AT393200B - Bekleidungsstueck mit namensetikett - Google Patents
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- F16—ENGINEERING ELEMENTS AND UNITS; GENERAL MEASURES FOR PRODUCING AND MAINTAINING EFFECTIVE FUNCTIONING OF MACHINES OR INSTALLATIONS; THERMAL INSULATION IN GENERAL
- F16L—PIPES; JOINTS OR FITTINGS FOR PIPES; SUPPORTS FOR PIPES, CABLES OR PROTECTIVE TUBING; MEANS FOR THERMAL INSULATION IN GENERAL
- F16L58/00—Protection of pipes or pipe fittings against corrosion or incrustation
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Description
AT 393 200 B
Die Erfindung betrifft ein Bekleidungsstück mit einem daran befestigten Etikettenträger, mit dem ein Namensetikett in Form einer gravierbaren Zierplatte lösbar verbunden ist.
Bei einem bekannten Bekleidungsstück der gattungsgemäßen Art (DE-GM 78 24 765) ist die gravierbare, beispielsweise aus Messing bestehende Zierplatte mit dem Bekleidungsstück dadurch lösbar, jedoch dauerhaft verbunden, daß die Zierplatte beidseitig mit einem zur Außenkante geführten Querschlitz versehen ist, der jeweils eine Greifausnehmung definiert, wobei der Etikettenträger ieweils mit zwei parallelen Schlitzen ausgestattet ist, so daß der aus dem Material des Etikettenträgers sich ausbildende Steg durch einen Schlitz im Material der Zierplatte in die jeweiligen Greifausnehmungen einschiebbar ist.
Diese Verbindung ist zwar in ihrem konstruktiven Aufbau einfach, jedoch relativ umständlich zu montieren, da ja der Etikettenträger aus einem Textilmaterial oder Leder besteht und am Bekleidungsstück durch Annähen befestigt ist.
Insbesondere ist problematisch, daß die Zierplatte, auch wenn sie auf der Innenseite des Bekleidungsstückes sitzt, erheblichen Belastungen ausgesetzt sein kann, z. B. wenn sie sich bei lose getragenem Bekleidungsstück irgendwo verhakt. Es kann dann zu einem Ausreißen im Schlitzbereich des Etikettenträgers kommen. Ein Schaden, der nur sehr mühsam zu reparieren ist
Bei einer gattungsmäßig abweichenden Anordnung, bei der Dekoielemente an Bekleidungsstücken angebracht werden (DE-GM 77 38 087) ist neben einer praktisch unlösbaren Befestigung von Dekorelement und Bekleidungsstück, bei dem Niete auch direkt durch das Material des Bekleidungsstückes getrieben werden, auch eine Lösung vorgesehen, die eine lösbare Verbindung ermöglicht wozu anstelle der Niete nagelartige Stifte, die einen Gewindeschaft haben, durch das Material des Bekleidungsstückes getrieben werden und nach Durchdringen des Materials des Dekorelementes mit einer Hutmutter verschraubt werden. Eine beschädigungsfreie Anordnung des Dekorelementes am Bekleidungsstück ist hiermit nicht möglich, da bei einer unerwarteten Belastung, beispielsweise einem Verhaken des Dekorelementes, das Bekleidungsstück ausreißt.
Es ist dort ferner eine Anordnung gezeigt und beschrieben, bei der das anzubringende Dekorelement mit einem Gegenlagerstück in Art einer Schlaufenbildung zusammenwirkt, so daß dann beispielsweise ein Gürtel hindurchgefädelt werden kann. Das Bekleidungsstück und das Gegenstück nehmen einen Randbereich des Bekleidungsstückes teilweise zwischen sich auf. Dabei findet dort jedoch lediglich eine Hinterlegung des Randbereiches des Bekleidungsstückes mittels des Gegenstückes statt und durch alle Materialien werden dann die Niete oder die Schraubnägel getrieben. Somit ist auch bei dieser Ausgestaltung mit einem hintergreifenden Gegenstück im Falle eines Verhakens keinerlei Sicherung gegen ein Ausreißen des Bekleidungsstückes gegeben.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Bekleidungsstück der gattungsgemäßen Art zu schaffen, bei dem das Namensetikett in Form der gravierbaren Zierplatte bei sicherem Halt denkbar anzubringen ist und zwar so, daß auch in Belastungsfällen eine Beschädigungsgefahr für den textilen Materialbereich, also den Etikettenträger und erst recht das Bekleidungsstück, sicher vermieden wird.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß mit dem Etikettenträger auf dessen, dem Bekleidungsstück zugewandter Rückseite, eine Hinterlegplatte fest verbunden ist, die Rastaufhabmen aufweist, in die lösbar Druckknöpfe einschnappbar sind, die an der Rückseite der Zierplatte befestigt sind, wobei in dem Etikettenträger Duichtrittsöffnungen für die Druckknöpfe vorgesehen sind.
Durch die feste Verbindung der Hinterlegplatte mit dem Etikettenträg»' auf dessen dem Bekleidungsstück zugewandter Rückseite und durch die feste Verspannung des Etikettenträgers zwischen der fest mit ihm verbundenen Hinterlegplatte und der vorderen Zierplatte ist in Verbindung mit den DurchtrittsÖffnungen im Etikettenträger für die Druckknöpfe für die meisten Belastungsfälle sichergestellt, daß die Lochränder der Durchtrittsöffnungen für die Druckknöpfe im Etikettenträger gar nicht belastet werden.
Erst wenn aber diese Gefahr ausnahmsweise doch einmal bestehen sollte, kommt hinzu, daß im Fall einer derartig hohen Belastung eher die hier für die lösbare Verbindung eingesetzte übliche schnappbare Druckknopfverbindung aufspringt, als daß es zu einem Reißen im textilen Bereich kommt. Die Druckknopfverbindung ermöglicht auch eine sehr leichte Montage der Zierplatte.
Nach einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß die Hinterlegplatte mittels eines Nietes in ihrem mittleren Bereich fest mit dem Etikettenträger verbunden ist Durch den Niet wird eine besonders stabile Verbindung hergestellt, die einen sicheren Zusammenhalt auch bei einer höheren Belastung gewährleistet
Ein weiterer Gedanke der Erfindung sieht vor, daß die Rastaufnahmen in der Hinterlegplatte aus Rastöffnungen gebildet sind, von denen ausgehend sich Schlitze in das Hinterlegplatten-Material erstrecken. Es ist so möglich, die Zierplatte lösbar anbringen zu können, wobei die Schlitze der Rastöffnung die zu einer lösbaren Schnappverbindung erforderliche Elastizität geben.
Weit» kann vorgesehen sein, daß die Druckknöpfe auf die Rückseite der Zierplatte aufgeklebt sind. Diese Art der Festlegung der Druckknöpfe ist besonders preiswert
Ein Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Bekleidungsstückes mit einem Namensetikett in Form einer gravierbaren Zierplatte wird nachstehend unter Bezugnahme auf die Zeichnungen näher beschrieben.
Es zeigen:
Figur 1 eine Teilansicht eines Bekleidungsstückes gemäß der Erfindung mit angebrachtem Namensetikett in Form ein» gravi»baren Zierplatte,
Figur 2 eine schaubildliche Darstellung d» Zierplatte sowie des Etikettenträgers mit der Hinterlegplatte, -2-
Claims (4)
- AT 393 200 B Figur 3 einen Teilschnitt durch die Hinterlegplatte mit aufgesetzter Zierplatte und zwischenliegendem Etikettenträger. In Figur 1 ist nur ein kleiner Ausschnitt eines Bekleidungsstückes (1), insbesondere eines Oberbekleidungsstückes gezeigt. Es kann sich dabei um die Oberware, den Futterstoff oder auch die Innenpasse handeln. Auf das Bekleidungsstück, vorzugsweise seine Innenfläche, wird ein Etikettenträger (2) aufgesetzt Dieser kann aus einem textilen Material, Leder oder einem vergleichbaren Material bestehen und beispielsweise durch eine Naht (3) mit dem Bekleidungsstück (1) verbunden werden. Es könnte auch an eine Klebverbindung gedacht werden. Mit dem Etikettenträger (2) seinerseits ist auf seiner Rückseite, also auf der dem Bekleidungsstück (1) zugewandten Seite, eine Hinterlegplatte (4), die beispielsweise aus einem Kunststoff bestehen kann, fest verbunden. Im dargestellten Ausfiihrungsbeispiel ist die Hinterlegplatte (4) in ihrem mittleren Bereich mit dem Etikettenträger (2) mittels eines Nietes (5) fest verbunden. Es ist des weiteren ein Namensetikett in Form einer gravierbaren Zierplatte (6) vorgesehen, die neben Schmuckzwecken durch die Eingravierung des Namens des Eigentümers des Bekleidungsstückes auch dazu dient, Verwechslungen des Bekleidungsstückes zu vermeiden. Die Zieiplatte (6) besteht vorzugsweise aus Messing oder einem vergleichbaren Metall, kann aber auch aus Kunststoff oder Holz bestehen. Um nun die Zierplatte (6) lösbar anbringen zu können, sind im dargestellten Ausführungsbeispiel in der Hinterlegplatte (4) im Bereich ihrer beiden Enden Rastlöcher (7) vorgesehen, von denen aus sich sternförmig einige Schlitze (8) in das Hinterlegplattenmaterial hinein erstrecken, die der Rastöffnung (7) als solche die erforderliche Elastizität zur Erstellung einer lösbaren Schnappverbindung geben. Dem gegenüber sind auf der Rückseite der Zierplatte (6) zwei Druckknöpfe (9), beispielsweise durch Ankleben, befestigt, deren vorstehende Rastzapfen in die Rastlöcher (7) schnappend eingedrückt werden können. Der Etikettenträger (2) ist im Bereich dieser lösbaren Verbindung zwischen der Hinterlegplatte (4) und der Zierplatte (6) mit Durchtrittslöchern (10) versehen. Nach aufgeschnappter Zierplatte (6) ergibt sich ein stabiler sicherer Verbund zwischen eben der Zierplatte (6) und der Hinterlegplatte (4), die den Etikettenträger (2) aus Leder, textilem Material oder dergleichen, flächig zwischen sich einschließen. Es versteht sich, daß abweichend hiervon auch Rastzapfen an der Hinterlegplatte vorgesehen sein könnten und dafür dann in der Zicrplatte die Aufnahmen für diese Rastzapfen vorgesehen sind. Anstelle einer Verklebung oder Verlötung der Druckknöpfe (9) auf der Rückseite der Zierplatte (6) könnte auch eine Anordnung vorgesehen sein, bei der die Druckknöpfe durch eine bis zur Vorderseite der Zierplatte reichende Vernietung auf deren Rückseite festgelegt werden. Hierdurch ergäbe sich durch entsprechende Zierköpfe der Vernietung auf der Vorderseite der Zieiplatte noch einmal ein besonder» optisch» Effekt. In weiter» Abwandlung der vorstehend beschriebenen Ausführungsform wäre es auch möglich, als lösbare Verbindung zwischen der Hinterlegplatte und d» Zieiplatte eine Verschraubung vorzusehen, also beispielsweise in der Hinterlegplatte zwei Schraubenaufnahmen einzuarbeiten und die Zierplatte dann auf die Hinterlegplatte, wiederum unter Einschluß des Etikettentiägers, zu schrauben. PATENTANSPRÜCHE 1. Bekleidungsstück mit einem daran befestigten Etikettenträger, mit dem ein Namensetikett in Form einer gravierbaren Zierplatte lösbar verbunden ist, dadurch gekennzeichnet, daß mit dem Etikettenträg» (2) auf dessen, dem Bekleidungsstück (1) zugewandter Rückseite, eine Hinterlegplatte (4) fest verbunden ist, die Rastaufnahmen (7,8) aufweist, in die lösbar Druckknöpfe (9) einschnappbar sind, die an der Rückseite der Zierplatte (6) befestigt sind, wobei in dem Etikettenträger (2) Durchtrittsöffnungen (10) für die Druckknöpfe (9) vorgesehen sind.
- 2. Bekleidungsstück nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Hinterlegplatte (4) mittels eines Nietes (5) in ihrem mittleren Bereich fest mit dem Etikettenträger (2) verbunden ist.
- 3. Bekleidungsstück nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Rastaufnahmen in der Hinterlegplatte (4) aus Rastöffnungen (7) gebildet sind, von denen ausgehend sich Schlitze (8) in das Hinterlegplatten-Material erstrecken. -3- 5 AT 393 200 B
- 4. Bekleidungsstück nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Druckknöpfe (9) auf die Rückseite der Zierplatte (6) aufgeklebt sind. Hiezu 1 Blatt Zeichnung -4-
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DE19818135659 DE8135659U1 (de) | 1981-12-08 | 1981-12-08 | Bekleidungsstueck mit namensetikett |
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AT393200B true AT393200B (de) | 1991-08-26 |
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Family Applications (1)
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DE (1) | DE8135659U1 (de) |
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Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
---|---|---|---|---|
DE2259248A1 (de) * | 1972-12-04 | 1974-06-06 | Johannes Landes | Verfahren zur herstellung von aufhaengern von kleidungsstuecken oder anderen aufzuhaengenden gegenstaenden |
FR2412239A7 (fr) * | 1977-12-16 | 1979-07-13 | Klar Ekawe Erwin | Element decoratif a fixer sur des pieces de vetement, ou analogues |
-
1981
- 1981-12-08 DE DE19818135659 patent/DE8135659U1/de not_active Expired
-
1982
- 1982-09-06 AT AT332182A patent/AT393200B/de not_active IP Right Cessation
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Also Published As
Publication number | Publication date |
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DE8135659U1 (de) | 1982-04-01 |
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