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Vorrichtung zur Abgabe dosierter Mengen
Es ist eine Vorrichtung zur Abgabe dosierter Mengen von Seifenpulver bekannt, bei welcher ein zy- lindrischer Abschlusskörper an seinem Umfang mit nischenartigen Ausnehmungen versehen ist, die sich beim Eindringen des Abschlusskörpers in den Vorratsbehälter füllen und die aufgenommene Pulvermenge sodann durch die Spenderöffnung abgeben. Bei längerem Stillstand dieser Vorrichtung besteht die Gefahr, dass sich das in der ständig gefüllten Dosierkammer und in den Nischen befindliche Pulver verhärtet und dass dadurch Störungen in der Abgabe eintreten können.
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Abgabe-dosierter Mengen, bestehend aus einem Vorrats- behälter, aus einer unter dessen Auslassöffnung angeordneten Dosierkammer mit einer unten liegenden
Spenderöffnung und aus einem entgegen der Kraft einer Feder von Hand abhebbaren, in der Dosierkam- mer untergebrachten Ventilkörper, der etwa in der Mitte mit einem Bund versehen ist, an den sich bei- derseits zylindrische Ansätze anschliessen, welche wechselweise in die Auslassöffnung des Vorratsbehäl- ters und in die Spenderöffnung der Dosierkammer eindringen, wobei bei voll geöffneter Spenderöffnung die Auslassöffnung verschlossen ist, und bezweckt, die Nachteile der bekannten Einrichtungen dieser Art bei einfacher Bauart der Vorrichtung zu vermeiden und eine dauernde Abgabe dosierter Pulvermengen sicherzustellen.
Im wesentlichen besteht die Erfindung darin, dass die beiden zylindrischen Ansätze des Ventilkörpers, der aus Gummi od. dgl. hergestellt ist, an ihren freien Enden kegelförmig verjüngt sind und dass die die Auslassöffnung und die Spenderöffnung enthaltenden Wände im wesentlichen die Form eines hohlen Kegelstumpfes besitzen, wobei der Abstand der Auslassöffnung von der Spenderöffnung kleiner ist als die Länge des zylindrischen Bereiches des Ventilkörpers. Durch diese Ausbildung wird das Abrutschen des im Vorratsbehälter befindlichen Pulvers in die Dosierkammer und von dieser zur Spender- öffnung begunstigt, die erst dann geöffnet wird, wenn der obere Teil des Ventilkörpers abdichtend in die Auslassöffnung des Vorratsbehälters eingedrungen ist.
In Ausgestaltung der Erfindung ist der Ventilkörper auf einer Spindel angeordnet, die mit ihrem oberen Ende in einem im Vorratsbehälter mittels Rippen befestigten torpedoförmigen Führungskörper gefUhrt ist. Durch diese Ausbildung wird die Führungseinrichtung des Ventilkörpers in das Innere des Vorratsbehälters verlegt, so dass die vollen Durchtrittsquerschnitte für die Abgabe der dosierten Menge des Pulvers im Bereiche der Auslass- bzw. Spenderöffnung im Vorratsbehälter bzw. in der Dosierkammer erhalten bleiben. Die Abgabe der dosierten Menge wird durch das Anheben des Ventilkörpers bewirkt, wozu dieser unten einen Bedienungsknopf trägt.
Dieser wird durch den Druck einer Hand nach oben gedruckt, die dabei die dosierte Menge auffängt, ohne mit dem Behälter selbst in BerUhrung zu kommen, so dass selbst bei triefend nasser Hand die Vorrichtung nicht mit Wasser benetzt wird.
In der Zeichnung ist eine beispielsweise Ausführungsform der Dosiervorrichtung nach der Erfindung dargestellt. Im einzelnen zeigen die Fig. 1 und 2 lotrechte Schnitte durch die Dosiervorrichtung bei ge- öffneter Auslassöffnung und geschlossener Spenderöffnung bzw. bei geschlossener Auslassöffnung und ge- öffneter Spenderöffnung, und die Fig. 3 und 4 Schnitte durch die Dosiervorrichtung nach der Linie 111-111 bzw. IV-IV der Fig. 1.
Der aus durchsichtigem Werkstoff gefertigte, nach unten konisch verjüngte Vorratsbehälter 1 ist oben durch einen dichtsitzenden Deckel 2 verschlossen. Im unteren Teil des Vorratsbehälters ist ein an seinem oberen Ende torpedoförmig gestalteter Führungskörper 3 eingebaut, der durch zwei seitliche Rippen 14 an
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der Wand des Vorratsbehälters abgestützt ist. Der Vorratsbehälter setzt sich nach unten in einem die Auslassöffnung 7 des Vorratsbehälters aufweisenden Trichter fort. Unterhalb der Auslassöffnung 7 des Vorratsbehälters wird durch einen Verschlusskopf 8 eine Dosierkammer 9 mit einer Spenderöffnung 13 gebildet.
In der Dosierkammer ist ein Ventilkörper 10 aus Gummi mittels Sprengringen auf einer lotrechten Spindel 5 befestigt, die in einer Längsbohrung 4 des Führungskörpers 3 gleitend geführt ist. In einer Erweiterung 4 der Längsbohrung 4 des Führungskörpers ist eine Feder 6 angeordnet, die sich gegen einen Bund der Spindel 5 abstützt und diese samt dem Ventilkörper 10 nach unten drückt.
Der Ventilkörper 10 weist in der Mitte einen Bund 10a auf, an den sich beiderseits zylindrische Ansätze 10b und 10c anschlie- ssen, die wechselweise in die Auslassöffnung 7 des Vorratsbehälters bzw. der Spenderöffnung 13 der Dosierkammer 9 des Verschlusskopfes 8 eindringen, wobei der Bund 10a des Ventilkörpers 10 durch seine wulstartige Ausbildung Dichtflächen bei seinem Zusammenwirken mit den Rändern der Auslass- bzw. Spenderöffnung bildet. Die Länge des unteren aus der Spenderöffnung 13 herausragenden zylindrischen Ansatzes 10c ist geringer als die Entfernung des oberen zylindrischen Ansatzes lOb von der Auslauföffnung 7. Die Spindel 5 ragt unten aus dem Ventilkörper 10 heraus und trägt dort einen Bedienungsknopf 11.
Zwischen dem Führungskörper 3 und dem Ventilkörper 10 ist auf der Spindel 5 eine schwache Kegelfeder 12 vorgesehen, die zur Auflockerung des im Vorratsbehälter 1 enthaltenen Pulvers vor der Auslassöffnung 7 dient.
Die Vorrichtung gemäss der Erfindung arbeitet wie folgt : Befindet sich der Ventilkörper 10 in seiner unteren Lage, ist die Spenderöffnung 13 verschlossen und Auslassöffnung 7 geöffnet. Es kann nunmehr ein Teil des pulverigen Inhalts des Vorratsbehälters durch dessen Auslassöffnung in die darunter befindliche Dosierkammer 9 fallen und diese anfüllen. Die Dosierkammer enthält dann eine vorbestimmte dosierte Menge. Die in einer Bohrung des Führungskörpers 3 untergebrachte Feder 6 drückt dabei den Ventilkörper 10 mit dem unteren Wulstrand des Bundes 10a dichtend gegen den Rand der Spenderöffnung 13. Wird nun der Bedienungsknopf 11 nach oben gedrückt, so wird der Ventilkörper 10 nach oben geschoben, bis der obere Wulstrand des Bundes 10a des Ventilkörpers gegen die Mündung der Auslassöffnung 7 des Vorratsbehälters stösst.
Da der aus der Spenderöffnung nach unten heraustretende, zylindrische Ansatz 10c des Ventilkörpers etwas länger ist als der Abstand des oberen zylindrischen Ansatzes lOb des Ventilkörpers 10 vom Rand der Auslassöffnung 7, wird bei der Aufwärtsbewegung des Ventilkörpers die durch den Ansatz 10c des Ventilkörpers abgedichtete Spenderöffnung erst freigegeben, nachdem der obere Ansatz lOb des Ventilkörpers dichtend in die Auslassöffnung 7 eingedrungen ist. Hört nach erfolgter Portionsausgabe der von unten auf den Bedienungsknopf ausgeübte Druck auf, so drückt die Feder 6 die Steuerstange 5 und den Ventilkörper 10 nach unten, bis der Bund 10a sich an den unteren Wulstrand der Spenderöffnung anlegt.
Durch den eng in die Auslassöffnung 7 passenden zylindrischen Ansatz lOb des Ventilkörpers wird erst dann, wenn der untere zylindrische Ansatz lOc die Spenderöffnung 13 verschlossen hat, die Auslass- öffnung zur Auffüllung der Dosierkammer 9 mit einer dosierten Menge freigegeben.
Es kann somit, während bei aufgedrückter Spenderöffnung die in der Dosierkammer angesammelte dosierte Pulvermenge am Bedienungsknopf vorbei in die den Druck auf den Bedienungsknopf ausübende Hand rieselt, kein weiteres Pulver aus dem Vorratsbehälter in die Dosierkammer dringen und anderseits ist dann, wenn die Dosierkammer bei geöffneter Auslassöffnung aus dem Vorratsbehälter gefüllt wird, die Spenderöffnung der Dosierkammer verschlossen, so dass jetzt kein Pulver nach aussen gelangen kann.
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