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Bereitschaftstasche für Kameras und/oder Kamerazubehör
Die Erfindung bezieht sich auf eine Bereitschaftstasche für Kameras und/oder Kamerazubehör, deren
Deckel drehbar an einer, vorzugsweise der rückwärtigen Wand des Taschenkörpers befestigt ist.
Es sind schon Bereitschaftstaschen bekannt, bei denen ein den Taschenkörper überlappender Deckel an der rückwärtigen Wand des Taschenkörpers mit Hilfe eines Nietes od. dgl. so beweglich befestigt ist, dass er um diesen Niet gedreht oder geschwenkt werden kann. Wird bei derartigen Bereitschaftstaschen der aufklappbare Taschendeckel um seine Befestigungsstelle verschwenkt, so hängt er vermöge seines Eigengewichtes nach unten und behält diese Lage bestimmungsgemäss auch dann bei, wenn an Stelle von Aufnahmen im Querformat solche in Hochformat herzustellen sind und zu diesem Zwecke die Kamera um 90 gedreht wird.
Bereitschaftstaschen dieser Art eignen sich deshalb nur zur Unterbringung und zum Gebrauche von kleinformatigen Kameras. Handelt es sich aber um die Unterbringung grösserer Kameras oder um die gleichzeitige Unterbringung von Kamera und Kamerazubehör, dann stört der frei herunterhängende Taschendeckel durch seine Grösse und behindert die Handhabung der Kamera.
Die Erfindung richtet sich darauf, diese bei der Unterbringung und Handhabung grösseren Photogerätes auftretenden Nachteile zu beseitigen. Sie bezweckt eine Tasche, in der das darin untergebrachte Photogerät während des Transportes unter Verschluss gehalten wird, die aber während der Bereitschaftszeit ohne Behinderung durch den Deckel offen getragen werden kann und das gebrauchsfertig eingestellte Gerät uneingeschränkt griffbereit hält. Erfindungsgemäss wird dies dadurch erreicht, dass der vorzugsweise an der rückwärtigen Wand des Taschenkörpers befestigte Deckel eine den Taschenkörper überlappende Form besitzt und so dreh-und verschwenkbar gelagert ist, dass er nach erfolgter Verschwenkung den Taschenkörper von unten her bis zur Höhe des Drehpunktes fest anliegend umgreift.
Nach einem weiteren Merkmal der Erfindung wird der am Deckel angeordnete Verschlussteil der Tasche in gleicher Höhe angebracht wie der auf der gegenüberliegenden Taschenwand angeordnete Drehpunkt des Deckels. Vorzugsweise wird dabei dieser Verschlussteil als Schnappschloss ausgebildet und dessen Bügel so festgemacht, dass er auf der vorderen Wand des Taschenkörpers in gleicher Höhe liegt wie die auf der Rückwand des Taschenkörpers angeordnete Nietverbindung, mit welcher der Deckel der Tasche dreh- und schwenkbar an der hinteren Wand des Taschenkörpers befestigt ist.
Bei einer solchen Anordnung genügt ein einziges Schnappschloss und ein einziger Bügel, um sowohl bei geschlossener Tasche den Deckel gegen unbeabsichtigtes Anheben zu sichern, als auch den Deckel unverrückbar festzuhalten, wenn er zwecks Freilegung des inneren Taschenraumes angehoben, um seinen Drehpunkt verschwenkt und von unten her über den unteren Teil des Taschenkörpers geschoben worden ist.
Die Zeichnung veranschaulicht ein Ausführungsbeispiel des Erfindungsgedankens.
Fig. 1 zeigt die Bereitschaftstasche, schräg von vorn gesehen, im geschlossenen Zustand. Der Schnappriegel 1 des an der Vorderwand des Deckels 2 befestigten Schnappschlosses 3 stemmt sich gegen den auf der vorderen Wand des Taschenkörpers 4 festgemachten Bügel 5 des Schnappschlosses und sichert dadurch den Deckel gegen unbeabsichtigtes Anheben.
Fig. 2 veranschaulicht die Tasche, schräg von hinten gesehen, während des Öffnens. Der Deckel 2 ist nach Entriegelung des Schnappschlosses 3 vermöge seiner biegsamen Kante 6 nach hinten umgeschla-
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gen und um den Nietkopf 7, welcher den Deckel mit dem Taschenkörper 4 verbindet, nach der Seite hin verschwenkt worden.
Fig. 3 zeigt die Tasche, schräg von vorn gesehen, in Bereitschaftsstellung. Nach einer Verschwenkung des Deckels 2 um 1800 ist derselbe in Richtung auf die Vorderseite des Taschenkörpers 4 hin zurückgeschlagen und alsdann von unten her so über den unteren Teil des Taschenkörpers geschoben worden, dass er diesem fest-anliegt. Der Schnappriegel l ist dabei von unten her in den Bügel 5 des Schnappschlosses 3 eingerastet und hält nunmehr den Deckel am Taschenkörper unverrückbar fest.
Besteht der Taschenkörper aus einem nachgiebigen Material, wie beispielsweise Leder oder lederartigem Werkstoff, so wird zweckmässigerweise der untere Saum der Deckelrückwand, welche der Nietkopf 7 durchgreift, und in gleicher Weise auch die Rückwand des Taschenkörpers, in welcher der Nietkopf 7 gelagert ist, durch eine Leiste aus unnachgiebigem Material, beispielsweise etwa eine Stahlschiene 8, versteift.
Die auf der Rückwand des Taschenkörpers angeordnete Leiste 8, welche den Nietkopf trägt, wird zweckmässigerweise an ihren beiden Enden mit je einer Raststelle 9 (Kugelschnapper,'Fangstift, Druckknopf od. dgl.) versehen. Diese Raststellen dienen als Gegenlager für zwei Schnappösen 10, welche in der Versteifungsleiste des Deckels vorgesehen sind und einrasten, sobald beim Schliessen der Tasche die Versteifungsleiste des Deckels parallel über der Versteifungsleiste des Taschenkörpers liegt.
Soll als Werkstoff bei der Herstellung der Tasche kein Leder oder lederartiges Material, sondern ein unnachgiebiger Kunststoff verwendet werden, der ein wechselseitiges Biegen des vorderen und oberen Dek- kltei1es gegenüber dem unteren Deckelteile im Sinne des dargestellten Ausführungsbeispieles nicht zulässt, so kann gegebenenfalls der Deckel auch aus zwei Teilen gestaltet und die biegsame Kante 6 des Ausführungsbeispieles durch ein Scharnier ersetzt werden.