Darstellung des Sperrkörpers nach Figur 3 ist in der Figur 9 erfolgt.
Der Sperrkörper 11 ist zweiteilig ausgebildet. Er weist ein erstes Teil 11a und ein zweites Teil 11b auf. Das Teil 11a ist zylinderförmig ausgebildet und weist eine Bohrung· 12 zur Aufnahme des Federführungsbolzens 8 auf. Im Teil 11a ist eine sich in Axialrichtung erstreckende Ausnehmung 15 vorgesehen, in welche im montierten Zustand das Schieberteil 7 geführt wird. Am Kopf 13 des Teils 11a ist eine sich in Axialrichtung erstreckende Ausnehmung 17 vorgesehen. Die Abmessungen der Ausnehmung 17 entsprechen im wesentlichen der Breite und Dicke der Rastzunge 16. Die Ausnehmung 17 erstreckt sich in axialer Richtung.
Die Ausnehmung 17 dient zum einen der Positionierung des Teils 11b und zum anderen zur Erleichterung der Montage, da bei der Montage des Federscharniers die Innenfläche der Ausnehmung 2 auf der Rastzunge 16 gleitet und dabei die Rastzunge 16 in die Ausnehmung 17 hineindrückt. Nach der Erreichen der Ausnehmung 3 federt die Rastzunge 16 aus der Ausnehmung 17 in die Ausnehmung 3 hinein.
Ein Zuschnitt für das Teil 11b ist in der Figur 13 dargestellt. Der Zuschnitt ist T-förmig. Das Dach des T-förmigen Zuschnitts ist rund gebogen. Die stirnseitige Fläche 14 des Teils 11b dient als Anlage für die Feder 10.
Am Kopf 13 des Teils 11a kann ein Absatz ausgebildet sein, dessen Aussendurchmesser dem Innendurchmesser des Teils 11b entspricht. Das Teil 11b kann dann auf das Teil 11a aufge-
schoben werden, so dass der Sperrkörper einteilig wird.
Das Federscharnier, wie es in den Figuren 5 und 6 dargestellt ist, unterscheidet sich von der Darstellung des Federscharniers in den Figuren 3 und 4 in der Anordnung des Teils 11b am Teil 11a des Sperrkörpers 11.
Die Darstellung des Sperrkörpers 11 ist in der Figur 8 erfolgt.
10
Der Sperrkörper 11 ist zweiteilig und besteht aus einem Teil 11a und 11b. Das Teil 11b nach Figur 8 entspricht dem Teil 11b nach Figur 9.
Das Teil 11a ist zylinderförmig ausgebildet und weist eine axial gerichtete Bohrung 12 zur Aufnahme des Federführungsbolzens 8 auf. Das zylinderförmige Teil lla weist eine sich in axialer Richtung erstreckende Ausnehmung 15 zur Aufnahme des Schiebers 7 auf.
In der Mantelfläche des Teils lla ist eine Ausnehmung 17 ausgebildet, deren Abmessungen bezüglich Länge, Breite und Tiefe im wesentlichen den Abmessungen der Rastzunge 16 entspricht.
Die Ausnehmung 17 ist wie aus der Figur 8 ersichtlich gegenüber der Ausnehmung 15 um ca. 90° am Umfang versetzt ausge-
bildet. Dies ist nicht zwingend. Entscheidend ist, dass die Rastzunge 16 so angeordnet wird, dass sie die Ausnehmung
15 nicht teilweise überlappt. Diese Anordnung ist von besonderem Vorteil, wenn wie aus der Figur 5 ersichtlich das Schieberteil 7 in seiner Quererstreckung so groß ist, dass er für die Anordnung der Rastzunge 16 keinen Raum mehr gibt.
In den Figuren 7 und 10 sind zwei weitere Ausführungsbeispiele des Sperrkörpers 11 dargestellt.
In der Figur 7 ist ein einstückiger Sperrkörper 11 dargestellt, welcher zylinderförmig ausgebildet ist. Der Sperrkörper 11 weist eine Ausnehmung 15 zur Aufnahme eines Schieberteils 7. Die Ausnehmung 15 teilweise überlappend ist eine Rastzunge 16 vorgesehen, die sich vom Kopf 13 zum offenen Ende der Ausnehmung 15 erstreckt. Die Rastzunge ist nach aussen hin gebogen. Der Sperrkörper 11 weist eine Bohrung 12 zur Aufnahme eines Federführungsbolzens 8 auf sowie eine stirnseitige Fläche 14 zur Anlage für eine Feder 10.
In der Figur 10 ist ein Sperrkörper 11 mit einer Rastzunge
16 dargestellt. Vom Kopf 13 erstrecken sich parallel zueinander verlaufende Laschen 18, die am Kopf 13 angeformt sind.
In der Figur 10 ist eine weitere Ausführungsform eines Sperrkörpers 11 dargestellt. Bei dem Sperrkörper handelt es sich um ein Dreh/Frästeil.
In der Figur 12 ist ein Zuschnitt dargestellt, bei dem es sich um ein Blechstanzteil handeln kann. Der Zuschnitt weist ein Plättchen 19 mit einer Öffnung 20 auf, durch welche sich im montierten Zustand der Federführungsbolzen 8 erstrecken kann. Am Umfang des Plättchens 19 ist wenigstens eine in radialer Richtung sich erstreckende Lasche 16 ausgebildet, welche nach Umbiegen als Rastzunge dient. Das Plättchen 19 kann z.B. an das Teil 11a nach Figur 8 oder 9 angelegt werden und ersetzt das Teil 11b.
10
In der Figur 13 ist ein Zuschnitt des Teils 11b dargestellt.
Es versteht sich, dass die in den Figuren dargestellten Sperrkörper nicht zwingend zylinderförmig sein müssen. Die äussere Geometrie der Sperrkörper 11 kann der Geometrie der Ausnehmung 2 angepaßt werden.
Auch die Ausnehmung 15, welche als Führung für den Schieber 7 vorgesehen ist kann andere Geometrien aufweisen. Entscheidend ist hierbei, dass die Ausnehmung 15 als Führung für den Schieber 7 vorgesehen ist.
In der Figur 14 ist ein zweites Ausführungsbeispiel eines Zuschnitts eines Sperrkörperteils 11b dargestellt. Der Zuschnitt des Sperrkörperteils 11b nach Figur 14 unterscheidet sich von dem Zuschnitt des Sperrkörperteils 11b nach Figur 13 dadurch, dass die beiden Schenkel 21a, 21b des T-förmigen Zuschnitts unter einem Winkel oC zueinander ausgebildet sind.
Nach dem Biegen des Zuschnitts erhält man einen Sperrkörperteil 11b wie in den Figuren 15 und 16 dargestellt ist. Das Sperrkörperteil 11b weist nach dem Biegen eine Durchgangsöffnung 23 auf, durch welches sich im montierten Zustand eine Führungsstange 22 erstreckt. Die Durchgangsöffnung 23 ist dabei so bemessen, dass das Sperrkörperteil 11b mit Spiel auf der Führungstange 22 aufliegen kann. Das gebogene Sperrkörperteil 11b weist gegenüber der Längsachse 24 eines Federscharniers eine geneigte Fläche 25 auf, so dass durch die Wirkung einer Federkraft die Rastzunge 16 in eine Ausnehmung 3 einrasten kann. Dabei wird das Sperrkörperteil durch die Federwirkung herausgedrückt.
Der Sperrkörper nach Figur 20 und 21 unterscheidet sich von dem Sperrkörper nach Figur 14 dadurch, dass der Sperrkörper aus einem Rohr hergestellt wird. Die Herstellung erfolgt hierbei spanabhebend. Der Sperrkörper weist zwei im wesentlichen parallel zueinander liegende Flächen 26; 27 auf. Die Flächen sind gegenüber der Hohlprofilachse 28 um einen Winkel &bgr; geneigt, so dass durch die Wirkung einer Federkraft die Rastzunge 16 in eine Ausnehmung 3 einrasten kann.
In der Figur 17 ist ein montiertes Federscharnier mit einem Sperrkörperteil 11b nach Figur 14 bis 16 dargestellt.
Das Federscharnier weist ein längliches Führungsgehäuse 26 auf, welches auf einem Brillenbügel 1 angeordnet ist. Das
Gehäuse 26 weist eine erste längliche Ausnehmung 2 auf, in der sich eine zweite Ausnehmung 3 mit einem stufenförmigen Rand und im montierten Zustand dem Mittelteil näher gelegenen Ende befindet. In die Ausnehmung 2 ragt ein Schieberteil 7, welches mit einem Federführungsbolzen 8 verbunden ist. Der Federführungsbolzen 8 weist an seinem, dem Schieberteil 7 gegenüberliegenden Ende einen Anschlag 9 auf. Der Federführungsbolzen 8 erstreckt sich durch eine Feder 10. Zwischen dem Schieberteil 7 und der Feder 10 ist das Sperrkörperteil 11b angeordnet. Das Sperrkörperteil 11b weist eine Rastzunge 16 auf, welche in die zweite Ausnehmung 3 hineinragt.
In der Darstellung nach Figur 17 ragt die Rastzunge 16 des Sperrkörperteils 11b in die Ausnehmung 3 hinein. Dies wird durch die Federwirkung der Feder 10 erzielt, indem diese das Sperrkörperteil 11b aufrichtet. Das eine Ende der Feder 10 liegt dabei an dem Sperrkörperteil an.
Im Schieberteil 7 ist eine Ausnehmung 27 ausgebildet, in welche die Rastzunge 16 in nicht gespannten Zustand der Feder liegt.

Claims (10)

Ansprüche:
1. Federscharnier für Brillen, welches das öffnen des
Brillenbügels über die normale Tragestellung hinaus erlaubt, und welches für die Verwendung mit einem Brillenbügel vorgesehen ist, der an seinem vorderen, im montierten Zustand mit einem Mittelteil einer Brillenfassung näher gelegenen Ende eine erste längliche Ausnehmung (2) aufweist, in der sich eine zweite Ausnehmung (3) mit einem stufenförmigen Rand an ihrem im montierten Zustand dem Mittelteil näher gelegenen Ende befindet, wobei das Federscharnier aus
einerseits einem Mittelteilscharnier (4), welches zur Befestigung am Mittelteil vorgesehen ist, und
andererseits einem Bügelscharnier (5), welches mit dem Mittelteilscharnier (4) um eine Scharnierachse (6) schwenkbar verbunden werden kann, besteht und ein Sperrkörper (11), der an einem am Bügelscharnier (5) ausgebildeten Schieberteil (7) geführt wird, vorgesehen ist, wobei das Schieberteil (7) und der Sperrkörper (11) in der ersten Ausnehmung (2) gegen eine Federkraft um eine vorgegebene Strecke ausziehbar angeordnet werden kann und der Sperrkörper (11) an der zweiten Ausnehmung (3) federnd eingreift und einrastet,
dadurch gekennzeichnet, dass der Sperrkörper (11) wenigstens eine zur Wandung der Ausnehmung (3) hin gebogene Rastzunge (16) aufweist.
2. Federscharnier nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
dass der Sperrkörper (11) mit der Rastzunge (16) einteilig ausgebildet ist.
3. Federscharnier nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
dass der Sperrkörper (11) mit der Rastzunge (16) einstückig ausgebildet ist.
4. Federscharnier nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet,
dass der Sperrkörper (11) einen Kopf (13) aufweist von welchem sich die Rastzungen (16) erstrecken und zwischen die Rastzungen (16) das Schieberteil (7) verschieblich angeordnet ist.
5. Federscharnier nach einem der vorstehenden Ansprüche, da- durch gekennzeichnet, dass der Sperrkörper (11) eine Ausnehmung (17) aufweist, welche im wesentlichen den Abmessungen der Rastzunge (16) entspricht.
6. Federscharnier nach Anspruch 1 oder 5, dadurch gekenn- zeichnet, dass die Rastzunge (16) an einem Plättchen
(19) ausgebildet ist.
7. Federscharnier nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet,
dass das Plättchen mit der Rastzunge (16) ein Blechstanzteil ist.
8. Federscharnier nach Anspruch 1 oder 5, dadurch gekenn zeichnet, dass der Sperrkörper (lib) aus einem T-förmigen Zuschnitt gebildet wird, wobei das Dach des T-förmigen Zuschnitts teilzylinderförmig gebogen wird.
9. Federscharnier nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet,
dass die Schenkel (21a, 21b) des T-förmigen Schnitts unter einem Winkel OC zueinander ausgebildet sind, und dass der lichte Querschnitt der Durchgangsöffnung (23) größer ist als der Querschnitt eines Federführungsbolzens (8)·
10. Federscharnier nach Anspruch 1 oder 5, dadurch gekenn zeichnet, dass der Sperrkörper (116) aus einem Hohlprofil hergestellt ist, wobei der Sperrkörper (116) zwei im wesentlichen parallel zueinander ausgebildeten Flächen (26, 27) aufweist, welche unter einem Winkel &bgr; zur Hohlprofilachse (28) ausgebildet sind.
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