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Die Erfindung betrifft einen Drucktopf, bestehend aus Gefäss und Deckel, welche Teile unter
Zwischenschaltung eines elastischen, stehenden Dichtungsringes mittels Bajonettverschlusses druckfest verbindbar sind, wobei die Verriegelungselemente dieses Verschlusses aus längs des Randes des Gefässes bzw. des Deckels ausgeteilten Paaren zusammenwirkender Nasen und Rasten bestehen sowie mit einer überdruck-Sicherheits- einrichtung, die auf der durch bereichsweiser Deformation des Dichtungsringes bewirkten Freigabe einer
Ausströmöffnung beruht, wozu in der den Dichtungsring von aussen bedeckenden Wand eine Ausnehmung vorgesehen ist, in die der zugeordnete Teil des Dichtungsringes ausweichen kann, sobald der Innendruck einen kritischen Wert übersteigt.
Bei bekannten Drucktöpfen mit einer im Deckel in einer konzentrischen Nut stehend angeordneten
Dichtung ist diese Ausnehmung als bereichsweise Absetzung des Gefässrandes ausgeführt. Diese Ausnehmung oder
Absetzung stellt eine bereichsweise Verkleinerung der dem Gummidichtungsring in Richtung nach aussen gebotenen Widerlagerfläche vor. Wenn der Innendruck im Kochtopf eine bestimmte Grösse überschreitet, wird der Dichtungsring im Bereich dieser Ausnehmung so stark deformiert, dass er in diese Ausnehmung eintritt, was mit der Bildung eines Ausströmkanals, durch den der übermässige Innendruck abgebaut werden kann, einhergeht.
Nach Wiederherstellung normaler Druckverhältnisse federt die Dichtung in ihre Ausgangslage zurück, oder sie wird aus dem Deckel ausgebaut und wieder richtig in die sie aufnehmende Nut eingesetzt.
Es sind ferner Drucktöpfe bekannt, bei denen diese Sicherheitsausnehmung im Deckel ausgeführt ist. Diese
Deckel sind aus einem ebenen Blechteil durch Kaltverformung hergestellt. Sie haben keine stehende im Wesen zylindrische, sondern eine liegende Dichtung in Form eines U-Profils mit einwärts weisenden Schenkeln. Sie ist in dem Übergangsbereich zwischen Deckelboden und seinem nach unten weisenden zylindrischen Flansch eingesetzt. An dem Rand des Flansches sind Umbiegungen ausgeführt, welche die Rastflächen des
Bajonettverschlusses bilden.
Im Gegensatz zu den in seiner schmalen Deckelnut stramm sitzenden stehenden Dichtungen sind diese letztgenannten U-ProfI besitzenden Dichtungen leichter aus dem Deckel entnehmbar, was die Reinigung der
Dichtung erleichtert. Die Sicherheitsausnehmung, in die diese profilierte Dichtung bei auftretendem Überdruck bereichsweise eintritt, ist als längliche Durchbrechung des erwähnten Deckelflansches ausgeführt. Der Rand des
Gefässes weist im Gegensatz zur erstgenannten Drucktopfausführung eine bereichsweise Vertiefung nicht auf, darf eine solche auch nicht aufweisen, denn anders wäre das normale Dichthalten des Topfes im Hinblick darauf, dass diese profilierten, liegenden Dichtungen eine durchgehende Auflagefläche erfordern nicht gewährleistet.
Nach einer Variante dieser Deckel, die mit einer U-Profil besitzenden Dichtung versehen sind, wird die Dichtung bereichsweise bei Auftreten von überdruck in eine im Deckelrand vorgesehene Ausbuchtung oder Ausnehmung, die im Normalbetrieb vom Dichtungsrand überbrückt wird, gedrückt. Dadurch tritt der eine Schenkel der U-Prossl besitzenden Dichtung über den Topfrand nach aussen und gibt einen Durchtritt nach unten frei.
Demnach ist ersichtlich, dass Drucktöpfe dieser beiden Arten, wenn sie mit gleichem Durchmesser und an sich gleichen Bajonettverschlüssen ausgeführt werden, einen Austausch der Deckel nicht gestatten : Die Sicherheitsausnehmung am Gefässrand bei der Ausführung der erstgenannten Art schliesst die Verwendung eines Deckels mit liegender Dichtung aus und anderseits würde ein Deckel mit stehender Dichtung, wenn mit einem Gefäss ohne Randabsetzung verwendet, überhaupt keine überdrucksicherung besitzen, die bei Ausfall des üblichen Deckelventils funktioniert.
Die Unmöglichkeit, Gefässe mit durchgehend überall gleiche Höhe besitzendem, d. h. absetzungsfreiem Rand wahlweise in Verbindung mit beiden Deckelarten verwenden zu können, hat sowohl herstellungsmässige als auch verwendungsgemässe Nachteile. Aus dem Gesichtspunkt der Herstellung ist zu beachten, dass zwei Arten von Gefässen hergestellt werden müssen, solche mit glatt durchgehendem und solche mit eine Absetzung aufweisendem Rand. Da dem Benutzer die Möglichkeit genommen werden muss, ein Gefäss mit glattem Rand in Verbindung mit einem Deckel mit stehender Dichtung zu verwenden (in welchem Fall er der Sicherheitswirkung verlustig gehen würde), eine solche Sicherheitseinrichtung jedoch unerlässlich ist, d. h.
Fehlzusammenstellungen von Deckel und Gefäss ausgeschlossen werden müssen, bedeutet dies, dass man die Bajonettverschlüsse dieser beiden Topfarten verschieden ausführen muss, denn nur so lassen sich Fehlzusammenstellungen mit Sicherheit vermeiden. Die Verschiedenheit der beiden genannten Gefässarten muss demnach bis in den Bajonettverschluss reichen oder man muss auf andere Weise sicherstellen, dass ein bestimmtes Gefäss nur mit dem ihm zugeordneten Deckel verwendet werden kann, der in Verbindung mit dem Gefäss die eingangs genannte Sicherheitsvorrichtung ergibt und funktionsfähig macht.
Die Erfindung schafft nun einen Drucktopf, bestehend aus Gefäss und daran mit Bajonettverschluss sicherbarem Deckel und mit Überdruck-Sicherheitseinrichtung, die aber so beschaffen ist, dass sie keinerlei Ausnehmung im Topfrand erfordert, anderseits aber auch bei Deckeln mit stehender Dichtung angewendet werden kann. Weil dieses Gefäss keine Ausnehmung im Gefässrand besitzt, kann sein Bajonettverschlussteil so eingerichtet werden, dass er auch zu einem Deckel mit liegender Dichtung passt, d. h. es ist alsdann möglich, einen für beide Deckelarten einheitlichen Bajonettverschluss auszuführen. Man kommt dadurch zu einer einzigen Gefässart für beide Deckelarten ; der Benutzer kann niemals Gefahr laufen, durch eine falsche Zusammenstellung
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von Deckel und Gefäss der Sicherheitswirkung verlustig zu gehen.
Ein nicht unerheblicher Vorteil der Erfindung liegt ferner darin, dass die Lagerhaltung vereinfacht wird ; der Gefäss teil des Druckkochtopfes kann wie bekannt im Druckgussweg hergestellt werden und nach Wahl mit einem billigeren Pressdeckel oder einem teureren Druckgussdeckel verkauft werden. Auch kommt die Erfindung dem Wunsch mancher Drucktopfbenutzer entgegen, wahlweise eine der beiden Deckelarten benutzen zu können ; so ist z. B. die U-Profil besitzende Dichtung leichter aus dem Deckel entnehmbar und in diesen wieder einsetzbar, als die stehende Dichtung. Sie kann daher leicht gereinigt werden.
Ausgehend von einem Drucktopf der eingangs genannten Art besteht die Erfindung darin, dass diese wie an sich bekannt ausschliesslich im Deckel ausgeführte Ausnehmung eine an der Aussenseite des Dichtungsringes verlaufende, in dem zum Gefäss weisenden Deckelsitz öffnende bereichsweise Verbreiterung der den Dichtungsring aufnehmenden Nut ist, wobei die Tiefe dieser Verbreiterung geringer ist als die Tiefe der den Dichtungsring aufnehmenden Nut. Es ist zweckmässig, wenn der äusseren Verbreiterung der den Dichtungsring aufnehmenden Nut an der Innenseite dieses Ringes eine Durchbrechung jener Wand gegenüberliegt, welche die den Dichtungsring aufnehmende Nut nach der Deckelmitte hin begrenzt. Da es darauf ankommt, die Druckhaltung bis zum kritischen Wert, ab dem die Sicherheitseinrichtung öffnen soll, zu sichern, soll die innere Ausnehmung der Wandung klein sein.
Damit trotzdem hinreichende Sicherheit der Funktion gewährleistet ist, kann man längs des Deckelrandes zwei oder mehr erfindungsgemässe Sicherungen vorsehen.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird im folgenden an Hand der Zeichnungen erläutert. Es zeigen :
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mit stehender Dichtung, Fig. 3 eine der Fig. l entsprechende Darstellung derselben Vorrichtung mit unter der Wirkung des überdruckes deformiertem Dichtungsring und Fig. 4 die Verwendung des Gefässes, das auch den Fig. 1 bis 3 zugrundeliegt, in Verbindung mit einem bekannten Deckel mit U-Profil besitzendem Dichtungsring.
Es wird davon ausgegangen, dass der Drucktopf, an dem die Erfindung verwirklicht ist, an sich bekannter Beschaffenheit sei, soweit es sich um die Gestaltung des Randbereiches von Gefäss und Deckel handelt, d. h. insbesondere um die Form und Ausführung der den Bajonettverschluss ergebenden Teile, die daher auch nicht näher dargestellt sind. Mit--l--ist die Wand des Gefässes bezeichnet, das demnach als zylindrischer Topf zu versehen ist. Die Randverdickung--2--ist ein Teil der Rasten des Bajonettverschlusses, die über den Gefässrand ausgeteilt sind.
Der aus Fig. 1 ersichtliche Querschnitt geht mithin durch eine Rast hindurch ; zwischen den Rasten verläuft die Aussenbegrenzung des Gefässes--l--längs der Linie --1'--. Man erkennt desweiteren die im Deckel --3-- in einer Nut --4-- untergebrachte Ringdichtung --5--, die so bemessen und angeordnet ist, dass sie sich mit ihrer Lippe an die sich nach oben etwas konisch erweiternde Innenwand - -1"-- des Gefässes anlegt, damit der Deckel, wenn er sich in der Schliessstellung befindet, in der er auch gezeichnet ist, mit dem Gefäss dicht schliesst. Der Deckel --3-- unterfasst mit dem Fortsatz --6-- des
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--7-- dieBajonettverschluss zu bilden. Dieser soweit beschriebene Topf ist an sich bekannt.
An der Aussenseite des Dichtungsringes --5-- ist eine Ausnehmung --8-- ausgeführt, die sich über einen kleinen Bereich des Deckelumfanges erstreckt. Sie hat eine Tiefe, die nicht ganz der Tiefe der Nut - -4--, in der der Dichtungsring --5-- sitzt, gleich ist, vgl. Fig. 1. An der bezogen auf den Ring-5gegenüberliegenden Seite der Ausnehmung --8-- ist eine zweite, kleinere Ausnehmung --9-- vorgesehen, die als eine Durchbrechung der die Rinne --4-- gegen die Deckelmitte hin begrenzenden Wand verstanden werden kann.
Diese Sicherheitseinrichtung arbeitet wie folgt : Wenn der Druck innerhalb des Topfes unterhalb der erlaubten Höchstgrenze bleibt, nimmt der Dichtungsring über seinen ganzen Umfang die aus Fig. l ersichtliche Stellung ein. Er sitzt auch im Bereich der Ausnehmungen-8 und 9-hinreichend fest und tief in seiner Nut
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-4--,--8, 9--seichter geworden ist, keinen ausreichenden Halt mehr, er weicht in Richtung zum geringeren Gegendruck hin aus, vgl. Fig. 2, und der Dampf kann in die Ausnehmung --8-- und durch den Spalt
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von Hand aus wieder in seinen Sitz zurückgebracht werden. Durch zweckentsprechende Wahl der Umfangslänge der Ausnehmung --8-- und der Durchbrechung --9-- sowie die Tiefe dieser Hohlräume wird der Druck festgelegt, bei dem die Sicherheitseinrichtung wirksam wird.
Bemerkt sei, dass die erfindungsgemässe Ausführung der Sicherheitseinrichtung auch ohne Durchbrechung --9-- funktioniert, sofern die Ausnehmung-8-hinreichende Umfangslänge besitzt und die Nut--4-seicht ist.
Fig. 4 zeigt, dass man ein Gefäss, wie es in den Fig. l, 2 und 3 in Verbindung mit der neuartigen Sicherheitseinrichtung verwendet ist, auch mit einem bekannten Pressdeckel-12-mit U-förmig profiliertem Dichtungsring --13-- verwenden kann, soferne die Bajonetteile des letzteren entsprechend jenen des Deckels
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3--, Fig. 1, 2, ausgeführt sind. Da der stirnseitige Rand des Gefässes frei von Vertiefungen ist, arbeitet die Dichtung einwandfrei. Mit--14--ist die im Deckelrand ausgeführte bekannte Sicherheitsausnehmung bezeichnet, in welche der Ring-13-bei Auftreten eines unzulässigen Druckanstieges unter Bildung eines Durchströmkanals bereichsweise gepresst wird, wie dies wohlbekannt ist.
Die Erfindung hindert nicht Ausgestaltungen des Drucktopfes, die bezwecken, den Draufaufbau bei noch nicht hinreichend geschlossenem Deckel zu verhindern und anderseits sicherzustellen, dass der Druck beim öffnungsvorgang schon abgebaut ist, bevor noch der Bajonettverschluss ganz geöffnet ist. Bekanntlich können solche Massnahmen z. B. darin bestehen, dass die in das Innere des Gefässes reichende Lippe der Dichtung-S-- in einer der völligen Entriegelung des Bajonettverschlusses knapp vorangehenden Stellung eine öffnung, die im Gefäss unterhalb des Gefässrandes ausgeführt ist, freigibt, wozu die Lippe eine Durchbrechung besitzt, die in dieser Stellung mit der genannten Öffnung zur Deckung kommt, wogegen diese öffnung in der Schliessstellung des Deckels durch die Dichtung dichtend verdeckt ist.
PATENTANSPRÜCHE :
1. Drucktopf, bestehend aus Gefäss und Deckel, welche Teile unter Zwischenschaltung eines elastischen, stehenden Dichtungsringes mittels Bajonettverschlusses druckfest verbindbar sind, wobei die Verriegelungselemente dieses Verschlusses aus längs des Randes des Gefässes bzw.
des Deckels ausgeteilten Paaren zusammenwirkender Nasen und Rasten bestehen sowie mit einer Überdruck-Sicherheitseinrichtung, die auf der durch bereichsweiser Deformation des Dichtungsringes bewirkten Freigabe einer Ausströmöffnung beruht, wozu in der den Dichtungsring von aussen bedeckenden Wand eine Ausnehmung vorgesehen ist, in die der zugeordnete
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ausschliesslich im Deckel (3) ausgeführte Ausnehmung (8) eine an der Aussenseite des Dichtungsringes (5) verlaufende, in dem zum Gefäss (1) weisenden Deckelsitz öffnende, bereichsweise Verbreiterung der den Dichtungsring aufnehmenden Nut (4) ist, wobei die Tiefe dieser Verbreiterung geringer ist als die Tiefe der den Dichtungsring (5) aufnehmenden Nut (4).
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