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Die Erfindung betrifft eine Schnalle zur Verbindung zweier Enden eines Riemens, insbesondere für einen
Schuh, wobei das eine Ende mit Löchern versehen ist und das andere Ende einen abstehenden, wahlweise in eines der Löcher einführbaren Zapfen aufweist, der in der Geschlossenstellung der Schnalle von einem mit dem den Zapfen aufweisenden Ende schwenkbar verbundenen Schwenkteil übergriffen ist.
Zur Verbindung zweier Enden eines Riemens, insbesondere für einen Schuh, sind bereits verschiedene
Schnallen bekannt. Bisher wurden hauptsächlich sogenannte Dornschnallen verwendet, bei welchen das eine
Riemenende mit Löchern versehen ist und das andere Ende mit einem bewegbaren Dorn und Querstegen versehenen Schnallenteil aufweist. Beim Verschliessen der Schnalle muss der mit den Löchern versehene
Riementeil zunächst unter einem der Querstege hindurchgezogen werden, anschliessend wird der Dorn in eines der Löcher eingeführt und hierauf muss nochmals der mit den Löchern versehene Riementeil unter einem andern
Quersteg hindurchgeführt werden. Das Schliessen und öffnen einer solchen Schnalle ist daher sehr umständlich.
Ausserdem erfolgt mit dem spitzen Dorn leicht eine Beschädigung von Kleidungsstücken, Strümpfen od. dgl.
Bei einer andern bekannten Schnalle ist eines der Riemenenden mit Löchern versehen, wogegen das andere der Riemenenden einen abstehenden, wahlweise in eines der Löcher einführbaren Zapfen aufweist. Bei einer
Ausführungsform einer solchen Schnalle ist das mit den Löchern versehene Riemenende mit einen in
Längsrichtung dieses Riemenendes verschiebbaren Schuber umgeben, der einen Schlitz aufweist, in welchem in der Geschlossenstellung der Schnalle das aus dem Loch des Riemenendes herausragende Ende des Zapfens angeordnet ist, so dass ein Austreten dieses Zapfens aus dem Loch verhindert wird. Eine solche Schnalle weist jedoch den Nachteil auf, dass Schuber und Zapfen genau gearbeitet und aufeinander abgestimmt sein müssen, damit eine einwandfreie Funktion der Schnalle gewährleistet ist.
Insbesondere bei einem längeren Gebrauch der
Schnalle können leicht Deformationen des Schubers sowie des Zapfens auftreten, die das öffnen und Schliessen der Schnalle mühevoll gestalten. Weiters kommt es häufig vor, dass sich der Schuber beim Gehen in eine Lage verschiebt, in welcher der Zapfen aus dem Loch austreten kann, wodurch die Schnalle aufgeht.
Bei einer andern Ausführungsform einer einen solchen Zapfen aufweisenden Schnalle wird dieser Zapfen in der Geschlossenstellung der Schnalle von einem mit dem den Zapfen aufweisenden Ende schwenkbar verbundenen Schwenkteil übergriffen, der ein Austreten des Zapfens aus dem Loch verhindert. Trotzdem kann es vorkommen, dass die Schnalle aufgeht, wenn nämlich infolge der unvermeidbaren Herstellungstoleranzen und infolge der insbesondere bei längerem Gebrauch der Schnalle auftretenden Deformierung des Schwenkteiles zwischen der Stirnfläche des Zapfens und der dieser Stirnfläche zugewendeten Seite des Schwenkteiles ein grosser Spalt entsteht, der ein Austreten des mit den Löchern versehenen Riemenendes ermöglicht. Insbesondere bei Verwendung sehr dünner Riemen ist diese Gefahr sehr gross.
Geht die Schnalle auf, so hat dies häufig einen Sturz der Person, die einen mit einer solchen Schnalle versehenen Schuh trägt, zur Folge.
Die Erfindung hat sich zur Aufgabe gestellt, die Nachteile der bekannten Schnallen zu vermeiden und eine Schnalle zu schaffen, die auch nach längerem Gebrauch noch funktionssicher ist und bei der ein unerwünschtes Aufgehen vermieden wird. Die Erfindung besteht darin, dass der Schwenkteil eine Ausnehmung, vorzugsweise eine Bohrung, zur Aufnahme des Zapfens in der Geschlossenstellung der Schnalle aufweist. Auf diese Weise wird verhindert, dass zwischen dem freien Ende des Zapfens und dem Schwenkteil ein Spalt entsteht, welcher ein Austreten des mit den Löchern versehenen Riemenendes ermöglicht. Ausserdem erfolgt durch die Ausnehmung eine Führung des freien Zapfenendes, so dass ein Verbiegen des Zapfens bei der Benutzung eines mit einer erfindungsgemässen Schnalle versehenen Schuhes verhindert wird.
In den Zeichnungen ist die Erfindung an Hand eines Ausführungsbeispieles schematisch veranschaulicht.
Fig. 1 zeigt eine erfindungsgemäss ausgebildete Schnalle in der Geschlossenstellung in Draufsicht und Fig. 2 stellt einen Schnitt nach der Linie II-II der Fig. 1 dar. Fig. 3 zeigt in einer der Fig. 2 entsprechenden Darstellung die Schnalle in geöffnetem Zustand.
Wie aus den Zeichnungen ersichtlich ist, weist das eine Ende der beiden zu verbindenden Riemenenden --l, 2--Löcher--3--auf, wogegen das andere Ende mit einer Grundplatte --4-- verbunden ist, von welcher ein Zapfen--5--absteht. Die Grundplatte--4--ist über ein Scharnier--6--, dessen Achse in Riemenlängsrichtung verläuft, mit einem Schwenkteil--7--verbunden, der mit einer Bohrung--10-versehen ist. Von der Grundplatte--4--steht ferner eine Rast--8--ab, die dem Scharnier--6-gegenüberliegt und die in der Geschlossenstellung der Schnalle mit einem federnd ausgebildeten Fortsatz--9-des Schwenkteiles --7-- zusammenwirkt.
Um die erfindungsgemässe Schnalle zu schliessen, ist es lediglich nötig, den Schwenkteil --7-- in die in Fig. 3 dargestellte Lage aufzuklappen, hierauf den Zapfen--5--in das gewünschte Loch--3--des
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Verriegelung desselben durch den mit der Rast--8--der Grundplatte--4--zusammenwirkenden Fortsatz --9--, wie dies inbesondere aus Fig. 2 ersichtlich ist. Zum Öffnen der Schnalle braucht lediglich der Schwenkteil --7-- nach überwindung der vom federnd ausgebildeten Fortsatz --9-- ausgeübten Kraft in die in Fig. 3 dargestellte Lage verschwenkt werden.